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BVerG erlaubt Bundeswehreinsaetze im Inland:Auf dem Weg in die Diktatur
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Westerle Merkwelle
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Anmeldungsdatum: 24.04.2009
Beiträge: 135

Beitrag(#1774984) Verfasst am: 17.08.2012, 18:08    Titel: BVerG erlaubt Bundeswehreinsaetze im Inland:Auf dem Weg in die Diktatur Antworten mit Zitat

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.8.2012 ist ein weiterer Puzzlestein, der aus der Kernsubstanz unseres Grundgesetzes herausgebrochen wird.

Es ist zu befuerchten, dass die Politiker kuenftig einfach selbst bestimmen, ob die Kriterien fuer den Einsatz der Bundeswehr erfuellt sind. Selbst wenn es dabei offensichtlich ist, dass der Einsatz rechtswidrig ist - es werden erst mal wieder Tatsachen geschaffen.

 So kann man gut gegen Menschen vorgehen, die eines Tages als Terroristen verunglimpft werden, weil sie es wagen, gegen die Zerschlagung der Demokratie bzw. des Sozialstaates zu protestieren. Neuerdings handeln Politiker immer oefter vorsaetzlich rechtswidrig.

Klagen vor Gerichten nuetzen oft nichts, denn wenn Demonstrationen verboten werden, ist es oft zu spaet, vor Gericht zu seinem Recht zu kommen. Dann ist der Termin abgelaufen, wenn das Gericht später feststellt, dass das Verbot rechtswidrig war. In Zukunft muss man dann wohl auch noch klagen, wenn man bereits erschossenn wurde?

Mit der Entscheidung des Gerichts ist eine bisher bestehnde Huerde ueberwunden. Darauf weisen auch die "Nachdenkseiten" hin (http://www.nachdenkseiten.de/?p=14192). Alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte lehren, dass Gesetze, von denen die amtierenden Politiker jeweils behaupteten, sie waeren nur fuer einen ganz spezielen Anwendungsfall geschaffen, spaeter ruecksichtlos und wie selbstverstaendlich von anderen Politikern gegen politisch missliebige Buerger angewendet  werden. Damit werden regelmaessig diejenigen Kritiker im Nachhinein  bestaetigt, denen Verharmloser aus den gesetzgebenden politischen Lagern als Killerphrase Panikmache oder Verschwoerungswahn vorwerfen.

Kann mir jemand erklaeren, weshalb Jahrzehnte alte Bestanteile unseres Grundgesetzes Stueck fuer Stueck zur Disposition gestellt werden und warum hingeen unsere Verfassungsvaeter groessten Wert auf genau diese Paragraphen legten?


Zuletzt bearbeitet von Westerle Merkwelle am 17.08.2012, 21:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1774996) Verfasst am: 17.08.2012, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Weil unsere Politkaste Schiss hat! Sie regieren gegen den grössten Teil der Bevölkerung und wissen dies. Sie schränken immer mehr die Rechte der Bürger ein und rechnen damit, dass es auf Dauer zu Aufständen kommen kann. Dann ist auch noch Art 20, Abs. 4 GG da...! Und doch können unsere Politverbrecher beruhigt schlafen: Das deutsche Volk ist zu untertänig und feige, gegen den eindeutigen Verfassungsbruch zu rebellieren!

Nachdenkseiten hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich nur einmal vor, es käme wirklich zu einem Finanz-Crash in der Euro-Zone und die deutsche Bevölkerung würde sich auf den Straßen gegen den Katastrophen-Kurs der Bundesregierung unbewaffnet, aber mit mächtigen, womöglich aggressiven Demonstrationen zur Wehr setzen. Würde dann nicht auch bei uns, wie schon in Spanien über eine veränderte deutsche Sicherheitsdoktrin nachgedacht?

Als 1968 die Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt worden ist, gingen Millionen auf die Straße. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Notstandsgesetze – entgegen dem, was man selbst damals für politisch durchsetzbar hielt – noch weiter ausdehnt und den Einsatz spezifischer militärischer Waffen beim Einsatz der Streitkräfte im Innern nicht mehr schlechthin ausschließt, stößt leider auf keinen allgemeinen Aufschrei mehrzu sehr haben wir uns offenbar schon an die zunehmende Militarisierung bei der Lösung äußerer und nun auch innerer Konflikte gewöhnt. Statt über diesen schleichenden Verfassungsbruch regen sich die deutschen Medien lieber über den Prozess gegen die Punkrock-Band „Pussy Riot“ in Russland auf.


Aber wehe, wenn es doch welche tun, dann schreit die feige Masse wieder "Gewalttäter! Chaoten!"
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Gruss: Sticky

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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1774998) Verfasst am: 17.08.2012, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

"Ein Beispiel, gegen das es keinen Widerspruch gibt, ist Belgien, dieses Schlaraffenland des Kapitalismus. Seine Neutralität ist von den europäischen Mächten verbürgt, und trotzdem ist seine Armee, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl, eine der stärksten. Die glorreichen Schlachtfelder der tapferen belgischen Armee aber sind die Ebenen des Borinage und von Charleroi; in dem Blute von unbewaffneten Bergleuten und Arbeitern pflegt der belgische Offizier seinen Degen zu taufen und Abzeichen zu sammeln. Die europäischen Nationen haben keine Volks-, sondern Söldnerarmeen zum Schutze der Kapitalisten gegen die Wut des Volkes, das diese zu zehnstündiger Gruben- und Fabrikarbeit verdammen will."
Paul Lafargue, 1883


Im Westen nichts neues...
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1775063) Verfasst am: 17.08.2012, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man sich dann noch anschaut, was fuer Schlaechter derzeit in der Bundeswehr fuer ihre "Heldentaten" befoerdert werden, dann braucht man nicht allzuviel Phantasie um sich einen "Blutsonntag" wie vor einem halben Jahrhundert im nordirischen Derry zukuenftig auch in Deutschland vorstellen zu koennen... Mit den Augen rollen
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1775067) Verfasst am: 17.08.2012, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky: Adolf reloaded? (Nov. 2010) hat folgendes geschrieben:
(...)

Doch man vergisst die Verstrickung der Wirtschaft mit der Politik, welche bereit ist, gegen das eigene Volk zu regieren, wenn wirtschaftliche Interessen zu wahren sind. So ist es mittlerweile nicht mehr verwunderlich, dass sogar die SPD für eine Nutzung der Bundeswehr im Innern ist; „zum Schutz des deutschen Volkes“, versteht sich! Als Beispiel wurde angebracht, dass die Marine die Wasserschutzpolizei dort unterstützen könnte, wo diese überfordert ist! Man ist auch gerne bereit, das Grundgesetz entsprechend zu ändern, welches nach den Erfahrungen der Vergangenheit extra dieses ausdrücklich verbietet. Nur was könnte die Marine „zum Schutz des deutschen Volkes“ tun, womit die Wasserschutzpolizei nicht mehr klar kommt? Kampfschwimmer der Marine gegen untergetauchte Steuerhinterzieher etwa? Zerstörer im Main zum Schutz der Deutschen Bank vor feindlicher Übernahme durch Al Kaida? Weit gefehlt: Es ist das Volk selbst! Sinkende Reallöhne, höhere Steuerbelastungen und schrumpfende Sozialleistungen treiben den Menschen im Land langsam aber sicher auf die Barrikaden. Auf Kosten der kleinen Leute werden Milliarden Euro an Steuermittel verpulvert, die bei den sozial Schwachen weitaus besser aufgehoben wären, als es den Pleitiers der Finanzwelt in den Hintern zu schieben.

Wenn aber die Menschen, bedingt auch durch die drohende Rezession, immer ärmer, und somit auch unzufriedener sind, so steigt die Gefahr eines Aufstandes, einer Revolution oder gar eines Bürgerkrieges! Und genau damit wären die derzeitigen Ordnungskräfte des Innern restlos überfordert und müsste durch militärische Einheiten der Bundeswehr verstärkt werden. Und genau hier kommt die Geschichte ins Spiel, die aufzeigt, welche Konsequenzen es haben kann, das Militär gegen das eigene Volk einzusetzen. Man bedenke, wie die Reichswehr unter der Leitung des SPD-Reichswehrministers Gustav Noske beim Spartakusaufstand von 1919 eingesetzt wurde, wobei Freicorps der Reichswehr die Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts vornahmen. Nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 und der darauf folgenden jahrelangen Rezession bis in die 30er Jahre gelang es einem ehemaligen Gefreiten aus Österreich durch geschickte Rhetorik und beschwörenden Parolen, inklusive der Nennung von vermeintlichen Sündenböcken zu Machtübernahme und Abschaffung von Demokratie, Recht und Freiheit der Menschen. Das Ergebnis dieser Entwicklung kennen wir alle…!

(...)

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Misterfritz
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1775092) Verfasst am: 17.08.2012, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn man sich dann noch anschaut, was fuer Schlaechter derzeit in der Bundeswehr fuer ihre "Heldentaten" befoerdert werden, dann braucht man nicht allzuviel Phantasie um sich einen "Blutsonntag" wie vor einem halben Jahrhundert im nordirischen Derry zukuenftig auch in Deutschland vorstellen zu koennen... Mit den Augen rollen

au ja, so wird es werden...
hat jemand mal das urteil genauer gelesen? Mit den Augen rollen
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AdvocatusDiaboli
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
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Wohnort: München

Beitrag(#1775103) Verfasst am: 18.08.2012, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wenn man sich dann noch anschaut, was fuer Schlaechter derzeit in der Bundeswehr fuer ihre "Heldentaten" befoerdert werden, dann braucht man nicht allzuviel Phantasie um sich einen "Blutsonntag" wie vor einem halben Jahrhundert im nordirischen Derry zukuenftig auch in Deutschland vorstellen zu koennen... Mit den Augen rollen

au ja, so wird es werden...
hat jemand mal das urteil genauer gelesen? Mit den Augen rollen


Wozu? Es reicht doch die Phantasie, sich vorzustellen was demnächst in Deutschland... Sehr glücklich
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1775110) Verfasst am: 18.08.2012, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Urteil wird eine ganz wesentliche "Sicherung rausgeschraubt", die aufgrund historischer Erfahrungen in Deutschland eingebaut wurde.

Zunaechst geht es nur um "sehr begrenzte, klar definierte" Aufgaben, die durch die Bundeswehr im Inland wahrgenommen werden koennen, aber der entscheidende Dammbruch hat stattgefunden, weil es der Bundeswehr erstmals moeglich ist, legal militaerische Gewalt gegen "innere Bedrohungen" anzuwenden und wie schnell sich so mancher Kommisskopp "bedroht" fuehlt, konnte man in Afghanistan ja sehen.

Der "Blutsonntag" von Derry war eine recht gut mit Kunduz vergleichbare Situation. Ein Offizier einer militaerischen Eliteeinheit erklaerte in einer unklaren Situation, dass eine Bedrohung vorliegt und liess seine Einheiten auf unbewaffnete wehrlose Zivilisten mit Kriegswaffen schiessen. Die Folgen waren aehnlich verheerend wie bei Kleins krasser Fehlentscheidung eine "unmittelbare Bedrohung" vor sich zu haben.

Warum sollten sich eigentlich Bundeswehroffiziere bei vergleichbaren Inlandseinsaetzen anders verhalten als Klein in Afghanistan oder die britischen Fallschirmjaeger in Derry? In beiden Faellen hat es den verantwortlichen Befehlshabern nicht nur nicht geschadet, dass sie auf unbewaffnete Zivilisten scharf schiessen liessen, sondern genutzt. Wer ist denn so naiv zu glauben, dass das in Zukunft bei "inneren Unruhen"in Deutschland anders sein wuerde, jetzt wo die rechtlichen Grundlagen fuer bewaffnete Inlandseinaetze der Bundeswehr bei solchen Gelegenheiten geschaffen werden? (Damit ist man ja noch nicht fertig, die naechste Salamischeibe liegt sicher schon bereit)

Oder glauben manche Leute tatsaechlich daran, dass sie das nie betreffen wird, weil das doch alles bloss der Abwehr von poehsen islamistischen Terroristen gilt und ansonsten niemanden anders betreffen wird? Lachen


Ich schlage vor: schlaft einfach weiter.... Ihr werdet noch frueh genug geweckt werden.Winken
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AdvocatusDiaboli
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#1775121) Verfasst am: 18.08.2012, 04:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Mit dem Urteil wird eine ganz wesentliche "Sicherung rausgeschraubt", die aufgrund historischer Erfahrungen in Deutschland eingebaut wurde.

Zunaechst geht es nur um "sehr begrenzte, klar definierte" Aufgaben, die durch die Bundeswehr im Inland wahrgenommen werden koennen, aber der entscheidende Dammbruch hat stattgefunden, weil es der Bundeswehr erstmals moeglich ist, legal militaerische Gewalt gegen "innere Bedrohungen" anzuwenden und wie schnell sich so mancher Kommisskopp "bedroht" fuehlt, konnte man in Afghanistan ja sehen.

Der "Blutsonntag" von Derry war eine recht gut mit Kunduz vergleichbare Situation. Ein Offizier einer militaerischen Eliteeinheit erklaerte in einer unklaren Situation, dass eine Bedrohung vorliegt und liess seine Einheiten auf unbewaffnete wehrlose Zivilisten mit Kriegswaffen schiessen. Die Folgen waren aehnlich verheerend wie bei Kleins krasser Fehlentscheidung eine "unmittelbare Bedrohung" vor sich zu haben.

Warum sollten sich eigentlich Bundeswehroffiziere bei vergleichbaren Inlandseinsaetzen anders verhalten als Klein in Afghanistan oder die britischen Fallschirmjaeger in Derry? In beiden Faellen hat es den verantwortlichen Befehlshabern nicht nur nicht geschadet, dass sie auf unbewaffnete Zivilisten scharf schiessen liessen, sondern genutzt. Wer ist denn so naiv zu glauben, dass das in Zukunft bei "inneren Unruhen"in Deutschland anders sein wuerde, jetzt wo die rechtlichen Grundlagen fuer bewaffnete Inlandseinaetze der Bundeswehr bei solchen Gelegenheiten geschaffen werden? (Damit ist man ja noch nicht fertig, die naechste Salamischeibe liegt sicher schon bereit)

Oder glauben manche Leute tatsaechlich daran, dass sie das nie betreffen wird, weil das doch alles bloss der Abwehr von poehsen islamistischen Terroristen gilt und ansonsten niemanden anders betreffen wird? Lachen


Ich schlage vor: schlaft einfach weiter.... Ihr werdet noch frueh genug geweckt werden.Winken


Du entwirfst hier leichtfertig ein nicht nachweisbares Horrorszenario. Ja, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht zu akzeptieren. Hier sind wir uns einig. Eine falsche Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Definitiv. Das muss zurückgenommen werden und ist nicht nur aus historischen Gründen ein Fehler.

Allerdings hier Kriegsschauplätze aufzuführen, überschreitet den Jordan der Fantasie. Fröhliches Delirieren im angstbesetzen Wachzustand lieber Beachbernie. zwinkern zwinkern Das Verfassungsgericht hat zwar unklare Einsatzgründe, dafür aber strenge Regeln vorgegeben und die Bundesregierung, die es sich erlaubt, über die Grenzen der Verfassungsmässigkeit hinauszugehen, muss bereits so verdorben sein, dass wir das schon vorher mitbekommen. Keine Angst, du darfst hier in Deutschland Benzin an der Tanke klauen, ohne Drohnenangriffe zu fürchten oder einem übereifrigen Oberst mit Killerinstinkt zum Opfer zu fallen.
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Westerle Merkwelle
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Anmeldungsdatum: 24.04.2009
Beiträge: 135

Beitrag(#1775132) Verfasst am: 18.08.2012, 07:33    Titel: Geschichte wiederholt sich! Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:


Du entwirfst hier leichtfertig ein nicht nachweisbares Horrorszenario. Ja, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht zu akzeptieren. Hier sind wir uns einig. Eine falsche Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Definitiv. Das muss zurückgenommen werden und ist nicht nur aus historischen Gründen ein Fehler.

Allerdings hier Kriegsschauplätze aufzuführen, überschreitet den Jordan der Fantasie. Fröhliches Delirieren im angstbesetzen Wachzustand lieber Beachbernie. zwinkern zwinkern Das Verfassungsgericht hat zwar unklare Einsatzgründe, dafür aber strenge Regeln vorgegeben und die Bundesregierung, die es sich erlaubt, über die Grenzen der Verfassungsmässigkeit hinauszugehen, muss bereits so verdorben sein, dass wir das schon vorher mitbekommen. Keine Angst, du darfst hier in Deutschland Benzin an der Tanke klauen, ohne Drohnenangriffe zu fürchten oder einem übereifrigen Oberst mit Killerinstinkt zum Opfer zu fallen.


Horrorszenario? Beachbernie hat völlig recht. Man muss sich zum Vergleich doch nur mal den Werdegang von Auslandseinsätzen der Bundeswehr in Erinnerung rufen. Auch dort war zunächst davon die Rede, dass es nur um ganz bestimmte, rein humanitäre Missionen im Interesse der Menschenrechte ginge und man sich davor nicht länger drücken könne. Das Gelöbnis von Überlebenden der NS Gewaltherrschaft galt plötzlich nicht mehr: "Von deutschem Boden soll nie wieder ein Krieg ausgehen".

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandseins%C3%A4tze_der_Bundeswehr#Debatte_und_erste_Eins.C3.A4tze hat folgendes geschrieben:
Seit 1990 wird die Bundeswehr zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen (peacebuilding und peacekeeping) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Während die Regierungsparteien CDU und FDP sich für derartige Einsätze (im Rahmen von UN-Mandaten) aussprachen, waren SPD und Grüne zunächst dagegen. Mit der sogenannten Petersberger Wende 1992 änderte die SPD ihre Position. Mit dem Amtsantritt der Rot-Grünen Bundesregierung 1998 unterstützen auch die Grünen derartige Einsätze.

Die ersten derartigen Einsätze waren vom 30. Januar 1991 bis 17. März 1991 der Einsatz des Flugabwehrraketengeschwader 2 in Diyarbakır im Rahmen der Operation Desert Storm sowie anschließend eine Minenräumaktion der Deutschen Marine nach dem Zweiten Golfkrieg im Persischen Golf und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission. Es folgten Einsätze in der Adria (Operation Sharp Guard 1992–1996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR.


Auch dort gab es einen Dammbruch. Kritiker wurden von den Medien und allen Einfaltspinseln, die den offiziellen Lügenbrei vorbehaltlos nachplapperten, als Verschwörungstheoretiker, Spinner oder Utopisten verleumdet. Wer die Geschichte nicht kennt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen. (Zitat eines berühmten Mannes) Wieviele Beispiele brauchst Du noch, um den roten Faden der Geschichte zu erkennen?
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1775163) Verfasst am: 18.08.2012, 09:26    Titel: Die neuen Noskes stehen in den Startlöchern Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Mit dem Urteil wird eine ganz wesentliche "Sicherung rausgeschraubt", die aufgrund historischer Erfahrungen in Deutschland eingebaut wurde.

Zunaechst geht es nur um "sehr begrenzte, klar definierte" Aufgaben, die durch die Bundeswehr im Inland wahrgenommen werden koennen, aber der entscheidende Dammbruch hat stattgefunden, weil es der Bundeswehr erstmals moeglich ist, legal militaerische Gewalt gegen "innere Bedrohungen" anzuwenden und wie schnell sich so mancher Kommisskopp "bedroht" fuehlt, konnte man in Afghanistan ja sehen.

Der "Blutsonntag" von Derry war eine recht gut mit Kunduz vergleichbare Situation. Ein Offizier einer militaerischen Eliteeinheit erklaerte in einer unklaren Situation, dass eine Bedrohung vorliegt und liess seine Einheiten auf unbewaffnete wehrlose Zivilisten mit Kriegswaffen schiessen. Die Folgen waren aehnlich verheerend wie bei Kleins krasser Fehlentscheidung eine "unmittelbare Bedrohung" vor sich zu haben.

Warum sollten sich eigentlich Bundeswehroffiziere bei vergleichbaren Inlandseinsaetzen anders verhalten als Klein in Afghanistan oder die britischen Fallschirmjaeger in Derry? In beiden Faellen hat es den verantwortlichen Befehlshabern nicht nur nicht geschadet, dass sie auf unbewaffnete Zivilisten scharf schiessen liessen, sondern genutzt. Wer ist denn so naiv zu glauben, dass das in Zukunft bei "inneren Unruhen"in Deutschland anders sein wuerde, jetzt wo die rechtlichen Grundlagen fuer bewaffnete Inlandseinaetze der Bundeswehr bei solchen Gelegenheiten geschaffen werden? (Damit ist man ja noch nicht fertig, die naechste Salamischeibe liegt sicher schon bereit)

Oder glauben manche Leute tatsaechlich daran, dass sie das nie betreffen wird, weil das doch alles bloss der Abwehr von poehsen islamistischen Terroristen gilt und ansonsten niemanden anders betreffen wird? Lachen


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Du entwirfst hier leichtfertig ein nicht nachweisbares Horrorszenario. Ja, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht zu akzeptieren. Hier sind wir uns einig. Eine falsche Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Definitiv. Das muss zurückgenommen werden und ist nicht nur aus historischen Gründen ein Fehler.

Allerdings hier Kriegsschauplätze aufzuführen, überschreitet den Jordan der Fantasie. Fröhliches Delirieren im angstbesetzen Wachzustand lieber Beachbernie. zwinkern zwinkern Das Verfassungsgericht hat zwar unklare Einsatzgründe, dafür aber strenge Regeln vorgegeben und die Bundesregierung, die es sich erlaubt, über die Grenzen der Verfassungsmässigkeit hinauszugehen, muss bereits so verdorben sein, dass wir das schon vorher mitbekommen. Keine Angst, du darfst hier in Deutschland Benzin an der Tanke klauen, ohne Drohnenangriffe zu fürchten oder einem übereifrigen Oberst mit Killerinstinkt zum Opfer zu fallen.


Der Punkt ist doch, dass der Ermessensspielraum bei der Einschätzung "was ist eine Gefährdung?" das Einfallstor für eine mögliche Renaissance der bewährten Noske-Methode ist. Keine Frage, dass solche Figuren wie Schäuble genau dahin wollen - und das schon seit Jahrzehnten.

Und daran sieht man auch, dass sich die reicheren Gesellschaften im Norden dieses Planeten keineswegs gesellschaftlich i.e. demokratisch (!) weiter entwickeln. Sondern sie entwickeln sich zurück oder sie stehen im besten Falle und kommen nicht von der Stelle.

Wirklich weiter entwickeln tut sich nur die Technik. Das ist nicht immer schlecht, es ist sogar oft gut. Aber es ist auch tatsächlich alles.
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Xamanoth
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Beitrag(#1775175) Verfasst am: 18.08.2012, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

1. Dammbruchargumente sind weitgehend beliebig und deswegen wertlos.
2. Hat hier eigentlich jemand die Entscheidung im Ganzen gelesen? Dann wäre hier viel Blödsinn entfallen.
3. Es gibt keinen roten Faden in der Geschichte.
4. Ich kann an der Entscheidung nichts schlimmes erkennen, der Vorwurf von "Naivität" ersetzt hier keine Argumente.
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Beitrag(#1775180) Verfasst am: 18.08.2012, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
1. Dammbruchargumente sind weitgehend beliebig und deswegen wertlos.
2. Hat hier eigentlich jemand die Entscheidung im Ganzen gelesen? Dann wäre hier viel Blödsinn entfallen.
3. Es gibt keinen roten Faden in der Geschichte.
4. Ich kann an der Entscheidung nichts schlimmes erkennen, der Vorwurf von "Naivität" ersetzt hier keine Argumente.


Da ist aber was schlimmes: Die Aufweichung des Grundgesetzes! Es gab Gründe, warum die Väter des Grundgesetzes verhindern wollten, dass jemals nochmal das Militär im Innern militärisch eingesetzt werden darf. Für die innere Sicherheit ist ausschliesslich Polizei und Staatsschutz zuständig auch bei Terrorgefahr! Wenn der Staat der Meinung ist, dass die Kräfte nicht ausreichen, dann sollte er aus Spargründen die Kräfte nicht vorher abbauen.

Des Weiteren ist es nicht Aufgabe des BVerfG Gesetze zu konstruieren, sondern das GG lediglich zu deuten. Deshalb ist es unbedeutend, ob man die Entscheidung gelesen hat oder nicht. Sie ist schlicht und einfach unzulässig!
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Beitrag(#1775203) Verfasst am: 18.08.2012, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
1. Dammbruchargumente sind weitgehend beliebig und deswegen wertlos.
2. Hat hier eigentlich jemand die Entscheidung im Ganzen gelesen? Dann wäre hier viel Blödsinn entfallen.
3. Es gibt keinen roten Faden in der Geschichte.
4. Ich kann an der Entscheidung nichts schlimmes erkennen, der Vorwurf von "Naivität" ersetzt hier keine Argumente.

So, wie die Änderung der Notstandsgesetzgebung 68 in eine seitdem anhaltende autoritäre und faschistische Diktatur Deutschlands führte. Mr. Green
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Beitrag(#1775219) Verfasst am: 18.08.2012, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:

Des Weiteren ist es nicht Aufgabe des BVerfG Gesetze zu konstruieren, sondern das GG lediglich zu deuten. Deshalb ist es unbedeutend, ob man die Entscheidung gelesen hat oder nicht. Sie ist schlicht und einfach unzulässig!

haben sie getan.
Siehe Art. 35 GG.
Wäre vielleicht doch hilfreich, die Entscheidung zu lesen, bevor man anfängt aufzuschreien.
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Sticky
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Beitrag(#1775224) Verfasst am: 18.08.2012, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:

Des Weiteren ist es nicht Aufgabe des BVerfG Gesetze zu konstruieren, sondern das GG lediglich zu deuten. Deshalb ist es unbedeutend, ob man die Entscheidung gelesen hat oder nicht. Sie ist schlicht und einfach unzulässig!

haben sie getan.
Siehe Art. 35 GG.
Wäre vielleicht doch hilfreich, die Entscheidung zu lesen, bevor man anfängt aufzuschreien.


Nee, hamse nicht! Lies mal deinen Art. 35 genauer:

Grundgesetz hat folgendes geschrieben:
Artikel 35

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.


Blau: Hier ist ausschliesslich vom Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) die Rede, NICHT VON STREITKRÄFTEN!!!

Gefettet: Nur bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen dürfen Streitkräfte zur Unterstützung eingesetzt werden. Vom militärischen Einsatz ist hier nicht die Rede.

Wenn nun das BVerfG das eigene Urteil bezüglich des Abschusses von entführten Flugzeugen aus dem Jahr 2006 revidiert und militärische Einsätze der Bundeswehr im Innern mit äusserst schwammigen Einschränkungserklärungen zulässt, ist dies keine "Deutung" mehr, sondern ein erstellter Freibrief für die Regierung und des Bundestags zur Aushebelung des Grundgesetzes.

„Je mehr Geschrei dieser Art ich höre, desto deutlicher wird mir, wie notwendig es ist, in unserem Lande für Ordnung zu sorgen.“ Kurt Georg Kiesinger (CDU) 1968 zur Notstandsgesetzgebung. Nicht auszudenken, welche Mittel nun unsere Regierung in der Hand hält, um die "Ordnung" gegen Schreier aufrecht zu erhalten...
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Skeptiker
"I can't breathe!"



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Beitrag(#1775226) Verfasst am: 18.08.2012, 12:51    Titel: Juristische Berufsidioten Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:

Des Weiteren ist es nicht Aufgabe des BVerfG Gesetze zu konstruieren, sondern das GG lediglich zu deuten. Deshalb ist es unbedeutend, ob man die Entscheidung gelesen hat oder nicht. Sie ist schlicht und einfach unzulässig!

haben sie getan.
Siehe Art. 35 GG.
Wäre vielleicht doch hilfreich, die Entscheidung zu lesen, bevor man anfängt aufzuschreien.


Nee, hamse nicht! Lies mal deinen Art. 35 genauer:

Grundgesetz hat folgendes geschrieben:
Artikel 35

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.


Blau: Hier ist ausschliesslich vom Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) die Rede, NICHT VON STREITKRÄFTEN!!!

Gefettet: Nur bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen dürfen Streitkräfte zur Unterstützung eingesetzt werden. Vom militärischen Einsatz ist hier nicht die Rede.

Wenn nun das BVerfG das eigene Urteil bezüglich des Abschusses von entführten Flugzeugen aus dem Jahr 2006 revidiert und militärische Einsätze der Bundeswehr im Innern mit äusserst schwammigen Einschränkungserklärungen zulässt, ist dies keine "Deutung" mehr, sondern ein erstellter Freibrief für die Regierung und des Bundestags zur Aushebelung des Grundgesetzes.

„Je mehr Geschrei dieser Art ich höre, desto deutlicher wird mir, wie notwendig es ist, in unserem Lande für Ordnung zu sorgen.“ Kurt Georg Kiesinger (CDU) 1968 zur Notstandsgesetzgebung. Nicht auszudenken, welche Mittel nun unsere Regierung in der Hand hält, um die "Ordnung" gegen Schreier aufrecht zu erhalten...


Na ja, das sind auch nur Juristen; die haben auch sonst nix gelernt ...- Schulterzucken
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1775228) Verfasst am: 18.08.2012, 12:57    Titel: Re: Juristische Berufsidioten Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Na ja, das sind auch nur Juristen; die haben auch sonst nix gelernt ...- Schulterzucken



Wie wahr! "Leben" können sie nur mit dicken Gesetzesbüchern definieren. Alles, was darüber hinausgeht, überfordert ihren Intellekt.
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Gruss: Sticky

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Xamanoth
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Beitrag(#1775230) Verfasst am: 18.08.2012, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:

Gefettet: Nur bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen dürfen Streitkräfte zur Unterstützung eingesetzt werden. Vom militärischen Einsatz ist hier nicht die Rede.

Und wo steht, dass die Streitkräfte keine militärischen mittel einsetzen dürfen, wenn sie bei einem besonders schweren Unglücksfall herangezogen werden?

Im Übrigen stellt das BverfG ausdrücklich klar, dass bspw. ein Einsatz gegen Demonstranten oder Aufständische NICHT in Betracht kommt. Ich schlage noch einmal jedem der sich hier aufzuregen meint vor, die Entscheidung im Ganzen zu lesen. Findet man leicht im Netz.
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1775238) Verfasst am: 18.08.2012, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:

Gefettet: Nur bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen dürfen Streitkräfte zur Unterstützung eingesetzt werden. Vom militärischen Einsatz ist hier nicht die Rede.

Und wo steht, dass die Streitkräfte keine militärischen mittel einsetzen dürfen, wenn sie bei einem besonders schweren Unglücksfall herangezogen werden?


Wozu bedürfte es denn militärischer Mittel bei UNGLÜCKSFÄLLEN?

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen stellt das BverfG ausdrücklich klar, dass bspw. ein Einsatz gegen Demonstranten oder Aufständische NICHT in Betracht kommt. Ich schlage noch einmal jedem der sich hier aufzuregen meint vor, die Entscheidung im Ganzen zu lesen. Findet man leicht im Netz.


Die Bundeswehr darf NICHT im Innern militärisch eingesetzt werden, egal bei welchen Ereignissen! Genau das war der Tenor der Väter des Grundgesetzes. Alles andere ist Aufweichung des Grundgesetzes.
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Xamanoth
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Beitrag(#1775240) Verfasst am: 18.08.2012, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:


Wozu bedürfte es denn militärischer Mittel bei UNGLÜCKSFÄLLEN?[

Bereits 2006 (bezüglich der jetzt auch revidierten Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz) hatte das BverfG entschieden, dass als Unglücksfall auch vorsätzliches Handeln, also etwa ein Terroranschlag in Betracht kommt. Da wäre der Einsatz von millitärischen Mitteln zur Abwehr also denkbar.


Zitat:

Die Bundeswehr darf NICHT im Innern militärisch eingesetzt werden, egal bei welchen Ereignissen! Genau das war der Tenor der Väter des Grundgesetzes. Alles andere ist Aufweichung des Grundgesetzes.

Wo steht das?
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aztec
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Beitrag(#1775308) Verfasst am: 18.08.2012, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:



Zitat:

Die Bundeswehr darf NICHT im Innern militärisch eingesetzt werden, egal bei welchen Ereignissen! Genau das war der Tenor der Väter des Grundgesetzes. Alles andere ist Aufweichung des Grundgesetzes.

Wo steht das?



Das ist in Art 35 nicht ausdrücklich verboten, aber eben auch nicht erlaubt.
Daran scheint sich auch Verfassungsrichter Gaier in der Pressemitteilung des Bvfsg zu stören:

Zitat:
Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den
Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen
Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in
Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG)
Katastrophennotstandes aus. Mit seiner Antwort auf die zweite
Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der
einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der
Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit
Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes
Interpretationsprinzip“.


Demgegenüber bezieht sich das Plenum auf Art 87a Abs (3) und (4), in welchem ausdrücklich der Einsatz der Streitkräfte gegen organisierten militärischen Widerstand, welcher die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht, erlaubt wird.

Und hier wird es für mich verwirrend, denn im selben Artikel Abs (2) steht schließlich:

Zitat:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.


Und Artikel 35 erlaubt den Einsatz der Bundeswehr schließlich nicht ausdrücklich.
Deswegen bin ich z.Z. völlig verwirrt.

Des Weiteren wird mir mulmig, das laut Pressemitteilung des Bvsfg allein die Bundesregierung
die Befehlsgewalt über die Streitkräfte hat. Also nicht das komplette Parlament.

Zitat:
Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG ermächtigt allein die Bundesregierung als
Kollegialorgan, im Fall des überregionalen Katastrophennotstandes
Einheiten der Streitkräfte einzusetzen.



Ich befürchte darüber hinaus, das durch die schwamminge Definition "Terrorismus" und die Kontrolle der Streitkräfte durch die Bundesregierung Art 20 Abs 4

Zitat:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


pontentiell konterkariert. Vor allem wenn man bedenkt, das sich unsere Armee neuerdings nicht mehr aus Wehrpflichtigen zusammensetzt. skeptisch
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And I sincerely believe, with you, that banking establishments are more dangerous than standing armies; and that the principle of spending money to be paid by posterity, under the name of funding, is but swindling futurity on a large scale.

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Sticky
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Beitrag(#1775324) Verfasst am: 18.08.2012, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ês gibt die strikte Trennung zwischen innerer und äusserer Gefahrenabwehr und deren expliziten Zuständigkeiten. Xamanoth ist dies als Vollblut-Jurist wohl bekannt, leugnet nur diese Trennung nach aussen hin. Advokatische Winkelzüge ersetzen nun mal keine Fakten. Und ausserdem sind wir nicht vor Gericht! Deshalb mag ich auch nicht mehr seinen scheinheiligen Fragen weiter zu beantworten.

Deinen Einwand wegen schwammiger Definition des Begriffs "Terrorismus" teile ich. Die Geschichtsbücher sind voll von Berichten, wo totalitäre Regime ihre Kritiker als "Verbrecher" und "Terroristen" diffarmieren. Somit ist die Definition des Begriffs "Terrorist" rein subjektiv und individuell auslegbar. So kann auch unbewaffneter Widerstand gegen das marode System als "terroristischer Akt" ausgelegt, und zur Niederschlagung mittels Militär gerechtfertigt werden.
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mat-in
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Beitrag(#1775346) Verfasst am: 18.08.2012, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Freiheit gehört abgeschafft. Demokratie führt doch zu nix. *augenroll* nur so können wir in Sicherheit leben. Der Sicherheit bald gar keine Rechte mehr zu haben. Warum man sich das gefallen lassen sollte? Weil es bequem ist. Und wer nix getan hat braucht ja auch keine Rechte...

/Sarkasmus aus.
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Sticky
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Beitrag(#1775466) Verfasst am: 19.08.2012, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

mat-in hat folgendes geschrieben:
Freiheit gehört abgeschafft. Demokratie führt doch zu nix. *augenroll* nur so können wir in Sicherheit leben. Der Sicherheit bald gar keine Rechte mehr zu haben. Warum man sich das gefallen lassen sollte? Weil es bequem ist. Und wer nix getan hat braucht ja auch keine Rechte...

/Sarkasmus aus.


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Beitrag(#1775476) Verfasst am: 19.08.2012, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll zwar in engen Grenzen erfolgen, nämlich bei "Naturkatastrophen" und/oder bei "organisierten, militärischen Aufständen, die eine Gefahr für die 'freiheitlich demokratische Grundordnung' [also für die kapitalistische Eigentumsordnung] darstellen".

Es ist aber - aufgrund der Erfahrungen mit anderen "Ausnahmeregelungen" - anzunehmen, dass der enge Ausnahmefall mehr und mehr zu einem Gewohnheitsrecht und dann zum Regelfall mutiert.

Kommt es etwa zu einem langen Generalstreik, kann der "nationale Notstand" ausgerufen werden und die Bedrohung der "freiheitlich-usw." festgestellt werden. Der Ermessensspielraum ist ja groß genug. Und wenn Juristen schon mal was definieren, dann meisten so, dass alles irgendwie hinein passt. Juristen können eben weder mit der Sprache und Begriffen noch mit exakten Definitionen irgend etwas anfangen. Die ewige Unbestimmtheit ist ihre Passion und die Art und Weise, wie sie aus ihrer elenden Unfähigkeit auch noch eine Tugend machen.

Und die Kapitalistenkreise sowie die ihr untertängist verbundene politische Kaste freuen sich natürlich über die Vorarbeiten ihrer Hausjuristen, die ihnen flugs die Arbeit abnehmen und das GG - faktisch - ändern. So viel zum Thema "Gewaltenteilung" in der Bäääh Ärrr Däää.

Es ist klar, dass es hier nicht um Freiheit und so geht, sondern um das glatte Gegenteil. Im Visier ist die Bevölkerung und sie ist nun im Visier der schwersten verfügbaren Waffen, die eben - sobald der "Ausnahmefall" herbeidefiniert ist - auf das Volk gerichtet werden. Und wie sagte Noske? Die Waffen zielen nicht nur, sie treffen auch! Na, das ist doch eine treffende Bemerkung des SPD-Aufstandbekämpfers Marke Weimarer "Republik".

Es wird momentan viel gezetert über die diktatorischen Zustände in Russland oder Nordkorea. Aber hintenrum verfolgen die Herrschenden ihren Traum, sich eben jenen Zuständen anzunäheren, welche sie ohnehin bewundern ...-
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Beitrag(#1775484) Verfasst am: 19.08.2012, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll zwar in engen Grenzen erfolgen, nämlich bei "Naturkatastrophen" und/oder bei "organisierten, militärischen Aufständen, die eine Gefahr für die 'freiheitlich demokratische Grundordnung' [also für die kapitalistische Eigentumsordnung] darstellen".


Jaja, "zivile Objekte" schützen. Ich habe da zuerst an Banken denken müssen, dagegen konnte ich gar nichts machen.

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Kommt es etwa zu einem langen Generalstreik, kann der "nationale Notstand" ausgerufen werden und die Bedrohung der "freiheitlich-usw." festgestellt werden. Der Ermessensspielraum ist ja groß genug. Und wenn Juristen schon mal was definieren, dann meisten so, dass alles irgendwie hinein passt. Juristen können eben weder mit der Sprache und Begriffen noch mit exakten Definitionen irgend etwas anfangen.


Den Eindruck hatte ich auch auch, für mich war das alles tief verschwurbeltes Beamtendeutsch.


Es mag aber auch einfach daran liegen, das Laien, die nicht tagtäglich mit dieser Sprache konfrontiert sind, diese Postionspapiere wie Hieroglyphen vorkommen müssen.
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Beitrag(#1775488) Verfasst am: 19.08.2012, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Kommt es etwa zu einem langen Generalstreik, kann der "nationale Notstand" ausgerufen werden und die Bedrohung der "freiheitlich-usw." festgestellt werden.

Nein.

Zitat:
Der Ermessensspielraum ist ja groß genug.

Nein.

Zitat:
Und wenn Juristen schon mal was definieren, dann meisten so, dass alles irgendwie hinein passt. Juristen können eben weder mit der Sprache und Begriffen noch mit exakten Definitionen irgend etwas anfangen. Die ewige Unbestimmtheit ist ihre Passion und die Art und Weise, wie sie aus ihrer elenden Unfähigkeit auch noch eine Tugend machen.

Quatsch.

Zitat:
iheit und so geht, sondern um das glatte Gegenteil. Im Visier ist die Bevölkerung und sie ist nun im Visier der schwersten verfügbaren Waffen, die eben - sobald der "Ausnahmefall" herbeidefiniert ist - auf das Volk gerichtet werden. Und wie sagte Noske? Die Waffen zielen nicht nur, sie treffen auch! Na, das ist doch eine treffende Bemerkung des SPD-Aufstandbekämpfers Marke Weimarer "Republik".

muede

Zitat:
Es wird momentan viel gezetert über die diktatorischen Zustände in Russland oder Nordkorea. Aber hintenrum verfolgen die Herrschenden ihren Traum, sich eben jenen Zuständen anzunäheren, welche sie ohnehin bewundern ...-
bad

quote repariert. vrolijke
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Beitrag(#1775537) Verfasst am: 19.08.2012, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

aztec hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:



Zitat:

Die Bundeswehr darf NICHT im Innern militärisch eingesetzt werden, egal bei welchen Ereignissen! Genau das war der Tenor der Väter des Grundgesetzes. Alles andere ist Aufweichung des Grundgesetzes.

Wo steht das?



Das ist in Art 35 nicht ausdrücklich verboten, aber eben auch nicht erlaubt.
Daran scheint sich auch Verfassungsrichter Gaier in der Pressemitteilung des Bvfsg zu stören:

Zitat:
Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den
Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen
Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in
Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG)
Katastrophennotstandes aus. Mit seiner Antwort auf die zweite
Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der
einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der
Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit
Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes
Interpretationsprinzip“.


Demgegenüber bezieht sich das Plenum auf Art 87a Abs (3) und (4), in welchem ausdrücklich der Einsatz der Streitkräfte gegen organisierten militärischen Widerstand, welcher die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht, erlaubt wird.

Und hier wird es für mich verwirrend, denn im selben Artikel Abs (2) steht schließlich:

Zitat:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.


Und Artikel 35 erlaubt den Einsatz der Bundeswehr schließlich nicht ausdrücklich.
Deswegen bin ich z.Z. völlig verwirrt.

Des Weiteren wird mir mulmig, das laut Pressemitteilung des Bvsfg allein die Bundesregierung
die Befehlsgewalt über die Streitkräfte hat. Also nicht das komplette Parlament.

Zitat:
Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG ermächtigt allein die Bundesregierung als
Kollegialorgan, im Fall des überregionalen Katastrophennotstandes
Einheiten der Streitkräfte einzusetzen.



Ich befürchte darüber hinaus, das durch die schwamminge Definition "Terrorismus" und die Kontrolle der Streitkräfte durch die Bundesregierung Art 20 Abs 4

Zitat:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


pontentiell konterkariert. Vor allem wenn man bedenkt, das sich unsere Armee neuerdings nicht mehr aus Wehrpflichtigen zusammensetzt. skeptisch

Wenn ich dürfte, würde ich etwas dazu schreiben, was in diese Richtung (und sogar ein Stück darüber hinaus) geht. Nur soviel ergänzend: Die Befürchtungen sind nicht unberechtigt.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#1775559) Verfasst am: 19.08.2012, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

aztec hat folgendes geschrieben:


Und Artikel 35 erlaubt den Einsatz der Bundeswehr schließlich nicht ausdrücklich.

Doch.
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