Umgang mit Nazis
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#241:  Autor: Zumsel BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 16:39
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das gleiche gilt für Richterinnen bei einem besonders widerwärtigen rassistischen Mord, und eine Pflichtverteidigerin kann sogar verpflichtet werden, so eine Nazi-Mörderin zu verteidigen. Weil Rechtsstaat. Das ist gewissermaßen eine Selbstverleugnung, die der Rechtsstaat sich aus Selbstachtung selbst auferlegt.


Der Vergleich ist dann aber doch etwas dick aufgetragen, denn das Recht von Stadtverordneten zum Handschlag mit der Bürgermeisterin lässt sich ja nun recht problemlos wegdenken aus der Demokratie, das Recht eines Angeklagten auf juristischen Beistand aber nicht aus einem rechtsstaatlichen Justizsystem.

#242:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 16:41
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Nein, das festzulegen liegt nicht im Recht, sondern in einer Untersuchung der tatsächlich gegebenen Kultur.

Dann siehst du das halt anders als fwo. Okay, zur Kenntnis genommen.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Du willst ernsthaft die Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Form als "Totalappeasement" bezeichnen? Ich sage ja ganz ausdrücklich, dass man alles über das formale Minimum hinausgehende selbstverständlich verweigern kann und soll. Das ist doch wohl das Gegenteil von Appeasement.

Der Punkt ist auch geschenkt. Betrifft auch eher gewisse andere Leute hier als dich...

#243:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 16:42
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
ad publico: Seht ihr? Ganz ohne Missachtung der Forenregeln.

bravo

#244:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 16:53
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Zumsel hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das gleiche gilt für Richterinnen bei einem besonders widerwärtigen rassistischen Mord, und eine Pflichtverteidigerin kann sogar verpflichtet werden, so eine Nazi-Mörderin zu verteidigen. Weil Rechtsstaat. Das ist gewissermaßen eine Selbstverleugnung, die der Rechtsstaat sich aus Selbstachtung selbst auferlegt.


Der Vergleich ist dann aber doch etwas dick aufgetragen, denn das Recht von Stadtverordneten zum Handschlag mit der Bürgermeisterin lässt sich ja nun recht problemlos wegdenken aus der Demokratie, das Recht eines Angeklagten auf juristischen Beistand aber nicht aus einem rechtsstaatlichen Justizsystem.


Stimmt, der Handschlag ist problemlos wegzudenken - aber für alle. Die formale Gleichbehandlung aller Stadtverordneten ist nicht so leicht wegzudenken.

#245:  Autor: Zumsel BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 17:13
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das gleiche gilt für Richterinnen bei einem besonders widerwärtigen rassistischen Mord, und eine Pflichtverteidigerin kann sogar verpflichtet werden, so eine Nazi-Mörderin zu verteidigen. Weil Rechtsstaat. Das ist gewissermaßen eine Selbstverleugnung, die der Rechtsstaat sich aus Selbstachtung selbst auferlegt.


Der Vergleich ist dann aber doch etwas dick aufgetragen, denn das Recht von Stadtverordneten zum Handschlag mit der Bürgermeisterin lässt sich ja nun recht problemlos wegdenken aus der Demokratie, das Recht eines Angeklagten auf juristischen Beistand aber nicht aus einem rechtsstaatlichen Justizsystem.


Stimmt, der Handschlag ist problemlos wegzudenken - aber für alle. Die formale Gleichbehandlung aller Stadtverordneten ist nicht so leicht wegzudenken.


Selbst dann macht es aber eben noch einen Unterschied, worin die Ungleichbehandlung besteht. Ein verweigerter Handschlag ist etwas anderes als bspw. der grundlose Entzug von Rederechten o.ä. Nicht jede Verletzung irgendwelcher Formalien gefährdet gleich das demokratische Fundament. Da kann man schon mit guten Gründen differenzieren.

#246:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 18:46
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fwo hat folgendes geschrieben:


...Diese Frau stand da nicht als Bürger, sondern als Funktionsträger. Und wenn ihr das zu unappetitlich ist, soll sie den Beruf wechseln, wie ich es auch dem Pfleger empfehlen würde, dem gewisse Seiten seines Berufes zu unappetitlich sind....



Wenn wir das verlangen, dann bedeutet dies, dass sich nur noch Leute fuer politische Ämter qualifizieren koennen, die zu Handreichungen fuer Nazis bereit sind. Wollen wir das?

#247:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 18:55
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:


...Diese Frau stand da nicht als Bürger, sondern als Funktionsträger. Und wenn ihr das zu unappetitlich ist, soll sie den Beruf wechseln, wie ich es auch dem Pfleger empfehlen würde, dem gewisse Seiten seines Berufes zu unappetitlich sind....



Wenn wir das verlangen, dann bedeutet dies, dass sich nur noch Leute fuer politische Ämter qualifizieren koennen, die zu Handreichungen fuer Nazis bereit sind. Wollen wir das?


Ich hab ja den leisen Verdacht, fwo will das in der Tat.

#248:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 18:58
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn wir das verlangen, dann bedeutet dies, dass sich nur noch Leute fuer politische Ämter qualifizieren koennen, die zu Handreichungen fuer Nazis bereit sind. Wollen wir das?


"Handreichung" klingt reichlich pathetisch angesichts dessen, um was es geht.
Und ja, das wollen wir. So etwas gehört einfach zum politischen Geschäft dazu. Frau Merkel, Herr Schröder, Herr Kohl, usw. haben in ihren langen, politischen Laufbahnen ganz anderen Figuren die Hand gegeben und dabei gute Miene gemacht.
Wer wegen harmloser Rituale wie Händeschütteln Gewissensbisse bekommt, ist IHMO eine traurige Lachnummer und hat in der Politik nichts zu suchen.

#249:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:00
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Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
Und ja, das wollen wir.

Nein, das wollen wir nicht.

#250:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:02
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:


...Diese Frau stand da nicht als Bürger, sondern als Funktionsträger. Und wenn ihr das zu unappetitlich ist, soll sie den Beruf wechseln, wie ich es auch dem Pfleger empfehlen würde, dem gewisse Seiten seines Berufes zu unappetitlich sind....



Wenn wir das verlangen, dann bedeutet dies, dass sich nur noch Leute fuer politische Ämter qualifizieren koennen, die zu Handreichungen fuer Nazis bereit sind. Wollen wir das?

Sehr interessant, wie aus dem protokollarischen Akt der Begrüßung der demokratisch gewählten Repräsentanten eine Handreichung für Nazis wird. Nach diesem Verbiegen der Realität hättest Du die anschließende Suggestivfrage auch direkter stellen können, wie wäre es mit "Wollt ihr den totalen Krieg?"

#251:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:10
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fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:


...Diese Frau stand da nicht als Bürger, sondern als Funktionsträger. Und wenn ihr das zu unappetitlich ist, soll sie den Beruf wechseln, wie ich es auch dem Pfleger empfehlen würde, dem gewisse Seiten seines Berufes zu unappetitlich sind....



Wenn wir das verlangen, dann bedeutet dies, dass sich nur noch Leute fuer politische Ämter qualifizieren koennen, die zu Handreichungen fuer Nazis bereit sind. Wollen wir das?

Sehr interessant, wie aus dem protokollarischen Akt der Begrüßung der demokratisch gewählten Repräsentanten eine Handreichung für Nazis wird. Nach diesem Verbiegen der Realität hättest Du die anschließende Suggestivfrage auch direkter stellen können, wie wäre es mit "Wollt ihr den totalen Krieg?"


Natuerlich kann man diese "Handreichung" rein symbolisch sehen. Sie hat fuer Nazis allerdings auch handfeste praktische Auswirkungen. Koennen sie sich doch ihrem Umfeld als respektierte und seriöse Politiker präsentieren und nicht als die politischen Schmuddelklnder, die jeder nur mit der Kneifzange anfasst und die sie tatsaechlich sind.

#252:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:13
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Natuerlich kann man diese "Handreichung" rein symbolisch sehen.

fwo ist ja schon an dem Punkt angelangt, an dem es überhaupt keine Beziehung zwischen einem Symbol und dem Symbolisierten mehr geben darf und jeder, der eine solche Beziehung vermutet, "die Realität verbiegt".
Warum Symbole dann überhaupt wichtig sein sollten, geschweige denn so wichtig, dass man sie im Recht festschreibt, obwohl sie sowieso nichts mehr symbolisieren können und dürfen, kann uns fwo hingegen nicht erklären.


Zuletzt bearbeitet von Tarvoc am 09.07.2019, 19:13, insgesamt einmal bearbeitet

#253:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:13
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fwo hat folgendes geschrieben:
Sehr interessant, wie aus dem protokollarischen Akt der Begrüßung der demokratisch gewählten Repräsentanten eine Handreichung für Nazis wird.


Wenn der protokollarische Akt der Begrüssung von demokratisch gewählten Repräsentanten darin besteht, ihnen die Hand zu reichen und die demokratisch gewählten Repräsentanten Nazis sind, dann wird aus dem protokollarischen Akt der Begrüssung von demokratisch gewählten Repräsentanten eine Handreichung für Nazis. Was denn sonst?

#254:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:14
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
zeigst du dich selbst als Rechtsextremist, für den der Kampf demokratischer Politiker für Rechtsstaat und Demokratie und der Kampf von Nazis genau dagegen letzlich auf derselben Ebene eines angeblichen bloßen Machtkampfs ohne inhaltliche Bedeutung liegen


Wenn ich sie dafür kritisiere, dass sie alberne Symbolpolitik betreibt, lehne ich inhaltliche Politik ab? Sorry, ich weiß nicht, was ich zu so einer Interpretation meiner Worte sagen soll. Ich muss durch meine Wortwahl irgendetwas bei dir getriggert haben, verstehe aber nicht was.

btw: Wenn es der Politikerin um den Rechststaat ginge, würde sie dessen Regeln einhalten. Natürlich sollte man immer die günstigte Interpretation des Verhaltens annehmen, aber eine solche Interpretation geht mir zu weit.

Zitat:
Deine rechtsextremistischen Zwischenrufe sind für diese Diskussion, in der es darum geht, wie man gegen Rechtsextremisten zu kämpfen habe, völlig irrelevant.


Habe ich etwas verpasst? Die übergeordnete Diskussion hier ist doch, ob Antifaschismus zu einer Ersatz-Religion geworden ist - und in diesem Sinne interpretiere ich daher das ganze. Die Frage wurde nicht von mir gestellt, sondern vor über zehn Jahren von einem anderen Nutzer. Bereits die Art, wie du dich aktuell aufplustert, ist in diesem Zusammenhang verdächtig. Wenn über ein Thema so diskutiert wird, dass einige wie aufgescheuchte Hühner rumrennen und einem erklären, dass man so etwas nicht sagen kann, ist das ein Indiz dafür, dass etwas falsch laufen könnte.

Die Bürgermeisterin ist übrigens von der SED. Da kann man ruhig mal daran denken, welche Rolle der "Antifaschismus" in der DDR einnahm. Man muss keinesfalls rechtsextrem sein, um da Bauchschmerzen zu bekommen und an religiöse Analoga zu denken. Man kann sich naiv der Zeitgeistreligion ausliefern - oder man bleibt skeptisch und hält es für denkbar, dass man in eingen Jahrzehnten ebenso verächtlich auf das Meinungsklima der BRD zurückschauen wird wie wir heute auf das der DDR.

#255:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:17
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Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
[...] hält es für denkbar, dass man in eingen Jahrzehnten ebenso verächtlich auf das Meinungsklima der BRD zurückschauen wird wie wir heute auf das der DDR.

Warum habe ich nur so ein schrilles Fiepen im Ohr? So wie von einer Hundepfeife...

#256:  Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 19:19
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Zumsel hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das gleiche gilt für Richterinnen bei einem besonders widerwärtigen rassistischen Mord, und eine Pflichtverteidigerin kann sogar verpflichtet werden, so eine Nazi-Mörderin zu verteidigen. Weil Rechtsstaat. Das ist gewissermaßen eine Selbstverleugnung, die der Rechtsstaat sich aus Selbstachtung selbst auferlegt.
Der Vergleich ist dann aber doch etwas dick aufgetragen, denn das Recht von Stadtverordneten zum Handschlag mit der Bürgermeisterin lässt sich ja nun recht problemlos wegdenken aus der Demokratie, das Recht eines Angeklagten auf juristischen Beistand aber nicht aus einem rechtsstaatlichen Justizsystem.

Ja, so etwas wollte ich auch antworten. Es ist eine Abwägung, inklusive Grauzone - je mehr es in Richtung Wahrung der Grundrechte geht, desto weniger zählen persönliche Abneigung, Politik, Umgangsformen, Loyalität und manchmal sogar Gesetze.

#257:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 20:27
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Vielleicht wäre es gut, die aktuelle Diskussion vom unsäglichen Threadbeginn abzutrennen, etwa unter dem Titel "Umgang mit Nazis".

#258:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 20:33
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Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
Wenn ich sie dafür kritisiere, dass sie alberne Symbolpolitik betreibt, lehne ich inhaltliche Politik ab?

Dass du die Ausgrenzung von Nazis aus dem Bereich demokratischer Politik als "alberne Symbolpolitik" diffamierst, sehe ich als Bestätigung meiner obigen Aussage (die potentielle Gleichsetzung von heutiger BRD und DDR usw. sowieso).

Hier sollte es mMn nur darum gehen, wie das aus der Perspektive politischer Ethik und politischer Klugheit am besten geschehen sollte, nicht ob das inhaltlich sinnvolle Politik ist; das halt ich für zweifelsfrei.

#259:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 20:44
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step hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das gleiche gilt für Richterinnen bei einem besonders widerwärtigen rassistischen Mord, und eine Pflichtverteidigerin kann sogar verpflichtet werden, so eine Nazi-Mörderin zu verteidigen. Weil Rechtsstaat. Das ist gewissermaßen eine Selbstverleugnung, die der Rechtsstaat sich aus Selbstachtung selbst auferlegt.
Der Vergleich ist dann aber doch etwas dick aufgetragen, denn das Recht von Stadtverordneten zum Handschlag mit der Bürgermeisterin lässt sich ja nun recht problemlos wegdenken aus der Demokratie, das Recht eines Angeklagten auf juristischen Beistand aber nicht aus einem rechtsstaatlichen Justizsystem.

Ja, so etwas wollte ich auch antworten. Es ist eine Abwägung, inklusive Grauzone - je mehr es in Richtung Wahrung der Grundrechte geht, desto weniger zählen persönliche Abneigung, Politik, Umgangsformen, Loyalität und manchmal sogar Gesetze.

Ja, es ist eine Abwägung. Denn natürlich sind die Nazis Feinde der Grundrechte und entsprechend zu behandeln - andererseits ist die gleichberechtigte Ausübung des gewählten Mandats auch ein Grundrecht (oder, juristische Fachfrage, muss da eine andere Bezeichnung gewählt werden?).
Deswegen ist mein Ergebnis der Abwägung eben: An der tatsächlichen Verletzung von Grundrechten müssen Nazis gehindert werden (z.B durch Entzug des Rederechts bei Hetzreden im Stadtrat, soweit das möglich ist); gleichzeitig müssen im Umgang mit ihnen die gesetzlichen Mindestanforderungen des formal gleichberechtigten Umgangs beachtet werden (aber auch nur die).

#260:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 20:54
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Die Problemstellung erinnert mich an die Daschner Diskussion. Es mag Situationen geben, in denen jemand mit nachvollziehbaren Gründen gegen das Gesetz verstößt. Die Person mag sich aus ethischen Gründen richtig verhalten haben, dennoch muss der Staat das Gesetz durchsetzen. Vielleicht ein unlösbares Dilemma.

#261:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 20:57
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Zudem könnte man sagen, daß die Verweigerung notwendiger wird, je bedrohter das demokratische Gemeinwesen ist.

#262:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 21:16
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Antigone?

#263:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 21:21
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zelig hat folgendes geschrieben:
Die Problemstellung erinnert mich an die Daschner Diskussion.

First as tragedy, then as farce. Lachen

#264:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 21:50
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zelig hat folgendes geschrieben:
Die Problemstellung erinnert mich an die Daschner Diskussion. Es mag Situationen geben, in denen jemand mit nachvollziehbaren Gründen gegen das Gesetz verstößt. Die Person mag sich aus ethischen Gründen richtig verhalten haben, dennoch muss der Staat das Gesetz durchsetzen. Vielleicht ein unlösbares Dilemma.


Daschner? Es wird immer lächerlicher. Man könnte fast den Eindruck bekommen, als hätte Frau Bürgermeisterin mit ihrer Verweigerung des Handschlages etwas ähnliches Heroisches getan wie damals Rosa Parks im Bus.
Aber lasst uns von dieser zivilreligiösen Schiene mal wegkommen und auf die Tatsache blicken. Was bitteschön hat sie denn bisher durch ihren Gesetzesbruch erreicht? Was könnte sie maximal dadurch erreichen?

Die Gerichte wurden aufgrund ihres Verhaltens mit unnötiger Arbeit belästigt und anstatt über Sachpolitik wird über Dinge wie die Änderung der Kommunalordnung diskutiert, damit die SED-Bürgermeisterin einen Handschlag vermeiden kann. Ein IHMO in jeder Hinsicht destruktives Ergebnis. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass es Menschen gibt, die den mutmaßlichen Kinderschänder und Mutterschläger der NPD für eine ehrbare Person halten würden, wenn sie ihm wie gesetzlich vorgeschrieben die Hand schüttelt?

Wenn jeder, der sich in seiner edlen Gesinnung suhlen will, gleich gegen Gesetze verstößt, läuft bald gar nichts mehr. Man muss Gesetzesbrüche schon gut dosieren und dort anwenden, wo etwas Konstruktives herauskommen könnte. Eine Änderung der Kommunalordnung um solche Details halte ich nicht für etwas Konstruktives, das ist und bleibt für mich Symbolpolitik, selbst dann, wenn irgendwelche Randgruppen deswegen Schnappatmung bekommen.

zelig hat folgendes geschrieben:
Zudem könnte man sagen, daß die Verweigerung notwendiger wird, je bedrohter das demokratische Gemeinwesen ist.


Die NPD ist pleite und hat nicht mal mehr den Sprung ins EU-Parlament geschafft. Die beiden Hansel in Eisenacher Stadtrat sind ein Überbleibsel einer vergangenen Zeit. Man könnte die NPD in Ruhe vor sich hinsterben lassen, man muss sich nicht länger an ihr abarbeiten.

#265:  Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 22:01
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
... andererseits ist die gleichberechtigte Ausübung des gewählten Mandats auch ein Grundrecht (oder, juristische Fachfrage, muss da eine andere Bezeichnung gewählt werden?).

Die Ausübung seines Mandats wurde nicht wesentlich behindert, oder?

#266:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 22:43
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Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass es Menschen gibt, die den mutmaßlichen Kinderschänder und Mutterschläger der NPD für eine ehrbare Person halten würden, wenn sie ihm wie gesetzlich vorgeschrieben die Hand schüttelt?


Natürlich gibt es solche Menschen. Da muss man gar nicht lange suchen.

#267:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 22:53
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Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
[...].. wenn sie ihm wie gesetzlich vorgeschrieben die Hand schüttelt?...

Händeschütteln ist gesetzlich vorgeschrieben?
Kannst du das Gesetz mal zitieren?

#268:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 23:06
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schtonk hat folgendes geschrieben:
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
[...].. wenn sie ihm wie gesetzlich vorgeschrieben die Hand schüttelt?...

Händeschütteln ist gesetzlich vorgeschrieben?
Kannst du das Gesetz mal zitieren?

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, §24 Abs. 2 Satz 1 hat folgendes geschrieben:
Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten.

Nur damit du weißt, worüber wir die ganze Zeit reden ...

#269:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 23:17
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step hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
... andererseits ist die gleichberechtigte Ausübung des gewählten Mandats auch ein Grundrecht (oder, juristische Fachfrage, muss da eine andere Bezeichnung gewählt werden?).

Die Ausübung seines Mandats wurde nicht wesentlich behindert, oder?

Der Neonazismus wurde auch nicht wesentlich behindert, oder?
Es geht so oder so um eine Symbolhandlung, die keine unmittelbaren Auswirkungen hat. Dennoch hat sie eine Bedeutung, und über die reden wir hier halt.

#270:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 23:20
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
[...].. wenn sie ihm wie gesetzlich vorgeschrieben die Hand schüttelt?...

Händeschütteln ist gesetzlich vorgeschrieben?
Kannst du das Gesetz mal zitieren?

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, §24 Abs. 2 Satz 1 hat folgendes geschrieben:
Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten.

Nur damit du weißt, worüber wir die ganze Zeit reden ...

Sehr glücklich In Thüringen also. Vllt treffen sich tillich und Einhorn dort mal, dann können sie sich nach dem Händeschütteln auch gegenseitig die Füße waschen zynisches Grinsen



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