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"So wahr mir Gott helfe"
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#169073) Verfasst am: 23.08.2004, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
Ok, man kann "bei Gott" schwören oder den Zusatz weglassen.
Aber: Kann man auch die Hilfe anderer "metaphysischer Entitäten" anrufen? Z.B. Allah, Ernst Kuzorra, Rosa Einhorn?
Was passiert, wenn man das - z.B. vor Gericht - einfach macht?


Also, eine Formel entsprechend einer Religion, der man angehört, ist zumindest bei Gericht ausdrücklich zulässig.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#169081) Verfasst am: 23.08.2004, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Schalker hat folgendes geschrieben:
Ok, man kann "bei Gott" schwören oder den Zusatz weglassen.
Aber: Kann man auch die Hilfe anderer "metaphysischer Entitäten" anrufen? Z.B. Allah, Ernst Kuzorra, Rosa Einhorn?
Was passiert, wenn man das - z.B. vor Gericht - einfach macht?
Dan Kumpel erst vor einiger Zeit bei der Bundeswehr schwören musste weiß ich, dass das nicht geht.


Was hat er denn sagen wollen?
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#169352) Verfasst am: 24.08.2004, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und die Kreuze in staatlichen Gerichtsräumen bezeugen auch die bevorzugte Form des Gottesglaubens.
Müssen die eigentlich auch auf Verlangen abgenommen werden?
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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#169354) Verfasst am: 24.08.2004, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und die Kreuze in staatlichen Gerichtsräumen bezeugen auch die bevorzugte Form des Gottesglaubens.
Müssen die eigentlich auch auf Verlangen abgenommen werden?


Soviel ich weiß, kann man einen Anspruch auf einen neutralen Raum geltend machen. Wobei man aber wohl erst einen Antrag stellen muss und dieser dann auch angenommen werden muss.

Sicher weiß ich die Rechtslage aber nicht.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#169355) Verfasst am: 24.08.2004, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Schalker hat folgendes geschrieben:
Ok, man kann "bei Gott" schwören oder den Zusatz weglassen.
Aber: Kann man auch die Hilfe anderer "metaphysischer Entitäten" anrufen? Z.B. Allah, Ernst Kuzorra, Rosa Einhorn?
Was passiert, wenn man das - z.B. vor Gericht - einfach macht?


Also, eine Formel entsprechend einer Religion, der man angehört, ist zumindest bei Gericht ausdrücklich zulässig.


Irgend-"Einer" Religion oder nur solche, die als "Glaubensgemeinschaft" staatlicherseits anerkannt sind?
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#169356) Verfasst am: 24.08.2004, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv035366.html
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#169357) Verfasst am: 24.08.2004, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Spock hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und die Kreuze in staatlichen Gerichtsräumen bezeugen auch die bevorzugte Form des Gottesglaubens.
Müssen die eigentlich auch auf Verlangen abgenommen werden?


Soviel ich weiß, kann man einen Anspruch auf einen neutralen Raum geltend machen. Wobei man aber wohl erst einen Antrag stellen muss und dieser dann auch angenommen werden muss.

Sicher weiß ich die Rechtslage aber nicht.


Allein durch die Forderung, das Kreuz abzuhängen oder einen "neutralen" Raum haben zu wollen, muss man seine Weltanschauung preisgeben. Dies muss man als Christ z.B. nicht. Das ist schon eine Ungleichbehandlung und kann einen fundikatholischen Richter z.B. schon in gewisser Weise - vielleicht gar noch unterbewusst - befangen machen. Weg mit den Kreuzen! Überall!
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."


Zuletzt bearbeitet von Effô Tisetti am 24.08.2004, 12:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#169360) Verfasst am: 24.08.2004, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv035366.html

Danke Knuddeln

@ Schalker: Ja, das sehe ich ebenso
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