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Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern

 
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#397814) Verfasst am: 07.01.2006, 22:08    Titel: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern Antworten mit Zitat

Kürzlich las ich in einem Forum eine Anfrage von einer Schülerin, die für ein Referat dringend ein bestimmtes Buch brauchte, das nicht mehr im Handel zu bekommen war. Sie suchte nun jemanden, der dieses Buch scannen und ihr per E-Mail zuschicken würde.

Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#397819) Verfasst am: 07.01.2006, 22:14    Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?


Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.

Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein?
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#397821) Verfasst am: 07.01.2006, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Weil auch Bücher, die nicht mehr im Handel sind, urheberrechtlich geschützt sind?
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#397826) Verfasst am: 07.01.2006, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist, dürfte das obsolet sein.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#397838) Verfasst am: 07.01.2006, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da das Buch aus den 80ern ist, schätze ich mal, dass sich der Urheber noch guter Gesundheit erfreut. Ist übrigens kein Fachbuch sondern ein fiktionaler Text.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#397847) Verfasst am: 07.01.2006, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Pfff, warum muss ich mir solche Threads immer durchlesen? Jetzt hole ich glatt das Gesetz raus obwohl ich nicht wirklich will. Oder will ich?
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#397848) Verfasst am: 07.01.2006, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, also meiner Interpretation deutschen Rechts nach, handelt es sich dann um die Anstiftung zur einer Straftat.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#397861) Verfasst am: 07.01.2006, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

§ 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#397862) Verfasst am: 07.01.2006, 22:51    Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?


Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.

Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein?


Unterricht und Forschung sind im UrhG privilegiert. Allerdings bin ich jetzt zu faul die einzelheiten rauszuschreiben.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#397864) Verfasst am: 07.01.2006, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
§ 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch.


OK, das hieße, dass jemand ein Buch vervielfältigt und jemand anderem zur Verfügung stellt.

Also ist das etwas anderes als ein Buch für Studienzwecke für sich zu kopieren. Strafbar wäre das nur, wenn derjenige, der das Büchereibuch für sich kopiert und dann jemand anderem zu weiteren Verwendung überlässt?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#397868) Verfasst am: 07.01.2006, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
§ 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch.


OK, das hieße, dass jemand ein Buch vervielfältigt und jemand anderem zur Verfügung stellt.

Also ist das etwas anderes als ein Buch für Studienzwecke für sich zu kopieren. Strafbar wäre das nur, wenn derjenige, der das Büchereibuch für sich kopiert und dann jemand anderem zu weiteren Verwendung überlässt?


Nee, lies mal über deinem Posting. Kann aber trotzdem sein dass du recht hast, da müsste ich noch einmal in das Gesetz schauen ^^
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#397878) Verfasst am: 07.01.2006, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
§ 53 IV b) UrhG sollte die einschlägige Norm sein. Das Buch muss seit 2 Jahren vergriffen sein, und die Vervielfältigung muss dem eigenen Gebrauch dienen. Hier dient sie aber nicht dem eigenen Gebrauch.


OK, das hieße, dass jemand ein Buch vervielfältigt und jemand anderem zur Verfügung stellt.

Also ist das etwas anderes als ein Buch für Studienzwecke für sich zu kopieren. Strafbar wäre das nur, wenn derjenige, der das Büchereibuch für sich kopiert und dann jemand anderem zu weiteren Verwendung überlässt?


Nee, lies mal über deinem Posting.


OK, hatte ich übersehen.

Zitat:
Kann aber trotzdem sein dass du recht hast, da müsste ich noch einmal in das Gesetz schauen ^^


Es war keine Feststellung von mir, sondern eine direkte Verständnisfrage.
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
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Beitrag(#397879) Verfasst am: 07.01.2006, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
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Shadaik
evolviert



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Wohnort: MG

Beitrag(#397900) Verfasst am: 07.01.2006, 23:44    Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?


Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.

Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein?

Wei auf die Benutzung des Forums keine Abgabe an die VG Wort fällig wird.

Diese sind nämlich als Entschädigung für die Autoren in den Kopiergebühren der Uni beinhaltet. Die VG Wort verteilt das Geld dann an die Autoren, aber frag mich bloß nicht, nach welchem Verteilungsschlüssel.

Hier im Forum verstößt es nicht gegen Urheberrecht (nicht die Nachfrage), wohl aber die Einstellung des Textes, so er urheberrechtlich geschützt ist.
Davon ausgenommen sind per Gesetz interne Bereiche.
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Zuletzt bearbeitet von Shadaik am 07.01.2006, 23:47, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Bottrop

Beitrag(#397901) Verfasst am: 07.01.2006, 23:46    Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?


Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.

Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein?

Wei auf die Benutzung des Forums keine Abgabe an die VG Wort fällig wird.

Diese sind nämlich in den Kopiergebühren der Uni beinhaltet.


Was ist VG? Und wieso Kopiergebühren der Uni? Wir haben die Bücher ausgeliehen und irgendwo kopiert.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#397902) Verfasst am: 07.01.2006, 23:48    Titel: Re: Rechtslage im Internet - Kopieren von Büchern Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Droht dem Forumsbetreiber Ärger, wenn er solche Anfragen stehen lässt?


Hmm... wir haben an der Uni Fachbücher die wir benötigten komplett kopiert (ausgeliehen aus der Unibücherei), um die teilweise immensen Kosten zu sparen. Das war Usus.

Warum sollte das von dir Beschriebene illegal sein?

Wei auf die Benutzung des Forums keine Abgabe an die VG Wort fällig wird.

Diese sind nämlich in den Kopiergebühren der Uni beinhaltet.


Was ist VG? Und wieso Kopiergebühren der Uni? Wir haben die Bücher ausgeliehen und irgendwo kopiert.

Okay, aber sofern es nicht dein eigener oder sonstein Privatkopierer war kostet das was.

VG = Verwertungsgesellschaft, eine weitaus bekanntere VG ist die GEMA.
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