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Islam als öffentlich-rechtliche religionsgemeinschaft?& Konflikt mit der Ve
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#962760) Verfasst am: 25.03.2008, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kongolese hat folgendes geschrieben:
Blubb


Haarspalterei. Das angestrebte Ziel des Staates ist es, jeden gleich zu behandeln. Steht in der Verfassung drin. Dass das nicht stets gelingt und gar nicht gelingen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Du hingegen strebst an, dieses Ziel intentional ausser Acht zu lassen.

Damit bist Du nicht mehr und nicht weniger als ein Verfassungsfeind.
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Kongolese
unbeliebt



Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 98

Beitrag(#962777) Verfasst am: 25.03.2008, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:

Haarspalterei. Das angestrebte Ziel des Staates ist es, jeden gleich zu behandeln. Steht in der Verfassung drin. Dass das nicht stets gelingt und gar nicht gelingen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Du hingegen strebst an, dieses Ziel intentional ausser Acht zu lassen.

Papier ist geduldig und bloß weil es dort steht bedeutet dies nicht, dass Gleichheit auch existiert. Sie existiert nämlich nicht, weil eben diese Gesetze viel Raum für Interpretationen lässt. Für gute und teure Anwalts-Societäten ein gefundenes Fressen.

Zitat:
Damit bist Du nicht mehr und nicht weniger als ein Verfassungsfeind.

Dann wären doch alle Politiker, welche eine Verfassungsänderung anstrebten - bspw. letzte Förderalismusreform - ebenfalls so lange Verfassungsfeinde, bis die Verfassung geändert wurde. Geschockt
_________________
"Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#962791) Verfasst am: 25.03.2008, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kongolese hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Damit bist Du nicht mehr und nicht weniger als ein Verfassungsfeind.

Dann wären doch alle Politiker, welche eine Verfassungsänderung anstrebten - bspw. letzte Förderalismusreform - ebenfalls so lange Verfassungsfeinde, bis die Verfassung geändert wurde. Geschockt


Eine angestrebte Veränderung des GG ist eigentlich überhaupt kein Problem.

Du kannst es natürlich nicht wissen, da Dir das Grundgesetz ja offensichtlich scheissegal ist: es gibt im Grundgesetz unveränderliche Bestandteile.

Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22333

Beitrag(#962828) Verfasst am: 25.03.2008, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ich dachte nur Art 1 und 20 sind inhaltlich unveränderbar?
Gut, der Gleichheitsgrundsatz mag inhaltlich mit unter "Menschenwürde" fallen, aber ob optionale zusätzliche Schiedsgerichtsverfahren den Kern dieses Gleichheitsgrundsatz automatisch so verletzen würden, dass sie grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig wären, wage ich zu bezweifeln (ohne mich jetzt zur Sinnhaftigkeit zu äußern).
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Kongolese
unbeliebt



Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 98

Beitrag(#962831) Verfasst am: 25.03.2008, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kongolese hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Damit bist Du nicht mehr und nicht weniger als ein Verfassungsfeind.

Dann wären doch alle Politiker, welche eine Verfassungsänderung anstrebten - bspw. letzte Förderalismusreform - ebenfalls so lange Verfassungsfeinde, bis die Verfassung geändert wurde. Geschockt


Eine angestrebte Veränderung des GG ist eigentlich überhaupt kein Problem.

Du kannst es natürlich nicht wissen, da Dir das Grundgesetz ja offensichtlich scheissegal ist: es gibt im Grundgesetz unveränderliche Bestandteile.

Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ja und? Es werden heute schon gleiche Verfahren unterschiedlich abgehandlet (bspw. Gerichtsverhandlung oder Täter-Opfer-Ausgleich) bzw. es werden im Prinzip gleiche Fälle unterschiedlich beurteilt, sprich der Strafrahmen wird unterschiedlich interpretiert. Und dennoch verlässt hier keine Urteil den Gleichheitsgrundsatz.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#962833) Verfasst am: 25.03.2008, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ich dachte nur Art 1 und 20 sind inhaltlich unveränderbar?
Gut, der Gleichheitsgrundsatz mag inhaltlich mit unter "Menschenwürde" fallen, aber ob optionale zusätzliche Schiedsgerichtsverfahren den Kern dieses Gleichheitsgrundsatz automatisch so verletzen würden, dass sie grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig wären, wage ich zu bezweifeln (ohne mich jetzt zur Sinnhaftigkeit zu äußern).


Wenn ich mich recht entsinne, dann sind die Artikel 1 bis 20 unveraenderbar....
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Kongolese
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 98

Beitrag(#962837) Verfasst am: 25.03.2008, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ich dachte nur Art 1 und 20 sind inhaltlich unveränderbar?
Gut, der Gleichheitsgrundsatz mag inhaltlich mit unter "Menschenwürde" fallen, aber ob optionale zusätzliche Schiedsgerichtsverfahren den Kern dieses Gleichheitsgrundsatz automatisch so verletzen würden, dass sie grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig wären, wage ich zu bezweifeln (ohne mich jetzt zur Sinnhaftigkeit zu äußern).

Genau so ist es. Es gibt unterschiedlich Behandlungen innerhalb dieses Gleichheitsgrundsatzes.

Nur wollen das manche nicht glauben.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#962845) Verfasst am: 25.03.2008, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ich dachte nur Art 1 und 20 sind inhaltlich unveränderbar?
Gut, der Gleichheitsgrundsatz mag inhaltlich mit unter "Menschenwürde" fallen, aber ob optionale zusätzliche Schiedsgerichtsverfahren den Kern dieses Gleichheitsgrundsatz automatisch so verletzen würden, dass sie grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig wären, wage ich zu bezweifeln (ohne mich jetzt zur Sinnhaftigkeit zu äußern).


Wenn ich mich recht entsinne, dann sind die Artikel 1 bis 20 unveraenderbar....


Nein.

Art 79 GG
(1) 1Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. 2Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


Das gilt vermutlich nicht für Art. 20 Abs. 4.

Artikel 19 Abs. 2: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#962850) Verfasst am: 25.03.2008, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kongolese hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ich dachte nur Art 1 und 20 sind inhaltlich unveränderbar?
Gut, der Gleichheitsgrundsatz mag inhaltlich mit unter "Menschenwürde" fallen, aber ob optionale zusätzliche Schiedsgerichtsverfahren den Kern dieses Gleichheitsgrundsatz automatisch so verletzen würden, dass sie grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig wären, wage ich zu bezweifeln (ohne mich jetzt zur Sinnhaftigkeit zu äußern).

Genau so ist es. Es gibt unterschiedlich Behandlungen innerhalb dieses Gleichheitsgrundsatzes.

Nur wollen das manche nicht glauben.


Dass die real existent sind, glaube ich dir gerne.
Ich glaube auch gerne, dass ich real existierendes Plaque krieg, wenn ich deine Beiträge lese oder meine Zähne nicht putze.

Daraus ziehe ich aber keineswegs den Schluß, mir in Zukunft nur noch deine Beiträge lesen zu müssen und mir nicht mehr die Zähne zu putzen, sondern werde ich mich mühen, Verhältnisse zu erzielen, die ganz im Gegenteil dazu stehen. Mit den Augen rollen
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Kongolese
unbeliebt



Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 98

Beitrag(#962858) Verfasst am: 25.03.2008, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kongolese hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 gehört dazu.

Ich dachte nur Art 1 und 20 sind inhaltlich unveränderbar?
Gut, der Gleichheitsgrundsatz mag inhaltlich mit unter "Menschenwürde" fallen, aber ob optionale zusätzliche Schiedsgerichtsverfahren den Kern dieses Gleichheitsgrundsatz automatisch so verletzen würden, dass sie grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig wären, wage ich zu bezweifeln (ohne mich jetzt zur Sinnhaftigkeit zu äußern).

Genau so ist es. Es gibt unterschiedlich Behandlungen innerhalb dieses Gleichheitsgrundsatzes.

Nur wollen das manche nicht glauben.


Dass die real existent sind, glaube ich dir gerne.
Ich glaube auch gerne, dass ich real existierendes Plaque krieg, wenn ich deine Beiträge lese oder meine Zähne nicht putze.

Daraus ziehe ich aber keineswegs den Schluß, mir in Zukunft nur noch deine Beiträge lesen zu müssen und mir nicht mehr die Zähne zu putzen, sondern werde ich mich mühen, Verhältnisse zu erzielen, die ganz im Gegenteil dazu stehen. Mit den Augen rollen

Gute Gelingen! Coole Sache, das...
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piranah
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 343

Beitrag(#963417) Verfasst am: 26.03.2008, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

nun hab ich ein Paar Links für euch.

http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
http://dejure.org/gesetze/GG/140.html
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