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Gesetze und Strafen
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Aretny
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Anmeldungsdatum: 18.12.2011
Beiträge: 119

Beitrag(#1717849) Verfasst am: 11.01.2012, 00:13    Titel: Gesetze und Strafen Antworten mit Zitat

Ist es so dass in der BRD Verbrechen gegen das Eigentum strenger bestraft werden als Verbrechen gegen das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit, oder ist dies nur mein Eindruck?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44643

Beitrag(#1717850) Verfasst am: 11.01.2012, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gefühl hatte ich auch schon das eine oder andere Mal. Hab' aber keine Statistik dazu.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1717864) Verfasst am: 11.01.2012, 01:01    Titel: Re: Gesetze und Strafen Antworten mit Zitat

Aretny hat folgendes geschrieben:
Ist es so dass in der BRD Verbrechen gegen das Eigentum strenger bestraft werden als Verbrechen gegen das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit, oder ist dies nur mein Eindruck?


Ich habe mal gehört oder gelesen, dass das auf die Rechtsprechung im Kaiserreich zurückgehen würde, wo es schon einen wichtigen Unterschied machte, ob ein Prolet dem Herrn Geheimrat die Taschenuhr klaut oder einem anderen Proleten eine auf die Fresse haut.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2056

Beitrag(#1717895) Verfasst am: 11.01.2012, 09:44    Titel: Re: Gesetze und Strafen Antworten mit Zitat

Aretny hat folgendes geschrieben:
Ist es so dass in der BRD Verbrechen gegen das Eigentum strenger bestraft werden als Verbrechen gegen das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit, oder ist dies nur mein Eindruck?

Was meinst du mit strenger? Öfter? Mit längeren Haftstrafen?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1717935) Verfasst am: 11.01.2012, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Banküberfälle werden in der Regel hart bestraft. Dagegen kann man schonmal einen Menschen töten, ohne dafür ernsthaft belangt zu werden. Solange man einen Wagen benutzt.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26436
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1717940) Verfasst am: 11.01.2012, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Banküberfälle werden in der Regel hart bestraft. Dagegen kann man schonmal einen Menschen töten, ohne dafür ernsthaft belangt zu werden. Solange man einen Wagen benutzt.

und der Tod als Lateralschaden beschrieben werden, also keine Absicht nachgewiesen werden kann.

Soetwas nennt man normalerweise einen Unfall. Banküberfälle geschehen jedoch grundsätzlich mit geringfügig höherem Voratz als Autounfälle - vielleicht liegt es ja auch dadran?

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1717942) Verfasst am: 11.01.2012, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Banküberfälle werden in der Regel hart bestraft. Dagegen kann man schonmal einen Menschen töten, ohne dafür ernsthaft belangt zu werden. Solange man einen Wagen benutzt.

und der Tod als Lateralschaden beschrieben werden, also keine Absicht nachgewiesen werden kann.

Soetwas nennt man normalerweise einen Unfall. Banküberfälle geschehen jedoch grundsätzlich mit geringfügig höherem Voratz als Autounfälle - vielleicht liegt es ja auch dadran?

fwo

Opfer die das "heilig Blechle" fordert werden eher akzeptiert da das Auto für viele etwas höheres ist, da ist man eher bereit für 'Opfer'.

Und von einem "Unfall" zu reden wenn man Verkehrsteilnehmer mit 3 km/h nur Zentimeter neben auf 70 km/h beschleunigte 1-Tonnen-Blech gehen lässt, und 15 km/h Fahrräder sogar dieselbe Fahrspur nutzen müssen ....... also statt "Unfall" sollte man da einen anderen Begriff nutzen.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26436
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1717945) Verfasst am: 11.01.2012, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
.....

Und von einem "Unfall" zu reden wenn man Verkehrsteilnehmer mit 3 km/h nur Zentimeter neben auf 70 km/h beschleunigte 1-Tonnen-Blech gehen lässt, und 15 km/h Fahrräder sogar dieselbe Fahrspur nutzen müssen ....... also statt "Unfall" sollte man da einen anderen Begriff nutzen.

Dann nenn es Kollateralschaden - das zeigt dann, dass wir uns hier in einem Krieg befinden. zwinkern

Wenn man jedoch den grundsätzlichen Unterschied im Ansehen, den Leben/Gesundheit und Sachwerte beim Gesetzgeber genießen, erkennen will, sollte man die versursachten Schäden in vergleichbaren Situationen vergleichen, z.B. Sachschäden und Personenschäden als Kollateralschäden im kraftfahrzeuggeführten Verkehrskrieg, oder eine unbegründete mutwillige Sachbeschädigung bzw. Körperverletzung im öffentlichen Raum.

Ein reiner Diebstahl ist übrigens mehr als eine Sachbeschädigung, da er weitergehende Rechte des Eigentümers verletzt, müsste also dann eher in Bezug zum Menschenhandel gesetzt werden.

fwo
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1717947) Verfasst am: 11.01.2012, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Banküberfall ist übrigens, mehr noch als ein Diebstahl, kein Sachdelikt, sondern Raub oder sogar schwerer Raub. Dabei werden nämlich üblicherweise wesentliche Rechte von Menschen, auch und gerade Dritter, verletzt (Geiselstatus, Bedrohung usw.).

Man könnte z.B. die Strafen für einen bewaffneten Bankraub mit 1 Mio Beute vergleichen mit einem Hacker-Bankdiebstahl über dieselbe Summe. Was wird höher bestraft?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1717955) Verfasst am: 11.01.2012, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Banküberfälle werden in der Regel hart bestraft. Dagegen kann man schonmal einen Menschen töten, ohne dafür ernsthaft belangt zu werden. Solange man einen Wagen benutzt.

und der Tod als Lateralschaden beschrieben werden, also keine Absicht nachgewiesen werden kann.

Soetwas nennt man normalerweise einen Unfall. Banküberfälle geschehen jedoch grundsätzlich mit geringfügig höherem Voratz als Autounfälle - vielleicht liegt es ja auch dadran?

fwo



So einfach ist das nicht.

zelig hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Du hast es erfasst. Eine gerechte Verkehrsordung würde sich an dieses einfache Prinzip halten: Vorfahrt, für den weniger gefährlichen Verkehsteilnehmer. Fussgänger vor Rad- und Autofahrern, Radfahrer vor Autofahrern, PKWs vor LKWs.. je gefährlicher die Waffe ist, mit der Du Dich durch die Gegend bewegst, desto höher ist Deine Verantwortung. Panzerfahrer hätten demnach nirgendwo Vorfahrt. Who cares?

Ah, Du sprichst mir aus der Seele. Ich mochte auch an die unerträgliche Gesetzeslage und Rechtsprechungspraxis erinnern: (Kommentar von 2004)
Zitat:
Beginnen wir mit den Gedanken zum Urteil ganz woanders: Drei Kinder wurden in Deutschland im vergangenen Jahr von Sexualverbrechern getötet. Jeder dieser furchtbaren Fälle hat die Menschen zu Recht umgetrieben, die Öffentlichkeit entsetzt, die Politik und die Gerichte zur Selbstprüfung veranlasst: Sind die Gesetze so, wie sie sein sollen? Erfüllt das Recht seine Aufgabe? Hat es die Kraft zur Abschreckung? Der Gesetzgeber hat die Paragrafen geändert, hat neue Dateien eingeführt und neue kriminalistische Methoden genehmigt.

216 Kinder wurden in Deutschland im vergangenen Jahr von Autofahrern getötet. Kaum einer dieser furchtbaren Fälle hat die Menschen umgetrieben, kaum einer die Öffentlichkeit entsetzt und keiner Gesetzgeber und Gerichte zur Selbstprüfung veranlasst: Sind die Gesetze so, wie sie sein sollen? Erfüllt das Recht seine Aufgabe? Hat es die Kraft zur Abschreckung? Der Gesetzgeber hat nichts, gar nichts getan, er hat kein Tempolimit eingeführt, keine Sanktionen verschärft, und an der Praxis der laschen Bestrafung von Raserei hat sich nichts geändert. Man tut so, als gäbe es, gleichrangig mit dem Grundrecht auf Leben, ein Grundrecht auf Höchstgeschwindigkeit.

Lesenswert der Kommentar von Heribert Prantl
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/255/36219/print.html



Für den Kulturschock, dem dienstjüngere Fghler mit diesem Kramer zustimmenden Zitat ausgesetzt sind, möchte ich in aller Form entschuldigen.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1717956) Verfasst am: 11.01.2012, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Ein Banküberfall ist übrigens, mehr noch als ein Diebstahl, kein Sachdelikt, sondern Raub oder sogar schwerer Raub. Dabei werden nämlich üblicherweise wesentliche Rechte von Menschen, auch und gerade Dritter, verletzt (Geiselstatus, Bedrohung usw.).

Man könnte z.B. die Strafen für einen bewaffneten Bankraub mit 1 Mio Beute vergleichen mit einem Hacker-Bankdiebstahl über dieselbe Summe. Was wird höher bestraft?

Siehe §§ 253, 250, 249 255 StGB gegen 263a StGB.

--> Min. 3 Jahre Haft gegen Haft "bis zu fünf Jahren" oder Geldstrafe, was in der Regel Geldstrafe bedeutet.

Ein Banküberfall ist übrigens in der Regel räuberische Erpressung, kein Raub.
Wenn man überhaupt das StGB mal querliest, sieht man, dass die Eingangsthese keinerlei Substanz hat.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1717974) Verfasst am: 11.01.2012, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mich wundert, dass bei diesen Strafen für Verbrechen ggü. Menschen die Selbstjustizquote nicht höher ist

. Ich meine wenn das einzige Kind von jemandem einem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt und der Verbrecher mit 2Jahren davon kommt liegt es doch nahe hier selbst für Gerechtigkeit sorgen zu wollen...oder denke nur ich da so?
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1717977) Verfasst am: 11.01.2012, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Ich meine wenn das einzige Kind von jemandem einem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt und der Verbrecher mit 2Jahren davon kommt liegt es doch nahe hier selbst für Gerechtigkeit sorgen zu wollen...oder denke nur ich da so?

Es liegt ethisch / rational fern, aber instinktiv / psychologisch nahe. Dermaßen schwer Betroffene können nicht "neutral" denken, sondern empfinden archaische Rachegelüste. Wäre bei mir vermutlich nicht anders.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1717979) Verfasst am: 11.01.2012, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Mich wundert, dass bei diesen Strafen für Verbrechen ggü. Menschen die Selbstjustizquote nicht höher ist

. Ich meine wenn das einzige Kind von jemandem einem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt und der Verbrecher mit 2Jahren davon kommt liegt es doch nahe hier selbst für Gerechtigkeit sorgen zu wollen...oder denke nur ich da so?

haettest du mal einen beleg dafuer (link), dass jemand mit 2 jahren davon gekommen ist, dessen gewaltverbrechen ein kind zum opfer gefallen ist?
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1718003) Verfasst am: 11.01.2012, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Mich wundert, dass bei diesen Strafen für Verbrechen ggü. Menschen die Selbstjustizquote nicht höher ist

. Ich meine wenn das einzige Kind von jemandem einem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt und der Verbrecher mit 2Jahren davon kommt liegt es doch nahe hier selbst für Gerechtigkeit sorgen zu wollen...oder denke nur ich da so?


Es sind eben nicht 2 Jahre, sondern mehr, und du musst den Willen zur Selbstjustiz über diese Jahre aufrechterhalten.
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1718006) Verfasst am: 11.01.2012, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Naja - mit 2 Jahren meinte ich wahrscheinlich den besoffenen Autofahrer der einen tödlichen Unfall verursacht - ist natürlich kein Verbrechen im juristischem Sinn.

Und wahrscheinlich habt ihr ansonsten recht, dass das Rachegefühl über die Jahre nachlässt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1718089) Verfasst am: 12.01.2012, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Naja - mit 2 Jahren meinte ich wahrscheinlich den besoffenen Autofahrer der einen tödlichen Unfall verursacht - ist natürlich kein Verbrechen im juristischem Sinn.

mit "gewaltverbrechen" wuerde man eher eine tat bezeichnen, bei der jemand absichtlich einen anderen verletzt oder toetet, weniger aber eine alkoholfahrt, bei der dem fahrer natuerlich lieber gewesen waere, wenn nichts passiert waere.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1718098) Verfasst am: 12.01.2012, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Arcanis hat folgendes geschrieben:
Naja - mit 2 Jahren meinte ich wahrscheinlich den besoffenen Autofahrer der einen tödlichen Unfall verursacht - ist natürlich kein Verbrechen im juristischem Sinn.

mit "gewaltverbrechen" wuerde man eher eine tat bezeichnen, bei der jemand absichtlich einen anderen verletzt oder toetet, weniger aber eine alkoholfahrt, bei der dem fahrer natuerlich lieber gewesen waere, wenn nichts passiert waere.


Sieht so aus als hättest du meinen letzten Halbsatz verstanden zwinkern

Trotzdem setze ich das eigentlich gleich. Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist. Einem Choleriker der im Zorn seine Frau erschlägt tuts hinterher warscheinlich auch Leid - trotzdem ists Totschlag.
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Aretny
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Anmeldungsdatum: 18.12.2011
Beiträge: 119

Beitrag(#1718105) Verfasst am: 12.01.2012, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nun die Gesetze mögen ja im Allgemeinen anders lauten, im speziellen aber nicht so angewendet werden, Gerechtigkeit scheint eben in den Händen der Juristen nicht gut aufgehoben zu sein.

Der sog. 20-cent Mörder hat eine Bewährungsstrafe bekommen, allerlei Zeug ist ihm positiv ausgelegt worden.

Wie das Gericht darin etwas anderes als Mord erkennen konnte ist mir nicht verständlich, aber nicht mal Totschlag hat man gelten lassen.



Volker Pispers, dem ich nicht in allem zustimme, hat sich auch mal über die Verhältnismäßigkeit in ähnlichen Fällen erregt:
http://www.youtube.com/watch?v=KScMrrx9GHA
(ab 3:16)
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44643

Beitrag(#1718120) Verfasst am: 12.01.2012, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Aretny hat folgendes geschrieben:
Gerechtigkeit scheint eben in den Händen der Juristen nicht gut aufgehoben zu sein.

Das ist ja auch gar nicht ihr Aufgabengebiet...
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1718122) Verfasst am: 12.01.2012, 02:27    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist.

Jede Autofahrt gefährdet Unschuldige. Und jede Handlung und jede Unterlassung auch. Wenn das per se schon ein Grund wäre, Freundschaften zu kündigen, dann könnte man wohl nur tote Freunde haben.
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1718151) Verfasst am: 12.01.2012, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Arcanis hat folgendes geschrieben:
Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist.

Jede Autofahrt gefährdet Unschuldige. Und jede Handlung und jede Unterlassung auch. Wenn das per se schon ein Grund wäre, Freundschaften zu kündigen, dann könnte man wohl nur tote Freunde haben.


Eine Alkoholfahrt ist schon was anderes als eine gewöhnliche Autofahrt. Deine Schlußfolgerung ist in jeder Hinsicht völlig an den Haaren herbeigezogen. Selbst wenn ich allen Ärzten meine Freundschaft aufkündige, weil mein Mann an einem Kunstfehler verstorben ist, folgt daraus nicht, dass ich nur tote Freunde haben kann, weil es bei der Auswahl von Freundschaften legitim ist, auf die eigenen emotionalen Sensibilitäten zu achten, statt auf einen gesetzlichen Gleichheitsgrundsatz.

Ich habe nicht soviele Leute, die ich als enge Freunde betrachte. Wenn ich erfahren würde, dass die im alkoholisierten Zustand autofahren, hätte ich schon ein Problem damit.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1718427) Verfasst am: 12.01.2012, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aretny hat folgendes geschrieben:

Der sog. 20-cent Mörder hat eine Bewährungsstrafe bekommen, allerlei Zeug ist ihm positiv ausgelegt worden.

Wie das Gericht darin etwas anderes als Mord erkennen konnte ist mir nicht verständlich, aber nicht mal Totschlag hat man gelten lassen.

was laesst dich denn annehmen, dass es mord oder totschlag gewesen sei und nicht nur koerperverletzung mit todesfolge?

(ich bin mit dem fall nicht vertraut. liefer daher doch am besten mal belege fuer deine ansicht, es sei mord gewesen.)
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1718428) Verfasst am: 12.01.2012, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Arcanis hat folgendes geschrieben:
Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist.

Jede Autofahrt gefährdet Unschuldige. Und jede Handlung und jede Unterlassung auch. Wenn das per se schon ein Grund wäre, Freundschaften zu kündigen, dann könnte man wohl nur tote Freunde haben.

das mass der gefaehrdung anderer ist aber bei einer alkoholfahrt schon erheblich hoeher als bei einer normalen autofahrt, oder?

auch finde ich es einen erheblichen unterschied, ob jemand versucht, risiken fuer andere nach moeglichkeit zu vermeiden oder ob er bewusst und unnoetig andere in erheblichem masse gefaehrdet.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1718431) Verfasst am: 12.01.2012, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Arcanis hat folgendes geschrieben:
Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist.

Jede Autofahrt gefährdet Unschuldige. Und jede Handlung und jede Unterlassung auch. Wenn das per se schon ein Grund wäre, Freundschaften zu kündigen, dann könnte man wohl nur tote Freunde haben.


Wenn du da keinen Unterschied siehst bist du für eine Diskussion mit mir über dieses Thema ungeeignet, sorry.
Gibt ja noch genug andere hier...
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1718434) Verfasst am: 12.01.2012, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Arcanis hat folgendes geschrieben:
Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist.

Jede Autofahrt gefährdet Unschuldige. Und jede Handlung und jede Unterlassung auch. Wenn das per se schon ein Grund wäre, Freundschaften zu kündigen, dann könnte man wohl nur tote Freunde haben.

das mass der gefaehrdung anderer ist aber bei einer alkoholfahrt schon erheblich hoeher als bei einer normalen autofahrt, oder?

Ja und nein. Ja: im Durchschnitt gesehen ist das Maß höher [ob es erheblich höher wäre, hängt jedoch vom Alkoholpegel ab]; nein, individuell gesehen kann es sein, (und wird es, meine ich, oft so sein), dass ein 'guter' Autofahrer mit einem geringen Alkoholpegel eine geringere Gefährdung für Dritte darstellt als ein 'schlechter' Autofahrer ohne Alkohol im Blut.

tridi hat folgendes geschrieben:
auch finde ich es einen erheblichen unterschied, ob jemand versucht, risiken fuer andere nach moeglichkeit zu vermeiden oder ob er bewusst und unnoetig andere in erheblichem masse gefaehrdet.

Das ist ziemlich unglücklich ausgedrückt, finde ich.

Ein 'schlechter' Autofahrer hat vielleicht keine Möglichkeit, als ab und zu mal einen Dritten zu gefährden. Auch ganz nüchtern.

Ein 'guter' Autofahrer trinkt mal einen über den Durst und gefährdet dann einen Dritten.

Wer gefährdet andere mehr in "erheblichem Maße"? Und wem ist daher die Freundschaft zu kündigen?
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Aretny
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Anmeldungsdatum: 18.12.2011
Beiträge: 119

Beitrag(#1718438) Verfasst am: 13.01.2012, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Na ich denke der jenige ist gefährlicher der dies bewußt tut.
Egal ob nun der gute Autofahrer sich bewußt betrinkt, oder der ungeübte eine Strecke in Angriff nimmt die für ihn zu schwierig ist, beides würde ich als bewußte Gefährdung einstufen.

Wer zB nicht weiß dass ihn ein Medikament verkehrsuntüchtig macht, oder wenn jemand sich nicht seines fahrtechnischen Unvermögens bewußt ist, dann ist das im Ergebniss nicht anders (Unfall!?) aber anders zu bewerten.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1718441) Verfasst am: 13.01.2012, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Arcanis hat folgendes geschrieben:
Bereits eine Alkoholfahrt, die immer unschuldige gefährdet, ist für mich ein Grund Freundschaften zu kündigen, auch wenn nichts passiert ist.

Jede Autofahrt gefährdet Unschuldige. Und jede Handlung und jede Unterlassung auch. Wenn das per se schon ein Grund wäre, Freundschaften zu kündigen, dann könnte man wohl nur tote Freunde haben.

das mass der gefaehrdung anderer ist aber bei einer alkoholfahrt schon erheblich hoeher als bei einer normalen autofahrt, oder?

Ja und nein. Ja: im Durchschnitt gesehen ist das Maß höher [ob es erheblich höher wäre, hängt jedoch vom Alkoholpegel ab]; nein, individuell gesehen kann es sein, (und wird es, meine ich, oft so sein), dass ein 'guter' Autofahrer mit einem geringen Alkoholpegel eine geringere Gefährdung für Dritte darstellt als ein 'schlechter' Autofahrer ohne Alkohol im Blut.

wenn du mit "geringer alkoholpegel" z.b. 0,3 promille meinst, vielleicht. bei "alkoholfahrt" haette ich jetzt eher an ueber 0,8 promille und deutlich mehr gedacht.

Zitat:

tridi hat folgendes geschrieben:
auch finde ich es einen erheblichen unterschied, ob jemand versucht, risiken fuer andere nach moeglichkeit zu vermeiden oder ob er bewusst und unnoetig andere in erheblichem masse gefaehrdet.

Das ist ziemlich unglücklich ausgedrückt, finde ich.

Ein 'schlechter' Autofahrer hat vielleicht keine Möglichkeit, als ab und zu mal einen Dritten zu gefährden. Auch ganz nüchtern.

Ein 'guter' Autofahrer trinkt mal einen über den Durst und gefährdet dann einen Dritten.

Wer gefährdet andere mehr in "erheblichem Maße"? Und wem ist daher die Freundschaft zu kündigen?

bei letzterem ist das mutwillig, und wenn er erheblich getrunken hat, duerfte er auch schlechte (aber noch im normalen bereich angesiedelte) autofahrer an gefaehrlichkeit deutlich uebertreffen.

wenn jemand so schlecht auto faehrt, dass er andere so gefaehrdet wie ein besoffener autofahrer, dann wuerde ich auch von dem erwarten, dass er den fuehrerschein abgibt oder zumindest das auto stehen laesst.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1718448) Verfasst am: 13.01.2012, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch völlig egal wie andere Autofahren...wer seine eigenen Fähigkeiten bewusst verschlechtert hat nicht alles in seinet Macht stehende getan um den Unfall zu vermeiden - so einfach ist das.

Ein Fehler rechtfertigt nicht den anderen Fehler.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1718472) Verfasst am: 13.01.2012, 02:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, okay, das sind jetzt, so wie ich das verstehe, zwei unterschiedliche Auffassungen.

tridi hat folgendes geschrieben:
wenn jemand so schlecht auto faehrt, dass er andere so gefaehrdet wie ein besoffener autofahrer, dann wuerde ich auch von dem erwarten, dass er den fuehrerschein abgibt oder zumindest das auto stehen laesst.

"Besoffener Autofahrer" ist nun unbestimmt.

Nehmen wir einfach mal an, es gäbe eine Statistik. Nach dieser würde ein Autofahrer mit 20-jähriger Fahrpraxis und mit 0,5 Promille Alkohol im Blut durchschnittlich weniger Unfälle mit Personenschaden verursachen als Autofahrer ohne Alkohol im Blut, aber mit weniger als einem Jahr Fahrpraxis.

Ich hatte oben das 'schlecht' in Anführungszeichen gesetzt, ich gehe hier hypothetisch davon aus, dass jemand mit mehr Fahrpraxis (im Durchschnitt) weniger Personenschäden verursacht als jemand mit weniger Fahrpraxis. Ich glaube, das ist keine abwegige These, (obgleich ich keine empirischen Daten dazu habe).

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Ist doch völlig egal wie andere Autofahren...wer seine eigenen Fähigkeiten bewusst verschlechtert hat nicht alles in seinet Macht stehende getan um den Unfall zu vermeiden - so einfach ist das.

Ein Fehler rechtfertigt nicht den anderen Fehler.

Stimmt.

Nehmen wir jetzt mal - rein hypothetisch - an, ein Fahranfänger verursachte (statistisch) 5 Unfalltote im Jahr und ein Autofahrer mit 20-jähriger Fahrpraxis und 0,5 Promille Alkohol im Blut 1,5 Unfalltote. (Diese Zahlen sind erfunden - die wahren Zahlen kenne ich nicht).

Dann würdest Du dem Fahranfänger die Freundschaft nicht kündigen - aber demjenigen mit der 20-jährigen Fahrpraxis, falls Du erfahren würdest, dass er mit 0,5 Promille Auto gefahren wäre?
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