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Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter
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Ist eine Sicherheitsverwahrung auch für jugendliche Täter gerechtfertigt?
Ja
82%
 82%  [ 29 ]
Nein
17%
 17%  [ 6 ]
Stimmen insgesamt : 35

Autor Nachricht
AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1441887) Verfasst am: 09.03.2010, 18:58    Titel: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1441891) Verfasst am: 09.03.2010, 19:04    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Halte ich für sinnvoll. Die Sicherheitsverwahrung sollte nicht mehr sein, als der Schutz der Öffentlichkeit vor extrem gefährlichen Individuen. Das sehe ich durchaus kritisch - aber das Alter sollte da bestimmt keine Rolle spielen. Wie auch? Entweder jemand ist gefährlich oder nicht. Ob ein Psychop<th nun 12 oder 22 oder 43 ist, ist dabei nicht relevant - insbesondere, weil man ja nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass solche Leute ihrem Alter entsprechend normal entwickelt sind, oder?
_________________
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beefy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1441900) Verfasst am: 09.03.2010, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es nicht dazu "missbraucht" wird,irgendwelche "normalen" jugendlichen Intensivtäter von der Gesellschaft fernzuhalten dann finde ich es auch in Ordnung.Psychopat wird man ja nicht erst ab 18.
Angesichts der Einsparungen im Jugend und Bildungsbereich habe ich aber etwas Sorge daß resozialisierbare jugendliche Intensivtäter aus Kostengründen .......Aber das hat wahrscheinlich nur was mit meinem immer geringer werdenden Vertrauen in unseren Staat zu tun.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1441901) Verfasst am: 09.03.2010, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, keine Rehabilitation, keine Wiedereingliederung in die Gesellschaft - sondern dient ausschließlich dem Schutz der Gesellschaft während der Zeit, in der Jemand eine Gefahr darstellt.
Letzteres ist das einzige Kriterium.
Das Alter eines Straftäters zum Tatzeitpunkt mag für Strafe und Wiedereingliederung bedeutsam sein, nicht aber bei der Frage, ob jemand gegenwärtig eine Gefahr darstellt. Schulterzucken
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1441902) Verfasst am: 09.03.2010, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schließe mich Rasmus und nocquae an.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1441911) Verfasst am: 09.03.2010, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte eine angeheiratete Verwandte, die wegen Fremdgefährung in eine geschlossene Psychiatrie kam.
Das find ich absolut richtig, weil sie zu diesem Zeitpunkt erheblichen Schaden hätte anrichten können.

Ich kann daher also logischerweise nicht gegen eine Sicherungsverwahrung bei Kriminellen sein- die mE zudem auch was an der Waffel haben, wenn sie fremdgefährdend sind, nur dass das noch niemand diagnostiziert hat.

Allerdings darf sowas auch nicht "lebenslänglich" im wörtlichen Sinne bedeuten. Solche Menschen verdienen es, egal was war, dass sie eine Chance erhalten, eines Tages wieder auf freien Fuß zu kommen. Und bei Straftätern, die als Minderjährige straffällig wurden, darf dieses Chancen- anbieten,; eine vernünftige Resozialisierungsmöglichkeit, nicht erst am Ende ihrer Haftstrafe beginnen, sondern muss sofort einsetzen.
Und diesbezüglich sehe ich noch einige Baustellen im Strafvollzug. Aber solange die bestehen, kann man halt nix machen;die Gesellschaft muss beschützt werden.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1442036) Verfasst am: 09.03.2010, 22:45    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?



Das kommt natuerlich stark auf die Umsetzung in der Praxis an. Es gibt tatsaechlich auch jugendliche Straftaeter, die man besser nicht frei rumlaufen laesst, nicht viele zwar aber doch einige und vor denen sollte man die Gesellschaft schon schuetzen koennen, auch mit einer so drastischen Massnahme, wenn's denn sein muss.

Rein gar nichts halte ich jedoch von populistischen Anwandlungen, die gerade in solchen Repressalien ein Allheilmittel gegen alle Uebel der Gesellschaft sehen. Solches Dummgeschwaetz gibt es gerade auf dem Gebiet naemlich auch.

Was die Ausfuehrung angeht, so sollte gerade bei jugendlichen Straftaetern die Sicherheitsverwahrung nicht ausschliesslich als "Wegschliessen" begriffen werden, sondern auch als Moeglichkeit die weitere Persoenlichkeitsentwicklung des Delinquenten positiv zu beeinflussen. Das bedeutet, dass Resozialisierungsmassnahmen in jedem Fall begleitend stattfinden sollten. Gerade bei jungen Menschen bestehen groessere Chancen , die doch noch "herumzudrehen".
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
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Beitrag(#1442101) Verfasst am: 10.03.2010, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist letztlich auch ein Armutszeugnis für eine Gesellschaft, wenn sie glaubt, daß es für bestimmte Menschen keine Chance gibt, daß diese jemals in ihr einigermaßen funktionieren können, daß sie "nicht mehr zu erziehen" sind. Einsperren, für oder wider, schließlich hat ihn ein Mord da reingebracht. Aber eigentlich ist ein Gefängnis der letzte Ort, an dem jemand "resozialisiert" werden kann. Und man behandelt den Jugendlichen damit in letzter Konsequenz wie einen Erwachsenen*.

(* Das Paradox habe ich ja schon festgestellt: Einerseits gibt es die Sicht, ein Jugendlicher muß vor allem und jedem "geschützt" werden, er mehr oder weniger wie ein unmündiges Kind behandelt werden müßte. Und andererseits, daß er, sofern er ein Verbrechen begeht, für sein Tun voll verantwortlich sei und dementsprechend auch voll bestraft werden müsse. Das Paradox ergibt sich daraus, daß beide Haltungen häufig von ein und derselben Person vertreten werden.)
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1442105) Verfasst am: 10.03.2010, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Allerdings darf sowas auch nicht "lebenslänglich" im wörtlichen Sinne bedeuten. Solche Menschen verdienen es, egal was war, dass sie eine Chance erhalten, eines Tages wieder auf freien Fuß zu kommen.

Bei der Sicherungsverwahrung muss regelmäßig (alle 2 Jahre, wenn ich mich recht erinnere) überprüft werden, ob der Straftäter noch gefährlich ist.
Wenn er das nicht ist, muss er entlassen werden.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1442108) Verfasst am: 10.03.2010, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherungsverwahrung ist gerade en vogue, die Bedingungen dafür wurden in den letzten Jahren mehrfach verschärft. De fakto ist es nun so, dass sie 'das schärfste Schwert des Strafrechtes' darstellt. Und nix von wegen 'ist ja keine Strafe, also völlig in Ordnung'. In der Realität wird (mal bildhaft gesagt) einfach das Schild vorne an der Zelle neu beschriftet: statt 'sitzt Strafe ab' wird 'ist sicherungsverwahrt' drauf geschrieben.

Probleme dabei sind Folgende:

- 'Zukünftige Gefährlichkeit' kann nicht hinreichend festgestellt werden
- bei der Feststellung gilt das Prinzip: 'im Zweifel gegen den Angeklagten'; kein Experte möchte für eine eventuelle Straftat eines von ihm Beurteilten verantwortlich gemacht werden
- eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt mE gegen rechtsstaatliche Prinzipien (Rückwirkungsverbot)
- eine Resozialisierung wird dadurch behindert (jemand in Haft wäre ganz schön blöde, wenn er seinem Therapeuten seine wahren Gedanken offenbaren würde - und Blödheit sollte kein Inhaftierungsgrund sein)

Siehe auch hier.

Oder dort.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1442123) Verfasst am: 10.03.2010, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

- eine Resozialisierung wird dadurch behindert (jemand in Haft wäre ganz schön blöde, wenn er seinem Therapeuten seine wahren Gedanken offenbaren würde - und Blödheit sollte kein Inhaftierungsgrund sein)

Ich bezweifle, dass es der Blödheit bedarf dem Therapeuten zu gestehen, dass man bei Gelegenheit wieder eine schwere Straftat begehen würde, um in Sicherheitsverwahrung zu bleiben. Das Gefängnis ist auch ein sozialer Raum, in dem der Inhaftierte sich seine Mitgefangenen gegenüber irgendwie verhält. Freilich kann vom Verhalten im Gefängnis nicht 1 zu 1 auf das Verhalten im Leben in Freiheit geschlossen werden, dennoch kann das Verhalten während der Inhaftierung Anhaltspunkt über die Bereitschaft sich an Regeln zu halten, sich Mitmenschen gegenüber brutal zu verhalten etc. sein.

Ich sehe das wie Noseman, Resozialisierung muss das Ziel sein und es muss von Anfang an darauf hingearbeitet werden. Ich denke da gibt es noch starke Defizite, das ist verbesserungswürdig. Aber auch bei den besten Resozialisierungsmaßnahmen kann keine Erfolgsquote von 100% erwartet werden. Sicherheitsverwahrung in Fällen, in denen es wirklich gute Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Täter die Straftat wiederholen wird, finde ich legitim. Da die Strafe abgesessen ist, wäre es aber angemessen, dem Sicherheitsverwahrten möglichst viele Freiheiten zuzugestehen, insofern diese die Sicherheit nicht beeinträchtigen oder einen extremen Mehraufwand z.B. an Personal bedeuten würden. Eine Gefahr, wenn Sicherheitsverwahrung in Ausnahmefällen zugelassen ist, ist dass die Hürde allgemein oder in Einzelfällen niedriger gesetzt wird, als ursprünglich vorgesehen, Kontrollmechanismen um das möglichst zu verhindern sind nötig (wie z.B. die Prüfung alle 2 Jahre).
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Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1442134) Verfasst am: 10.03.2010, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

- eine Resozialisierung wird dadurch behindert (jemand in Haft wäre ganz schön blöde, wenn er seinem Therapeuten seine wahren Gedanken offenbaren würde - und Blödheit sollte kein Inhaftierungsgrund sein)

Ich bezweifle, dass es der Blödheit bedarf dem Therapeuten zu gestehen, dass man bei Gelegenheit wieder eine schwere Straftat begehen würde, um in Sicherheitsverwahrung zu bleiben. Das Gefängnis ist auch ein sozialer Raum, in dem der Inhaftierte sich seine Mitgefangenen gegenüber irgendwie verhält. Freilich kann vom Verhalten im Gefängnis nicht 1 zu 1 auf das Verhalten im Leben in Freiheit geschlossen werden, dennoch kann das Verhalten während der Inhaftierung Anhaltspunkt über die Bereitschaft sich an Regeln zu halten, sich Mitmenschen gegenüber brutal zu verhalten etc. sein.

Häftlinge als Versuchskaninchen, um die Gefährlichkeit von Psychopathen abzuschätzen?
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"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1442135) Verfasst am: 10.03.2010, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Assarhaddon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

- eine Resozialisierung wird dadurch behindert (jemand in Haft wäre ganz schön blöde, wenn er seinem Therapeuten seine wahren Gedanken offenbaren würde - und Blödheit sollte kein Inhaftierungsgrund sein)

Ich bezweifle, dass es der Blödheit bedarf dem Therapeuten zu gestehen, dass man bei Gelegenheit wieder eine schwere Straftat begehen würde, um in Sicherheitsverwahrung zu bleiben. Das Gefängnis ist auch ein sozialer Raum, in dem der Inhaftierte sich seine Mitgefangenen gegenüber irgendwie verhält. Freilich kann vom Verhalten im Gefängnis nicht 1 zu 1 auf das Verhalten im Leben in Freiheit geschlossen werden, dennoch kann das Verhalten während der Inhaftierung Anhaltspunkt über die Bereitschaft sich an Regeln zu halten, sich Mitmenschen gegenüber brutal zu verhalten etc. sein.

Häftlinge als Versuchskaninchen, um die Gefährlichkeit von Psychopathen abzuschätzen?

Hä? Was willst du denn machen, von Anfang an wegen schwerer Verbrechen Verurteilte über den gesamten Zeitraum der Haft in Isolationshaft stecken?
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Assarhaddon
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1442144) Verfasst am: 10.03.2010, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Hä? Was willst du denn machen, von Anfang an wegen schwerer Verbrechen Verurteilte über den gesamten Zeitraum der Haft in Isolationshaft stecken?

Ich weiß es nicht. Aber das ist mMn ein ernstes Problem der Sicherungsverwahrung. Wenn ich vor diesen Psychopathen geschützt werden muss, muss das dann ein Häftling nicht auch?
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1442156) Verfasst am: 10.03.2010, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Assarhaddon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Hä? Was willst du denn machen, von Anfang an wegen schwerer Verbrechen Verurteilte über den gesamten Zeitraum der Haft in Isolationshaft stecken?

Ich weiß es nicht. Aber das ist mMn ein ernstes Problem der Sicherungsverwahrung. Wenn ich vor diesen Psychopathen geschützt werden muss, muss das dann ein Häftling nicht auch?

Ich teile deine Bedenken, allerdings blos eingeschränkt. Im Gefängnis sind die Häftlinge ja für gewöhnlich überwacht, wenn bewachte soziale Interaktion zugelassen wird, bedeutet diese Überwachung zum einen eine zusätzliche Hürde gewalttätig zu werden, zum anderen besteht die Möglichkeit einzugreifen, wenn derjenige doch gewaltätig wird. Außerdem werden in Gefängnissen ja nicht alle Straftätigen wahllos zusammengesteckt, es wird soweit ich weiß zumindest grob schon sortiert nach Gefahrenpotential. Ich gehe zudem davon aus, dass die Bewegungsfreiheit und damit die Möglichkeit Mitinhaftierten Schaden zuzufügen in Gefängnissen sich nach Gefahrenpotential unterscheidet.
Ich sehe ganz einfach keine Möglichkeit Mitinhaftierten vollen Schutz zu gewähren, als sie räumlich voneinander abzuschotten, fragt sich, ob das mehr in deren Interesse ist als die potentielle Gefährdung bei gegenseitigem Kontakt und ob eine Resozialisation auf die Weise überhaupt möglich ist. Mensch könnte hier argumentieren, dass Kommunikationstechnologien evtl. eine Lösung des Problems wären, wird aber eine Resozialisierung angestrebt muss aber irgendwann direkter Kontakt mit anderen Menschen versucht werden. Ob die Mitinhaftierten dafür gut geeignet sind ist natürlich fraglich.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1442163) Verfasst am: 10.03.2010, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Assarhaddon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Hä? Was willst du denn machen, von Anfang an wegen schwerer Verbrechen Verurteilte über den gesamten Zeitraum der Haft in Isolationshaft stecken?

Ich weiß es nicht. Aber das ist mMn ein ernstes Problem der Sicherungsverwahrung. Wenn ich vor diesen Psychopathen geschützt werden muss, muss das dann ein Häftling nicht auch?


Häftlinge werden auch gegenseitig geschützt.
In meine belgische Zeitung wurde mal berichtet von Dutroux, dem kurzfristig seine "Sonderbewachung" gelockert wurde.
Schon hatte er eine Hand gebrochen.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1442210) Verfasst am: 10.03.2010, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
- eine Resozialisierung wird dadurch behindert (jemand in Haft wäre ganz schön blöde, wenn er seinem Therapeuten seine wahren Gedanken offenbaren würde - und Blödheit sollte kein Inhaftierungsgrund sein)

Ich bezweifle, dass es der Blödheit bedarf dem Therapeuten zu gestehen, dass man bei Gelegenheit wieder eine schwere Straftat begehen würde, um in Sicherheitsverwahrung zu bleiben.

Spiegel - Weggesperrt - für immer hat folgendes geschrieben:
Ein erster Gutachter kam im Januar 2006, als I. noch in Haft saß, zu dem Schluss, dass von ihm nach seiner Entlassung noch eine erhebliche Gefährlickeit ausgeht. Erst auf Drängen des Anstaltstherapeuten hatte I. sich dem Gutachter anvertraut. Er war allerdings nicht darüber aufgeklärt worden, dass seine Aussagen in seiner Akte vermerkt und gegen ihn verwendet werden könnten. [...]

Ein zweiter Sachverständiger attestierte I. nur ein "mittelgroßes Rückfallrisiko", erneut eine Sexualstraftat zu begehen. Das Risiko können zudem durch therapeutische Maßnahmen weiter verringert werden. Demnach war I. kein hoffnungsloser Fall. [...]

Und auch ein drittes Problem offenbart I.s Fall: Eine Therapie ist bei jungen Straftätern von besonderer Bedeutung. Doch gerade sie kann dazu führen, dass ein Inhaftierter auch nach Verbüßung seiner Strafe hinter Gittern bleibt - weil das, was er offenbart hat, die Bedenken der Gutachter nährt.


Das erst mal dazu.

-----

Mal abgesehen davon, dass in diesem Falle eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, was ich für mit rechtsstaatlichen Prinzipien nur schwer vereinbar halte, fällt und steht die Legitimation von Sicherungsverwahrung mit der Sicherheit, mit der zuverlässige Prognosen über eine zukünftige Gefährlichkeit getroffen werden können. Und damit steht es nun mal nicht zum Besten. Siehe dazu noch mal diese Bochumer Studie, die ich oben schon mal verlinkt hatte.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1442383) Verfasst am: 10.03.2010, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein anderer Gedanke, auf den man kommen kann, wenn man hier liest, daß es sich um einen "Psychopathen" dreht: Wenn jemand psychisch krank ist, ist dann der Knast der richtige Ort für ihn?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1442394) Verfasst am: 10.03.2010, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
... Straftätigen ...

Cool
Klingt so nach ... Werktätigen. Berufsverbrecher halt, machen ja auch nur ihren Job..
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1442414) Verfasst am: 10.03.2010, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
... Straftätigen ...

Cool
Klingt so nach ... Werktätigen. Berufsverbrecher halt, machen ja auch nur ihren Job..

Mit den Augen rollen
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1442634) Verfasst am: 11.03.2010, 10:55    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Halte ich für sinnvoll. Die Sicherheitsverwahrung sollte nicht mehr sein, als der Schutz der Öffentlichkeit vor extrem gefährlichen Individuen. Das sehe ich durchaus kritisch - aber das Alter sollte da bestimmt keine Rolle spielen. Wie auch? Entweder jemand ist gefährlich oder nicht. Ob ein Psychop<th nun 12 oder 22 oder 43 ist, ist dabei nicht relevant - insbesondere, weil man ja nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass solche Leute ihrem Alter entsprechend normal entwickelt sind, oder?


Diese Sichweise birgt allerdings eine gewisse Gefahr. Denn weitergedacht dürfte es dann auch keine Rolle spielen, ob jemand schon einmal straffällig geworden ist oder nicht. Es ist eben nicht so, dass die vermutete Gefährlichkeit das alleinige Kriterium ist. Ansonsten müsste diese Maßregel auch auch bei psychisch Kranken verhängt werden können, die noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. So aber ist die Sicherungsverwahrung auch eine Folge der begangenen Straftat und also ist es zumindest keine Selbstverständlichkeit, dass jemand, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde ebenso behandelt wird wie ein nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilter.

Soweit meine laienhafte Meinung.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1442651) Verfasst am: 11.03.2010, 11:49    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Halte ich für sinnvoll. Die Sicherheitsverwahrung sollte nicht mehr sein, als der Schutz der Öffentlichkeit vor extrem gefährlichen Individuen. Das sehe ich durchaus kritisch - aber das Alter sollte da bestimmt keine Rolle spielen. Wie auch? Entweder jemand ist gefährlich oder nicht. Ob ein Psychop<th nun 12 oder 22 oder 43 ist, ist dabei nicht relevant - insbesondere, weil man ja nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass solche Leute ihrem Alter entsprechend normal entwickelt sind, oder?


Diese Sichweise birgt allerdings eine gewisse Gefahr. Denn weitergedacht dürfte es dann auch keine Rolle spielen, ob jemand schon einmal straffällig geworden ist oder nicht. Es ist eben nicht so, dass die vermutete Gefährlichkeit das alleinige Kriterium ist. Ansonsten müsste diese Maßregel auch auch bei psychisch Kranken verhängt werden können, die noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Gibt es doch, wenn jemand eine große Gefahr für sich und/oder andere ist, dann erfolgt eine Einweisung in die geschlossene Psychatrie auch gegen dessen Wille. Natürlich kann man darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist da zu differenzieren oder nicht. Freiheitsentzug ist beides, im Gefängnis ist dei Ausbruchsicherheit wohl besser gewährleistet, in der Psychatrie ist der Fokus stärker auf der Behandlung, nehme ich als Tendenz an.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1442688) Verfasst am: 11.03.2010, 12:52    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Gibt es doch, wenn jemand eine große Gefahr für sich und/oder andere ist, dann erfolgt eine Einweisung in die geschlossene Psychatrie auch gegen dessen Wille. Natürlich kann man darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist da zu differenzieren oder nicht. Freiheitsentzug ist beides, im Gefängnis ist dei Ausbruchsicherheit wohl besser gewährleistet, in der Psychatrie ist der Fokus stärker auf der Behandlung, nehme ich als Tendenz an.


Nun ja, einen Unterschied wird es wohl in jedem Fall geben. Andernfalls könnte man sich die Sicherungsverwahrung ja schenken und die ganze Diskussion wäre überflüssig. Die Sicherungsverwahrung jedenfalls ist ein Instrument des Strafrechts und unterliegt ihm also auch. Es geht eben nicht um "gefährliche Individuen" sondern um gefährliche Straftäter. Und ein Jugendlicher Straftäter ist in Deutschland nun einmal anders zu behandeln als ein erwachsener. Damit möchte ich nicht das Urteil kritisieren sondern nur der Auffassung widersprechen, die gleiche Behandlung von Jugendlichen und Erwachsenen bezüglich der Sicherungsverwahrung ergebe sich eingedenk ihres Zieles von selbst.
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1442731) Verfasst am: 11.03.2010, 13:55    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:

Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?

Ich auch, aber das hat nicht mit pipulistisch zu tun. Maßgeblich für die Anwendung der Sicherungsverwahrung ist die mutmaßliche Gefährlichkeit des Kriminellen. Dessen Alter ist dafür jedoch irrelevant.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1442757) Verfasst am: 11.03.2010, 14:58    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Ist das wirklich noch ein Jugendlicher? Zum Zeitpunkt der Straftat vielleicht, zum Zeitpunkt der Sicherheitsverwahrung definitiv nicht mehr.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1442763) Verfasst am: 11.03.2010, 15:10    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Ist das wirklich noch ein Jugendlicher? Zum Zeitpunkt der Straftat vielleicht, zum Zeitpunkt der Sicherheitsverwahrung definitiv nicht mehr.

Aber er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich nehme an, daß das dafür maßgeblich ist.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1442786) Verfasst am: 11.03.2010, 16:13    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Ist das wirklich noch ein Jugendlicher? Zum Zeitpunkt der Straftat vielleicht, zum Zeitpunkt der Sicherheitsverwahrung definitiv nicht mehr.

Aber er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich nehme an, daß das dafür maßgeblich ist.

Die Sicherungsverwahrung wurde nachträglich angeordnet.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1442787) Verfasst am: 11.03.2010, 16:14    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Ist das wirklich noch ein Jugendlicher? Zum Zeitpunkt der Straftat vielleicht, zum Zeitpunkt der Sicherheitsverwahrung definitiv nicht mehr.

Aber er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich nehme an, daß das dafür maßgeblich ist.

Die Sicherungsverwahrung wurde nachträglich angeordnet.

Dennoch bezieht sie sich auf eine verbüßte Strafe, in deren Anschluß die SV angeordnet wird.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1442807) Verfasst am: 11.03.2010, 16:39    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Ist das wirklich noch ein Jugendlicher? Zum Zeitpunkt der Straftat vielleicht, zum Zeitpunkt der Sicherheitsverwahrung definitiv nicht mehr.

Aber er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich nehme an, daß das dafür maßgeblich ist.

Die Sicherungsverwahrung wurde nachträglich angeordnet.

Dennoch bezieht sie sich auf eine verbüßte Strafe, in deren Anschluß die SV angeordnet wird.

Wenn, dann bezieht es sich auf eine Tat, die nach Jugendstrafrecht beurteilt wurde. Dennoch gilt die Sicherungsverwahrung für seine jetzige Gefährdung, die eines Nicht-Jugendlichen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1442808) Verfasst am: 11.03.2010, 16:40    Titel: Re: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Quelle auf zeit.de


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung des Regensburger Landgerichts bestätigt: Die Sicherheitsverwahrung bei Jugendlichen kann gerechtfertigt sein.
Ich bin da eher populistisch und finde das ok - was denkt ihr?


Ist das wirklich noch ein Jugendlicher? Zum Zeitpunkt der Straftat vielleicht, zum Zeitpunkt der Sicherheitsverwahrung definitiv nicht mehr.

Aber er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich nehme an, daß das dafür maßgeblich ist.

Die Sicherungsverwahrung wurde nachträglich angeordnet.

Dennoch bezieht sie sich auf eine verbüßte Strafe, in deren Anschluß die SV angeordnet wird.

Wenn, dann bezieht es sich auf eine Tat, die nach Jugendstrafrecht beurteilt wurde. Dennoch gilt die Sicherungsverwahrung für seine jetzige Gefährdung, die eines Nicht-Jugendlichen.

Ist mir eigentlich auch wumpe, Hauptsache, er bleibt drin.
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