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Tod als Kunst im Schulunterricht: Umfrage III
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Müssen meine Kinder im Rahmen der Kunsterziehung an Schneiders Sterbekunst im Museum betrachten?
ja
13%
 13%  [ 3 ]
ich schreib eine entschuldigung
9%
 9%  [ 2 ]
nein
77%
 77%  [ 17 ]
Stimmen insgesamt : 22

Autor Nachricht
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996013) Verfasst am: 07.05.2008, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir mal eine realistische Frage ein: Wie sähe ein Besuch in einem Hospiz wohl aus? Könnte man so etwas mit Zehntklässlern wohl machen?
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27os
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 374

Beitrag(#996015) Verfasst am: 07.05.2008, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
In diesem Beispiel gibt es nur diese Wahl: Entweder das Kind nimmt im Rahmen des Unterrichts teil oder die Eltern schreiben eine Entschuldigung. Mit welcher Begründung sollte eine Teilnahme verweigert werden, und warum soll diese nur für Eure Kinder gelten dürfen (wenn sie nicht gerade krank oder psychisch angeschlagen sind)?

Mit der Fürsorgepflicht der Schule vllt. ?

Sie ist für den Kindern altersgemäße Lehrmittel und Lerninhalte verantwortlich. Da du noch immer nicht gesagt hast, wie alt die Kinder in deinem Beispiel sind, ist deine Frage also ähhmmm... nicht sehr sinnvoll.


Wenn Du eine Verletzung der Fürsorgepflicht annimmst, unterstellst Du eine Schädigung der Kinder und in dem Fall darf so ein Kunstwerk in keinem öffentlichen Museum zur Schau gestellt werden. M.a.W. Du müsstest für ein Verbot sein.

Morgenstern liefert allerdings die Begründungen für die Unbedenklichkeit dieses Kunstwerks:

morgenstern hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Wo ist deine Begründung für dein Kontra? Liberalismus um des Liberalismus willen?

1) Es schadet niemandem.
2) Es wird niemand zu etwas gezwungen.
3) Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben und sein Sterben frei zu gestalten.
4) Du bist nicht der Ästhetik-Papst.
5) Du bist nicht Referenz dafür, was Kunst ist.
6) Es werden keine geltenden Gesetze tangiert.

usw, usf.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996020) Verfasst am: 07.05.2008, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Langsam nervst du mich:

jdf hat folgendes geschrieben:
altersgemäße Lehrmittel und Lerninhalte


Aber wir haben ja nicht nur hier unterschiedliche Ansichten.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#996026) Verfasst am: 07.05.2008, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Da fällt mir mal eine realistische Frage ein: Wie sähe ein Besuch in einem Hospiz wohl aus? Könnte man so etwas mit Zehntklässlern wohl machen?


Eine Parallelklasse hat mal ein Heim für Schwerbehinderte besucht, daß durch unsere Schule gefördert oder unterstützt wurde. Ich kann mir vorstellen, daß das sogar eine noch intensivere Erfahrung ist, weil jemand der irgendwann mal sterben wird nichts besonderes an sich haben muss.

Grundsätzlich halte ich das also für vorstellbar - käme aber natürlich auf den Rahmen und die Einzelheiten an.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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27os
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 374

Beitrag(#996027) Verfasst am: 07.05.2008, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Langsam nervst du mich:

jdf hat folgendes geschrieben:
altersgemäße Lehrmittel und Lerninhalte


Aber wir haben ja nicht nur hier unterschiedliche Ansichten.


Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996029) Verfasst am: 07.05.2008, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
In diesem Beispiel gibt es nur diese Wahl: Entweder das Kind nimmt im Rahmen des Unterrichts teil oder die Eltern schreiben eine Entschuldigung.

Eigentlich wären bereits mehrere Alternativ-Möglichkeiten in diesem Thread erwähnt worden. Die da zB wären:

- Ein Gespräch mit dem zuständigen Lehrer suchen
- Ein Gespräch mit dessen Vorgesetzten suchen

Weiter fällt mir spontan ein:

- Abklären, warum der Besuch dieser Ausstellung zwingender Lerninhalt sein soll
- Andere Eltern anpeilen, deren Meinung zum Thema einholen, entsprechende Schritte einleiten

27os hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung sollte eine Teilnahme verweigert werden, und warum soll diese nur für Eure Kinder gelten dürfen (wenn sie nicht gerade krank oder psychisch angeschlagen sind)?

Siehe Antwort von jdf.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996031) Verfasst am: 07.05.2008, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.

Sagt wer?
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996032) Verfasst am: 07.05.2008, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Langsam nervst du mich:

jdf hat folgendes geschrieben:
altersgemäße Lehrmittel und Lerninhalte


Aber wir haben ja nicht nur hier unterschiedliche Ansichten.


Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.

Wie kommst du darauf?
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#996033) Verfasst am: 07.05.2008, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde nicht nur eine Entschuldigung schreiben, sondern einen Protestbrief (siehe Statement im ersten Thread).
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#996034) Verfasst am: 07.05.2008, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
In diesem Beispiel gibt es nur diese Wahl: Entweder das Kind nimmt im Rahmen des Unterrichts teil oder die Eltern schreiben eine Entschuldigung. Mit welcher Begründung sollte eine Teilnahme verweigert werden, und warum soll diese nur für Eure Kinder gelten dürfen (wenn sie nicht gerade krank oder psychisch angeschlagen sind)?

Mit der Fürsorgepflicht der Schule vllt. ?

Sie ist für den Kindern altersgemäße Lehrmittel und Lerninhalte verantwortlich. Da du noch immer nicht gesagt hast, wie alt die Kinder in deinem Beispiel sind, ist deine Frage also ähhmmm... nicht sehr sinnvoll.


Wenn Du eine Verletzung der Fürsorgepflicht annimmst, unterstellst Du eine Schädigung der Kinder und in dem Fall darf so ein Kunstwerk in keinem öffentlichen Museum zur Schau gestellt werden. M.a.W. Du müsstest für ein Verbot sein.


Es wäre denkbar, daß die geplante Veranstaltung nur für Erwachsene ist. Auch in öffentlichen Museen kann man bereiche einrichten, die für Kinder unzugänglich sind.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Dinge, die im Ermessen der Erziehungsberechtigten liegen, auch viele Schulveranstaltungen sind freiwillig und bedürfen der besonderen Erlaubnis der Eltern. Wenn eltern entscheiden, daß manche ausflüge oder Veranstaltungen für das Kind nicht geeignet sind, muß das Kind eventuell an Ersatzunterricht teilnehmen, falls die Veranstaltung innerhalb der regulären Schulzeit stattfindet.

Als Begründung, ein Kind nicht an der Veranstaltung "Tod als Kunst" teilnehmen zu lassen (unter der Voraussetzung, daß diese Veranstaltung für die Altersgruppe des Kindes als geeignet gilt und pädagogisch sinnvoll im Unterricht vor- und nachbereitet wird),
kann ich mir vorstellen, daß dieses Kind ausdrücklich nicht teilnehmen möchte, aus Gewissensgründen, Glaubensgründen, Ekel, Angst oder sonstigem Unbehagen.
oder daß ich als Erziehungsberechtigte das Kind als ungeeignet einschätze, diese Veranstaltung zu besuchen, da es auf Tod und Sterben panisch, verängstigt, eingeschüchtert reagiert und sich nicht nicht traut, seine Bedenken selber vorzutragen.

(Ich würde z.B. auch, wenn ich wüßte, daß mein Kind Höhenangst hat, davon abraten, es auf eine Bergwanderung mit Gipfelbesteigung mitzunehmen.)

Das bedeutet nicht, daß ich das Kind in Watte packe, sondern ich würde es immer ermutigen sich auszuprobieren und den Horizont zu erweitern. Aber man muß auch persönliche Grenzen anerkennen und berücksichtigen.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996035) Verfasst am: 07.05.2008, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Da fällt mir mal eine realistische Frage ein: Wie sähe ein Besuch in einem Hospiz wohl aus? Könnte man so etwas mit Zehntklässlern wohl machen?


Eine Parallelklasse hat mal ein Heim für Schwerbehinderte besucht, daß durch unsere Schule gefördert oder unterstützt wurde. Ich kann mir vorstellen, daß das sogar eine noch intensivere Erfahrung ist, weil jemand der irgendwann mal sterben wird nichts besonderes an sich haben muss.

Grundsätzlich halte ich das also für vorstellbar - käme aber natürlich auf den Rahmen und die Einzelheiten an.

Ein Interesse könnte sich ja auch aus dem Unterricht ergeben, auf Initiative der Schüler zB.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#996040) Verfasst am: 07.05.2008, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Agnostiker hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
kommt aufs alter des kindes an. bei jüngeren (ca U14) würde ich prinzipiell ne entschuldigung schreiben.
Also 14 Jahre als untere Grenze finde ich völlig willkürlich! Wie schon einmal geschrieben, stellen sich Kinder doch viel spontaner und unkomplizierter den Gegebenheiten des Lebens. Gerade über 14, so mitten in der Pubertät, würde ich eher Komplikationen erwarten, da werden doch gerade die Komplexitäten des Lebens realisiert und verarbeitet. Wenn aber ein(e) Pubertierende(r) schon vorher gewisse Dinge assimiliert hat, könnte das ihm viel eher später in der Pubertät helfen.


Mit den Augen rollen
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#996041) Verfasst am: 07.05.2008, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Da fällt mir mal eine realistische Frage ein: Wie sähe ein Besuch in einem Hospiz wohl aus? Könnte man so etwas mit Zehntklässlern wohl machen?


klar.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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27os
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 374

Beitrag(#996044) Verfasst am: 07.05.2008, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.

Sagt wer?


jdf sagt das.

Er wirft der Schule vor, sie würde ihre Fürsorgepflicht verletzen, wenn sie seine Kinder dorthin schicken würde.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#996049) Verfasst am: 07.05.2008, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Da fällt mir mal eine realistische Frage ein: Wie sähe ein Besuch in einem Hospiz wohl aus? Könnte man so etwas mit Zehntklässlern wohl machen?


Man muß es natürlich so organisieren, daß die Hospiz-Bewohner sich nicht wie im Zoo fühlen, daß heißt, nur mit denjenigen Patienten, die ausdrücklich solche Besuche wünschen, findet ein Kontakt statt.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996052) Verfasst am: 07.05.2008, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.

Sagt wer?


jdf sagt das.

Er wirft der Schule vor, sie würde ihre Fürsorgepflicht verletzen, wenn sie seine Kinder dorthin schicken würde.

Dann lies den Post von jdf bitte nochmal. Weil, verstanden hast du offenbar absolut nichts davon.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996055) Verfasst am: 07.05.2008, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.

Sagt wer?


jdf sagt das.

Er wirft der Schule vor, sie würde ihre Fürsorgepflicht verletzen, wenn sie seine Kinder dorthin schicken würde.

Lern lesen!

Ich habe das geschrieben:

jdf hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
In diesem Beispiel gibt es nur diese Wahl: Entweder das Kind nimmt im Rahmen des Unterrichts teil oder die Eltern schreiben eine Entschuldigung. Mit welcher Begründung sollte eine Teilnahme verweigert werden, und warum soll diese nur für Eure Kinder gelten dürfen (wenn sie nicht gerade krank oder psychisch angeschlagen sind)?

Mit der Fürsorgepflicht der Schule vllt. ?

Sie ist für den Kindern altersgemäße Lehrmittel und Lerninhalte verantwortlich. Da du noch immer nicht gesagt hast, wie alt die Kinder in deinem Beispiel sind, ist deine Frage also ähhmmm... nicht sehr sinnvoll.


Ich hätte allerdings auch schreiben können, dass deine Frage schwachsinnig ist.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996057) Verfasst am: 07.05.2008, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Da fällt mir mal eine realistische Frage ein: Wie sähe ein Besuch in einem Hospiz wohl aus? Könnte man so etwas mit Zehntklässlern wohl machen?

Man muß es natürlich so organisieren, daß die Hospiz-Bewohner sich nicht wie im Zoo fühlen, daß heißt, nur mit denjenigen Patienten, die ausdrücklich solche Besuche wünschen, findet ein Kontakt statt.

Das sehe ich als Selbstverständlichkeit an. ^^
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44706

Beitrag(#996059) Verfasst am: 07.05.2008, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
Dann lies den Post von jdf bitte nochmal.

Ich bezweifle ernsthaft, dass das irgendwas ändern würde.
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustand, in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#996069) Verfasst am: 07.05.2008, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
In den Umfragen hat sich gezeigt, dass viele sich so ein Kunstwerk nicht anschauen würden, auch ihre Kinder nicht dorthin schicken wollen, aber gleichzeitig auch gegen ein Verbot wären. Also eine typisch liberale Einstellung, wie sie unter Freigeistern auch nicht anders zu erwarten ist - allerdings auch genauso widersprüchlich.


Auch ich kann da keinen grundlegenden Widerspruch entdecken. Lediglich wenn man den eigenen Kindern verbietet dort hinzugehen stellt das eine Einschränkung oder Grenze der eigenen Liberalität dar - die ich aber für grundsätzlich vertretbar halte. Ich kann liberal sein, ohne Kinder völlig unkontrolliert aufwachsen zu lassen.


Ich kann da auch nicht den geringsten Widerspruch erkennen.
Nicht nur in Bezug auf (meine) Kinder.
Für einen ein freien Geist sollte es doch selbstverständlich sein, den auch allen anderen, wie mir selber auch, zunächst zuzubilligen.

Die Grenzen, innerhalb dener sich staatliches Handeln zu bewegen hat, sind eben immer wieder neu auszuhandeln - und es gibt Bereiche, da hat staatliches Handeln gar nichts, oder nur sehr bedingt etwas zu suchen.
Weder hat der Staat/die Allgemeintheit sich einfach danach zu richten, was ich für richtig oder falsch halte, noch daran, was jemand anderer für richtig oder falsch hält.

Jedenfalls dann nicht, wenn wir noch irgendwie einen Demokratiebegriff verwenden wollen.

Man sollte ja meinen, die absolutistische Staatsauffassung "L'état c'est moi" hätte sich mittlerweile irgendwie im Abendland überlebt.
Immerhin war der 14.te Wiggerl ja noch "Herrscher von Gottes Gnaden", aber siehe da, sie ist zurückgekommen, die absolutistische Staatsauffassung, aber von "eigenen Gnaden" Geschockt

Die Allgemeinheit/der Staat möge sich gefälligst daran orientieren, welche Grenzen ich, nur ich und in jedem Fall, hin bis zum winzigsten Furz, wenn ich das für nötig erachte, gesetzt wissen will.
Weil, ich denk mir da könnte dies und jenes draus folgen, weil man ja nicht weiß, was die und der da so im Kopf haben, ist auch egal, das muss auf jeden Fall verhindert werden.

Der kategorische Subjektiv als Maxime öffentlichen Handelns!

Ein Gesetz zur allgemeinen, politisch und ökologisch korrekten Verwendung von Toilettenpapier - mit flächendeckender Videoüberwachung - ist schon seit längerem mein Traum!


@ 27os
Dass deine Umfrage allenfalls die Zustimmung zu, bzw. Ablehnung deiner Fragestellung misst, das ist dir schon klar?

Dass man sich zudem gar nicht an Abstimmungen beteiligen muss, oder nur an einer, weil die Fragestellung da noch beantwortbar ist, an der anderen aber von Haus aus nicht, weil man die nicht für beantwortbar hält............., dass du also gar nichts kontrollieren kannst, wenn du die Personen nicht einmal dingfest machen kannst,"verschiedene Stichproben", das ist dir auch klar?
Du wirst ja nicht meinen, weil du das sagst, mach ich das so, wie du das sagst, vielleicht mach ich das aber auch, das weißt du aber nicht.

Ich und jeder andere können dich sogar bewusst in die Irre führen, dies schreiben, was anderes abstimmen, oder vorgeben abgestimmt zu haben, dann noch die, die schnell ein Kreuz gemacht haben, bei genauerem Überlegen aber feststellen, dass sie das so gar nicht wollten.........

Irgendwie schwierig, standardisierte Umfragen, gar im Internet, und nur mit ein paar Hanseln.........also, falls man meint, man könnte da konkret was kontrollieren oder messen, so allgemein zum Spaß geht das natürlich.
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27os
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 374

Beitrag(#996070) Verfasst am: 07.05.2008, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
Wenn dieses Kunstwerk für irgendwelche Kinder nicht altersgemäß ist, dann darf es nicht in einem öffentlichen Museum ausgestellt werden.

Sagt wer?


jdf sagt das.

Er wirft der Schule vor, sie würde ihre Fürsorgepflicht verletzen, wenn sie seine Kinder dorthin schicken würde.

Dann lies den Post von jdf bitte nochmal. Weil, verstanden hast du offenbar absolut nichts davon.


jdf glaubt, seine Kinder würden geschädigt, wenn die Schule sie in ein öffentliches Museum zur Betrachtung eines öffentlichen Kunstwerks schickt. Die Schule würde sich der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig machen. Der Schaden, der allerdings nur bei Kindern bestimmten Alters eintritt, würde von dem Kunstwerk ausgehen, welches dann nicht im öffentlichen Raum gezeigt werden dürfte, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Kinder das Kunstwerk betrachten.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996077) Verfasst am: 07.05.2008, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wiki hat folgendes geschrieben:
Mit öffentlichem Raum (auch öffentlichem Bereich) wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen. Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber. Öffentliche Gebäude stellen eine andere Form öffentlicher Einrichtungen dar.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
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Beitrag(#996078) Verfasst am: 07.05.2008, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
Dann lies den Post von jdf bitte nochmal.

Ich bezweifle ernsthaft, dass das irgendwas ändern würde.

Anbetung des lila Einhorns


Zuletzt bearbeitet von jdf am 07.05.2008, 16:11, insgesamt einmal bearbeitet
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morgenstern
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
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Beitrag(#996082) Verfasst am: 07.05.2008, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
jdf glaubt, seine Kinder würden geschädigt, wenn die Schule sie in ein öffentliches Museum zur Betrachtung eines öffentlichen Kunstwerks schickt.

Ach? Du musst Gedankenleser sein, weil ich konnte das aus jdfs Posts nicht herauslesen...

Ausserdem: kannst du mir bei Gelegenheit mal erklären, was ein "öffentliches Kunstwerk" sein soll?

27os hat folgendes geschrieben:
Der Schaden, der allerdings nur bei Kindern bestimmten Alters eintritt, würde von dem Kunstwerk ausgehen, welches dann nicht im öffentlichen Raum gezeigt werden dürfte, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Kinder das Kunstwerk betrachten.

Dir ist aber das das Konzept von geschlossenen Räumen, die mit einem Schild "Zutritt nicht für Minderjährige, Erwachsene auf eigene Verantwortung" an der Tür versehen sind, grundsätzlich bekannt?
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27os
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 374

Beitrag(#996088) Verfasst am: 07.05.2008, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Worin besteht die Schädigung? ...

Die Diskussion kannst Du dann mit jdf weiterführen - gerne auch in vertauschten Rollen - und das ist Euer Widerspruch.
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morgenstern
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996093) Verfasst am: 07.05.2008, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
Worin besteht die Schädigung? ...

Die Diskussion kannst Du dann mit jdf weiterführen - gerne auch in vertauschten Rollen - und das ist Euer Widerspruch.
Schulterzucken
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996098) Verfasst am: 07.05.2008, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
Worin besteht die Schädigung? ...

Die Diskussion kannst Du dann mit jdf weiterführen - gerne auch in vertauschten Rollen - und das ist Euer Widerspruch.

Wenn du nicht zwischen einem 4-jahrigen Kind und einem 16-jährigen Jugendlichen unterscheiden kannst, ist das dein Problem. Lachen
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996099) Verfasst am: 07.05.2008, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
Worin besteht die Schädigung? ...

Die Diskussion kannst Du dann mit jdf weiterführen - gerne auch in vertauschten Rollen - und das ist Euer Widerspruch.

Wenn du nicht zwischen einem 4-jahrigen Kind und einem 16-jährigen Jugendlichen unterscheiden kannst, ist das dein Problem. Lachen

Je nachdem auch dasjenige des Strafrichters.
zwinkern
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#996100) Verfasst am: 07.05.2008, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
27os hat folgendes geschrieben:
Worin besteht die Schädigung? ...

Die Diskussion kannst Du dann mit jdf weiterführen - gerne auch in vertauschten Rollen - und das ist Euer Widerspruch.

Wenn du nicht zwischen einem 4-jahrigen Kind und einem 16-jährigen Jugendlichen unterscheiden kannst, ist das dein Problem. Lachen

Je nachdem auch dasjenige des Strafrichters.
zwinkern

In der Tat, aber das hatten wir ja schon mal. ^^
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#996140) Verfasst am: 07.05.2008, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

27os hat folgendes geschrieben:
Worin besteht die Schädigung? ...

Die Diskussion kannst Du dann mit jdf weiterführen - gerne auch in vertauschten Rollen - und das ist Euer Widerspruch.


Ich hatte das schon erwähnt: du stellst die falschen Fragen!
Bzw. deine Fragen werden nicht beantwortet, weil sich andere Menschen andere Fragen stellen.

Also nicht: "worin besteht die Schädigung?"
sondern z.B.: Kann es (schon) was lernen? Was es lernen kann, ist übrigens nicht sicher vorab festzulegen.

Nun mag es ja sein, dass du den Unterschied in der Fragestellung bzw. Herangehensweise nicht kapierst.
Aber bittschön, das kapieren schon ziemlich kleine Kinder recht schnell, nur weil sie es wollen, muss noch lang keiner genau das tun, was sie wollen.
Fehlt dir diese Erfahrung bisher gänzlich? Das wäre ja ein echter Schaden für dich.
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