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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965046) Verfasst am: 28.03.2008, 21:00 Titel: Die EU-Verfassung und die Todesstrafe! |
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Zitat: | Artikel 2 (Artikel II-62 der Verfassung)
Recht auf Leben
…
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:310:0420:0464:DE:PDF
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zu Artikel 2 Abs. 2 Buchst. a:
Dies ist bereits heute der Fall wie auch wichtig, und fällt teils unter Notwehr.
zu Artikel 2 Abs. 2 Buchst. b:
Zwar dürfen Verdächtige oder bereits verurteilte Personen auch heute mittels Waffengewalt an einer Flucht gehindert werden, doch achten mW die meisten europäischen Staaten auf die Verhältnismäßigkeit. Was bedeutet, dass eine Tötung nur bei Extremfällen in Verbindung mit einer unmittelbarer Gefährdung Dritter, erlaubt ist. Ansonsten dürfen nur "geeignete" Maßnahmen gesetzt werden (bspw. Schuss ins Bein).
Allerdings ist nichts von einer solchen Differenzierung zu lesen und somit jegliche Tötung eines Flüchtenden verfassungsmässig erlaubt!
zu Artikel 2 Abs. 2 Buchst. c:
Was momentan an China – zu Recht – stark kritisiert wird, wird mittels neuer EU-Verfassung in Europa ebenfalls erlaubt sein. Also ich will das nicht!
zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
Will ich etwas Positives daran erkennen halte ich fest, dass die Phrase "der Staat kann" mir noch immer lieber ist als "der Staat muss". Allerdings hätte ich gerne die Begriffe "Kriegzeiten" sowie "unmittelbarer Kriegsgefahr" näher definiert gehabt.
Ist bspw. England bereits im Krieg, wenn es in Afghanistan auf "Friedensmission" ist?
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#965098) Verfasst am: 28.03.2008, 22:24 Titel: |
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Art. 2 II c
Ich denke, hier ist nicht gemeint, dass eine Diktatur die aufständische Bevölkerung eines widerrechtlich besetzten Landes zusammenschießen darf, sondern dass eine demokratisch gewählte Regierung im Falle eines Putsches die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Äußersten verteidigen darf, ohne auf die Gesundheit der Putschisten Rücksicht nehmen zu müssen.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#965108) Verfasst am: 28.03.2008, 22:38 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Art. 2 II c
Ich denke, hier ist nicht gemeint, dass eine Diktatur die aufständische Bevölkerung eines widerrechtlich besetzten Landes zusammenschießen darf, sondern dass eine demokratisch gewählte Regierung im Falle eines Putsches die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Äußersten verteidigen darf, ohne auf die Gesundheit der Putschisten Rücksicht nehmen zu müssen. |
Nur die Gesundheit der Putschisten? Was ist mit den "Kolateralschaeden"?
Dies gilt uebrigens nicht bloss fuer einen widerrechtlichen Putsch, sondern auch fuer Dinge wie Invasion von aussen, oder auch fuer den Zusammenbruch der oeffentlichen Ordnung, z.B. durch grossangelegte Kampagnen extremistischer Organisation (spaetestens seit den "Notstandsgesetzen")
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965114) Verfasst am: 28.03.2008, 22:45 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Art. 2 II c
Ich denke, hier ist nicht gemeint, dass eine Diktatur die aufständische Bevölkerung eines widerrechtlich besetzten Landes zusammenschießen darf, sondern dass eine demokratisch gewählte Regierung im Falle eines Putsches die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Äußersten verteidigen darf, ohne auf die Gesundheit der Putschisten Rücksicht nehmen zu müssen. |
Das hört sich zuerst logisch und nachvollziehbar an, doch in China ist es so, dass dieser Staat mit seinen Grenzen - also auch inkl. Tibet - anerkannt ist und es offenbar einen - für mich verständlichen - Aufstand gab. Also versucht China nichts anderes, als die innere Sicherheit wieder herzustellen.
So kann man es nämlich ebenfalls auslegen.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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ateyim registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul
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(#965146) Verfasst am: 28.03.2008, 23:20 Titel: |
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Zitat: | Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. |
Ich tue mich mit diesem Paragraphen etwas schwer. "Kriegszeit" ist für mich eine eindeutige Zeitspanne ist (zwischen offizieller Kriegserklaerung und offiziellem Kriegsende).
Das Wort "Kriegsgefahr" wird durch das Attribut "unmittelbar" nicht zufriedenstellend klar definiert und laesst Raum zur Auslegung.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965158) Verfasst am: 28.03.2008, 23:41 Titel: |
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ateyim hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. |
Ich tue mich mit diesem Paragraphen etwas schwer. "Kriegszeit" ist für mich eine eindeutige Zeitspanne ist (zwischen offizieller Kriegserklaerung und offiziellem Kriegsende).
Das Wort "Kriegsgefahr" wird durch das Attribut "unmittelbar" nicht zufriedenstellend klar definiert und laesst Raum zur Auslegung. |
Die unmittelbare Kriegsgefahr stört mich auch sehr. Es stellt sich dabei auch die Frage, ob das für eine Kriegsgefahr auf EU-Territorium oder auch in anderen Regionen gilt.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#965227) Verfasst am: 29.03.2008, 00:44 Titel: |
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Ich glaube, in älterer Zeit wurde der Zustand der drohenden Kriegsgefahr noch amtlich erklärt, vor dem 1. WK im Juli 1914 gab es das wohl noch, zumindest die sog. Mobilmachung brachte diesen Status zwangsläufig mit sich. Da herrschte Rechtssicherheit. Inzwischen gibt es ja noch nicht mal mehr Kriegserklärungen. Die scheinheilige Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik hat hier leider allerlei willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet und politisch wie rechtlich mehr Schaden als Nutzen gebracht.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965247) Verfasst am: 29.03.2008, 01:06 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich glaube, in älterer Zeit wurde der Zustand der drohenden Kriegsgefahr noch amtlich erklärt, vor dem 1. WK im Juli 1914 gab es das wohl noch, zumindest die sog. Mobilmachung brachte diesen Status zwangsläufig mit sich. Da herrschte Rechtssicherheit. Inzwischen gibt es ja noch nicht mal mehr Kriegserklärungen. Die scheinheilige Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik hat hier leider allerlei willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet und politisch wie rechtlich mehr Schaden als Nutzen gebracht. |
In den USA gibt es die Defense Conditon, auch genannt DEFCON. Die Stufen werden in erster Linie vom Präsidenten kontrolliert.
Man bräuchte mindestens etwas ähnliches!
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#965356) Verfasst am: 29.03.2008, 04:28 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich glaube, in älterer Zeit wurde der Zustand der drohenden Kriegsgefahr noch amtlich erklärt, vor dem 1. WK im Juli 1914 gab es das wohl noch, zumindest die sog. Mobilmachung brachte diesen Status zwangsläufig mit sich. Da herrschte Rechtssicherheit. Inzwischen gibt es ja noch nicht mal mehr Kriegserklärungen. Die scheinheilige Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik hat hier leider allerlei willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet und politisch wie rechtlich mehr Schaden als Nutzen gebracht. |
In den USA gibt es die Defense Conditon, auch genannt DEFCON. Die Stufen werden in erster Linie vom Präsidenten kontrolliert.
Man bräuchte mindestens etwas ähnliches! |
Steht das dort in der Verfassung?
Agnost
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#965359) Verfasst am: 29.03.2008, 04:39 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Kongolese hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich glaube, in älterer Zeit wurde der Zustand der drohenden Kriegsgefahr noch amtlich erklärt, vor dem 1. WK im Juli 1914 gab es das wohl noch, zumindest die sog. Mobilmachung brachte diesen Status zwangsläufig mit sich. Da herrschte Rechtssicherheit. Inzwischen gibt es ja noch nicht mal mehr Kriegserklärungen. Die scheinheilige Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik hat hier leider allerlei willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet und politisch wie rechtlich mehr Schaden als Nutzen gebracht. |
In den USA gibt es die Defense Conditon, auch genannt DEFCON. Die Stufen werden in erster Linie vom Präsidenten kontrolliert.
Man bräuchte mindestens etwas ähnliches! |
Steht das dort in der Verfassung?
Agnost |
Das sind doch sowieso zwei Paar Stiefel.
DEFCON regelt intern die Verteidungsbereitschaft, was (nämlich: rein gar nichts) das nun mit der Kritik am Völkerrecht betreffs Kriegserklärungen zu tun hat, weiss Kongolese doch gar nicht.
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#965365) Verfasst am: 29.03.2008, 04:52 Titel: |
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Nein er stellt die USA, welche die Todesstrafe auch in Friedenszeiten kennt, der EU als leuchtendes Beispiel gegenüber, vergleicht diese EU aber mit China.
Kongolese will einfach wiedermal sein Steckenpferdchen in den Krieg wider die böse EU führen.
Agnost
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Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
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(#965429) Verfasst am: 29.03.2008, 12:14 Titel: Re: Die EU-Verfassung und die Todesstrafe! |
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[quote="Kongolese" postid=965046] [quote]Artikel 2 (Artikel II-62 der Verfassung)
Zitat: |
zu Artikel 2 Abs. 2 Buchst. a:
Dies ist bereits heute der Fall wie auch wichtig, und fällt teils unter Notwehr.
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Einverstanden
Zitat: |
zu Artikel 2 Abs. 2 Buchst. b:
Zwar dürfen Verdächtige oder bereits verurteilte Personen auch heute mittels Waffengewalt an einer Flucht gehindert werden, doch achten mW die meisten europäischen Staaten auf die Verhältnismäßigkeit. Was bedeutet, dass eine Tötung nur bei Extremfällen in Verbindung mit einer unmittelbarer Gefährdung Dritter, erlaubt ist. Ansonsten dürfen nur "geeignete" Maßnahmen gesetzt werden (bspw. Schuss ins Bein).
Allerdings ist nichts von einer solchen Differenzierung zu lesen und somit jegliche Tötung eines Flüchtenden verfassungsmässig erlaubt!
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Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist wohl in den Rechtssystemen der EU ein Rechtsgrundsatz, der auch hier zu tragen kommt. Die polizeilichen Maßnahmen dürften wohl bei der Flucht eines mehrfachen Mörders anders aussehen als bei der Flucht eines Handtaschendiebes. Die Polizei gebraucht Schusswaffen ja vor allem, um Täter fluchtunfähig zu machen, nicht um sie zu töten. Und wenn man mitbekommt, dass Polizisten, die im Dienst einen Straftäter erschossen haben, hinterher oft psychiatrische Behandlung bedürfen, glaube ich doch, dass unsere Polizisten keine potentiellen Mörder sind, sondern schon darauf achten, dass ihre Reaktionen verhältnismäßig sind.
In meinem Bundesland (Saarland) hatte die Polizei im vergangenen Jahr in 122 Fällen von der Schusswaffe Gebraucht gemacht. In 100 Prozent der Fällte handelte es sich dabei um die Tötung von Tieren, die bei einem Wildunfall schwer verletzt worden sind. Und jeder Einzelfall war für die beteiligten Beamten keine emotional einfache Sache.
Zitat: |
zu Artikel 2 Abs. 2 Buchst. c:
Was momentan an China – zu Recht – stark kritisiert wird, wird mittels neuer EU-Verfassung in Europa ebenfalls erlaubt sein. Also ich will das nicht!
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China ist kein Staat der EU und hat eine völlig andere Rechtstradition. Unter Aufruhr oder Aufstand verstehe ich eher solche Geschehen wie Anfang der 90er Jahre in Rostock, wo ein Asylbewerber-Wohnheim von rechtsextremen Gruppen in Brand gesteckt und die Feuerwehr von diesen Leuten am Löschen gehindert worden ist. Es handelt sich dabei durchwegs um Straftäter, die bereit sind, über Leichen zu gehen.
Einen Aufstand kann ich mir in Europa eigentlich nicht vorstellen. Es fehlen einfach die Voraussetzungen für einen Aufstand.
Zitat: |
zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
Will ich etwas Positives daran erkennen halte ich fest, dass die Phrase "der Staat kann" mir noch immer lieber ist als "der Staat muss". Allerdings hätte ich gerne die Begriffe "Kriegzeiten" sowie "unmittelbarer Kriegsgefahr" näher definiert gehabt.
Ist bspw. England bereits im Krieg, wenn es in Afghanistan auf "Friedensmission" ist? |
Ich kenne jetzt die Bestimmungen über die Anwendung der Todesstrafe in Kriegszeiten bzw. bei unmittelbarer Kriegsgefahr in den einzelnen Staaten der EU nicht. Da die EU-Verfassung oder auch der EU-Vertrag nicht viel mehr ist als der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die beteiligten Staaten geeinigt haben, bedeutet diese Formulierung unter Umständen, dass in einigen Staaten in Kriegszeiten die Todesstrafe noch erlaubt ist.
In Deutschland ist sie durch Art. 102 GG abgeschafft. Und daran ändern EU-Verträge und Kriegszustände überhaupt nichts.
Reichling
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#965520) Verfasst am: 29.03.2008, 16:13 Titel: |
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Es ist mir völlig unbegreiflich, wie sich Leute mit eurem Bildungsniveau auch nur die geringsten Illusionen machen können über die die Relevanz dunkler Farbkleckse auf weissem Hintergrund. Die EU Verfassung, ...jede Verfassung, ja sogar jedes Gesetz ist strenggenommen nicht das Papier wert auf das es gedruckt wurde. Es galt, gilt und wird stets gelten, das Recht des Stärkeren sowie die normative Kraft des Faktischen. Man sollte nie vergessen, Rechte werden zugestanden und die Instanz die einem ein Recht (gnädig) zubilligt kann es einem auch jederzeit wieder entziehen (siehe die eiligen Rechtsänderungen vor und während den Bader-Meinhoff Prozessen), unabhängig davon welches Geschwafel sie gestern noch hat drucken lassen. Und ohne echte Gewaltenteilung sowie Basisdemokratie wird das auch so bleiben.
Gruß
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Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
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(#965563) Verfasst am: 29.03.2008, 16:59 Titel: |
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Ich denke, dass wir in Deutschland eine Insititution haben, die schon mehrmals, auch schmerzlich für die Bundesregierung, die normative Kraft des Faktischen mit dem Buchstaben und dem Geist unserer auf wertloses Papier geschriebenen Verfassung in Einklang gebracht hat: Das Bundesverfassungsgericht.
So einfach kann sich kein Staat, keine Regierung, über seine eigenen rechtlichen Bestimmungen und seine Verfassung hinwegsetzen, jedenfalls nicht innerhalb der EU-Staaten.
Reichling
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#965567) Verfasst am: 29.03.2008, 17:10 Titel: |
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ateyim hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. |
Ich tue mich mit diesem Paragraphen etwas schwer. "Kriegszeit" ist für mich eine eindeutige Zeitspanne ist (zwischen offizieller Kriegserklaerung und offiziellem Kriegsende). |
Also in Deutschland zuletzt 1933 bis 1989.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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DeHerg nun schon länger Ranglos
Anmeldungsdatum: 28.04.2007 Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock
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(#965578) Verfasst am: 29.03.2008, 17:46 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | ateyim hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. |
Ich tue mich mit diesem Paragraphen etwas schwer. "Kriegszeit" ist für mich eine eindeutige Zeitspanne ist (zwischen offizieller Kriegserklaerung und offiziellem Kriegsende). |
Also in Deutschland zuletzt 1933 bis 1989. | Sind wir nicht momentan laut Art V des Natoverteidigungsbündnisses seit 9/11 im Kriegszustand?Der Verteidigungsfall wurde doch aktiviert oder?
_________________ Haare spalten ist was für Grobmotoriker
"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#965579) Verfasst am: 29.03.2008, 17:47 Titel: |
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Reichling hat folgendes geschrieben: | Ich denke, dass wir in Deutschland eine Insititution haben, die schon mehrmals, auch schmerzlich für die Bundesregierung, die normative Kraft des Faktischen mit dem Buchstaben und dem Geist unserer auf wertloses Papier geschriebenen Verfassung in Einklang gebracht hat: Das Bundesverfassungsgericht. |
*Grins* Zum Beispiel?
Im Gegenteil, die Urteile des BVG haben in der Vergangenheit nicht selten wirtschaftlichen Interessen gedient oder dazu den gesellschaftlichen Status Quo aufrecht zu erhalten. Das aktuelle Inzest Urteil ist ein schöner Beleg dafür wie man mit hanebüchener Dialektik Unrecht zu Recht erklärt. Dabei ist es erschreckend zu sehen mit welch zwingender Logik Hassemer die Begründung seiner Kollegen ad Absurdum führt (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html).
Reichling hat folgendes geschrieben: |
.....So einfach kann sich kein Staat, keine Regierung, über seine eigenen rechtlichen Bestimmungen und seine Verfassung hinwegsetzen, jedenfalls nicht innerhalb der EU-Staaten. |
Die Vorbereitung und Unterstützung, sowie dei Teilnahme an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen hatte ja, wie wir alle wissen, für die verantwortlichen Personen und Kreise in Deutschland keine Konsequenzen. Was ja auch nicht weiter wundert, wenn man weiss wer die Verfassungsrichter in Deutschland beruft. Ich könnte noch zig Beispiele bringen.....
...sicher, hin und wieder, wenn es für das Establishment allgemein gut läuft, gewinnt auch mal Lieschen Müller vor Gericht gegen die örtliche Verwaltungsbehörde, was dann als Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat dient.
Ich bewundere deine Fähigkeit dich selbst zu belügen!
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#965588) Verfasst am: 29.03.2008, 18:06 Titel: |
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DeHerg hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | ateyim hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. |
Ich tue mich mit diesem Paragraphen etwas schwer. "Kriegszeit" ist für mich eine eindeutige Zeitspanne ist (zwischen offizieller Kriegserklaerung und offiziellem Kriegsende). |
Also in Deutschland zuletzt 1933 bis 1989. | Sind wir nicht momentan laut Art V des Natoverteidigungsbündnisses seit 9/11 im Kriegszustand?Der Verteidigungsfall wurde doch aktiviert oder? | Da liegt allerdings keine Kriegserklärung vor.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#965590) Verfasst am: 29.03.2008, 18:08 Titel: |
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DeHerg hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | ateyim hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. |
Ich tue mich mit diesem Paragraphen etwas schwer. "Kriegszeit" ist für mich eine eindeutige Zeitspanne ist (zwischen offizieller Kriegserklaerung und offiziellem Kriegsende). |
Also in Deutschland zuletzt 1933 bis 1989. | Sind wir nicht momentan laut Art V des Natoverteidigungsbündnisses seit 9/11 im Kriegszustand?Der Verteidigungsfall wurde doch aktiviert oder? |
Nein, sind wir nicht. Anderern verbündeten Nationen zu helfen nach Art. 5 löst bei uns nicht automatisch den Verteidigungsfall nach Art. 115 GG aus.
Der Verteidigungsfall muss übrigens vom Bundespräsidenten verkündet werden. Das hätten wir schon alle mitgekriegt, glaube ich.
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965628) Verfasst am: 29.03.2008, 19:22 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Kongolese hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich glaube, in älterer Zeit wurde der Zustand der drohenden Kriegsgefahr noch amtlich erklärt, vor dem 1. WK im Juli 1914 gab es das wohl noch, zumindest die sog. Mobilmachung brachte diesen Status zwangsläufig mit sich. Da herrschte Rechtssicherheit. Inzwischen gibt es ja noch nicht mal mehr Kriegserklärungen. Die scheinheilige Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik hat hier leider allerlei willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet und politisch wie rechtlich mehr Schaden als Nutzen gebracht. |
In den USA gibt es die Defense Conditon, auch genannt DEFCON. Die Stufen werden in erster Linie vom Präsidenten kontrolliert.
Man bräuchte mindestens etwas ähnliches! |
Steht das dort in der Verfassung?
Agnost |
Das sind doch sowieso zwei Paar Stiefel.
DEFCON regelt intern die Verteidungsbereitschaft, was (nämlich: rein gar nichts) das nun mit der Kritik am Völkerrecht betreffs Kriegserklärungen zu tun hat, weiss Kongolese doch gar nicht. |
Aber wie soll man in Europa eine unmittelbare Kriegsgefahr definieren? Diese reicht aus um in die Todesstrafe in Zukunft zu verhängen. Wann gibt es eine unmittelbare Kriegsgefahr, unmittelbar vor oder unmittelbar nach der Erklärung?
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965631) Verfasst am: 29.03.2008, 19:26 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Nein er stellt die USA, welche die Todesstrafe auch in Friedenszeiten kennt, der EU als leuchtendes Beispiel gegenüber, vergleicht diese EU aber mit China.
Kongolese will einfach wiedermal sein Steckenpferdchen in den Krieg wider die böse EU führen.
Agnost |
Ich habe die EU im Punkt des Artikel 2 Absatz 2c EMRK mit China verglichen. Dort gibt es Aufruhr, dort wird versucht diesen mittels Gewalt niederzuschlagen. Also exakt das selbe, was in Zukunft mittels EU-Verfassung ebenfalls erlaubt sein wird.
Du kannst mich natürlich kritisieren - was nebenbei bemerkt hier wohl kaum einen interessiert -, aber was sagst inhaltlich dazu?
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#965645) Verfasst am: 29.03.2008, 19:51 Titel: Re: Die EU-Verfassung und die Todesstrafe! |
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Reichling hat folgendes geschrieben: |
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist wohl in den Rechtssystemen der EU ein Rechtsgrundsatz, der auch hier zu tragen kommt. Die polizeilichen Maßnahmen dürften wohl bei der Flucht eines mehrfachen Mörders anders aussehen als bei der Flucht eines Handtaschendiebes. Die Polizei gebraucht Schusswaffen ja vor allem, um Täter fluchtunfähig zu machen, nicht um sie zu töten. Und wenn man mitbekommt, dass Polizisten, die im Dienst einen Straftäter erschossen haben, hinterher oft psychiatrische Behandlung bedürfen, glaube ich doch, dass unsere Polizisten keine potentiellen Mörder sind, sondern schon darauf achten, dass ihre Reaktionen verhältnismäßig sind.
In meinem Bundesland (Saarland) hatte die Polizei im vergangenen Jahr in 122 Fällen von der Schusswaffe Gebraucht gemacht. In 100 Prozent der Fällte handelte es sich dabei um die Tötung von Tieren, die bei einem Wildunfall schwer verletzt worden sind. Und jeder Einzelfall war für die beteiligten Beamten keine emotional einfache Sache. | Dass eine Flucht einer gefährlichen Person bei der nicht selten eine Gefährdung Dritter dazu kommt, oftmals nur mit Waffengewalt, oder leider mit einer Tötung gestoppt werden muss, ist mir auch bewusst. Eigentlich in allen EU-Ländern gibt es in den verschiedenen Gesetzbücher auch den Vermerk der Verhältnismässigkeit, der allerdings in der Verfassung fehlt. Art. 2 Absatz 2b EMRK, erlaubt die Tötung einer flüchtenden Person.
Zitat: | China ist kein Staat der EU und hat eine völlig andere Rechtstradition. Unter Aufruhr oder Aufstand verstehe ich eher solche Geschehen wie Anfang der 90er Jahre in Rostock, wo ein Asylbewerber-Wohnheim von rechtsextremen Gruppen in Brand gesteckt und die Feuerwehr von diesen Leuten am Löschen gehindert worden ist. Es handelt sich dabei durchwegs um Straftäter, die bereit sind, über Leichen zu gehen. |
China hat natürlich eine andere Rechtstradition, doch die momentane blutige Niederschlagung der Aufstände in Tibet würde sich ebenfalls mit Art. 2 Absatz 2c EMRK decken. Man schreibt eine möglichen Lösungsansatz in die Verfassung, aber bei anderen Staaten kritisiert man dies.
Das wäre genauso als wenn die USA ein anderes Land wegen der Todesstrafe kritisieren würde.
Zitat: | Einen Aufstand kann ich mir in Europa eigentlich nicht vorstellen. Es fehlen einfach die Voraussetzungen für einen Aufstand. |
Momentan mit Sicherheit, aber man weiss nie wie sich manche Krisen wie im Baskenland, Belgien, Siebenbürgen entwickeln.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
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(#965700) Verfasst am: 29.03.2008, 22:16 Titel: Re: Die EU-Verfassung und die Todesstrafe! |
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[quote="Kongolese" postid=965645] Reichling hat folgendes geschrieben: |
Dass eine Flucht einer gefährlichen Person bei der nicht selten eine Gefährdung Dritter dazu kommt, oftmals nur mit Waffengewalt, oder leider mit einer Tötung gestoppt werden muss, ist mir auch bewusst. Eigentlich in allen EU-Ländern gibt es in den verschiedenen Gesetzbücher auch den Vermerk der Verhältnismässigkeit, der allerdings in der Verfassung fehlt. Art. 2 Absatz 2b EMRK, erlaubt die Tötung einer flüchtenden Person. |
Ob die Tötung der flüchtenden Person "erlaubt" wird, bezweifle ich. Wichtig ist, deren Flucht zu stoppen. Dabei wird das Risiko, den Flüchtenden zu töten, in Kauf genommen.
Zitat: |
China hat natürlich eine andere Rechtstradition, doch die momentane blutige Niederschlagung der Aufstände in Tibet würde sich ebenfalls mit Art. 2 Absatz 2c EMRK decken. Man schreibt eine möglichen Lösungsansatz in die Verfassung, aber bei anderen Staaten kritisiert man dies.
Das wäre genauso als wenn die USA ein anderes Land wegen der Todesstrafe kritisieren würde.
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Lassen wir mal die USA außen vor. Sie sind wohl in ihrer Rechtsauffassung teilweise im vorletzten Jahrhundert stehengeblieben. Das sieht man auch an ihrem Waffenrecht, das noch aus einer Zeit stammt, als man sich gegen Indianerangriffe zur Wehr setzen musste.
China ist eine ganz andere Sache. Die chinesische Regierung geht gegen die Oppositionellen in Tibet genau so vor, wie auch gegen andere oppositionelle Gruppen in China seit Beginn des chinesischen Reiches vorgegangen ist. Wir haben in Europa für ähnliche Fälle eine ganz andere Konfliktbewältigungsstrategie entwickelt. Dazu gehören auch Minderheitenrechte, von denen Minderheiten in anderen Teilen der Welt nur träumen können.
Die von dir kritisierten Bestimmungen im EU-Vertrag (Verfassung ist das nicht) erlauben keineswegs die Einführung der Todesstrafe in Kriegszeiten. Sie besagen lediglich, dass Staaten der EU, welche die Todesstrafe in Kriegszeiten bisher in ihrem Strafrecht vorsehen, nicht gegen den EU-Vertrag verstoßen. In Deutschland kann die Todesstrafe unter keinen Umständen wieder eingeführt werden.
Zitat: |
Momentan mit Sicherheit, aber man weiss nie wie sich manche Krisen wie im Baskenland, Belgien, Siebenbürgen entwickeln. |
Baskenland: Die Eta vertritt nur einen geringen Teil der baskischen Bevölkerung. Es könnten höchstens ein paar hundert baskische Extremisten gegen die staatlichen Organe vorgehen. Und wenn dabei der eine oder andere von ihnen zu Tode kommen sollte, ist das eben ihr Pech. Wer massive Straftaten begeht, muss damit rechnen, dass die Polizei gegen ihn auch mit Waffengewalt vorgeht, und dass er dabei Schaden an seiner körperlichen Unversehrtheit erlangen oder gar sein Leben verlieren kann. Es ist nicht Sache der Polizei, dieses Risiko zu minimieren.
Was Belgien angeht, so hört sich da vielleicht einiges schlimmer an als es ist. Der Belgier macht sich viel mehr Gedanken darum, ob Pommes frites besser viereckig oder sechseckig geschnitten werden, als wie es mit ihrem Land weiter geht. Und sollte Belgien wirklich zerfallen, was ich nicht wünsche, dann wird sich dieser Zerfall mit ähnlichen Gewaltausbrüchen wie bei der Trennung von Tschechien und Slowakien gestalten.
Siebenbürgen ist eher eine Armutsfrage. Die Probleme dort werden viel kleiner, wenn die Wirtschaft in Rumänien sich weiter entwickelt. Nokio hilft ja schon dabei.
Reichling
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Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
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(#965718) Verfasst am: 29.03.2008, 22:35 Titel: |
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Greasel hat folgendes geschrieben: |
*Grins* Zum Beispiel?
Im Gegenteil, die Urteile des BVG haben in der Vergangenheit nicht selten wirtschaftlichen Interessen gedient oder dazu den gesellschaftlichen Status Quo aufrecht zu erhalten. Das aktuelle Inzest Urteil ist ein schöner Beleg dafür wie man mit hanebüchener Dialektik Unrecht zu Recht erklärt. Dabei ist es erschreckend zu sehen mit welch zwingender Logik Hassemer die Begründung seiner Kollegen ad Absurdum führt (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html).
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Ich bin mir absolut sicher, dass die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) bisher kein einziges Urteil in dieser Sache oder auch zu anderen Rechtsgebieten gefällt hat. Es ist zwar nur ne Kleinigkeit. Aber wer nicht weiß, wie sich unser oberstes Deutsches Gericht abkürzt (BVerfG), erweckt Zweifel, ob er überhaupt Ahnung über Verfassungsrecht und die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hat.
Zitat: |
Die Vorbereitung und Unterstützung, sowie dei Teilnahme an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen hatte ja, wie wir alle wissen, für die verantwortlichen Personen und Kreise in Deutschland keine Konsequenzen. Was ja auch nicht weiter wundert, wenn man weiss wer die Verfassungsrichter in Deutschland beruft. Ich könnte noch zig Beispiele bringen.....
...sicher, hin und wieder, wenn es für das Establishment allgemein gut läuft, gewinnt auch mal Lieschen Müller vor Gericht gegen die örtliche Verwaltungsbehörde, was dann als Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat dient.
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Völkerrechtswidriger Angriffskrieg? Welchen meinst du? Den gegen Serbien?
Das Völkerrecht ist nun mal kein Buch, in dem man nachschauen kann, was rechtens ist und was nicht. Serbien ging unter Milosevic gewaltsam gegen die Albaner im Kosovo vor. Serbien hat in den vorausgegangenen Kämpfen auf dem Balkan gezeigt, dass es Völkermord für ein durchaus adäquates Mittel der Kriegsführung hält. Die Nato und die EU waren nun mal der Ansicht, dass diese Versuche im Kosovo nicht mehr weiter durchgeführt werden dürfen.
Ist es völkerrechtswidrig, einen agressiven Staat zu stoppen, oder kann man, um das Völkerrecht nicht zu verletzen, nur zusehen, wie Minderheitenvölker von der Bevölkerungsmehrheit ausgelöscht werden?
Was Lieschen Müller angeht, sie gewinnt mehr als einen Prozess, allerdings meist vor dem Verwaltungsgericht, gegen die örtlichen Behörden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber schon öfters die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber alt aussehen lassen und Gesetze gekanzelt. Und das hat die Bundesregierung nicht immer mit Freude erfüllt.
Zitat: |
Ich bewundere deine Fähigkeit dich selbst zu belügen! |
Ein gewagter Satz für einen, der noch nicht einmal weiß, wie man Bundesverfassungsgericht richtig abkürzt.
Reichling
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#966032) Verfasst am: 30.03.2008, 07:06 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Nein er stellt die USA, welche die Todesstrafe auch in Friedenszeiten kennt, der EU als leuchtendes Beispiel gegenüber, vergleicht diese EU aber mit China.
Kongolese will einfach wiedermal sein Steckenpferdchen in den Krieg wider die böse EU führen.
Agnost |
Ich habe die EU im Punkt des Artikel 2 Absatz 2c EMRK mit China verglichen. Dort gibt es Aufruhr, dort wird versucht diesen mittels Gewalt niederzuschlagen. Also exakt das selbe, was in Zukunft mittels EU-Verfassung ebenfalls erlaubt sein wird.
Du kannst mich natürlich kritisieren - was nebenbei bemerkt hier wohl kaum einen interessiert -, aber was sagst inhaltlich dazu? |
Rein theoretisch kann man sagen, dass die EU Verfassung es den einzelnen Staaten überlässt, diese Problematik wie bisher noch genauer zu definieren.
Im übrigen ist der Begriff Verfassung auch wieder eine deiner absichtllichen Ungenauigkeiten, mit denen du die EU dämonisieren willst.
Die EU ist ja eben gerade kein Bundesstaat sondern ein Staatenbund.
Das heisst auch, dass die Verfassungen und Grundgesetze der einzelnen Mitgliederstaaten nicht einfach per Ordre de EU-Mufti einfach so ausser Kraft treten.
Agnost
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Kongolese unbeliebt
Anmeldungsdatum: 12.10.2007 Beiträge: 98
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(#966179) Verfasst am: 30.03.2008, 14:49 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Rein theoretisch kann man sagen, dass die EU Verfassung es den einzelnen Staaten überlässt, diese Problematik wie bisher noch genauer zu definieren.
Im übrigen ist der Begriff Verfassung auch wieder eine deiner absichtllichen Ungenauigkeiten, mit denen du die EU dämonisieren willst. |
Was vor kurzem als EU-Verfassung noch abgelehnt wurde, heisst halt heute EU-Vertrag.
Richtig ist, dass die Verfassung eine breites Feld an Möglichkeiten offen lässt. Nur hätte ich mir von einem Vertrag bezüglich staatl. Gewaltanwendung - insbesondere wenn es um Tod geht - ein eher enges Korsett gewünscht. Wie bspw. die EMRK in Sachen Menschenrechte bis Dato zum Grossteil hervorragend und beispielhaft war.
So konnten einige Staaten aufgrund der beschränkten Auslegungmöglichkeiten der EMRK gut diszipliniert werden. Wenn ich da an Österreich denke, hat die EMRK nur Gutes bewirkt. Leider gibt es aber in meiner Heimat noch immer zu viel justizielle Willkür sowie polizeilicher Rassismus inbesondere gegen Schwarze, welcher von Gerichten nach wie vor nicht ernst genug bzw. nur mit sehr milden Strafen geahndet wird.
Aus meiner Sicht, ist die Verfassung zu Teilen eine Aufweichung dessen. Ich dämonisiere auch keinen, es sei denn Du denkst dass die EU ein Dämon sei?
Agnost hat folgendes geschrieben: | Die EU ist ja eben gerade kein Bundesstaat sondern ein Staatenbund.
Das heisst auch, dass die Verfassungen und Grundgesetze der einzelnen Mitgliederstaaten nicht einfach per Ordre de EU-Mufti einfach so ausser Kraft treten.
Agnost |
Im neuen Vertrag steht dazu:
Ausser Kraft werden sie natürlich nicht gesetzt, doch dort wo es zu Kollisionen kommt - bezüglich Todesstrafe kommt es zu keiner - gilt EU-Recht.
_________________ "Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#966244) Verfasst am: 30.03.2008, 16:25 Titel: |
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Reichling hat folgendes geschrieben: |
Ich bin mir absolut sicher, dass die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) bisher kein einziges Urteil in dieser Sache oder auch zu anderen Rechtsgebieten gefällt hat....... |
Oh, dieser kleine Fehler führt meine Argumentation natürlich ad absurdum!
Reichling hat folgendes geschrieben: |
Völkerrechtswidriger Angriffskrieg? Welchen meinst du? Den gegen Serbien?
Das Völkerrecht ist nun mal kein Buch, in dem man nachschauen kann, was rechtens ist und was nicht....... |
Ach nein?
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht
-->
http://www.un.org/aboutun/charter/index.html
Reichling hat folgendes geschrieben: |
Serbien ging unter Milosevic gewaltsam gegen die Albaner im Kosovo vor. Serbien hat in den vorausgegangenen Kämpfen auf dem Balkan gezeigt, dass es Völkermord für ein durchaus adäquates Mittel der Kriegsführung hält. |
Hier plapperst du offenbar völlig unreflektiert das nach, was man dir in den Kurznachrichten vor dem Blockbuster als offizielle Kriegsbegründung serviert hat.
Die Wahrheit ist leider eine andere:
http://www.wdr.de/online/news/kosovoluege/
http://www.wdr.de/online/news/kosovoluege/links.phtml
Reichling hat folgendes geschrieben: |
Die Nato und die EU waren nun mal der Ansicht, dass diese Versuche im Kosovo nicht mehr weiter durchgeführt werden dürfen..... |
Na sicher! NATO und EU interessieren sich für das Wohlergehen bitterarmer Menschen. Ich bin sicher, dass wird die Verfolgten und Entrechteten in Dafur interessieren und die Tibeter, die Uiguren, die Navarro, die Kindernutten in Sao Paulo.......etc.
Abgesehen davon ist die Ansicht der NATO und die der EU in diesem Zusamenhang völlig irrelevant. Nur die UNO ist befugt Zwangsmassnahmen gegen Mitgliedsstaaten zu authorisieren. Nicht die NATO, nicht die EU, nicht Wesley Clark und auch nicht Bill Clinton.
So sollte es sein. Aber wie du richtig erkannt hast ist allein das Faustrecht maßgeblich. Du bestätigst hier also was ich weiter oben geschrieben habe. Nicht die Charta der Vereinten Nationen (das Völkerrecht / die Völker"verfassung") ist massgeblich, sondern der Wille des physisch stärkeren. Und im Zweifel wird es deinen (unseren) verfassungsmässigen Rechten genau so ergehen. Sie werden einfach von demjenigen hinweggefegt, der die Mittel dazu hat. Und du wirst dann einfach nur dein Maul halten und zugucken oder aber ins Lager oder die Psychiatrie wandern. Im letzteren Fall natürlich nicht als politischer Gefangner, sondern als atypisch schizophrener.
Reichling hat folgendes geschrieben: |
Ist es völkerrechtswidrig, einen agressiven Staat zu stoppen..... |
Ohne Beschluss der UN? Ja!
Wobei du hier eine moralische Frage stellst, die man erst angehen kann, wenn man das "Handeln" organisiert hat. Natürlich ist es richtig einen Mörder zu stellen und zu verurteilen aber nicht durch den Mob sondern durch eine rechtstaatlich organisierte Polizei. Sonst herrscht Willkür.
Reichling hat folgendes geschrieben: |
oder kann man, um das Völkerrecht nicht zu verletzen, nur zusehen, wie Minderheitenvölker von der Bevölkerungsmehrheit ausgelöscht werden? |
Du glaubst wirklich die NATO hat im Kosovo eingegriffen um die Kosovo-Albaner vor einem Genozid durch die Serben zu schützen? Tue dir, im eigenen Interesse, einen Gefallen und beschäftige dich mal genauer mit der Thematik. Weder waren die Albaner generell die unschuldigen Verfolgten noch die Serben allgemein die brutalen Schlächter. Vielleicht solltest du dich auch mal damit auseinandersezten, wie sich in den Neunzigern die Beziehungen der US-Amerikaner zur UCK veränderten. Schon erstaunlich wie schnell eine Organisation von der oragnisierten Kriminalität zur ehrbaren Freiheitsarmee mutieren kann.
Reichling hat folgendes geschrieben: |
Ein gewagter Satz für einen, der noch nicht einmal weiß, wie man Bundesverfassungsgericht richtig abkürzt.
Reichling |
Wer wagt gewinnt!
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#966432) Verfasst am: 30.03.2008, 19:50 Titel: |
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Kongolese hat folgendes geschrieben: |
Im neuen Vertrag steht dazu:
Ausser Kraft werden sie natürlich nicht gesetzt, doch dort wo es zu Kollisionen kommt - bezüglich Todesstrafe kommt es zu keiner - gilt EU-Recht. |
Und genau deswegen muss ja der neue EU Vertrag, gerade weil die Verfassung gescheitert ist, so ausgelegt werden, dass das Subsidiaritätsprinzip nicht ausgehölt wird.
Das heisst, die Bestimmungen sind so gefasst worden, dass die Verfassungen der einzelnen Länder immer noch Vertragskonform sind.
Auch in der Schweiz steht die Bundesverfassung über der Verfassung des Kantons Zürich, aber dort wo die Verfassung des Kantons Zürich präziser ist, gilt natürlich im Kanton Zürich die Kantonsverfassung.
Und das gilt erst Recht für die EU.
Wo das Deutsche Grundgesetz präziser ist, gilt in Deutschland das Grundgesetz, also auch wenn es darum geht, die Möglichkeit zur Todesstrafe noch weiter einzugrenzen.
Die EMRK Bestimmungen gelten ja weiterhin verbindlich für den Staat der sich zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet hat.
Der Europarat ist ja keine Institution der EU, darum macht die Schweiz dort ja auch mit.
Agnost
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PataPata Agnostiker und Pataphysiker
Anmeldungsdatum: 05.11.2007 Beiträge: 2977
Wohnort: Toscana
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(#971479) Verfasst am: 04.04.2008, 09:44 Titel: Minoritätendilemma |
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Reichling hat folgendes geschrieben: | Baskenland: Die Eta vertritt nur einen geringen Teil der baskischen Bevölkerung. |
Hat es schon einmal im Baskenland (ev. inkl. französischer Teil) eine Volksabstimmung gegeben, die belegt, dass die Basken eine Unabhängigkeit (oder Autonomie) nicht wünschen?
Zitat: | Es könnten höchstens ein paar hundert baskische Extremisten gegen die staatlichen Organe vorgehen. Und wenn dabei der eine oder andere von ihnen zu Tode kommen sollte, ist das eben ihr Pech. Wer massive Straftaten begeht, muss damit rechnen, dass die Polizei gegen ihn auch mit Waffengewalt vorgeht, und dass er dabei Schaden an seiner körperlichen Unversehrtheit erlangen oder gar sein Leben verlieren kann. Es ist nicht Sache der Polizei, dieses Risiko zu minimieren. |
Das dünkt mich reichlich zynisch. Ich begrüsse keineswegs Terroranschläge, empfinde aber, dass Guerrillamethoden (was ist der Unterschied?) in gewissen Fällen für eine bedrängte oder unterdrückte Minderheit ebenso legitim (oder illegitim) sind, wie irgendwelche andere kriegerische Auseinandersetzungen. Ich habe mich schon lange gefragt, ob ich nicht einige Zeit im Baskenland verbringen sollte, um zu versuchen, die Situation dort zu verstehen. Der offiziellen Berichterstattung kann man ja sowieso nicht trauen - sie ist eindeutig tendenziös.
Zitat: | Was Belgien angeht, so hört sich da vielleicht einiges schlimmer an als es ist. Der Belgier macht sich viel mehr Gedanken darum, ob Pommes frites besser viereckig oder sechseckig geschnitten werden, als wie es mit ihrem Land weiter geht. |
Auch da schimmert ein wirklich überheblicher Zynismus durch. Warst Du in Belgien und hast mit der Bevölkerung gesprochen? Ich auch nicht, aber in Unkenntnis der Sachlage behaupte ich lieber keine solche belgierverachtende Dinge. Mit uralten Clichés kommen wir auch nicht weiter...
Zitat: | Siebenbürgen ist eher eine Armutsfrage. Die Probleme dort werden viel kleiner, wenn die Wirtschaft in Rumänien sich weiter entwickelt. Nokio hilft ja schon dabei. |
Meinst Du Nokia? (Von wegen BVG vs. BVerG...) Und wenn die Löhne in Siebenbürgen etwas zu viel gestiegen sind, dann wird sich Nokia schnell ein billigeres Land suchen. Ob die Armut dann wirklich kleiner ist in diesem Land sei dahingestellt. Vielleicht wird die Drohung wegzuziehen auch reichen, um die Löhne weiterhin tief zu halten...
_________________ Alles denkbare ist real
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#971490) Verfasst am: 04.04.2008, 10:00 Titel: |
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Agnostiker hat folgendes geschrieben: | Reichling hat folgendes geschrieben: | Baskenland: Die Eta vertritt nur einen geringen Teil der baskischen Bevölkerung. |
Hat es schon einmal im Baskenland (ev. inkl. französischer Teil) eine Volksabstimmung gegeben, die belegt, dass die Basken eine Unabhängigkeit (oder Autonomie) nicht wünschen? |
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ein Baske kann gleichzeitig für die Unabhängigkeit und gegen die ETA sein.
Agnostiker hat folgendes geschrieben: | Ich begrüsse keineswegs Terroranschläge, empfinde aber, dass Guerrillamethoden (was ist der Unterschied?) i |
Wenn dir das nicht klar ist, rate ich zu einer etwas längern Denkpause bzw. Selbstreflexion.
_________________ Storm by Tim Minchin
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