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Was bedeutet für euch "Religionsfreiheit"?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26500
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1889233) Verfasst am: 08.12.2013, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Schon, wobei es aber gestattet ist 500 Schinpansen zu Forschungszwecken umzubringen, aber eher nicht als Freiheit der Kunst durchgehen würde. Als Teil der Religionsausübung? Eher ja, wenn ich an Beschneidung und Schächtung denke.

In der Tat. Auf etwas in dieser Art wollte ich hinaus.

Warum darf man aus religiösen Gründen beschneiden und schächten - aber warum darf man nicht aus religiösen Gründen Gras rauchen? ....

Versteh ich jetzt nicht. Der bloße Konsum von Cannabis ist bei uns nicht strafbar.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1889237) Verfasst am: 08.12.2013, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Schon, wobei es aber gestattet ist 500 Schinpansen zu Forschungszwecken umzubringen, aber eher nicht als Freiheit der Kunst durchgehen würde. Als Teil der Religionsausübung? Eher ja, wenn ich an Beschneidung und Schächtung denke.

In der Tat. Auf etwas in dieser Art wollte ich hinaus.

Warum darf man aus religiösen Gründen beschneiden und schächten - aber warum darf man nicht aus religiösen Gründen Gras rauchen? ....

Versteh ich jetzt nicht. Der bloße Konsum von Cannabis ist bei uns nicht strafbar.

fwo



[satiremodus] Aber wenn man's doch aus religioesen Gruenden raucht, dann sollte das schon verboten sein, weil Religion finde ich irgendwie scheisse! Das ist genau wie mit dem Kopftuch! [/satiremodus]
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1889249) Verfasst am: 08.12.2013, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Schon, wobei es aber gestattet ist 500 Schinpansen zu Forschungszwecken umzubringen, aber eher nicht als Freiheit der Kunst durchgehen würde. Als Teil der Religionsausübung? Eher ja, wenn ich an Beschneidung und Schächtung denke.

In der Tat. Auf etwas in dieser Art wollte ich hinaus.

Warum darf man aus religiösen Gründen beschneiden und schächten - aber warum darf man nicht aus religiösen Gründen Gras rauchen? ....

Versteh ich jetzt nicht. Der bloße Konsum von Cannabis ist bei uns nicht strafbar.

fwo


Naja. Konsumieren ist straffrei. Aber Besitzen ist verboten. Bei geringfügigen Mengen kann von Strafverfolgung abgesehen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%28Bet%C3%A4ubungsmittelrecht%29
Zitat:
Zu beachten ist, dass es sich bei den Festlegungen der einzelnen Bundesländer um Richtwerte handelte, von denen Staatsanwälte und Richter im Einzelfall abweichen konnten. Es gibt keinen Anspruch auf das Absehen von Strafverfolgung beim Drogenbesitz in geringen Mengen. Wird von Strafverfolgung abgesehen, so heißt das nicht automatisch, dass auch von Sanktionen abgesehen wird. Staatsanwälte haben nach § 153a StPO die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen (z. B. Arbeitsstunden, Geldauflage oder Beratung in einer geeigneten Einrichtung) einzustellen. Das wird häufig bei Straffälligen angewendet, die wiederholt wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen oder mit ein wenig mehr als einer geringen Menge angezeigt wurden. Aber auch besondere Umstände im Zusammenhang mit der Tat können dazu führen, dass von Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes in geringen Mengen nicht oder nur unter Auflagen abgesehen wird.
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3726

Beitrag(#1889316) Verfasst am: 08.12.2013, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Warum darf man aus religiösen Gründen beschneiden und schächten - aber warum darf man nicht aus religiösen Gründen Gras rauchen? ....

Versteh ich jetzt nicht. Der bloße Konsum von Cannabis ist bei uns nicht strafbar.

fwo

Siehe dieses Urteil.

Zitat:
Bundesverwaltungsgericht

[...] Eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Cannabis-Anbaus nach § 3 BtMG kann nicht mit der Begründung beansprucht werden, der Genuss von Marihuana sei Teil der Religionsausübung.

[...]

Gerät Art. 4 GG * in Kollision mit einer anderen Verfassungsnorm, so ist eine Abwägung erforderlich [...] In Art. 2 Abs. 2 GG wird jedermann das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gewährleistet.

http://lexetius.com/2000,3204

Schon etwas merkwürdig, daß in diesem Fall Art. 2 greift, bei Beschneidung aber nicht. Das ist paradox, ja eigentlich absurd. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.


*
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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NoReply
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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1889351) Verfasst am: 08.12.2013, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Schon, wobei es aber gestattet ist 500 Schinpansen zu Forschungszwecken umzubringen, aber eher nicht als Freiheit der Kunst durchgehen würde. Als Teil der Religionsausübung? Eher ja, wenn ich an Beschneidung und Schächtung denke.


Wobei es aber auch umgekehrte Beispiele gibt: Das zeigen von Hakenkreuzen in Filmen wie Indiana Jones oder Inglourious Basterds fällt unter die Kunstfreiheit. Ob es als hinduistisches Glückssymbol auch unter die Religionsfreiheit fällt wage ich eher zu bezweifeln. Hier wiegt die Kunstfreiheit mehr als die Religionsfreiheit.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1889537) Verfasst am: 09.12.2013, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der wichtigste Aspekt der Religionsfreiheit ist zunächst einmal die uneingeschränkte Gewissensfreiheit. Diese geht weit über die Meinungsfreiheit hinaus und das ist m.E. auch wichtig.


Magst du das mal erklären? Am besten mit ein paar Beispielen?


Nunja, z.B. kann man die Verweigerungsmöglichkeit des Wehrdienstes bis vor kurzem als Ausdruck der Gewissensfreiheit ansehen.


Danke für die Antwort. Zeigt denn aber nicht gerade dieses Beispiel, wie wackelig dieses Konstrukt ist? Es soll ja junge Männer gegeben haben, die eigens zum Verweigerungszweck zu pazifistischen Christenmenschen mutierten - gern auch deshalb, weil man keine Lust hatte, die vielfach zuvor schon weitergereichten Vorlagen zu ändern? Führt das den Ansatz nicht ad absurdum?

Zitat:
Sehr platt gesagt, darf es z.B. kein Gesetz geben, dass verbietet, Atheist zu sein. Oder Moslem.


Wäre so ein Gesetz denn nicht eh reichlich unsinnig, weil man ja ohne Wort und Tat (also reines "X-sein") nichts nachzuweisen und mithin zu sanktionieren hätte? So "darf" man ja auch vor seinem Gewissen den Holocaust leugnen bzw. Nazi sein - so lange man dergleichen nicht kundtut.

Zitat:
Die Meinungsfreiheit hingegen ist ja eigentlich eine Meinungsäußerungsfreiheit, sie schützt nicht direkt die Freiheit Meinungen haben zu dürfen und ist insofern dann auch gesetzlich einschränkbar.


Genau. Gewissensfreiheit allein ist m.E. eben nicht gesetzlich einschränkbar. Was bringt es, etwas zu einem "Recht" zu erklären, was man andernfalls sowieso nicht sanktionieren könnte?
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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GoGi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.09.2013
Beiträge: 1

Beitrag(#1895550) Verfasst am: 07.01.2014, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dass der Staat die Existenz eines Gewissens offiziell anerkennt, kann durchaus praktische Auswirkungen haben, ich kenne zumindest folgendes Beispiel (welches aber seit der Aussetzung der Wehrpflicht so nicht mehr relevant ist)

Wer früher (auch) den Zivildienst verweigert hat, wurde vor Gericht gestellt und wegen Dienstflucht verurteilt. Es war hier aber für das Gericht möglich im Urteil explizit festzustellen, dass die Dienstflucht aus Gewissensgründen begangen wurde. In diesem Fall war eine nochmalige Verurteilung (wenn der Verurteilte anschließend nochmal zum Zivildienst einberufen wurde) nicht möglich. In anderen Fällen konnte man dagegen immer wieder eine neue Strafe bekommen.

Die Begründung liegt darin, dass bei Gewissensgründen von einer einzigen Tat, ansonsten von mehreren Taten ausgegangen wurde. Zitat aus dem relevanten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: "Dieselbe Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG liegt auch vor, wenn die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst auf die ein für allemal getroffene und fortwirkende Gewissensentscheidung des Täters zurückgeht" (s. BVerfGE 23, 191).

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Was bringt es, etwas zu einem "Recht" zu erklären, was man andernfalls sowieso nicht sanktionieren könnte?

Ohne Gewissensfreiheit wäre hier möglicherweise anders entschieden worden.
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Landei
Gesinnungspolizist



Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Beitrag(#1895608) Verfasst am: 08.01.2014, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Religionsfreiheit wird gerade in Oklahoma ein wenig strapaziert:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/satanisten-planen-statue-vor-parlament-von-oklahoma-a-942205.html
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Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. (Kemal Atatürk)
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1895614) Verfasst am: 08.01.2014, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Landei hat folgendes geschrieben:
Die Religionsfreiheit wird gerade in Oklahoma ein wenig strapaziert:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/satanisten-planen-statue-vor-parlament-von-oklahoma-a-942205.html



Wieso strapaziert? Sie wird ausgeübt. Lachen
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1895616) Verfasst am: 08.01.2014, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Landei hat folgendes geschrieben:
Die Religionsfreiheit wird gerade in Oklahoma ein wenig strapaziert:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/satanisten-planen-statue-vor-parlament-von-oklahoma-a-942205.html



Wieso strapaziert? Sie wird ausgeübt. Lachen


Das gefällt mir. Lachen
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1895658) Verfasst am: 08.01.2014, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Landei hat folgendes geschrieben:
Die Religionsfreiheit wird gerade in Oklahoma ein wenig strapaziert:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/satanisten-planen-statue-vor-parlament-von-oklahoma-a-942205.html



Wieso strapaziert? Sie wird ausgeübt. Lachen


Das gefällt mir. Lachen

Wobei dies in Deutschland - auch bei einer Christusstatue eben aufgrund der Nähe zum Parlament kaum möglich sein dürfte.
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Harrass
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.10.2008
Beiträge: 228
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1895690) Verfasst am: 08.01.2014, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich sollte jeder seine Religion frei ausüben dürfen.

Teil des Problems ist aber, das in manchen Religionen der Kampf gegen Andersgläubige mit zur "Religionsausübung" gehört.
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Der deutsche Sonderweg, Atomkraft ausgerechnet durch Braunkohle zu ersetzen, wird das Klima nicht retten.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1895699) Verfasst am: 08.01.2014, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Harrass hat folgendes geschrieben:
Selbstverständlich sollte jeder seine Religion frei ausüben dürfen.

Teil des Problems ist aber, das in manchen Religionen der Kampf gegen Andersgläubige mit zur "Religionsausübung" gehört.



Das ist wie mit jedem anderen Grundrecht auch: Das gilt nur solange wie dadurch nicht andere Leute an der Ausuebung ihrer Grundrechte gehindert werden.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1895820) Verfasst am: 09.01.2014, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Harrass hat folgendes geschrieben:
Selbstverständlich sollte jeder seine Religion frei ausüben dürfen.

Teil des Problems ist aber, das in manchen Religionen der Kampf gegen Andersgläubige mit zur "Religionsausübung" gehört.



Das ist wie mit jedem anderen Grundrecht auch: Das gilt nur solange wie dadurch nicht andere Leute an der Ausuebung ihrer Grundrechte gehindert werden.

Dieser Satz gilt keineswegs so pauschal.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1895821) Verfasst am: 09.01.2014, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1895824) Verfasst am: 09.01.2014, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.

Irgendwie komme ich da jetzt nicht mit. Von einem "Recht zur Befolgung von Pflichten" habe ich noch nie was gehört, nur von einem "Zwang zur Befolgung von Pflichten".
Ist dir da was durcheinander geraten?
Hatten z.B. unsere jungen Männer mal das Recht, der Wehrpflicht zu folgen? Ich dachte immer, die mußten. Wer nämlich freiwillig zum Bund ging war bekanntlich nun grade nicht in der Wehrpflicht...
Oder hat schon mal einer den Bund auf sein Recht an Wehrpflicht verklagt, weil man ihn als untauglich ausmusterte?
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1895827) Verfasst am: 09.01.2014, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.

Irgendwie komme ich da jetzt nicht mit. Von einem "Recht zur Befolgung von Pflichten" habe ich noch nie was gehört, nur von einem "Zwang zur Befolgung von Pflichten".
Ist dir da was durcheinander geraten?
Hatten z.B. unsere jungen Männer mal das Recht, der Wehrpflicht zu folgen? Ich dachte immer, die mußten. Wer nämlich freiwillig zum Bund ging war bekanntlich nun grade nicht in der Wehrpflicht...
Oder hat schon mal einer den Bund auf sein Recht an Wehrpflicht verklagt, weil man ihn als untauglich ausmusterte?

Das ist ja gerade die Besonderheit der Religion. Idee

Religionen enthalten doch weder Rechte noch Freiheiten. Sie enthalten Pflichten. Tu dies, lass das etc. Wer religiös ist, unterliegt einem ganzen Katalog von religiösen Vorschriften. Angefangen bei den 10 Geboten, über das Gebot der Nächsten- und Feindesliebe bis hin zum Kopftuch. Der Begriff "Religionsfreiheit" ist natürlich insofern irreführend, als sich natürlich niemand freiwillig eine Religion aussucht. Aber noch weniger kann man sich deren Inhalt aussuchen. Der ist halt schon da.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1895842) Verfasst am: 09.01.2014, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.


Jeder hat auch voellig unabhaengig von jeder Religion das Recht sich allen moeglichen "Pflichten zu unterwerfen", auf die er gerade Bock hat. Wo ist da jetzt das Problem? Schulterzucken

Solange dies freiwillig geschieht ist da alles im Lot.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Beitrag(#1895844) Verfasst am: 09.01.2014, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.

Das halte ich rechtsphilosophisch für Unsinn. Die Religionsfreiheit löst keine Pflichten aus, sondern gibt dir die Freiheit, dich diesen Pflichten genau soweit zu unterwerfen, wie Du es willst, und nicht wie deine Kirche es fordert. Das ist dann eine Sache zwischen deiner Kirche und dir, inwieweit eine unvollständige Pflichterfüllung aus Sicht der Kirche euer Verhältnis zueinander ändert, aber die einzige Konsequenz, die die Kirche ziehen kann, ist dich auszuschließen.

Das wiederum ändert für dich persönlich nicht unbedingt die Religion, zu der Du dich bekennst, Du wechselst damit nur die Verkaufsorganisation für deinen Gott, oder wirst Direktkunde, wenn keiner der Anbieter dir passt. Die Religionsfreiheit schließt weitere Ansprüche der Kirche an dich, als Du sie ihr freiwillig gewährst, aus.

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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1895845) Verfasst am: 09.01.2014, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.

Irgendwie komme ich da jetzt nicht mit. Von einem "Recht zur Befolgung von Pflichten" habe ich noch nie was gehört, nur von einem "Zwang zur Befolgung von Pflichten".
Ist dir da was durcheinander geraten?
Hatten z.B. unsere jungen Männer mal das Recht, der Wehrpflicht zu folgen? Ich dachte immer, die mußten. Wer nämlich freiwillig zum Bund ging war bekanntlich nun grade nicht in der Wehrpflicht...
Oder hat schon mal einer den Bund auf sein Recht an Wehrpflicht verklagt, weil man ihn als untauglich ausmusterte?



Du kannst z.B. sagen: Ich erachte es als meine Pflicht der Oma Krause nebenan ihre Einkaufstueten in den 3.Stock zu tragen, weil sie nicht mehr so gut Treppen steigen kann.
Das ist Dein gutes Recht, Dir das selbst zur Pflicht zu machen. Das darf Dir niemand verbieten. Der einzige "Zwang", der hierbei ausgeuebt wird, ist in Deinem Kopf.

Du kannst Dich auch freiwillig einem gemeinnuetzigen Verein anschliessen, der es als gemeinsame Pflicht aller seiner Mitglieder ansieht, alten klapprigen Omis ihre Einkaufstaschen die Treppe hochzutragen. Auch das kann Dir niemand verbieten.

So aehnlich laeuft das auch mit "religioesen Pflichten". Die jeweiligen Pflichten muessen dazu nicht unbedingt sinnvoll sein.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1895954) Verfasst am: 10.01.2014, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.

Das halte ich rechtsphilosophisch für Unsinn. Die Religionsfreiheit löst keine Pflichten aus, sondern gibt dir die Freiheit, dich diesen Pflichten genau soweit zu unterwerfen, wie Du es willst, und nicht wie deine Kirche es fordert. Das ist dann eine Sache zwischen deiner Kirche und dir, inwieweit eine unvollständige Pflichterfüllung aus Sicht der Kirche euer Verhältnis zueinander ändert, aber die einzige Konsequenz, die die Kirche ziehen kann, ist dich auszuschließen.

Das wiederum ändert für dich persönlich nicht unbedingt die Religion, zu der Du dich bekennst, Du wechselst damit nur die Verkaufsorganisation für deinen Gott, oder wirst Direktkunde, wenn keiner der Anbieter dir passt. Die Religionsfreiheit schließt weitere Ansprüche der Kirche an dich, als Du sie ihr freiwillig gewährst, aus.

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Hast du die Beschneidungsdebatte verschlafen? Da ging darum, dass jüdische Jungen beschnitten werden müssen. Es ging nicht um die Freiheit, sein Kind beschneiden zu dürfen. Der jüdische Standpunkt war, dass diesbezüglich gerade kein Wahlrecht besteht!

Durch diese besondere Konstellation ist unser Staat quasi erpresst worden. Ein "Recht zur Pflicht" wurde postuliert und eine strafbare Körperverletzung wurde erlaubt. Mit Freiheit alleine wäre das nicht gegangen.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1895967) Verfasst am: 10.01.2014, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Hast du die Beschneidungsdebatte verschlafen? Da ging darum, dass jüdische Jungen beschnitten werden müssen. Es ging nicht um die Freiheit, sein Kind beschneiden zu dürfen. Der jüdische Standpunkt war, dass diesbezüglich gerade kein Wahlrecht besteht!

Durch diese besondere Konstellation ist unser Staat quasi erpresst worden. Ein "Recht zur Pflicht" wurde postuliert und eine strafbare Körperverletzung wurde erlaubt. Mit Freiheit alleine wäre das nicht gegangen.


Wenn ich an die Aussagen à la "jüdisches Leben werde durch das Kölner Urteil in Deutschland nicht mehr möglich sein", neige ich dazu dir in diesem Punkt zuzustimmen
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1896151) Verfasst am: 11.01.2014, 03:15    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Sichtweise halte ich doch für arg übertrieben. Jede Religion enthält bestimmte "vorgeschriebene" Verhaltensweisen und Gebote. Ob und in welchem Umfang man sich nun daran hält, ist wiederum selbst überlassen. Auch Katholiken sündigen ja regelmäßig (verstoßen damit gegen die Gebote), gehen dann eben beichten oder auch nicht. Nicht alle Juden und Muslime lassen ihre Jungs wirklich beschneiden (müssen dann ggf. Kritik aus ihrer Gemeinschaft über sich ergehen lassen). Letztlich handelt es sich um das RECHT, die Religion auszuüben. Wäre es eine PFLICHT, dann gäbe es ja Sanktionen seitens des Staates.
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There is a rumour going around that I have found God. I think this is unlikely because I have enough difficulty finding my keys, and there is empirical evidence that they exist.
(Terry Pratchett)
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fwo
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Beitrag(#1896160) Verfasst am: 11.01.2014, 05:44    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Religionen beinhalten Pflichten. Religionsfreiheit ist daher (auch) das Recht, sich bestimmten Pflichten zu unterwerfen. Daraus folgt die Frage, ob die Freiheit der Religion automatisch das Recht zur Befolgung aller damit verbundenen Pflichten beinhaltet. Diese Konstellation ist durchaus einzigartig im GG. Kein anderes Grundrecht löst in dieser Form gleichzeitig Pflichten aus.

Das halte ich rechtsphilosophisch für Unsinn. Die Religionsfreiheit löst keine Pflichten aus, sondern gibt dir die Freiheit, dich diesen Pflichten genau soweit zu unterwerfen, wie Du es willst, und nicht wie deine Kirche es fordert. Das ist dann eine Sache zwischen deiner Kirche und dir, inwieweit eine unvollständige Pflichterfüllung aus Sicht der Kirche euer Verhältnis zueinander ändert, aber die einzige Konsequenz, die die Kirche ziehen kann, ist dich auszuschließen.

Das wiederum ändert für dich persönlich nicht unbedingt die Religion, zu der Du dich bekennst, Du wechselst damit nur die Verkaufsorganisation für deinen Gott, oder wirst Direktkunde, wenn keiner der Anbieter dir passt. Die Religionsfreiheit schließt weitere Ansprüche der Kirche an dich, als Du sie ihr freiwillig gewährst, aus.

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Hast du die Beschneidungsdebatte verschlafen? Da ging darum, dass jüdische Jungen beschnitten werden müssen. Es ging nicht um die Freiheit, sein Kind beschneiden zu dürfen. Der jüdische Standpunkt war, dass diesbezüglich gerade kein Wahlrecht besteht!

Durch diese besondere Konstellation ist unser Staat quasi erpresst worden. Ein "Recht zur Pflicht" wurde postuliert und eine strafbare Körperverletzung wurde erlaubt. Mit Freiheit alleine wäre das nicht gegangen.

Ich habe verfassungstheoretisch argumentiert. Das habe ich auch in der Beschneidungsdebatte getan, die ich nicht verschlafen habe. Mein Standpunkt zum Buben-dürfen-verstümmelt-werden-Gesetz ist deshalb auch eindeutig: Dieses Gesetz wurde mit einem getürkten medizinischen Gutachten und der Drohung einer erneuten Vertreibung der Juden aus Deutschland durch den Bundestag gepaukt und lebt davon, dass eine Normenkontrolle bei diesen Gegebenheiten wahrscheinlich nur durch die Abgeordneten in Gang gebracht werden kann, die diesen Unsinn verabschiedet haben.

Oder allgemein ausgedrückt: Die Existenz von Verhalten, das ein Verstoß gegen eine Regel darstellt, ist kein Beleg für das Nichtvorhandensein dieser Regel.

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Harrass
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Anmeldungsdatum: 04.10.2008
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Beitrag(#1896182) Verfasst am: 11.01.2014, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist sowieso heute gar nicht mehr so einfach, sich den Regeln der Religion zu entziehen.

Schliesslich ist die Rechtsprechung seit Jahrhunderten von Christlicher Religion geprägt.
Und die ganzen Ethik Räte, die heute raten, wie Gesetzte aussehen sollten, sind zu grossen Teilen von Priestern besetzt, weil die ja so eine hohe Moral haben.
_________________
Der deutsche Sonderweg, Atomkraft ausgerechnet durch Braunkohle zu ersetzen, wird das Klima nicht retten.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1896201) Verfasst am: 11.01.2014, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

So isses. Die Grünen fordern, einmal pro Woche einen vegetarischen Tag zu machen, und die Priester rufen begeistert: Ha'm wir doch schon immer gesagt, am Freitag kein Fleisch!
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44680

Beitrag(#1896260) Verfasst am: 11.01.2014, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
So isses. Die Grünen fordern, einmal pro Woche einen vegetarischen Tag zu machen, und die Priester rufen begeistert: Ha'm wir doch schon immer gesagt, am Freitag kein Fleisch!

Was nicht heißt, dass es nicht vielleicht Sinn machen würde, weniger Fleisch zu essen.
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1896263) Verfasst am: 11.01.2014, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
So isses. Die Grünen fordern, einmal pro Woche einen vegetarischen Tag zu machen, und die Priester rufen begeistert: Ha'm wir doch schon immer gesagt, am Freitag kein Fleisch!

Was nicht heißt, dass es nicht vielleicht Sinn machen würde, weniger Fleisch zu essen.


...oder einer älteren Dame über die Strasse zu helfen.
_________________
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44680

Beitrag(#1896268) Verfasst am: 12.01.2014, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das Sinn macht, kommt sehr auf die Situation an. Es gibt ja in Cartoons diesen beliebten Witz, dass jemand einer alten Dame über die Straße "hilft", die eigentlich nur auf dieser Seite der Straße auf den Bus warten wollte...
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1896284) Verfasst am: 12.01.2014, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
So isses. Die Grünen fordern, einmal pro Woche einen vegetarischen Tag zu machen, und die Priester rufen begeistert: Ha'm wir doch schon immer gesagt, am Freitag kein Fleisch!

Was nicht heißt, dass es nicht vielleicht Sinn machen würde, weniger Fleisch zu essen.

"it makes sin" sagt man im Englischen. Auf Deutsch heißt es: "es ist sinnvoll".
Allmählich sprechen die Freigeister besser Englisch als Deutsch.
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