tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Das hat mit Motivprüfung nichts zu tun. Und ich bin auch sehr dafür, genau hinzuschauen, ob die dann gegebene Note auch gerechtfertigt ist. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Kann ich da jetzt was für, oder warum erzählst du mir das? |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Fuer die Abmeldung vom RU gibt es keine Fristen. Grundrechte koennen immer wahrgenommen werden. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Und die Behauptung, Grund fuer Abmeldung von RU sei Vermeidung einer schlechten Note, ist kontrafaktisch. Tatsaechlich wird ja mit billig zu erwerbenden guten Noten fuer RU Reklame gemacht. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||||
Klar kannst Du was dafür. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich habe lediglich behauptet, wenn man die Vergabe einer Note durch Abmelden auch mitten im oder gar gegen Ende des Schuljahres vermeiden könnte, könnte das uU - ich ergänze: in Einzelfällen - ein Motiv werden. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
habe vor, wenn es soweit ist, mich im Falle von Abmeldungen vom RU absolut korrekt zu verhalten |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Inwiefern? Ich bin noch überhaupt nicht an der Schule tätig; habe vor, wenn es soweit ist, mich im Falle von Abmeldungen vom RU absolut korrekt zu verhalten; und vertrete auch hier klar die Meinung, dass es absolut gerechtfertigt ist, gegen Lehrer, die das, wie im hier thematisierten Fall, nicht tun, mit dienstrechtlichen Mitteln vorzugehen. Wo liegt also bitte meine Verantwortung? |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Sicher trittst Du dafuer ein, dasz RU kuenftig - wie schon immer in Berlin - nicht mehr benotet werden soll? Aber das ist eine andere Debatte! |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Hier geht es darum, wie RU-Lobbyisten die Abmeldung von RU mit ueblen Machenschaften zu erschweren suchen. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Das ist kein Einzelfall. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Richtig. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Das Grundrecht ist aber, sich vom RU abzumelden; es ist nicht, für den RU, an dem man teilgenommen hat, keine Note zu bekommen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Du stützt das System "Religionsunterricht" und den ganzen Rattenschwanz, der dranhängt. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||||
Und wo ist festgelegt, dasz eine bestimmte (welche?) Teilnahmedauer an RU in einem Schulhalbjahr auch nach der Abmeldung noch eine Benotung zur Konsequenz habe? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre. |
Sanne hat folgendes geschrieben: |
Insgesamt haben sich innerhalb der letzten Wochen ungefähr 10 schüler abgemeldet.
Der Religionslehrer droht jetzt Schülern, die sich jetzt noch abmelden wollen, daß sie wegen der Abmeldung eine 5 im Zeugnis bekommen würden. Damit wird er nicht weit kommen. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht! |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht! |
Heike J hat folgendes geschrieben: | ||||
http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf Auf S. 3 ist ein Erlass dazu. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Aber ich fände es schon nicht unplausibel, dass eine Note, wie sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestanden hätte, auch auf dem Zeugnis erscheint, je nachdem, wie weit das Schuljahr fortgeschritten ist. Sonst könnte ja, im Extremfall, jeder Schüler, der eine schlechte Note zu gewärtigen hat, einen Tag vor der Zeugniskonferenz den RU verlassen ... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Danke. Damit kann man doch arbeiten. |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf
Auf S. 3 ist ein Erlass dazu. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Dann erklaere mir doch bitte, was "hinreichende Beurteilungsgrundlagen" sind? Wieviel Zeit eines Schulhalbjahres reicht dafuer aus, diese ermittelt zu haben? |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Dem Erlass sollte man in einer Hinsicht unbedingt folgen: statt von "Abmeldung" vom RU von "Befreiung" vom RU zu sprechen. |
Sanne hat folgendes geschrieben: |
Das hat der Klassenlehrer offensichtlich nicht alleine angeordnet, sondern in Absprache mit dem Abteilungsleiter. Unglaublich, daß die das ernst meinen.
Der Klassenlehrer hat inzwischen seine Anordnung per Email bestätigt, woraufhin meine Tochter ihm ihren Standpunkt gemailt hat, mit diesem Text und link als Anhang: http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm#Mathe%20ist%20kein%20Ersatz%20f%C3%BCr%20Religion und Weiterleitung an die Schulleitung. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Der hat das ernsthaft schriftlich bestätigt??? Dienstaufsichtsbeschwerde .... Die Gelegenheit muss man nutzen ... |
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