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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962014) Verfasst am: 24.03.2008, 21:50 Titel: Islam als öffentlich-rechtliche religionsgemeinschaft?& Konflikt mit der Ve |
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Ich Stelle die Antwort eines kommunal Politiker, zur Frage der Trennung von Religion und Staat, zur Diskussion.
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein laizistischer bzw. säkularer Staat wie z.B. Frankreich. Das die kirchenrechtlichen Paragraphen der Weimarer Verfassung übernommen wurden, war kein Einknicken gegenüber irgendwelchen Lobbys, sondern hatte gute Gründe. Die beiden Grosskirchen und die öffentlich-rechtlichen jüdischen Gemeinden haben einen erheblichen politischen Einfluss und auch gewisse Einwirkungsmöglichkeiten auf die Medien.
2. Zum Thema der Einführung des Islam als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft mit gleichwertigem Status wie die jüdischen Gemeinden und die christlichen Kirchen: Es ist eine Chance, die Religionsgemeinschaften auch öffentlich transparent zu machen und sie zu zwingen, sich gewissen allgemein gesellschaftlich üblichen Regeln zu unterwerfen.
Zur Erläuterung empfiehlt sich ein Blick auf die Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches: ausgerechnet in den beiden Staaten, in denen der Islam eine Minderheit darstellt bzw. zum Zeitpunkt der Staatsgründung dargestellt hat, im Libanon (Republik seit 1920) und in Israel (Staatsgründung 1948), hat man das osmanische "Millet"-System weitgehend übernommen. Beide Länder sind parlamentarische Demokratien mit sehr pluralistischen und heterogenen Gesellschaften.
Im Gegensatz zur oft gepriesenen säkularen und laizistischen Türkei, in denen die christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften heute weniger Rechte haben als sie selbst zur Zeit des islamistischen Sultans Abdul-Hamid II (1876-1908) hatten, sind in Israel und im Libanon auch die islamischen Religionsgemeinschaften nach dem osmanischen Vorbild öffentlich-rechtliche Organe. Privatrechtliche Angelegenheiten werden von religiösen Gerichten nach dem Recht der Religionsgemeinschaft entschieden. Dabei geht es um Dinge wie Erbrecht, Eheschliessungen und -scheidungen, und andere personenstandsrechtliche Angelegenheiten. Bei Muslimen wird da selbstverständlich nach der Sharia Recht gesprochen.
Das Spannende ist, dass im Libanon und in Israel auch bei Christen und Juden nach dem religiösen Gesetz Recht gesprochen wird, bei Katholiken ist das zum Beispiel das kanonische Recht (das zum Beispiel die Ehescheidung kategorisch verbietet), bei evangelischen Christen ist es das Recht des Königreiches Schweden, in dem die lutherische Kirche quasi Staatsreligion ist und bis vor kurzem die Kirche für personenstandsrechtliche Angelegenheiten aller Bürger egal welchen Glaubens zuständig gewesen ist. Bei Juden heisst das religiöse Recht Halacha, es ist der Teil der jüdischen Bibel der sich mit Gesetzesvorschriften beschäftigt. Einige Rechtsvorschriften des Alten Testaments sind sehr streng, und sehen zum Beispiel die Steinigung bei bestimmten Vergehen vor. Allerdings ist nach meinem Wissen seit 2000 Jahren niemand mehr nach jüdischem Recht gesteinigt worden. Die Zehn Gebote, quasi die "Verfassung" des jüdischen Rechts, die ja auch im Christentum und im Islam eine gewisse Bedeutung haben, wiegen da schwerer ("Du sollst nicht töten.").
Ich finde es natürlich völligen Unsinn, das Rad zurückzudrehen und das zivile Personenstandsrecht in Deutschland abzuschaffen. Aber auch bei uns gilt ja in gewissen abgegrenzten Bereichen Kirchenrecht, zum Bespiel das kanonische Recht der katholischen Kirche oder die jüdische Halacha. Da schreit niemand "Scharia" und "Hände abhacken". Man sollte also die ganze Diskussion etwas sachlicher und differenzierter führen und nicht immer mit Angst und Panik reagieren.
3. Was viele Menschen nicht wissen, auch in Deutschland gilt bereits in manchen Fällen islamisches Recht, z.B. bei Ehen, die unter derartigen Rechtsvorschriften geschlossen wurden, z.B. in Israel. Das ist einfach eine übliche Norm des internationalen Privatrechts.
In der Hoffnung, jetzt nicht schon wieder irgendwelche Flame Wars zu triggern ....
(für die Streithanseln und "Flamelords" hier lohnt sich ein Blick in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/flame
normalerweise kenne ich solche flame wars nur in anonymen Foren.
viel Spass beim diskutieren.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#962017) Verfasst am: 24.03.2008, 21:55 Titel: |
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Ein Kommunalpolitiker ist auch nur ein Mensch und vor allem keine genaue Quelle.
mfg Kosh
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#962018) Verfasst am: 24.03.2008, 21:56 Titel: |
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Was eine Quellenangabe ist, weißt Du aber schon, oder?
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#962024) Verfasst am: 24.03.2008, 22:09 Titel: |
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Hat Claudia Roth auch ein Amt in der Kommunalpolitik?
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962066) Verfasst am: 24.03.2008, 22:57 Titel: |
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Mit der hab ich nicht gesprochen.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#962091) Verfasst am: 24.03.2008, 23:26 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Mit der hab ich nicht gesprochen. |
Gib's auf, piranah!
An einer Versachlichung der Diskussion ist hier keiner interessiert! Hier kannst Du bloss mit Muselgegrusel punkten, ohne 72 Jungfrauen im Himmel und Handabhacken erreichst Du niemanden bei den "Freigeistern"....
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962111) Verfasst am: 24.03.2008, 23:45 Titel: |
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Das nächstemal stell ich einen Vortrag von Ralph Joradano zur diskussion
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#962115) Verfasst am: 24.03.2008, 23:47 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Das nächstemal stell ich einen Vortrag von Ralph Joradano zur diskussion |
Wessen Vortrag hast Du denn zu Diskussion gestellt?
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962120) Verfasst am: 24.03.2008, 23:53 Titel: |
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Zur zeit nur den.
Diese Antwort ist ja wie ein Vortrag verfasst.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#962126) Verfasst am: 24.03.2008, 23:57 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Zur zeit nur den.
Diese Antwort ist ja wie ein Vortrag verfasst. |
Und?
Hat der auch einen Namen?
Von woher stammt der Text?
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962131) Verfasst am: 25.03.2008, 00:07 Titel: |
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Von einem Herren Strasser.
Und?
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962134) Verfasst am: 25.03.2008, 00:11 Titel: |
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Ich hab es ja betitelt.
Der Rest des Titels- Konflikt mit der Verfassung.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#962140) Verfasst am: 25.03.2008, 00:16 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Von einem Herren Strasser.
Und? |
Erbarm Dich doch vielleicht mal und erzaehle uns wo genau Du diesen Text her hast, vielleicht mit link oder Angabe der Publikation....
Das ist zwar zum Verstaendnis des Textes nicht unbedingt so furchtbar wichtig, aber wenn man Dich danach fragt, solltest Du eigentlich schon so nett sein und erschoepfend darueber Auskunft geben. Wer nach 'ner Quellenangabe fragt, der will in die Lage versetzt werden nachvollziehen zu koennen, wer das wann und wo gesagt oder geschrieben hat.
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#962143) Verfasst am: 25.03.2008, 00:18 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Von einem Herren Strasser.
Und? |
Schon gut.
Ich geb's auf.
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962149) Verfasst am: 25.03.2008, 00:27 Titel: |
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Ich habe es eben von diesen Herren Kommunalpolitiker der Stadt Frankfurt.
hab keinen Link und keine andere Quelle
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#962151) Verfasst am: 25.03.2008, 00:33 Titel: |
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Bitte, bitte in "Sonstiges und Groteskes" verschieben.
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962155) Verfasst am: 25.03.2008, 00:43 Titel: |
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No comment.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#962156) Verfasst am: 25.03.2008, 00:45 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Ich Stelle die Antwort eines kommunal Politiker, zur Frage der Trennung von Religion und Staat, zur Diskussion.
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein laizistischer bzw. säkularer Staat wie z.B. Frankreich. Das die kirchenrechtlichen Paragraphen der Weimarer Verfassung übernommen wurden, war kein Einknicken gegenüber irgendwelchen Lobbys, sondern hatte gute Gründe. Die beiden Grosskirchen und die öffentlich-rechtlichen jüdischen Gemeinden haben einen erheblichen politischen Einfluss und auch gewisse Einwirkungsmöglichkeiten auf die Medien.
2. Zum Thema der Einführung des Islam als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft mit gleichwertigem Status wie die jüdischen Gemeinden und die christlichen Kirchen: Es ist eine Chance, die Religionsgemeinschaften auch öffentlich transparent zu machen und sie zu zwingen, sich gewissen allgemein gesellschaftlich üblichen Regeln zu unterwerfen.
Zur Erläuterung empfiehlt sich ein Blick auf die Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches: ausgerechnet in den beiden Staaten, in denen der Islam eine Minderheit darstellt bzw. zum Zeitpunkt der Staatsgründung dargestellt hat, im Libanon (Republik seit 1920) und in Israel (Staatsgründung 1948), hat man das osmanische "Millet"-System weitgehend übernommen. Beide Länder sind parlamentarische Demokratien mit sehr pluralistischen und heterogenen Gesellschaften.
Im Gegensatz zur oft gepriesenen säkularen und laizistischen Türkei, in denen die christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften heute weniger Rechte haben als sie selbst zur Zeit des islamistischen Sultans Abdul-Hamid II (1876-1908) hatten, sind in Israel und im Libanon auch die islamischen Religionsgemeinschaften nach dem osmanischen Vorbild öffentlich-rechtliche Organe. Privatrechtliche Angelegenheiten werden von religiösen Gerichten nach dem Recht der Religionsgemeinschaft entschieden. Dabei geht es um Dinge wie Erbrecht, Eheschliessungen und -scheidungen, und andere personenstandsrechtliche Angelegenheiten. Bei Muslimen wird da selbstverständlich nach der Sharia Recht gesprochen.
Das Spannende ist, dass im Libanon und in Israel auch bei Christen und Juden nach dem religiösen Gesetz Recht gesprochen wird, bei Katholiken ist das zum Beispiel das kanonische Recht (das zum Beispiel die Ehescheidung kategorisch verbietet), bei evangelischen Christen ist es das Recht des Königreiches Schweden, in dem die lutherische Kirche quasi Staatsreligion ist und bis vor kurzem die Kirche für personenstandsrechtliche Angelegenheiten aller Bürger egal welchen Glaubens zuständig gewesen ist. Bei Juden heisst das religiöse Recht Halacha, es ist der Teil der jüdischen Bibel der sich mit Gesetzesvorschriften beschäftigt. Einige Rechtsvorschriften des Alten Testaments sind sehr streng, und sehen zum Beispiel die Steinigung bei bestimmten Vergehen vor. Allerdings ist nach meinem Wissen seit 2000 Jahren niemand mehr nach jüdischem Recht gesteinigt worden. Die Zehn Gebote, quasi die "Verfassung" des jüdischen Rechts, die ja auch im Christentum und im Islam eine gewisse Bedeutung haben, wiegen da schwerer ("Du sollst nicht töten.").
Ich finde es natürlich völligen Unsinn, das Rad zurückzudrehen und das zivile Personenstandsrecht in Deutschland abzuschaffen. Aber auch bei uns gilt ja in gewissen abgegrenzten Bereichen Kirchenrecht, zum Bespiel das kanonische Recht der katholischen Kirche oder die jüdische Halacha. Da schreit niemand "Scharia" und "Hände abhacken". Man sollte also die ganze Diskussion etwas sachlicher und differenzierter führen und nicht immer mit Angst und Panik reagieren.
3. Was viele Menschen nicht wissen, auch in Deutschland gilt bereits in manchen Fällen islamisches Recht, z.B. bei Ehen, die unter derartigen Rechtsvorschriften geschlossen wurden, z.B. in Israel. Das ist einfach eine übliche Norm des internationalen Privatrechts.
In der Hoffnung, jetzt nicht schon wieder irgendwelche Flame Wars zu triggern ....
(für die Streithanseln und "Flamelords" hier lohnt sich ein Blick in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/flame
normalerweise kenne ich solche flame wars nur in anonymen Foren.
viel Spass beim diskutieren. |
Das ist natürlich eine sehr schwierige Frage, weil die Folgen einer - nur zum Teil - eingeführten islamischen Rechtssprechung nicht absehbar sind. Nach ersten bescheidenen und zustimmungswürdigen Wünschen, würde die islamische Gemeinschaft immer mehr Zugeständnisse fordern.
Im Vergleich zwischen deutschen und islamischen Recht gibt es ohnehin sehr sehr viele Übereinstimmungen. Mord, Diebstahl, Drogenhandel usw. usw. sind hier wie dort verboten. Die Unterschiede liegen wohl in der Verfahrenführung sowie in der Bewertung der einzelnen Fälle. Bspw. wird ein Mord an der fremdgehenden Ehefrau nach Scharia mit Sicherheit anders beurteilt wie in der deutschen Rechtssprechung.
Bei so gravierenden Fällen, darf es in einem Staat keine doppelte Rechtsauslegung geben!
Gut vorstellen könnte ich mir allerdings die Einführung eines muslimischen aussergerichtlichen Tatausgleichs (Alltagsstreitereien, leichte Körperverletzungen, geringen Diebstahl od. Sachbeschädigung). Solch ein Verfahren dürfte nur mit Zustimmung des Opfer geführt werden und sollte nur unter Muslimen statt finden.
PS: In Großbritannien dürfen orthodoxe Juden ihre Streitigkeiten ebenfalls mit Hilfe des traditionellen jüdischen Rechtes lösen.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#962161) Verfasst am: 25.03.2008, 01:02 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: |
PS: In Großbritannien dürfen orthodoxe Juden ihre Streitigkeiten ebenfalls mit Hilfe des traditionellen jüdischen Rechtes lösen. |
Karnickelzüchter dürfen ihre etwaigen vereinsinternen Streitereien hierzulande ebenfalls mit Hilfe ihrer Karnickelzüchtervereinssatzung austragen und dazu sogar einen Karnickelzüchterverinsstreitobmann benennen.
Das ist nicht verboten.
Ansonsten:
<s>Bei so gravierenden Fällen,</s> darf es in einem (Rechts-) Staat keine doppelte Rechtsauslegung geben!
Jedenfalls nicht von staatlicher Seite aus. Und was privat für Firlefanz betrieben wird, ist halt: privat.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#962164) Verfasst am: 25.03.2008, 01:08 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Karnickelzüchter dürfen ihre etwaigen vereinsinternen Streitereien hierzulande ebenfalls mit Hilfe ihrer Karnickelzüchtervereinssatzung austragen und dazu sogar einen Karnickelzüchterverinsstreitobmann benennen.
Das ist nicht verboten.
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Aber nur solange diese Satzung im Einklang mit geltenden Recht steht.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#962167) Verfasst am: 25.03.2008, 01:14 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kongolese hat folgendes geschrieben: |
PS: In Großbritannien dürfen orthodoxe Juden ihre Streitigkeiten ebenfalls mit Hilfe des traditionellen jüdischen Rechtes lösen. |
Karnickelzüchter dürfen ihre etwaigen vereinsinternen Streitereien hierzulande ebenfalls mit Hilfe ihrer Karnickelzüchtervereinssatzung austragen und dazu sogar einen Karnickelzüchterverinsstreitobmann benennen.
Das ist nicht verboten.
Ansonsten:
<s>Bei so gravierenden Fällen,</s> darf es in einem (Rechts-) Staat keine doppelte Rechtsauslegung geben!
Jedenfalls nicht von staatlicher Seite aus. Und was privat für Firlefanz betrieben wird, ist halt: privat. |
Dem kann man eigentlich recht einfach vorbeugen. Man laesst solche aussergerichtlichen Schlichtungssysteme nach traditionellem Recht nur unter dem Vorbehalt des Primats von Verfassung und Strafrecht zu. Dies bedeutet, dass bei Widerspruechlichkeit das mainstream-Recht immer Vorrang hat. So wird es eigentlich bei allen Ombudsverfahrenssystemen, um sowas handelt es sich letzlich hier ja, gemacht und das hat sich auch bewaehrt. Deshalb verstehe ich auch die ganze Aufregung nicht. Niemand schlaegt bei solchen Sachen vor ein paralleles Rechtssystem zu etablieren, welches mit geltendem Recht komkurieren oder dieses gar aushebeln soll. Ausserdem gilt bei solchen aussergerichtlichen Schlichtungen eigentlich immer, dass jede der Streitparteien das Recht hat den Schlichtungsspruch nicht anzuerkennen und vor ein regulaeres Gericht zu ziehen um diesen ueberpruefen zu lassen. Was soll also die ganze Aufregung bei solchen Fragen?
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#962168) Verfasst am: 25.03.2008, 01:18 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Karnickelzüchter dürfen ihre etwaigen vereinsinternen Streitereien hierzulande ebenfalls mit Hilfe ihrer Karnickelzüchtervereinssatzung austragen und dazu sogar einen Karnickelzüchterverinsstreitobmann benennen.
Das ist nicht verboten.
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Aber nur solange diese Satzung im Einklang mit geltenden Recht steht. |
Richtig. Und keinstenfalles sollte man ermöglichen, dass in einem Rechtsstaat irgendwelche Privatgruppen hier Privilegien bekommen.
Von daher hat sich die Debatte um "die Einführung eines muslimischen aussergerichtlichen Tatausgleichs" erledigt.
Wenn die Muslims das wollen, können sie es (im Rahmen bestehender Gesetze) bereits tun. Wenn sie es nicht wollen, sollen sie es halt bleiben lassen.
Den Staat oder nichtmuslimische Bürger hat das erstmal überhaupt nicht zu interessieren.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#962684) Verfasst am: 25.03.2008, 20:55 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Dem kann man eigentlich recht einfach vorbeugen. Man laesst solche aussergerichtlichen Schlichtungssysteme nach traditionellem Recht nur unter dem Vorbehalt des Primats von Verfassung und Strafrecht zu. Dies bedeutet, dass bei Widerspruechlichkeit das mainstream-Recht immer Vorrang hat. So wird es eigentlich bei allen Ombudsverfahrenssystemen, um sowas handelt es sich letzlich hier ja, gemacht und das hat sich auch bewaehrt. Deshalb verstehe ich auch die ganze Aufregung nicht. Niemand schlaegt bei solchen Sachen vor ein paralleles Rechtssystem zu etablieren, welches mit geltendem Recht komkurieren oder dieses gar aushebeln soll. Ausserdem gilt bei solchen aussergerichtlichen Schlichtungen eigentlich immer, dass jede der Streitparteien das Recht hat den Schlichtungsspruch nicht anzuerkennen und vor ein regulaeres Gericht zu ziehen um diesen ueberpruefen zu lassen. Was soll also die ganze Aufregung bei solchen Fragen?
Gruss, Bernie |
Es gibt auch heute schon den aussergerichtlichen Tatausgleich, in Deutschland bekannt als Täter-Opfer-Ausgleich, welcher zwar in einem gewissen Maße eine Abkehr vom geltenden Recht darstellt, allerdings sich noch immer darin befindet. Ziel dieses Täter-Opfer-Ausgleichs ist die direkte Konfrontation des Täters mit dem Opfer, sowie gerade bei jüngeren Tätern, eine rechtskräftige Verurteilung welche eine Vorstrafe nach sich zieht, bei Gelingen des Ausgleiches zu umgehen.
Also ich sehe hier keine Gefährdung für den Rechtsstaat, wenn bei Fällen unter Muslimen, eine Muslimischer Mediator sich des Falles mit Berücksichtigung von Teilen des islamischen Rechts, annimmt.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#962688) Verfasst am: 25.03.2008, 21:00 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: |
Also ich sehe hier keine Gefährdung für den Rechtsstaat, wenn bei Fällen unter Muslimen, eine Muslimischer Mediator sich des Falles mit Berücksichtigung von Teilen des islamischen Rechts, annimmt. |
Dass Du die nicht siehst glaub ich Dir aufs Wort.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#962691) Verfasst am: 25.03.2008, 21:02 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kongolese hat folgendes geschrieben: |
Also ich sehe hier keine Gefährdung für den Rechtsstaat, wenn bei Fällen unter Muslimen, eine Muslimischer Mediator sich des Falles mit Berücksichtigung von Teilen des islamischen Rechts, annimmt. |
Dass Du die nicht siehst glaub ich Dir aufs Wort. |
Dann lass mich doch an Deinem Wissen teilhaben, und erkläre es mir!
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#962696) Verfasst am: 25.03.2008, 21:09 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kongolese hat folgendes geschrieben: |
Also ich sehe hier keine Gefährdung für den Rechtsstaat, wenn bei Fällen unter Muslimen, eine Muslimischer Mediator sich des Falles mit Berücksichtigung von Teilen des islamischen Rechts, annimmt. |
Dass Du die nicht siehst glaub ich Dir aufs Wort. |
Dann lass mich doch an Deinem Wissen teilhaben, und erkläre es mir! |
Dazu braucht man kein Wissen.
Beispiel:
Wer ist denn Muslim?
Nach Auffassung unseres Rechtsstaates kann das zum Beispiel die 13jährige sein, die gern Fußball spielen möchte. Oder schwimmen.
Oder sogar ein 18jähriger Katholik, der noch bei seinen Eltern wohnt, der gerne Ballettänzer werden würde.
Darüber sollen "Mediatoren" entscheiden, und noch dazu nicht unabhängige, sondern parteiische?
Oder meinst Du, dass eine solche Rechtsprechung exclusiv für Moslems eingeführt werden soll?
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#962706) Verfasst am: 25.03.2008, 21:22 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Dazu braucht man kein Wissen.
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_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
Zuletzt bearbeitet von Kongolese am 25.03.2008, 21:22, insgesamt einmal bearbeitet |
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#962707) Verfasst am: 25.03.2008, 21:22 Titel: |
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@Bichbirnie
die Antwort des Politikers ist ziemlich heikel ausgefallen, daher ist die Aufregung nicht schlimmes!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#962714) Verfasst am: 25.03.2008, 21:31 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Dazu braucht man kein Wissen.
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Ich meinte damit: kein zusätzliches Wissen.
Du verfügst mit Sicherheit über genug Wissen. Deine Aufforderung war: dich an meinem Wissen teilhaben zu lassen - das heisst also, wenn ich mal Deine Ironie beiseite lasse und Dich einfach beim Wort nehme, dass Du mir Wissen unterstellst, was ich habe und Du nicht, um zum Ergebnis zu kommen das Sonderrecht kacke ist.
Das ist aber nicht der Fall.Ich weiss nicht wasspezifisches , was du nicht weisst.
Man kann der letzte Ignorant (und zusätzlich saudoof) sein und man braucht gar nichts wissen, um zu erkennen, dass verschiedene Rechte zu ziemlich schlimmen Ergebnissen führen.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#962755) Verfasst am: 25.03.2008, 22:06 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Kongolese hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Dazu braucht man kein Wissen.
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Ich meinte damit: kein zusätzliches Wissen.
Du verfügst mit Sicherheit über genug Wissen. Deine Aufforderung war: dich an meinem Wissen teilhaben zu lassen - das heisst also, wenn ich mal Deine Ironie beiseite lasse und Dich einfach beim Wort nehme, dass Du mir Wissen unterstellst, was ich habe und Du nicht, um zum Ergebnis zu kommen das Sonderrecht kacke ist.
Das ist aber nicht der Fall.Ich weiss nicht wasspezifisches , was du nicht weisst.
Man kann der letzte Ignorant (und zusätzlich saudoof) sein und man braucht gar nichts wissen, um zu erkennen, dass verschiedene Rechte zu ziemlich schlimmen Ergebnissen führen. |
Ein einheitliches Recht, existiert nur in der Theorie. Einerseits konkurrieren verschiedene Gesetzesbücher wie BGB, StGB usw. anderseits stehen teilweise Paragraphen in diesen Büchern im Gegensatz zu anderen oder werden wiederum von anderen aufgehoben. Bei solchen Fällen ist es stets eine Frage der Gewichtung für oder gegen jenes Gesetz.
Das andere und leider nicht mindere Problem ist die Tatsache, dass Recht nicht immer gleich Recht ist. Jemand mit einem guten finanziellen Background, hat auch mehr Möglichkeiten zu seinem "Recht" zu kommen. Da fängt die ganze Gerichtsverhandlung schon mal viel anders an.
In der Praxis existiert somit nicht ein Recht und hat auch noch nie existiert.
PS: Nicht zu vergessen der zum Teil große Strafrahmen, welcher eine völlig unterschiedliche Bewertung bei ähnlichen Fällen ermöglicht.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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