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Wozu brauchen wir eigentlich einen Bundespräsidenten?

 
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1716609) Verfasst am: 06.01.2012, 11:05    Titel: Wozu brauchen wir eigentlich einen Bundespräsidenten? Antworten mit Zitat

Hallo,

genau das hab ich mich immer mal wieder gefragt, und ich komme immer wieder zu dem Ergebnis, dass dieses Amt überflüssig ist wie ein Kropf.

Politisch spielt er keine Rolle, für Repräsentationsaufgaben zur zwischenstaatlichen Kontaktpflege gibt es schon das Außenministerium und auf "warme Worte" kann die Bevölkerung getrost verzichten, vor allem wenn sie von einem verlogenen Hund kommen, der vermutlich auf der Schmiergeldliste des Kapitals steht...

Heute sind die Sternsinger bei Bundespräsident Wulf - wozu ist diese "Amtshandlung" wichtig für Deutschland? Ein paar Kinder werden zum Bundespräsi gekarrt, und halten dort eine Chorporbe und bekommen dafür ein paar warme Worte und einen warmen Händedruck, und können dafür dann mal ihren Enkeln erzählen, dass auch sie mal in der Aura bundespräsidialen Glanzes waren - es tut mir leid, aber ich halte dieses Amt für völlig überflüssig, das Geld könnten wir uns sparen. Vielleicht könnten wir statt dessen auch einen Androiden einsetzen, der auf Knopfdruck lächelt und irgend welche klugen Sätze sagt, wie z.B. "Wenn sie das drucken Herr Dieckmann, dann ist Krieg..." ...äh oder ähnliches....

(...Misst, jetzt ist uns doch da tatsächlich ein Fehler bei dem Softwareupdate bei dem Modell Wulf enstanden, versehentlich wurden ein paar Softwarepatches, die für das Modell Achmadinedschad vorgesehen waren bei Wulf aufgespielt - wir bitten vielmals um Entschuldigung...)

nv.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1716614) Verfasst am: 06.01.2012, 11:30    Titel: Re: Wozu brauchen wir eigentlich einen Bundespräsidenten? Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Politisch spielt er keine Rolle,

Das stimmt so nicht. Er hat bestimmte Funktionen wahrzunehmen, die ich ungerne bei der Regierung direkt angesiedelt sehen würde.

Man könnte auch einwenden, daß ein wenig personengebundene Repräsentation gar nicht schlecht ist, um nicht den Staat als anonymes Konstrukt erscheinen zu lassen. Über die Art und Weise der Repräsentation sollte man im Detail reden. Ich z.B. würde das ganze militaristische Affentheater abschaffen, das noch aus der Zeit stammt, als man Staatsgäste mit seiner Armee beeindrucken konnte. Ebenso, daß vor dem Amtssitz Soldaten als Staffage rumstehen, paßt m.E. auch nicht mehr in die Zeit.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
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Beitrag(#1716618) Verfasst am: 06.01.2012, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, und außerdem: irgendeinen Führer brauchen wir doch, mir sind ja schließlich Deutsche.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1716625) Verfasst am: 06.01.2012, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

er fertigt die gesetze aus.

da das zustandekommen von gesetzen relativ kompliziert geregelt ist (gesetzgeungskompetenzen von bund und laendern, bundestag und bundesrat, in letzterem mit unklarheiten bezueglich der stimmabgabe), ist unter umstaenden gar nicht so eindeutig, ob ein gesetz verfassungsgemaess zustandegekommen ist. da ist so ein bundespraesident nicht schlecht, der entscheidet, was nun verfassungsgemaess zustande gekommen und daher von ihm auszufertigen ist. (auch wenn das nicht ausschliesst, dass das bundesverfassungsgericht spaeter anders entscheidet.)

die uebrigen funktionen des bundespraesidenten waeren in meinen augen schon eher verzichtbar.
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Ottaviani
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
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Beitrag(#1716628) Verfasst am: 06.01.2012, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

das Amt des deutschen Bundespräsidenten ist problematisch, weil er nicht vom Volk gewählt ist und völlig abhängig von den Parteien. bezeichnend ist, dass dieser Tage deutsche Zeitungen schreiben, sie warten auf ein Machtwort der Kanzlerin. das wäre in Österreich undenkbar.
der deutsche Bundespräsident wurde vor lauter Angst vor der Geschichte buchstäblich zu einem Frühstücksdirektor und Grüßaugust. wenn er mal was nicht gleich unterschreibt, drohen alle Parteien wegen der Wiederwahl. es ist pervers.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
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Beitrag(#1716629) Verfasst am: 06.01.2012, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

und wir brauchen einen auf den wir wenns langweilig ist eindreschen können, der gern mal ein dreckads Gschäft und an der falschen Stelle das Maul zu weit aufmacht, dass man sich selber richtig fein vorkommt. Dann steht der Sauhaufen wenigstens einmal in fünf Jahrn gut da. Mr. Green
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Ottaviani
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
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Beitrag(#1716633) Verfasst am: 06.01.2012, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

o.K. vielleds an diesem merkwürdigen GG in Deutschland ist sehr merkwürdig um es freundlich zu sagen
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Beitrag(#1716634) Verfasst am: 06.01.2012, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
er fertigt die gesetze aus.



Er gibt lediglich nur sein "ok" für Gesetze.

Dieses könnte aber z.B. auch von dem Verfassungsgericht übernommen werden, in dem es auch gleich prüft, ob ein Gesetz der Verfassung entspricht.

Und ob nun der Bundespräsident in der Abwiegelung verfassungswiedriger und hinterfurtziger Gesetze weniger korrupt ist als ein unabhängiger Verfassungsrichter, auch das wage ich mal zu bezweifeln.

Zitat:


da das zustandekommen von gesetzen relativ kompliziert geregelt ist (gesetzgeungskompetenzen von bund und laendern, bundestag und bundesrat, in letzterem mit unklarheiten bezueglich der stimmabgabe), ist unter umstaenden gar nicht so eindeutig, ob ein gesetz verfassungsgemaess zustandegekommen ist. da ist so ein bundespraesident nicht schlecht, der entscheidet, was nun verfassungsgemaess zustande gekommen und daher von ihm auszufertigen ist. (auch wenn das nicht ausschliesst, dass das bundesverfassungsgericht spaeter anders entscheidet.)



Damit führst du selbst gerade die Funktion des Bundespräsidenten ad absurdum.

Wenn Gesetze von dem Verfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt werden, dann braucht man auch keinen Grüßonkel oder Abnicker im Vorfeld - denn es wäre ja schon dessen Aufgabe gewesen, dieses im Vorfeld zu verhindern.

Die Tatsache aber, dass Gesetze, die der Bundespräsident durchgewunken hat, in Karlsruhe wieder gekippt werden, zeigt doch, dass hier der Bundespräsident (...und unsere ganze politische Kaste) versagt haben, in dem sie ein verfassungswiedriges Gesetz erlassen haben.

Zitat:


die uebrigen funktionen des bundespraesidenten waeren in meinen augen schon eher verzichtbar.


Die Tatsache, dass der Bundespräsident versagt hat, in dem er verfassungswidrige Gesetze durchgewunken hat, macht deutlich, dass dessen politische Funktion ebenfalls entbehrlich ist.

Ich empfehle statt dessen ein unabhängiges vorgelagertes Gesetzprüfungsamt, welches im Vorfeld Gesetze auf Verfassungskonformität prüft - das ist mit Sicherheit objektiver als so eine Schießbudenfigur, die auf der Lohnliste des Kapitals steht...

nv.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#1716647) Verfasst am: 06.01.2012, 13:15    Titel: Re: Wozu brauchen wir eigentlich einen Bundespräsidenten? Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Die Vereinigung von Staatsoberhaupt und Regierungschef in einem Amt gibt einer Einzelperson zu viel (auch symbolischen) Einfluss. Sieht man ja an den USA.

_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#1716648) Verfasst am: 06.01.2012, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Ja, und außerdem: irgendeinen Führer brauchen wir doch, mir sind ja schließlich Deutsche.

Im Gegenteil. Eine Funktion der Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef ist es, Führerkult zu verhindern.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Ottaviani
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Beitrag(#1716655) Verfasst am: 06.01.2012, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
er fertigt die gesetze aus.



Er gibt lediglich nur sein "ok" für Gesetze.

Dieses könnte aber z.B. auch von dem Verfassungsgericht übernommen werden, in dem es auch gleich prüft, ob ein Gesetz der Verfassung entspricht.

Und ob nun der Bundespräsident in der Abwiegelung verfassungswiedriger und hinterfurtziger Gesetze weniger korrupt ist als ein unabhängiger Verfassungsrichter, auch das wage ich mal zu bezweifeln.

Zitat:


da das zustandekommen von gesetzen relativ kompliziert geregelt ist (gesetzgeungskompetenzen von bund und laendern, bundestag und bundesrat, in letzterem mit unklarheiten bezueglich der stimmabgabe), ist unter umstaenden gar nicht so eindeutig, ob ein gesetz verfassungsgemaess zustandegekommen ist. da ist so ein bundespraesident nicht schlecht, der entscheidet, was nun verfassungsgemaess zustande gekommen und daher von ihm auszufertigen ist. (auch wenn das nicht ausschliesst, dass das bundesverfassungsgericht spaeter anders entscheidet.)



Damit führst du selbst gerade die Funktion des Bundespräsidenten ad absurdum.

Wenn Gesetze von dem Verfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt werden, dann braucht man auch keinen Grüßonkel oder Abnicker im Vorfeld - denn es wäre ja schon dessen Aufgabe gewesen, dieses im Vorfeld zu verhindern.

Die Tatsache aber, dass Gesetze, die der Bundespräsident durchgewunken hat, in Karlsruhe wieder gekippt werden, zeigt doch, dass hier der Bundespräsident (...und unsere ganze politische Kaste) versagt haben, in dem sie ein verfassungswiedriges Gesetz erlassen haben.

Zitat:


die uebrigen funktionen des bundespraesidenten waeren in meinen augen schon eher verzichtbar.


Die Tatsache, dass der Bundespräsident versagt hat, in dem er verfassungswidrige Gesetze durchgewunken hat, macht deutlich, dass dessen politische Funktion ebenfalls entbehrlich ist.

Ich empfehle statt dessen ein unabhängiges vorgelagertes Gesetzprüfungsamt, welches im Vorfeld Gesetze auf Verfassungskonformität prüft - das ist mit Sicherheit objektiver als so eine Schießbudenfigur, die auf der Lohnliste des Kapitals steht...

nv.

nein das kann nicht vom BVG übernommen werden es würde damit einer eventuellen Klage vorgreifen der Bundespräsident urteilt nur ob das Gesetz "richtig gemacht wurde" nicht über den Inhalt
es ist somit etwas ganz anderes was in Karlsruhe geschieht
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1716663) Verfasst am: 06.01.2012, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ottaviani hat folgendes geschrieben:

nein das kann nicht vom BVG übernommen werden es würde damit einer eventuellen Klage vorgreifen


Das ist Unlogisch! Würden die Gesetzte alle von vor ihrer Verabschiedung durch das BVG auf verfassungsmäßigkeit überprüft, und nur die Gesetze genehmigt, die verfassungsmäßig sind, dann würden sich Klagen von selbst erübrigen.

Und was spräche dem entgegen, dass man "eventuellen Klagen" vorgriffe, in dem man die Verfassungsmäßigkeit bereits vor der Verabschiedung der Gesetze überprüfte?

Zitat:


der Bundespräsident urteilt nur ob das Gesetz "richtig gemacht wurde" nicht über den Inhalt
es ist somit etwas ganz anderes was in Karlsruhe geschieht



Darüber zu eintscheiden, ob ein Gesetz "formal" "richtig gemacht wurde", das kann auch ein Justizlehrling tun, - dazu brauchen wir keinen hochbezahlten Präsidenten, der nach 5 Jahren Grüßonkeltätigkeit für sein restliches Leben wie die Made im Speck durchgefüttert wird.

nv.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1716669) Verfasst am: 06.01.2012, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bundespräsident
Das Amt ist überflüssig geworden

Eine Kolumne von Georg Diez


Zitat:
Das Drama um Christian Wulff zeigt: Wir brauchen keine moralische Autorität mehr, die ihre Position dem Parteiengeklüngel verdankt. Diese Funktion des Bundespräsidenten passte in die Ära der Einbahnstraßendemokratie - doch die ist vorbei. Zeit, über eine neue Republik nachzudenken.



Brauchen wir das Amt des Bundespräsidenten?

Zitat:
Vielleicht reicht es aber auch schon, beim Auswahlverfahren anzusetzen. Die Kandidatensuche und -findung ist zu einem politischen Machtpoker der Parteien verkommen. Auf einen überparteilichen Konsens-Kandidaten konnten sich die Parteien im Sommer 2010 nach dem überraschenden Rücktritt Köhlers nicht einigen. Insofern war die Wahl Wulffs eine politische Wahl - wie schon die von Köhler. Und damit einmal wieder ein Widerspruch zur ursprünglich intendierten Überparteilichkeit des Amtes.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Ottaviani
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Beitrag(#1716945) Verfasst am: 07.01.2012, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Ottaviani hat folgendes geschrieben:

nein das kann nicht vom BVG übernommen werden es würde damit einer eventuellen Klage vorgreifen


Das ist Unlogisch! Würden die Gesetzte alle von vor ihrer Verabschiedung durch das BVG auf verfassungsmäßigkeit überprüft, und nur die Gesetze genehmigt, die verfassungsmäßig sind, dann würden sich Klagen von selbst erübrigen.

Und was spräche dem entgegen, dass man "eventuellen Klagen" vorgriffe, in dem man die Verfassungsmäßigkeit bereits vor der Verabschiedung der Gesetze überprüfte?

Zitat:


der Bundespräsident urteilt nur ob das Gesetz "richtig gemacht wurde" nicht über den Inhalt
es ist somit etwas ganz anderes was in Karlsruhe geschieht



Darüber zu eintscheiden, ob ein Gesetz "formal" "richtig gemacht wurde", das kann auch ein Justizlehrling tun, - dazu brauchen wir keinen hochbezahlten Präsidenten, der nach 5 Jahren Grüßonkeltätigkeit für sein restliches Leben wie die Made im Speck durchgefüttert wird.

nv.

nein das BVG kann das nicht übernehmemn den das ist mit der Gewaltentrennung nicht vereinbar es ist ein absoluter blödsinn zu behaupten daß das jeder Justizlehrling könnte den es wurde vom deutschen Bundespräsidenten sso manches Gesetz gestoppt weil z.b. der Bundesrat nicht eingebunden war
es wäre wirklich zu begrüssen würde man sich hier genauer informieren und nicht populistische Schwachsinn posten
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Ottaviani
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Beitrag(#1716948) Verfasst am: 07.01.2012, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Bundespräsident
Das Amt ist überflüssig geworden

Eine Kolumne von Georg Diez


Zitat:
Das Drama um Christian Wulff zeigt: Wir brauchen keine moralische Autorität mehr, die ihre Position dem Parteiengeklüngel verdankt. Diese Funktion des Bundespräsidenten passte in die Ära der Einbahnstraßendemokratie - doch die ist vorbei. Zeit, über eine neue Republik nachzudenken.



Brauchen wir das Amt des Bundespräsidenten?

Zitat:
Vielleicht reicht es aber auch schon, beim Auswahlverfahren anzusetzen. Die Kandidatensuche und -findung ist zu einem politischen Machtpoker der Parteien verkommen. Auf einen überparteilichen Konsens-Kandidaten konnten sich die Parteien im Sommer 2010 nach dem überraschenden Rücktritt Köhlers nicht einigen. Insofern war die Wahl Wulffs eine politische Wahl - wie schon die von Köhler. Und damit einmal wieder ein Widerspruch zur ursprünglich intendierten Überparteilichkeit des Amtes.

das Problem im Grundgesetz wie das Amt konzipiert ist man merkt dem GG wirklich bis heute an daß es als Provisorium gedacht war es ist sträflich daß man 1989/90 nicht in einer ordentliche Westeuropäische Verfassung verändert hat
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1716977) Verfasst am: 07.01.2012, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn man das Amt abschaffen möchte, wäre es der schlechteste Weg, das Bemühen an einer Personalie festzumachen.
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Ottaviani
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
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Beitrag(#1716983) Verfasst am: 07.01.2012, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

alleine die Forderung daß die Kanzlerin sich äußern solle oder die _Unterstützung in den Parteien schwindet zeigt daß man in Deutaschland eine völlig schiefe Optik hat was das Amt betrifft der Bundespräsident braucht weder die Unterstützung der Kanzlerin noch von der Regierung oder Parteien
er hat das Amt ad Personam
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1717012) Verfasst am: 07.01.2012, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu brauchen wir eigentlich drei Bundespräsidententhreads?
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Skeptiker
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Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1717013) Verfasst am: 07.01.2012, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Wozu brauchen wir eigentlich drei Bundespräsidententhreads?


Diesen und die Umfrage würde ich verschmelzen, weil sie die allgemeine Frage der Existenz eines Bundeskondoms behandeln.

Der erste thread behandelt aber die spezielle Sache mit Wulff.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1717430) Verfasst am: 09.01.2012, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ottaviani hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Ottaviani hat folgendes geschrieben:

nein das kann nicht vom BVG übernommen werden es würde damit einer eventuellen Klage vorgreifen


Das ist Unlogisch! Würden die Gesetzte alle von vor ihrer Verabschiedung durch das BVG auf verfassungsmäßigkeit überprüft, und nur die Gesetze genehmigt, die verfassungsmäßig sind, dann würden sich Klagen von selbst erübrigen.

Und was spräche dem entgegen, dass man "eventuellen Klagen" vorgriffe, in dem man die Verfassungsmäßigkeit bereits vor der Verabschiedung der Gesetze überprüfte?

Zitat:


der Bundespräsident urteilt nur ob das Gesetz "richtig gemacht wurde" nicht über den Inhalt
es ist somit etwas ganz anderes was in Karlsruhe geschieht



Darüber zu eintscheiden, ob ein Gesetz "formal" "richtig gemacht wurde", das kann auch ein Justizlehrling tun, - dazu brauchen wir keinen hochbezahlten Präsidenten, der nach 5 Jahren Grüßonkeltätigkeit für sein restliches Leben wie die Made im Speck durchgefüttert wird.

nv.

nein das BVG kann das nicht übernehmemn den das ist mit der Gewaltentrennung nicht vereinbar



Behauptung ohne Beweis.

Weshalb soll es nicht mit der Gewaltentrennung zu vereinbaren sein, wenn die die Judikative Gewalt die Gesetze der Legislativen Gewalt vorher auf ihr Verfassungsmäßigkeit überprüft?

Wo soll das ein Verstoß gegen die Gewaltentrennung sein?

Zitat:


es ist ein absoluter blödsinn zu behaupten daß das jeder Justizlehrling könnte den es wurde vom deutschen Bundespräsidenten sso manches Gesetz gestoppt weil z.b. der Bundesrat nicht eingebunden war



Soweit bekannt ist, werden von einem Bundespräsidenten keine besonderen juristischen Qualifikationen gefordert - folglich wäre mancher Justizlehrling besser für die Aufgabe der Vorprüfung von Gesetzen auf Verfassungsmäßigkeit gegeignet, als mancher Bundespräsident ohne juristische Ausbildung.

Zitat:

es wäre wirklich zu begrüssen würde man sich hier genauer informieren und nicht populistische Schwachsinn posten


Weshalb informierst du dich denn nicht genauer, bevor du populistischen Schwachsinn postest?

Die Hälfte unserer bisherigen Bundespräsidenten hatte keine juristischen Ausbildung (Heuss, Lübke, Scheel, Rau und Köhler) - und hier wäre jeder juristische Lehrling ("Rechtspfleger") und Schmalspurjurist qualifizierter, Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit zu beurteilen.

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1717432) Verfasst am: 09.01.2012, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ottaviani hat folgendes geschrieben:
alleine die Forderung daß die Kanzlerin sich äußern solle oder die _Unterstützung in den Parteien schwindet zeigt daß man in Deutaschland eine völlig schiefe Optik hat was das Amt betrifft der Bundespräsident braucht weder die Unterstützung der Kanzlerin noch von der Regierung oder Parteien
er hat das Amt ad Personam


Na ja - so ähnlich. Der Bundespräsi sind genau so unabhängig, wie er auch überflüssig ist. Der könnte, wenn er wollte, den lieben langen Tag lang die Füße auf den Tisch legen und nix tun, ohne dass ihm jemand etwas könnte - aber auch ohne dass jemand einen Schaden davon hat - er ist nämlich überflüssig.

nv.
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Ottaviani
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1893
Wohnort: Wien

Beitrag(#1717441) Verfasst am: 09.01.2012, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

ich sehe hier ist eine vernünftige Diskussion nicht möglich wenn nicht mal klar ist was Gewaltenteilung ist
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1717646) Verfasst am: 10.01.2012, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ottaviani hat folgendes geschrieben:
ich sehe hier ist eine vernünftige Diskussion nicht möglich wenn nicht mal klar ist was Gewaltenteilung ist


Aber selbstverständlich weiß ich was die Gewaltenteilung ist.

Nur bliebst du ganz einfach die Antwort auf meine Frage schuldig, was dagegen spricht, dass die Judikative von sich aus prüft (natürlich nach dem man die entsprechenden gesetzlichen Grundlagne geschaffen hat), ob ein Gesetzt verfassungsgemäß ist.

Um diese Antwort hast du dich gedrückt, und willst mir statt dessen unterstellen, dass ich nicht den Unterschied zwischen judikativer, exekutiver und legislativer Gewalt kennte oder nicht um den Grund der Gewaltenteilung wisse.

Nicht sehr fein von dir, diese Unterstellung von dir ist eher schäbig.

nv.
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