Es gibt kein drittes Geschlecht?
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Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#181:  Autor: CnndrBrbr BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 12:59
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jdf hat folgendes geschrieben:
§ 22 PStG Fehlende Angaben
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.
§ 45b PStG Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Was gilt denn jetzt für die Vornamen für "diverse" Personen?

#182:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 13:46
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CnndrBrbr hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
§ 22 PStG Fehlende Angaben
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.
§ 45b PStG Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Was gilt denn jetzt für die Vornamen für "diverse" Personen?

Das was im Gesetz steht, möchte ich meinen.

Zitat:
Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden.

Aber vllt WILLST DU DAS JA SELBER NACHLESEN.

#183:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 20:18
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jdf hat folgendes geschrieben:
CnndrBrbr hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
§ 22 PStG Fehlende Angaben
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.
§ 45b PStG Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Was gilt denn jetzt für die Vornamen für "diverse" Personen?

Das was im Gesetz steht, möchte ich meinen.

Zitat:
Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden.

Aber vllt WILLST DU DAS JA SELBER NACHLESEN.



Gesetzbücher sind keine wissenschaftlichen Lehrbuecher.

#184:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 20:34
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
CnndrBrbr hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
§ 22 PStG Fehlende Angaben
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.
§ 45b PStG Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Was gilt denn jetzt für die Vornamen für "diverse" Personen?

Das was im Gesetz steht, möchte ich meinen.

Zitat:
Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden.

Aber vllt WILLST DU DAS JA SELBER NACHLESEN.


Gesetzbücher sind keine wissenschaftlichen Lehrbuecher.

Äh, aber da CnndrBrbr eine rechtliche Frage zu einem Zitat aus einem Gesetz gestellt hat ...

#185:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 20:36
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jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.

Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.

#186:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 20:48
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.

Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.

Genau sowas wollte ich auch schon schreiben. Sehr glücklich

#187:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 20:58
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Fuer Personen, die keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzuordnen sind, ein eigenes Geschlecht oder mehrere eigene Geschlechter einzuführen ist ungefaehr so sinnvoll wie den Atheismus als eigenständige Religion zu betrachten.

#188:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 21:04
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer Personen, die keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzuordnen sind, ein eigenes Geschlecht oder mehrere eigene Geschlechter einzuführen ist ungefaehr so sinnvoll wie den Atheismus als eigenständige Religion zu betrachten.

Obwohl das ja wenigstens von der Häufigkeit her naheläge, und gerade da wird ausdrücklich die Möglichkeit angeboten, keine Angaben zu machen.

#189:  Autor: TheStone BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 21:20
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer Personen, die keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzuordnen sind, ein eigenes Geschlecht oder mehrere eigene Geschlechter einzuführen ist ungefaehr so sinnvoll wie den Atheismus als eigenständige Religion zu betrachten.


Kommt da auch noch ne Begründung?

#190:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 21:23
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer Personen, die keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzuordnen sind, ein eigenes Geschlecht oder mehrere eigene Geschlechter einzuführen ist ungefaehr so sinnvoll wie den Atheismus als eigenständige Religion zu betrachten.


Aha.
Wenn also ich gefragt evangelisch oder katholisch kann ich deiner Meinung nicht mehr sagen "keins von beiden", sondern muss mich für eines davon entscheiden?

Mit den Augen rollen

#191:  Autor: CnndrBrbr BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 21:45
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jdf hat folgendes geschrieben:
Das was im Gesetz steht, möchte ich meinen.
Aber vllt WILLST DU DAS JA SELBER NACHLESEN.
Was da steht ist erstaunlich wenig. Quasi nichts. Außer daß erwähnt wird, daß "diverse" Personen einen Vornamen führen können (Ach! Geschockt ). Nun würde ich erwarten, daß uneindeutiggeschlechtliche Personen auch das Recht hätten, uneindeutige Namen zu führen, aber davon steht da nichts. Darauf zielte meine Frage.

#192:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 22:01
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CnndrBrbr hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Das was im Gesetz steht, möchte ich meinen.
Aber vllt WILLST DU DAS JA SELBER NACHLESEN.
Was da steht ist erstaunlich wenig. Quasi nichts. Außer daß erwähnt wird, daß "diverse" Personen einen Vornamen führen können (Ach! Geschockt ). Nun würde ich erwarten, daß uneindeutiggeschlechtliche Personen auch das Recht hätten, uneindeutige Namen zu führen, aber davon steht da nichts. Darauf zielte meine Frage.

Das Recht, einen uneindeutigen Vornamen zu führen, hat heutzutage jeder. Die alte Vorschrift, dass bei uneindeutigen Vornamen ein zweiter, eindeutiger Vorname zu wählen war, beruhte auf keinem Gesetz, sondern lediglich auf einer Dienstanweisung, die vom Verfassunsgericht inzwischen für ungültig erklärt wurde. Nicht erlaubt ist lediglich "A Boy Named Sue", sprich für ein Kind einen dem festgelegten Geschlecht eindeutig widersprechenden Vornamen zu wählen. (--> Wikipedia, Vorname, Links zur Rechtslage in Deutschland)

#193:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 22:05
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer Personen, die keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzuordnen sind, ein eigenes Geschlecht oder mehrere eigene Geschlechter einzuführen ist ungefaehr so sinnvoll wie den Atheismus als eigenständige Religion zu betrachten.


Aha.
Wenn also ich gefragt evangelisch oder katholisch kann ich deiner Meinung nicht mehr sagen "keins von beiden", sondern muss mich für eines davon entscheiden?

Mit den Augen rollen


Nein, nur wird dadurch daraus noch keine Religion oder Konfession. Und mehr sagt "divers" ja auch nicht als "keins von beiden". Womit wir die Sache hier eigentlich abschließen können.

Allerdings bin ich nicht sicher, ob es ein guter Gedanke wäre, so etwas im Paß stehen zu haben, wenn man damit weitere Reisen zu unternehmen gedenkt, aber das müssen sich die fragen, die diese Option erstritten haben. Weiß man eigentlich, wie viele von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben?

#194:  Autor: lemmi BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 23:21
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.
Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.
Es ist a oder b, nur wird behauptet, es lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Dann reicht eine Freilassung.

Es gibt kein c. a-männlich-Samenzelle und b-weiblich-Eizelle. Da gibt es kein c.

#195:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 23:40
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.

Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.

Ich würde eher sagen, dass die Zahl der nicht-a-und-nicht-b von der Menge der (möglichen) Gesamtelemente abhängt.

Nicht schwarz und nicht weiß sind zB beliebig viele Grautöne. Oder sind die dann alle c? Aber auch beliebig viele Farbtöne. Sind die dann auch c?

Und: Gibt es mehr Farbtöne als Grautöne? Am Kopf kratzen


Zuletzt bearbeitet von jdf am 21.01.2020, 23:46, insgesamt einmal bearbeitet

#196:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 23:45
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lemmi hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.
Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.
Es ist a oder b, nur wird behauptet, es lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Dann reicht eine Freilassung.

Es gibt kein c. a-männlich-Samenzelle und b-weiblich-Eizelle. Da gibt es kein c.

Wo ist eigentlich dein Problem damit, dass es ein c gibt? Das hätte ich jetzt doch mal gern langsam gewusst.

#197:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 23:49
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jdf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.

Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.

Ich würde eher sagen, dass die Zahl der nicht-a-und-nicht-b von der Menge der (möglichen) Gesamtelemente abhängt.

Nicht schwarz und nicht weiß sind zB beliebig viele Grautöne. Oder sind die dann alle c? Aber auch beliebig viele Farbtöne. Sind die dann auch c?

Und: Gibt es mehr Farbtöne als Grautöne? Am Kopf kratzen

OK, ich möchte ein "mindestens" kaufen

#198:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 21.01.2020, 23:55
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CnndrBrbr hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Das was im Gesetz steht, möchte ich meinen.
Aber vllt WILLST DU DAS JA SELBER NACHLESEN.
Was da steht ist erstaunlich wenig. Quasi nichts. Außer daß erwähnt wird, daß "diverse" Personen einen Vornamen führen können (Ach! Geschockt ). Nun würde ich erwarten, daß uneindeutiggeschlechtliche Personen auch das Recht hätten, uneindeutige Namen zu führen, aber davon steht da nichts. Darauf zielte meine Frage.

Heißen alle Eike. Geschockt

Vornamen können nur aus wichtigem Grund geändert werden. Nach §45b ist eine gesonderte Angabe eines wichtigen Grundes nicht mehr notwendig, ein gesonderter Nachweis nicht erforderlich. Weitere Anforderungen an den Namen werden nicht genannt. (Da ist doch eine gesetzgeberische Absicht zu erkennen...)

#199:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 00:05
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Alchemist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer Personen, die keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzuordnen sind, ein eigenes Geschlecht oder mehrere eigene Geschlechter einzuführen ist ungefaehr so sinnvoll wie den Atheismus als eigenständige Religion zu betrachten.


Aha.
Wenn also ich gefragt evangelisch oder katholisch kann ich deiner Meinung nicht mehr sagen "keins von beiden", sondern muss mich für eines davon entscheiden?

Mit den Augen rollen



Nein. Du kannst schon sagen, dass Du weder katholisch noch evangelisch bist und auch sonst keiner Religion angehörst. Das reicht. Du musst Deinen Unglauben nicht in den Adelsstand einer eigenen Religion erheben. Du kannst auch so verlangen, dass Du als Atheist respektiert wirst und das ist es worauf es ankommt.

#200:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 00:18
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Andere hier können besser erklären, wie sowas logisch funktioniert: Wenn etwas nicht a ist und nicht b ist, muss ich es nicht c nennen, damit es weder a noch b ist.

Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.

Ich würde eher sagen, dass die Zahl der nicht-a-und-nicht-b von der Menge der (möglichen) Gesamtelemente abhängt.

Nicht schwarz und nicht weiß sind zB beliebig viele Grautöne. Oder sind die dann alle c? Aber auch beliebig viele Farbtöne. Sind die dann auch c?

Und: Gibt es mehr Farbtöne als Grautöne? Am Kopf kratzen

OK, ich möchte ein "mindestens" kaufen

Das kostet aber... Cool

#201:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 01:42
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Naja, ich muss es natürlich nicht c nennen (genauso wenig, wie ich a a und b b nennen muss), aber rein logisch habe ich dann natürlich ein c.



a = blau

b = rot

c = keines der Genannten.


tillich: "Also ist c eine eigene Farbe!"

Rostbraun: "Was fuer ein Quatsch! Ich bin nicht dasselbe wie türkis oder orange! Pillepalle"

Bernie: "c ist eine Mischkategorie fuer alles, was weder rot noch blau ist."

Rostbraun: "Wenigstens einer, der mich versteht!"


Sehr glücklich

#202: Re: Es gibt kein drittes Geschlecht! Autor: lemmi BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 03:19
    —
Zur Erinnerung:
lemmi hat folgendes geschrieben:
Aus dem Sexualkundeunterricht wissen wir: Die Samenzelle des Mannes trifft auf die Eizelle der Frau, dringt in ihr ein, geht in ihr auf, ein Kind entsteht. Es gibt nur zwei Geschlechter!

#203:  Autor: lemmi BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 03:33
    —
Kommt endlich eine Erklärung der "3+" Verfechter was eine sexuelle Identität ist?

#204:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 04:21
    —
lemmi hat folgendes geschrieben:
Kommt endlich eine Erklärung der "3+" Verfechter was eine sexuelle Identität ist?

Blöde Fragen zu stellen ist hier nicht verboten. Aber es stösst auf *rülps*

#205:  Autor: goedelchen BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 08:07
    —
jdf hat folgendes geschrieben:
lemmi hat folgendes geschrieben:
Ich warte immer noch auf eine Definition von "Sexueller Identität". Bitte dort:
https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=37219

Wenn das eine Wissensfrage sein soll, empfehle ich ein geeignetes, wenn möglich allgemein anerkanntes Lexikon, am besten aus diesem Jahrhundert. Ich finde ja die wikipedia ganz gut. Vllt findest du ja da was.

Aber vllt bin ich bereit, mich mit dem Thema genauer auseinanderzusetzen, wenn du mir erklärst, was Ambiguitätstoleranz ist.


Diese Form der Toleranz ist rein persönliche " Fähigkeit" . In der Findung von Regeln für die Gesellschaft hat das nur Auswirkung darin, dass sie sich entfalten kann. Normsetzend ist sie überflüssig, ja sogar schädlich.

Hinter dieser Form der Toleranz ( besonders im Einfordern derselben ) kann man sich wunderbar verstecken um politisch zu agieren ( alles Wohl durch Norm und Verbot ) .

#206: Re: Es gibt kein drittes Geschlecht! Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 09:53
    —
lemmi hat folgendes geschrieben:
Zur Erinnerung: Aus dem Sexualkundeunterricht wissen wir: Die Samenzelle des Mannes trifft auf die Eizelle der Frau, dringt in ihr ein, geht in ihr auf, ein Kind entsteht. Es gibt nur zwei Geschlechter!

Ich bin weder eine Samenzelle noch eine Eizelle.

Zur Erinnerung:
In der Reihe "genetisches Geschlecht - biologisches Geschlecht - sexuelle Identität - soziales Geschlecht" nimmt die Binarität und Eindeutigkeit typischerweise immer mehr ab bzw. wird auch immer volatiler und umständeabhängiger. Beispielsweise kann man mütterliche Gefühle entwickeln oder Kleider tragen trotz Y-Chromosom.

Wenn Du also schon auf Binarität beharren willst, dann sag wenigstens "es gibt nur zwei genetische Geschlechter" - dann ist es immerhin fast richtig.

#207: Re: Es gibt kein drittes Geschlecht! Autor: lemmi BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 10:48
    —
step hat folgendes geschrieben:
lemmi hat folgendes geschrieben:
Zur Erinnerung: Aus dem Sexualkundeunterricht wissen wir: Die Samenzelle des Mannes trifft auf die Eizelle der Frau, dringt in ihr ein, geht in ihr auf, ein Kind entsteht. Es gibt nur zwei Geschlechter!
Ich bin weder eine Samenzelle noch eine Eizelle.

#208: Re: Es gibt kein drittes Geschlecht! Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 10:51
    —
lemmi hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
lemmi hat folgendes geschrieben:
Zur Erinnerung: Aus dem Sexualkundeunterricht wissen wir: Die Samenzelle des Mannes trifft auf die Eizelle der Frau, dringt in ihr ein, geht in ihr auf, ein Kind entsteht. Es gibt nur zwei Geschlechter!
Ich bin weder eine Samenzelle noch eine Eizelle.


Volle Zustimmung.

#209:  Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 12:56
    —
goedelchen hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
lemmi hat folgendes geschrieben:
Ich warte immer noch auf eine Definition von "Sexueller Identität". Bitte dort:
https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=37219

Wenn das eine Wissensfrage sein soll, empfehle ich ein geeignetes, wenn möglich allgemein anerkanntes Lexikon, am besten aus diesem Jahrhundert. Ich finde ja die wikipedia ganz gut. Vllt findest du ja da was.

Aber vllt bin ich bereit, mich mit dem Thema genauer auseinanderzusetzen, wenn du mir erklärst, was Ambiguitätstoleranz ist.


Diese Form der Toleranz ist rein persönliche " Fähigkeit" . In der Findung von Regeln für die Gesellschaft hat das nur Auswirkung darin, dass sie sich entfalten kann. Normsetzend ist sie überflüssig, ja sogar schädlich.

Aha. Inwiefern?

goedelchen hat folgendes geschrieben:
Hinter dieser Form der Toleranz ( besonders im Einfordern derselben ) kann man sich wunderbar verstecken um politisch zu agieren

Zum Glück tut das hier ja niemand.

goedelchen hat folgendes geschrieben:
( alles Wohl durch Norm und Verbot ) .

What?

#210: Re: Es gibt kein drittes Geschlecht! Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 22.01.2020, 12:59
    —
lemmi hat folgendes geschrieben:
Zur Erinnerung:
lemmi hat folgendes geschrieben:
Aus dem Sexualkundeunterricht wissen wir: Die Samenzelle des Mannes trifft auf die Eizelle der Frau, dringt in ihr ein, geht in ihr auf, ein Kind entsteht. Es gibt nur zwei Geschlechter!

Mir möchte fast scheinen, dass du nicht nur vom dem Gegenstand der Diskussion überfordert bist, sondern auch vom Diskutieren selbst.



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