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Tod als Kunst: Umfrage II
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Sollte man die Zurschaustellung eines wirklichen Todes verbieten?
Ja
37%
 37%  [ 16 ]
Nein
62%
 62%  [ 27 ]
Stimmen insgesamt : 43

Autor Nachricht
morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996065) Verfasst am: 07.05.2008, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
mir geht es nicht um die "rettung" der sterbenden oder gar der leichen, sondern um die gesellschaftlichen folgen einer etablierung von öffentlichen sterb-shows.

Du postulierst hier aufgrund einer hypothetischen Grundlage (noch ist ja niemand im Museum gestorben) eine hypothetische Folge für die Gesellschaft, aufgrund deines Bauchgefühls. Das kannst du, kein Problem, nur hat das meines Erachtens mit rationalen Argumenten wenig zu tun.

Wenn wir hier also letztlich über Geschmack diskutieren, kann ich das gut so stehen lassen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
bei geschlossenen veranstaltungen käme es auf die gesetzlichen auflagen an, wobei ich auch da aus bereits genannten gründen skeptisch bin.

Mit "skeptisch" hast du mich grundsätzlich mit im Boot. Smilie Zwischen "skeptisch" und "verbieten den Scheiss!" (bezieht sich nicht auf dich) ist aber doch noch ein feiner Unterschied.

Zitat:
das ist hier zwar nicht die frage, aber da du dann tot bist würde ich den anspruch deiner verwandten höher einstufen.

..., weil...?

Ah, übrigens, andere Verwandte von mir, alte Seeleute, möchten mich gern im Meer versenkt sehen. Soll ich nun verfügen, dass meine Leiche unter den Hinterbliebenen paritätisch aufgeteilt wird? Dann doch noch lieber von Löwen "aufgeteilt" werden... Sehr glücklich
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#996068) Verfasst am: 07.05.2008, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das ist hier zwar nicht die frage, aber da du dann tot bist würde ich den anspruch deiner verwandten höher einstufen.

..., weil...?

Ah, übrigens, andere Verwandte von mir, alte Seeleute, möchten mich gern im Meer versenkt sehen. Soll ich nun verfügen, dass meine Leiche unter den Hinterbliebenen paritätisch aufgeteilt wird? Dann doch noch lieber von Löwen "aufgeteilt" werden... Sehr glücklich


lies den Post von Sanne... ich würde dir nicht verbieten dir zu wünschen von löwen aufgfressen zu werden. nur würde ich die umsetzung dieses wunsches verbieten wenn es denn erlaubt wäre.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
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Beitrag(#996073) Verfasst am: 07.05.2008, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
übrigens finde ich seine relativierung nicht gerade überzeugend. (siehe "Opern-Figur Luzifer"... Mit den Augen rollen )

Die mit dem Luzifer finde ich auch nicht wirklich überzeugend. Die mit den Journalisten, die Aussagen gerne aus dem Zusammenhang gerissen darstellen, hingegen schon.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996076) Verfasst am: 07.05.2008, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das ist hier zwar nicht die frage, aber da du dann tot bist würde ich den anspruch deiner verwandten höher einstufen.

..., weil...?

Ah, übrigens, andere Verwandte von mir, alte Seeleute, möchten mich gern im Meer versenkt sehen. Soll ich nun verfügen, dass meine Leiche unter den Hinterbliebenen paritätisch aufgeteilt wird? Dann doch noch lieber von Löwen "aufgeteilt" werden... Sehr glücklich


lies den Post von Sanne...


Den hier?

Sanne hat folgendes geschrieben:
Wenn er volljährig ist, kann er mit einem Bestattungsinstitut seines Vertrauens sämtliche Einzelheiten seiner Bestattung schonmal vorab regeln. Die Angehörigen haben sich dann nicht mehr einzumischen. Nur wenn der Verstorbene noch keine Vorkehrungen getroffen hat, müssendie Angehörigen die Beisetzung regeln.


Inwiefern zeigt mir dieser Post den Anspruch der Angehörigen, über meine Leiche zu verfügen?

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde dir nicht verbieten dir zu wünschen von löwen aufgfressen zu werden. nur würde ich die umsetzung dieses wunsches verbieten wenn es denn erlaubt wäre.

Schon noch nett, dass du mir meine Wünsche nicht verbieten willst. Smilie
Nur fehlt da leider immer noch die Begründung, warum du die Umsetzung verbieten würdest.
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PataPata
Agnostiker und Pataphysiker



Anmeldungsdatum: 05.11.2007
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Wohnort: Toscana

Beitrag(#996080) Verfasst am: 07.05.2008, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Stockhausen zum 11. Sepember 2001 hat folgendes geschrieben:
„Also was da geschehen ist, ist natürlich - jetzt müssen Sie alle Ihr Gehirn umstellen - das größte Kunstwerk, was es je gegeben hat...“
[...]
„Ein Verbrechen ist es deshalb, weil die Menschen nicht einverstanden waren. Die sind nicht in das Konzert gekommen. Das ist klar. Und es hat ihnen niemand angekündigt, Ihr könntet dabei draufgehen.“
Wer weiss, vielleicht wird diese Ansicht in 100 oder 200 Jahren jene sein, welche dann noch gültig ist! Schau mal, wie z.B. Napoleon heute gesehen wird...
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
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Beitrag(#996091) Verfasst am: 07.05.2008, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon, dass dies auch dann nicht stimmt, wenn du es noch hundertmal wiederholst


Wo ist eigentlich dein Problem? Du stellst dich doch dumm (bzw noch dümmer), was hast du also dagegen, entsprechend behandelt zu werden?
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
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Beitrag(#996095) Verfasst am: 07.05.2008, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon, dass dies auch dann nicht stimmt, wenn du es noch hundertmal wiederholst


Wo ist eigentlich dein Problem? Du stellst dich doch dumm (bzw noch dümmer), was hast du also dagegen, entsprechend behandelt zu werden?

War das jetzt ein Argument, eine Frage, eine Nebelkerze oder bloss wieder eine weitere Beleidigung?

Man weiss es nicht.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#996104) Verfasst am: 07.05.2008, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Du darfst es dir aussuchen. Ich empfehle die Beleidigung Sehr glücklich
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#996142) Verfasst am: 07.05.2008, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das ist hier zwar nicht die frage, aber da du dann tot bist würde ich den anspruch deiner verwandten höher einstufen.

..., weil...?

Ah, übrigens, andere Verwandte von mir, alte Seeleute, möchten mich gern im Meer versenkt sehen. Soll ich nun verfügen, dass meine Leiche unter den Hinterbliebenen paritätisch aufgeteilt wird? Dann doch noch lieber von Löwen "aufgeteilt" werden... Sehr glücklich


lies den Post von Sanne...


Den hier?

Sanne hat folgendes geschrieben:
Wenn er volljährig ist, kann er mit einem Bestattungsinstitut seines Vertrauens sämtliche Einzelheiten seiner Bestattung schonmal vorab regeln. Die Angehörigen haben sich dann nicht mehr einzumischen. Nur wenn der Verstorbene noch keine Vorkehrungen getroffen hat, müssendie Angehörigen die Beisetzung regeln.


Inwiefern zeigt mir dieser Post den Anspruch der Angehörigen, über meine Leiche zu verfügen?


eben. das zeigt er nicht bzw nur wenn du keine verfügung zu lebzeiten unterschrieben hast können sie es.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde dir nicht verbieten dir zu wünschen von löwen aufgfressen zu werden. nur würde ich die umsetzung dieses wunsches verbieten wenn es denn erlaubt wäre.

Schon noch nett, dass du mir meine Wünsche nicht verbieten willst. Smilie
Nur fehlt da leider immer noch die Begründung, warum du die Umsetzung verbieten würdest.


aus denselben gründen wie ich die sterb-einszenierung ablehne.

statt

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
neue Rubrik:

über den Jordan

diese woche stirbt: Ulf-Georg Krapschinsky! *)






*) Ankündigung ohne Gewähr des Ablebens der genannten Person


hieße es

Veranstaltungshinweis, 07. Mai 2076 hat folgendes geschrieben:

neue Rubrik:

gr0ße Fütterung der Raubtiere

in gedenken an die verfolgten Christen im heidnischen Rom verfügt Gottlieb Theobald seinen Leichnam an die Löwen im örtlichen Zoo zu verfüttern.*)

Einlass ab 09:00, Fütterung beginnt ca 09:30. Eintritt für Erwachsene ab 12,50 Credits, Kinder nur 6,- Credits.






*) Für eventuelle psychische Überforderung wird keine Haftung übernommen!

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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#996151) Verfasst am: 07.05.2008, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Morgenstern
Wie wäre es damit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Himmelsbestattung
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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morgenstern
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996153) Verfasst am: 07.05.2008, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hilfe, ich bin in einer Diskussions-Endlosschleife gefangen...!!
Smilie

Du sagst:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
aber da du dann tot bist würde ich den anspruch deiner verwandten höher einstufen.


Darauf frage ich dich, nach der Begründung dieser Einstufung, worauf du mir antwortest mit:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
lies den Post von Sanne...


Das tue ich brav, und frage dich, inwiefern er deine Begründung beinhalten soll. Deine Antwort:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das zeigt er nicht bzw nur wenn du keine verfügung zu lebzeiten unterschrieben hast können sie es.


OK, damit weiss ich zwar nun um den rechtlichen Anspruch meiner Angehörigen an meiner Leiche, falls ich nichts verfügt habe - nichts wirklich Neues. Deine Begründung fehlt aber immer noch. Du reichst da zwar etwas nach:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
aus denselben gründen wie ich die sterb-einszenierung ablehne.


Mag ja sein, dass ich auf dem Schlauch stehe. Eine Begründung für den Anspruch meiner Verwandten auf meine Leiche finde ich da aber beim besten Willen nicht.



Ausserdem: wollte Theobald den verfolgten Christen tatsächlich gedenken, würde er sich lebend verfüttern lassen, die Memme...
Smilie
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
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Beitrag(#996155) Verfasst am: 07.05.2008, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
@ Morgenstern
Wie wäre es damit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Himmelsbestattung

Solange das abseits bewohnter Gebiete stattfindet - wen ausser den Dahingeschiedenen sollte das etwas angehen?

Zumindest die Alpendohlen bei uns in den Bergen hätten garantiert nichts dagegen...
Sehr glücklich
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L.E.N.
im falschen Film



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Beitrag(#996170) Verfasst am: 07.05.2008, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
Mag ja sein, dass ich auf dem Schlauch stehe. Eine Begründung für den Anspruch meiner Verwandten auf meine Leiche finde ich da aber beim besten Willen nicht.


sie können ihren anspruch geltend machen weil sie für die entsorgung/beseitigung deiner leiche verantwortlich sind, sofern du keine verfügung unterzeichnet hast.
ist das so schwer zu verstehen? oder meinst du etwa einen moralischen anspruch?! Am Kopf kratzen
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
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Beitrag(#996177) Verfasst am: 07.05.2008, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sie können ihren anspruch geltend machen weil sie für die entsorgung/beseitigung deiner leiche verantwortlich sind, sofern du keine verfügung unterzeichnet hast.

Das ist der juristische Aspekt. Den könnte ich notfalls auch mit einem Blick ins Gesetzbuch klären.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ist das so schwer zu verstehen?

Offenbar.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
oder meinst du etwa einen moralischen anspruch?! Am Kopf kratzen


Hmmm, mal schauen:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
aber da du dann tot bist würde ich den anspruch deiner verwandten höher einstufen.

Ich unterstelle jetzt mal, dass du nicht das Gesetz bist. Von dem her könnte meine Frage schon eher in Bezug zu deiner ethisch/moralischen Begründung stehen, in der Tat...
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#996180) Verfasst am: 07.05.2008, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
Ich unterstelle jetzt mal, dass du nicht das Gesetz bist. Von dem her könnte meine Frage schon eher in Bezug zu deiner ethisch/moralischen Begründung stehen, in der Tat...


weil du dann... mal überlegen... mausetot bist. und damit hast du nix mehr zu wollen und die verantwortlichen haben automatisch freie verfügung im rahmen der gesetzgebung über deine leiche.

eine ethische/moralische begründung ist dazu nicht notwendig.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#996186) Verfasst am: 07.05.2008, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N., jemand, der sich so dumm stellt und ständig angeblich gar nichts nachvollziehen kann, weil ja überhaupt kein Argument vorliege, verdient es nicht, mit ernsthaften Standpunkten beehrt zu werden. Lass uns ihn gemeinsam betrollen, ja?
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PataPata
Agnostiker und Pataphysiker



Anmeldungsdatum: 05.11.2007
Beiträge: 2977
Wohnort: Toscana

Beitrag(#996200) Verfasst am: 07.05.2008, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
L.E.N., jemand, der sich so dumm stellt und ständig angeblich gar nichts nachvollziehen kann, weil ja überhaupt kein Argument vorliege, verdient es nicht, mit ernsthaften Standpunkten beehrt zu werden. Lass uns ihn gemeinsam betrollen, ja?
Lasst uns doch alle Argaith einfach ignorieren, Ja?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#996207) Verfasst am: 07.05.2008, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
L.E.N., jemand, der sich so dumm stellt und ständig angeblich gar nichts nachvollziehen kann, weil ja überhaupt kein Argument vorliege, verdient es nicht, mit ernsthaften Standpunkten beehrt zu werden. Lass uns ihn gemeinsam betrollen, ja?

Kramer, gibt es bereits die Trollklausel?
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#996210) Verfasst am: 07.05.2008, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Agnostiker hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich wüsste nicht in wieweit ein künstlerisches konzept diese verrohung der menschen verhindern könnte. künstler sind mir im zweifelsfall sowieso suspekt. mir fällt grad Stockhausens kommentar zu 9112001 ein...
Was hat er denn gesagt?

Stockhausen zum 11. Sepember 2001 hat folgendes geschrieben:
Dass Menschen in einem Akt etwas vollbringen, was wir in der Musik nicht träumen könnten, dass Leute zehn Jahre üben wie verrückt, total fanatisch für ein Konzert und dann sterben, stellen Sie sich das doch vor, was da passiert ist. Da sind also Leute, die sind so konzentriert für eine Aufführung und dann werden fünftausend Leute in die Auferstehung gejagt, in einem Moment. Das könnte ich nicht. Dagegen sind wir gar nichts als Komponisten. Manche Künstler versuchen doch auch über die Grenze des überhaupt Denkbaren und Möglichen zu gehen, damit wir wach werden, damit wir uns für eine andere Welt öffnen. [...]

Nicht, dass ich Stockhausen verteidigen möchte. Um der Vollständigkeit Rechnung zu tragen, müsste hier aber auch noch der darauf folgende Abschnitt stehen:

Stockhausen zum 11. September 2001 hat folgendes geschrieben:
Seine Sichtweise stieß in den Medien und der Öffentlichkeit teilweise auf Unverständnis und Ablehnung. Er hatte am 19. September 2001 eine schriftliche Erklärung in englischer Sprache zu seinen umstrittenen Äußerungen abgegeben. Er widerrief seine Äußerung nicht, sondern verwies darauf im Sinne seiner Opern-Figur Luzifer, des gefallenen Engels, gesprochen zu haben. Das Zitat sei von den Journalisten entstellt und aus dem Zusammenhang gerissen worden. Er distanzierte sich von dem Terroranschlag und schrieb in der Erklärung, dass er die Opfer in seine Gebete einschließe.


gesagt ist gesagt. übrigens finde ich seine relativierung nicht gerade überzeugend. (siehe "Opern-Figur Luzifer"... Mit den Augen rollen )


Tja, gesagt ist gesagt, was aber ist bewiesen?

Dass deine Welt nicht die der Oper ist, schon gar nicht die von Stockhausen?

Darüberhinaus, was hat Stockhausen mit Schneider zu tun?
Oder sind dir alle Künstler erst seit Stockhausens Rede suspekt?
Sowas wie Sippenhaft, und Generalverdacht für eine ganze Berufsgruppe?
Weil Stockhausen..............oder doch schon immer, und jetzt haste eine Begründung, von der du meinst, die könnten alle nachvollziehen?

Man landet mit allen Fragen nur bei dir, bei niemand sonst.

Ich, ich ich, klein, klein, klein, eng, eng eng.........
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
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Beitrag(#996213) Verfasst am: 07.05.2008, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
weil du dann... mal überlegen... mausetot bist. und damit hast du nix mehr zu wollen und die verantwortlichen haben automatisch freie verfügung im rahmen der gesetzgebung über deine leiche.

eine ethische/moralische begründung ist dazu nicht notwendig.

Heisst das im Klartext, dass sich ethische Probleme gar nicht mehr stellen, sobald es juristische Regeln gibt? Dass Paragraphen generell Ethik ersetzen?

Interessante Sichtweise. Wenn auch nicht meine.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#996218) Verfasst am: 07.05.2008, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Agnostiker hat folgendes geschrieben:
Lasst uns doch alle Argaith einfach ignorieren, Ja?

Für meinen Teil schon erledigt... jetzt müsste man nur noch das Problem der Quotes in den Griff bekommen...
Sehr glücklich
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#996226) Verfasst am: 07.05.2008, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen och wie schade... lange durchgehalten hast du ja nicht. Immerhin zeigt mir das, dass ich den Schwachsinn, den ich lesen musste definitiv vergolten habe.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#996233) Verfasst am: 07.05.2008, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:
L.E.N., jemand, der sich so dumm stellt und ständig angeblich gar nichts nachvollziehen kann, weil ja überhaupt kein Argument vorliege, verdient es nicht, mit ernsthaften Standpunkten beehrt zu werden. Lass uns ihn gemeinsam betrollen, ja?

Kramer, gibt es bereits die Trollklausel?


Der Witz ist, oh Ösi-Nationalist, dass ich gar nicht wirklich getrollt habe zwinkern

Wenn jemand, der an einer Tour Unsinn an mich hinredet, etwas als Beleidigung auffassen will, dann möchte ich natürlich nicht, dass sich sojemand irgend einen Zwang antut.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#996235) Verfasst am: 07.05.2008, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Tja, gesagt ist gesagt, was aber ist bewiesen?

Dass deine Welt nicht die der Oper ist, schon gar nicht die von Stockhausen?

Darüberhinaus, was hat Stockhausen mit Schneider zu tun?
Oder sind dir alle Künstler erst seit Stockhausens Rede suspekt?
Sowas wie Sippenhaft, und Generalverdacht für eine ganze Berufsgruppe?
Weil Stockhausen..............oder doch schon immer, und jetzt haste eine Begründung, von der du meinst, die könnten alle nachvollziehen?

Man landet mit allen Fragen nur bei dir, bei niemand sonst.

Ich, ich ich, klein, klein, klein, eng, eng eng.........


ich vermute bei beiden künstlern eine "spezielle" wahrnehmung der welt mit einem hang zum realitätsverlust.
was du von meinen vermutungen nachvollziehen kannst und was nicht ist mir doch völlig wurscht.
dein begrenztes verständnis auf mich zu übertragen sei dir freigestellt, aber erwarte nicht, dass man dem folgt nur weil du es sagst.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#996239) Verfasst am: 07.05.2008, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:

Der Witz ist, oh Ösi-Nationalist, dass ich gar nicht wirklich getrollt habe zwinkern

Natürlich streitet ein Troll ab wirklich zu trollen. Cool
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Reza
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Beiträge: 4188

Beitrag(#996241) Verfasst am: 07.05.2008, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
Ich unterstelle jetzt mal, dass du nicht das Gesetz bist. Von dem her könnte meine Frage schon eher in Bezug zu deiner ethisch/moralischen Begründung stehen, in der Tat...


weil du dann... mal überlegen... mausetot bist. und damit hast du nix mehr zu wollen und die verantwortlichen haben automatisch freie verfügung im rahmen der gesetzgebung über deine leiche.

eine ethische/moralische begründung ist dazu nicht notwendig.


Für dich nicht, das ist schon klar.
Einfach Respekt, vor dem Wollen anderer, mögen sie leben oder tot sein, das ist ja keine Kategorie für dich.

Ich würde mich auch an mir bekannte Wünsche halten, sofern die zu erfüllen sind, auch wenn die nicht mein Ding sind, und der Verstorbene nichts Schriftliches diesbezüglich hinterlassen hat.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#996242) Verfasst am: 07.05.2008, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
weil du dann... mal überlegen... mausetot bist. und damit hast du nix mehr zu wollen und die verantwortlichen haben automatisch freie verfügung im rahmen der gesetzgebung über deine leiche.

eine ethische/moralische begründung ist dazu nicht notwendig.

Heisst das im Klartext, dass sich ethische Probleme gar nicht mehr stellen, sobald es juristische Regeln gibt? Dass Paragraphen generell Ethik ersetzen?

Interessante Sichtweise. Wenn auch nicht meine.


was du da schreibst ist nicht klartext sondern eine fehlinterpretation.

"nicht notwendig" heisst mitnichten "nicht existent" oder gar "verboten".
außerdem würden in dem szenario über welches wir gerade diskutieren nicht juristische regelungen die ethischen regeln ersetzen, sondern der sachumstand dass die personen, die gerade vor ort sind und sich aus welchen gründen auch immer verantwortlich fühlen die aufgabe übernehmen können. wenn diese ethische grundsätze haben kann z.b. eine mündlich mitgeteilte verfügung vom verstorbenen berücksichtigt werden.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#996247) Verfasst am: 07.05.2008, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:

Der Witz ist, oh Ösi-Nationalist, dass ich gar nicht wirklich getrollt habe zwinkern

Natürlich streitet ein Troll ab wirklich zu trollen. Cool


Es ist nicht getrollt, wenn ich inhaltslosen, hirnlosen Mist und ein notorisches Sich-Dumm-Stellen als 'Schwachsinn' bezeichne, ganz zu schweigen von den ganzen Titulierungen, die mir dieser komische Schweizer ohne Anlass verpasst hat. Das eigentliche Troll-Opfer bin ich, aber ich schreihe nicht nach den Mods, wie ein hilfloses Kleinkind. Im Übrigen hat mich aus einer ganzen Armee von Moderatoren bisher niemand auch nur ermahnt Schulterzucken Was du glaubst, das ich mache, ist sowieso schnurz.
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L.E.N.
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Beitrag(#996248) Verfasst am: 07.05.2008, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
morgenstern hat folgendes geschrieben:
Ich unterstelle jetzt mal, dass du nicht das Gesetz bist. Von dem her könnte meine Frage schon eher in Bezug zu deiner ethisch/moralischen Begründung stehen, in der Tat...


weil du dann... mal überlegen... mausetot bist. und damit hast du nix mehr zu wollen und die verantwortlichen haben automatisch freie verfügung im rahmen der gesetzgebung über deine leiche.

eine ethische/moralische begründung ist dazu nicht notwendig.


Für dich nicht, das ist schon klar.


Am Kopf kratzen

Zitat:
Einfach Respekt, vor dem Wollen anderer, mögen sie leben oder tot sein, das ist ja keine Kategorie für dich.


Am Kopf kratzen

Zitat:
Ich würde mich auch an mir bekannte Wünsche halten, sofern die zu erfüllen sind, auch wenn die nicht mein Ding sind, und der Verstorbene nichts Schriftliches diesbezüglich hinterlassen hat.


und wo hab ich nochmal geschrieben, dass ich das nicht tun würde?
interpretationsschwierigkeiten, anybody?
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#996253) Verfasst am: 07.05.2008, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Tja, gesagt ist gesagt, was aber ist bewiesen?

Dass deine Welt nicht die der Oper ist, schon gar nicht die von Stockhausen?

Darüberhinaus, was hat Stockhausen mit Schneider zu tun?
Oder sind dir alle Künstler erst seit Stockhausens Rede suspekt?
Sowas wie Sippenhaft, und Generalverdacht für eine ganze Berufsgruppe?
Weil Stockhausen..............oder doch schon immer, und jetzt haste eine Begründung, von der du meinst, die könnten alle nachvollziehen?

Man landet mit allen Fragen nur bei dir, bei niemand sonst.

Ich, ich ich, klein, klein, klein, eng, eng eng.........


ich vermute bei beiden künstlern eine "spezielle" wahrnehmung der welt mit einem hang zum realitätsverlust.
was du von meinen vermutungen nachvollziehen kannst und was nicht ist mir doch völlig wurscht.
dein begrenztes verständnis auf mich zu übertragen sei dir freigestellt, .......

Nachvollziehen kann ich deine Vermutungen, es ist allerdings nicht meine Art, auf der Basis von reinen (persönlichen) Vermutungen, Be-, Verurteilungen zu treffen, die dann auch noch Grundlage für staatliche Verbote sein sollen.
Zitat:
aber erwarte nicht, dass man dem folgt nur weil du es sagst.

Ich erwarte das nicht!
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