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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997366) Verfasst am: 08.05.2008, 23:54 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Sehr geehrte Frau X,
Ihre Zeilen vom 6.5. an Frau XXX sind an mich weiter geleitet worden. Mit Schreiben dieses Inhalts hat eine Schulsekretärin nichts zu tun. |
Da hat sie Recht, aber das Sekretariat ist für die Post zuständig und es ist im Zweifel nicht Deine Aufgabe, das besser zu wissen.
Zitat: | Die Klasse Ihres Sohnes nahm am 7.5.08 an einer Führung der X.-Kirche teil. |
Oh... man unterschlägt das gemeinsame Gebet. Interessant.
Zitat: | Ihr Sohn nahm an diesem Unterrichtsgang nicht teil und sollte deshalb im Rahmen der bestehenden Schulpflicht im Unterricht einer Parallelklasse beschult werden. |
Tja, damit haben sie sich jetzt in die Nesseln gesetzt: Wie gesagt: entweder es war ein verpflichtender Schulausflug oder eine illegale Religiöse Veranstaltung. Beides geht nicht. Daß sie Deine Sohn freigestellt haben rechtfertigt zu mindestens deine Einschätzung, es wäre ein religiöse Ausflug - ob illegal oder nicht spielt da erstmal keine Rolle.
Tip: Finde raus, wie genau ein "Unterrichtsgang" definiert ist - ich habe den Verdacht, die wollen Dir da was unterjubeln!
Zitat: | Ebenso beteiligen sich Kinder, die aus Verletzungs. Bzw. anderen Gründen nicht an Lehrspaziergängen oder an Klassenfahrten teilnehmen können, am Unterricht in einer anderen Klasse. Dies haben Sie abgelehnt und ihn zu Hause belassen. |
Ja. Kinder die nicht teilnehmen *können*. Wichtiger Unterschied.
Zitat: | Ihr Wunsch nach einer „ordnungsgemäßen Betreuung mit freiem Spielraum“ ist für mich inhaltlich nicht verständlich. Was verstehen Sie darunter? |
Nicht einfach nur dummes rumsitzen in einer Parallelklasse, wo er vom Unterricht bestenfalls nur eingeschränkt profitiert. Da könntest du eventuell echt noch das größte Problem haben, da der Unterricht in einer Parallelklasse vom Stoff her ja zu mindestens adäquat sein dürfte.
War vorher klar, daß es eine Parallelklasse ist, oder hat man Dir das erst nachehr mitgeteilt?
Zitat: | Mit dem fehlenden Schultag haben Sie die bestehende Schulpflicht verletzt. |
äh ... und?
Keine Konsequenzen? Nichts? Was soll man mit so einem Satz anfangen?
Pauschal würde ich vorschlagen, mal einen Anwalt zu befragen... wenn die sich schon so nett wehren sollte das ja auch belohnt werden (Ich persönlich wüsste jedenfalls selber nicht mehr, was man nun am besten als nächstes macht ...)
Im Prinzip hat jdf recht: Das Schreiben erfordert von Dir keinerlei Reaktion oder Antwort. (d.h. man kann Dir keinen Vorwurf machen, wenn Du nicht antwortest und dich nicht rechtfertigst)
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Zuletzt bearbeitet von Rasmus am 09.05.2008, 00:38, insgesamt einmal bearbeitet |
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#997379) Verfasst am: 09.05.2008, 00:18 Titel: |
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Nun bin ich ja diejenige, die immer sehr gern antwortet. Und ich habe auch schon was formuliert. Wie findet ihr das?
Sehr geehrte Frau S.,
ich hatte meine Zeilen an Frau T. gerichtet, da es bisher immer hieß, dass Entschuldigungen über das Fehlen eines Kindes an sie zu richten sind, wenn es nicht möglich ist, die Nachricht über ein anderes Kind der Klasse weiter zu geben. Dem bin ich damit nachgekommen.
Ich hatte echt darauf gewettet, dass Sie die Füße stillhalten würden, da sich ja die Schule uns gegenüber in dieser Sache nicht besonders korrekt verhalten hat. Aber da Sie es wünschen, antworte ich Ihnen gern. Ich hätte es als das Mindeste empfunden, von so einem Religions-Wandertag rechtzeitig und offiziell in Kenntnis gesetzt zu werden. Immerhin ist ja unser Sohn ganz unfreiwillig davon betroffen, indem er wieder in die Außenseiter-Rolle gedrängt wird. Da suche ich gern nach Wegen, um ihm die Sache so angenehm wie möglich zu gestalten. Fakt ist jedoch, dass ich keinerlei offizielle Mitteilung erhalten habe. Auf dem Elternabend Anfang April hatte eine andere Mutter eine Frage dazu gestellt und nur deshalb hatte ich davon Wind bekommen. Auf dem Plan des Elternabends stand das Thema nicht. Da ich erstmal vor den Kopf gestoßen war, stellte ich am Elternabend keine weiteren Fragen. Über einen Eintrag in das Hausaufgabenheft fragte ich jedoch später die Klassenlehrerin, wann dieser Tag sein wird und wie U.´s Betreuung aussehen wird. Ich erhielt keine Antwort darauf. U. teilte mir mit, Frau V. hätte gesagt, das wisse sie noch nicht. Als U. mir am Montag mitteilte, dieser Tag wäre schon am Mittwoch, schrieb ich eine neue Anfrage an Frau V., die sie mir dieses Mal auch beantwortete. Sie schrieb auch, sie hätte meine erste Anfrage nicht gelesen. Merkwürdig … Nichtsdestotrotz hätte ich auch ohne meine Anfrage eine rechtzeitige Information erwartet.
Inzwischen habe ich das Thema in meinem Bekanntenkreis diskutiert und es drängt sich mir die Frage auf, ob dieser Ausflug überhaupt gesetzeskonform war. In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 25.10.2007 seht u.a. zu Exkursionen und Wandertagen: „(3) Exkursionen und Wandertage sind schulische Veranstaltungen; für die Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht.“ Da jedoch eine Teilnahmepflicht für unseren Sohn bei einem religiösen Wandertag, auf dem nach Aussage von Kindern der Klasse sogar gebetet und aus einer Bibel vorgelesen wurde, nicht bestehen kann, fragt sich, ob die ganze Veranstaltung überhaupt rechtens war.
Weiter steht in den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule: „Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die in ihrer inhaltlich-pädagogischen Ausrichtung nicht mit den Bildungszielen der Schule vereinbar sind, ist nicht zulässig.“ Steht in den Bildungszielen der Schule was von der Vermittlung religiöser Inhalte und Beten drin?
In einer Schrift des Bundes für Geistesfreiheit: „Ratgeber für konfessionslose Eltern, Schüler und Lehrer“ habe ich diesen Satz gefunden: „Solche Veranstaltungen dürfen nur im (inhaltlich von den Kirchen verantworteten) Religionsunterricht oder aber völlig außerhalb des Unterrichts stattfinden.“ Ich werde der Sache nachgehen.
Eine ordnungsgemäße Betreuung mit freiem Spielraum hatte ich gewünscht, da es ja offensichtlich einen Unterrichtsausfall für die ganze Klasse an diesem Tag gegeben hat. Denn sonst hätte man ja keine Veranstaltung mit religiösem Inhalt ansetzen können. Wenn es aber für die ganze Klasse Unterrichtsausfall gibt, dann gilt das auch für U. und er braucht sich dann nicht wie ein Besen in die Abstellkammer einer Parallelklasse stellen lassen. Dass ich U. nun aufgrund solcher Planungen, ihn in einer anderen Klasse zu parken, gezwungenermaßen zu Hause behalten musste, das kann es auch wirklich nicht sein. Man kann ja auch eine Betreuung zu Hause nicht jeden Tag und vor Allem nicht immer so kurzfristig realisieren. Daher erwarte ich schon, dass in solchen Fällen eine vernünftige Betreuung in der Schule möglich ist bzw. dass sich solche Fälle gar nicht erst wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#997382) Verfasst am: 09.05.2008, 00:22 Titel: |
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Hallo Rasmus,
Zitat: "Tip: Finde raus, wie genau ein "Unterrichtsgang" definiert ist - ich habe den Verdacht, die wollen Dir da was unterjubeln!"
Wie meinst du das?
Ja, die Klassenlehrerin hat mir das am Dienstag schriftlich mitgeteilt, dass das in einer Parallelklasse sein soll. Mein Sohn lernt dort allerdings auch nichts. Er ist immerhin einer der leistungsstärksten Schüler der Klasse und langweilt sich eh schon häufig. Wenn sie ihm eine interessante Einzelstunde mit nettem Zusatzwissen angeboten hätten, was man sonst nicht in der Schule lernt, das wäre was gewesen! Da hätte er sich direkt drüber gefreut.
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#997386) Verfasst am: 09.05.2008, 00:26 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Nun bin ich ja diejenige, die immer sehr gern antwortet. Und ich habe auch schon was formuliert. Wie findet ihr das?
Sehr geehrte Frau S.,
ich hatte meine Zeilen an Frau T. gerichtet, da es bisher immer hieß, dass Entschuldigungen über das Fehlen eines Kindes an sie zu richten sind, wenn es nicht möglich ist, die Nachricht über ein anderes Kind der Klasse weiter zu geben. Dem bin ich damit nachgekommen.
<s>Ich hatte echt darauf gewettet, dass Sie die Füße stillhalten würden, da sich ja die Schule uns gegenüber in dieser Sache nicht besonders korrekt verhalten hat.</s> Aber da Sie es wünschen, antworte ich Ihnen gern. Ich hätte es als das Mindeste empfunden, von so einem Religions-Wandertag rechtzeitig und offiziell in Kenntnis gesetzt zu werden. Immerhin ist ja unser Sohn ganz unfreiwillig davon betroffen, indem er wieder in die Außenseiter-Rolle gedrängt wird. Da suche ich gern nach Wegen, um ihm die Sache so angenehm wie möglich zu gestalten. Fakt ist jedoch, dass ich keinerlei offizielle Mitteilung erhalten habe. Auf dem Elternabend Anfang April hatte eine andere Mutter eine Frage dazu gestellt und nur deshalb hatte ich davon Wind bekommen. Auf dem Plan des Elternabends stand das Thema nicht. Da ich erstmal vor den Kopf gestoßen war, stellte ich am Elternabend keine weiteren Fragen. Über einen Eintrag in das Hausaufgabenheft fragte ich jedoch später die Klassenlehrerin, wann dieser Tag sein wird und wie U.´s Betreuung aussehen wird. Ich erhielt keine Antwort darauf. U. teilte mir mit, Frau V. hätte gesagt, das wisse sie noch nicht. Als U. mir am Montag mitteilte, dieser Tag wäre schon am Mittwoch, schrieb ich eine neue Anfrage an Frau V., die sie mir dieses Mal auch beantwortete. Sie schrieb auch, sie hätte meine erste Anfrage nicht gelesen. Merkwürdig … Nichtsdestotrotz hätte ich auch ohne meine Anfrage eine rechtzeitige Information erwartet.
<s>Inzwischen habe ich das Thema in meinem Bekanntenkreis diskutiert und es drängt sich mir die Frage auf, ob dieser Ausflug überhaupt gesetzeskonform war.</s> In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 25.10.2007 seht u.a. zu Exkursionen und Wandertagen: „(3) Exkursionen und Wandertage sind schulische Veranstaltungen; für die Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht.“ Da jedoch eine Teilnahmepflicht für unseren Sohn bei einem religiösen Wandertag, auf dem nach Aussage von Kindern der Klasse sogar gebetet und aus einer Bibel vorgelesen wurde, nicht bestehen kann, fragt sich, ob die ganze Veranstaltung überhaupt rechtens war.
Weiter steht in den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule: „Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die in ihrer inhaltlich-pädagogischen Ausrichtung nicht mit den Bildungszielen der Schule vereinbar sind, ist nicht zulässig.“ Steht in den Bildungszielen der Schule was von der Vermittlung religiöser Inhalte und Beten drin?
In einer Schrift des Bundes für Geistesfreiheit: „Ratgeber für konfessionslose Eltern, Schüler und Lehrer“ habe ich diesen Satz gefunden: „Solche Veranstaltungen dürfen nur im (inhaltlich von den Kirchen verantworteten) Religionsunterricht oder aber völlig außerhalb des Unterrichts stattfinden.“ Ich werde der Sache nachgehen.
Eine ordnungsgemäße Betreuung mit freiem Spielraum hatte ich gewünscht, da es ja offensichtlich einen Unterrichtsausfall für die ganze Klasse an diesem Tag gegeben hat. Denn sonst hätte man ja keine Veranstaltung mit religiösem Inhalt ansetzen können. Wenn es aber für die ganze Klasse Unterrichtsausfall gibt, dann gilt das auch für U. und er braucht sich dann nicht wie ein Besen in die Abstellkammer einer Parallelklasse stellen lassen. Dass ich U. nun aufgrund solcher Planungen, ihn in einer anderen Klasse zu parken, gezwungenermaßen zu Hause behalten musste, das kann es auch wirklich nicht sein. Man kann ja auch eine Betreuung zu Hause nicht jeden Tag und vor Allem nicht immer so kurzfristig realisieren. Daher erwarte ich schon, dass in solchen Fällen eine vernünftige Betreuung in der Schule möglich ist bzw. dass sich solche Fälle gar nicht erst wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen |
Das durchgestrichene würde ich unbedingt weglassen. Klingt unsachlich.
Ich würde primär darauf abzielen, den Satz "Mit dem fehlenden Schultag haben Sie die bestehende Schulpflicht verletzt." nicht anzuerkennen und das mit den von dir genannten Argumenten zur Illegalität zu begründen.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#997389) Verfasst am: 09.05.2008, 00:31 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Hallo Rasmus,
Zitat: "Tip: Finde raus, wie genau ein "Unterrichtsgang" definiert ist - ich habe den Verdacht, die wollen Dir da was unterjubeln!"
Wie meinst du das?
Ja, die Klassenlehrerin hat mir das am Dienstag schriftlich mitgeteilt, dass das in einer Parallelklasse sein soll. Mein Sohn lernt dort allerdings auch nichts. Er ist immerhin einer der leistungsstärksten Schüler der Klasse und langweilt sich eh schon häufig. Wenn sie ihm eine interessante Einzelstunde mit nettem Zusatzwissen angeboten hätten, was man sonst nicht in der Schule lernt, das wäre was gewesen! Da hätte er sich direkt drüber gefreut. |
Der Unterricht in einer Parallelklasse genügt der Gleichwertigkeit.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#997395) Verfasst am: 09.05.2008, 00:45 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Ja, die Klassenlehrerin hat mir das am Dienstag schriftlich mitgeteilt, dass das in einer Parallelklasse sein soll. Mein Sohn lernt dort allerdings auch nichts. Er ist immerhin einer der leistungsstärksten Schüler der Klasse und langweilt sich eh schon häufig. Wenn sie ihm eine interessante Einzelstunde mit nettem Zusatzwissen angeboten hätten, was man sonst nicht in der Schule lernt, das wäre was gewesen! Da hätte er sich direkt drüber gefreut. |
Das ist ja das Problem, natürlich ist es gehopst wie gesprungen ob er in der Schule in einer Parallel-Klasse nichts lernt oder zuhause bleibt und nichts lernt, aber wir sind in einem Beamtenstaat und es geht nicht drum ob er was lernt, sondern daß nach dem Gesetz er in der Schule sein sollte.
Außerdem bin ich entgegen allgemeiner Meinung der Meinung, daß die Schule keinen Fehler gemacht hat. Ok, sollte das stimmen, daß die Kinder gebetet haben, könnte das ein Pluspunkt für dich sein, aber wie gesagt, es gab Alternativen und die hast du nicht genutzt.
Ich persönlich würde nicht drauf antworten, denn ich bin der Meinung, daß nichts folgen wird. Wahrscheinlich war das hier nur eine Antwort und das wars. Es wird wahrscheinlich keine Konsequenzen haben. Wenn du aber antwortest, dann könnten die das an die Rechtsabteilung schicken. Das kostet die nur ein Briefumschlag. Dann könne sich einer berufen fühlen festzustellen ob du tatsächlich die Schulpflicht vernachlässigt hast und ob du deshalb zu Rechenschaft gezogen werden sollst. Denn wie gesagt, mit der Alternative ist die Schulleitung auf der sicheren Seite.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997397) Verfasst am: 09.05.2008, 00:59 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Nun bin ich ja diejenige, die immer sehr gern antwortet. Und ich habe auch schon was formuliert. Wie findet ihr das?
Sehr geehrte Frau S.,
ich hatte meine Zeilen an Frau T. gerichtet, da es bisher immer hieß, dass Entschuldigungen über das Fehlen eines Kindes an sie zu richten sind, wenn es nicht möglich ist, die Nachricht über ein anderes Kind der Klasse weiter zu geben. Dem bin ich damit nachgekommen. |
Ich weiß nicht, ob ich mich hier rechtfertigen würde. Interessant ist aberr natürlich schon, daß die Sekretärin sonst für sowas zuständig ist, bzw, man sogar kleine Kinder stille Post spielen lassen darf. Spätestens da sollte man doch annehmen dürfen, daß die Sekretärin marginal zuverlässiger ist, oder?
[qupte]<s>Ich hatte echt darauf gewettet, dass Sie die Füße stillhalten würden, da sich ja die Schule uns gegenüber in dieser Sache nicht besonders korrekt verhalten hat. Aber da Sie es wünschen, antworte ich Ihnen gern. </s>[/quote]
Bloß nicht!
Erstens nicht billig provozieren. Zweitens nicht zugeben, daß man bewusst falsch gehandelt hat und meinte, die Schule einschüchtern zu können, damit das übersehen wird!
Zitat: | Ich hätte es als das Mindeste empfunden, von so einem Religions-Wandertag rechtzeitig und offiziell in Kenntnis gesetzt zu werden. |
"Ich bin über den Wandertag weder recthzeitig noch hinreichend informiert worden." (Das ist nicht einfach nur Dein Empfinden sondern schlicht und ergreifend Dein gutes Recht. Das ist nicht verhandelbar wie ein persönliches Empfinden das wäre.)
Zitat: | Immerhin ist ja unser Sohn ganz unfreiwillig davon betroffen, indem er wieder in die Außenseiter-Rolle gedrängt wird. Da suche ich gern nach Wegen, um ihm die Sache so angenehm wie möglich zu gestalten. |
Würde ich weglassen.
Der eigentliche Konflikt ist ja: Schulveranstaltung ist #flicht, Religionsausflug ist illegal. Zudem würde ich auf Vorwüfe verzichten, die der Interpretation bedürfen - wie hier das mit der Außenseiterrolle. Das kann man anders sehen ...
Zitat: | Fakt ist jedoch, dass ich keinerlei offizielle Mitteilung erhalten habe. Auf dem Elternabend Anfang April hatte eine andere Mutter eine Frage dazu gestellt und nur deshalb hatte ich davon Wind bekommen. Auf dem Plan des Elternabends stand das Thema nicht. Da ich erstmal vor den Kopf gestoßen war, stellte ich am Elternabend keine weiteren Fragen. Über einen Eintrag in das Hausaufgabenheft fragte ich jedoch später die Klassenlehrerin, wann dieser Tag sein wird und wie U.´s Betreuung aussehen wird. |
Ich würde nicht "zugeben" daß ich suboptimal reagiert habe.
Halte nur fest, daß Du auch dann und auch später nicht mehr ofziell und/oder vollständid in Kenntnis gesetzt worden bist.
Zitat: | Ich erhielt keine Antwort darauf. U. teilte mir mit, Frau V. hätte gesagt, das wisse sie noch nicht. Als U. mir am Montag mitteilte, dieser Tag wäre schon am Mittwoch, schrieb ich eine neue Anfrage an Frau V., die sie mir dieses Mal auch beantwortete. Sie schrieb auch, sie hätte meine erste Anfrage nicht gelesen. Merkwürdig … Nichtsdestotrotz hätte ich auch ohne meine Anfrage eine rechtzeitige Information erwartet. |
Merken: Abe jetzt nur noch mit Unterschrift, wenn das Kind den Postboten spielt. Eventuell ist das Kind ja nicht so wirklich zuverlässig
an dieser Stelle würde ich nochmale die Antwort der Schule die zu dem Zeitpunkt kam nennen.
Zitat: | Inzwischen habe ich das Thema in meinem Bekanntenkreis diskutiert und es drängt sich mir die Frage auf, ob dieser Ausflug überhaupt gesetzeskonform war. In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 25.10.2007 seht u.a. zu Exkursionen und Wandertagen: „(3) Exkursionen und Wandertage sind schulische Veranstaltungen; für die Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht.“ Da jedoch eine Teilnahmepflicht für unseren Sohn bei einem religiösen Wandertag, auf dem nach Aussage von Kindern der Klasse sogar gebetet und aus einer Bibel vorgelesen wurde, nicht bestehen kann, fragt sich, ob die ganze Veranstaltung überhaupt rechtens war. |
Auf "gesetzeskonform" und "rechtens" würde ich erstmal verzichten."
Andersrum:
Weise darauf hin, daß die Teilname verpflichtend hätte sein sollen, man Deinen Sohn aber von vorneherein ausgeschlossen habe - ohne Dich zu irgendeinem Zeitpunkt zu informieren. (Wenn Du Spass haben willst, bitte hier erstmal ganz neuttral daqrum, daß doch bitte mal zu erklären ... )
Weglassen würde ich auch den Teil mit dem Bekanntenkreis - die müssen ja nicht wissen, daß Du Dir helfen lässt.
Zitat: | Weiter steht in den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule: „Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die in ihrer inhaltlich-pädagogischen Ausrichtung nicht mit den Bildungszielen der Schule vereinbar sind, ist nicht zulässig.“ Steht in den Bildungszielen der Schule was von der Vermittlung religiöser Inhalte und Beten drin? |
Das würde ich dann wieder weglassen, bis ich eine Antwort von der Schule auf die erste4 Frage habe. Dann könne sie sich nacher nicht mehr rausreden. (Entsprechend auch vorher den Teil mit dem "religösen -Ausflug und dem "beten" erstmnal hübsch weglassen ...)
Zitat: | In einer Schrift des Bundes für Geistesfreiheit: „Ratgeber für konfessionslose Eltern, Schüler und Lehrer“ habe ich diesen Satz gefunden: „Solche Veranstaltungen dürfen nur im (inhaltlich von den Kirchen verantworteten) Religionsunterricht oder aber völlig außerhalb des Unterrichts stattfinden.“ Ich werde der Sache nachgehen. |
Weglassen.
Erst der Sache nachgehen, dann sehen, was man tun kann. Nicht erst völlig unnötig vorwarnen und riskieren daß die sich etnwerder vorbereiten können oder dann am Ende was ganz anderes bei rauskommt. Die sollen sich ihr Grab hübsch selber schaufeln.
Zitat: | Eine ordnungsgemäße Betreuung mit freiem Spielraum hatte ich gewünscht, da es ja offensichtlich einen Unterrichtsausfall für die ganze Klasse an diesem Tag gegeben hat. Denn sonst hätte man ja keine Veranstaltung mit religiösem Inhalt ansetzen können. Wenn es aber für die ganze Klasse Unterrichtsausfall gibt, dann gilt das auch für U. und er braucht sich dann nicht wie ein Besen in die Abstellkammer einer Parallelklasse stellen lassen. Dass ich U. nun aufgrund solcher Planungen, ihn in einer anderen Klasse zu parken, gezwungenermaßen zu Hause behalten musste, das kann es auch wirklich nicht sein. Man kann ja auch eine Betreuung zu Hause nicht jeden Tag und vor Allem nicht immer so kurzfristig realisieren. Daher erwarte ich schon, dass in solchen Fällen eine vernünftige Betreuung in der Schule möglich ist bzw. dass sich solche Fälle gar nicht erst wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen |
Hier sieht es wirklich so aus, als hättest du schlicht falsch gelegen.
Fragt sich also erstens ob Du vorher schon wusstest, daß er in die Parallelklasse kommt.
Zweitens, was wusste4st du, und hätte Dir klar sein sopllen, ob/daß es sich dabei um eine adäquate Betreuung handelt?
Drittens: Willst Du Dich rechtfertigen oder entschuldigen - oder eindach nicht darauf eingehen (erstmal)? Zwischen rechtfertigen und entschuldigen gibt es glauber ich keine frie Wahl, sondern daß diktieren die Umstände...
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997400) Verfasst am: 09.05.2008, 01:09 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Ich persönlich würde nicht drauf antworten, denn ich bin der Meinung, daß nichts folgen wird. |
Mal ganz zu schweigen daß Du ja sowieso schon den ganzen Thread über das Duckmäusertum fördern willst. Wäre ja zu komisch, wenn sich das auf einmal ändern würde.
Zitat: | Wahrscheinlich war das hier nur eine Antwort und das wars. Es wird wahrscheinlich keine Konsequenzen haben. Wenn du aber antwortest, dann könnten die das an die Rechtsabteilung schicken. Das kostet die nur ein Briefumschlag. Dann könne sich einer berufen fühlen festzustellen ob du tatsächlich die Schulpflicht vernachlässigt hast und ob du deshalb zu Rechenschaft gezogen werden sollst. Denn wie gesagt, mit der Alternative ist die Schulleitung auf der sicheren Seite. |
Genau! Bloß nicht für seine Überzeugungen oder gar die eigenen Fehler einstehen! Bloß nur die Fresse zu und die Füße still halten! Ist ja sooo bequem!
Und wir alle wissen ja, daß bei einer einmaligen Verfehlung gleich das Jugendamt kommt, die Kinder baholt und in eine stock-katholische Vorzeigefamilie wegadoptiert ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Durchsetzung_der_Schulpflicht
... oh. wohl doch nicht so schlimm - und erst recht nicht, wenn die Kinder nicht regelmäßig fehlen.
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997402) Verfasst am: 09.05.2008, 01:17 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Hallo Rasmus,
Zitat: "Tip: Finde raus, wie genau ein "Unterrichtsgang" definiert ist - ich habe den Verdacht, die wollen Dir da was unterjubeln!"
Wie meinst du das? |
Ich weiß daß ein "Dienstgang" bei Beamten z.B, der Fußmarsch zum Postamt ist, um Briefe einzuwerfen, Marken zu kaufen, etc. Also eine Pflicht, die der Dienstherr auftragen darf, und die erfüllt werden muss.
Wenn der "Unterrichtsgang" etwas ähnlöiches ist, solltest du nur darauf achten, daß nicht anzuerkennen - indem z.B. das Wort selber benutzt, um den Wandertag zu beschreiben.
Zitat: | Ja, die Klassenlehrerin hat mir das am Dienstag schriftlich mitgeteilt, dass das in einer Parallelklasse sein soll. Mein Sohn lernt dort allerdings auch nichts. Er ist immerhin einer der leistungsstärksten Schüler der Klasse und langweilt sich eh schon häufig. Wenn sie ihm eine interessante Einzelstunde mit nettem Zusatzwissen angeboten hätten, was man sonst nicht in der Schule lernt, das wäre was gewesen! Da hätte er sich direkt drüber gefreut. |
Wie schon gesagt fürchte ich, daß Du in diesem einen Punk den kürzeren ziehst. Und wenn Du auf Deine Rechte bestehst, dann solltest Du versuchen die auch soweit zu kenne, daß Du sie nicht überschätzt, bzw. Dir nicht auch Deiner Pflichten bewusst bist. Wenn Du da einen Fehler machst solltest Du das zumindestens nicht weiter verteidigen oder rechtfertigen. (Daß macht Dich dann wirklich zu einer Querulantin, die niemand ernst nimmt und der niemand zuhören will!)
Wichtig: Mach ggf noch deutlich, daß Du nicht schwierikeiten machen willst. Es geht Dir um die bestmöglichste ausbildung und um die Rechte Deines Sohnes. Erstere sollte so gut wie möglich sein, so lange zweitere nicht verletzt werden.
Trnn' das wo immer möglich! Ein Lehrer mag Die Rechte Deines Sohne in einigne Belangen mit Füßen treten - kann aber hervorragendne Mathematikunterricht geben. Gleichzeitig würdest du Deinen Sohn nicht aus der Schiule nehmen (fpor dne iene Tag jetzt) weil Du mit der Administration nicht zufrieden bist, sondern weil Du erstens seine ausbiuldnig dadurhc nicht beeinträcjhtigt oder gefährdest sahst und zweitens nicht völlig sicher warst, ob seine Rechte gewahrt wporden sind und man seine anspr+üchen gerecht geworden wäre. (Was man alles hätte vermeiden können, wenn du nur rechtzeitig und ausführlich informiert wordne wärst!)
IANAL!
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#997404) Verfasst am: 09.05.2008, 01:20 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Ich persönlich würde nicht drauf antworten, denn ich bin der Meinung, daß nichts folgen wird. Wahrscheinlich war das hier nur eine Antwort und das wars. Es wird wahrscheinlich keine Konsequenzen haben. Wenn du aber antwortest, dann könnten die das an die Rechtsabteilung schicken. Das kostet die nur ein Briefumschlag. Dann könne sich einer berufen fühlen festzustellen ob du tatsächlich die Schulpflicht vernachlässigt hast und ob du deshalb zu Rechenschaft gezogen werden sollst. Denn wie gesagt, mit der Alternative ist die Schulleitung auf der sicheren Seite. |
Als kruder Religionspropagandist moechtest Du wohl einer, die sich gegen religiose Uebergriffe verwahren koennte, Angst machen, ihre Rechte tatsaechlich wahrzunehmen.
Die Sache ist genau umgekehrt:
Wenn die leider bislang weitgehend beratungsresistente Userin mal beginnen wuerde, ihre schon laenger bestehenden Konflikte mit der Schule und derem seltsamen Verhalten kompetent anzugehen - statt sich immer wieder mittels strategisch und taktisch voellig konzeptfreier Gespraeche und Briefe rumzustreiten, sich in Nebenkriegsschauplaetzen zu verzetteln und sich somit leicht in die querulatorische Ecke stellen zu lassen und zudem gar noch Steilvorlagen zu liefern, selbst ins Unrecht gesetzt zu werden - dann koennte es fuer die famose Schulleitung etwas weniger gemuetlich werden. So wie bisher wird die Userin jedoch eher wenig erreichen und damit auch ihrem Kind nicht wirklich helfen.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#997405) Verfasst am: 09.05.2008, 01:22 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: |
Die Klasse Ihres Sohnes nahm am 7.5.08 an einer Führung der X.-Kirche teil.
Ihr Sohn nahm an diesem Unterrichtsgang nicht teil und sollte deshalb im Rahmen der bestehenden Schulpflicht im Unterricht einer Parallelklasse beschult werden. Ebenso beteiligen sich Kinder, die aus Verletzungs. Bzw. anderen Gründen nicht an Lehrspaziergängen oder an Klassenfahrten teilnehmen können, am Unterricht in einer anderen Klasse. Dies haben Sie abgelehnt und ihn zu Hause belassen. |
Bingo!
"Unterrichtsgang" ist das Stichwort. Kein Wandertag. Du hast sie!
Ein Unterrichtsgang ist mW ganz normaler Unterrict, der lediglich "vor Ort" stattfindet. Es war aber offensichtlich ein Unterrichtsgang der Religionsklasse - also Religionsunterricht. Deswegen hast du auch nicht vorher Bescheid bekommen.
Das heißt aber auch, es war eben nicht die Klasse deines Sohnes, die das gemacht hat, sondern eine Religionsklasse, zu der er nicht gehört. Damit greift das, was gesagt wurde, dass für sowas kein normaler Unterricht ausfallen darf. Und damit folgt auch, das Unterricht in einer Parallelklasse eben kein gleichwertiger Ersatz ist, denn es ist ja kein Religionsunterricht. Nur zum Ethikunterricht könnte man ihn evtl. verdonnern, wenn es bei euch ein Zwangsersatzfach gäbe ...
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997406) Verfasst am: 09.05.2008, 01:30 Titel: |
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Ah, Cabillito ist klüger als ich
Ich muss aber nochmal anmerken, daß bei uns früher Ausflüge durchaus auch andere Stunden beeinträchtigt haben - wenn ich recht erinnere, dann bracuste es dazu daß Einverständnis der anderen Lehrer ... das war aber erst in späteren Jahrgängen so, an früher erinnere ich mich jetzt nicht.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#997409) Verfasst am: 09.05.2008, 01:40 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | "Unterrichtsgang" ist das Stichwort. Kein Wandertag. Du hast sie! |
Ja, aber was macht sie ggf. daraus?
Die Frage ist doch, was die Userin ueberhaupt erreichen will? Dann erst liesze sich erortern, welche Mittel wohl dazu geeignet sein koennten und welche eher nicht und welche gar schaedlich sind.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#997414) Verfasst am: 09.05.2008, 01:49 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Ich muss aber nochmal anmerken, daß bei uns früher Ausflüge durchaus auch andere Stunden beeinträchtigt haben - wenn ich recht erinnere, dann bracuste es dazu daß Einverständnis der anderen Lehrer ... das war aber erst in späteren Jahrgängen so, an früher erinnere ich mich jetzt nicht. |
Ja, aber die mussten deswegen zustimmen, weil deren Unterricht ganz normal stattfand. Dem würde es entsprechen, wenn Feminas Sohn ganz normal bei seinen Lehrern Unterricht gehabt hätte. Und genau dazu wäre die schule wohl eigentlich verpflichtet gewesen. Stattdessen hat sie es vorgezogen -was insoweit ja auch nachvollziehbar ist- diesen Unterricht mangels Masse (weil nur ein Schüler dagewesen wäre) ausfallen zu lassen. Damit ist er aber genau das: ausgefallen. Es gab also keinen Unterricht, an dem teilzunehmen Feminas Sohn verpflichtet gewesen wäre (genau das ist der Unterschied zur Klassenfahrt, an der Schüler nicht teilnehmen können - bei denen ist die Klassenfahrt der Unterricht, an dem sie eigentlich teilzunehmen hätten - Feminas Sohn war aber gerade nicht zur Teilnamhe an diesem Unterrichtsgang verpflichtet, sondern zur Anwesenheit in seinem normalen Unterricht, der gerade nicht auf den Unterrichtsgang verlagert war, sondern eben ausgefallen ist).
Die anderen waren im Religionsunterricht, Feminas Sohn hatte, wie immer, wenn die anderen Reli haben, frei. In einer Parallelklasse wäre er somit nicht "beschult" sondern lediglich beaufsichtigt worden - dazu aber bestand kein Anlass. Die Schulpflicht kann die Rektorin sich von daher sonst wohin schieben.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#997415) Verfasst am: 09.05.2008, 01:51 Titel: |
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Sermon hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | "Unterrichtsgang" ist das Stichwort. Kein Wandertag. Du hast sie! |
Ja, aber was macht sie ggf. daraus?
Die Frage ist doch, was die Userin ueberhaupt erreichen will? Dann erst liesze sich erortern, welche Mittel wohl dazu geeignet sein koennten und welche eher nicht und welche gar schaedlich sind. |
Das ist natürlich eine ganz andere Frage. Aber vielleicht lässt sie sich ja zur Abwechslung mal richtig beraten.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#997425) Verfasst am: 09.05.2008, 03:22 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Aber vielleicht lässt sie sich ja zur Abwechslung mal richtig beraten. |
Wenn das emotionale Ziel sein sollte, sich immer wieder in der Schule ineffektiv zu echauffieren und dafuer hier im Forum unkritisch virtuell betuetteln zu lassen, dann war diese Vorgehensweise durchaus "erfolgreich".
Wenn jedoch das sachliche Ziel sein sollte, die offensichtlich sture Schulleitung ganz real doch noch zu einer Aenderung ihres durchaus kritikwuerdigen Verhaltens zu zwingen, dann helfen auch prima Verbesserungsvorschlaege (die Vermengung von rechtlichen, politischen, weltanschaulichen und formalen Aspekten zu entwirren bzw. einige davon schlicht aus dem Schreiben zu entfernen) zu einem Briefentwurf nicht effizient, der bezogen auf diese Zielsetzung in seiner ganzen Anlage weiterhin doch verfehlt ist und zudem ja laengst den voellig falschen Adressaten hat.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#997428) Verfasst am: 09.05.2008, 03:59 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Genau! Bloß nicht für seine Überzeugungen oder gar die eigenen Fehler einstehen! Bloß nur die Fresse zu und die Füße still halten! Ist ja sooo bequem!  |
Was erzählst du da für Unsinn? Ich hab nichts dagegen wenn einer für seine Überzeugungen einsteht, aber es ist ein Unterschied Unsinn zu machen und für seine Überzeugung einstehen. Soll ich mal ehrlich sein? Ich wollte nett zu Femina sein, also habe ich versucht alles auch nett zu beschreiben, aber ihr seit so nett zu mir und wie ich merke hat sich Femina etwas in den Kopf gesetzt, also bin ich mla ehrlich. Liebe Femina, du hast Mist gebaut. Tut mir leid, aber eigentlich habe ich auch kein Verständnis für den Unsinn den du gemacht hast. Aber du verdienst es nicht anders, denn wer auf die netten Leute hier hört, der verdient den Ärger. Du glaubst die Schule hat Mist gebaut und haben jetzt Angst? Träume weiter. Die Schule hat etwas veranstaltet, meinetwegen etwas mit religösem Hintergrund, na und? Sie hat Alternativen geboten und die hast du nicht genutzt. So einfach ist das. Du hast spätestens da Mist gebaut als du die Alternative nicht genutzt hast. Und was ist mit der Informationspflicht der Schule? Hm, irgendwie wußten die anderen Eltern beschied, nur du nicht. Also irgendeinen Grund muß das haben. Kann es sein, daß die Schule dich nicht informiert hat, da dein Kind von Anfang an nicht für den Ausflug eingeplant war, da du mal drauf hingewiesen hast, daß er keinen religösen Kontakt haben sollt? Was hältst du von der Idee, daß du nicht informiert wurdest, weil dein Kind von Anfang an an dem Tag in die Parallelklasse sollte. Oder hast du eifach den Brief von der Schule verschlammt? Und als es noch zwei Tage bis zum Ausflug Zeit war, wieso schreibst du dann noch Briefe? Wie wäre es mit dem Telefon oder persönlich in der Schule vorbeifahren? Da dein Kind an dem einem Tag in zu hause bei dir bleib, gehe ich davon aus, daß du zumindest die Woche Urlaub hast. Bist du nicht auf die Idee gekommen zu der Lehrerein von deinem Kind zu gehen und 2 Minuten mit ihr über das Thema zu reden? Oder in der Mittagszeit vorbeikommen und im Lehrerzimmer darüber sprechen. Nein, ich wollte zwar nett sein, aber es wird mir so schwer gemacht net zu sein. Du hast meiner Meinung nach alles falsch gemacht was man falsch machen könnte. Und jetzt läßt du dir auch noch eine Verschwörungstheorie einreden in der Lehrer und Schule Kinder heimlich missionieren. Und als ob das nicht genug wäre und man dir nett sagt, Femina, wenn du schon Scheiße gebaut hast, dann rühr wenigstens nicht noch in der Scheiße, bekommt man nachgesagt, daß man man sich nur duckt im Leben und anderen die gleichen Tipps gibt. Also wenn du Ärger bekommst, dann hast du den verdient.
Und ihr Anderen, also ihr hab ein kleinen Dachschaden und leidet an Verfolgungswahn. Ihr sieht überall Verschwörungstheorien und religöse Übergriffe. Ich hoffe, daß eines Tages ein Gesetz durchkommt wonach die Leute in Foren für ihre guten Tipps haftbar gemacht werden können. Denn mit eureren Tipps sorgt ihr, daß andere Leute Ärger bekommen. Aber Femina verdient den Ärger, denn wer so leichtgläubig alles befolgt, der verdient ihn.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#997443) Verfasst am: 09.05.2008, 07:23 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Ich hoffe, daß eines Tages ein Gesetz durchkommt wonach die Leute in Foren für ihre guten Tipps haftbar gemacht werden können. |
Wer in diesem Forum liest, kann leicht feststellen, dasz die Geschichten von Femina immer von ihr ausgehen und sie leider eben nicht sonderlich geneigt ist, sich beraten zu lassen. Warum sie aber im Gegensatz dazu ausgerechnet nun ploetzlich Dir sonderliches Vertrauen entgegenbringen sollte, der Du hoechst absichtsvoll saemtliche Fakten rabulistisch verdrehst bzw. ignorierst, da Dir es erklaertermaszen angeblich voellig egal ist, was vorgefallen sein mag und Du zudem durchblicken laesst, staatlich gefoerderte Kirchenmissionierung auch gegen den Willen der Betroffenen zu befuerworten, wird Dein Geheimnis bleiben. Da Du zudem saemtliche User pauschal abwertest, bist Du es, der hier jeden Anspruch auf Serioesitaet verwirkt.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997486) Verfasst am: 09.05.2008, 10:06 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Was erzählst du da für Unsinn? Ich hab nichts dagegen wenn einer für seine Überzeugungen einsteht, aber es ist ein Unterschied Unsinn zu machen und für seine Überzeugung einstehen. |
Nein, nicht zwingend. Aber das nur am Rande...
Zitat: | Soll ich mal ehrlich sein? Ich wollte nett zu Femina sein, also habe ich versucht alles auch nett zu beschreiben, aber ihr seit so nett zu mir und wie ich merke hat sich Femina etwas in den Kopf gesetzt, also bin ich mla ehrlich. |
Ich halte fest:
1. Du warst vorher nicht ehrlich
2. Du machst Dein Verhalten gegenüber Femina von dem Verhalten anderer Leute Dir gegenüber abhängig.
Zitat: | Liebe Femina, du hast Mist gebaut. Tut mir leid, aber eigentlich habe ich auch kein Verständnis für den Unsinn den du gemacht hast. |
Ich auch nicht. Nur bin ich in der Lage, zu differenzieren zwischen dem Teil der "Mist" war, den speziellen Gründen dafür und anderne Aspekten die damit direkt nichts zu tun hatten.
Zitat: | Aber du verdienst es nicht anders, denn wer auf die netten Leute hier hört, der verdient den Ärger. Du glaubst die Schule hat Mist gebaut und haben jetzt Angst? Träume weiter. |
Die Schule hat Mist gebaut. Sofern Femina die Situation auch nur grob richtig wiedergibt besteht daran eigentlich überhaupt kein Grund zum Zweifel.
Zitat: | Die Schule hat etwas veranstaltet, meinetwegen etwas mit religösem Hintergrund, na und? |
Die Schule hat geltendes Recht gebrochen, sich über die in der Verfassung garantierten Rechte der ihr anvertrauten Schüler und deren Eltern hinweggesetzt. Na und?
Zitat: | Sie hat Alternativen geboten und die hast du nicht genutzt. So einfach ist das. Du hast spätestens da Mist gebaut als du die Alternative nicht genutzt hast. |
Ja. Das ändert aber nichts daran, noch absolutiert es die Schule davon, ebenfalls Mist gebaut zu haben.
Zitat: | Und was ist mit der Informationspflicht der Schule? Hm, irgendwie wußten die anderen Eltern beschied, nur du nicht. Also irgendeinen Grund muß das haben. |
Ja: Die Schule hat es versäumt, pflichtgemäß´alle Eltern zu informieren! (Wobei das mit "pflichtgemäß" wieder so ne Sache ist, weil ja die ganze Veranstaltung an sich nicht hätte stattfinden dürfen ...)
Zitat: | Kann es sein, daß die Schule dich nicht informiert hat, da dein Kind von Anfang an nicht für den Ausflug eingeplant war, da du mal drauf hingewiesen hast, daß er keinen religösen Kontakt haben sollt? |
Ja. Und? Da hat die Schule Mist gebaut, richtig.
Zitat: | Was hältst du von der Idee, daß du nicht informiert wurdest, weil dein Kind von Anfang an an dem Tag in die Parallelklasse sollte. Oder hast du eifach den Brief von der Schule verschlammt? Und als es noch zwei Tage bis zum Ausflug Zeit war, wieso schreibst du dann noch Briefe? Wie wäre es mit dem Telefon oder persönlich in der Schule vorbeifahren? |
Wieso unterstellst Du Femina jetzt Schlamperei? Gibt es dafür irgendeinen Grund der erklären würde wieso de Schule sich nicht einfach auf den Brief bezogen hat? (Bei uns musste sowas von den Eltern gegengezeichnet werden!)
Zitat: | Da dein Kind an dem einem Tag in zu hause bei dir bleib, gehe ich davon aus, daß du zumindest die Woche Urlaub hast. Bist du nicht auf die Idee gekommen zu der Lehrerein von deinem Kind zu gehen und 2 Minuten mit ihr über das Thema zu reden? Oder in der Mittagszeit vorbeikommen und im Lehrerzimmer darüber sprechen. |
Wo lebst Du? Hast Du arbeit?
Ich habe keine Kinder - müsste aber um in derne Schule zu kommen grob 3 Stunden Mittagspause haben. Es kann gut vorkommen, daß ich unter der Woche mal einen Tag frei nehmen kann, es aber absolut unmöglich ist, daß ich die Tage direkt davor oder danach aus dem Büro rauskomme, geschweige denn privat Telefonieren könnte...
Zitat: | Nein, ich wollte zwar nett sein, aber es wird mir so schwer gemacht net zu sein. Du hast meiner Meinung nach alles falsch gemacht was man falsch machen könnte. Und jetzt läßt du dir auch noch eine Verschwörungstheorie einreden in der Lehrer und Schule Kinder heimlich missionieren. |
Sowas hat keiner behauptet. Aber Kinder in einen Gottesdiesnt zu setzen ist nun mal eine subtile Form der Missionierung und die ist ver-bo-ten! Das hat nichts mit einer Verschwörung zu tun, sondern mit Dummheit und Arroganz.
Zitat: | Und als ob das nicht genug wäre und man dir nett sagt, Femina, wenn du schon Scheiße gebaut hast, dann rühr wenigstens nicht noch in der Scheiße, bekommt man nachgesagt, daß man man sich nur duckt im Leben und anderen die gleichen Tipps gibt. Also wenn du Ärger bekommst, dann hast du den verdient. |
Ja, hätte sie.
Sie hat aber nichts katastrophal schlimmes getan, und die Menge Ärger die sie zu erwarten hätte wäre eher gering.
Das hat aber nichts mit den Verfehlungen der Schule zu tun. Sowas wird nicht gegeneiner aufgewogen oder so.
Zitat: | Und ihr Anderen, also ihr hab ein kleinen Dachschaden und leidet an Verfolgungswahn. Ihr sieht überall Verschwörungstheorien und religöse Übergriffe. |
Ich sehe klare Gesetzesbrüche auf Seiten der Schule! Die scheinen durchaus systematisch zu sein; wenn auch möglicherweise nicht aus böser Absicht heraus zeigen sie doch die Arroganz und Inkompetenz der Schule auf.
Zitat: | Ich hoffe, daß eines Tages ein Gesetz durchkommt wonach die Leute in Foren für ihre guten Tipps haftbar gemacht werden können. Denn mit eureren Tipps sorgt ihr, daß andere Leute Ärger bekommen. Aber Femina verdient den Ärger, denn wer so leichtgläubig alles befolgt, der verdient ihn. |
Was verdient dann die Schule?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Asz WiW (Weib im Web)
Anmeldungsdatum: 31.01.2008 Beiträge: 2431
Wohnort: Berlin
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(#997494) Verfasst am: 09.05.2008, 10:23 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Ich hoffe, daß eines Tages ein Gesetz durchkommt wonach die Leute in Foren für ihre guten Tipps haftbar gemacht werden können. Denn mit eureren Tipps sorgt ihr, daß andere Leute Ärger bekommen. Aber Femina verdient den Ärger, denn wer so leichtgläubig alles befolgt, der verdient ihn. |
Gibst du nicht selber "gute Tipps"?
_________________ Der Gescheitere gibt nach! Ein unübertreffliches Wort. Es begründete die Weltherrschaft der Dummheit
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#997502) Verfasst am: 09.05.2008, 10:37 Titel: |
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Erstmal recht herzlichen Dank an dich, Rasmus und an dich, Caballito, dass ihr mir hier noch zu so später Stunde so qualifizierte Antworten gegeben habt.
Ich habe meinen Text jetzt überarbeitet und teilweise direkt eure Worte übernommen (was hoffentlich in Ordnung ist). Ich möchte den Brief heute noch in der Schule abgeben, da ja nächste Woche Ferien sind. Da ist das Thema sonst vergessen. Daher warte ich jetzt mal ein Stündchen und wenn es keine Anmerkungen mehr gibt, die ich einpflegen möchte, dann drucke ich es so aus.
+++++
Sehr geehrte Frau S.,
ich hatte meine Zeilen an Frau T. gerichtet, da es bisher immer hieß, dass Entschuldigungen über das Fehlen eines Kindes an sie zu richten sind, wenn es nicht möglich ist, die Nachricht über ein anderes Kind der Klasse weiter zu geben. Dem bin ich damit nachgekommen.
Ich bin über die Exkursion weder rechtzeitig noch hinreichend informiert worden. Lediglich war ich darauf aufmerksam geworden, da auf dem Elternabend Anfang April eine andere Mutter eine Frage dazu gestellt hatte. Auf dem Plan des Elternabends stand das Thema nicht. Über einen Eintrag in das Hausaufgabenheft fragte ich später die Klassenlehrerin, wann dieser Tag sein wird und wie U´s Betreuung aussehen wird. Ich erhielt keine Antwort darauf. U. teilte mir mit, Frau V. hätte gesagt, das wisse sie noch nicht. Als U. mir am letzten Montag mitteilte, dieser Tag wäre schon am Mittwoch, schrieb ich eine neue Anfrage an Frau V., die sie mir dieses Mal auch beantwortete. Sie schrieb auch, sie hätte meine erste Anfrage nicht gelesen. Merkwürdig … Nichtsdestotrotz hätte ich auch ohne meine Anfrage eine rechtzeitige und offizielle Information erwartet.
In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 25.10.2007 steht u.a.: „(3) Exkursionen und Wandertage sind schulische Veranstaltungen; für die Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht.“ Erklären Sie mir doch bitte mal, warum eine solche Exkursion, von der ein Schüler von vornherein ausgeschlossen wird, überhaupt stattfinden konnte?
Sie definieren diesen Ausflug als „Unterrichtsgang“. Ein Unterrichtsgang aber ist ganz normaler Unterricht, der lediglich nicht vor Ort stattfindet. Es war offensichtlich ein Unterrichtsgang der Religionsklasse - also Religionsunterricht. Für Religionsunterricht darf jedoch kein normaler Unterricht ausfallen. Ich wäre Ihnen für eine Erklärung dankbar, warum hier trotzdem normaler Unterricht ausgefallen ist.
Unterricht in einer Parallelklasse ist zudem kein gleichwertiger Ersatz. Nur zu einem Ethikunterricht hätten Sie meinen Sohn in der Zeit des Religionsunterrichtes heranziehen können. Wenn aber normaler Unterricht auf dem Plan steht, dann hätten Sie diesen für die 3x stattfinden lassen müssen. Eine Teilnahme der Lehrerin am Religionsausflug ist kein Grund, um Unterricht ausfallen zu lassen. Dass ich U. nun aufgrund solcher Planungen, ihn in einer anderen Klasse zu parken, gezwungenermaßen zu Hause behalten musste, das kann es auch wirklich nicht sein. Man kann ja auch eine Betreuung zu Hause nicht jeden Tag und vor Allem nicht immer so kurzfristig realisieren. Daher erwarte ich schon, dass in solchen Fällen eine vernünftige Betreuung in der Schule möglich ist bzw. dass sich solche Fälle gar nicht erst wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#997503) Verfasst am: 09.05.2008, 10:38 Titel: |
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@Sermon:
Ist schon richtig, dass ich eine recht gefestigte Meinung habe. Aber wenn ich keine Beratung bräuchte, müsste ich ja hier nichts dazu schreiben. Ich selektiere eben die Beratung und gehe nur den Hinweisen nach, die mich überzeugen. Ich habe hier immer Hinweise bekommen, die ich auch umgesetzt habe. Andere Hinweise habe ich nicht umgesetzt. Das würdest du wohl auch nicht anders machen.
@rk:
Mag ja sein, dass du es gut meinst, aber Duckmäusertum ist nun mal überhaupt nicht mein Ding. Daher konnte ich auf deine Vorschläge auch in keiner Weise eingehen. Und einschüchtern lasse ich mich erst recht nicht. Ich habe keine Angst vor dieser Schulleiterin.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#997510) Verfasst am: 09.05.2008, 10:51 Titel: |
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Wie wäre es noch mit einer kleinen Drohung von Schadenersatzforderungen, wegen der Betreuung des Kindes?
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#997512) Verfasst am: 09.05.2008, 10:56 Titel: |
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Dieser Thread sollte in den Clubraum verschoben werden.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#997514) Verfasst am: 09.05.2008, 11:01 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Dieser Thread sollte in den Clubraum verschoben werden. |
Femina, was meinst du?
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#997516) Verfasst am: 09.05.2008, 11:10 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | @Sermon:
Ist schon richtig, dass ich eine recht gefestigte Meinung habe. Aber wenn ich keine Beratung bräuchte, müsste ich ja hier nichts dazu schreiben. Ich selektiere eben die Beratung und gehe nur den Hinweisen nach, die mich überzeugen. Ich habe hier immer Hinweise bekommen, die ich auch umgesetzt habe. Andere Hinweise habe ich nicht umgesetzt. Das würdest du wohl auch nicht anders machen. |
Du hast ja immer noch nicht mal reflektiert, was Du ueberhaupt erreichen willst und ob der beabsichtigte Brief an diese Adressatin dazu denn geeignet ist. Man beschwert sich auch nicht bei einer uneinsichtigen Schulleitung ueber diese. Schon gar nicht schreibt man Briefe in einer unverbindlichen Art, welche seitens des Empfaengers keiner Antwort bedarf und somit keine Konsequenzen hat. Das ist alles weiterhin voellig ineffektiv. Aber Du bist ja unbelehrbar!
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997520) Verfasst am: 09.05.2008, 11:16 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 25.10.2007 steht u.a.: „(3) Exkursionen und Wandertage sind schulische Veranstaltungen; für die Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht.“ Erklären Sie mir doch bitte mal, warum eine solche Exkursion, von der ein Schüler von vornherein ausgeschlossen wird, überhaupt stattfinden konnte? |
Ich würde fragen, wieso der Sohn von vorneherein ausgeschlossen worden ist, und nicht, wie die Exkursion stattfinden konnte - das ist ja erstmal okay.
Zitat: | Sie definieren diesen Ausflug als „Unterrichtsgang“. Ein Unterrichtsgang aber ist ganz normaler Unterricht, der lediglich nicht vor Ort stattfindet. Es war offensichtlich ein Unterrichtsgang der Religionsklasse - also Religionsunterricht. Für Religionsunterricht darf jedoch kein normaler Unterricht ausfallen. Ich wäre Ihnen für eine Erklärung dankbar, warum hier trotzdem normaler Unterricht ausgefallen ist. |
Das würde ich, wie gesagt, weglassen.
Zitat: | Unterricht in einer Parallelklasse ist zudem kein gleichwertiger Ersatz. Nur zu einem Ethikunterricht hätten Sie meinen Sohn in der Zeit des Religionsunterrichtes heranziehen können. Wenn aber normaler Unterricht auf dem Plan steht, dann hätten Sie diesen für die 3x stattfinden lassen müssen. |
Das auch; die Beurteilung hiervon hängt nunmal sehr davon, ab wie die übrigen Punkte entschieden werden. Ich glaube nach wie vor nicht, daß der Unterricht in der Parallelklasse ein Problem dargestellt hätte.
Zitat: | Eine Teilnahme der Lehrerin am Religionsausflug ist kein Grund, um Unterricht ausfallen zu lassen. Dass ich U. nun aufgrund solcher Planungen, ihn in einer anderen Klasse zu parken, gezwungenermaßen zu Hause behalten musste, das kann es auch wirklich nicht sein. |
Du warst nicht gezwungen!
Zitat: | Man kann ja auch eine Betreuung zu Hause nicht jeden Tag und vor Allem nicht immer so kurzfristig realisieren. Daher erwarte ich schon, dass in solchen Fällen eine vernünftige Betreuung in der Schule möglich ist bzw. dass sich solche Fälle gar nicht erst wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen |
Ich denke, daß die Betreuung tatsächlich vernünftig gewesen wäre, bzw. man sich da zumindest drüber streiten kann.
Daß der Ausflug nicht hätte stattfinden dürfen ändert nichts daran, daß für den übrigen Ausflug nicht genügend Kinder dagewesen wären. In der Situation ist Unterricht oder Betreuung in einer anderen Klasse prinzipiell nicht zu beanstanden. Daß es zu der Situation nicht hätte kommen dürfen ändert daran nichts.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#997522) Verfasst am: 09.05.2008, 11:18 Titel: |
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Ohne die Hintergründe und Historie zu können muss ich Sermon leider zustimmen.
Femina, ich will Dir nicht reinreden - aber erzähl doch mal, was Du möchtest. Schlussendlich und in Bezug auf diesen einen Fall.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#997551) Verfasst am: 09.05.2008, 12:31 Titel: |
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@Rasmus
Etwas auf jeden Satz zu antworten bedeutet nicht unbedingt recht haben.
Rasmus hat folgendes geschrieben: | Ich halte fest:
1. Du warst vorher nicht ehrlich
2. Du machst Dein Verhalten gegenüber Femina von dem Verhalten anderer Leute Dir gegenüber abhängig. |
Wen willst du damit beeindrucken? Doch nicht mich? Ok, vielleicht die anderen. Allerdings ist das es sehr tiefes Niveau und sehr manipulativ. Wer sowas nötig hat und sowas schreibt der zeigt, daß er alles nach seinem Belieben beugt. Ich glaube dieser Spruch wer keine gute Idee. Ok, irgendwo anders wäre man mit so einem billigen Trick unten durch, hier hat sich bisher anscheinend noch keine darüber beschwert.
Zitat: | Die Schule hat Mist gebaut. Sofern Femina die Situation auch nur grob richtig wiedergibt besteht daran eigentlich überhaupt kein Grund zum Zweifel. |
Das ist es ja, die Schule hat kein Mist gebaut. Den Mist hat Femina gebaut weil sie auf euch gehört hat. Nochmal, die Schule hat die nötigen Alternativen geboten und somit ist sie aus dem Schneider. Keine Probleme. Ihr hofft auf die kleine Möglichkeit, daß die Schule allgemein Mist gebaut hat, weil sie diesen Ausflug angesetzt hat. Allerdings ist ein Ausflug an sich nicht verboten und gehört zu der Schule wie normaler Unterricht. Auch hier keine Probleme für die Schule. Eine Kirche besuchen ist auch keine Problem. Ich weiß nicht wo Femina wohnt und ob die Kirche ein historischer Bau ist, aber ich kann mir nicht vorstellen wieso man eine moderne Kirche besuchen sollte. Da gibt es nichts zu sehen. Also auch hier keine Probleme für die Schule. Bleibt ein kleiner eventueller Punkt mit dem Beten. Also was ein Kind einem Kind erzählt hat und dieses seiner Mutter erzählt, ist für mich noch kein Beweis für Beten. Ihr geht derart selbstverständlich vom Beten aus, daß ihr keine Alternativen in Betracht zieht.
Und nochmal für alle die es nicht verstanden haben, die Schule hat für Feminas atheistisches Kind eine Alternative zu dem Ausflug geboten. Gegen was meint Femina kämpfen zu können? Das ist so als ob es in einer Kantine neben dem normalem Essen auch Essen für Vegetarier geben hätte, der Vegetarier das vegetarische Essen nicht gegessen hätte und jetzt versucht dem Kantinenbesitzer Vorwürfe zu machen, daß es ein normales Essen gab. Femina hat nichts wogegen sie kämpfen könnte. Sie wurde nichtmal drauf angesprochen, daß ihr Kind mit soll. Das könnte genauso gut ein Zeichen dafür gewesen sein, daß das Kind gar nicht für den Ausflug eingeplant war. Zitat Femina: "Und die Zettel dazu gab es erst 2 Tage vor dem Ausflug, und zwar gab es keinen Zettel für uns". Warum nicht? Eine Verschwörung gegen Atheisten oder war das Kind nicht eingeplannt?
Zitat: | Die Schule hat geltendes Recht gebrochen, sich über die in der Verfassung garantierten Rechte der ihr anvertrauten Schüler und deren Eltern hinweggesetzt. |
Gegen welches geltendes Recht oder in der Verfassung garantierter Rechte? Ist Feminas Kind zum Betet gezwungen worden? Nein. War es überhaupt in einer Kirche? Nein. Wurde sie gedrängt ihr Kind in die Kirche zu schicken? Nein. Hat sie ein Schreiben bekommen von dem Sie schleißen konnte, daß ihr Kind in eine Kirche geschickt wird? Nein. Konnte sie von irgendeiner religösen Handlung ausgehen? Nein. Konnte sie davon ausgehen, daß ihre Anweisungen bezüglich Religion mißachtet wurden? Nein. Wo ist also ein Problem? Ich sehe keines. Wo wurde geltendes Recht gebrochen? Nirgendwo. Wo wurde ein in der Verfassung garantiertes Recht missachtet? Nirgendwo. Gab es ein Alternativuntericht für das Kind? Ja. Sollte das Kind an den Tag in der Schule bleiben? Ja. Hat Femina ihr Kind nicht in die Schule gelassen obwohl es nicht in die Kirche sollte? Ja.
Also, wo sieht ihr Probleme. Die einzige die hier Mist gebaut hat ist Femina, die Schule hat sich korrekt benommen.
Zitat: | Wieso unterstellst Du Femina jetzt Schlamperei? |
Siehe oben.
Zitat: | Ja: Die Schule hat es versäumt, pflichtgemäß´alle Eltern zu informieren! |
Wieso, andere Eltern wurden informiert. Wieso sollte Femina informiert werden?
Zitat: | (Wobei das mit "pflichtgemäß" wieder so ne Sache ist, weil ja die ganze Veranstaltung an sich nicht hätte stattfinden dürfen ...) |
Woher weißt du es? Also wenn ich ein Kind in die Schule schicken würde, dann hätte ich auch nichts dagegen wenn es neben einer Kirche eine Sinagoge oder eine Mosche besucht. Natürlich nur in Begleitung einer Lehrerin.
Zitat: | Ich habe keine Kinder - müsste aber um in derne Schule zu kommen grob 3 Stunden Mittagspause haben. |
Du, aber nicht Femina. Da ihr Kind ein Tag zuhause bleiben konnte, hat Femina zumindest Urlaub.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#997558) Verfasst am: 09.05.2008, 12:46 Titel: |
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Mustermerkbefreiung: (laut Amtsblatt)
====================
Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform
Name: rk72
ist hiermit für den Zeitraum von
[_] 6 Monaten
[_] 12 Monaten
[X] 24 Monaten
[_] unbefristet
davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von
[X] einem Mensaessen vom Vortag
[_] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
[_] einer Kiste Schwarzbrot in Dosen
[_] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
sechswöchigen Sommerdürre
[_] einem Container erodiertem Sandstein
(Streusandqualität)
Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit dem Ablauf des
[_] __.__.19__
[X] 09.05.2010
[_] der vollständigen Erosion der körperlichen
Bestandteile der o.a. Lebensform
und gilt, sofern die o.a. Lebensform durch das nachstehende
Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:
[_] eine rote Plastiknase
[_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
zu tragen
[X] die Lebensform ist durch den Gesichtsausdruck
zweifelsfrei als unbefristet merkbefreit zu
erkennen.
Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
qualifiziert:
[_] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
Bundesautobahnen
[_] Garderobenständer und Regenschirmständer in
Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
Sterne
[X] Regelstab in Schwerwasserreaktoren
[_] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
Wattenmeer
[_] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
Gobi
Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.
Datum Unterschrift Dienstsiegel
Stirnabdruck des Merkbefreiten
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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