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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#975569) Verfasst am: 09.04.2008, 09:54 Titel: Steuererklärung |
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Zeit für die jährliche Steuererklärung Ich bin sowohl angestellt wie auch gewerbetreibend. Meinen Internetanschluss und mein Telefon und Handy nutze ich jeweils zur Hälfte geschäftlich und privat. Kann ich den geschäftlichen Anteil absetzen? Muss ich das gesondert nachweisen?
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#975573) Verfasst am: 09.04.2008, 10:01 Titel: Re: Steuererklärung |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Zeit für die jährliche Steuererklärung Ich bin sowohl angestellt wie auch gewerbetreibend. Meinen Internetanschluss und mein Telefon und Handy nutze ich jeweils zur Hälfte geschäftlich und privat. Kann ich den geschäftlichen Anteil absetzen? Muss ich das gesondert nachweisen? |
Klar kannst Du den absetzen. U.U. verlangt das FA nach einem Nachweis, muß aber nicht unbedingt sein, wenn Du 50/50 ansetzt, gibt's wahrscheinlich kein Mecker.
Ich mach den Nachweis nach MSNs (Einzelverbindungsnachweis) und leg die Aufteilung auf die Grundgebühr um, wurde noch nie beanstandet.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#975581) Verfasst am: 09.04.2008, 10:24 Titel: |
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Zitat: | Ich mach den Nachweis nach MSNs (Einzelverbindungsnachweis) und leg die Aufteilung auf die Grundgebühr um, wurde noch nie beanstandet. |
Na gerade das will ich ja vermeiden, ich hab ja keine Lust meine Einzelverbindungsnachweise für ein Jahr durchzuforsten und am besten noch alle Einzelbeträge aufzusummieren.
Wenn ich denen sagen kann, die Hälfte ist gewerblich, und die akzeptieren das, ist das in Ordnung. Wenn sie meckern, kann ich das zur Not auf jeden Fall nachweisen.
Wie ist das denn mit Strom?
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#975585) Verfasst am: 09.04.2008, 10:33 Titel: |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Ich mach den Nachweis nach MSNs (Einzelverbindungsnachweis) und leg die Aufteilung auf die Grundgebühr um, wurde noch nie beanstandet. |
Na gerade das will ich ja vermeiden, ich hab ja keine Lust meine Einzelverbindungsnachweise für ein Jahr durchzuforsten und am besten noch alle Einzelbeträge aufzusummieren.
Wenn ich denen sagen kann, die Hälfte ist gewerblich, und die akzeptieren das, ist das in Ordnung. Wenn sie meckern, kann ich das zur Not auf jeden Fall nachweisen.
Wie ist das denn mit Strom? |
Ich habe das damals mit dem entsprechenden FA-Beamten durchgesprochen. Da ich verschiedene Nummern hatte, die in der RG ausgewiesen waren, war es ganz einfach die Kosten zu verteilen. Die Grundgebühren habe ich dann einfach gleichmäßig auf alle Nummern verteilt. Da dein I-netanschluss aber zentrale Bedeutung für dein Gewerbe hat, würde ich hier sogar 90/10 ansetzen. Also ein gewerblicher Anschluss, der geringfügig auch privat genutzt wird.
Das Arbeitszimmer, kannst du ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, komplett absetzten. Flächenanteilig Miete, Strom, Wasser, Heizung und die direkten Arbeitszimmerkosten.
_________________
RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.
Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#975669) Verfasst am: 09.04.2008, 12:30 Titel: |
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