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Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1289168) Verfasst am: 15.05.2009, 11:41    Titel: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Es gibt eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel weibliche Genitalverstümmelung schärfer zu ahnden:

Auszug:
Zitat:
* Genitalverstümmelung soll als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
* Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
* Genitalverstümmelungen sollen auch in den Katalog von Auslandsstraftaten aufgenommen werden.


Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,624816,00.html

Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder? Aber ich saß mal in einem Seminar mit dem Titel "Feminist Literature: Alice Walker and Marylin French" und war nicht bloß der einzige Mann, sondern auch der/die einzige mit der Meinung, dass so was uneingeschränkt unmoralisch ist. Seitdem wundere ich mich da über gar nichts mehr.

Was denkt ihr darüber?
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1289173) Verfasst am: 15.05.2009, 11:55    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder?

Jo, denke ich auch.
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1289176) Verfasst am: 15.05.2009, 12:01    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Yogosh hat folgendes geschrieben:
Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder?

Jo, denke ich auch.


Dem kann ich mich nur anschließen. Sehr wichtig. Hoffentlich bleibt es nicht bei einem Entwurf.
_________________
You may not have realized that your tiniest moves provoke disorder in my heart with a strenght comparable to that of a typhoon.
~
Kömodie = Tragödie + Zeit (Jürgen von der Lippe)
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1289177) Verfasst am: 15.05.2009, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Durchaus siinvoll.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1289178) Verfasst am: 15.05.2009, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eigentlich Staaten auf der Erde, in denen diese Praktiken offiziell erlaubt sind? Dass es trotzdem gemacht wird, ist mir schon klar.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Mahone
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 842
Wohnort: Munich

Beitrag(#1289179) Verfasst am: 15.05.2009, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte eigentlich keine Frage sein, ob man das gut findet.

Zitat:
* Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Das sollte man doch eigentlich allgemein für jedes gegen Kinder begangenes Unrecht einführen...

Edit:
@ Effo:
Zitat:
In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab, die Praxis unter Strafe zu stellen.[84] In Sudan ist lediglich die Infibulation verboten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien#Rechtliche_Beurteilung
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1289185) Verfasst am: 15.05.2009, 12:26    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Zitat:
* Genitalverstümmelung soll als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
Schwere Körperverletzung war es ja bisher auch. Ist die Aufnahme als Straftatbestand nur erforderlich für die 2 folgenden Punkte?
Zitat:

* Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Sehr gut.
Zitat:

* Genitalverstümmelungen sollen auch in den Katalog von Auslandsstraftaten aufgenommen werden.

Sehr gut.
_________________
Trish:(
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Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1289186) Verfasst am: 15.05.2009, 12:26    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder? Aber ich saß mal in einem Seminar mit dem Titel "Feminist Literature: Alice Walker and Marylin French" und war nicht bloß der einzige Mann, sondern auch der/die einzige mit der Meinung, dass so was uneingeschränkt unmoralisch ist.


Was soll "uneingeschränkt unmoralisch" denn bedeuten? Jetzt mal ganz ohne Metaphysik.
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1289204) Verfasst am: 15.05.2009, 13:14    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Was soll "uneingeschränkt unmoralisch" denn bedeuten? Jetzt mal ganz ohne Metaphysik.

Unter keinen Umständen richtig oder zulässig. Überhaupt nicht zu rechtfertigen. Immer und überall ein Verbrechen und Kindesmisshandlung. Selbst wenn es einer kulturellen Tradition entspricht, immer schon so gemacht wurde, überall so gemacht würde oder religiös begründet wird. Eine Art ethischer Litmustest. Viel eher noch als Mord und Folter. Da kann man sich ja immer noch extreme Beispiele konstruieren, bei denen man ins Grübeln kommt oder argumentieren muss.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1289243) Verfasst am: 15.05.2009, 14:19    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Zitat:
* Genitalverstümmelung soll als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.

*klugscheiß* Das ist (genau genommen) ein Widerspruch in sich. Schwere Körperverletzung gibt es schon...

EDIT: 2. Klugscheißpunkt gestrichen

StGB hat folgendes geschrieben:
§ 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Letztlich ist gemeint, die Genitalverstümmelung als selbständiges qualizifizierendes Merkmal in den Katalog des § 226 StGB Abs.1 aufzunehmen.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Schwere Körperverletzung war es ja bisher auch.

Als Genitalverstümmelung war es das bisher nicht, s.o. . Die einzige Möglichkeit wäre nach geltendem Recht, die Klitoris unter "wichtiges Körperteil" i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 (s.o.) zu subsumieren, dann wären die Formen der Genitalverstümmelung, bei denen sie entfernt wird, als schwere KV strafbar. KA, ob das schon mal jemand gemacht hat.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Ist die Aufnahme als Straftatbestand nur erforderlich für die 2 folgenden Punkte?

Nein.

Das Ruhen der Verjährung bis zum 18. Geburtstag des Opfers gibt es bisher nur bei sexuellen Missbrauchsdelikten, die Schwere Körperverletzung ist nicht dabei:


StGB hat folgendes geschrieben:
§ 78b Ruhen

(1) Die Verjährung ruht

1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 179,

(...)


Zu den Auslandstaten: Da gibt es verschiedene Varianten, s. §§ 5 - 7 StGB.

Die Genitalverstümmelung soll wahrscheinlich in den § 5 aufgenommen werden (wo bisher schon die sexuellen Missbrauchsdelikte aufgeführt sind). Weder die einfache noch die schwere Körperverletzung sind bisher in § 5 oder § 6 aufgeführt (so dass automatisch § 7 gilt; d.h. kurz gesagt, sie ist in D in aller Regel auch strafbar, wenn sie im Ausland begangen wurde und entweder das Opfer oder der Täter Deutsche sind.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#1289266) Verfasst am: 15.05.2009, 15:02    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Was soll "uneingeschränkt unmoralisch" denn bedeuten? Jetzt mal ganz ohne Metaphysik.

Unter keinen Umständen richtig oder zulässig. Überhaupt nicht zu rechtfertigen. Immer und überall ein Verbrechen und Kindesmisshandlung. Selbst wenn es einer kulturellen Tradition entspricht, immer schon so gemacht wurde, überall so gemacht würde oder religiös begründet wird. Eine Art ethischer Litmustest. Viel eher noch als Mord und Folter. Da kann man sich ja immer noch extreme Beispiele konstruieren, bei denen man ins Grübeln kommt oder argumentieren muss.

Und jetzt noch mal ganz ohne Metaphysik. Pfeifen
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1289268) Verfasst am: 15.05.2009, 15:08    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel weibliche Genitalverstümmelung schärfer zu ahnden:

Auszug:
Zitat:
* Genitalverstümmelung soll als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
* Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
* Genitalverstümmelungen sollen auch in den Katalog von Auslandsstraftaten aufgenommen werden.


Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,624816,00.html

Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder?


Klar doch.
Ein Entwurf für die Reihe "Gesetze zum Wohlfühlen" : Bringt nix, schadet nix, vor allem aber kostet nix.
Da kann man freilich aus ganzer Seele dafür sein.

Sicher, es gäbe auch Maßnahmen, die was bringen, indem sie konkret helfen, sogar mitten im Lande, aber die kosten natürlich was.

Na ja, vielleicht gilt es wenigstens als sicherer Asylgrund, wenn das Wort im Gesetzestext zu finden ist. Aber vermutlich nicht, denn auf der Flucht vor..., da ist es ja noch nicht, und insofern wäre ja die Bedrohung von... nachzuweisen, was......., ach egal.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1289269) Verfasst am: 15.05.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wusst' ich's doch.
_________________
Trish:(
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
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Beitrag(#1289270) Verfasst am: 15.05.2009, 15:13    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Und jetzt noch mal ganz ohne Metaphysik. Pfeifen

Sehr glücklich

Wie wärs mit: Aus! Nein! Pfui! Kein Nachtisch!
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1289273) Verfasst am: 15.05.2009, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Wusst' ich's doch.


Nicht ganz. Bei dem gehe ich immerhin davon aus, dass es nicht weiter schadet, was bei vielen Seelentrösterchen Gesetzen für jedermann ganz und gar nicht so ist.
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1289277) Verfasst am: 15.05.2009, 15:22    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Bringt nix, schadet nix, vor allem aber kostet nix.

Wieso glaubst Du dass es nichts bringt?
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1289309) Verfasst am: 15.05.2009, 16:20    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Bringt nix, schadet nix, vor allem aber kostet nix.

Wieso glaubst Du dass es nichts bringt?


Bereits erwähnt wurde, dass FGM nach ziemlich einhelliger juristischer Einschätzung in Deutschland unter den Straftatbestand der schweren Körperverletzung fällt, es ist also bereits strafbar, für Eltern und BeschneiderInnen.

Verjährung, nun ja hört sich gut an, aber wer macht das dann wirklich grade in solchen Fällen, und strafbar im Ausland, ich denke, die Kavallerie wird nicht losreiten und Täter einfangen.

Verstümmelt sind die Mädchen dann aber, und wer meint, die Strafandrohung wird gerade in solchen Fällen, die ja nun erstens nicht in aller Öffentlichkeit stattfinden, und auch nicht so leicht auffliegen tatsächlich breit präventiv wirken, der irrt meiner Meinung nach, und macht es sich auch einfach, weil so ein Gesetz den Eindruck erweckt, es sei ja alles in Butter.

Muss ich drauf hinweisen, wie in den letzten Jahren die Gelder für alle möglichen Beratungs- und Hilfseinrichtungen im gesamten sozialen/sozialmedizinischen,........ Bereich gestrichen wurden, dass es etliches gar nicht mehr gibt, und vieles noch nie gab, insbesondere auch im Bereich Migrantinnen?

Gut, schadet nichts, das Gesetz, bringt aber davon Bedrohten, oder bereits Betroffenen keine konkrete Hilfe, jedenfalls keine, die es nicht jetzt auch schon gibt, oder staatlicherseits eher nicht gibt.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1289335) Verfasst am: 15.05.2009, 17:01    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Gut, schadet nichts, das Gesetz, bringt aber davon Bedrohten, oder bereits Betroffenen keine konkrete Hilfe, jedenfalls keine, die es nicht jetzt auch schon gibt, oder staatlicherseits eher nicht gibt.


So wie ich das verstanden habe, könnten nach Annahme des Entwurfs auch Eltern in D belangt werden, die ihre Töchter im Ausland beschneiden lassen. Daraus schließe ich, dass das heute noch nicht geht. Würdest du zugeben, dass das eine konkrete Hilfe sein könnte, da es manche Eltern davon abhält, ihre Töchter im Ausland zu verstümmeln, weil sie Strafverfolgung (Verjährung erst ab Volljährigkeit!) in D fürchten müssten?
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1289341) Verfasst am: 15.05.2009, 17:06    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Bereits erwähnt wurde, dass FGM nach ziemlich einhelliger juristischer Einschätzung in Deutschland unter den Straftatbestand der schweren Körperverletzung fällt, es ist also bereits strafbar, für Eltern und BeschneiderInnen.

Ich bin kein Jurist aber das was neinguar geschrieben hat, klang so, als ob die strafrechtliche Verfolgung mit dem geplanten Gesetz vereinfacht würde.

Reza hat folgendes geschrieben:
Verjährung, nun ja hört sich gut an, aber wer macht das dann wirklich grade in solchen Fällen, und strafbar im Ausland, ich denke, die Kavallerie wird nicht losreiten und Täter einfangen.

Den Zeitpunkt an dem die Verjährungsfrist ansetzt nach hinten zu verschieben ermöglicht doch die strafrechtliche Verfolgung in vielen Fällen. Genauso wie dieses Auslandsprinzip: Ich hab das so verstanden, dass man so was braucht um ein im Ausland begangenes Verbrechen überhaupt hier verfolgen zu können. Wie Du sagst, nur wenn die Leute freiwillig wieder nach Deutschland zurück kommen, aber immerhin.

Dass diese gesetzliche Verschärfung kein Ersatz für Präventivmaßnahmen ist, sehe ich genauso. Aber das macht sie nicht wirkungslos.
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1289349) Verfasst am: 15.05.2009, 17:22    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:

Den Zeitpunkt an dem die Verjährungsfrist ansetzt nach hinten zu verschieben ermöglicht doch die strafrechtliche Verfolgung in vielen Fällen. Genauso wie dieses Auslandsprinzip: Ich hab das so verstanden, dass man so was braucht um ein im Ausland begangenes Verbrechen überhaupt hier verfolgen zu können. Wie Du sagst, nur wenn die Leute freiwillig wieder nach Deutschland zurück kommen, aber immerhin.

Eine im Ausland begangene Tat ist (mit Ausnahmen siehe §5 und §6 StGB. ) nur dann strafbar, wenn sie auch in dem jeweiligen Land, in dem sie begangen wurde, strafbar ist (oder es dort überhaupt keine Strafgewalt gibt).

Das Problem ist in diesem Fall, dass es tatsächlich einige Länder gibt in denen Genitalverstümmelung nicht verboten ist.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1289439) Verfasst am: 15.05.2009, 19:42    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Wolf hat folgendes geschrieben:
Schwere Körperverletzung war es ja bisher auch.

Als Genitalverstümmelung war es das bisher nicht, s.o. . Die einzige Möglichkeit wäre nach geltendem Recht, die Klitoris unter "wichtiges Körperteil" i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 (s.o.) zu subsumieren, dann wären die Formen der Genitalverstümmelung, bei denen sie entfernt wird, als schwere KV strafbar. KA, ob das schon mal jemand gemacht hat.


Jede tatsächlich verfolgte FGM wurde m.W. auch als schwere Körperverletzung geahndet.

Zitat:
Die Genitalverstümmelung soll wahrscheinlich in den § 5 aufgenommen werden (wo bisher schon die sexuellen Missbrauchsdelikte aufgeführt sind). Weder die einfache noch die schwere Körperverletzung sind bisher in § 5 oder § 6 aufgeführt (so dass automatisch § 7 gilt; d.h. kurz gesagt, sie ist in D in aller Regel auch strafbar, wenn sie im Ausland begangen wurde und entweder das Opfer oder der Täter Deutsche sind.


Das erscheint mir eigentlich das einzig praktisch sinnvolle zu sein. Als symbolische Maßnahme ist es auch ganz nett, ich gebe aber Reza Recht, dass man lieber die gestrichenen Gelder für die ganzen sozialen Einrichtungen wieder ausgibt, was mehr bringen würde.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1289696) Verfasst am: 16.05.2009, 11:17    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:

Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder?


Dem Satz würde ich gerne zustimmen können, wenn ich es inzwischen nicht auch besser wüsste.

Das Argument "Es gibt wichtigere Maßnahmen." hatten wir ja schon. Ein sehr vielseitiges Argument, dass sich gegen so ziemlich alles auf dieser Welt verwenden lässt.

Das andere Argument ist Kulturrelativismus, so nach dem Motto, wer sind denn wir Europäerinnen, dass wir anderen unsere Lebensweise vorschreiben, noch dazu, wo es bei uns auch Schönheitsoperationen etc gibt. Kommt auch oft in der Version "Jeder soll vor der eigenen Tür kehren.", wenn etwa die USA gegen ein Todesurteil im Iran protestiert.
Dieses Argument ist in jeder Form zum Kotzen. Menschenrechte und Aufklärung sind keine niedlichen europäischen Hobbies, die gleichwertig zu allen anderen Zugängen zur Welt stehen, und wenn Länder durch gegenseitige Proteste Menschenrechtsverletzungen verhindern, dann ist das ein Fortschritt auf dieser Welt.
"Jeder soll vor seiner eigenen Tür kehren." übersieht immer in perverser Weise, dass es hier um die Rechte dritter geht. Wenn also A und B beide ihre Kinder mißbrauchen, dann sollen sie sich bitte, bitte beide gegenseitig bei der Polizei "verpetzen".

Tatsächlich finde ich es erstaunlich, dass es von meiner Seite an diesem Gesetzesentwurf absolut Null zu kritisieren gibt, das ist wirklich generell sehr selten.
Erschwerendes Merkmal für schwere Körperverletzung, Verjährung erst ab Volljährigkeit, Strafbarkeit erst im Ausland, ist alles genau auf den Punkt gebracht.

Die Behauptung, dass keine Generalprävention zu erwarten ist, halte ich für äußerst gewagt. Zusätzlich ist zu erwarten, dass durch die spätere Verjährung mehr Ausführende aus dem Verkehr gezogen werden. Außerdem ist es für die Betroffenen ein großer Unterschied, ob sie als Erwachsene zu ihrem Recht kommen können oder nicht. Bei anderen Verbrechen sagt ja auch niemand, dass es eh wurscht ist, weil die Verletzung nicht rückgängig zu machen ist.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1289715) Verfasst am: 16.05.2009, 11:42    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Yogosh hat folgendes geschrieben:

Kann man doch eigentlich nur gut finden, oder?


Dem Satz würde ich gerne zustimmen können, wenn ich es inzwischen nicht auch besser wüsste.

(...)
Tatsächlich finde ich es erstaunlich, dass es von meiner Seite an diesem Gesetzesentwurf absolut Null zu kritisieren gibt, das ist wirklich generell sehr selten.


Öhm, ich verstehe nicht ganz, worin der Zusammenhang des ersten Satzes und des Rests des Postings, insbesondere der zweiten zitierten Aussage, besteht.
_________________
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1289734) Verfasst am: 16.05.2009, 12:21    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Gut, schadet nichts, das Gesetz, bringt aber davon Bedrohten, oder bereits Betroffenen keine konkrete Hilfe, jedenfalls keine, die es nicht jetzt auch schon gibt, oder staatlicherseits eher nicht gibt.


So wie ich das verstanden habe, könnten nach Annahme des Entwurfs auch Eltern in D belangt werden, die ihre Töchter im Ausland beschneiden lassen. Daraus schließe ich, dass das heute noch nicht geht. Würdest du zugeben, dass das eine konkrete Hilfe sein könnte, da es manche Eltern davon abhält, ihre Töchter im Ausland zu verstümmeln, weil sie Strafverfolgung (Verjährung erst ab Volljährigkeit!) in D fürchten müssten?


Du glaubst ernsthaft, Eltern, die eine FGM gut, richtig und sogar für so dringend erforderlich halten, dass sie' s im Ausland durchführen lassen, obwohl da wo sie leben ja nicht mal der gesellschaftliche Druck existiert, das zu tun, lassen sich davon abschrecken, dass das Mädchen sie später mal anzeigen könnte?

Das glaube ich allerdings nicht, dass die überhaupt auf diese Idee kommen.
Dann zweifeln die ja nicht im mindesten daran, dass das in Ordnung ist, so erziehen sie das Mädchen auch, und selbst wenn das später zu anderen Schlüssen kommt, dann heißt das auch noch lange nicht, dass man gegen die eigenen Eltern gerichtlich vorgeht.
Davon mal ganz abgesehen, dass solche Prozesse, mit Offenlegung intimster Details des Opfers für das opfer auch nicht gerade angenehm sind.
Da gibt es also viele Gründe innerfamiliär und persönlich von einer Strafverfolgung abzusehen - und so werden Eltern das sehen, nicht dass es doch mal sein könnte.

Ist sich die Familie nicht einig, dann kann man wie gesagt bereits jetzt etwas unternehmen, weil das Kindeswohl ganz erheblich gefährdet ist - und solche Fälle gab es bereits!

Da könnte z. B. schon mal angebracht sein ein wenig Kohle zu verwenden, dass man sicher sein kann, in Jugendämtern, Familiengerichten oder Beratungsstellen, sachkundige Leute anzutreffen, ich glaube nicht, dass dem heute weitgehend so ist.
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1289743) Verfasst am: 16.05.2009, 12:58    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:


Wolf hat folgendes geschrieben:
Schwere Körperverletzung war es ja bisher auch.

Als Genitalverstümmelung war es das bisher nicht, s.o. . Die einzige Möglichkeit wäre nach geltendem Recht, die Klitoris unter "wichtiges Körperteil" i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 (s.o.) zu subsumieren, dann wären die Formen der Genitalverstümmelung, bei denen sie entfernt wird, als schwere KV strafbar. KA, ob das schon mal jemand gemacht hat.



In KEINER juristischen Stellungnahme, die ich gelesen habe, habe ich das als Problem erwähnt gefunden.

Dass es angeblich zur Diskussion stünde, ob die Klitoris ein "wichtiges" Körperteil sei, das habe ich in obigem Artikel zum ersten Mal erstaunt gelesen.
Für manche Richter könnte eventuell tatsächlich nur eine nachweislich verlorene Fruchtbarkeit eine schwere Körperverletzung bedeuten?! Nun ja.............

Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es Richter in Deutschland geben kann, die solche Ansichten vertreten, solche werden wohl auch bei einem eigenen Straftatbestand mildernde Umstände für ein paar Monate zur Bewährung finden.

Kival hat folgendes geschrieben:
dass man lieber die gestrichenen Gelder für die ganzen sozialen Einrichtungen nehmen wieder ausgibt, was mehr bringen würde.


Das muss man ja nicht alternativ sehen Gesetz oder Hilfen, Gesetz und "Hilfen", gibt es doch auch.

Nur wäre ein Gesetzesentwurf der verbindlich flankierende Maßnahmen zur Prävention enthielte, grade in diesem Fall doch um einiges ernster zu nemen, was den wirklichen Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung anbetrifft, als einer, der ausschließlich auf Strafverfolgung setzt.

Wenn man bedenkt, was im § 218 alles an vom Staat zu finanzierenenden Einrichtungen/Maßnahmen Platz hat, um ungeborenes Leben nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen...........

Da wären wir dann doch wieder an dem Punkt, dass die Klitoris eines geborenen Mädchens auch in Deutschland 2009 weit weniger schützenswert zu sein scheint, als der spätere potentielle Inhalt ihrer Gebärmutter. Schulterzucken
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Raphael
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Beitrag(#1289751) Verfasst am: 16.05.2009, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem neuerdings ein ehem. Bundesverfassungsrichter besondere Strafmilderungsvorschriften für Ehrenmörder fordert, warte ich nur darauf, dass auch in Bezug auf die Frauenverstümmelung von Verbotsirrtum und kulturellen Hintergründen gefaselt wird.
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Reza
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Beitrag(#1289789) Verfasst am: 16.05.2009, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Nachdem neuerdings ein ehem. Bundesverfassungsrichter besondere Strafmilderungsvorschriften für Ehrenmörder fordert, warte ich nur darauf, dass auch in Bezug auf die Frauenverstümmelung von Verbotsirrtum und kulturellen Hintergründen gefaselt wird.


Die Eröffnung dieser Diskussionsscheine hat zweifellos dringend gefehlt, eine wirklich nahezu nie angesprochene Thematik. Mit den Augen rollen

Und NEIN Hassemer hat keine besonderen Strafmilderungsvorschriften für Ehrenmörder gefordert.

Wie auch Richter, die die Klitoris nicht als wichtiges Organ ansehen würden, also FGM nicht grundsätzlich als Körperverletzung werten würden, keineswegs aus der Multikulti-Liebhaberecke stammen müssten.
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Raphael
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Beiträge: 8362

Beitrag(#1289797) Verfasst am: 16.05.2009, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Nachdem neuerdings ein ehem. Bundesverfassungsrichter besondere Strafmilderungsvorschriften für Ehrenmörder fordert, warte ich nur darauf, dass auch in Bezug auf die Frauenverstümmelung von Verbotsirrtum und kulturellen Hintergründen gefaselt wird.


Die Eröffnung dieser Diskussionsscheine hat zweifellos dringend gefehlt, eine wirklich nahezu nie angesprochene Thematik. Mit den Augen rollen

Und NEIN Hassemer hat keine besonderen Strafmilderungsvorschriften für Ehrenmörder gefordert.

Wie auch Richter, die die Klitoris nicht als wichtiges Organ ansehen würden, also FGM nicht grundsätzlich als Körperverletzung werten würden, keineswegs aus der Multikulti-Liebhaberecke stammen müssten.


Natürlich hat Herr Hassemer das getan. Er unterstellt, dass Ehrenmörder dem Irrtum unterliegen können, Mord aus "Ehre" sei nicht verboten. So viel Naivität wird keinem anderen Mörder gestattet. Wer soll aus welchen Gründen irgendwo in Mitteleuropa ernsthaft glauben dürfen, die vorsätzliche, heimtückische, grausame Tötung eines Menschen um der "Ehre" des Täters willen sei nicht verboten? Nicht umsonst hat dem sogar die sonst so verständnisvolle Frau Böhmer deutlich widersprochen. Und nicht zu vergessen: Auch in der Türkei werden Ehrenmörder streng und unnachsichtig bestraft. Mich graust bei dem Gedanken, was für Leute bei uns in höchste Richterstellen gelangen können.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1289801) Verfasst am: 16.05.2009, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Das ist hier nicht Thema. Diskutiert doch bitte wo anders über Hassemer.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Chilisalsa
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Beiträge: 1907

Beitrag(#1289802) Verfasst am: 16.05.2009, 15:00    Titel: Re: Gesetzesentwurf zu Genitalverstümmelung bei Frauen Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Bereits erwähnt wurde, dass FGM nach ziemlich einhelliger juristischer Einschätzung in Deutschland unter den Straftatbestand der schweren Körperverletzung fällt, es ist also bereits strafbar, für Eltern und BeschneiderInnen.

Ich bin kein Jurist aber das was neinguar geschrieben hat, klang so, als ob die strafrechtliche Verfolgung mit dem geplanten Gesetz vereinfacht würde.

Reza hat folgendes geschrieben:
Verjährung, nun ja hört sich gut an, aber wer macht das dann wirklich grade in solchen Fällen, und strafbar im Ausland, ich denke, die Kavallerie wird nicht losreiten und Täter einfangen.

Den Zeitpunkt an dem die Verjährungsfrist ansetzt nach hinten zu verschieben ermöglicht doch die strafrechtliche Verfolgung in vielen Fällen. Genauso wie dieses Auslandsprinzip: Ich hab das so verstanden, dass man so was braucht um ein im Ausland begangenes Verbrechen überhaupt hier verfolgen zu können. Wie Du sagst, nur wenn die Leute freiwillig wieder nach Deutschland zurück kommen, aber immerhin.

Dass diese gesetzliche Verschärfung kein Ersatz für Präventivmaßnahmen ist, sehe ich genauso. Aber das macht sie nicht wirkungslos.


*zustimm*
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