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Neues Gesetz: Musikindustrie erhält nun direkten Zugriff auf Verkehrsdaten

 
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Querdenker
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#977540) Verfasst am: 11.04.2008, 11:13    Titel: Neues Gesetz: Musikindustrie erhält nun direkten Zugriff auf Verkehrsdaten Antworten mit Zitat

Zitat:
BERLIN taz Die Musik- und Filmindustrie kann künftig effizienter gegen illegale Downloads aus dem Internet vorgehen. Ein Gesetz, das am heutigen Freitag im Bundestag beschlossen wird, gibt den Firmen erstmals direkte Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern über die Daten von deren Kunden, insbesondere die Nutzer von Musik- und Filmtauschbörsen.

...


Quelle: TAZ

Die Staatsanwaltschaften machen das Spiel nicht mehr mit, also wird flux ein Gesetz erlassen...

Schöne neue Welt!

Edit: Link zum Artikel eingefügt.


Zuletzt bearbeitet von Querdenker am 11.04.2008, 11:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#977550) Verfasst am: 11.04.2008, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, Lobbyismus zahlt sich halt aus.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#977557) Verfasst am: 11.04.2008, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte...????!!!???

Jeder der sich "Musikfirma" schimpft kann einfach bei meinem PRovider nachfragen, wann und wo ich online war und da so getan habe?

Wird doch langsam Zeit, die Festplatten zu verschlüsseln und ggf. für etwas Anonymität zu sorgen.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#977559) Verfasst am: 11.04.2008, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wird doch langsam Zeit, die Festplatten zu verschlüsseln und ggf. für etwas Anonymität zu sorgen.


Hab ich schon lange.
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#977565) Verfasst am: 11.04.2008, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hab grad gesehen, das ich den Link zum Artikel ganz vergessen hatte. Hab ihn jetzt aber eingefügt.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#977890) Verfasst am: 11.04.2008, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Bitte...????!!!???

Jeder der sich "Musikfirma" schimpft kann einfach bei meinem PRovider nachfragen, wann und wo ich online war und da so getan habe?

Wird doch langsam Zeit, die Festplatten zu verschlüsseln und ggf. für etwas Anonymität zu sorgen.

Tatsächlich ein interessanter Punkt. Ich zum Beispiel könnte das wohl, weil die Bezeichnung auf meinem Gewerbeschein für meine Webseite theoretisch auch den Verlag von Musik umfasst (auch wenn ich nie Musik gemacht oder verteilt habe). Ich schau mir das Gesetz mal genau an und mach mal ein kleines Experiment, was ich da so an Daten anfragen kann, sobald das Gesetz gültig geworden ist (abhängig von den Kosten der Beschaffung).
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#977893) Verfasst am: 11.04.2008, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

die IP-daten werden nur bei schweren straftaten herausgegeben, also nix filesharerdenunzieren! Lachen

NETZEITUNG hat folgendes geschrieben:
Sie [Angaben über die IP-Adresse, Art und Zeitpunkt des Internetverkehrs (Anm. von mir)] müssen erst seit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Januar erhoben werden, dann dürfen sie allerdings nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur bei schweren Straftaten wie etwa Mord herausgegeben werden.

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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#977905) Verfasst am: 11.04.2008, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
die IP-daten werden nur bei schweren straftaten herausgegeben, also nix filesharerdenunzieren! Lachen

NETZEITUNG hat folgendes geschrieben:
Sie [Angaben über die IP-Adresse, Art und Zeitpunkt des Internetverkehrs (Anm. von mir)] müssen erst seit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Januar erhoben werden, dann dürfen sie allerdings nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur bei schweren Straftaten wie etwa Mord herausgegeben werden.

Urteile beruhen auf Gesetzen. werden die Gesetze geändert, gelten die Urteile nicht mehr.
Allerdings kann das BVG das Gesetz wahrscheinlich kippen.
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