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Kleine rechtliche Frage

 
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1569080) Verfasst am: 10.11.2010, 08:29    Titel: Kleine rechtliche Frage Antworten mit Zitat

Gestern in der Berufsschule haben wir den Ausbildungsvertrag durchgekaut, da stellte sich mir eine Frage.

Die Gesetzestexte sind ja allgemein mehr oder weniger "gegendert", also "er/sie... der/die Auszubildende...".

Was ist bei solchen Genderungen eigentlich mit Hermaphroditen (wenn das die richtige Bezeichnung ist, ich weiß es jetzt gar nicht) oder sonstwem, der nicht direkt einem Geschlecht zugehört? Gelten die Gesetze für die nicht? Oder geht man davon aus, dass es solche Leute nicht gibt, oder, dass sie sich für eines von beiden halten? Was, wenn nicht, dürfen sie dann gegen die Gesetze verstoßen, die so gegendert sind? Wie würde sich da ein Gericht verhalten?

Fragen über Fragen. Sehr glücklich
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musikdusche
reflektierender User



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 896
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1569081) Verfasst am: 10.11.2010, 08:37    Titel: Re: Kleine rechtliche Frage Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Gestern in der Berufsschule haben wir den Ausbildungsvertrag durchgekaut, da stellte sich mir eine Frage. [...]

[halbwissen]
Jedem Bewohner unseres Landes wurde bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen. Und damit ist die Frage formal geklärt.
[/halbwisswen]
(Wollte gerade schreiben, dass das Geschlecht im Personalausweis steht - stimmt aber gar nicht Verlegen )
_________________
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn Andere ihn begehen. (Lichtenberg)
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Larifari
Frisch gestrichen!



Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 924
Wohnort: NDS + NRW

Beitrag(#1569082) Verfasst am: 10.11.2010, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mir immer eingebildet, man sieht es, wenn man an sich runterguckt ^^

Vllt. steht es im Stammbuch?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1569085) Verfasst am: 10.11.2010, 09:04    Titel: Re: Kleine rechtliche Frage Antworten mit Zitat

musikdusche hat folgendes geschrieben:

(Wollte gerade schreiben, dass das Geschlecht im Personalausweis steht - stimmt aber gar nicht Verlegen )


Auf der Geburtsurkunde steht das zugewiesene Geschlecht.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1569086) Verfasst am: 10.11.2010, 09:06    Titel: Re: Kleine rechtliche Frage Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Gestern in der Berufsschule haben wir den Ausbildungsvertrag durchgekaut, da stellte sich mir eine Frage.

Die Gesetzestexte sind ja allgemein mehr oder weniger "gegendert", also "er/sie... der/die Auszubildende...".

Was ist bei solchen Genderungen eigentlich mit Hermaphroditen (wenn das die richtige Bezeichnung ist, ich weiß es jetzt gar nicht) oder sonstwem, der nicht direkt einem Geschlecht zugehört? Gelten die Gesetze für die nicht? Oder geht man davon aus, dass es solche Leute nicht gibt, oder, dass sie sich für eines von beiden halten? Was, wenn nicht, dürfen sie dann gegen die Gesetze verstoßen, die so gegendert sind? Wie würde sich da ein Gericht verhalten?

Fragen über Fragen. Sehr glücklich



Lass Dich einfach kastrieren und probier's aus.... Sehr glücklich
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1569087) Verfasst am: 10.11.2010, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlicher Hintergrund für Deutschland ist das Personenstandsgesetz und das Transsexuellengesetz.

Eine Zwitterform ist rechtlich jedenfalls nicht vorgesehen.
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1569125) Verfasst am: 10.11.2010, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wodurch wird es denn festgelegt wenn es nicht eindeutig bestimmbar ist?
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Dr. Evil
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1569130) Verfasst am: 10.11.2010, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Wodurch wird es denn festgelegt wenn es nicht eindeutig bestimmbar ist?

Penislänge!
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1569177) Verfasst am: 10.11.2010, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
Wodurch wird es denn festgelegt wenn es nicht eindeutig bestimmbar ist?

Penislänge!


Und im ernst?
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1569194) Verfasst am: 10.11.2010, 13:32    Titel: Re: Kleine rechtliche Frage Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:

Was ist bei solchen Genderungen eigentlich mit Hermaphroditen (wenn das die richtige Bezeichnung ist, ich weiß es jetzt gar nicht) oder sonstwem, der nicht direkt einem Geschlecht zugehört? Gelten die Gesetze für die nicht?

Doch.
Zitat:
Oder geht man davon aus, dass es solche Leute nicht gibt, oder, dass sie sich für eines von beiden halten?

Ist leider häufig der Fall.
Im Perso muss ein Gechlecht eingetragen werden, welches das bei Menschen, die biologisch nicht klar einem Geschlecht zuordenbar sind wird wohl je nach phänotypischer Ähnlichkeit oder Entscheidung der Eltern als was sie das Kind aufziehen wollen geschehen, viele lassen das Kind ja sogar entsprechend operieren, da werden dann Artz und/ oder Eltern über das Geschlecht entscheiden. Zum Teil wird die Entscheidung in welche Kategorie das Kind gepresst wird wohl auch recht willkürlich gefällt werden. Spannend wäre auch die Frage, wie es um die Möglichkeit steht das bei der Geburt angegeben Geschlecht später zu ändern, ich nehme mal an das ist in solchen Fällen wo biologische Unklarheit herrscht schon möglich, bin da aber nicht sicher.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1569403) Verfasst am: 10.11.2010, 17:52    Titel: Re: Kleine rechtliche Frage Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Die Gesetzestexte sind ja allgemein mehr oder weniger "gegendert", also "er/sie... der/die Auszubildende...".

Was ist bei solchen Genderungen eigentlich mit Hermaphroditen (wenn das die richtige Bezeichnung ist, ich weiß es jetzt gar nicht) oder sonstwem, der nicht direkt einem Geschlecht zugehört?


irgendwann wird die emanzipation der zwitter sich gewiss auch in den gesetzestexten niederschlagen: "er/sie/es... der/die/das Auszubildende..."
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1569408) Verfasst am: 10.11.2010, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
Wodurch wird es denn festgelegt wenn es nicht eindeutig bestimmbar ist?

Penislänge!


Und im ernst?


im ernst geschieht das in absprache mit den eltern und dem arzt...
_________________
eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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