Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Der Begriff der Integration hat leider in den letzten Jahrzehnten einen Bedeutungswandel erfahren. Ursprünglich meinte er wohl ziemlich genau das, was du mit Inklusion umschreibst (ein Begriff, der mir persönlich übrigens besser gefällt). Heute hingegen ist Integration etwas, das man primär von Einwanderern fordert: (...) |
Brudi hat folgendes geschrieben: | ||
Und es kommt zu solch komischen Verrenkungen wie dem Einbürgerungstest, bei dem ein gutgerüttelt Teil der zu der Leitkultur Angehörigen durchfallen würde, wenn sie aus dem Stehgreif damit getestet werden würde. Was soll man mit diesen Personen machen, sie ausbürgern? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
(...)
Ich mußte allerdings einen deutschen Sprachtest machen, weil ich nicht nachweisen konnte, dass ich Deutsch konnte. (Ich bin hier nicht zur Schule gegangen, und komme nicht aus ein Deutschsprachiges Land) Dass ich mich mit den Leute auf dem Amt (fast) wie ein Muttersprachler unterhalten habe galt nicht. |
Brudi hat folgendes geschrieben: | ||
War der Test in "leichter Sprache" verfasst? Und wenn nicht, was soll diese Barriere? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Es waren multiple choice Fragen. Aus eine Liste von 130 Fragen, werden 30 gestellt. (Baden Württemberg) Kanst ja mal schauen. Ganz easy. http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1173747237583121::::: Ich finde durchaus, dass man Leute, die hier eingebürgert werden wollen, nach ihr Wissen über die Gesellschaft, die sie angehören wollen, fragen darf. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Es waren multiple choice Fragen. Aus eine Liste von 130 Fragen, werden 30 gestellt. (Baden Württemberg) Kanst ja mal schauen. Ganz easy. http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1173747237583121::::: Ich finde durchaus, dass man Leute, die hier eingebürgert werden wollen, nach ihr Wissen über die Gesellschaft, die sie angehören wollen, fragen darf. |
Zitat: |
Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der Verfassung garantiert werden? Das Recht auf...
1. 2. 3. 4. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich habe den "Einbürgerungstest" gemacht. (2009) Soviel sollte man schon wissen, wenn man eingebürgert werden möchte. Ich mußte allerdings einen deutschen Sprachtest machen, weil ich nicht nachweisen konnte, dass ich Deutsch konnte. (Ich bin hier nicht zur Schule gegangen, und komme nicht aus ein Deutschsprachiges Land) Dass ich mich mit den Leute auf dem Amt (fast) wie ein Muttersprachler unterhalten habe galt nicht. |
Brudi hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Hmm, darum geht es mir nicht, zwischen den Zeilen hast Du ja selbst gesagt, daß dein mündliches Sprachvermögen diesen Test unnötig gemacht hätte. Ich will deine abgelieferte Leistung nich schmälern, aber man könnte doch viele Fragen des von Dir verlinkten Test einfacher formulieren, oder? Z.B. ist nicht nur Deutsch als Sprache schwierig, einige slawische Sprachen habe neben dem Singular und Plural noch den Dual, man kann grammatikalisch ausdrücken, das man zu zweit gewesen ist oder gegenwärtig ist. Als Bsp.: Frage 7 des Testes:
Man könnte die Frage auch so stellen: "Es gibt Grundrechte. Sie werden von der Verfassung bestimmt. Von den nächsten vier Antworten stimmt nur eine. Welche ist es?" Du hast den Link zur leichten Sprache nicht wirklich gelesen, oder? Edit: Fehlerteufel... grmbl... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||
Warum reicht sowas nicht? Meines Erachtens ist ein fluessiges Gespraech der einfachste und beste Beweis dafuer, dass man eine Sprache fliessend beherrscht und das laesst sich auch am schlechtesten tuerken. Bei meinem gesamten Einwanderungsprozess nach Kanada, vom Einwanderungsvisum bis zur Einbuergerung wurden meine Englischkenntnisse ueberhaupt nie schriftlich getestet. Am Anfang reichte meine Selbsteinschaetzung und spaeter wurde das per Interview recht schnell abgehakt. Dass Dein Deutsch gut genug ist, dazu reicht im Prinzip schon aus ein paar postings von Dir im FGH zu lesen, dann sollte das abschliessend geklaert sein. Ohne Test. |
Brudi hat folgendes geschrieben: |
Sorry, Vrolijke,
ich habe den Eindruck, daß Du dich persönlich angegriffen fühlst, das wollte ich nicht, aber weder hast Du dem tieferen geistigen Nährwert dieser abstrusen Fragestellung, die AdvocatusDiaboli mit der Frage 19 darstellte, an Sinngehalt etwas abringen können, noch hast Du dargestellt, warum die Fragestellung dieses Textes allgemein so bürokratisch sein muss, daß sie nur ein Germanist in voller Gänze erfassen kann --> Stichwort leichte Sprache... |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
(..)
Das sag mal eine Behörde, sie sollen Texte in allgemein verständliches Deutsch verfassen. |
Zitat: |
Bis man einen Text so formuliert hat, dass auch der letzte Jurist nicht erkennen kann, dass man den Text auch anders verstehen könnte, versteht ihn kein "normal Sterblicher" mehr. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||||||
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Zitat: |
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
1. Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind. 2. Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein. 3. Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden. 4. Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen. |
Zitat: |
Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. |
NoReply hat folgendes geschrieben: |
Die Pressefreiheit wird weder durch Artikel 1 noch Artikel 20 garantiert sondern durch Artikel 5.
Nicht das man mich falsch versteht ich will die Pressefreiheit ganz sicher nicht abschaffen, aber wäre es wenn man das Grundgesetz schwarz auf weiß nimmt Nummer 2 nicht die richtige Antwort? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Mit Zweidrittelmehrheit kann nur der Wortlaut der Grundrechte geändert werden, nicht aber ihr Wesensgehalt, da dieser in der Menschenwürde selbst liegt. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Was auch immer das dann jeweils bedeuten. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||
Ob das letztgenannte der Grund ist, ist m.E. umstritten, aber jedenfalls stimmt, dass der Wesensgehalt nicht geändert werden darf. Was auch immer das dann jeweils bedeuten mag. EDIT: Verdammte Tastatur. |
Zitat: |
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. |
NoReply hat folgendes geschrieben: |
Zumal Artikel 19 ja selber auch nicht unter die Ewigkeitsklausel fällt und mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat abgeschafft werden könnte. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Rein vom Wortlaut her fällt Artikel 79 (3) selbst auch nicht unter Artikel 79 (3). |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Rein vom Wortlaut her fällt Artikel 79 (3) selbst auch nicht unter Artikel 79 (3). |
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