tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Du sagst jetzt also "Lüge" statt "Urkundenfälschung". Heißt das, dass du anerkennst, dass der Vorwurf der Urkundenfälschung Unsinn war? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
1. (Korrektur:) Egal, ob es um soziale oder biologische Elternschaft geht - zum Zeitpunkt der Geburt waren die Adoptiveltern nicht Eltern. Nach deiner eigenen Logik wäre die Ausstellung der neuen Urkunde also auch in diesem Fall "Urkundenfälschung" (oder, nach deiner neuen Wortwahl, "Lüge"). |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
2. (Korrektur:) Der Begriff "Geschlecht" hat, neben den biologischen Ebenen des Begriffs, sehr wohl auch eine soziale Ebene. Du möchtest nur gerne, dass diese Ebene keine Bedeutung haben soll. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
4. (Hinweis auf Doppelmoral:) Sowohl Elternschaft als auch Geschlecht haben beides, biologische und soziale Aspekte. Beim Geschlecht sollen bei Beurkundungen deinem Wunsch nach ausschließlich biologische Aspekte gelten… |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, denn hier wird die der Wahrheit entsprechende Geschlechtsangabe in der Geburtsurkunde durch eine nicht der Wahrheit entsprechende ersetzt, sodass man mit Recht von einer Fälschung sprechen kann. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nein, die angegebene Prozentzahl bezieht sich auf die Gesamtzahl Intersexueller und nicht nur auf die kurz nach der Geburt entdeckten Fälle von Intersexualität.
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Zitat: |
Intersexuelle Menschen werden mit Geschlechtsmerkmalen geboren (einschließlich Genitalien, Keimdrüsen und Chromosomenmuster) die nicht den typischen binären Vorstellungen von einem männlichen oder weiblichen Körper passen.
Intersex ist ein Sammelbegriff, der eine breite Palette natürlicher körperlicher Abweichungen. In einigen Fällen sind intersexuelle Merkmale bei der Geburt sichtbar, während sie in anderen erst in der Pubertät sichtbar werden. Einige chromosomale intersexuelle Variationen können körperlich überhaupt nicht sichtbar sein. Nach Schätzungen von Experten werden zwischen 0,05 % und 1,7 % der Bevölkerung mit intersexuellen Merkmalen geboren - die obere Schätzung entspricht etwa der Anzahl rothaariger Menschen. (Deepl-Übersetzung) https://www.unfe.org/wp-content/uploads/2017/05/UNFE-Intersex.pdf |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Du begehst hier selbst einen Fehlschluss; denn daraus, dass aus dem Männlich-/Weiblichsein nicht das Als-männnlich/weiblich-gelten-sollen folgt, folgt nicht, dass das Männlich-/Weiblichsein für die moralisch-juristische Frage des Als-männnlich/weiblich-gelten-sollens irrelevant ist. Die Frage der Relevanz ist selbst Teil der ethisch-politischen Debatte. Es ist jedenfalls so, dass ein Auseinanderklaffen von natürlichem Geschlecht und rechtlichem Geschlechtsstatus zu sozialen und weiteren moralisch-juristischen Problemen führt, sodass man wohl kaum von einer grundsätzlichen Irrelevanz des natürlichen Geschlechts bei dieser Thematik sprechen kann. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn "divers" "nicht entweder männlich oder weiblich" bedeutet, es aber keine biologisch asexuellen oder bisexuellen Menschen gibt, dann gibt es auch keine "diversen" Menschen, sondern nur solche, die sich irrtümlicherweise für "divers" halten. |
Myron hat folgendes geschrieben: |
Aber ich bin nicht bereit, der Aussage zuzustimmen, dass Transfrauen Frauen seien (Transmänner Männer seien). |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Das gegenwärtige Ausmaß an Unwissenheit über die Folgen und insbesondere die Spätfolgen des Einsatzes von Pubertätsblockern ist derart hoch, dass deren Einsatz aus medizinethischer Sicht nicht befürwortet werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt handelt es sich dabei um hochriskante experimentelle Medizin. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja, ich will das so, weil ich es für richtig halte. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Du setzt schon wieder voraus, dass geschlechtliche Selbstbestimmung ein Grundrecht ist bzw. sein soll. Aber ist es das bzw. soll es das sein? |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Maßgeblich ist hier dummerweise die Meinung der linksradikalen, postmodernen und kritischen Gendertheoretiker im Bundesverfassungsgericht. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
... und indem du das tust, folgst du selbst einem bestimmten Gedankengebäude [<-- Vermeidung des Worts 'Ideologie'] bzgl. des Themas, wobei du offenkundig eine starke Abneigung gegen bestimmte andere Gedankengebäude vertrittst, wobei dein Gedankengebäude von den Betroffenen als negativ empfundene Auswirkungen hätte, was für dich aber nicht wirklich relevant ist. Ich denke, du wirst damit leben müssen, wenn Leute nicht so künstlich zurückhaltend formulieren, wie ich es gerade getan habe, sondern die von dir abgelehnte, stärker wertende Formulierung wählen. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
....
Ich verstehe immer noch nicht die Motivation dahinter. Warum so Leute wie myron sich so dermaßen in ein Thema verbeißen und anderen Menschen gewisse Rechte absprechen möchten, bei etwas, was sie gar nicht betrifft. Erinnert mich auch stark an das Thema der sog. "Homo-Ehe". Warum sollte man als Hetero Person gegen Homo-Ehe sein, es betrifft einen doch in keinster Weise? Komm ich nicht drauf klar |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Wunderbar. |
Zitat: |
"Das Bundesverfassungsgericht hat erst vor wenigen Jahren festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Voraussetzungen des Namens- und Personenstandswechsels durch zwei Gutachten voneinander unabhängiger Sachverständiger nachgewiesen werden müssen. Diese Entscheidung des Senats besagt nicht und beruht auch nicht auf der Annahme, Transsexualität sei ein krankhafter Zustand oder eine psychische Störung."
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-103.html |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe immer noch nicht die Motivation dahinter. Warum so Leute wie myron sich so dermaßen in ein Thema verbeißen und anderen Menschen gewisse Rechte absprechen möchten, bei etwas, was sie gar nicht betrifft. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Wie gesagt, beim Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde geht es nur um die biologische Ebene! |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, denn hier wird die der Wahrheit entsprechende Geschlechtsangabe in der Geburtsurkunde durch eine nicht der Wahrheit entsprechende ersetzt, sodass man mit Recht von einer Fälschung sprechen kann. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Ich habe bisher nur von Änderungen der Geschlechtseintragung in Geburtsurkunden gesprochen, nicht von Geschlechtsbeurkundungen im Allgemeinen! |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||||
Soweit ich weiß, hat das Bundesverfassungsgericht keineswegs verfügt, dass das Transsexuellengesetz so zu ändern sei, dass es dem aktuellen Regierungsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes entspricht.
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Das machst du aber nicht, sondern du beharrst penetrant darauf, dass Urkunden, die dem Gesetz entsprechen, "gefälscht" seien, wenn sie etwas anderes angeben, als du es gut fändest. Und für diese rein juristische Behauptung berufst du dich nun auf "die" Biologie (eigentlich nur einen ganz bestimmten Aspekt). Was soll so eine Argumentation denn sonst sein, wenn nicht klarer Biologismus? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Begriffliche Willkür bzw. aggressive Ignoranz? Myron benutzt doch sowieso ganz generell Rechtsbegriffe nicht, wie das Recht es vorsieht, sondern wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Ein wiederkehrendes Beispiel ist der Vorwurf der Verleumdung. Wie hier bereits erwähnt wurde, scheint es ihm noch nicht mal klar zu sein, dass das ein klar definierter Straftatbestand ist (Paragraph 187 StGB) und dass die fälschliche Unterstellung einer Straftat potenziell selbst unter genau diesen Paragraphen fällt. Zum Thema Recht ist einfach nichts, was er sagt, überhaupt irgendwie ernstzunehmen. |
closeman hat folgendes geschrieben: | ||||
Das Strafrecht ist kein Naturgesetz. Viele §§ wurden wieder und wieder überarbeitet und der Zeit angepasst. Mir scheint die Gesellschaft da weiter zu sein als die Bedenkenträger. Wenn selbst der G.W.S. Betrieb hier im Dorf seine Azubi Stellen mit W/M/D Zusatz inseriert, dann spielt die angebliche "Geschlechterfrage" immer weniger eine Rolle. Pragmatisch: Es werden Leute gesucht, die den Job machen. Wie die sich selbst definieren ist dabei völlig egal. Und das ist auch gut so. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||||
Soweit ich weiß, hat das Bundesverfassungsgericht keineswegs verfügt, dass das Transsexuellengesetz so zu ändern sei, dass es dem aktuellen Regierungsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes entspricht.
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jdf hat folgendes geschrieben: | ||||
Es ist. Du als Transphobist kannst das natürlich anders sehen, nur spielt deine Meinung hier leider keine Rolle. Maßgeblich ist hier dummerweise die Meinung der linksradikalen, postmodernen und kritischen Gendertheoretiker im Bundesverfassungsgericht. |
Zitat: |
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebietet es, die Eintragung des männlichen Geschlechts eines Transsexuellen im Geburtenbuch jedenfalls dann zu berichtigen, wenn es sich nach den medizinischen Erkenntnissen um einen irreversiblen Fall von Transsexualismus handelt und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist.
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv049286.html |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||||
Soweit ich weiß, hat das Bundesverfassungsgericht keineswegs verfügt, dass das Transsexuellengesetz so zu ändern sei, dass es dem aktuellen Regierungsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes entspricht.
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Myron hat folgendes geschrieben: |
Wenn es um das Selbstbestimmungsgesetz geht, so erachte ich im Fall von Transsexuellen die Volljährigkeit sowie eine gutachterlich festgestellte Geschlechtsidentitätsstörung (Geschlechtsdysphorie) für notwendige Mindestbedingungen. Eine offizielle Personenstandsänderung sollte als psychotherapeutische Maßnahme gewertet werden, was ein starkes und dauerhaftes Leiden am und Unglücklichsein mit dem eigenen Geschlecht voraussetzt, da es ansonsten nichts zu lindern und zu heilen gibt. Ein selbsternannter Transgender, der kein Transsexueller im engeren Sinn ist, und dessen Transgendersein nichts weiter als eine geschlechtliche Selbstinszenierung, Performance oder Maskerade ist, sollte mit seinem bisherigen Personenstand leben können. (Privat kann er/sie sich ja nennen, wie er/sie will!) |
Zitat: |
1. Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - besagt nicht und beruht auch nicht auf der Annahme, Transsexualität sei ein krankhafter Zustand und § 4 Abs. 3 TSG bezwecke, die Betroffenen im Wege der Begutachtung ärztlicher Behandlung zuzuführen. Dass Transsexualität heute nicht (mehr) als Krankheit angesehen wird, kann darum an der rechtlichen Würdigung des Begutachtungserfordernisses durch das Bundesverfassungsgericht nichts ändern.
[...] b) Der Senat hat dem in § 4 Abs. 3 TSG geregelten Begutachtungserfordernis nicht den Zweck beigemessen, eine transsexuelle Person durch fachliche Begutachtung therapeutischer Behandlung ihrer vermeintlichen Krankheit zuzuführen, um sie etwa von ihrem Wunsch des Geschlechtswechsels abzubringen. Dies ist offenkundig auch nicht gemeint, wenn es in der Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - heißt, um feststellen und nachweisen zu können, ob der transsexuelle Wunsch wirklich stabil und irreversibel sei, bedürfe es nach heutigem medizinischen Kenntnisstand eines längeren „diagnostisch-therapeutischen“ Prozesses (vgl. BVerfGE 128, 109 <131>). Zwar klingt darin der Gedanke eines Therapiebedarfs an. Dies beruht aber nicht auf der Annahme, Transsexualität sei eine Krankheit. Ein Therapiebedarf ist hier vielmehr mit der Annahme des Senats verbunden, dass der Vorgang des Geschlechtswechsels ein belastender Prozess ist. Solche Belastungen hat auch die beschwerdeführende Person in ihrem zu diesem Verfahren gereichten Lebenslauf anschaulich geschildert. Dass diese unter Umständen nur mit therapeutischer Begleitung bewältigt werden können, ist plausibel und wird auch von der beschwerdeführenden Person nicht in Frage gestellt. Ob die Betroffenen den Prozess des Geschlechtswechsels mit therapeutischer Begleitung durchlaufen wollen oder nicht, ist indessen allein ihre eigene Entscheidung, zu der sie nicht etwa durch die Begutachtung nach § 4 Abs. 3 TSG hingeführt werden sollen. Der Senat hat das Begutachtungserfordernis nach § 4 Abs. 3 TSG hiermit nicht in Zusammenhang gestellt. c) Das Bundesverfassungsgericht hat das Erfordernis zweier Gutachten als prozessrechtliches Mittel des objektiven Nachweises der rechtlichen Voraussetzungen des Geschlechtswechsels angesehen (vgl. BVerfGE 128, 109 <130>). § 4 Abs. 3 TSG ist danach eine verfahrensrechtliche Spezialregelung, die bestimmt, mit welchen Mitteln das Gericht den nach § 1 Abs. 1 TSG relevanten Sachverhalt aufzuklären hat. § 4 Abs. 3 TSG hat demnach dienende Funktion gegenüber der Vorschrift des § 1 Abs. 1 TSG, welche die inhaltlichen Voraussetzungen des Namenswechsels und des Personenstandswechsels (§ 8 Abs. 1 TSG) festlegt. Diese inhaltlichen Voraussetzungen des Namens- und Personenstandswechsels sind mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Fällt das TSG weg, fällt das Verfahren weg und logischerweise auch die Gutachten. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Fun with TERFs:
https://twitter.com/Esqueer_/status/1660268922447249408 "I'm a fucking female!" "You've got no ID - get out!" "That is a fucking girl!" Warum machen sie auch keine Gametenkontrolle... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Das bleibt einfach Unsinn. Wenn es, wie oben gesagt, bei Geburtsurkunden durch Festlegung des Gesetzgebers um die Geschlechtsidentität geht und eben nicht um die (bzw. eine bestimmte) biologische Ebene, dann entspricht eben auch eine dementsprechende Aussage der Wahrheit. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist Unsinn! Denn es geht bei der Geschlechtsangabe in einer Geburtsurkunde sehr wohl um die objektive Geschlechtsidentität—d.i. das natürliche Geschlecht als etwas, das weder eine soziale Konstruktion noch eine juristische Fiktion ist—und nicht um eine subjektive Geschlechtsidentität bzw. -identifikation, die bei einem neugeborenen Kind wohl kaum vorhanden ist. (Und selbst wenn sie vorhanden wäre, könnte uns ein Baby nicht mitteilen, welchem Geschlecht es sich zugehörig fühlt.) |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||
Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, vom BVG mehrfach bestätigt.
Der mW erste diesbezügliche Beschluss stammt aus dem Jahr 1978(!) und ist damit bereits fast 45 Jahre alt. (Hier kannst du mal ermessen, wie weit du der juristischen und gesellschaftlichen Entwicklung hinterherläufst.)
Damals wurde diese Selbstbestimmung zwar noch an Bedingungen geknüpft, die heute als verfassungswidrig gelten, aber nichts destotrotz wurde aus den Art. 1 und 2 GG die geschlechtliche Selbstbestimmung abgeleitet, die ich übrigens vor genau einem Monat mit denselben GG-Artikeln begründet habe. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Soweit ich weiß, hat das Bundesverfassungsgericht bis heute kein Urteil gefällt, woraus hervorgeht, dass es verfassungswidrig ist, über die erklärte geschlechtliche Selbstzuordnung hinaus irgendwelche Bedingungen (wie ärztliche Gutachten) gesetzlich festzulegen. Von einem verfassungsgerichtlich bestätigten Grundrecht auf einen absolut selbstbestimmten, absolut willkürlichen juristischen Geschlechtswechsel kann also keine Rede sein. Falls ich mich irre, würde ich gerne den gesetzlichen Gegenbeweis sehen! |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Obwohl Transsexualität nicht mehr als Krankheit angesehen wird, hältst du weiter an ihrer Pathologisierung fest, die psychotherapeutische Maßnahmen erfordern würde. Gesunde Leute als krank zu bezeichnen ist wissenschafts- und menschenfeindlich. |
Zitat: |
"Gender identity is a category of social identity and refers to an individual's identification as male, female, or, occasionally, some category other than male or female. Gender dysphoria as a general descriptive term refers to an individual's affective/cognitive discontent with the assigned gender but is more specifically defined when used as a diagnostic category.
… Gender dysphoria refers to the distress that may accompany the incongruence between one's experienced or expressed gender and one's assigned gender. Although not all individuals will experience distress as a result of such incongruence, many are distressed if the desired physical interventions by means of hormones and/or surgery are not available. The current term is more descriptive than the previous DSM-IV term gender identity disorder and focuses on dysphoria as the clinical problem, not identity per se." (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders [DSM-5]. 5th ed. Arlington, VA: American Psychiatric Association, 2013. p. 451) |
Zitat: |
"Einige trans Personen empfinden Ihre Ausführungen als verletzend. Ihre Haltung stigmatisiere alle trans Menschen zu psychisch Kranken.
Alexander Korte: Ohne die Einordnung als krankheitswertige Störung gibt es keine Kostenübernahme der Finanzierung von medizinischen Dienstleistungen! Dazu gibt es eigentlich mehrere rechtskräftige Urteile des Bundessozialgerichts. Entscheidend ist der „klinisch relevante Leidensdruck“ und die Beeinträchtigung. Die unselige Entpathologisierungsdebatte führt ins Nichts – sie schadet den Betroffenen, was ein Großteil von ihnen mittlerweile auch begriffen hat. Allein den Transaktivisten ist die Einsicht verwehrt, dass diese Diskussion nicht mehr im Sinne der unter Geschlechtsdysphorie Leidenden ist." Quelle: https://taz.de/Jugendpsychiater-ueber-Transidentitaet/!5845336/ |
Myron hat folgendes geschrieben: |
Ich lese das wie folgt: Der Geisteszustand des Transsexualismus oder "Transgenderismus" ist durch die Selbstidentifikation mit dem/einem anderen Geschlecht definiert, und dieser Zustand gilt nicht per se als Geisteskrankheit. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Worum es in einem juristischen Dokument "geht", hast nicht du zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Hinter der Gesetzgebung stehen politische Parteien mit bestimmten ideologischen Interessen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
2. Du hast behauptet, die Geschlechtsangabe in der Geburtsurkunde abweichend von rein biologischen Kriterien zu ändern, wäre eine Fälschung. Das ist spätestens mit dem Wegfall der Bedingung einer Operation eindeutig falsch, und wenn man die von dir bevorzugte biologische Definition nimmt (Gameten) noch deutlich früher. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Die geburtsurkundliche Geschlechtsangabe "männlich"/"weiblich" wird ad absurdum geführt, wenn sie etwas anderes bedeutet als "Diese Person gehört zum natürlichen männlichen/weiblichen Geschlecht". |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
…Es bleibt jedenfalls dabei: Worum es in einem juristischen Dokument "geht", entscheidet der Gesetzgeber und nicht du - und auch nicht Biologen oder "die Biologie". |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Dass der Gesetzgeber die Gesetze macht, ist eine Binsenwahrheit. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Die geburtsurkundliche Geschlechtsangabe "männlich"/"weiblich" wird ad absurdum geführt, wenn sie etwas anderes bedeutet als "Diese Person gehört zum natürlichen männlichen/weiblichen Geschlecht". |
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