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Laizismus in das Landtagswahlprogramm

 
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Arthur_Murphy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Bamberg

Beitrag(#965530) Verfasst am: 29.03.2008, 16:24    Titel: Laizismus in das Landtagswahlprogramm Antworten mit Zitat

Demnächst wird das Wahlprogramm der LINKEN für die bayrische Landtagswahl beschlossen, hab dafür mal nen Antrag formuliert. Wär froh über jede konstruktive Kritik bzw. Anregung bevor ich das einbring:

Der Landesparteitag möge beschließen im Landtagswahlprogramm innerhalb des Kapitals "Für ein demokratisches Bayern" folgendes aufzunehmen:

Laizismus - Für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche

So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Mt 22, 21

Die konsequente Trennung von Staat und Kirche ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Die Religionszugehörigkeit darf weder Vorteile noch Nachteile mit sich bringen. Vorallem hier in Bayern sind wir davon allerdings noch weit entfernt.

Als oberstes Bildungsziel wird in der bayerischen Verfassung die "Ehrfurcht vor Gott" genannt. Die katholische Kirche hat in Bayern bei 21 staatlich bezahlten Lehrstühlen bei der Besetzung ein Einspruchsrecht von welchem diese auch gebrauch macht. Auch in staatlichen Gremien wird Vertretern von Glaubensgemeinschaften ein erhebliches Mitspracherecht eingeräumt. Bei der Besetzung kirchlicher Ämter hat widerum der Freistaat ein Mitbestimmungsrecht. Bei konfessionellen Arbeitgebern gelten in weiten Teilen arbeitsrechtliche Normen wie das Streikrecht der Angestellten, das Antidiskriminierungsgesetz und das Betriebsvervassungsgesetz nicht. Eine gewerkschaftliche Organisation ist deren Arbeitnehmern nicht gestattet. Bischöfe werden komplett von allgemeinen Steuermitteln des Freistaates bezahlt, ebenfalls die Ausbildung Geistlicher. Die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft ist rechtlich bindend obwohl diese meistens in sehr jungem Alter erworben wird. Der Mitgliedsbeitrag wird, als Kirchensteuer, staatlich eingezogen. Wer austreten will muss dafür eine Gebühr auf sich nehmen. Die Beachtung religiöse Feiertage wird per Gesetz jedem Bürger vorgeschrieben. All dies ist für DIE LINKE, welche Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche als hohes Gut betrachtet, nicht hinnehmbar.

Die bayerische LINKE fordert:
-eine Verfassungsänderung womit der Gottesbezug in der Präambel sowie die Ehrfurcht vor Gott als oberstes Bildungsziel gestrichen werden
-gängiges Arbeitsrecht auch bei konfessionellen Arbeitgebern
-ein rechtlich wirksamer Eintritt in eine Religionsgemeinschaft erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
-überkonfessionelle, integrierende Religionskunde anstatt trennender Religionsunterricht an staatlichen Schulen
-kein Einspruchsrecht der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen
-keine staatliche Einmischung bei der Besetzung religiöser Ämter
-keine staatlichen Subventionen für Religionsgemeinschaften
-keine Vergütung von Bischöfen sowie Sonderseelsorger durch den Freistaat
-keine staatlich bezahlte Ausbildung von Geistlichen
-die Aufhebung des Feiertagsgesetze
-keine Entsendung kirchlicher Vertreter in öffentlich-rechtlichen Gremien
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#965535) Verfasst am: 29.03.2008, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Lehrstühle sind das? Zu welchen Fakultäten welcher Unis gehören die?

Besteht nicht doch eine Verpflichtung des Staates, die Seelsorge in JVAs und in nicht kirchlich getragenen Krankenanstalten oder Pflegeheimen sicherzustellen?

Weshalb die Feiertage abschaffen?
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#965539) Verfasst am: 29.03.2008, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

bravo

mir sind nur ein paar Typos aufgefallen:

Arthur_Murphy hat folgendes geschrieben:
Demnächst wird das Wahlprogramm der LINKEN für die bayrische Landtagswahl beschlossen, hab dafür mal nen Antrag formuliert. Wär froh über jede konstruktive Kritik bzw. Anregung bevor ich das einbring:

Der Landesparteitag möge beschließen, im Landtagswahlprogramm innerhalb des Kapitels "Für ein demokratisches Bayern" folgendes aufzunehmen:

Laizismus - Für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche

So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Mt 22, 21

Die konsequente Trennung von Staat und Kirche ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Die Religionszugehörigkeit darf weder Vorteile noch Nachteile mit sich bringen. Vorallem hier in Bayern sind wir davon allerdings noch weit entfernt.

Als oberstes Bildungsziel wird in der bayerischen Verfassung die "Ehrfurcht vor Gott" genannt. Die katholische Kirche hat in Bayern bei 21 staatlich bezahlten Lehrstühlen bei der Besetzung ein Einspruchsrecht, von welchem diese auch Gebrauch macht. Auch in staatlichen Gremien wird Vertretern von Glaubensgemeinschaften ein erhebliches Mitspracherecht eingeräumt. Bei der Besetzung kirchlicher Ämter hat widerum der Freistaat ein Mitbestimmungsrecht. Bei konfessionellen Arbeitgebern gelten in weiten Teilen arbeitsrechtliche Normen wie das Streikrecht der Angestellten, das Antidiskriminierungsgesetz und das Betriebsvervassungsgesetz nicht. Eine gewerkschaftliche Organisation ist deren Arbeitnehmern nicht gestattet. Bischöfe werden komplett von allgemeinen Steuermitteln des Freistaates bezahlt, ebenfalls die Ausbildung Geistlicher. Die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft ist rechtlich bindend obwohl diese meistens in sehr jungem Alter erworben wird. Der Mitgliedsbeitrag wird, als Kirchensteuer, staatlich eingezogen. Wer austreten will muss dafür eine Gebühr auf sich nehmen. Die Beachtung religiöser Feiertage wird per Gesetz jedem Bürger vorgeschrieben. All dies ist für DIE LINKE, welche Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche als hohes Gut betrachtet, nicht hinnehmbar.

Die bayerische LINKE fordert:
-eine Verfassungsänderung womit der Gottesbezug in der Präambel sowie die Ehrfurcht vor Gott als oberstes Bildungsziel gestrichen werden
-gängiges Arbeitsrecht auch bei konfessionellen Arbeitgebern
-ein rechtlich wirksamer Eintritt in eine Religionsgemeinschaft erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
-überkonfessionelle, integrierende Religionskunde anstatt trennender Religionsunterricht an staatlichen Schulen
-kein Einspruchsrecht der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen
-keine staatliche Einmischung bei der Besetzung religiöser Ämter
-keine staatlichen Subventionen für Religionsgemeinschaften
-keine Vergütung von Bischöfen sowie Sonderseelsorger durch den Freistaat
-keine staatlich bezahlte Ausbildung von Geistlichen
-die Aufhebung des Feiertagsgesetzes
-keine Entsendung kirchlicher Vertreter in öffentlich-rechtlichen Gremien

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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#965541) Verfasst am: 29.03.2008, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Weshalb die Feiertage abschaffen?


Es geht doch hier um das "Tanzverbot", oder nicht?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#965549) Verfasst am: 29.03.2008, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Weshalb die Feiertage abschaffen?


Es geht doch hier um das "Tanzverbot", oder nicht?


Mag sein, aber dafür muss man doch nicht das ganze Gesetz und damit alle landesrechtlich geregelten Feiertage abschaffen. Mich wundert, dass gerade die Linke die Zahl der Arbeitstage drastisch erhöhen soll.
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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#965550) Verfasst am: 29.03.2008, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Weshalb die Feiertage abschaffen?


Es geht doch hier um das "Tanzverbot", oder nicht?


Mag sein, aber dafür muss man doch nicht das ganze Gesetz und damit alle landesrechtlich geregelten Feiertage abschaffen. Mich wundert, dass gerade die Linke die Zahl der Arbeitstage drastisch erhöhen soll.


hängt das denn überhaupt zusammen?
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Raphael
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Beiträge: 8362

Beitrag(#965553) Verfasst am: 29.03.2008, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Weshalb die Feiertage abschaffen?


Es geht doch hier um das "Tanzverbot", oder nicht?


Mag sein, aber dafür muss man doch nicht das ganze Gesetz und damit alle landesrechtlich geregelten Feiertage abschaffen. Mich wundert, dass gerade die Linke die Zahl der Arbeitstage drastisch erhöhen soll.


hängt das denn überhaupt zusammen?


Aber natürlich. Wenn das Feiertagsgesetz aufgehoben wird, gibt es keine Feiertage mehr. Fertig. Das kann doch nicht das Ziel sein. Die Feiertage sollen erhalten bleiben, aber wer sich wie an Feiertagen benimmt, soll seine Sache sein, natürlich im Rahmen des allgemein üblichen zivilisierten Verhaltens.
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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
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Beitrag(#965559) Verfasst am: 29.03.2008, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, daß das so gemeint war - soll sich der Verfasser mal dazu äußern...
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Arthur_Murphy
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Beiträge: 9
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Beitrag(#965714) Verfasst am: 29.03.2008, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, soll natürlich nur das "Benehmen" (is ja aber nich nur Tanzverbot sondern betrifft auch Musik und Kino) am Feiertag betreffen, muß das wohl noch umformulieren bzw. verdeutlichen.

Zu den Lehrstühlen: Laut einer Antwort auf eine Landtagsanfrage ´97 sind (oder waren zumindest zu dem Zeitpunkt) 22,6 % der Pädagogik-, 25 % der Politikwissenschaft-, 33,3 % der Soziologie- 36,8 % der Philosophielehrstühle in Bayern von einem Ernennungsrecht der Kirche betroffen.

Hier mal ne Auflistung mit den dazugehörigen Profs:
* Universität Augsburg: Christian Schröer (Philosophie), Hans-Otto Mühleisen (Politikwissenschaft), Eva-Maria Matthes (Pädagogik).
* Gesamthochschule Bamberg: Uwe Voigt (Philosophie), Hans-Peter Blossfeld (Soziologie), Georg Hörmann (Pädagogik).
* Universität Erlangen-Nürnberg: Maximilian Forschner (Philosophie; neu ausgeschrieben), Clemens Kauffmann (Politische Wissenschaft), Dieter Spanhel (Allgemeine Pädagogik), N. N.
* Universität München (LMU): Wilhelm Vossenkuhl (Philosophie), Norman Braun (Soziologie), Hartmut Ditton (Allgemeine Pädagogik, Erziehungs- und Sozialisationsforschung).
* Universität Passau: Wilhelm Lütterfels (Philosophie), Heinrich Oberreuter (Politikwissenschaft), Guido Pollak(Pädagogik).
* Universität Regensburg: Rolf Schönberger (Philosophie), Karlfriedrich Herb (Politische Philosophie und Ideengeschichte), Hans Gruber (Pädagogik).
* Universität Würzburg: Karl Mertens (Praktische Philosophie), Wolfgang Walter (Soziologie und politische Theorie, Vertretung), N. N. (Pädagogik)


"Besteht nicht doch eine Verpflichtung des Staates, die Seelsorge in JVAs und in nicht kirchlich getragenen Krankenanstalten oder Pflegeheimen sicherzustellen?"
Pädagogen, Psychologen, Therapeuten etc. sicher, aber konfessionell gebundene Seelsorger meiner Meinung nach nicht, das sollte alleinige Sache der Kirchen und den Gläubigen sein. Außerdem widerspricht es fundamental dem Gleichbehandlungsprinzip, dann müsste es immer von jeder x-belibigen noch so kleinen Religion ein Seelsorger geben, evtl. noch von verschiedensten philosophischen oder esoterischen Strömungen. Ein Gefangener kann ja auch nicht auf Staatskosten einen Feng-Shui-Berater in seine Zelle kommen lassen.
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Kongolese
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 98

Beitrag(#965842) Verfasst am: 30.03.2008, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Arthur_Murphy hat folgendes geschrieben:
"Besteht nicht doch eine Verpflichtung des Staates, die Seelsorge in JVAs und in nicht kirchlich getragenen Krankenanstalten oder Pflegeheimen sicherzustellen?"
Pädagogen, Psychologen, Therapeuten etc. sicher, aber konfessionell gebundene Seelsorger meiner Meinung nach nicht, das sollte alleinige Sache der Kirchen und den Gläubigen sein. Außerdem widerspricht es fundamental dem Gleichbehandlungsprinzip, dann müsste es immer von jeder x-belibigen noch so kleinen Religion ein Seelsorger geben, evtl. noch von verschiedensten philosophischen oder esoterischen Strömungen. Ein Gefangener kann ja auch nicht auf Staatskosten einen Feng-Shui-Berater in seine Zelle kommen lassen.

mW muss andersgläubige Inhaftierte - lt. den verschiedenen StVollzG - die Möglichkeit zur Seelsorge des jeweiligen Glaubens gegeben werden.

Zitat:
§ 53 Seelsorge
(1) 1Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. 2Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.
(2) 1Der Gefangene darf grundlegende religiöse Schriften besitzen. 2Sie dürfen ihm nur bei grobem Mißbrauch entzogen werden.
(3) Dem Gefangenen sind Gegenstände des religiösen Gebrauchs in angemessenem Umfang zu belassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__53.html

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"Man kann tun was man will, aber nicht wollen was man will." (A. Schopenhauer)
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panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#965897) Verfasst am: 30.03.2008, 00:29    Titel: Re: Laizismus in das Landtagswahlprogramm Antworten mit Zitat

Arthur_Murphy hat folgendes geschrieben:
Demnächst wird das Wahlprogramm der LINKEN für die bayrische Landtagswahl beschlossen, hab dafür mal nen Antrag formuliert. Wär froh über jede konstruktive Kritik bzw. Anregung bevor ich das einbring:


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1452#1452
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Arthur_Murphy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Bamberg

Beitrag(#965956) Verfasst am: 30.03.2008, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kongolese hat folgendes geschrieben:

mW muss andersgläubige Inhaftierte - lt. den verschiedenen StVollzG - die Möglichkeit zur Seelsorge des jeweiligen Glaubens gegeben werden.

Zitat:
§ 53 Seelsorge
(1) 1Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. 2Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.
(2) 1Der Gefangene darf grundlegende religiöse Schriften besitzen. 2Sie dürfen ihm nur bei grobem Mißbrauch entzogen werden.
(3) Dem Gefangenen sind Gegenstände des religiösen Gebrauchs in angemessenem Umfang zu belassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__53.html


Ist ja auch gut so, aber darum geht es ja garnicht. Es geht darum wer diese bezahlt. Will ja keinem Christ verbieten seinen Seelsorger zu sehen, nur soll der eben nicht staatlich bezahlt werden (kann mir z.B. nicht vorstellen das der Staat auch buddhistische Mönche bezahlt die Gefangene besuchen...).
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