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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#989703) Verfasst am: 28.04.2008, 12:01 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
Dir wird gar nichts klar.
Familientradition?
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#989717) Verfasst am: 28.04.2008, 12:52 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
Ich glaube nicht, dass LEN es so gemeint hat.
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#989730) Verfasst am: 28.04.2008, 13:09 Titel: |
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jdf hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
Ich glaube nicht, dass LEN es so gemeint hat. |
Glauben heißt nicht wissen ....
Aber er kann uns ja sagen, wie er das gemeint hat.
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#989743) Verfasst am: 28.04.2008, 13:26 Titel: |
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Reza hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
Dir wird gar nichts klar.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#989745) Verfasst am: 28.04.2008, 13:29 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | jdf hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass LEN es so gemeint hat.
| Glauben heißt nicht wissen ....
Aber er kann uns ja sagen, wie er das gemeint hat. |
Gute Idee.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#989778) Verfasst am: 28.04.2008, 15:00 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
solange es keine gesetzliche grundlage gegen eine verbeamtung gibt: ja.
wie du oder ich das finde ist ne völlig andere geschichte.
wie gesagt in ner diktatur wär vieles einfacher...
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#989791) Verfasst am: 28.04.2008, 16:01 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
Dir wird gar nichts klar.
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#989813) Verfasst am: 28.04.2008, 17:24 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
solange es keine gesetzliche grundlage gegen eine verbeamtung gibt: ja.
wie du oder ich das finde ist ne völlig andere geschichte.
wie gesagt in ner diktatur wär vieles einfacher... |
Dabbeljuh ....mußte das sein ?
Nun, gewisse Kriterien für Verbeamtung gibt es sehr wohl .
In der Pressemitteilung Nr.71/2003 vom 24.09.2003 des Bundesverfassungsgerichts führen die Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff in ihrem Sondervotum aus:
" Der von der Senatsmehrheit angenommene Gesetzesvorbehalt für die Begründung von Dienstpflichten im Zusammenhang mit der Religions-und Weltanschauungsfreiheit des Beamten wurde bislang weder in Rechtsprechung und Literatur noch von der Bf selbst vertreten.Aufgrund dieser Annahme bleibt die verfassungsrechtliche Grundsatzfrage nach der staatlichen Neutralität im Bildungs-und Erziehungsraum der Schule unentschieden . Außerdem kommt es zu einer im Grundgesetz nicht angelegten Fehlgewichtung im System der Gewaltenteilung sowie im Verständnis der Geltungskraft der Grundrechte beim Zugang zu öffentlichen Ämtern."
"Der Grundrechtsschutz für Beamte ist funktionell begrenzt . Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates.Beamtete Lehrer genießen bereits vom Ansatz her nicht den selben Grundrechtsschutz wie Eltern und Schüler :Sie sind vielmehr an Grundrechte gebunden, weil sie teilhaben an der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Die Dienstpflicht ist die Kehrseite der Freiheit desjenigen Bürgers,dem die öffentliche Gewalt in der Person des Beamten gegenübertritt. Mit Dienstpflichten sichert der Staat in seiner Binnensphäre die gleichmäßige, gesetzes-und verfassungstreue Verwaltung.Die Rechtsstellung des Bewerbers, der keinen einstellungsanspruch hat, darf nicht aus der Abwehrperspektive eines Grundrechtsträgers gegen den Staat gesehen werden ."
"Nach diesen Maßstäben ist das von der Bf begehrte kompromißlose Tragen des kopftuchs im Schulunterricht mit dem Mäßigungs-und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar .
Um die Eignung eines Beamtenbewerbers zu verneinen, bedarf es keiner konkreten Gefährdung des Schulfriedens.
Die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienst wegen Verletzung seiner Dienstpflichten ist nur eingeschränkt möglich. Deshalb muss der dienstherr bereits zuvor im Rahmen der Eignungsprüfung dafür sorgen, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, die aus Art.33 Abs.5 GG folgenden Dienstpflichten einzuhalten.
Auch auf eine abstrakte Gefahrenlage kommt es in einem solchen konfliktfall nicht an .Es widerspricht vielmehr dem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt, wenn sich der Staat gegen seine eigenen Beamten,die ihn verkörpern und durch die er handelt, auf die polizeirechtliche Gefahrenschwelle berufen müsste, um deren Verhalten im Dienst zu reglementieren .
Zur Konkretisierung einer Dienstpflicht bedarf es auch nicht des wissenschaftlich-empirischen Nachweises einer Gefahrenlage .
Durch die Verwendung signifikanter Bekleidungssymbole erscheint ein Konflikt in nachvollziehbarer Weise oder sogar naheliegend. Davon sind die Fachgerichte zu Recht ausgegangen.Das Kopftuch, getragen als kompromisslose Erfüllung eines von der Beschwerdeführerin angenommenen islamischen Verhüllungsgebots der Frau, steht gegenwärtig für viele Menschen innerhalb und außerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft für eine religiös begründete kulturpolitische Aussage, insbesondere das Verhältnis der Geschlechter zueinander betreffend.
die Senatsmehrheit hat diesem Umstand keine ausreichende Bedeutung zugemessen. Sie hat sich deshalb auch nicht damit auseinandergesetzt, ob die Auffassung, eine Verhüllung der Frauen gewährleiste ihre Unterordnung unter dem Mann, offenbar von einer nicht unbedeutenden Zahl der Anhänger islamischen Glaubens vertreten wird und deshalb geeignet ist, Konflikte mit der auch im Grundgesetz deutlich akzentuierten Gleichberechtigung von Mann und Frau hervorzurufen. "
Anmerkung von mir:
Hier wurde Ludins Nähe zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe (Milli Görus) außer acht gelassen, also sich lediglich auf das KT als religiöse Vorschrift bezogen.
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#990374) Verfasst am: 29.04.2008, 02:24 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
solange es keine gesetzliche grundlage gegen eine verbeamtung gibt: ja.
wie du oder ich das finde ist ne völlig andere geschichte.
wie gesagt in ner diktatur wär vieles einfacher... |
Dabbeljuh ....mußte das sein ?
Nun, gewisse Kriterien für Verbeamtung gibt es sehr wohl .
In der Pressemitteilung Nr.71/2003 vom 24.09.2003 des Bundesverfassungsgerichts führen die Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff in ihrem Sondervotum aus:
" Der von der Senatsmehrheit angenommene Gesetzesvorbehalt für die Begründung von Dienstpflichten im Zusammenhang mit der Religions-und Weltanschauungsfreiheit des Beamten wurde bislang weder in Rechtsprechung und Literatur noch von der Bf selbst vertreten.Aufgrund dieser Annahme bleibt die verfassungsrechtliche Grundsatzfrage nach der staatlichen Neutralität im Bildungs-und Erziehungsraum der Schule unentschieden . Außerdem kommt es zu einer im Grundgesetz nicht angelegten Fehlgewichtung im System der Gewaltenteilung sowie im Verständnis der Geltungskraft der Grundrechte beim Zugang zu öffentlichen Ämtern."
"Der Grundrechtsschutz für Beamte ist funktionell begrenzt . Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates.Beamtete Lehrer genießen bereits vom Ansatz her nicht den selben Grundrechtsschutz wie Eltern und Schüler :Sie sind vielmehr an Grundrechte gebunden, weil sie teilhaben an der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Die Dienstpflicht ist die Kehrseite der Freiheit desjenigen Bürgers,dem die öffentliche Gewalt in der Person des Beamten gegenübertritt. Mit Dienstpflichten sichert der Staat in seiner Binnensphäre die gleichmäßige, gesetzes-und verfassungstreue Verwaltung.Die Rechtsstellung des Bewerbers, der keinen einstellungsanspruch hat, darf nicht aus der Abwehrperspektive eines Grundrechtsträgers gegen den Staat gesehen werden ."
"Nach diesen Maßstäben ist das von der Bf begehrte kompromißlose Tragen des kopftuchs im Schulunterricht mit dem Mäßigungs-und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar .
Um die Eignung eines Beamtenbewerbers zu verneinen, bedarf es keiner konkreten Gefährdung des Schulfriedens.
Die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienst wegen Verletzung seiner Dienstpflichten ist nur eingeschränkt möglich. Deshalb muss der dienstherr bereits zuvor im Rahmen der Eignungsprüfung dafür sorgen, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, die aus Art.33 Abs.5 GG folgenden Dienstpflichten einzuhalten.
Auch auf eine abstrakte Gefahrenlage kommt es in einem solchen konfliktfall nicht an .Es widerspricht vielmehr dem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt, wenn sich der Staat gegen seine eigenen Beamten,die ihn verkörpern und durch die er handelt, auf die polizeirechtliche Gefahrenschwelle berufen müsste, um deren Verhalten im Dienst zu reglementieren .
Zur Konkretisierung einer Dienstpflicht bedarf es auch nicht des wissenschaftlich-empirischen Nachweises einer Gefahrenlage .
Durch die Verwendung signifikanter Bekleidungssymbole erscheint ein Konflikt in nachvollziehbarer Weise oder sogar naheliegend. Davon sind die Fachgerichte zu Recht ausgegangen.Das Kopftuch, getragen als kompromisslose Erfüllung eines von der Beschwerdeführerin angenommenen islamischen Verhüllungsgebots der Frau, steht gegenwärtig für viele Menschen innerhalb und außerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft für eine religiös begründete kulturpolitische Aussage, insbesondere das Verhältnis der Geschlechter zueinander betreffend.
die Senatsmehrheit hat diesem Umstand keine ausreichende Bedeutung zugemessen. Sie hat sich deshalb auch nicht damit auseinandergesetzt, ob die Auffassung, eine Verhüllung der Frauen gewährleiste ihre Unterordnung unter dem Mann, offenbar von einer nicht unbedeutenden Zahl der Anhänger islamischen Glaubens vertreten wird und deshalb geeignet ist, Konflikte mit der auch im Grundgesetz deutlich akzentuierten Gleichberechtigung von Mann und Frau hervorzurufen. "
Anmerkung von mir:
Hier wurde Ludins Nähe zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe (Milli Görus) außer acht gelassen, also sich lediglich auf das KT als religiöse Vorschrift bezogen. |
Also eine Bemerkung kann ich mir jetzt nicht verkneifen:Schreibt man was ohne umständliches Juristendeutsch, wird einem das Wort im Munde umgedreht und natürlich nichts verstanden oder völlig falsch ausgelegt , Zusammenhänge und Fakten werden frech geleugnet oder wenn es wirklich nicht mehr anders geht als "kann" ja so verstanden werden abgetan.
Macht man sich dann die Mühe, sind alle, die vorher über einen wie die Geier hergefallen sind, "plötzlich " ganz ruhig, denn damit ist die sog. "Diskussion" zu Ende.
@ L.E.N
So weit war ich zumindest sinngemäß in wenigen Worten von den Bundesverfassungsrichtern auch nicht entfernt.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990390) Verfasst am: 29.04.2008, 07:21 Titel: |
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Elisa.beth:
keine sorge, ich vergesse dich nicht...
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#990416) Verfasst am: 29.04.2008, 09:20 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: |
...."Nach diesen Maßstäben ist das von der Bf begehrte kompromißlose Tragen des kopftuchs im Schulunterricht mit dem Mäßigungs-und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar ....
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Was soll denn das "kompromisslose Tragen eines Kopftuchs" eigentlich sein? Zum Glueck muss man sagen, dass das aus einem "Minderheitsvotum" des Verfassungsgerichts stammt und dieser Bloedsinn nicht Bestandteil eines rechtskraeftigen Urteils des Verfassungsgerichts ist. Man muesste sonst ernsthaft an dieser Institution zweifeln.
Muss man die Baskenmuetze eigentlich nicht als "nichtkompromissloses Tragen eines Kopftuchs" begreifen oder handelt es hier etwa um das "kompromisslose Tragen einer Baskenmuetze"?
Furchtbarer Unsinn aus der Feder von ein paar der hoechsten Richter dieser Republik!
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Frevlerin registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.11.2007 Beiträge: 255
Wohnort: In der Breisgau-Metropole
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(#990602) Verfasst am: 29.04.2008, 13:35 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Und wer sagt nun, dass der Schmuck die Haare sind?
Vielleicht sind ja die Brüste gemeint. Muss sie dann ihre Brüste präsentieren? |
nur wenn man es so interpretieren würde und konsequent anti-koranisch leben will... |
Aber darum geht es doch, dass sie nicht verdeckt, was der Koran vorschreibt zu verdecken. Also bitte: Brüste entblösen. Das mit dem Kopftuch ist eh strittig, ob das wirklich ein islamische verbot ist. |
Gääääääääääääähn shevek, ehrlich!
http://de.wikipedia.org/wiki/38_Kunstgriffe#Kunstgriff_13_.28Gegenteil_grell_darstellen.29
willst du diskutieren oder einfach nur Recht behalten?
_________________ Es gibt Augenblicke, in denen man nicht nur sehen, sondern ein Auge zudrücken muß.
Benjamin Franklin
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990610) Verfasst am: 29.04.2008, 13:45 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
solange es keine gesetzliche grundlage gegen eine verbeamtung gibt: ja.
wie du oder ich das finde ist ne völlig andere geschichte.
wie gesagt in ner diktatur wär vieles einfacher... |
Dabbeljuh ....mußte das sein ? | jepp!
Zitat: |
Nun, gewisse Kriterien für Verbeamtung gibt es sehr wohl .
In der Pressemitteilung Nr.71/2003 vom 24.09.2003 des Bundesverfassungsgerichts führen die Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff in ihrem Sondervotum aus:
" Der von der Senatsmehrheit angenommene Gesetzesvorbehalt für die Begründung von Dienstpflichten im Zusammenhang mit der Religions-und Weltanschauungsfreiheit des Beamten wurde bislang weder in Rechtsprechung und Literatur noch von der Bf selbst vertreten.Aufgrund dieser Annahme bleibt die verfassungsrechtliche Grundsatzfrage nach der staatlichen Neutralität im Bildungs-und Erziehungsraum der Schule unentschieden . Außerdem kommt es zu einer im Grundgesetz nicht angelegten Fehlgewichtung im System der Gewaltenteilung sowie im Verständnis der Geltungskraft der Grundrechte beim Zugang zu öffentlichen Ämtern." |
tut mir leid, aber warum hast du das gepostet? da steht doch nur, dass man nichts entschieden hat.
Zitat: | "Der Grundrechtsschutz für Beamte ist funktionell begrenzt . Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates.Beamtete Lehrer genießen bereits vom Ansatz her nicht den selben Grundrechtsschutz wie Eltern und Schüler :Sie sind vielmehr an Grundrechte gebunden, weil sie teilhaben an der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Die Dienstpflicht ist die Kehrseite der Freiheit desjenigen Bürgers,dem die öffentliche Gewalt in der Person des Beamten gegenübertritt. Mit Dienstpflichten sichert der Staat in seiner Binnensphäre die gleichmäßige, gesetzes-und verfassungstreue Verwaltung.Die Rechtsstellung des Bewerbers, der keinen einstellungsanspruch hat, darf nicht aus der Abwehrperspektive eines Grundrechtsträgers gegen den Staat gesehen werden ." |
ist bereits das bestehen auf das tragen des kopftuchs (oder einer anderen kopfbedeckung) eine staats-oder verfassungsfeindliche äußerung?
Zitat: | "Nach diesen Maßstäben ist das von der Bf begehrte kompromißlose Tragen des kopftuchs im Schulunterricht mit dem Mäßigungs-und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar .
Um die Eignung eines Beamtenbewerbers zu verneinen, bedarf es keiner konkreten Gefährdung des Schulfriedens.
Die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienst wegen Verletzung seiner Dienstpflichten ist nur eingeschränkt möglich. Deshalb muss der dienstherr bereits zuvor im Rahmen der Eignungsprüfung dafür sorgen, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, die aus Art.33 Abs.5 GG folgenden Dienstpflichten einzuhalten.
Auch auf eine abstrakte Gefahrenlage kommt es in einem solchen konfliktfall nicht an .Es widerspricht vielmehr dem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt, wenn sich der Staat gegen seine eigenen Beamten,die ihn verkörpern und durch die er handelt, auf die polizeirechtliche Gefahrenschwelle berufen müsste, um deren Verhalten im Dienst zu reglementieren .
Zur Konkretisierung einer Dienstpflicht bedarf es auch nicht des wissenschaftlich-empirischen Nachweises einer Gefahrenlage . |
ein freibrief für behördenwillkür.
übrigens geht es doch in dieser diskussion um das "was sein sollte" und nicht um das "was gesetzmäßig ist", denn wie man sieht kann es auch gesetze geben, die willkür ermöglichen
Zitat: | Durch die Verwendung signifikanter Bekleidungssymbole erscheint ein Konflikt in nachvollziehbarer Weise oder sogar naheliegend. Davon sind die Fachgerichte zu Recht ausgegangen.Das Kopftuch, getragen als kompromisslose Erfüllung eines von der Beschwerdeführerin angenommenen islamischen Verhüllungsgebots der Frau, steht gegenwärtig für viele Menschen innerhalb und außerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft für eine religiös begründete kulturpolitische Aussage, insbesondere das Verhältnis der Geschlechter zueinander betreffend.
die Senatsmehrheit hat diesem Umstand keine ausreichende Bedeutung zugemessen. Sie hat sich deshalb auch nicht damit auseinandergesetzt, ob die Auffassung, eine Verhüllung der Frauen gewährleiste ihre Unterordnung unter dem Mann, offenbar von einer nicht unbedeutenden Zahl der Anhänger islamischen Glaubens vertreten wird und deshalb geeignet ist, Konflikte mit der auch im Grundgesetz deutlich akzentuierten Gleichberechtigung von Mann und Frau hervorzurufen. " |
hier wird ausdrücklich ohne notwendiges konfliktpotenzial davon ausgegangen, dass eltern und kinder ein kopftuch als frauenfeindlich einstufen. gleichberechtigung wird instrumentalisiert und paternalistisch verordnet, ohne andere motivationen oder beweggründe der trägerin überhaupt für denkbar zu halten.
Zitat: | Anmerkung von mir:
Hier wurde Ludins Nähe zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe (Milli Görus) außer acht gelassen, also sich lediglich auf das KT als religiöse Vorschrift bezogen. |
exakt das kritisiere ich. ein urteil, dass sich auf die nähe zur mili görüs bezogen hätte, wäre nachvollziehbarer und eindeutiger gewesen. ein npd-naher lehrer wird ja auch deswegen versetzt, weil die eltern bzw die schüler keinen npd-lehrer haben wollen. und nicht etwa wegen seiner frisur oder seines chaplinbartes.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990613) Verfasst am: 29.04.2008, 13:47 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Also eine Bemerkung kann ich mir jetzt nicht verkneifen:Schreibt man was ohne umständliches Juristendeutsch, wird einem das Wort im Munde umgedreht und natürlich nichts verstanden oder völlig falsch ausgelegt , Zusammenhänge und Fakten werden frech geleugnet oder wenn es wirklich nicht mehr anders geht als "kann" ja so verstanden werden abgetan.
Macht man sich dann die Mühe, sind alle, die vorher über einen wie die Geier hergefallen sind, "plötzlich " ganz ruhig, denn damit ist die sog. "Diskussion" zu Ende.
@ L.E.N
So weit war ich zumindest sinngemäß in wenigen Worten von den Bundesverfassungsrichtern auch nicht entfernt. |
(markierung von mir)
wenn du möchtest, dass man sich mit dir vernünftig unterhält, dann unterlasse diese albernen unterstellungen, okay?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#990650) Verfasst am: 29.04.2008, 14:24 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Dieser Anspruch ist an sich schon patriarchal. |
ich denke die gesellschaft reproduziert einen zustand, der uns biologisch mitgegeben wurde. ihn allein einer männergesllschft vorzuwerfen. ist mE nicht richtig. |
Versteh ich dich richtig:
Du meinst, dass der Anspruch von Männern an Frauen gewisse Teile ihres Körpers zu verdecken biologisch bedingt ist? |
ja, indirekt und unter anderem. ich stelle mir das (und andere geschlechtsspezifische phänomene) eher als eine kausalkette vor.
denn während in nomadischen jägergesellschaften nahezu alle menschen gleichberechtigt waren und eine geschlechtsspezifische diskriminierung wohl die ausnahme war, führte der biologische unterschied zwischen mann und frau in sesshaften kulturen zur bildung von patriarchaten. und dieses führte ua. zur degradierung der frau zur "kriegergebärmaschine" und haussklavin. |
Nicht-sesshafte Gesellschaften sind nicht automatisch gleichberechtigt.
Es sind auch nicht alle seßhaften Gesellschaften patriarchal, und nicht in allen patriarchalen Gesellschaften unterliegen Frauen dem Anspruch sich zu bedecken.
Auch was bedeckt wird und was nicht ist ganz unterschiedlich. Z.B. gibt es Kulturen in denen es für eine Frau als anstößig gilt ihre Beine und Füße zu zeigen, aber nicht ihren Busen zu zeigen.
Es gibt auch Gesellschaften, in denen Mädchen und unverheiratete Frauen eine Schnurr zwischen den Beinen durchführen, als Symbpl ihrer sexuellen Unantastbarkeit. Mehr tragen sie nicht. |
ich wollte keine allaussagen machen, sondern spreche von tendenzen.
und die annahme, dass zur zeit der jäger und sammler im vergleich zu heute weitgehend gleichberechtigung herrschte ist doch allgemeiner konsens, oder nicht?! |
Du meinst unsere Vorfahren die als Wildbeuter hier in Europa gelebt haben?
Es wäre mir neu, dass bekannt ist wie die Geschlechterverhältnisse damals waren und du kannst von der Entwicklung innerhalb eines Raumes, eben Europa, keinen allgemeinen Annahmen über die Biologie der Menschen ableiten.
_________________ Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.
(Jan Delay)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990654) Verfasst am: 29.04.2008, 14:30 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich wollte keine allaussagen machen, sondern spreche von tendenzen.
und die annahme, dass zur zeit der jäger und sammler im vergleich zu heute weitgehend gleichberechtigung herrschte ist doch allgemeiner konsens, oder nicht?! |
Du meinst unsere Vorfahren die als Wildbeuter hier in Europa gelebt haben?
Es wäre mir neu, dass bekannt ist wie die Geschlechterverhältnisse damals waren und du kannst von der Entwicklung innerhalb eines Raumes, eben Europa, keinen allgemeinen Annahmen über die Biologie der Menschen ableiten. |
bekannt natürlich nicht, aber welche form des zusammenlebens ist denn am plausibelsten in einer jäger- und sammlergesellschaft?
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#990657) Verfasst am: 29.04.2008, 14:34 Titel: |
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piranah hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | piranah hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | piranah hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Wobei stört das Kopftuch denn? |
Es symbolisiert das von mir gepostete Sure, und das ist nicht akzeptabel! |
Also doch: Was der Koran fordert wird von uns verboten?
Dann wären wir wieder beim weiblichen Busen. |
Das entbloßen der Busen wird die meistens Männer sexuell anregen, aber des Gesichts und Harre nicht.
Das entbloßen der weiblichen Busen kann als nudismus bz.w Erregung offentlicher ergernisses aufgefasst werden, aber der Harre un Gesicht nicht |
Das das Entblösen der Brust von Männern in Deutschland als sexuell anregend empfunden wird und allgemein als anstößig gilt ist aber nicht naturgegeben, sondern Resultat ihrer Sozialisation in einer christlich gepägten Gesellschaft. |
Erstens machst du hier den Fehler von manchen, die behaupten Deutschland sei Christlich geprägt. |
Wo ist da der Fehler? Deutschland ist christlich geprägt.
piranah hat folgendes geschrieben: | Die Sure die ich gepostet habe belegt dass dies auch in islamischen Sozialisazion so gesehen wird! |
Ja und? Islam und Christentum sind ja nicht sooo weit auseinander. Sie haben gemeinsame Ursprünge, wenn nicht sogar der Islam aus dem Christentum hervorgegangen ist (letzteres ist allerdings nur eine Theorie). Das etwas im Islam verboten ist, bedeutet nicht, dass es im Christentum erlaubt ist.
Im übrigen gab es Zeiten, in denen auch christlichen Frauen untersagt war ihr Haar zu zeigen. Es galt als anstößig. Der Schleier galt früher (zu Mohameds Zeiten, wenn es ihn denn gegeben hat) übrigens im arabischen Raum als Standeszeichen für Frauen: Eine vornehme Dame trug Schleier.
piranah hat folgendes geschrieben: | und Kolja hat dir in einen anderen Treade gepostet das Geschlechternormierung eine konstante ist, |
Also:
1. Nur weil Kolja es schreibt, ist es nicht automatisch wahr.
2. schrieb er nicht, dass Geschlechternormierung eine konstante sei, sondern das in den meisten (oder allen?) Gesellschaften es Geschlechternormierung gebe. Warum und wieso das so ist, oder ob es wirklich so zutrifft, darauf sind wir nicht weiter eingegangen.
3. bedeutet das nicht, dass Geschlechternormierung überall gleich aussieht.
4. hat das nun mit dem Busen nicht wirklich was zutun.
piranah hat folgendes geschrieben: | dass die männer die Busen anregend finden ist sehr wohl natur gegeben, die Geschlächter haben unter anderm auch verschiedene Gene XX und XY.
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Und weil sie verschiedene Gene haben, finden sie Busen anziehend? Das Y-Chromoson macht geil auf Busen? Wissen dass die schwulen Männer schon? Oder die Fußfetischisten?
Ne, du zum einen gibt es Kulturen in denen Frauen ganz normal mit nacktem Busen rumlaufen, und die Männer keinen Dauerständer haben.
Was Männer an Frauen scharf macht ist eben nicht so allgemein gültig vorgegeben.
Und vor allem: Warum muss das Frauen interessieren?
_________________ Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.
(Jan Delay)
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#990663) Verfasst am: 29.04.2008, 14:40 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich wollte keine allaussagen machen, sondern spreche von tendenzen.
und die annahme, dass zur zeit der jäger und sammler im vergleich zu heute weitgehend gleichberechtigung herrschte ist doch allgemeiner konsens, oder nicht?! |
Du meinst unsere Vorfahren die als Wildbeuter hier in Europa gelebt haben?
Es wäre mir neu, dass bekannt ist wie die Geschlechterverhältnisse damals waren und du kannst von der Entwicklung innerhalb eines Raumes, eben Europa, keinen allgemeinen Annahmen über die Biologie der Menschen ableiten. |
bekannt natürlich nicht, aber welche form des zusammenlebens ist denn am plausibelsten in einer jäger- und sammlergesellschaft? |
Was ist schon plausibel bei menschlichen Gesellschaften?
Tatsache ist, dass in den heute bekannten Sammler und Jägergesellschaften (bzw. denen, die noch exisitierten, als die ersten Europäer begannen Aufzeichnungen über sie zu machen) alle Formen von Matriarchat, über Gleichberechtigung bis zum Patriarchat vorkommen.
Außerdem sind nicht alle Seßhaften Gesellschaften patriarchal, es gibt auch dort alles mögliche, und wenn man nun noch die Hirten- und Nomadenvölker dazunimmt, hat man noch weniger Einheitlichkeit.
Und: Die Entwicklung innerhalb eines begrenzten Raumes sagt eben nichts darüber aus, wie Menschen als solche sind.
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und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
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(Jan Delay)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990673) Verfasst am: 29.04.2008, 14:50 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich wollte keine allaussagen machen, sondern spreche von tendenzen.
und die annahme, dass zur zeit der jäger und sammler im vergleich zu heute weitgehend gleichberechtigung herrschte ist doch allgemeiner konsens, oder nicht?! |
Du meinst unsere Vorfahren die als Wildbeuter hier in Europa gelebt haben?
Es wäre mir neu, dass bekannt ist wie die Geschlechterverhältnisse damals waren und du kannst von der Entwicklung innerhalb eines Raumes, eben Europa, keinen allgemeinen Annahmen über die Biologie der Menschen ableiten. |
bekannt natürlich nicht, aber welche form des zusammenlebens ist denn am plausibelsten in einer jäger- und sammlergesellschaft? |
Was ist schon plausibel bei menschlichen Gesellschaften? | ich meinte am wahrscheinlichsten weil für das überleben aller am vorteilhaftesten.
Zitat: | Tatsache ist, dass in den heute bekannten Sammler und Jägergesellschaften (bzw. denen, die noch exisitierten, als die ersten Europäer begannen Aufzeichnungen über sie zu machen) alle Formen von Matriarchat, über Gleichberechtigung bis zum Patriarchat vorkommen. |
da wäre dann mal interessant zu erfahren, welche umstände zu welcher lebensform geführt haben könnten.
ich würde ja annehmen, dass in einer von häufiger entbehrung geprägten zeit in der die nomadischen jäger lebten keine oder nur geringe hierarchien existierten, da jeder mensch gleich (über)lebenswichtig war.
Zitat: | Außerdem sind nicht alle Seßhaften Gesellschaften patriarchal, es gibt auch dort alles mögliche, und wenn man nun noch die Hirten- und Nomadenvölker dazunimmt, hat man noch weniger Einheitlichkeit.
Und: Die Entwicklung innerhalb eines begrenzten Raumes sagt eben nichts darüber aus, wie Menschen als solche sind. |
es ging mir wie gesagt um die tendenz und nicht um allaussagen.
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#990683) Verfasst am: 29.04.2008, 14:59 Titel: |
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L.E.N.:
Es sind aber nicht die Kulturen unter harten Bedingungen, die die wenigsten Hierarchien ausgebildet hat. Du findest z.B. in Wüstengegenden knallharte Patriarchate und hierarchische Gesellschaften. während Gegenden in denen das Überleben einfach ist häufig eher weniger hierarchisch organisiert waren.
Könnte auch daran liegen, dass da wo das Überleben einfach ist, die Menschen leichter einer herrschenden Gruppe entziehen konnten.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990685) Verfasst am: 29.04.2008, 15:03 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | L.E.N.:
Es sind aber nicht die Kulturen unter harten Bedingungen, die die wenigsten Hierarchien ausgebildet hat. Du findest z.B. in Wüstengegenden knallharte Patriarchate und hierarchische Gesellschaften. während Gegenden in denen das Überleben einfach ist häufig eher weniger hierarchisch organisiert waren.
Könnte auch daran liegen, dass da wo das Überleben einfach ist, die Menschen leichter einer herrschenden Gruppe entziehen konnten. |
kannst du mir mal beispiele für patriarchal lebende nomaden geben?
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#990690) Verfasst am: 29.04.2008, 15:07 Titel: |
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Nomaden oder Wildbeuter?
_________________ Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
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(Jan Delay)
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#990698) Verfasst am: 29.04.2008, 15:18 Titel: |
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Nun gut mal ganz spontan:
Nomaden: die Fulbe, die Beduienen
Wildbeuter: die australischen Aborigines.
Soll ich noch mehr suchen?
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
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(Jan Delay)
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#990706) Verfasst am: 29.04.2008, 15:27 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: |
Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen.
Du erwartest von mir, daß ich die Gründe, die eine Anhängerin eines Vereins des politischen Islam anführt, akzeptiere, weichst aber selbst ständig meiner Fragestellung, wofür denn nun das Kopftuch steht, aus. |
"No Chance in Hell" dagegen Gerichtlich vorzugehen. Auf welchen Paragraphen sollen sich die Eltern den Berufen mit welcher Begründung.
Was hindert mich die gleiche Begründung auch auf Anhänger der Linken oder der CDU bzw. Mitglieder jedes beliegen religösen Vereins anzuwenden.
MfG
AlexJ. |
Mir ist die Problematik auch klar, nur sollte es doch leichter möglich sein, vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen und ihre Anhänger zumindest aus der Schule rauszuhalten bzw. bringen .
Milli Görus und NPD kann man auch nicht mit Linken und CDU in einen Topf werfen. |
Auf gar keinen Fall sollte es leichter gemacht werden ANHÄNGER von vom Verfassungsschutz BEOBACHTETEN Gruppen, irgendwie aus der Schule herauszuhalten bzw. bringen. Nichtmal das heraushalten bzw. entfernen von Mitgliedern dieser Gruppe ist gerechtfertigt. Denn sie haben überhaupt nichts Verbotenes getan.
Die Linken werden auch vom Verfassungsschutz beobachtet und wie gesagt ist die Tatsache das etwas beobachtet wird nicht damit gleichzusetzen das Mitglieder oder Anhänger etwas verbotenes getan haben oder tun. Also kann ich in dem Zusammenhang das weder der CDU noch der Miligörus oder NPD Anhänger ein Verbrechen wegen ihres "Anhängers sein" begangen haben, sie sehr wohl vergleichen.
Erklär mir also doch bitte schön nochmal ganz genau Auf welche Gesetzesgrundlage die Eltern sich berufen sollen, bzw. wie genau du unsere Verfassung Außerkraftsetzen möchtest um die Eltern eine rechtliche Grundlage zu geben.
MfG
AlexJ.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#990713) Verfasst am: 29.04.2008, 15:37 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Sorry, m.E. hat weder ein NPD noch Milli Görus Anhänger im Unterricht an einer staatl. Schule was verloren und ich habe vollstes Verständnis für alle Eltern, die gegen solche Lehrer juristisch vorgehen. |
ja, klar. dummerweise leben wir in eienm Rechtstaat und so schade du es auch finden magst: menschen werden nicht *) nach ihrer bekleidung (ver)-beurteilt.
in einer autokratie ist willkür natürlich wesentlich einfacher.
*) außer in einigen ländern, die sich vom rechtsstaat entfernen |
Jetzt wird mir deine Auffassung eines Rechtsstaats klar :Dieser hat deiner Ansicht nach Milli Görus/NPD- Anhänger als Beamte (!) in seine Dienste zu nehmen, selbstverständlich auch als Lehrkräfte . |
Solange die Verfassung nicht geändert wird muss der Staat sie in seine Dienste nehmen. Sie haben schließlich nichts verbrochen. Nur die Mitgliedschaft in einem Verbotenen Verein/Partei ist strafbar. Anhängerschaft einer verbotenen Partei auch nur bedingt und indirekt, da die bloße Anhängerschaft selbst keine Strafbare Handlung ist, damit einhergehende Handlung aber in der Regel schon.
MfG
AlexJ.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990917) Verfasst am: 29.04.2008, 20:06 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Nomaden oder Wildbeuter? |
ja richtig, es gibt ja auch nomadische viehzüchter.
sorry für meine schlampige verwendung von begriffen
ja, ich meine Jäger und Sammlerinnen, also Wildbeuter.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#990921) Verfasst am: 29.04.2008, 20:11 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Nun gut mal ganz spontan:
Nomaden: die Fulbe, die Beduienen
Wildbeuter: die australischen Aborigines.
Soll ich noch mehr suchen? |
die aborigenes leben in einer patriarchalen gesellschaftsform?
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#991321) Verfasst am: 30.04.2008, 11:30 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Also eine Bemerkung kann ich mir jetzt nicht verkneifen:Schreibt man was ohne umständliches Juristendeutsch, wird einem das Wort im Munde umgedreht und natürlich nichts verstanden oder völlig falsch ausgelegt , Zusammenhänge und Fakten werden frech geleugnet oder wenn es wirklich nicht mehr anders geht als "kann" ja so verstanden werden abgetan.
Macht man sich dann die Mühe, sind alle, die vorher über einen wie die Geier hergefallen sind, "plötzlich " ganz ruhig, denn damit ist die sog. "Diskussion" zu Ende.
@ L.E.N
So weit war ich zumindest sinngemäß in wenigen Worten von den Bundesverfassungsrichtern auch nicht entfernt. |
(markierung von mir)
wenn du möchtest, dass man sich mit dir vernünftig unterhält, dann unterlasse diese albernen unterstellungen, okay? |
Falsch.
Argumente und Fakten wahlweise zu ignorieren, zu verdrehen und Begriffe abstrus umzudeuten, ist eine billige Islamistenmasche, die für jeden, der zu halbwegs logischem Denken fähig und informiert,
eine arge Zumutung darstellt.
Daß du dich, obwohl nicht explizit angesprochen, angesprochen fühlst , ist dabei nicht mein Problem, vieleicht versuchst du es mal mit sachlicher Argumentation statt alberner Islamistenphrasen, okay ?
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Elisa.beth registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 2344
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(#991336) Verfasst am: 30.04.2008, 11:57 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: |
"Der Grundrechtsschutz für Beamte ist funktionell begrenzt . Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates.Beamtete Lehrer genießen bereits vom Ansatz her nicht den selben Grundrechtsschutz wie Eltern und Schüler :Sie sind vielmehr an Grundrechte gebunden, weil sie teilhaben an der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Die Dienstpflicht ist die Kehrseite der Freiheit desjenigen Bürgers,dem die öffentliche Gewalt in der Person des Beamten gegenübertritt. Mit Dienstpflichten sichert der Staat in seiner Binnensphäre die gleichmäßige, gesetzes-und verfassungstreue Verwaltung.Die Rechtsstellung des Bewerbers, der keinen einstellungsanspruch hat, darf nicht aus der Abwehrperspektive eines Grundrechtsträgers gegen den Staat gesehen werden ."
"Nach diesen Maßstäben ist das von der Bf begehrte kompromißlose Tragen des kopftuchs im Schulunterricht mit dem Mäßigungs-und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar .
Um die Eignung eines Beamtenbewerbers zu verneinen, bedarf es keiner konkreten Gefährdung des Schulfriedens.
Die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienst wegen Verletzung seiner Dienstpflichten ist nur eingeschränkt möglich. Deshalb muss der dienstherr bereits zuvor im Rahmen der Eignungsprüfung dafür sorgen, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, die aus Art.33 Abs.5 GG folgenden Dienstpflichten einzuhalten.
Auch auf eine abstrakte Gefahrenlage kommt es in einem solchen konfliktfall nicht an .Es widerspricht vielmehr dem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt, wenn sich der Staat gegen seine eigenen Beamten,die ihn verkörpern und durch die er handelt, auf die polizeirechtliche Gefahrenschwelle berufen müsste, um deren Verhalten im Dienst zu reglementieren .
Zur Konkretisierung einer Dienstpflicht bedarf es auch nicht des wissenschaftlich-empirischen Nachweises einer Gefahrenlage .
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@ AlexJ
Die Ausführung der drei Bundesverfassungsrichter beschreiben klar das besondere am Beamtenverhältnis. Negiert man die Dienstpflichten, muß man konsequenterweise auch die Privilegierung dieser Gruppe negieren also den Schulbetrieb auf Lehrkräfte im Angestellten-statt Beamtenverhältnis umstellen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22307
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(#991422) Verfasst am: 30.04.2008, 13:43 Titel: |
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Elisa.beth hat folgendes geschrieben: | Argumente und Fakten wahlweise zu ignorieren, zu verdrehen und Begriffe abstrus umzudeuten, ist eine billige Islamistenmasche, die für jeden, der zu halbwegs logischem Denken fähig und informiert, eine arge Zumutung darstellt. |
Du bist Islamistin?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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