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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#734919) Verfasst am: 31.05.2007, 10:55 Titel: STASI2.0 V |
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In was für einer Zeit leben wir, in der es bis vors Verfassungsgericht muss, damit klar ist, dass man ein Telefonat zwischen Anwalt(Verteidiger) und Mandant nicht abhören darf...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90356
Aber hei, es besteht ja keine Gefahr für den Rechtsstaat - das ist doch alles nur zu unserer Sicherheit...
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Fluse KLERIKERFEINDIN
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen
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(#735613) Verfasst am: 01.06.2007, 03:39 Titel: |
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Triff Dich nur real mit deinem Anwalt,halte dir bein Reden ne Papptüte vor deinen Sprechorgan! So wird in deiner Zukunft das Anwaltsgeheimnis gewahrt! Ein sehr guter/"teurer Anwalt kommt heute schon persönlich ins Haus(Grundesetz) noch geschützt.
_________________ Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
Extra Sündenlösekraft und Weissfärbekraft ( Magnusfe)
Jesusfreak zahl allein für deine Pfaffen!
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HDG dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 22.05.2007 Beiträge: 702
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(#735616) Verfasst am: 01.06.2007, 03:51 Titel: Re: STASI2.0 V |
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jagy hat folgendes geschrieben: | In was für einer Zeit leben wir, in der es bis vors Verfassungsgericht muss, damit klar ist, dass man ein Telefonat zwischen Anwalt(Verteidiger) und Mandant nicht abhören darf...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90356
Aber hei, es besteht ja keine Gefahr für den Rechtsstaat - das ist doch alles nur zu unserer Sicherheit... |
Gespräche zwischen Anwalt und Klienten sind nicht per se Vertrauensgespräche. Nur dann wenn es um die Verteidigung geht. Deshalb kann man durchaus entscheiden lassen wie es aussieht wenn der Klient den Anwalt anruft. Ist das bereits schon eine Verletzung des Rechts oder noch nicht. Man kann sich zwar beschweren wieso es so eng gesehen wird und die Behörden nicht großzügig mit der Auslegung sind, aber so ist das Leben.
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Fluse KLERIKERFEINDIN
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen
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(#735627) Verfasst am: 01.06.2007, 04:32 Titel: Re: STASI2.0 V |
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HDG hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | In was für einer Zeit leben wir, in der es bis vors Verfassungsgericht muss, damit klar ist, dass man ein Telefonat zwischen Anwalt(Verteidiger) und Mandant nicht abhören darf...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90356
Aber hei, es besteht ja keine Gefahr für den Rechtsstaat - das ist doch alles nur zu unserer Sicherheit... |
Gespräche zwischen Anwalt und Klienten sind nicht per se Vertrauensgespräche. Nur dann wenn es um die Verteidigung geht. Deshalb kann man durchaus entscheiden lassen wie es aussieht wenn der Klient den Anwalt anruft. Ist das bereits schon eine Verletzung des Rechts oder noch nicht. Man kann sich zwar beschweren wieso es so eng gesehen wird und die Behörden nicht großzügig mit der Auslegung sind, aber so ist das Leben. |
Stimmt!
Deshalb bei heikeln Sachen nix am Telefon,sondern :treffpunkt vereinbaren,dann spontan nen Raum aufsuchen,wo noch keine "Wanzen" eingebaut sind!
Ansonten gibts ja noch die Geheimschprache !
_________________ Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
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Jesusfreak zahl allein für deine Pfaffen!
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