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Dürfen Eltern GV verbieten?

 
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
Wohnort: Erde

Beitrag(#954060) Verfasst am: 13.03.2008, 10:35    Titel: Dürfen Eltern GV verbieten? Antworten mit Zitat

Haben Eltern eigentlich irgendein Recht, ihren Sprösslingen zwischen 14 und 17 Jahren Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen aus eben dieser Altersgruppe zu verbieten?
(Klar, dass sich das schwer kontrollieren lässt, aber lassen wir das mal außen vor!)

Die Motivation kann natürlich unterschiedlich sein, religiöse bzw. moralische Gründe , Angst vor Schwangerschaft, Angst vor Geschlechtskrankheiten o.a.

Mein Rechtsverständnis sagt mir, die körperliche Selbstbestimmung gilt natürlich auch für Jugendliche, doch hat mir mein Sohn (er ist in dieser Altersgruppe) mal offen erzählt, einige aus seinem Jahrgang "dürfen nicht", was mich irgendwie irritierte! Geschockt
Und: Nein, wir wohnen nicht in in der bayerischen Provinz! zwinkern

Juristisch gibt es doch sicher keinerlei Grundlage für ein striktes Verbot?
Aber kennt einer das Jugendrecht gut genug, um zu sagen, ob Eltern sich da im Streitfall auf irgendetwas berufen könnten (Fürsorgepflicht o.ä.)?
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Kosmopolit, sterblich, nicht wiedergeboren


Zuletzt bearbeitet von homo sapiens am 13.03.2008, 10:50, insgesamt einmal bearbeitet
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#954067) Verfasst am: 13.03.2008, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

komische frage. irgendwie absurd.

ich denke sie können es schon verbieten, aber wie soll die umsetzung aussehen?
werden die kinder angezeigt wenn sie "es" doch tun? oder gibts hausarrest? weniger taschengeld?
albern...
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
Wohnort: Erde

Beitrag(#954071) Verfasst am: 13.03.2008, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich denke sie können es schon verbieten, ...

"Dürfen" wäre wohl passender gewesen! skeptisch
Aber ich denke, man kann trotzdem verstehen, was ich meine?

Edit: Threadtitel von "können" auf "dürfen" korrigiert! zwinkern
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Kosmopolit, sterblich, nicht wiedergeboren
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#954072) Verfasst am: 13.03.2008, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
komische frage. irgendwie absurd.

ich denke sie können es schon verbieten, aber wie soll die umsetzung aussehen?
werden die kinder angezeigt wenn sie "es" doch tun? oder gibts hausarrest? weniger taschengeld?
albern...


Enterben, Verlust des ewigen Seelenheils, Rausschmiß aus der Freikirche bzw peinliches Buße-Tun.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
Wohnort: Erde

Beitrag(#954075) Verfasst am: 13.03.2008, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Enterben, Verlust des ewigen Seelenheils, Rausschmiß aus der Freikirche bzw peinliches Buße-Tun.

Es wahr wohl wirklich eine blöde Frage.
Genauso blöd wie "Kann ich meiner Frau verbieten fremd zu gehen?".

Hätte mich nicht gewundert, wenn unserer Recht den Eltern da irgendwelche Spielräume gelassen hätte, so als Überbleibsel aus prüderen Tagen o.ä..
Bin halt kein Jurist!
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Kosmopolit, sterblich, nicht wiedergeboren
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#954077) Verfasst am: 13.03.2008, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Frage nicht uninteressant. Nicht wegen der möglichen Durchsetzbarkeit, sondern einfach weil es schon spannend ist zu sehen, wie viel Selbstbestimmungsrecht man Kindern zugesteht.

Mit 14 ist man immerhin religionsmündig, ab 16 (glaube ich) ist es für andere nicht mehr Strafbar, Sex mit jemandem zu haben.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#954085) Verfasst am: 13.03.2008, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

homo sapiens hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Enterben, Verlust des ewigen Seelenheils, Rausschmiß aus der Freikirche bzw peinliches Buße-Tun.

Es wahr wohl wirklich eine blöde Frage.
Genauso blöd wie "Kann ich meiner Frau verbieten fremd zu gehen?".



Du kannst deiner Frau für den Fall, daß sie fremdgeht, Konsequenzen androhen. Das nennt man umgangssprachlich auch "verbieten". Da gibt es einen Menge möglicher Konsequenzen, die sich im Rahmen des juristisch Erlaubten bewegen.

Zitat:

Hätte mich nicht gewundert, wenn unserer Recht den Eltern da irgendwelche Spielräume gelassen hätte, so als Überbleibsel aus prüderen Tagen o.ä..
Bin halt kein Jurist!

Bin auch kein Jurist. Aber die Spielräume gibt es!
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#954086) Verfasst am: 13.03.2008, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
komische frage. irgendwie absurd.

ich denke sie können es schon verbieten, aber wie soll die umsetzung aussehen?
werden die kinder angezeigt wenn sie "es" doch tun? oder gibts hausarrest? weniger taschengeld?
albern...

Ich denke, die Aussicht, zu Hause iregendwie gearteten Ärger zu kriegen, kann in dem Alter, in dem man noch weitgehend abhängig und auf das Wohlwollen seiner Familie angewisen ist, Druckmittel genug sein.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#954087) Verfasst am: 13.03.2008, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

homo sapiens hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Enterben, Verlust des ewigen Seelenheils, Rausschmiß aus der Freikirche bzw peinliches Buße-Tun.

Es wahr wohl wirklich eine blöde Frage.
Genauso blöd wie "Kann ich meiner Frau verbieten fremd zu gehen?".

Hätte mich nicht gewundert, wenn unserer Recht den Eltern da irgendwelche Spielräume gelassen hätte, so als Überbleibsel aus prüderen Tagen o.ä..
Bin halt kein Jurist!


Naja, du kannst und darfst allen möglichen Leuten alles Mögliche verbieten.
Die Frage ist, wie du deine Verbote durchsetzen kannst.
Du kannst auch mit allen möglichen Konsequenzen drohen, solange du das verbal machst.
Geht es übers Verbale hinaus, sind allerdings staatlicherseits durchaus Grenzen gesetzt, Freiheitsberaubung, Gewalt.......

Was Eltern natürlich schon können, niemand in der eigenen Wohnung übernachten lassen, oder auch tagsüber keine/bestimmte FreundInnen der Kinder in die eigene Wohnung lassen.

Wobei, wenn Eltern grundsätzlich nicht erlauben, dass Kinder Freunde mitbringen, dann kann das heutzutage schon auch Probleme mit dem Jugendamt geben, vorausgesetzt, die Kinder unternehmen selber was.

Den Liebhaber deiner Frau kannst du aber der Wohnung verweisen, es sei denn ihr seid beide Hauptmieter, dann sieht es auch wieder schlecht aus Auf den Arm nehmen
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
Wohnort: Erde

Beitrag(#954100) Verfasst am: 13.03.2008, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Was Eltern natürlich schon können, niemand in der eigenen Wohnung übernachten lassen, oder auch tagsüber keine/bestimmte FreundInnen der Kinder in die eigene Wohnung lassen.


Die Unterschiede sind da immens. Die einen Eltern haben bereits die gleichaltrige Freundin ihres damals 14jährigen Sohnes mit in den Urlaub genommen und die beiden in einem eigenen Hotelzimmer schlafen lassen, die anderen verfolgen ihr Kind regelrecht auf Schritt und Tritt.
Interessant, dass Mädchen da verfolgter scheinen als Jungen, Angst vor ungewolltem Nachwuchs?

Reza hat folgendes geschrieben:
Den Liebhaber deiner Frau kannst du aber der Wohnung verweisen, es sei denn ihr seid beide Hauptmieter, dann sieht es auch wieder schlecht aus Auf den Arm nehmen

Wir stehen beide im Grundbuch.
Zum Glück gibt es den Liebhaber meines Wissens nicht! zwinkern
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#954118) Verfasst am: 13.03.2008, 12:18    Titel: Re: Dürfen Eltern GV verbieten? Antworten mit Zitat

homo sapiens hat folgendes geschrieben:
Haben Eltern eigentlich irgendein Recht, ihren Sprösslingen zwischen 14 und 17 Jahren Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen aus eben dieser Altersgruppe zu verbieten?


Grds. ja, elterliches Erziehungsrecht.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1631.html

Grenze § 1626 Abs.2 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Durchsetzung u.a. damit:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1632.html
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#954123) Verfasst am: 13.03.2008, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
komische frage. irgendwie absurd.

ich denke sie können es schon verbieten, aber wie soll die umsetzung aussehen?
werden die kinder angezeigt wenn sie "es" doch tun? oder gibts hausarrest? weniger taschengeld?
albern...

Ich denke, die Aussicht, zu Hause iregendwie gearteten Ärger zu kriegen, kann in dem Alter, in dem man noch weitgehend abhängig und auf das Wohlwollen seiner Familie angewisen ist, Druckmittel genug sein.


Suspekt Ich kenne niemanden, den sowas abgehalten hätte. Man wurde nur geschickter im sich nicht erwischen lassen.
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#954125) Verfasst am: 13.03.2008, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
komische frage. irgendwie absurd.

ich denke sie können es schon verbieten, aber wie soll die umsetzung aussehen?
werden die kinder angezeigt wenn sie "es" doch tun? oder gibts hausarrest? weniger taschengeld?
albern...

Ich denke, die Aussicht, zu Hause iregendwie gearteten Ärger zu kriegen, kann in dem Alter, in dem man noch weitgehend abhängig und auf das Wohlwollen seiner Familie angewisen ist, Druckmittel genug sein.


Suspekt Ich kenne niemanden, den sowas abgehalten hätte. Man wurde nur geschickter im sich nicht erwischen lassen.


Das gilt wohl auch für die Eltern, die meinen ihren Kindern etwas verbieten zu müssen, das sie selber als Kinder getan haben
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
Wohnort: Erde

Beitrag(#954224) Verfasst am: 13.03.2008, 14:43    Titel: Re: Dürfen Eltern GV verbieten? Antworten mit Zitat

§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege hat folgendes geschrieben:

(2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

Danke Mario Hahna!

So etwas lässt doch Spielraum, je nachdem wie es ausgelegt wird.
Mir ist auch ein Paar aus früherer Nachbarschaft bekannt, welches mit dem "Coming out" ihres Sohnes nicht klar kam und dem Umgang mit dem schwulen Freund zu verbieten versuchte.
Nach deren Steinzeitansichten hatte dieser Freund ihren Sohn natürlich umgekrempelt! Mit den Augen rollen
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#954227) Verfasst am: 13.03.2008, 14:45    Titel: Re: Dürfen Eltern GV verbieten? Antworten mit Zitat

homo sapiens hat folgendes geschrieben:
§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege hat folgendes geschrieben:

(2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

Danke Mario Hahna!

So etwas lässt doch Spielraum, je nachdem wie es ausgelegt wird.
Mir ist auch ein Paar aus früherer Nachbarschaft bekannt, welches mit dem "Coming out" ihres Sohnes nicht klar kam und dem Umgang mit dem schwulen Freund zu verbieten versuchte.
Nach deren Steinzeitansichten hatte dieser Freund ihren Sohn natürlich umgekrempelt! Mit den Augen rollen


Und wie genau ist Kind definiert?
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#956033) Verfasst am: 16.03.2008, 11:59    Titel: Re: Dürfen Eltern GV verbieten? Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
homo sapiens hat folgendes geschrieben:
§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege hat folgendes geschrieben:

(2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

Danke Mario Hahna!

So etwas lässt doch Spielraum, je nachdem wie es ausgelegt wird.
Mir ist auch ein Paar aus früherer Nachbarschaft bekannt, welches mit dem "Coming out" ihres Sohnes nicht klar kam und dem Umgang mit dem schwulen Freund zu verbieten versuchte.
Nach deren Steinzeitansichten hatte dieser Freund ihren Sohn natürlich umgekrempelt! Mit den Augen rollen


Und wie genau ist Kind definiert?

Nicht volljähriger Nachkomme.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#956228) Verfasst am: 16.03.2008, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe öfters mitbekommen, daß Eltern nicht erlauben, daß Freund und Freundin im selben Zimmer übernachten. Auch wenn sie bis dahin unbeaufsichtigt sich im Zimmer aufhalten durften.
Finde ich recht inkonsequent....
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#956233) Verfasst am: 16.03.2008, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Ich habe öfters mitbekommen, daß Eltern nicht erlauben, daß Freund und Freundin im selben Zimmer übernachten. Auch wenn sie bis dahin unbeaufsichtigt sich im Zimmer aufhalten durften.
Finde ich recht inkonsequent....


Aber Sanne, man weiß doch, Sex findet nur Nachts (weils da dunkel ist) und nur im Bett statt. Deswegen Übernachtungsverbot, ist doch logisch!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#956235) Verfasst am: 16.03.2008, 17:07    Titel: War doch schon längst alles zum Thema gesagt: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Wie stellst du dir die elterliche Erziehungsgewalt über den Umgang der Kinder mit Sexualität eigentlich vor?
Sohn: "Mami, darf ich mir von Lisa einen blasen lassen?"
Mutter: "Zuerst räumst du dein Zimmer auf" oder "Lisa ist ein Flittchen, die dich enttäuschen wird. Lass dir doch von Karin einen blasen, die singt im Kirchenchor." Komplett von der Rolle
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#956546) Verfasst am: 17.03.2008, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also... ich würde aus meinen Rechtsverständnis... vielleicht mehr Gerechtigkeitsgefühl heraus sagen: Nein. Denn wenn so ein Verbot nötig wird, haben die Eltern eh' schon versagt und das Recht auf so ein Verbot verwirkt.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#956634) Verfasst am: 17.03.2008, 02:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das fällt mir spontan das hier ein:

Zitat:
Marion Losehand vom zuständigen Jugendamt sagt, es gebe keine Möglichkeit, Anne dazu zu zwingen, sich von ihrem Freund fernzuhalten, auch wenn das die Mutter gerne sähe.

_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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