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Kirchensteuer-Ungerechtigkeit - Gatte in der Kirche, ich nicht
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Nina2
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 6

Beitrag(#946856) Verfasst am: 04.03.2008, 19:08    Titel: Kirchensteuer-Ungerechtigkeit - Gatte in der Kirche, ich nicht Antworten mit Zitat

Hallo Forum!

Ich bin hier neu und hoffentlich ist es richtig, das Thema hier zu posten - andere Kirchensteuerbeiträge habe ich auch in diesem UFO gefunden.

Mein Mann ist Mitglied der evangelischen Kirche, ich bin konfessionslos.
Mein Mann verdient 75% unseres gemeinsamen Einkommens, ich 25 % (da ich Teilzeit arbeite und für die gemeinsamen Kinder sorge).
Bei der Berechnung der Kirchensteuer nach dem Bescheid werden meinem Mann aber auf einmal 88 % der Einkommenssteuer zugerechnet, nach "Grundtabelle" (???).
Und obwohl er beide gemeinsamen Kinder auf der Steuerkarte hat, wird für die Kirchensteuer nur 1 Kind zugrundegelegt, weil ich ja auch arbeite.

Abgesehen davon, dass ich es himmelschreiend ungerecht finde, dass unser gemeinsames Einkommen nicht 50:50 in die Abrechnung der Kirchensteuer fließt (was ja z.B. der Fall ist, wenn einer katholisch, die andere evangelisch ist), verstehe ich nicht, wieso dann sogar mehr Einkommensanteil auf ihn entfallen soll, als tatsächlich der Fall ist.

Und außerdem kann es doch nicht sein, dass hier ein Hausfrauenmodell subventioniert wird: Wenn ich nicht arbeiten würde, müssten wir weniger Kirchensteuer zahlen, weil beide Kinder auf meinen Mann eingetragen wären. Die Kinderfreibeträge werden hier also tatsächlich 50:50 geteilt, das Einkommen nicht.

Ist das alles so rechtens? Weiß jemand, ob das schon einmal vom BVG überprüft wurde?
Ich habe dasselbe auch in einem Steuerforum gepostet, aber hier gibt es vielleicht noch mehr Leute, die sich speziell damit schon beschäftigt haben.

Vielen Dank schon einmal,
viele Grüße von Nina
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#946911) Verfasst am: 04.03.2008, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

warum mit sowas vor gericht ziehen?

wenn dein mann die kirchensteuer zahlen will, denke ich, du solltest ihn lassen.

und wenn er es nicht will, kann er besser austreten als vor gericht ziehen.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26455
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#946938) Verfasst am: 04.03.2008, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe tridi Recht - ihr habt eine ganz einfache Möglichkeit, von der Kirchensteuer fast ganz abzusehen (leider nur fast, weil die Kirchen außer der direkten Kirchensteuer noch weitere Steuergelder in den Arsch geblasen kriegen).

Ansonsten werde ich nicht ganz schlau aus Deinem Posting: Ist das was Du beschreibst die Lage nach Lohnsteuerkarte oder nach dem Jahresausgleich? Das zweite ist das was zählt, weshalb dringenst jeder einen Jahresausgleich machen sollte. (Ich geh mal davon aus, dass ihr ansonsten eure Steuern bezahlt.)

gruß fwo
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Nina2
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 6

Beitrag(#946946) Verfasst am: 04.03.2008, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es geht um den Einkommenssteuerbescheid nach der Steuererklärung.
Natürlich zahlen wir auch ansonsten unsere Steuern. Und das blöde ist eben, dass wir da jedes Jahr Kirchensteuer nachzahlen müssen, u.a. weil auf einmal für die Kirchensteuer nur 1 Kind für den Steuerbetrag meines Mannes zählt (der andere Grund ist der, dass Steuerklasse 3 dann auch für die Kirche so nicht anerkannt wird...).

Und nein, es geht nicht nur ums Geld, es geht ums Prinzip. Meinetwegen soll die "Vereinsmitgliedschaft" meines Mannes in der Kirche auch einen Mitgliedsbeitrag beinhalten - aber eben nicht von meinem Einkommensanteil.

Viele Grüße von Nina
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Boson
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 209

Beitrag(#946963) Verfasst am: 04.03.2008, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

schaffe dir (und deiner familie und vor allem deinen kindern) das problem doch einfach komplett vom hals, dann musst du dir auch keine prinzipiellen fragen stellen.

man bedenke die freude und den nutzen den die kinder hätten wenn man das geld auf festgeldkonten legen würde und es ihnen zum studium (oder was auch immer) bereitstellen würde.

ihr seelenheil hätten sie damit zwar verspielt (die katholische kirche ist die einzig wahre kirche und nur über sie kommt man in den himmel, wer das nicht glaubt ist verdammt zwinkern ) aber ihre zukunft (teil)gesichert.

warum schaffst du dir dieses problem? oder....will dein mann in der kirche bleiben was natürlich ein problem wäre für dein problem. zwinkern
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Nina2
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 6

Beitrag(#946973) Verfasst am: 04.03.2008, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

@boson:
Ja, mein Mann will (wollte? so allmählich hat er auch die Faxen dicke...) immer gern in der Kirche bleiben. Die Kinder sind eh nicht in der Kirche.

Aber wie gesagt, es geht mir auch ein bisschen "ums Prinzip".

Viele Grüße von Nina
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#946974) Verfasst am: 04.03.2008, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:
Hallo,
es geht um den Einkommenssteuerbescheid nach der Steuererklärung.
Natürlich zahlen wir auch ansonsten unsere Steuern. Und das blöde ist eben, dass wir da jedes Jahr Kirchensteuer nachzahlen müssen, u.a. weil auf einmal für die Kirchensteuer nur 1 Kind für den Steuerbetrag meines Mannes zählt (der andere Grund ist der, dass Steuerklasse 3 dann auch für die Kirche so nicht anerkannt wird...).

Und nein, es geht nicht nur ums Geld, es geht ums Prinzip. Meinetwegen soll die "Vereinsmitgliedschaft" meines Mannes in der Kirche auch einen Mitgliedsbeitrag beinhalten - aber eben nicht von meinem Einkommensanteil.

Viele Grüße von Nina


Tja, der Verein bei dem Dein Mann da Mitglied ist macht seinen Beitrag nunmal von euer beider Einkommen abhängig. Das ist so oder so sein Privatvergnügen.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#947008) Verfasst am: 04.03.2008, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

also, nina, wenns dir schon ums prinzip geht:

du schlaegst vor, das gemeinsame einkommen euch beiden 50:50 anzurechnen und so die kirchensteuer deines mannes zu berechnen.

klar, fuer euch waere das guenstiger.

aber als allgemeines prinzip tuts das auch nicht recht. in meinem fall wuerde das heissen, dass die kirchensteuer fuer meine frau von 50% unseres gesamteinkommens berechnet wuerde und damit von mehr als sie verdient. wir muessten also mehr kirchensteuer zahlen, als wenn wir unverheiratet waeren.

oder anders: ich muesste einen teil ihrer kirchensteuer tragen (denn sie kann ja schlecht so viel kirchensteuer selbst zahlen, nur weil ich so viel verdiene), also ich muesste das blechen, obwohl ich ja gar kein kirchenmitglied bin. das kann ja wohl nicht sein.

also: die kirchensteuer muss sich schon nach dem bemessen, was das kirchenmitglied verdient, und nicht am halben gemeinsamen einkommen.

aber auch das passt nicht unbedingt. denn die kirchensteuer geht ja nicht nach dem einkommen, sondern ist eine art zuschlag auf die zu zahlende einkommensteuer. nem nackten mann will ja auch die kirche nicht in die tasche greifen, also wer keine einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine kirchensteuer. wenn du also alleine keine einkommen- und kirchensteuer zahlen wuerdest (wegen vergleichsweise kleinen einkommens), dann ist die von euch gemeinsam zu zahlende steuer wohl ausschliesslich deinem mann zuzurechnen - dementsprechend blecht er auch auf die volle (oder fast die volle) einkommensteuer die kirchensteuer.

bei uns ists entsprechend umgekehrt: sie wuerde alleine nicht so arg viel steuern zahlen, ich weitaus mehr, entsprechend sind die gemeinsamen steuern im wesentliche mir zuzurechnen, und es fallen fuer ihren teil kaum kirchensteuern an. ist ja auch richtig so, denn es kann ja nicht angehen, dass wir mehr kirchensteuer zahlen muessten, als wenn wir nicht verheiratet waeren.

wie dem auch sei, ich glaube, absolut gerecht wird diese aufteilung kaum hinzukriegen sein. aber mir ist es wurst. wenn meine frau meint, irgendwelche gelder spenden zu muessen, dann soll sie das tun; neben der kirche zahlt sie auch noch fuer so ein afrikanisches "patenschafts"-kind. ich dagegen zahle mitgliedbeitraege fuer eine partei, mit der ich nicht mehr so arg viel zu tun habe, und habe frueher auch greenpeace unterstuetzt, bei der tsunami-katastrophe und dem hurrican in new orleans hab ich auch gespendet, auch alles ohne gross meine frau zu fragen.

solang sie die kirche zahlen will, soll sie es halt tun; sobald sie aber meint, das sei ungerecht oder zuviel, wuerde ich ihr doch sehr nahelegen, das problem kurzerhand durch austritt zu erledigen. eh man sich da lang aufregt, kann man doch besser naegel mit koeppen machen.
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Konrad
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 1528

Beitrag(#947017) Verfasst am: 04.03.2008, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
also, nina, wenns dir schon ums prinzip geht:

...wir muessten also mehr kirchensteuer zahlen, als wenn wir unverheiratet waeren.

... ist ja auch richtig so, denn es kann ja nicht angehen, dass wir mehr kirchensteuer zahlen muessten, als wenn wir nicht verheiratet waeren.



Wieso solltet Ihr als Verheiratete nicht mehr Kirchensteuer zahlen? Ihr habt ja schliesslich das hl. Sakrament der Ehe empfangen. Das sollte Euch schon ein paar Extrakröten wert sein.
Immer diese knickrigen und knauserigen Kirchenmit- und ohneglieder. Ärgerlich sowas! Auf den Arm nehmen
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#947053) Verfasst am: 04.03.2008, 23:23    Titel: Re: Kirchensteuer-Ungerechtigkeit - Gatte in der Kirche, ich nicht Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:

Mein Mann verdient 75% unseres gemeinsamen Einkommens, ich 25 % (da ich Teilzeit arbeite und für die gemeinsamen Kinder sorge).


In dem Fall werdet ihr ansonsten ja vom Ehegattensplitting profitieren, Hinterbliebenenversorgung habt ihr auch, das ist bei Unverheirateten nicht so, auch dann nicht, wenn sie Kinder haben.

Die Ehe in diesem Land wird immer noch erheblich vom Staat bezuschusst, auch ohne Kinder.

Da du die finanziellen Vorteile der Ehe in Anspruch nimmst, finde ich es schon etwas eigenartig, dass du nun den einzigen kleinen Vorteil von Unverheirateten auch noch haben willst, und das für gerecht halten würdest.

Beim ALG I wird auch bei Konfessionslosen nur der Satz incl. Kirchensteuer bezahlt, und das ist eine BVG Entscheidung!

Da wird wohl vorerst nur die Entscheidung bleiben, Scheidung, oder Kirchenaustritt.
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Tante Käthe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Oberbergischer Kreis

Beitrag(#947160) Verfasst am: 05.03.2008, 00:31    Titel: Re: Kirchensteuer-Ungerechtigkeit - Gatte in der Kirche, ich nicht Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:

Bei der Berechnung der Kirchensteuer nach dem Bescheid werden meinem Mann aber auf einmal 88 % der Einkommenssteuer zugerechnet, nach "Grundtabelle" (???).
Und obwohl er beide gemeinsamen Kinder auf der Steuerkarte hat, wird für die Kirchensteuer nur 1 Kind zugrundegelegt, weil ich ja auch arbeite.


Hallo Nina,
es macht mich etwas stutzig, daß auf dem Bescheid das Wörtchen "Grundtabelle" auftaucht. Habt ihr euch etwa getrennt veranlagen lassen? Das würde auch die Aufteilung der Kinder erklären. Ich habe mir einmal sagen lassen, daß sobald ein Ehepartner wesentlich weniger verdient als der andere in jedem Fall die Anwendung der Splittingtabelle (Zusammenveranlagung) die günstigere Veranlagungsform ist. Du solltest Dich noch einmal an das Steuerforum, an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
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Eure Tante Käthe

Eine Religion in deren Zentrum eine Hinrichtungsszene steht, finde ich abstoßend.
"Pascal Mercier"
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Nina2
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 6

Beitrag(#947169) Verfasst am: 05.03.2008, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten, interessant, was da für Sichtweisen aufgezeigt werden.

@reza:
Zitat:
Die Ehe in diesem Land wird immer noch erheblich vom Staat bezuschusst, auch ohne Kinder.

Meinetwegen sollten auch nur die unterstützt werden, die Kinder haben. Ansonsten steht es ja auch jedem frei zu heiraten um die Vorteile zu genießen (ja, ja - oder sich scheiden zu lassen wegen der Nachteile. Fände ich jetzt aber in meinem Fall doch etwas drastisch... Mit den Augen rollen und wegen der erwähnten Vorteile auch nicht wirklich sinnvoll).

Und ich verdiene nur deshalb nicht soviel wie mein Mann, weil ich eben die gemeinsamen Kinder versorge (und es leider von den Arbeitgebern immer noch viel leichter anerkannt wird, wenn eine Frau wegen der Kinder beruflich zurücksteckt als wenn ein Mann das tut). Durch diese Erfüllung auch seiner Pflichten betreffend Kinder und Haushalt steht mir schon auch ein Anteil seines Gehaltes zu - oder denke ich da so verquer?

Zitat:
Da du die finanziellen Vorteile der Ehe in Anspruch nimmst, finde ich es schon etwas eigenartig, dass du nun den einzigen kleinen Vorteil von Unverheirateten auch noch haben willst, und das für gerecht halten würdest.

Was haben denn die Unverheiraten einen Vorteil davon, dass ich da jetzt einen Nachteil hab?
Ungerecht finde ich vor allem, dass eine Ehe, bei der ausschließlich einer verdient und der (meist die) andere ausschließlich den Haushalt und die Kinder versorgt finanziell besser gestellt ist als eine Ehe, bei der beide Ehegatten berufstätig sind. Das sollte in unserer Gesellschaft nicht so sein, finde ich.



@tridi:
Zitat:
aber als allgemeines prinzip tuts das auch nicht recht. in meinem fall wuerde das heissen, dass die kirchensteuer fuer meine frau von 50% unseres gesamteinkommens berechnet wuerde und damit von mehr als sie verdient. wir muessten also mehr kirchensteuer zahlen, als wenn wir unverheiratet waeren.


Nun, für den Fall, dass deine Frau auch nur deshalb weniger verdient, weil sie für gemeinsamen Haushalt/Kinder sorgt, finde ich schon, dass ihr auch die Hälfte des erzielten Einkommens zustehen - ich dachte bisher auch immer, dass eine gemeinsame Veranlagung genau das unterstellt.
Aber natürlich durch den grundgesetzlichen Schutz der Ehe darf man da nicht schlechtergestellt werden, das verstehe ich. (Wobei das zu zahlende Kirchgeld ja auch schon in die Richtung geht. Hier findet der Staat/die Kirche nichts dabei, dass das Einkommen des Verdieners auf das den Nicht-Verdieners angerechnet wird. Nur nicht in dem Ausmaß.) Ist wohl wirklich schwierig, da für alle Seiten eine gerechte Lösung zu finden.
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Nina2
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 6

Beitrag(#947174) Verfasst am: 05.03.2008, 00:41    Titel: Re: Kirchensteuer-Ungerechtigkeit - Gatte in der Kirche, ich nicht Antworten mit Zitat

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
es macht mich etwas stutzig, daß auf dem Bescheid das Wörtchen "Grundtabelle" auftaucht. Habt ihr euch etwa getrennt veranlagen lassen? Das würde auch die Aufteilung der Kinder erklären. Ich habe mir einmal sagen lassen, daß sobald ein Ehepartner wesentlich weniger verdient als der andere in jedem Fall die Anwendung der Splittingtabelle (Zusammenveranlagung) die günstigere Veranlagungsform ist. Du solltest Dich noch einmal an das Steuerforum, an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.


Danke, Tante Käthe, dass werde ich wohl auch nochmal tun, weil es mir auch komisch vorkommt. Wir sind zusammenveranlagt und das mit der Tabelle wurde mir von einer Sachbearbeiterin gesagt, als ich telefonisch nachgefragt habe (möglicherweise war die aber auch gerade nicht so im Thema drin...). Steht nicht so im Bescheid drin. Ich werde das nochmal überprüfen lassen.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#947189) Verfasst am: 05.03.2008, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nina2, ich verstehe das Problem nicht. Dein Mann kann aus der Kirche austreten, und wenn das sein Gewissen belastet, einen monatlichen Beitrag an eine zuverlässige soziale Organisation überweisen (SOS-Kinderdorf?). In die Kirche geht er ja sowieso nicht, m.W. tun das die Evangelischen nur zu Weihnachten.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#947267) Verfasst am: 05.03.2008, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:
Was haben denn die Unverheiraten einen Vorteil davon, dass ich da jetzt einen Nachteil hab?
Ungerecht finde ich vor allem, dass eine Ehe, bei der ausschließlich einer verdient und der (meist die) andere ausschließlich den Haushalt und die Kinder versorgt finanziell besser gestellt ist als eine Ehe, bei der beide Ehegatten berufstätig sind. Das sollte in unserer Gesellschaft nicht so sein, finde ich.


Niemand wird direkt gezwungen, Kirchensteuer zu bezahlen. Dein Mann kann austreten, wenn er meint daß sein Verein zu teuer ist.

(Sollte das seinen Arbeitsplatz gefährden sehe ich da ein gänzlich anderes Problem als nur die Berechnung der Kirchensteuer.)
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#947270) Verfasst am: 05.03.2008, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:
Ungerecht finde ich vor allem, dass eine Ehe, bei der ausschließlich einer verdient und der (meist die) andere ausschließlich den Haushalt und die Kinder versorgt finanziell besser gestellt ist als eine Ehe, bei der beide Ehegatten berufstätig sind. Das sollte in unserer Gesellschaft nicht so sein, finde ich.


An deiner Stelle würde ich mit deinem Mann in Gehaltsverhandlungen treten. Insgesamt solltest du für deine Tätigkeiten im Haushalt und in der Kindererziehung und Teilzeitjob mindestens genausoviel bekommen wie er.
Wenn er das nicht einsieht und deine Arbeit nicht gerecht entlohnen will, kannst du auch streiken.

So sollte das laufen in unserer Gesellschaft, finde ich.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Po8
Nichts ist wahr, alles ist erlaubt.



Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 803

Beitrag(#947274) Verfasst am: 05.03.2008, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

also: die kirchensteuer muss sich schon nach dem bemessen, was das kirchenmitglied verdient, und nicht am halben gemeinsamen einkommen.

aber auch das passt nicht unbedingt. denn die kirchensteuer geht ja nicht nach dem einkommen, sondern ist eine art zuschlag auf die zu zahlende einkommensteuer. nem nackten mann will ja auch die kirche nicht in die tasche greifen, also wer keine einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine kirchensteuer. wenn du also alleine keine einkommen- und kirchensteuer zahlen wuerdest (wegen vergleichsweise kleinen einkommens), dann ist die von euch gemeinsam zu zahlende steuer wohl ausschliesslich deinem mann zuzurechnen - dementsprechend blecht er auch auf die volle (oder fast die volle) einkommensteuer die kirchensteuer.

MW ist das so nicht richtig. Denn selbst wenn der lohnsteuerzahlende Teil der Familie nicht in der Kirche ist, der erwerbslose aber schon, so ist trotzdem für das Kirchenmitglied Kirchensteuer fällig.

Btw, subventioniert ohnehin jeder Arbeitnehmer die beiden Großkirchen mit ca. 400 € im Jahr, egal ob ausgetreten oder nicht - davon sollte man mal schleunigst wegkommen.

Po8
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8 ist mein Name sicher nicht,
nicht mein IQ, nicht mein Gewicht.
Denn das was hier geschrieben steht,
das heißt auf englisch: der Poet
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
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Wohnort: Erde

Beitrag(#947286) Verfasst am: 05.03.2008, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hier nach der Veranlagung bei der Kirchensteuer zu fragen, kommt mir ein bisschen vor, wie sich in einem Verganerforum über die Vorzüge von Rind- gegenüber Schweinefleisch schlau machen zu wollen.
Aber auch Verganer waren ja vielleicht mal Fleischfresser, werden es sich aber nicht nehmen lassen, erstmal über diese her zu ziehen.
Nina2 möge es uns verzeihen, denn das war ja gar nicht ihre Frage! zwinkern

@Nina2
Der Vergleich hinkt insofern, als dass ja nicht du in der Kirche bist!

ALSO: GIBT DEINEM MANN EINEN RUCK, DAS GELD IST ANDERSWO BESSER AUFGEHOBEN! Pfeifen
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Zuletzt bearbeitet von homo sapiens am 05.03.2008, 10:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Konrad
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 1528

Beitrag(#947292) Verfasst am: 05.03.2008, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich als Individuum zahle keine Kirchensteuer, da nicht Vereinsmitglied. Meine GmbH jedoch als juristische Person zahlt sehr wohl Kirchensteuer, die dann paritätisch auf die reformierte und die katholische Kirche aufgeteilt wird.
Es ist denkbar dass auch in Doitschland und Österreich ein ähnliches System greift.
Wer in aller Welt ist bloss darauf gekommen und hat das durchgebracht, dass juristische Personen Kirchensteuern zahlen müssen?
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
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Beitrag(#947295) Verfasst am: 05.03.2008, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Konrad hat folgendes geschrieben:
Meine GmbH jedoch als juristische Person zahlt sehr wohl Kirchensteuer, die dann paritätisch auf die reformierte und die katholische Kirche aufgeteilt wird.

Eine GmbH zahlt in der Schweiz direkte Kirchensteuer? Geschockt Wie wird das bemessen?
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Zuletzt bearbeitet von homo sapiens am 05.03.2008, 10:40, insgesamt einmal bearbeitet
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#947296) Verfasst am: 05.03.2008, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Konrad hat folgendes geschrieben:

Wer in aller Welt ist bloss darauf gekommen und hat das durchgebracht, dass juristische Personen Kirchensteuern zahlen müssen?


Die Schweizer!
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Konrad
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 1528

Beitrag(#947302) Verfasst am: 05.03.2008, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

homo sapiens hat folgendes geschrieben:
Konrad hat folgendes geschrieben:
Meine GmbH jedoch als juristische Person zahlt sehr wohl Kirchensteuer, die dann paritätisch auf die reformierte und die katholische Kirche aufgeteilt wird.

Eine GmbH zahlt in der Schweiz direkte Kirchensteuer? Geschockt Wie wird das bemessen?


Ich hab jetzt die letzte Abrechnung nicht greifbar, aber es sind etwa 6 - 8 Prozent der geschuldeten Staats- und Gemeindesteuern. Dies wird dann so aufgeteilt, dass die reformierte Kirche etwa 60 Prozent erhält, die katholische 40 Prozent.
Das ist im Kanton Bern so, in anderen Kantonen mag es wiederum anders sein.

Es betrifft nicht nur GmbHs, sondern jegliche Art Kapitalgesellschaften.

Nachtrag. Ich habe was gefunden:
Kirchensteuergesetz (KStG) hat folgendes geschrieben:

Art. 1
Die Kirchgemeinden erheben Steuern auf Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen, auf Gewinn und Kapital juristischer Personen, auf Vermögensgewinnen sowie nach Massgabe der Steuergesetzgebung eine Quellensteuer für bestimmte natürliche und juristische Personen.
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homo sapiens
Primat



Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 394
Wohnort: Erde

Beitrag(#947314) Verfasst am: 05.03.2008, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Konrad hat folgendes geschrieben:
Es betrifft nicht nur GmbHs, sondern jegliche Art Kapitalgesellschaften.

Eine "Leistung" der Kirche für die Kapitalgesellschaften gibt es wohl nicht?
Es rechtfertigt sich wohl aus der Entlastung der "Schäfchen"?

D.h. bei meinem kommenden Urlaub in der Waadt finanziere ich bei jedem Coop- oder Migroseinkauf die Kirchen!
Na gut, in Deutschland buttert der Staat mit meinen sonstigen Steuern ja auch genug rein! Mit den Augen rollen
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pariparo
Bright & HyperAtheist



Anmeldungsdatum: 22.06.2007
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Wohnort: Berlin

Beitrag(#947334) Verfasst am: 05.03.2008, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:
... Und das blöde ist eben, dass wir da jedes Jahr Kirchensteuer nachzahlen müssen...


kirchensteuer zu zahlen ist schon blöde genug... aber kirchensteuer auch noch nachzahlen? Verwundert Komplett von der Rolle
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Glaubst du noch oder denkst du schon?
Ich bin selbst gegenüber allen bekannten Religionen Dissident, und ich hoffe, dass jede Art religiöser Gläubigkeit ausstirbt. (B.Russell)

muede
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
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Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#947341) Verfasst am: 05.03.2008, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Konrad hat folgendes geschrieben:
Meine GmbH jedoch als juristische Person zahlt sehr wohl Kirchensteuer, die dann paritätisch auf die reformierte und die katholische Kirche aufgeteilt wird.

Kleine Ergänzung: im Kanton Bern zwischen den Reformierten, den Katholen und den Christkatholen (40/40/20, wenn ichs noch richtig im Kopf habe).

Besonders absurd ist die Tatsache, dass zB auch die Freidenker-Vereinigung Kirchensteuer zahlen muss (bzw müsste), weil Verein = juristische Person. Wäre ungefähr so, wie wenn ein Metzger gesetzlich dazu verpflichtet würde, PETA finanziell zu unterstützen.
Pillepalle
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#947344) Verfasst am: 05.03.2008, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist das alles so rechtens? Weiß jemand, ob das schon einmal vom BVG überprüft wurde?
Ich habe dasselbe auch in einem Steuerforum gepostet, aber hier gibt es vielleicht noch mehr Leute, die sich speziell damit schon beschäftigt haben.

Das ist ansich keine Steuerfrage, sondern eher eine Frage des Vereinsrechts. Die Kirchensteuer wird lediglich als Steuer bezeichnet, weil der Staat den Beitrag einzieht.

Die Religionsgesellschaften können im Zweifel auch immer alles religiös begründen. Wenn die Sagen, die Leute, die nicht konfirmiert sind, müssen den doppelten Beitrag zahlen, dann wäre das auch ok.
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morgenstern
Zeugender Jehova



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 199
Wohnort: Bern, Shwaids

Beitrag(#947349) Verfasst am: 05.03.2008, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

homo sapiens hat folgendes geschrieben:
Konrad hat folgendes geschrieben:
Es betrifft nicht nur GmbHs, sondern jegliche Art Kapitalgesellschaften.

Eine "Leistung" der Kirche für die Kapitalgesellschaften gibt es wohl nicht?

Nope. Du kannst also deine Firma nicht mal anständig bestatten lassen, wenn sie den Bach runter geht. Smilie

Zitat:
D.h. bei meinem kommenden Urlaub in der Waadt finanziere ich bei jedem Coop- oder Migroseinkauf die Kirchen!

So ist es.

Wir haben aber noch andere spassige Privilegien für die Kirchen. So werden hier im Kanton Bern beispielsweise die Pfarrlöhne aus dem Kantonsbudget bezahlt. Egal ob Moslem, Hindu, Atheist oder Scientologe, jedeR im Kanton Bern Wohnende hilft mit, die Kanzelkaspern zu finanzieren.

Der Kanton Solothurn ist einen kreativen Weg gegangen, da gibt es nämlich keine Kirchensteuer für juristische Personen. Stattdessen gibt es eine "Solidaritätssteuer", die von juristischen Personen eingezogen und zu gleichen Teilen an die Landeskirchen ausgeschüttet wird. Wo jetzt genau der Unterschied liegt...? Da müsstet ihr wohl einen solothurnischen Steuerexperten fragen...

Im Kanton Wallis auf der anderen Seite gibt es überhaupt keine Kirchensteuer - weil die Aufwände der Kirchen ganz einfach Teil des Gemeindebudgets sind. So dürfen alle mitzahlen, egal ob ausgetreten oder nicht.
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alex6
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Beitrag(#947388) Verfasst am: 05.03.2008, 13:46    Titel: Re: Kirchensteuer-Ungerechtigkeit - Gatte in der Kirche, ich nicht Antworten mit Zitat

Nina2 hat folgendes geschrieben:
Abgesehen davon, dass ich es himmelschreiend ungerecht finde, dass unser gemeinsames Einkommen nicht 50:50 in die Abrechnung der Kirchensteuer fließt (was ja z.B. der Fall ist, wenn einer katholisch, die andere evangelisch ist), verstehe ich nicht, wieso dann sogar mehr Einkommensanteil auf ihn entfallen soll, als tatsächlich der Fall ist.


Wenn es so zum Himmel schreit, warum tritt dann Dein Mann nicht einfach aus dem Verein aus und legt das Geld in eine Ausbildungsversicherung für Eure Kinder?

Nina2 hat folgendes geschrieben:
Und außerdem kann es doch nicht sein, dass hier ein Hausfrauenmodell subventioniert wird: Wenn ich nicht arbeiten würde, müssten wir weniger Kirchensteuer zahlen, weil beide Kinder auf meinen Mann eingetragen wären. Die Kinderfreibeträge werden hier also tatsächlich 50:50 geteilt, das Einkommen nicht.


Ich vermute mal, daß Ihr nicht in der gleichen Steuerklasse seid, oder? In diesem Fall muß ich Dir den Vorwurf des "Hausfrauenmodells" zurückgeben! Ihr könnt Euch auch einfach scheiden lassen, dann kann Dein Mann in der Kirche bleiben und Du mußt die Steuer nicht zahlen.
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Femina
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Beitrag(#947389) Verfasst am: 05.03.2008, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn der Verein, wo ich Mitglied bin, mir solche Zicken machen würde, würde ich denen ganz schnell den Hintern zeigen. Da brauch ich mich dann auch nicht mehr um das Prinzip streiten.

Für deinen Mann ist es einfach, die Zahlung seiner Kirchensteuern ganz einzustellen. Für alle Steuerzahler unseres Landes, die ebenfalls - indirekt - Kirchensteuern zahlen, nämlich die 20 Mrd. Euro mitfinanzieren, die der Staat jährlich den Kirchen zukommen läßt, ist es leider nicht so einfach möglich, dies wegen des Prinzips einzustellen.
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homo sapiens
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Beitrag(#947392) Verfasst am: 05.03.2008, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

morgenstern hat folgendes geschrieben:
Du kannst also deine Firma nicht mal anständig bestatten lassen, wenn sie den Bach runter geht. Smilie

Lachen Lustig, genau daran hatte ich vorhin auch gedacht!

Die Unterschiede zwischen den Kantonen scheinen größer, als ich bisher angenommen hatte (auch wenn es in dem Fall immer auf das gleiche hinaus läuft).

Interessant würde es, wenn es zu einem Wandel in der Bevölkerung weg von der Religion käme.
Volksabstimmung & Co. böten ja an sich gute Möglichkeiten, die Kirchen etwas zu entmachten ...
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