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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#93028) Verfasst am: 19.02.2004, 01:54 Titel: Katholischer Bischof verbietet säkularen Rechtsweg |
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Der Bischof von Regensburg verbietet den Katholiken seines Bistums, bei innerkirchlichem Streit vor ein staatliches Gericht zu ziehen. Gewerkschafter, Politiker und Juristen sind empört.
Zitat: | "Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen seien bei Kirchenmitarbeitern"Dienstvergehen", die mit einer "gerechten Strafe" geahndet würden. |
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#93132) Verfasst am: 19.02.2004, 12:48 Titel: |
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Zitat: | Ernst-Wolfgang Böckenförde, der in Staat-Kirche-Fragen versierte ehemalige Verfassungsrichter, sagt auf SZ-Anfrage: „Die Kirche darf ihre internen Verhältnisse regeln, aber nicht einfach bürgerliche Rechte einschränken“. Wenn das mit dem schwammig formulierten Edikt gemeint sei, sei es „schlicht unwirksam“. Auch die Mainzer Kirchenrechtlerin Ilona Riedel-Spangenberger staunt: „Das sind ja Vorstellungen aus dem 19. Jahrhundert“ – mit dem Kirchenrecht von 1983 lasse sich der Erlass nicht begründen. |
http://www.sueddeutsche.de/sz/bayern/red-artikel541/
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Nav Gast
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(#93139) Verfasst am: 19.02.2004, 12:55 Titel: |
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Wo bleibt der Verfassungsschutz?
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defensor_fidei Gast
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(#93141) Verfasst am: 19.02.2004, 12:59 Titel: |
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Nav hat folgendes geschrieben: | Wo bleibt der Verfassungsschutz? |
Ich finde, diese Angelegenheit hat nichts mit dem Verfassunggschutz zu tun, der lt. Selbstdarstellung folgende Aufgaben hat:
Zitat: | Aufgabe des Verfassungsschutzes ist das Sammeln und Auswerten von Informationen („Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen") über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen:
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung,
gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden |
(vgl. Homepage des BfV, Köln)
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen.
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Nav Gast
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(#93143) Verfasst am: 19.02.2004, 13:01 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Nav hat folgendes geschrieben: | Wo bleibt der Verfassungsschutz? |
Ich finde, diese Angelegenheit hat nichts mit dem Verfassunggschutz zu tun, der lt. Selbstdarstellung folgende Aufgaben hat:
Zitat: | Aufgabe des Verfassungsschutzes ist das Sammeln und Auswerten von Informationen („Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen") über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen:
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung,
gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden |
(vgl. Homepage des BfV, Köln)
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen. |
Der Ausschluß rechtstaatlicher Prinzipien IST bereits ein Angriff auf die FDGO. Was glaubst Du, was los wäre, wenn ein Arbeitgeber so einen Mist in Dienstverträge reinschreiben würde.
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defensor_fidei Gast
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(#93146) Verfasst am: 19.02.2004, 13:06 Titel: |
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Nav hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Nav hat folgendes geschrieben: | Wo bleibt der Verfassungsschutz? |
Ich finde, diese Angelegenheit hat nichts mit dem Verfassunggschutz zu tun, der lt. Selbstdarstellung folgende Aufgaben hat:
Zitat: | Aufgabe des Verfassungsschutzes ist das Sammeln und Auswerten von Informationen („Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen") über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen:
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung,
gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden |
(vgl. Homepage des BfV, Köln)
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen. |
Der Ausschluß rechtstaatlicher Prinzipien IST bereits ein Angriff auf die FDGO. Was glaubst Du, was los wäre, wenn ein Arbeitgeber so einen Mist in Dienstverträge reinschreiben würde. |
Wenn der Verfassungsrichter (siehe obiges Zitat) schreibt, diese Regelung sei schlicht "unwirksam", dann braucht sich das BfV nicht um die Sache kümmern. Eine Klage eines Betroffenen würde ausreichen, um ein (staatliches) Urteil in dieser Angelegenheit zu erwirken.
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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(#93148) Verfasst am: 19.02.2004, 13:08 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen. |
Du findest es wahrscheinlich auch überhaupt nicht bedenklich, wenn ein katholischer Bischof Angst vor dem Rechtsstaat hat?
Naja, irgendwie kann ich´s ja auch verstehen, denn "neu" ist diese Erkenntnis ja nun wirklich nicht - gehört ja quasi zum katholischen Selbstverständnis.
_________________ "Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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defensor_fidei Gast
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(#93150) Verfasst am: 19.02.2004, 13:11 Titel: |
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Lalilemlula hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen. |
Du findest es wahrscheinlich auch überhaupt nicht bedenklich, wenn ein katholischer Bischof Angst vor dem Rechtsstaat hat?
Naja, irgendwie kann ich´s ja auch verstehen, denn "neu" ist diese Erkenntnis ja nun wirklich nicht - gehört ja quasi zum katholischen Selbstverständnis. |
Ich finde nicht, daß der katholische Oberhirte von Regensburg "Angst vor dem Rechtsstaat" hat, denn schließlich hat er ja einen Eid auf die Landesverfassung abgelegt.
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Nav Gast
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(#93151) Verfasst am: 19.02.2004, 13:11 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Lalilemlula hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen. |
Du findest es wahrscheinlich auch überhaupt nicht bedenklich, wenn ein katholischer Bischof Angst vor dem Rechtsstaat hat?
Naja, irgendwie kann ich´s ja auch verstehen, denn "neu" ist diese Erkenntnis ja nun wirklich nicht - gehört ja quasi zum katholischen Selbstverständnis. |
Ich finde nicht, daß der katholische Oberhirte von Regensburg "Angst vor dem Rechtsstaat" hat, denn schließlich hat er ja einen Eid auf die Landesverfassung abgelegt. |
Und warum will er dann die Gerichtsbarkeit ausschließen?
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Zebra Gast
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(#93153) Verfasst am: 19.02.2004, 13:13 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Ich finde nicht, daß der katholische Oberhirte von Regensburg "Angst vor dem Rechtsstaat" hat, denn schließlich hat er ja einen Eid auf die Landesverfassung abgelegt. |
Warum in aller Welt kommt er dann auf solche Ideen?
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#93155) Verfasst am: 19.02.2004, 13:15 Titel: |
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Zebra hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Ich finde nicht, daß der katholische Oberhirte von Regensburg "Angst vor dem Rechtsstaat" hat, denn schließlich hat er ja einen Eid auf die Landesverfassung abgelegt. |
Warum in aller Welt kommt er dann auf solche Ideen? |
Kleiner Anfall von Schläfenlappenepilepsie?
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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defensor_fidei Gast
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(#93156) Verfasst am: 19.02.2004, 13:16 Titel: |
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Nav hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Lalilemlula hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
Wer im Innenverhältnis der Kirche etwas gegen die Regelung des Regensburger Oberhirten einzuwenden hat, kann ja klagen. |
Du findest es wahrscheinlich auch überhaupt nicht bedenklich, wenn ein katholischer Bischof Angst vor dem Rechtsstaat hat?
Naja, irgendwie kann ich´s ja auch verstehen, denn "neu" ist diese Erkenntnis ja nun wirklich nicht - gehört ja quasi zum katholischen Selbstverständnis. |
Ich finde nicht, daß der katholische Oberhirte von Regensburg "Angst vor dem Rechtsstaat" hat, denn schließlich hat er ja einen Eid auf die Landesverfassung abgelegt. |
Und warum will er dann die Gerichtsbarkeit ausschließen? |
Das Amtsblatt der Diözese Regensburg schreibt dazu:
Zitat: | "Die Hl. Schriften des Neuen Testaments mahnen die Gläubigen an mehreren Stellen (z.B. 1 Kor 1,10f.; 1 Tim 2, 8; 2 Tim 2,23), Streit untereinander zu vermeiden. Dennoch entstandene Streitigkeiten unter Christen sind schnellstens beizulegen, möglichst ohne dafür kirchliche, geschweige denn weltliche Gerichte in Anspruch zu nehmen: „Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist“ (Mt 5,25). Dementsprechend bestimmt can. 1446 § 1 CIC: „Alle Gläubigen, vor allem aber die Bischöfe, sollen eifrig bemüht sein, dass Rechtsstreitigkeiten im Gottesvolk ohne Beeinträchtigung der Gerechtigkeit nach Möglichkeit vermieden und baldmöglichst friedlich beigelegt werden“. Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen. Wenn der Streit nicht vor Ort geschlichtet werden kann (vgl. DekO Art. 7 Abs. 4, u.a.), ist der Ortsordinarius um Vermittlung anzurufen. ..." |
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Nav Gast
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(#93157) Verfasst am: 19.02.2004, 13:17 Titel: |
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Zebra hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Ich finde nicht, daß der katholische Oberhirte von Regensburg "Angst vor dem Rechtsstaat" hat, denn schließlich hat er ja einen Eid auf die Landesverfassung abgelegt. |
Warum in aller Welt kommt er dann auf solche Ideen? |
[simulierter saupfaff]
Die Macht des Bischofs wird durch Gott legitimiert und Gott steht über jedem Recht, er ist überzeitlich. Somit hat der Bischof Recht.
[/simulierter saupfaff]
Ein weiterer Grund, gegen jegliche religiöse Umtriebe polizeilich vorzugehen!
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defensor_fidei Gast
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(#93158) Verfasst am: 19.02.2004, 13:18 Titel: |
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P.S.:
Ich selbst bin zwar kein Kirchenrechtler, aber ich bin fest davon überzeugt, daß diese bischöfliche Anordnung noch einigen Wirbel - auch innerhalb der DBK - erzeugen wird.
/edit: Grammatikfehler korrigiert.
Zuletzt bearbeitet von defensor_fidei am 19.02.2004, 13:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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Zebra Gast
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(#93160) Verfasst am: 19.02.2004, 13:22 Titel: |
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Ist ja gut und schön, wenn man nicht gleich mit dem Anwalt droht, sondern sich erstmal gütlich einigen will. Da bin ich sogar sehr dafür!
Allerdings geht das nicht immer (zumindest nicht mit dem erhofften Ausgang ), und dann den Gang vors Gericht verbieten zu wollen, ist schlicht und ergreifend unfair, das Rechtstaatlichkeitsprinzip verletzend, feige und anmaßend...
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Zebra Gast
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(#93161) Verfasst am: 19.02.2004, 13:23 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | P.S.:
Ich selbst bin zwar kein Kirchenrechtler, aber ich bin fest davon überzeugt, daß diese bischöfliche Anordnung noch einigen Wirbel - auch innerhalb der DBK - sorgen wird. |
Und wie stehst du dazu? Findest du diesen Erlass in Ordnung?
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defensor_fidei Gast
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(#93162) Verfasst am: 19.02.2004, 13:25 Titel: |
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Zebra hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | P.S.:
Ich selbst bin zwar kein Kirchenrechtler, aber ich bin fest davon überzeugt, daß diese bischöfliche Anordnung noch einigen Wirbel - auch innerhalb der DBK - sorgen wird. |
Und wie stehst du dazu? Findest du diesen Erlass in Ordnung? |
Siehe mein obiges Zitat. - Außerdem bin ich kein Bischof und auch kein Angehöriger des Bistums Regensburg.
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Nav Gast
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(#93163) Verfasst am: 19.02.2004, 13:26 Titel: |
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Zebra hat folgendes geschrieben: | Ist ja gut und schön, wenn man nicht gleich mit dem Anwalt droht, sondern sich erstmal gütlich einigen will. Da bin ich sogar sehr dafür!
Allerdings geht das nicht immer (zumindest nicht mit dem erhofften Ausgang ), und dann den Gang vors Gericht verbieten zu wollen, ist schlicht und ergreifend unfair, das Rechtstaatlichkeitsprinzip verletzend, feige und anmaßend... |
Diese miesen Gauner haben doch nur Angst, daß sie eines Tages nicht mehr Leute wegen außerehelicher oder gar (wie schröcklich! ) homosexueller Beziehungen rauswerfen dürfen, weil ihnen das vom Gericht untersagt wird!
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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(#93164) Verfasst am: 19.02.2004, 13:28 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
[Das Amtsblatt der Diözese Regensburg schreibt dazu:
Zitat: | "Die Hl. Schriften des Neuen Testaments mahnen die Gläubigen an mehreren Stellen (z.B. 1 Kor 1,10f.; 1 Tim 2, 8; 2 Tim 2,23), Streit untereinander zu vermeiden. Dennoch entstandene Streitigkeiten unter Christen sind schnellstens beizulegen, möglichst ohne dafür kirchliche, geschweige denn weltliche Gerichte in Anspruch zu nehmen: „Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist“ (Mt 5,25). Dementsprechend bestimmt can. 1446 § 1 CIC: „Alle Gläubigen, vor allem aber die Bischöfe, sollen eifrig bemüht sein, dass Rechtsstreitigkeiten im Gottesvolk ohne Beeinträchtigung der Gerechtigkeit nach Möglichkeit vermieden und baldmöglichst friedlich beigelegt werden“. Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen. Wenn der Streit nicht vor Ort geschlichtet werden kann (vgl. DekO Art. 7 Abs. 4, u.a.), ist der Ortsordinarius um Vermittlung anzurufen. ..." |
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Es gehört schon eine ganz besondere Dreistigkeit dazu, Menschen mittels einer Mahnung zur Versöhnung verbriefte Rechte beschneiden zu wollen.
DAS ist wirklich finsterstes MA.
Bin fast sprachlos.
_________________ "Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#93165) Verfasst am: 19.02.2004, 13:28 Titel: |
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Zitat: | Ist ja gut und schön, wenn man nicht gleich mit dem Anwalt droht, sondern sich erstmal gütlich einigen will. Da bin ich sogar sehr dafür!
... |
Es geht ja nicht um die gütliche Einigung, sondern um die Klärung vor kirchlichen, statt vor weltlichen Gerichten.
So, wie es zum Teil ja auch schon in weiten Bereichen im kirchlichen Arbeitsrecht gehandhabt wird.
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Nav Gast
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(#93166) Verfasst am: 19.02.2004, 13:29 Titel: |
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Lalilemlula hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
[Das Amtsblatt der Diözese Regensburg schreibt dazu:
Zitat: | "Die Hl. Schriften des Neuen Testaments mahnen die Gläubigen an mehreren Stellen (z.B. 1 Kor 1,10f.; 1 Tim 2, 8; 2 Tim 2,23), Streit untereinander zu vermeiden. Dennoch entstandene Streitigkeiten unter Christen sind schnellstens beizulegen, möglichst ohne dafür kirchliche, geschweige denn weltliche Gerichte in Anspruch zu nehmen: „Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist“ (Mt 5,25). Dementsprechend bestimmt can. 1446 § 1 CIC: „Alle Gläubigen, vor allem aber die Bischöfe, sollen eifrig bemüht sein, dass Rechtsstreitigkeiten im Gottesvolk ohne Beeinträchtigung der Gerechtigkeit nach Möglichkeit vermieden und baldmöglichst friedlich beigelegt werden“. Kraft meiner bischöflichen Vollmacht (can. 391) untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen. Wenn der Streit nicht vor Ort geschlichtet werden kann (vgl. DekO Art. 7 Abs. 4, u.a.), ist der Ortsordinarius um Vermittlung anzurufen. ..." |
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Es gehört schon eine ganz besondere Dreistigkeit dazu, Menschen mittels einer Mahnung zur Versöhnung verbriefte Rechte beschneiden zu wollen.
DAS ist wirklich finsterstes MA.
Bin fast sprachlos. |
Sprachlos bin ich da nicht - das ist eben die der KK innewohnende Schlechtigkeit.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#93167) Verfasst am: 19.02.2004, 13:29 Titel: |
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Nav hat folgendes geschrieben: | Diese miesen Gauner haben doch nur Angst, daß sie eines Tages nicht mehr Leute wegen außerehelicher oder gar (wie schröcklich! ) homosexueller Beziehungen rauswerfen dürfen, weil ihnen das vom Gericht untersagt wird! |
Da urteilen auch jetzt schon Kirchengerichte, und nicht weltliche! Bzw. die weltlichen geben regelmäßig den Kirchen recht, selbst entscheiden zu dürfen.
Zuletzt bearbeitet von Heike J am 19.02.2004, 13:30, insgesamt einmal bearbeitet |
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Zebra Gast
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(#93168) Verfasst am: 19.02.2004, 13:30 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Ist ja gut und schön, wenn man nicht gleich mit dem Anwalt droht, sondern sich erstmal gütlich einigen will. Da bin ich sogar sehr dafür!
... |
Es geht ja nicht um die gütliche Einigung, sondern um die Klärung vor kirchlichen, statt vor weltlichen Gerichten.
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Wahrscheinlich noch schlimmer... für die Arbeitnehmer
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Nav Gast
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(#93170) Verfasst am: 19.02.2004, 13:32 Titel: |
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Zebra hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Ist ja gut und schön, wenn man nicht gleich mit dem Anwalt droht, sondern sich erstmal gütlich einigen will. Da bin ich sogar sehr dafür!
... |
Es geht ja nicht um die gütliche Einigung, sondern um die Klärung vor kirchlichen, statt vor weltlichen Gerichten.
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Wahrscheinlich noch schlimmer... für die Arbeitnehmer |
Was sonst? Die KK stärkt so ihren Unterdrückungsapparat und alle schauen zu, alldieweil "die Kirche tut ja soviel Gutes, die kann ihren Leuten gar nichts schlechtes wollen"!
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Zebra Gast
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(#93171) Verfasst am: 19.02.2004, 13:32 Titel: |
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defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Zebra hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | P.S.:
Ich selbst bin zwar kein Kirchenrechtler, aber ich bin fest davon überzeugt, daß diese bischöfliche Anordnung noch einigen Wirbel - auch innerhalb der DBK - sorgen wird. |
Und wie stehst du dazu? Findest du diesen Erlass in Ordnung? |
Siehe mein obiges Zitat. - Außerdem bin ich kein Bischof und auch kein Angehöriger des Bistums Regensburg. |
Hey... damit hast du nicht gesagt, was du davon hältst
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Nav Gast
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(#93172) Verfasst am: 19.02.2004, 13:34 Titel: |
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Zebra hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | Zebra hat folgendes geschrieben: | defensor_fidei hat folgendes geschrieben: | P.S.:
Ich selbst bin zwar kein Kirchenrechtler, aber ich bin fest davon überzeugt, daß diese bischöfliche Anordnung noch einigen Wirbel - auch innerhalb der DBK - sorgen wird. |
Und wie stehst du dazu? Findest du diesen Erlass in Ordnung? |
Siehe mein obiges Zitat. - Außerdem bin ich kein Bischof und auch kein Angehöriger des Bistums Regensburg. |
Hey... damit hast du nicht gesagt, was du davon hältst |
Das braucht er auch nicht, ich kann es zwischen den Zeilen herauslesen.
Würde er es schreiben, dann würde ihm die Nachfolgeorganisation der Inquisition (Ratzingers Glaubenskongregation) auf die Pelle rücken und weiß der Teufel was mit ihm anstellen.
Für mich ist das schon ok so. Es gab schon genug Opfer, d.f. soll nicht auch noch eins werden.
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defensor_fidei Gast
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(#93174) Verfasst am: 19.02.2004, 13:41 Titel: |
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Nav hat folgendes geschrieben: |
Das braucht er auch nicht, ich kann es zwischen den Zeilen herauslesen.
Würde er es schreiben, dann würde ihm die Nachfolgeorganisation der Inquisition (Ratzingers Glaubenskongregation) auf die Pelle rücken und weiß der Teufel was mit ihm anstellen.
Für mich ist das schon ok so. Es gab schon genug Opfer, d.f. soll nicht auch noch eins werden. |
Als "Löwe" bin ich Kämpfer und werde bestimmt kein Opfer der Inquisition.
Aber danke, Nav, für deine guten Wünsche.
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Bleze Engel in Schwarz
Anmeldungsdatum: 02.01.2004 Beiträge: 644
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(#93292) Verfasst am: 19.02.2004, 18:14 Titel: |
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Ich finde es eher niedlich...., er "untersagt" etwas...nein wie süss...
Ehrlich gesagt wer sich soetwas gefallen lässt ist selber Schuld, sorry..., mit Glauben etc. hat das nichts mehr zu tun, das ist reiner Unsinn.
Bleze
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#93303) Verfasst am: 19.02.2004, 18:27 Titel: |
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Bleze hat folgendes geschrieben: | Ich finde es eher niedlich...., er "untersagt" etwas...nein wie süss...
Ehrlich gesagt wer sich soetwas gefallen lässt ist selber Schuld, sorry..., mit Glauben etc. hat das nichts mehr zu tun, das ist reiner Unsinn.
Bleze |
Es betrifft auch auch nicht einfache Glaubensvolk, sondern die Angestellten in kirchlichen Betrieben. Der Gang vor's weltliche Gericht wird zum Loyalitätsverstoß wie Kirchenaustritt und Heirat Geschiedener. Und somit zum Kündigungsgrund.
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Bleze Engel in Schwarz
Anmeldungsdatum: 02.01.2004 Beiträge: 644
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(#93305) Verfasst am: 19.02.2004, 18:30 Titel: |
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Heike: rein rechtlich aber seeeeehr zweifelhaft..., daein Gericht nuneinmal JEDEM zur Verfügung steht.
Ich denke nicht das der Typ ernsthaft mit soetwas durchkommen würde, wenn es jemand darauf anlegt.
Bleze
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