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Verfassungklagen

 
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#878305) Verfasst am: 06.12.2007, 18:47    Titel: Verfassungklagen Antworten mit Zitat

Angesichts des jüngst geknackten Lotto-Jackpots von 43 Mio. hatte ich kurz überlegt, mitzuspielen. Wenn ich gewonnen hätte, hätte ich einen Fonds gegründet, aus dem ich Prozesse gegen Praktiken/Regelungen/Gesetze finanziert hätte, die nicht mit meiner Auffassung von Verfassung bzw. Rechtsstaat konform gehen. Der IBKA hat mit seiner Verfassungsklage gegen die Kirchenaustittsgebühr ja einen Anfang gemacht. Was würde euch da noch einfallen?

Ich mach mal den Anfang:

1. Kirchliche Privilegien (staatl. Kirchensteuereinzug, Theol. Fakultäten, Militärseelsorge usw.)
2. Alte Rechtstitel (u.a. Entschädigungen an die Kirchen auf Basis des RDHS)
3. Eheähnliche Gemeinschaften (Hartz4 - Umkehr der Beweislast: Menschen müssen beweisen, dass sie kein Liebespaar sind)
4. Homosexualität ist kein Asylgrund (Obwohl H. in einigen Staaten unter Todesstrafe steht, fordern dt. Gerichte, dass man ja auch zolibatär leben könnte)
5. § 166 (Die Beschimpfung von Religionen/Gott wird anders bewertet als vergleichbare Fälle)
6. Volksverhetzung/Beleidigung 1 (Hetze gegen Atheisten, Homosexuelle etc. wird nicht verfolgt, weil es kein "definierbaren Gruppen" seien)
7. Volksverhetzung/Beleidigung 2 (Kirchliche Hetzer sind während ihrer Religionsausübung durch die Religionsfreiheit i.d.R. vor Strafverfolgung sicher)
8. Zentrale Datei "Gewalttäter Sport" (Man erfährt nciht, dass man drin ist und bleibt selbst dann dort, wenn die Unschuld bewiesen wurde)
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#878306) Verfasst am: 06.12.2007, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Gründung einer Nergal-Stiftung zur Finanzierung von bizarren Forschungsvorhaben, auf die sonst kein Mensch käme


Aber im Ernst: Außer Nr. 3, die seltsam anmutet, und Nr. 8, die ich schlicht nicht verstehe, wären Maßnahmen gegen Deine Punkte sehr unterstützenswerte Vorhaben.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#878315) Verfasst am: 06.12.2007, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Aber im Ernst: Außer Nr. 3, die seltsam anmutet,


Wieso? Es ist doch so, dass der Staat derzeit von Menschen den Beweis der Nichtexistenz einer Liebesbeziehung fordert. Wie soll das gehen?

Raphael hat folgendes geschrieben:
und Nr. 8, die ich schlicht nicht verstehe


Du bist friedlich bei einem Fußballspiel und wirst mit vielen anderen zusammen von der Polizei eingekesselt. Dann nimmt man deinen Namen auf. Und schon kannst du in besagter Datei landen - ohne, dass du davon weißt. Von nun an bist du "Gewalttäter Sport". Möglicherweise erfährst du davon erst, wenn man dich nicht ins Ausland lässt - weil dort vielleicht gerade ein brisantes Fußballspiel stattfindet, von dem du gar nichts weißt. Mich hat das (noch) nicht betroffen, aber ich kenne solche Fälle. Allesamt sicher keine "Gewalttäter".
_________________
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#878321) Verfasst am: 06.12.2007, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

zu Nr. 8

jetzt versteh ich. Du hast natürlich Recht.



zu Nr. 3

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#878323) Verfasst am: 06.12.2007, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

zu Nr. 3

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.


Wie denn? Durch getrennte Betten? Außerdem können zwei Menschen auch trotz getrennter Wohnungen "wie Eheleute zusammenleben".
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#878324) Verfasst am: 06.12.2007, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.


Und wie leben Eheleute zusammen? Gibt dafür irgendwelche Regeln?
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#878327) Verfasst am: 06.12.2007, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

zu Nr. 3

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.


Wie denn? Durch getrennte Betten? Außerdem können zwei Menschen auch trotz getrennter Wohnungen "wie Eheleute zusammenleben".



Das Gesetz definiert nur Zusammenleben in der selben Wohnung, und zwar deswegen, weil Eheleute einander zu "ehelicher", d.h. häuslicher Gemeinschaft verpflichtet sind (§ 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB). Aus beruflicher Erfahrung kann ich Dir versichern, dass eine ganze Menge echter oder vermeintlicher Einstandsgemeinschaften nicht weiter verfolgt werden, weil die Beweislage behördlicherseits als zu dünn angesehen wird. Im Gegensatz zur allgemeinen Ansicht trifft die Beweispflicht vor Gericht nämlich faktisch nach wie vor die Behörde.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#878328) Verfasst am: 06.12.2007, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Im Gegensatz zur allgemeinen Ansicht trifft die Beweispflicht vor Gericht nämlich faktisch nach wie vor die Behörde.


Wenn das wirklich so ist, streichen wir Punkt 3. Fragt sich nur, warum das in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#878330) Verfasst am: 06.12.2007, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.


Und wie leben Eheleute zusammen? Gibt dafür irgendwelche Regeln?



Titel 5 und 6 des BGB IV
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#878331) Verfasst am: 06.12.2007, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Im Gegensatz zur allgemeinen Ansicht trifft die Beweispflicht vor Gericht nämlich faktisch nach wie vor die Behörde.


Wenn das wirklich so ist, streichen wir Punkt 3. Fragt sich nur, warum das in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird?


Über das Grundsicherungsrecht gibt es viele Legenden. Zudem hat die Rechtsprechung die entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht nachvollzogen, vermutlich deswegen nicht, weil sie bei genauem Lesen auch nichts wesentlich Anderes aussagt als die vorherige Fassung.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#878332) Verfasst am: 06.12.2007, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.


Und wie leben Eheleute zusammen? Gibt dafür irgendwelche Regeln?



Titel 5 und 6 des BGB IV


Abschnitt 1 Titel 5 und 6. zwinkern

EDIT: Links nachträglich eingefügt.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)


Zuletzt bearbeitet von Kival am 06.12.2007, 19:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#878334) Verfasst am: 06.12.2007, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Unter bestimmten Voraussetzungen geht der Staat davon aus, dass zwischen zwei Menschen, die wie Eheleute zusammenleben, eine Einstandsgemeinschaft besteht. Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden.


Und wie leben Eheleute zusammen? Gibt dafür irgendwelche Regeln?



Titel 5 und 6 des BGB IV


Abschnitt 1 Titel 5 und 6. zwinkern



Richtig. Ich habe ein wenig flüchtig nachgeschaut. Danke. Daumen hoch!
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#878335) Verfasst am: 06.12.2007, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit

(1) 1Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. 2Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.

(2) 1Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. 2Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.


Zitat:
§ 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Getrenntleben

Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, so kann jeder von ihnen auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen.


Sind z. b. nett. zwinkern
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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C00KIE
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#878671) Verfasst am: 07.12.2007, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:


Raphael hat folgendes geschrieben:
und Nr. 8, die ich schlicht nicht verstehe


Du bist friedlich bei einem Fußballspiel und wirst mit vielen anderen zusammen von der Polizei eingekesselt. Dann nimmt man deinen Namen auf. Und schon kannst du in besagter Datei landen - ohne, dass du davon weißt. Von nun an bist du "Gewalttäter Sport". Möglicherweise erfährst du davon erst, wenn man dich nicht ins Ausland lässt - weil dort vielleicht gerade ein brisantes Fußballspiel stattfindet, von dem du gar nichts weißt. Mich hat das (noch) nicht betroffen, aber ich kenne solche Fälle. Allesamt sicher keine "Gewalttäter".


hmm, du meinst "nur" mit einer Personenüberprüfung ? Das ist ja seltsam; ich dachte das geht nur wenn du mitgenommen wirst und eben eine große ID gemacht wird.
Das ist mal meinem Sohn passiert, da war der 16 und die waren mit anderen Teenagern auf einer Demo " Tag des deutschen Soldaten" saßen da am Boden und tönten bissel rum so
" Tod dem Faschismus - Tod dem Kommunismus - Tod dem Kapitalismus..... "
meiner bekam tatsächlich von den USKlern ne Faust aufs Maul und die wurden alle mitgenommen
dann musste ein Freund von ihm wegen einer Schlägerei eine Zeugenaussage machen
und dabei wurden ihm Fotos gezeigt; ruft der bei uns an und sagt : " hey der "........" ist in der Schwerverbrecherkartei - hab ihn grade da gesehen ...."
Na da hatte ich dann schon Gas gegeben was die Löschung dieser Daten anbetraf
hat auch funktioniert ( insgesamt waren das 19 Jugendliche und glücklicherweise waren Rechtsanwaltsöhnchen dabei, da hat er gschaut damals der Beckstein )
Vor 2 Jahren war auchwiedermal Demonstrationsverbot; Riesenaufgebot der Bullerei
U-Bahnausgänge mit "Hundertschaften" belegt überall Blaulicht , USKler - Bundesgrenzschutz.
Und an dem kleinen Platz vor dem Kaufhof waren eine handvoll Kids eingekesselt, zwei von denen hatten auf ein kleines Stück Leintuch " no Nato " geschrieben ; ich geh da vorbei und guck so wer da alles drinnen ist in dem Kessel und komm so auf ca. 2 Meter an den Kessel ran
da sagten die glatt zu mir, wenn ich mich nicht sofort entfernen würde käme ich mit rein in die Einkesselung, ich hatte dann gsacht: " Moooment mal , ich befinde mich auf dem Weg zum Kaufhof"
pffff, die führten die "babies" ( fast alles Mädchen ) dann einzeln natürlich , mit links und rechts Begleitung ab
in solchen Momenten bin ich glücklich ein gelassener und erfahrener Mensch zu sein
denn das fällt schon manchmal sehr sehr schwer in solchen Situationen Ruhe zu bewahren.

aber zurück zu deinem Thema: das Problem der gewaltbereiten , sozusagen "neuen Generation" der Hools ist schon ein Problem
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