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Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations...

 
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Neuroquant
Daedra-Fürst



Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Rheinland Pfalz

Beitrag(#942910) Verfasst am: 27.02.2008, 14:18    Titel: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations... Antworten mit Zitat

Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/894/160457/
Nun haben wir also ein neues Grundrecht, dass den Bundestrojaner zwar nicht verbietet, aber das nordrhein-westfälische Gesetz komplett für verfassungswiedrig erklärt.

Dennoch hätte es weit schärfer ausfallen müssen.
_________________
Muh!
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#943253) Verfasst am: 27.02.2008, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eben in den Nachrichten: Schäuble findet es gut. Gröhl...
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16342
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#943387) Verfasst am: 28.02.2008, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ist die Frage, in wieweit die Einschränkung (Richtervorbehalt und Anwendung nur bei Verdacht auf Straftaten, die das Leben von Menschen oder den Staat bedrohen) etwas bringt. Immerhin ordnen Richter schon immer mehr physische Durchsuchungen und bei Verdacht auf immer geringere Delikte an. (Ja, schon Falschparker gefährden nach Ansicht von Angela Merkel die innere Sicherheit.) Bei einer Online-Durchsuchung könnten die Hemmschwellen sogar noch niedriger sein, weil man ja nicht physikalisch in die Wohnung eindringen muß.

Und wir erleben ja auch, daß mit der Zeit eine Gewöhnung an die Zurückfahrung der Rechte stattzufinden scheint. In "Report München" beklagte man sich etwa darüber, wie einfach es sei, sein Geld in Länder auszulagern, die doch tatsächlich noch über ein Bankgeheimnis verfügen. Na gut, konservative Journaille.
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#943802) Verfasst am: 28.02.2008, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der Begriff "Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland", als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung, sagt doch schon alles. Dieser vom Staat allein definierte Begriff öffnet doch wahrlich Tür und Tor für allemögliche Willkür. Daher ist der Richterspruch reine Augenwischerei und betört mal wieder die Massen. So kann also der Rollstuhlfahrer getrost aufatmen, alles läuft in seinem Sinne und sonstiger reaktionärer Kreise.
die Medien interpretieren was anderes in das richterurteil hinein, sie betreiben indes nur Ideologie im Sinne der Herrschenden.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#943805) Verfasst am: 28.02.2008, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Nur ist die Frage, in wieweit die Einschränkung (Richtervorbehalt und Anwendung nur bei Verdacht auf Straftaten, die das Leben von Menschen oder den Staat bedrohen) etwas bringt. Immerhin ordnen Richter schon immer mehr physische Durchsuchungen und bei Verdacht auf immer geringere Delikte an.

Dem ist wohl so, und es wird ja auch weithin beklagt. In dem Zusammenhang interpretiere ich
Bundesverfassungsgericht hat folgendes geschrieben:
Vorausgesetzt ist allerdings, dass sie [die Richter] die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme eingehend prüfen und die Gründe schriftlich festhalten (zu den Anforderungen an die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung vgl. BVerfGE 109, 279 <358>; zur Kritik an der Praxis der Ausübung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen vgl. BVerfGE 103, 142 <152>, m.w.N.).

durchaus als Warnschuss.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Argáiþ
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#943827) Verfasst am: 28.02.2008, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:
Eben in den Nachrichten: Schäuble findet es gut. Gröhl...


eigentlich ist der der Beschluss etwa deckungsgleich mit Schäubles Ansicht.: Überwachung nicht regulär, sondern in dringenden Fällen und auf Richterbeschluss, etc...
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