Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im rheinischen Braunkohlerevier durch die Stadt Kerpen im Herbst 2018 ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Ein einstiger Baumhausbewohner hat gegen das Vorgehen geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte, die damals als Begründung genannten Bestimmungen zum Brandschutz seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |