Reni hat folgendes geschrieben: |
Wo kann ich das mit der weltanschaulichen Neutralität nachlesen? Sie meinte nämlich, sie hätte ihre Richtlinien und einen christlichen Bezug im Erziehungsziel der Schule. Da konnte ich mangels Kenntnis nicht widersprechen. Wäre für die Stelle dankbar, die weltanschauliche Neutralität in staatlichen - also nicht konfessionsgebundenen - Schulen verlangt. |
Zitat: |
Artikel 136, Abs. 4 Weimarer Verfassung, laut Artikel 140 des Grundgesetzes Bestandteil des GG
"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden." |
Alzi hat folgendes geschrieben: | ||
Es kommt darauf an. Wenn die Eltern voll hinter ihren Kindern stehen und bei gegebenem Anlaß den Gang (oder einen Brief) zum Direktor, zum Schulamt oder zum Kumi nicht scheuen, dann werden diese Kinder von manchen Lehrern sogar fairer und mit mehr Aufmerksamkeit behandelt, als Kinder deren Eltern alle Entscheidungen der Lehrer einfach hinnehmen. Wir hatten am Gym einen Schüler, dessen Vater war im Landtag (natürlich Lehrer ...). Dieser Schüler hat durch sein Verhalten eine Lehrerin vor der Klasse zum Weinen gebracht (es war meines Wissens das einzige Mal, daß sie in der Schule geweint hat) und niemand aus dem Lehrerkolleg hat es gewagt, gegen den Schüler vorzugehen, weil der Vater beim geringsten Anlaß sofort seine Beziehungen spielen ließ ... |
Alzi hat folgendes geschrieben: |
Wir hatten am Gym einen Schüler, dessen Vater war im Landtag (natürlich Lehrer ...). Dieser Schüler hat durch sein Verhalten eine Lehrerin vor der Klasse zum Weinen gebracht (es war meines Wissens das einzige Mal, daß sie in der Schule geweint hat) und niemand aus dem Lehrerkolleg hat es gewagt, gegen den Schüler vorzugehen, weil der Vater beim geringsten Anlaß sofort seine Beziehungen spielen ließ ... |
gustav hat folgendes geschrieben: | ||
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Reni hat folgendes geschrieben: |
Liebe Leute,
der Streß reißt nicht ab. Heute wurde mir von der Lehrerin meiner Tochter eröffnet, daß sie ein Problem mit unserer atheistischen Einstellung habe und es nicht gut fände, wenn meine Tochter nicht zu den Schulgottesdiensten käme und wir ihr *die christliche Kultur* nicht vermitteln (lassen) würden. Es gehöre schließlich dazu. Ich weiß nicht, wie sie sich das vorstellt: sollen wir etwas mittragen und öffentlich für unser Kind gut heißen, was wir nicht vertreten können? Sollen wir sie dort mit hin schicken und dann zu Hause erstmal relativieren, was die dort erzählen? Sollen wir zu allem ja und amen sagen und dann zu Hause das alles abbügeln? Sieht so Toleranz aus??? Völlig ratlos, was ich jetzt damit mache, Reni |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Alzi, was soll denn das? Es ist doch etwas anderes, wenn man Beziehungen zu den höchsten Ebenen hat, sich aber ansonsten konform verhält (Kirchgang, Vereinsmeierei etc.), od. wenn man ein atheistischer Normalbürger ist. |
Alzi hat folgendes geschrieben: |
Es ist letztendlich egal, ob man als Elternteil Vitamin-B besitzt.
Wenn es bekannt wird, daß die Eltern eines Kindes Briefe an das Schulamt, an das Kumi oder an die Landesregierung schreiben (und das spricht sich mit Windeseile herum), dann gibt es in der betreffenden Schule ganz heftigen Rabatz, egal, ob das Anliegen der Eltern "berechtigt" war oder nicht - allein die Aussicht, daß Eltern bei Unzufriedenheit höhere Instanzen einschalten, bewirkt im Schulbereich wahre Wunder und versetzt auch kleinere Berge. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Kann mich sogar an jemanden erinnern, der der Tochter gesagt hat, sie soll alles mitmachen (Beten, Gottesdienst), denn "nicht aus der Reihe tanzen" würde Stärke bedeuten. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Umso mehr freut es mich, dass du etwas unternimmst! Du kämpfst hier auch ein Stück weit für uns alle. Und das ist wichtig, auch wenn du verlierst! ![]() |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Was du auch machen könntes ist ihren Pfarrer/Pastor deswegen ansprechen. In einem kleinen Vorort wirds wohl nur einen geben. Ansonsten sprich halt mit dem, der für das Gebiet der Schule zuständig ist, evt. dem bei dem der Schulgottesdienst gemacht wird. Es besteht die Chance, dass der Mann vernünftiger ist. Hey, der Atheistenanteil unter Pfarrern ist überdurchschnittlich hoch! ![]() Vielleicht kann der ein gutes Wort für deine Sache einlegen. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Nein, wesentlich problematischer ist die subjektive Benotung deiner Kinder. Lehrer benoten zu bis zu 90% subjektiv. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Gegen diesen GG-Artikel verstoßen alle untergeordneten Gesetze (z.B. Landesverfassungen, Bundes- u. Landesgesetze) u. Verordnungen, welche gegenteiliges verlangen. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
So wie ich die von dir geschilderte Situation sehe, bleibt dir nichts anderes übrig, als jetzt schon eine eindeutige Entscheidung für eine der 3 Möglichkeiten zu treffen:
1) Erdulden, unabhängig von der Einstellung deiner Tochter u. dir. 2) Ausweichen, indem du an übergeordneter Stelle (Schulleitung od. Schulamt) eine Versetzung deiner Tochter beantragst. 3) Dagegen ankämpfen, aber nicht alleine, sondern mit Hilfe einer atheistischen Interessensgruppe. |
Maude hat folgendes geschrieben: |
Dort steht sicher ein § bezüglich des Schulgottesdienstes oder Ethikunterricht |
Maude hat folgendes geschrieben: |
So weit ich mich erinnern kann, steht in der Bayerischen Schulordnung durchaus, dass konfessionslose Schüler oder Schüler anderen Konfession nicht am Schulgottesdienst teilnehmen müssen. Allerdings bekommen sie keine Freistunde sondern müssen in die Schule.
Das stand jedenfalls vor ca 4 Jahren noch so drin. |
Reni hat folgendes geschrieben: |
Für die kleinen gibt es *Ausgleichsunterricht, was wohl sowas wie Ethik sein soll (mangels genügend Reli-Lehrern), wobei man sich noch nicht einig ist, ob das ökumenisch ist oder nicht. Wenn ja, hat meine Tochter auch bald eine Freistunde. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Für irgendeinen "Ausgleichsunterricht" gibt es keine rechtliche Handhabe. Für einen ökumenischen Unterricht auch nicht. An der Grundschule darf es entweder konfessionsgebundenen Religionsunterricht (evgl. / kath.) geben oder gar nichts! Alles andere ist rechtswidrig. |
Zitat: |
(4) Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern. Sie soll den jungen Menschen befähigen, die Bedeutung der Heimat und der besonderen Verantwortung und Verpflichtung Deutschlands in einem gemeinsamen Europa sowie die Bedeutung einer gerechteren Ordnung der Welt zu erfassen. Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Erziehung des jungen Menschen zur freien Selbstbestimmung in Achtung Andersdenkender, zum politischen und sozialen Handeln und zur Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
(5) Die Bildungswege sind so zu gestalten, daß jungen Menschen unabhängig von der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung oder der nationalen Herkunft ihrer Eltern und unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit der Zugang zu allen Schularten eröffnet und ein Schulabschluß ermöglicht wird, der ihrer Begabung, ihren Fähigkeiten und ihrer Neigung entspricht. (6) Bei der Erfüllung ihres Auftrages hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes) zu achten. Sie darf die religiösen und weltanschaulichen Grundsätze nicht verletzen, nach denen die Eltern ihre Kinder erzogen haben wollen. Die Eltern bestimmen im Rahmen der Rechtsvorschriften darüber, welche Schule das Kind besucht. |
Zitat: |
§ 6
Gemeinschaftsschule (1) Die öffentlichen Schulen fassen als Gemeinschaftsschulen die Schülerinnen und Schüler ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Weltanschauung zusammen. (2) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Er ist unbeschadet der Rechte der Schulaufsichtsbehörden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen zu erteilen. (3) Die Eltern haben das Recht, die Schülerin oder den Schüler vom Religionsunterricht abzumelden. Dieses Recht steht der Schülerin und dem Schüler zu, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten statt dessen anderen Unterricht. (4) Schulen, in denen Kinder einer Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses (Bekenntnisschulen) oder nach den Grundsätzen einer Weltanschauung (Weltanschauungsschulen) erzogen und unterrichtet werden, sind nur als Schulen in freier Trägerschaft zulässig (Artikel 7 Abs. 5 des Grundgesetzes). |
Sanne hat folgendes geschrieben: |
Daß Schüler "anderen Unterricht" anstatt Religion bekommen, könnte man also einfordern... jedoch wohl nicht Ethik-Unterricht. Mit "anderem Unterricht" ist in der Praxis wohl gemeint, daß sie in einer anderen Klasse dann mitsitzen dürfen. ![]() |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Dass hat doch ein Vater in Schleswig-Holstein - mit Unterstützung des bfg - gerichtlich durchgefochten, dass der Ersatzunterricht gleichwertig sein muss. http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm (erste Meldung) |
Maude hat folgendes geschrieben: |
In Bayern darf Ethik nicht ausfallen. |
Reni hat folgendes geschrieben: |
Liebe Leute,
ich hatte heute das - u.a. diesbezügliche - Gespräch mit der Direktorin der Schule und bin sehr zufrieden. |
Zitat: |
Da ich das Thema auch bei mykath.de und in Utes Forum diskutiert habe und sich da einige Spinner herum treiben, die gegen mich - *intoleranten atheistischen Fundi* Front machen, möchte ich das hier nicht noch als Kanonenfutter darlegen. Ich schicke aber gern eine PM, falls es jemanden interessiert.
Viele Grüße, Claudia |
Zitat: |
In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. |
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