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Vobro Privatnachdenker
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal
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(#1787600) Verfasst am: 10.10.2012, 17:52 Titel: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? |
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In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde.
Falls ja, wäre das eigentlich eine unzumutbare Nötigung zur Heuchelei. Gibt es eine entsprechende juristisch einwandfreie (Un-)Zumutbarkeitsregel?
Und man müßte, falls das Arbeitsverhältnis wieder enden würde, für immerhin 30 Euro wieder austreten...
_________________ "Es gibt so stumpfsinnige Menschen, dass jeder Gedanke, der auf der Oberfläche ihres Gehirns aufginge, sogleich aus Einsamkeit Selbstmord begehen würde." - Emile Cioran
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1787601) Verfasst am: 10.10.2012, 17:58 Titel: Re: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? |
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Vobro hat folgendes geschrieben: | In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde. |
M.E. nein, das wäre klar grundgesetzwidrig.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1787603) Verfasst am: 10.10.2012, 18:02 Titel: |
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Ich kenne mich da nicht aus.
Wenn man nach eine gewisse Zeit aus der Kirche austritt, ist man dann wieder nicht eine weile "normal" Arbeitsloser; oder gibt es das gar nicht mehr?
Ich kenne das aus Belgien. Da stellt die "Stütze" (ich weiß nicht mehr wie das da heißt) Leute ein, um sie nach der nötigen Frist wieder zu entlassen.
Die erhalten anschließend wieder "normal"-Arbeitslosengeld.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1787649) Verfasst am: 10.10.2012, 22:08 Titel: Re: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Vobro hat folgendes geschrieben: | In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde. |
M.E. nein, das wäre klar grundgesetzwidrig. |
Das sehe ich ganz klar genauso.
Es waere allerdings nicht das erste Mal, dass die deutsche Sozialbuerokratie Massnahmen gegen Anspruchsberechtigte oder Beduerftige ergreift, die ich als klare Manschenrechtverletzungen einstufe.
_________________ Defund the gender police!!
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1787657) Verfasst am: 10.10.2012, 22:39 Titel: Re: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Vobro hat folgendes geschrieben: | In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde. |
M.E. nein, das wäre klar grundgesetzwidrig. |
Das sehe ich ganz klar genauso.
Es waere allerdings nicht das erste Mal, dass die deutsche Sozialbuerokratie Massnahmen gegen Anspruchsberechtigte oder Beduerftige ergreift, die ich als klare Manschenrechtverletzungen einstufe. |
Wie sollte die Bürokratie das in dem Fall machen?
Sie kann vielleicht Leute zwingen, sich bei einer kirchlichen Einrichtung zu bewerben. Sie kann sie aber weder dazu zwingen, in die Kirche einzutreten, noch kann sie die Kirche zwingen, Nichtmitglieder einzustellen.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1787677) Verfasst am: 11.10.2012, 06:45 Titel: |
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Es gab mal einen Fall, da hat der Austritt und anschließende Kündigung seitens der Kirche zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes geführt, da die Kündigung ja selbst verschuldet sei.
Der Betroffene hat Widerspruch eingelegt und der Bescheid der Arbeitsagentur wurde gekippt.
Allerdings war dazu der Gang bis zum Bundessozialgericht nötig.
http://www.ibka.org/node/598
Insofern kann natürlich auch nicht der Eintritt in die Kirche mit Kürzung des Arbeitslosengeldes erzwungen werden.
Was allerdings passiert:
Du wirst in 1Euro-Jobs in kirchliche Unternehmen verpflichtet.
Und du hast dann als Nicht-Mitglied natürlich so gut wie keine Übernahmeaussichten.
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