Kival hat folgendes geschrieben: |
Übrigens ist es nicht korrekt, dass eine Grundgesetzänderung notwendig wäre, da die konkrete Bedeutung des Tendenzschutzes aus dem GG nicht zwangsläufig folgt. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Soll das ein Argument sein? Eine GG-Änderung ist natürlich schwer durchzusetzen. Aber wenn die Amtskirche so weiter macht ( ich spreche mal nur von meiner), wird sie die Voraussetzungen dafür schon schaffen. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Soll das ein Argument sein? |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Wer als bekennender - und möglicherweise auch in Gremien aktiver - Angehöriger einer Religion/Kirche über die Rechtmäßigkeit eines Rechtes eben dieser Religion/Kirche urteilen muss, ist zwangsläufig in einem Interessenkonflikt. Stellt er sich gegen seine Kirche, gegen seinen Gott, wenn das Recht der Kirche optional so ausgelegt werden könnte, dass es Unrecht ist, oder verweigert er sich dieser Option, um sich nicht gegen seine Kirche/Religion zu stellen?
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Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Hast Du schon mal in die Grundordnung reingeschaut? Was konkret findest Du darin "nicht richtig"? |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
2. Ist eine Entscheidung gegen das Kirchenrecht nicht mit einer Entscheidung gegen Gott gleichzusetzen, der von dir beschriebene Interessenkonflikt existiert in dieser Form nicht. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, tut sie nicht. |
Rabert hat folgendes geschrieben: | ||||
Wäre schön, wenn du deine Behauptungen mal begründen würdest. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ich bin nicht in der Belegpflicht. |
Rabert hat folgendes geschrieben: | ||
Du bist in gar keiner Pflicht. Allerdings auch kein ernstzunehmender Diskussionspartner für mich. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: |
Ich bin mir meiner Macht nicht sicher, ich habe nämlich keine. Ich mache mich auch nicht über legitime Anliegen lustig, bestenfalls darüber, wie die formuliert werden. Immer am Knackpunkt vorbei. |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Abgesehen davon, dass ich gar nicht auf (einen) Gott abstelle, sondern auf Kirche/Religion (was für mich als ausgebildeter Katholik aber auch eigentlich synonym ist), |
Zitat: |
ist es natürlich im Selbstverständnis wahrer Christen wohl eine der größeren Sünden, sich offen gegen die Organisation zu stellen, die diese Entität auf Erden zu repräsentieren vorgibt. |
Zitat: |
Ein Richter der Christ ist, stellt sich mit einer Entscheidung gegen die Repräsentanz Gottes natürlich auch gegen Gott selbst. |
Zitat: |
Dies trifft nur dann nicht zu, wenn er den Repräsentanten Gottes die Berechtigung zur Repräsentanz abspricht, also annimmt, die Kirchenoffiziere und -generäle hätten keine Führung durch ihren Gott. Damit sind wir dann aber mitten im bösen unerlaubten Denken. |
Pfirsich hat folgendes geschrieben: | ||
Und der wäre? |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Da wünsche ich viel Erfolg. |
Pfirsich hat folgendes geschrieben: |
... Und jetzt rennen uns die Kirchen nach. Aber wir sind schneller. |
Pfirsich hat folgendes geschrieben: |
Dein "Dann wünsche ich viel Erfolg" dürfte Dir noch in den Ohren klingen. |
Pfirsich hat folgendes geschrieben: |
Denn was der BR sendet oder nicht sendet, kann nicht Maßstab in einem Land sein, |
Petrus hat folgendes geschrieben: | ||
das katholische Fernsehballett finde ich schlimmer. aber: über Geschmäcker läßt sich streiten. einen schönen Sonntag noch |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Mir scheint als würden Geschiedene stillschweigend in den meisten Kliniken geduldet. Warum gibt es doch immer Fälle, in denen, gegen Geschiedene oder offen homosexuelle Beschäftigte vorgegangen wird? Was steckt dahinter?
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smallie hat folgendes geschrieben: |
Der Verdacht liegt nahe, daß dies meist Fälle sind, in denen unliebsam gewordene Mitarbeiter, die man auf "normalem" Wege nicht los wird, nun durch Berufung auf ein "Tendenzrecht" los werden will. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Ein Grund der Misere ist die Datenschutzlücke namens "Lohnsteuerkarte". Der Arbeitgeber hat Zugriff auf Bekenntnis und Familienstand seiner Arbeitnehmer. Gäbe es das nicht, würde der Arbeitgeber im Dunkeln tappen; er müßte Privatdetektive engagieren, die den Familienstand oder das Bekenntnis seiner Angestellten herauszufinden. Derartiges Vorgehen dürfte für Naserümpfen sorgen. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Solange Tendenzbetriebe klein an Zahl sind, tun sie nicht weh. Wenn sie aber 50% oder mehr des Marktes stellen, fängt es an, weh zu tun. Ihnen kommt dadurch eine Macht zu, die ihnen nicht zusteht. Das müßte eigentlich auch ein Gericht einsehen. Errm. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Der Verdacht liegt nahe, daß dies meist Fälle sind, in denen unliebsam gewordene Mitarbeiter, die man auf "normalem" Wege nicht los wird, nun durch Berufung auf ein "Tendenzrecht" los werden will. |
Zitat: |
Alternativ könnte es sich um eine besonders konservative Leitungen handeln, die im moralischen Verfall, den Scheidung mit sich bringt, eine Gefahr für die ärztliche Qualifikation der Geschiedenen sieht. |
Zitat: |
Ein Grund der Misere ist die Datenschutzlücke namens "Lohnsteuerkarte". Der Arbeitgeber hat Zugriff auf Bekenntnis und Familienstand seiner Arbeitnehmer. Gäbe es das nicht, würde der Arbeitgeber im Dunkeln tappen; er müßte Privatdetektive engagieren, die den Familienstand oder das Bekenntnis seiner Angestellten herauszufinden. |
Zitat: |
Mir scheint als würden Geschiedene stillschweigend in den meisten Kliniken geduldet. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: |
Der Betreffende, der erneut heiraten will, wird nicht kirchlich getraut, sofern seine erste Ehe nicht anulliert worden ist. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||
Ich denke, dass selbst Katholiken auf eine zweite kirchliche Heirat gerne verzichten, auf ihren Arbeitsplatz aber nicht. Im Übrigen annuliert die RKK bevorzugt die Ehe von Prinzessinen (Monaco!) und sonstigen hochgestellten Personen. Gefälligkeitsdienste könnte man dazu sagen. http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1908911#1908911 |
Zitat: |
Das Thema soll bei einem Bischofstreffen Anfang Oktober in Rom besprochen werden.
[...] Laut Radio Vatikan wurden 2012 weltweit knapp 50.000 Ehen für nichtig erklärt. Mehr als die Hälfte entfielen auf die USA, in Deutschland gab es 756 Annullierungen. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Im Übrigen annuliert die RKK bevorzugt die Ehe von Prinzessinen (Monaco!) und sonstigen hochgestellten Personen. Gefälligkeitsdienste könnte man dazu sagen. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Dummes Zeug und mal wieder jemand, der keine Ahnung hat. Jedes Bistum hat ein Offizialat, das Eheanullierunganträge entgegennimmt und Eheanullierungsverfahren durchführt. Dein bisschen Yellow-Press-Wissen ist noch erheblich ausbaufähig. |
Petrus hat folgendes geschrieben: | ||
und danke, Peter. |
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