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Strafanzeige gegen Hohmann wegen Hetze gegen Gottlose
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#105368) Verfasst am: 19.03.2004, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte schon immer dieses lästige Feature "Staatsangehörigkeit" im Ausweis loswerden. zynisches Grinsen
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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al´ utomobi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 19

Beitrag(#105719) Verfasst am: 20.03.2004, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

liegt denn die eigentliche problematik in juristischer sache nicht daran das der begriff "gottlos" wenig konkret und zumeist nicht wortwörtlich bezogen sondern eher als schlagwortmetapher verwendet wird.

vllt kommt man eher weiter wenn man an dieser definition des wortes weiterarbeitet. zum beispiel das es atheistische vereine gibt die in ihrer gruppenbekennung sich eindeutig dieses wort geben lassen und darauf dann in zukunft besser argumentieren könnten?
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ein sohn haeckels
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#106183) Verfasst am: 21.03.2004, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Verstößt die Aussage des Staatsanwaltes nicht auch gegen das GG?

Artikel 3, Absatz3 hat folgendes geschrieben:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Sind rechtliche Schritte gegen den Mann möglich?
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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#106195) Verfasst am: 21.03.2004, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
Verstößt die Aussage des Staatsanwaltes nicht auch gegen das GG?

Artikel 3, Absatz3 hat folgendes geschrieben:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Sind rechtliche Schritte gegen den Mann möglich?


Nein.
Wenn dus genauer wissen wilslt frag sermon.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#106210) Verfasst am: 21.03.2004, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Und das ist in meinen Augen der eigentliche Skandal der Hohmann-Rede.
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#125275) Verfasst am: 15.05.2004, 18:40    Titel: Auch kein Strafverfahren wegen antisemitischer Äußerungen Antworten mit Zitat

Der Hessische Rundfunk hat folgendes geschrieben:
Kein Strafverfahren gegen Martin Hohmann

Martin Hohmann bleibt ein Strafverfahren wegen seiner als antisemitisch kritisierten Rede am 3. Oktober 2003 erspart. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat ein Strafverfahren gegen den inzwischen fraktionslosen Bundestagsabgeordneten aus Osthessen abgelehnt.

Beschwerde des Zentralrats der Juden abgewiesen

Die Staatsanwaltschaft Fulda hatte zuvor mehrere Anzeigen gegen Hohmann wegen antisemitischer Äußerungen des CDU-Politikers geprüft, im Februar aber entschieden, von einer Anklage abzusehen, weil sie keine Straftatbestände sah. Gegen diese Entscheidung hatte unter anderem der Zentralrat der Juden in Deutschland Beschwerde eingelegt. Diese hat die Generalstaatsanwaltschaft nun zurückgewiesen.

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Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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