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Mutter tötet Einbrecher, um sich zu schützen. Gerechtfertigt?
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soulreaver
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1716456) Verfasst am: 05.01.2012, 18:41    Titel: Mutter tötet Einbrecher, um sich zu schützen. Gerechtfertigt? Antworten mit Zitat

Auf diese Frage komme ich, seit ich hiervon gelesen habe:
http://www.heraldsun.com.au/news/oklahoma-teen-mother-shoots-intruder-dead-with-12-gauge-shotgun/story-e6frf7jo-1226237289339

Als konsequenter Gegner des Tötens von Menschen finde ich diese Notwehr ziemlich problematisch. Warum hat sie die Einbrecher nicht gewarnt, dass sie bewaffnet ist? Warum hat sie denen nicht in die Beine geschossen?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1716457) Verfasst am: 05.01.2012, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass diese Frau gedacht hat: Ah, ein Einbrecher, endlich darf ich meine Mordgelüste ausleben und niemand kann mir was nachweisen!

Sie wird vermutlich ziemlich verängstigt gewesen sein und deshalb geschossen haben.

Es wär sicher schön gewesen, wenn sie vorher gesagt hätte, dass sie eine Waffe hat und der Einbrecher dann abgehauen wäre. Aber erstens ist man hinterher immer klüger und zweitens wäre der Einbrecher nach einer Warnung vielleicht so geschickt vorgegangen, dass er der Schrotflinte entgangen wäre und sie getötet hätte.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26439
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1716460) Verfasst am: 05.01.2012, 19:06    Titel: Re: Mutter tötet Einbrecher, um sich zu schützen. Gerechtfertigt? Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Auf diese Frage komme ich, seit ich hiervon gelesen habe:
http://www.heraldsun.com.au/news/oklahoma-teen-mother-shoots-intruder-dead-with-12-gauge-shotgun/story-e6frf7jo-1226237289339

Als konsequenter Gegner des Tötens von Menschen finde ich diese Notwehr ziemlich problematisch. Warum hat sie die Einbrecher nicht gewarnt, dass sie bewaffnet ist? Warum hat sie denen nicht in die Beine geschossen?

In den USA ist es fast üblich, dass eine Waffe im Haus ist, ob sie das was sagt oder die Linde rauscht. Und was würdest Du dir an seiner Stelle denken, wenn sie was von einer Waffe erzählt? Oder von einem großen Hund und da ist kein Bellen zu hören? Sollte sie mit einem Schrotschuss ihre Wohnung demolieren, um ihn zu warnen, wenn sie noch die Hoffnung hat, er würde irgendwann aufhören an die Tür zu bollern, nachdem ihm schon klar gewesen sein muss, dass sie inzwischen Kontakt mit der Polizei hat?

Nachdem die Tür aufgebrochen war, hatte sie - Warnung hin oder her - zwei ernsthafte Möglichkeiten: Die Waffe weglegen und darauf hoffen, dass ihr und ihrem Kind nichts passiert, oder ernsthaft schießen. Ernsthaft bedeutet, so zu schießen, dass sie so trifft, damit er nicht mehr weiterläuft und sie nicht mehr erreicht. Das bedeutet in dieser Angstsituation immer: mitten drauf. Alles Andere hätte nur die erhöhte Möglichkeit zur Folge, dass sie es nicht nur mit einem Verbrecher zu tun hat, sondern auch noch mit einem richtig wütenden.

Für mich ist ihre Handlung unter den gegebenen Umständen richtig und folgerichtig.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#1716468) Verfasst am: 05.01.2012, 19:30    Titel: Re: Mutter tötet Einbrecher, um sich zu schützen. Gerechtfertigt? Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:

Als konsequenter Gegner des Tötens von Menschen finde ich diese Notwehr ziemlich problematisch. Warum hat sie die Einbrecher nicht gewarnt, dass sie bewaffnet ist? Warum hat sie denen nicht in die Beine geschossen?

Daß Du von der guten Frau erwartest den eigenen Tod (und den des Kindes) billigend in Kauf zu nehmen um das Leben eines Einbrechers zu retten halte ich für reichlich problematisch.

Andererseits: Von einem frommen Teutschen erwarte ich, daß er vom Mitmenschen fordert erst mal die andere Wange hinzuhalten, bevor er überhaupt ernsthaft an Notwehr denkt.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1716474) Verfasst am: 05.01.2012, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der Vorfall wirklich so zugetragen hat wie hier dargestellt, handelt es sich um einen recht eindeutigen Fall von Notwehr.

Zwei bewaffnete Maenner betreten unbefugt und offensichtlich mit kriminellen Absichten das Haus. Die Frau ist allein, hat also allen Grund sich bedroht zu fuehlen und zu dem Zeitpunkt als sie abdrueckt, stellen die Einbrecher ganz zweifellos eine akute Bedrohung fuer sie und ihr Kind dar. Es handelt sich somit auch nicht um einen Fall von Selbstjustiz.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1716480) Verfasst am: 05.01.2012, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

12 gauge is nicht gerechtfertigt, vielleicht zur Entenjagd.
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
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Beitrag(#1716483) Verfasst am: 05.01.2012, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frau hat vollkommen korrekt gehandelt! Daumen hoch!
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
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Aretny
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Anmeldungsdatum: 18.12.2011
Beiträge: 119

Beitrag(#1716484) Verfasst am: 05.01.2012, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Absolut gerechtfertigt!
Sie hat mit dem Schlimmsten rechnen müßen, und hat sich verteidigt um Schaden von ihr und ihrem Kind abzuwenden.
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1716486) Verfasst am: 05.01.2012, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Two men tried breaking into Ms McKinley’s house, one armed with a 30-cm hunting knife.

Ausrufezeichen
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
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Beitrag(#1716490) Verfasst am: 05.01.2012, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn sich der Vorfall wirklich so zugetragen hat wie hier dargestellt, handelt es sich um einen recht eindeutigen Fall von Notwehr.

Zwei bewaffnete Maenner betreten unbefugt und offensichtlich mit kriminellen Absichten das Haus. Die Frau ist allein, hat also allen Grund sich bedroht zu fuehlen und zu dem Zeitpunkt als sie abdrueckt, stellen die Einbrecher ganz zweifellos eine akute Bedrohung fuer sie und ihr Kind dar. Es handelt sich somit auch nicht um einen Fall von Selbstjustiz.


Dem schließe ich mich an.
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1716493) Verfasst am: 05.01.2012, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
12 gauge is nicht gerechtfertigt, vielleicht zur Entenjagd.

Wie nicht gerechtfertigt? Hatte sie denn eine andere Waffe zur Hand mit der sie auch hätte schießen können?
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1716500) Verfasst am: 05.01.2012, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

moecks hat folgendes geschrieben:
Sargnagel hat folgendes geschrieben:
12 gauge is nicht gerechtfertigt, vielleicht zur Entenjagd.

Wie nicht gerechtfertigt? Hatte sie denn eine andere Waffe zur Hand mit der sie auch hätte schießen können?

Nein, wenn sie die Waffe schon hat und gerade Einbrecher da sind, dann passt das schon. Nur für die Selbstverteidigung im Haus gibt es sicher auch angemessenere Ausrüstung. Irgendwas das krach macht oder gut ins Ziel geht, ein kompakter Revolver z.B.. Naja, nihil nisi bene...
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Aretny
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Anmeldungsdatum: 18.12.2011
Beiträge: 119

Beitrag(#1716518) Verfasst am: 05.01.2012, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das passt doch zur Selbstverteidigung Daheim, ist in der unmittelbaren Nähe bis zu 50m wirksam und man hält den Gegner, oder auch mehrere, auf.
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1716523) Verfasst am: 05.01.2012, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn sie mit einem MG in Stellung gegangen wäre u. U. vor lauter Angst oder sogar nur sicherheitshalber... ich hätte in diesem so geschilderten Fall kein Problem damit.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#1716548) Verfasst am: 06.01.2012, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich mit einem Baby allein im Haus bin und an der Tür zwei Typen randalieren, die offensichtlich nicht gekommen sind, um Neujahrsgrüsse zu überbringen, sondern mir die Bude auszuräumen, werde ich die mit Sicherheit nicht mit ner Tasse Kaffee begrüssen
sondern mir das schnappen, was als Waffe/Mittel dienen kann, um die am besten von ihrem Vorhaben abzuhalten
Wenn dann einer von denen durch die Tür gestürmt kommt, wird wohl kaum die Zeit zum sorgfältigen Zielen bleiben, sondern wie fwo schon erwâhnte: mitten drauf gehalten.
Ob und in welchem Ausmass der dabei zu Schaden kommt, ist dann erst mal sekundär

edit:
eine meiner omas hatte für solche Anlässe ein Bajonett aufm Schlafzimmerschrank in petto... (und meinte: wenn da einer hier einbricht und mir ans Fell will, wird er damit wärmstens empfangen)
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or his deserts are small
That dares not put it to the touch
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soulreaver
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1716560) Verfasst am: 06.01.2012, 03:00    Titel: Re: Mutter tötet Einbrecher, um sich zu schützen. Gerechtfertigt? Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:

Als konsequenter Gegner des Tötens von Menschen finde ich diese Notwehr ziemlich problematisch. Warum hat sie die Einbrecher nicht gewarnt, dass sie bewaffnet ist? Warum hat sie denen nicht in die Beine geschossen?

Daß Du von der guten Frau erwartest den eigenen Tod (und den des Kindes) billigend in Kauf zu nehmen um das Leben eines Einbrechers zu retten halte ich für reichlich problematisch.


Dass Du mir unterstellst, ich würde von der Frau erwarten, sie solle ihren eigenen Tod (und den des Kindes) in Kauf nehmen, um das Leben des Einbrechers zu retten, halte ich wiederum für problematisch.
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soulreaver
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1716561) Verfasst am: 06.01.2012, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mad Magic hat folgendes geschrieben:
und wenn sie mit einem MG in Stellung gegangen wäre u. U. vor lauter Angst oder sogar nur sicherheitshalber... ich hätte in diesem so geschilderten Fall kein Problem damit.


Gilt im Falle eines Einbruchs die Verhältnismäßigkeit nicht mehr?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1716563) Verfasst am: 06.01.2012, 03:24    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Mad Magic hat folgendes geschrieben:
und wenn sie mit einem MG in Stellung gegangen wäre u. U. vor lauter Angst oder sogar nur sicherheitshalber... ich hätte in diesem so geschilderten Fall kein Problem damit.


Gilt im Falle eines Einbruchs die Verhältnismäßigkeit nicht mehr?


Es gibt keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Notwehr im deutschen Recht. Das ist in den USA übrigens anders.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1716566) Verfasst am: 06.01.2012, 05:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der Frau kann man freilich keinen Vorwurf machen, sie hat in einer schwer überschaubaren Gefahrensituation zwei Angreifer ausgeschaltet. Dennoch muss der Hinweis gestattet sein, dass dasselbe Ziel, nämlich die zwei Aggressoren zu stoppen, auch durch eine kleinere Schusswaffe und etwas Übung im Umgang damit hätte erreicht werden können. Wenn man sich eine Flinte schafft sollte man bedenken, ob sie für den angedachten Einsatz nicht zu grob ist und durch eine leichtere, flexiblere Waffe ergänzt oder ersetzt werden kann. Man sollte auch ausreichend Zeit investieren sich mit der Waffe vertraut zu machen, das ist schließlich keine Zauberei sondern kann von jedermann erlernt werden.
Die Frau hat jetzt zwei Leute auf dem Gewissen, sie wird sicher auch fragen ob das sein musste. Andererseits muss man natürlich froh sein, dass sie sich überhaupt zur Wehr setzen und das Schrotgewehr in der Wohnung so handeln konnte, dass nicht mehr passiert ist.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26439
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1716567) Verfasst am: 06.01.2012, 05:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
.....
Die Frau hat jetzt zwei Leute auf dem Gewissen, ....

Nein, einen. Hoffen wir doch einfach für sie, dass ihr Gewissen robust genug ist, bzw. dass es niemand schafft, ihr einzureden, dass sie sich hätte anders verhalten müssen. Und solange sie sich korrekt verhalten hat, kann ihr Gewissen ruhig sein.

fwo
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1716570) Verfasst am: 06.01.2012, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:
Mad Magic hat folgendes geschrieben:
und wenn sie mit einem MG in Stellung gegangen wäre u. U. vor lauter Angst oder sogar nur sicherheitshalber... ich hätte in diesem so geschilderten Fall kein Problem damit.


Gilt im Falle eines Einbruchs die Verhältnismäßigkeit nicht mehr?


Es gibt keinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Notwehr im deutschen Recht. Das ist in den USA übrigens anders.


Ja, aber wenn ich mich richtig erinnere gibt es so was ähnliches.

Zitat:

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Aus den Wörtern geboten, erforderlich und gegenwärtigen leiten sich eine reihe von Bedingungen ab, die zwar nicht das gleiche wie eine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind, jedoch dem nahe kommen können.
So kann Z.B. eine Verteidigung als nicht erforderlich angesehen werden, wenn es zum Zeitpunkt mildere alternativen gegeben hätte.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1716572) Verfasst am: 06.01.2012, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte sich die Info auch erst mal durchlesen, bevor man was dazu von sich gibt.
Zitat:
She described to the Oklahoma station what she did: "I walked over and got the 12-gauge, went in the bedroom and got the pistol, put the bottle in his (son's) mouth, and then I called 911."

..........................

McKinley asked the 911 dispatcher what to do should the two men break in.

"I’ve got two guns in my hand – is it OK to shoot him if he comes in the door?" she said.

"I’m in here by myself with my infant baby, can I please get a dispatcher out here immediately?"

..............................

Once the 911 dispatcher confirmed with the young mother that her doors were indeed locked, McKinley asked again if she could shoot the intruders.

"I can’t tell you that you can do that, but you do what you have to do to protect your baby," the dispatcher told her.

McKinley was on the phone with two dispatchers - which represented two neighbouring counties - for a total of 21 minutes.


Frage
Da kommen dann schon Fragen auf, oder?
Ich möchte damit das Verhalten der jungen Mutter nicht werten, sondern wieder einmal darauf hinweisen, dass man im Moment und nur anhand dieser Nachricht viel zu wenig weiß, um sich ein (verfrühtes) Urteil erlauben zu können.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1716573) Verfasst am: 06.01.2012, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
So kann Z.B. eine Verteidigung als nicht erforderlich angesehen werden, wenn es zum Zeitpunkt mildere alternativen gegeben hätte.


Das Recht weicht nicht vor dem Unrecht. Es ist niemals notwendig, sein Rechtsgut nicht zu verteidigen. Nur das Mittel der Verteidigung muss so "milde" wie möglich gewählt werden.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1716575) Verfasst am: 06.01.2012, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
So kann Z.B. eine Verteidigung als nicht erforderlich angesehen werden, wenn es zum Zeitpunkt mildere alternativen gegeben hätte.


Das Recht weicht nicht vor dem Unrecht. Es ist niemals notwendig, sein Rechtsgut nicht zu verteidigen. Nur das Mittel der Verteidigung muss so "milde" wie möglich gewählt werden.

<s>soweit ich weiss, ist "so milde wie moeglich" (nach deutschem recht) nicht noetig.</s> man sollte es vielleicht nicht uebertreiben (kind erschiessen, das ne kirsche vom baum klaut zB), aber ansonsten kann man jedes mittel ergreifen, das einem geeignet erscheint, den angriff abzuwehren.

edit: war quatsch, kival hatte recht, sorry.


Zuletzt bearbeitet von tridi am 06.01.2012, 09:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1716577) Verfasst am: 06.01.2012, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, er muss das mildeste Mittel wählen, das geeignet ist, das Rechtsgut zu schützen und ihn nicht ins Risiko bringt.

Es muss aber keine Rechtsgüterabwägung stattfinden, außer beim.. ich glaube "krassen Missverhältnis" (Obst -> Schusswaffengebrauch), ansonsten darf man im allgemeinen schon einen Diebstahl mit tödlichem Waggengebrauch verhindern, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1716579) Verfasst am: 06.01.2012, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Jedenfalls ist das schon einigermaßen resolut, wenn ich auf kurze Distanz ohne Gegenfeuer ne Pistole zur Verfügung hab und ne Shotgun und ich nehm dann lieber die Shotgun. Lieber auf Nummer sicher gehn wird sie sich da gedacht haben. Ich denk die - wie heißt das? - Mannstopwirkung ist da auch größer. Auf kurze Distanz 12 Gauge, wow, das hätte er sich mal besser überlegt bevor er mitm Messer rumfuchtelt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1716580) Verfasst am: 06.01.2012, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Man sollte sich die Info auch erst mal durchlesen, bevor man was dazu von sich gibt.
Zitat:
She described to the Oklahoma station what she did: "I walked over and got the 12-gauge, went in the bedroom and got the pistol, put the bottle in his (son's) mouth, and then I called 911."

..........................

McKinley asked the 911 dispatcher what to do should the two men break in.

"I’ve got two guns in my hand – is it OK to shoot him if he comes in the door?" she said.

"I’m in here by myself with my infant baby, can I please get a dispatcher out here immediately?"

..............................

Once the 911 dispatcher confirmed with the young mother that her doors were indeed locked, McKinley asked again if she could shoot the intruders.

"I can’t tell you that you can do that, but you do what you have to do to protect your baby," the dispatcher told her.

McKinley was on the phone with two dispatchers - which represented two neighbouring counties - for a total of 21 minutes.


Frage
Da kommen dann schon Fragen auf, oder?
Ich möchte damit das Verhalten der jungen Mutter nicht werten, sondern wieder einmal darauf hinweisen, dass man im Moment und nur anhand dieser Nachricht viel zu wenig weiß, um sich ein (verfrühtes) Urteil erlauben zu können.

welche frage kommt dir da auf?

sie scheint weit weg von der naechsten polizei zu wohnen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1716583) Verfasst am: 06.01.2012, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Doch, er muss das mildeste Mittel wählen, das geeignet ist, das Rechtsgut zu schützen und ihn nicht ins Risiko bringt.

Es muss aber keine Rechtsgüterabwägung stattfinden, außer beim.. ich glaube "krassen Missverhältnis" (Obst -> Schusswaffengebrauch), ansonsten darf man im allgemeinen schon einen Diebstahl mit tödlichem Waggengebrauch verhindern, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

sorry, du hast recht und ich mich geirrt. unter gleich wirksamen mitteln muss er das mildeste waehlen. vorausgesetzt natuerlich, dass ihm die zeit bleibt, das abzuwaegen.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1716587) Verfasst am: 06.01.2012, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
....
welche frage kommt dir da auf?
....

Mehrere.
Unter anderem die:
tridi hat folgendes geschrieben:

..... unter gleich wirksamen mitteln muss er das mildeste waehlen. vorausgesetzt natuerlich, dass ihm die zeit bleibt, das abzuwaegen.

Sind 21 Minuten genug?

Aber auch andere.
Bspw.:
Wie weit (falls überhaupt) denkt diese junge Mutter im Bezug auf mögliche Folgen?
Wieso brauchen die Einbrecher so lange um in die Bude zu kommen?
Wäre die Situation durch Geschrei und/oder Warnschüsse "besser" zu handeln gewesen und hätte das die bösen Buben auch wirklich langfristig abgeschreckt oder hätten sie nicht im Nachhinein auf Rache gesonnen - das auch wieder in Verbindung mit der Frage über die strategischen Entscheidungen der (einer) 18-Jährigen (Mutter)?
Wirkte sie verängstigt oder bedrängt oder gar entscheidungsfreudig?

Und noch einige andere mehr, die sich aber eher auf der theoretischen Psycho-Schiene bewegen.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1716589) Verfasst am: 06.01.2012, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Make My Day law Lachen
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