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Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#971495) Verfasst am: 04.04.2008, 10:11    Titel: Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung Antworten mit Zitat

Es ist schon eine Weile her, seit ich diese Äußerung von einem Rechtsexperten in einem Interview gehört habe. Der einzige Zweck des Justizsystems sei die Resozialisierung. Ich weiß nicht mehr, wer das gesagt hat, und in welcher Position er steht. Mich würde interessieren, ob das tatsächlich das Paradigma der deutschen Justiz ist? Oder ob er damit nur seine persönliche Ansicht oder eine Norm ausdrückte.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#971497) Verfasst am: 04.04.2008, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsgesetz_%28Deutschland%29 hat folgendes geschrieben:
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel) und der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.

Des Weiteren soll das Leben im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angepasst werden, schädlichen Folgen des Strafvollzugs ist entgegenzuwirken. Der Gefangene soll befähigt werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (§ 3). Außerdem ist die Bereitschaft des Gefangenen zu wecken, an seiner Behandlung sowie an der Gestaltung des Vollzugszieles mitzuarbeiten (§ 4).

_________________
Storm by Tim Minchin
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#971503) Verfasst am: 04.04.2008, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt zwei Strafzwecke:

- Prävention
- Repression.

Prävention soll durch generelle Abschreckung sowie tatsächlich auch durch Resozialisierung des Täters sowie durch zeitweilige Entfernung des Täters aus der Gesellschaft erreicht werden.

Repression heißt, dass man schlicht das Unrecht das der Täter anderen zugefügt hat, dadurch ausgleichen will, indem man dem täter ein Übel (Freiheitsentzug) zufügt.

Welchen der Aspekte man für wichtiger hält, ist eine Wertungsfrage, zu der ich jetzt nicht stellung beziehen will, jedoch ist die im Eingangsposting so dargestellte These schlicht falsch.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#971506) Verfasst am: 04.04.2008, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Erstes "Ziel" ist Schuldausgleich (absolute Straftheorie, weil losgelöst von einem Zweck). Nur innerhalb einer schuldangemessenen Strafe können Resozialisierungsgedanken etc (relative Straftheorien, weil Strafe relativ zum Zweck) berücksichtigt werden.

Gegen alle "absolut" relativen Straftheorien gibt es gewichtige Einwände:

zB: Naziverbrecher müsste/dürfte man nicht bestrafen, weil sie solche Taten gewiss nicht wieder tun, bzgl dessen also nicht resozialisiert werden brauchen. Auch müsste grundsätzlich ein Täter, der Jahre nach einem schweren Verbrechen in geordneten Verhältnissen entdeckt wird, straffrei bleiben, weil es einer Resozialisierung nicht bedürfte.
Andererseits müsste man einen unverbesserlichen Schwarzparker (davon mal abgesehen, dass falsch Parken keine Straftat ist) lebenslang einsperren, weil er nicht "resozialisierbar" ist.


Das StGB geht von einer Vereinigung aus: § 46: "Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe" - absolute Strafe. "Die Wirkung, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen" - relative Strafe innerhalb den grenzen der absoluten Strafe.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#971509) Verfasst am: 04.04.2008, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem Staat viel an einer Resozialisierung gelegen wäre, müßte der Strafvollzug anders aufgezogen werden. So wie er läuft, ist er oftmals eine Brutstätte für weitere Kriminalität.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#971525) Verfasst am: 04.04.2008, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel) und der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.


Das ist die richtige Antwort. Es gibt (edit:) faktisch zwei Vollzugsziele. Offiziell hat nur die Resozialisierung den Rang des Vollzugsziels.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 04.04.2008, 11:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#971528) Verfasst am: 04.04.2008, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es gibt zwei Strafzwecke:


Die Frage schien mir auf Vollzugsziele gemünzt, wenn sie tatsächlich weit ist, dann kann man auch noch die Strafzwecke anführen.
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#971534) Verfasst am: 04.04.2008, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

"wer einmal aus dem Blechnapf frisst" frisst freiwillig auch in Freiheit weiter
anscheinend
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#971535) Verfasst am: 04.04.2008, 11:32    Titel: Re: Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Es ist schon eine Weile her, seit ich diese Äußerung von einem Rechtsexperten in einem Interview gehört habe. Der einzige Zweck des Justizsystems sei die Resozialisierung. ... Mich würde interessieren, ob das tatsächlich das Paradigma der deutschen Justiz ist? Oder ob er damit nur seine persönliche Ansicht oder eine Norm ausdrückte.


Er stellte wohl auf § 2 StVollzG ab. Die Äußerung ist aber in dieser Form unrichtig, die Entwicklung geht vielmehr dahin, dass der Schutz der Gesellschaft den Rang des Vollzugsziels neben der Resozialisierung erhalten soll (im Justizvollzug ist Hauptzweck faktisch "Sicherung"). Resozialisierung wird ernsthaft (meint: mit hinreichender Mittelausstattung) überhaupt nicht mehr versucht.
Die Ernüchterung nach Versuchen mit Resozialisierungprojekten in den 80ern wurde mit einem "nix geht" zusammengefasst. Dabei wurde es nie mit hinreichender Mittelausstattung versucht. Man wollte Resozialisierung, ohne dafür Geld bereitzustellen.
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#971538) Verfasst am: 04.04.2008, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Resozialisierung ist sogut wie unmöglich, wie sollte das gehen? Selbst wenn alle Kohle der Welt zur Verfügung stände?
Wenn der Staat es nicht schafft die Leutz zu "sozialisieren" ?
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#971594) Verfasst am: 04.04.2008, 12:32    Titel: Re: Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Es ist schon eine Weile her, seit ich diese Äußerung von einem Rechtsexperten in einem Interview gehört habe. Der einzige Zweck des Justizsystems sei die Resozialisierung. ... Mich würde interessieren, ob das tatsächlich das Paradigma der deutschen Justiz ist? Oder ob er damit nur seine persönliche Ansicht oder eine Norm ausdrückte.


Er stellte wohl auf § 2 StVollzG ab. Die Äußerung ist aber in dieser Form unrichtig, die Entwicklung geht vielmehr dahin, dass der Schutz der Gesellschaft den Rang des Vollzugsziels neben der Resozialisierung erhalten soll (im Justizvollzug ist Hauptzweck faktisch "Sicherung"). Resozialisierung wird ernsthaft (meint: mit hinreichender Mittelausstattung) überhaupt nicht mehr versucht.
Die Ernüchterung nach Versuchen mit Resozialisierungprojekten in den 80ern wurde mit einem "nix geht" zusammengefasst. Dabei wurde es nie mit hinreichender Mittelausstattung versucht. Man wollte Resozialisierung, ohne dafür Geld bereitzustellen.



Schwer zu sagen. Jedenfalls sehe ich es als kontraproduktiv an im Hinblick auf die Resozialisierung, Verbrecher auf engstem Raum mit Verbrechern zusammenzustecken.
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#971597) Verfasst am: 04.04.2008, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

für jeden einen eigenen Bau ?

hehe

wer war das nochmal, für den sie ein eigenes Gefängnis bauten?
Ich meine nicht die RAFs
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#971598) Verfasst am: 04.04.2008, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Schwer zu sagen. Jedenfalls sehe ich es als kontraproduktiv an im Hinblick auf die Resozialisierung, Verbrecher auf engstem Raum mit Verbrechern zusammenzustecken.


Was wäre denn die von Dir bevorzugte Alternative?
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#971603) Verfasst am: 04.04.2008, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

die Alternative war eben die Todesstrafe , da waren alle zusammen und diejenigen die sie nicht hatten , wo anders
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Frevlerin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 255
Wohnort: In der Breisgau-Metropole

Beitrag(#971605) Verfasst am: 04.04.2008, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

C00KIE hat folgendes geschrieben:
für jeden einen eigenen Bau ?

hehe

wer war das nochmal, für den sie ein eigenes Gefängnis bauten?
Ich meine nicht die RAFs


Pablo Escobar?
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#971628) Verfasst am: 04.04.2008, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

den auch, aber ich meinte eigentlich Rudolf Heß, es war zwar nicht sein eigenes Gefängnis aber er hatte dort viele Privilegien
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#971704) Verfasst am: 04.04.2008, 14:57    Titel: Re: Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Es ist schon eine Weile her, seit ich diese Äußerung von einem Rechtsexperten in einem Interview gehört habe. Der einzige Zweck des Justizsystems sei die Resozialisierung. Ich weiß nicht mehr, wer das gesagt hat, und in welcher Position er steht. Mich würde interessieren, ob das tatsächlich das Paradigma der deutschen Justiz ist? Oder ob er damit nur seine persönliche Ansicht oder eine Norm ausdrückte.

sagen wir mal so: Im Ideal ist das korrekt, in der Praxis nicht.

Das hat auch was mit Demokratie zu tun: Bestrafungsmentalität ist um einiges stammtischtauglicher als Resozialisierung, da geht dann wieder das Geblubber von "jetzt werden die Täter noch als Opfer behandelt" los.
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beachbernie
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Beitrag(#972100) Verfasst am: 04.04.2008, 22:16    Titel: Re: Einziger Zweck des Strafvollzugs: Resozialisierung Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Es ist schon eine Weile her, seit ich diese Äußerung von einem Rechtsexperten in einem Interview gehört habe. Der einzige Zweck des Justizsystems sei die Resozialisierung. Ich weiß nicht mehr, wer das gesagt hat, und in welcher Position er steht. Mich würde interessieren, ob das tatsächlich das Paradigma der deutschen Justiz ist? Oder ob er damit nur seine persönliche Ansicht oder eine Norm ausdrückte.


Resozialisierung geniesst Prioeritaet vor Strafe, das ist ein Grundprinzip im deutschen Strafvollzug und das ist auch gut so. Es wird allerdings immer einen gewissen Bodensatz an nicht resozialisierbaren Straftaetern geben und die wird man wohl vor allem dauerhaft wegsperren muessen...

Gruss, Bernie
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#972111) Verfasst am: 04.04.2008, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, ich habe hier schon mal meinen Strafrechtsdozenten (seines Zeichens Vorsitzender einer Großen Strafkammer) zitiert, der meinte, Resozialisierung sei eine von Politikern erfundene Volksverdummung. Er begründete seine Ansicht damit, dass wer straffällig werde, insbesondere als Gewaltverbrecher, gar nicht (erst)sozialisiert worden sei - deshalb könne er auch nicht "re"sozialisiert werden.
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Evilbert
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Beitrag(#972142) Verfasst am: 04.04.2008, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe hier schon mal meinen Strafrechtsdozenten (seines Zeichens Vorsitzender einer Großen Strafkammer) zitiert, der meinte, Resozialisierung sei eine von Politikern erfundene Volksverdummung. Er begründete seine Ansicht damit, dass wer straffällig werde, insbesondere als Gewaltverbrecher, gar nicht (erst)sozialisiert worden sei - deshalb könne er auch nicht "re"sozialisiert werden.


Tja, bei so einem scheinbar dämlichen Lehrer verwundert das Ergebnis der Schülerschaft nicht, obwohl ich andererseits recht sicher bin, dass das nur `n lustiger, nicht ganz ernstgemeinter Spruch Deines Dozenten war.

Trotzdem fahrlässig, denn mit der Blödheit der Schüler muss man einfach rechnen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#972153) Verfasst am: 04.04.2008, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe hier schon mal meinen Strafrechtsdozenten (seines Zeichens Vorsitzender einer Großen Strafkammer) zitiert, der meinte, Resozialisierung sei eine von Politikern erfundene Volksverdummung. Er begründete seine Ansicht damit, dass wer straffällig werde, insbesondere als Gewaltverbrecher, gar nicht (erst)sozialisiert worden sei - deshalb könne er auch nicht "re"sozialisiert werden.


Tja, bei so einem scheinbar dämlichen Lehrer verwundert das Ergebnis der Schülerschaft nicht, obwohl ich andererseits recht sicher bin, dass das nur `n lustiger, nicht ganz ernstgemeinter Spruch Deines Dozenten war.

Trotzdem fahrlässig, denn mit der Blödheit der Schüler muss man einfach rechnen.


Ja, unser übler Bert... nie um eine Beleidigung verlegen...
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#972176) Verfasst am: 04.04.2008, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe hier schon mal meinen Strafrechtsdozenten (seines Zeichens Vorsitzender einer Großen Strafkammer) zitiert, der meinte, Resozialisierung sei eine von Politikern erfundene Volksverdummung. Er begründete seine Ansicht damit, dass wer straffällig werde, insbesondere als Gewaltverbrecher, gar nicht (erst)sozialisiert worden sei - deshalb könne er auch nicht "re"sozialisiert werden.


Diese Aussage halte ich fuer eine von Populisten erfundene Volksverdummung!

Gruss, Bernie
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#972181) Verfasst am: 04.04.2008, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe hier schon mal meinen Strafrechtsdozenten (seines Zeichens Vorsitzender einer Großen Strafkammer) zitiert, der meinte, Resozialisierung sei eine von Politikern erfundene Volksverdummung. Er begründete seine Ansicht damit, dass wer straffällig werde, insbesondere als Gewaltverbrecher, gar nicht (erst)sozialisiert worden sei - deshalb könne er auch nicht "re"sozialisiert werden.

Dann lasse das "re" weg.
Das ist doch nicht die Frage und nicht der Punkt.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
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Beitrag(#972196) Verfasst am: 04.04.2008, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal hat man aber auch den Eindruck, daß so etwas wie Resozialisierung zum Teil konsequent verweigert werden soll. Die britische Regierung will Sexualstraftäter von Sozialnetzwerken aussperren. In den USA wurde dasselbe bereits praktiziert und Tausende Personen in MySpace, Facebook etc. gesperrt. Die Sperrungen wurden damit begründet, daß jemand, der einmal ein Gauner gewesen sei, sich ja wieder an Kinder heranmachen könne. Anscheinend wird auch nicht differenziert, weswegen jemand verurteilt wurde.

Nur hat man, wenn man nicht resozialisiert - d.h. ein normales Leben ermöglicht -, sondern weiterhin stigmatisiert oder sogar damit anfängt, sie wie wilde Tiere zu jagen, die Vorstellung einer zeitlich begrenzten Strafe, die doch in unserer Gesellschaft heute das Strafrecht dominiert (auch ein Mörder soll laut Vorstellung der Rechtsprechung die Hoffnung haben, irgendwann wieder in Freiheit leben zu können), wieder einkassiert. (Neulich hatte ich im Radio mal einen Bericht über ein Projekt gehört, in dem auch ehemalige Straftäter zu Wort kamen. Und die eröffneten teilweise gleich mit Aussagen, wie lange sie denn im Knast verbracht hätten. Das hat nicht damit zu tun, daß ich anders über die junge Frau denken würde, nachdem sie erzählt hat, daß sie wegen Drogen zweieinhalb Jahre in Kolumbien gesessen hat. Aber sie hatte ja ihre "Schuld an der Gesellschaft" verbüßt haben und ich finde, daß das Getane das Verhältnis dann nicht dominieren sollte.)

Und man fragt sich auch, woher dieses Käseblatt vor einigen Jahren die Fotos, Namen und Adressen von Sexualstraftätern hatte, die es veröffentlichte. Damals wurde dann ein Mann, der Ähnlichkeit mit einem der Angeprangerten hatte, ermordet, und es gab auch Selbstmorde.
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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Kival
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Beitrag(#972202) Verfasst am: 04.04.2008, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel) und der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.


Das ist die richtige Antwort. Es gibt (edit:) faktisch zwei Vollzugsziele. Offiziell hat nur die Resozialisierung den Rang des Vollzugsziels.


Man kann aber behaupten, dass letzteres ja in ersterem enthalten ist, da eine vollständige Sicherheitsverwahrung mit der Menschenwürde eigentlich nicht vereinbar ist, ist zumindest im Normalfall die Resozialisation die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit langfristig vor weiteren Straftaten dieser Person zu schützen. Man könnte sagen, dass nichts mehr als Resozioalisierung vor Straftaten schützen kann.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#972205) Verfasst am: 04.04.2008, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Man kann aber behaupten, dass letzteres ja in ersterem enthalten ist, da eine vollständige Sicherheitsverwahrung mit der Menschenwürde eigentlich nicht vereinbar ist, ist zumindest im Normalfall die Resozialisation die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit langfristig vor weiteren Straftaten dieser Person zu schützen. Man könnte sagen, dass nichts mehr als Resozioalisierung vor Straftaten schützen kann.

Was ist mit Strafen die höher sind, als zur Resozialisierung nötig, welche der Prävention dienen sollen?
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#972208) Verfasst am: 04.04.2008, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe hier schon mal meinen Strafrechtsdozenten (seines Zeichens Vorsitzender einer Großen Strafkammer) zitiert, der meinte, Resozialisierung sei eine von Politikern erfundene Volksverdummung. Er begründete seine Ansicht damit, dass wer straffällig werde, insbesondere als Gewaltverbrecher, gar nicht (erst)sozialisiert worden sei - deshalb könne er auch nicht "re"sozialisiert werden.

Dann lasse das "re" weg.
Das ist doch nicht die Frage und nicht der Punkt.



Dröseln wir das mal auf. Der schlaue Dozent meint, dass der Begriff Resozialisierung nicht zutreffen könne, weil Gewaltverbrecher ja noch nie sozialisiert gewesen seien. Zum einen ist das falsch, weil es sicher Verbrecher gibt, die man vor ihrer Straffälligkeit als sozialisiert bezeichnet hätte. Zum andern ist das eine völlige Nullaussage, denn selbst wenn seiner Spitzfindigkeit zufolge keine Resozialisierung möglich wäre, so schließt das ja nicht aus, dass eine erstmalige Sozialisierung geschehen kann.

Wie werden solche Knalltüten Dozenten? Auswendig lernen und labern können! Gab es wenigstens Widerspruch von den Schülern, Raphael?

Shadaik, wieso sind alle Rufe nach einem härteren Vollzug Stammtischgewäsch? Ich halte das Bedürfnis von Opfern und Angehörigen nach Genugtuung keineswegs für populistischen Stuss. Harte Strafe und Resozialisierung schließen sich auch nicht aus.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#972210) Verfasst am: 04.04.2008, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Man kann aber behaupten, dass letzteres ja in ersterem enthalten ist, da eine vollständige Sicherheitsverwahrung mit der Menschenwürde eigentlich nicht vereinbar ist, ist zumindest im Normalfall die Resozialisation die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit langfristig vor weiteren Straftaten dieser Person zu schützen. Man könnte sagen, dass nichts mehr als Resozioalisierung vor Straftaten schützen kann.

Was ist mit Strafen die höher sind, als zur Resozialisierung nötig, welche der Prävention dienen sollen?


Ich denke, dass die Vollzugsziele von den Strafzwecken schon zu trennen sind. So ist es auch in einem präventiv- und Schuldstrafrecht so, dass der Vollzug als sinnvolles Ziel nur die Resozialisierung der Person haben darf, die inhaftiert ist. Sonst wird sie ja wieder straffällig, wenn sie raus kommt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#972211) Verfasst am: 04.04.2008, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel) und der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.


Das ist die richtige Antwort. Es gibt (edit:) faktisch zwei Vollzugsziele. Offiziell hat nur die Resozialisierung den Rang des Vollzugsziels.


Man kann aber behaupten, dass letzteres ja in ersterem enthalten ist, da eine vollständige Sicherheitsverwahrung mit der Menschenwürde eigentlich nicht vereinbar ist, ist zumindest im Normalfall die Resozialisation die einzige Möglichkeit, die Allgemeinheit langfristig vor weiteren Straftaten dieser Person zu schützen. Man könnte sagen, dass nichts mehr als Resozioalisierung vor Straftaten schützen kann.


Ihr linken Gutmenschen habt doch keine Ahnung.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#972212) Verfasst am: 04.04.2008, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo critic,


Critic hat folgendes geschrieben:
Manchmal hat man aber auch den Eindruck, daß so etwas wie Resozialisierung zum Teil konsequent verweigert werden soll. Die britische Regierung will Sexualstraftäter von Sozialnetzwerken aussperren. In den USA wurde dasselbe bereits praktiziert und Tausende Personen in MySpace, Facebook etc. gesperrt. Die Sperrungen wurden damit begründet, daß jemand, der einmal ein Gauner gewesen sei, sich ja wieder an Kinder heranmachen könne. Anscheinend wird auch nicht differenziert, weswegen jemand verurteilt wurde....



Hier liegt wohl ein Sonderfall vor, weil hier der besonders sensible Kinderschutz und der Resozialisierungsgedanke in Widerspruch geraten. Es ist halt mal leider so, dass Sexualstraftaeter im anonymen internet besonders guenstige Bedingungen vorfinden.
Ehrlich gesagt habe ich auch kein Patentrezept, wie man diesen Widerspruch hier aufloesen kann, man wird wohl weiterhin die Einzelfaelle abwiegen muessen...

Gruss, Bernie
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