Sandra Dassler hat folgendes geschrieben: |
Das Diesterweg-Gymnasium in Wedding muss es dem Schüler ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.
Der Gymnasiast hatte geltend gemacht, dass er nach seinem Glauben verpflichtet sei, fünfmal am Tag zu festgelegten Zeiten zu beten, darunter auch am Mittag und Nachmittag. Die Schulleitung hatte ihm das Beten in der Schule untersagt und sich dabei auf das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen berufen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. Sie gab dem Schüler recht, der sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Zu diesem Grundrecht gehöre auch die Freiheit, seinen Glauben durch Beten zu bekunden. Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung. Auch müssten Lehrer oder Mitschüler dem Gebet nicht „unentziehbar ausgesetzt“ sein: „Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen.“ Schulleiter reagierten bestürzt auf das Urteil. „Das Problem trat bei uns erstmals Mitte der 90er Jahre auf“, sagt der Leiter der Carl-von-Ossietzky-Oberschule in Kreuzberg, Gerhard Rähme: „Wir haben entsprechende Anträge immer abgelehnt.“ Zum einen sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern. Zum anderen müsse man dann Schülern anderer Religionen die gleichen Rechte einräumen. „Das ist eine Verletzung des Pluralitäts- und des Neutralitätsgebots der Schule“, sagte Rähme. Das findet auch der bildungspolitische Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu: „Wenn das Urteil Bestand hat, wäre das ein gewaltiger Rückschritt für die Integration. Die Schule muss ein neutraler Ort bleiben“. Der Generalsekretär des Islamrates und stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Föderation, Burhan Kesici, begrüßte hingegen das Urteil. Von der Bildungsverwaltung war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schule-Gebetsraeume;art270,2492921 |
JurBlog.de hat folgendes geschrieben: |
Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist ohnehin nicht als eine distanzierende, weltanschaulich-religiöse Bezüge strikt abweisende, sondern als eine offene und übergreifende Neutralität zu verstehen...
http://www.jurblog.de/2008/03/12/vg-berlin-schule-muss-muslimischem-schueler-gebet-in-der-schule-ermoeglichen/ |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: |
Man sollte auch Altare installieren um dem fliegenden Spaghettimonster huldigen zu können.
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edderkopp hat folgendes geschrieben: |
Da sieht man mal wieder die Vorzuege des IPU (bbhhh). Ueber eine unsichtbare Statue ihr zu Ehren wuerde sich wohl niemand aufregen. |
Zitat: |
Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung. |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: | ||
Klar, man muss doch einen Platz/Sockel dafür zur Verfügung stellen |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:
Wie würdet Ihr denn das Argument kontern, daß die Religionsfreiheit beinhalte, daß man seinen Glauben durch Gebete bekundet? |
Zitat: |
Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen.“ |
Zitat: |
Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf.. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:
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Chinasky hat folgendes geschrieben: |
Ich sähe hier eigentlich nur eine Alternative: Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf.. Ansonsten halte ich die Gleichbehandlung schon für eine wichtige Angelegenheit, und die Beispiele wie das Schächten der Schwester, das Aufstellen eines FSM-Altars oder einer Marienkapelle sind schlecht gewählt. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten. |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: |
Der eine braucht nur einen Teppich, ich brauche für mein Spaghettimostergebet halt einen Alter und Buddhisten eine Buddhastatue usw. usf. Wo soll das alles platziert werden? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: |
Es könnte sein, daß es zu Spötteleien seitens der weniger Frommen und dann zu gewalttätigen Eskalationen kommt. Hier muß dann auch die Schulleitung überlegen, wie sie mit solchen Eventualitäten umgeht. [...]
Nun kann man überlegen, ob man einer zunehmenden Islamisierung zumindest einiger Schulen zuschauen möchte, oder ob man sich mal grundsätzlichere Gedanken über Religion in der Schule macht. [...] Hier kollidieren ohnehin unterschiedliche Rechtsgüter miteinander: Das Recht der Kinder auf Bildung und freie Persönlichkeitsentfaltung auf der einen, das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern auf der anderen Seite. [...] Der Kulturkampf beginnt in der Bildungspolitik. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Nun, ich wäre ja glatt dafür, für Moslems ein weiteres gesetzliches Privileg einzurichten: Befreiung von der Schulpflicht. Schon hätten wir keine Probleme mehr mit Würstchen oder Schwimmunterricht an den Schulen. |
Zitat: |
Muslimische Beträume an staatlichen Schulen |
Tagesspiegel hat folgendes geschrieben: |
Gerade im Kopftuchstreit hat der Berliner Senat eine unaufgeregt-kluge Regelung gefunden: Er fordert Neutralität im Umgang mit religiösen Symbolen von den Angehörigen aller Konfessionen. Das hat in einem früher mal christlichen Land etwas Geschichtsvergessenes – aber nur so kann eine liberale, freie Gesellschaft funktionieren: Freiheit auch als Freiheit von der Belästigung durch religiöse Symbole.
... Aber wer eine öffentliche Schule besucht, sollte davon ausgehen, dass die Schule neutral ist. Sonst ist er auf der falschen Schule. http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Betraeume;art141,2493652 |
taz hat folgendes geschrieben: |
Da ist sie wieder - die Kreuzzugsatmosphäre, die so oft die Debatte über das Zusammenleben von muslimischer Minderheit und sonst wie religiöser oder nicht religiöser Mehrheitsgesellschaft behindert.
... Wer aus dem Antrag eines 14-jährigen muslimischen Schülers auf ungestörte und nicht störende Religionsausübung das Schreckensbild entwirft, dass Schulstunden bald den islamischen Gebetszeiten zu folgen hätten, gießt ebenso Öl ins Feuer der Integrationsdebatte wie der, der in dem Beschluss einer Schule, Deutsch zur Umgangssprache zu machen, ein Verbot aller anderen Sprachen sieht. http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/kluger-kompromiss/?src=SE&cHash=9b9fca7125 |
taz hat folgendes geschrieben: |
SchulleiterInnen befürchten, dass daraus auch für andere Schulen die Pflicht zur Einrichtung eines muslimischen Gebetsraumes erwachsen könne. "Mit Entsetzen" habe er den Beschluss zur Kenntnis genommen, sagt Rainer Völkel, Leiter des Robert-Koch-Gymnasiums in Kreuzberg. 93 Prozent seiner SchülerInnen sind nichtdeutscher Herkunft, die meisten Muslime. "Wir haben ohnehin das Problem, dass Schüler, die während der Fastenzeit essen oder trinken, gemobbt werden", so Völkel.
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/keiner-will-gebetsecken-fuer-schueler/?src=SE&cHash=94fe63b8ec |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Als Gag lass ich das mal durchgehen. Ernstgemeint kann es nicht sein, denn hier würde es sich nicht um ein Privileg, sondern um eine Beschneidung der Rechte der Kinder handeln. |
AXO hat folgendes geschrieben: |
Die einzige Konsequenz aus solchen Forderungen sollte sein endlich auch den Religionsunterricht aus staatlichen Schulen zu verbannen, .... |
VT_340 hat folgendes geschrieben: |
Während der Fastenzeit weniger Hausaufgaben und Unterricht für Muslime, Gebetspausen während dem Unterricht [...] |
Zitat: |
..sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern |
VT_340 hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
Hier geht es um das Thema Ramadan und Hausaufgaben. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Scheiße, ich hatte nach dem Lesen des ersten Postings exakt den gleichen Gedanken! |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||
ihr seid noch zuwenig. |
Konstrukt hat folgendes geschrieben: |
Ein Artikel der Berliner Morgenpost liefert einige Argumente, denen ich mich nur anschließen kann. http://www.morgenpost.de/desk/1796889.html |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||
Auch der Artikelschreiber kann offensichtlich nicht lesen. Hier der Gerichtsbeschluß: "Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig zu gestatten, auf dem Gelände des Diesterweg-Gymnasiums außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten." http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/3_a_983.07.beschluss.pdf Da steht nirgends, daß die Schule einen Gebetsraum einrichten muß. Da steht lediglich, daß die Schule die öffentliche Religionsbekundung durch Beten außerhalb der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände nicht verbieten darf. |
Zitat: |
Das Urteil ist doch Spitze . Da man Moslems nicht einseitig bevorzugen kann , muß ja nun jede Glaubensgemeinschaft ihren Kultraum an den Schulen bekommen . Das heiß ja dann z.B. , 50 Glaubensgemeinschaften = 50 Kulträume .
Den Unterricht kann man ja locker auf den Schulhof verlagern . Ich habe meinen Sohn schon geraten , er soll den alten Baal Glauben reaktivieren , dann würde er einen eigen Raum kriegen . Er findet die Idee toll , und hat schon begonnen sich einzulesen . Meine Tochter tendiert allerdings mehr zum Sonnengott Rah , denn sie will auch einen eigenen Raum haben , und hofft , das niemand anderes die gleiche Religion annimmt . Sie teilt einfach ungerne ..... |
Zitat: |
Der Junge hatte sich jedoch auf seine Pflicht zum fünfmaligen Gebet am Tag berufen und geklagt. |
Mo. hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4672675/Schule-muss-Gebetsraum-fuer-Muslime-organisieren.html?page=3#article_readcomments
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Sanne hat folgendes geschrieben: |
In "heute" aufm ZDF haben sie gesagt, dem Jungen war zuvor von der Schulleitung das Beten verboten worden; er hatte sich zum Beten immer in eine Flur-Ecke zurückgezogen. Finde ich nicht in Ordnung, jemanden das Beten zu verbieten. |
Mo. hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4672675/Schule-muss-Gebetsraum-fuer-Muslime-organisieren.html?page=3#article_readcomments
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Ich schon, solange sich die entsprechende Person in öffentlichen Gebäuden aufhält. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Aber wo zum Geier ist das Problem, dem Bengel einfach irgendeinen Raum in der Pause zur Verfügung zu stellen, wo er seinen Teppich ausrollen und beten kann?
Stört doch keinen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Na toll. Es gibt Schulpflicht. Und man darf das Schulgelände eigentlich nicht verlassen. |
Danol hat folgendes geschrieben: | ||
Pech gehabt. Da könnte ja jeder kommen und mit seiner Weltanschauung alle möglichen Sonderrechte für sich herausschinden. Wenn ich abwägen muss finde ich die Schulpflicht allemal wichtiger als das Recht des Jungen zu Beten. Was hindert ihn übrigens daran sein Gebet auf dem Schulhof oder im Flur zu verrichten? Und ja, micht stört es dass ihm ein Raum zer Verfügung gestellt wird. Öffentliche Gebäude haben in der Hinsicht neutral zu sein. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Lt Bericht liegt kein Konflikt zw Schulpflicht und Beten vor. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Lt Bericht liegt kein Konflikt zw Schulpflicht und Beten vor. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Lt Bericht liegt auch kein Konflikt zwischen weltanschaulicher Neutralität und Beten vor. Das Recht, das anderes zu beurteilen, darf man sich wohl nehmen. |
Danol hat folgendes geschrieben: | ||
Ließ bitte die Beiträge von Noseman und Honochse, dann ist glaube ich klar, was ich meinte. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich kann nicht erkennen, daß es sich lt Gerichtsurteil um einen separaten Gebetsraum für Muslime handlen muss. Und ferner, warum war die Schule nicht in der Lage, vielleicht einen gemeinsamen stillen Raum oder ähnliches als Rückzugsmöglichkeit für die Schüler aller Religionen, oder generell als Besinnungsraum auch für nichtreligiöse Schüler einzurichten? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich erkenne keinen Einwand gegen meine Aussage. Der Junge wollte nicht während des Unterrichts beten. |
DieNeueMitte hat folgendes geschrieben: |
Hier an der Unigibt es einen Gebetsraum den man unabhaengig von der Religion aufsuchen kann. IMHO ist sowas die beste Loesung: Kaum Ressourcenverbrauch und die Moeglichkeit seinem persoenlichen Aberglauben nachzuhaengen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Einen permanenten Raum exclusiv für diesen Zweck? Also ich weiss ja nicht wie es an Deinem Wohnort so aussieht. Bei uns ist das nicht drin. Da wandern Oberstufenklassen und Unterricht findet auf dem Flur statt. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||||
Aber in einem öffentlichen Gebäude. Wo steht geschrieben, dass sich die weltanschauliche Neutralität in Schulen nur auf Unterrichtszeiten beschränkt? Nicht umsonst kam das Gericht zu dem Urteil, dass es hier angeblich keinen Konflikt gäbe. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Das einzige was klar ist, scheint mir die Tatsache zu sein, daß man nicht bei den Fakten bleibt. Was andernorts wohl zu erwarten wäre. Aber hier? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Hä? |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||||
Aber in einem öffentlichen Gebäude. Wo steht geschrieben, dass sich die weltanschauliche Neutralität in Schulen nur auf Unterrichtszeiten beschränkt? Nicht umsonst kam das Gericht zu dem Urteil, dass es hier angeblich keinen Konflikt gäbe. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Shit. Es geht doch darum, ob man sich eine Lösung einfallen lässt, oder ob man lieber einen Konflikt eskalieren lässt. Als ob es da keine Möglichkeiten gäbe. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Die Schule, nicht die Schüler sind nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflicht. DieSchüler haben schulpflicht. wenn man die ihnen aufbrummt, muss man auch gewährleisten, dass sich im rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse befriedigen lassen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||||
Jaha. Ich will sowas ja auch "lösen", aber praktisch ist ein Extra-Raum nicht drin. Und mE auch gar nicht nötig; siehe oben. |
Zitat: |
[...] Der Vorsitzende Richter Uwe Wegener betonte in seiner Begründung, die Entscheidung bedeute nicht, dass die Schule einen Gebetsraum zur Verfügung stellen müsse. [...] |
Zitat: |
Die Vertreterin der Senatsschulverwaltung, Margarete Mühl-Jäckel, hatte in der Verhandlung das Gebot der Schulen zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität hervorgehoben. [...] Zudem betonte sie die negative Religionsfreiheit der nichtmuslimischen Schüler. Diese müssten vor dem „demonstrativen und werbenden Charakter“ des muslimischen Gebets geschützt werden. |
Zitat: |
Pech gehabt. Da könnte ja jeder kommen und mit seiner Weltanschauung alle möglichen Sonderrechte für sich herausschinden. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Non sequitur. Man muss den Schülern auch keine Playstation zur Verfügung stellen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||
Das liegt ja wohl auch nicht "im Rahmen" einer Weltanschauung. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||||
Und? |
Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||
Na toll. Es gibt Schulpflicht. Und man darf das Schulgelände eigentlich nicht verlassen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Was und? Man kann und sollte, |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
wenn es praktisch möglich ist, sich im Rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse erfüllen. Wie das geht hab ich gesagt. Welche Bedürfnisse dazu gehören und welche nicht hab ich mE ausreichend angedeutet. |
Nasrallah hat folgendes geschrieben: | ||
Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität? Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe keinen Gund, weshalb Weltanschauungen aber nicht Playstationspiele praktiziert werden dürften. Weltanschauliche Neutralität bedeutet eben nicht, dass in dieser Hinsicht jeder seines in öffentlichen Gebäuden machen darf. Zumindest nicht nach meiner Auffassung. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Gerade war es noch ein "muss". |
Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe keinen Gund, weshalb Weltanschauungen aber nicht Playstationspiele praktiziert werden dürften. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn es geht, muss es. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||
Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen. |
Danol hat folgendes geschrieben: | ||
Kann ich nur Zustimmen. Weltanschauliche Neutralität bedeutet für mich (u.a.) dass innerhalb des Schulgebäudes keinerlei kultische Handlungen begangen werden dürfen. Wenn man das nämlich weiterspinnen würde, müsste man irgendwann auch Gottesdienste und dergleichen zulassen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten. |
AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Und sie sind Zugelassen, solange sie den Schulbetrieb nicht stören. Es mag hier einige geben die andere Auffassung sind, mit Recht und Gesetz hat ihre Auffassung aber leider nichts zu tun. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Grundrechte sind in der Schule eingeschränkt. Das wird also bereits verlangt. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Mit der Begründung, dass es halt zur Aufrechterhaltung praktisch notwendigsei (und wohl auch oft ist). Die Religionsausübung aber komplett zu verbieten ist jedoch unnötig, unverhältnismäßig und obendrein und vor allem zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes total kontraproduktiv. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Das Kernproblem ist doch, daß es die Religion überhaupt in der Schule gibt. Deshalb hat dieser Schüler recht bekommen, gleiches Recht für alle. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Das kommt noch dazu. Solange es an der Wand Kruzifixe, Religionsunterricht, Schmuckkreuze etc. gibt kann man niemanden verbieten,nach Osten zu mekkan, Spagetthi zu essen oder was weiss ich für "kultische Handlungen" abzuhalten,solange sie nicht anderweitig dem Schulbetrieb entgegenstehen. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Willst du nicht noch die Moralkeule schwingen, weil hier manche anderer Auffassung als "Recht und Gesetz" sind? |
AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Nein. Deine Auffassung kannst du gerne Behalten. Sofern du aber keine Partei findest die daraus Gesetze macht, bleibt es bei einer Privaten Auffassung, welche den Charakter "es sollte so und so sein" hat, während es halt anders ist. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||
Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||
Es geht dabei nicht nur um pragmatische Gesichtspunkte sondern auch um Prinzipien wie die weltanschauliche Neutralität. Offensichtlich urteilte das entsprechende Gericht in diesem Falle so, dass hier kein Verstoß gegen dieses Prinzip vorliegt. Ich kann das akzeptieren, sehe es aber anders. |
DeHerg hat folgendes geschrieben: |
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität. |
DeHerg hat folgendes geschrieben: |
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Kann ich ehrlich gesagt von einem Linken nicht nachvollziehen, weil die Freiheit immer die des Andersdenkenden ist usw. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Wieso? |
DeHerg hat folgendes geschrieben: |
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre). |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Wieso? |
DeHerg hat folgendes geschrieben: | ||||||
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Nach Deinen Vorstellungen wie ich sie verstehe dürften Schüler wie Namronia und GdL in der Pause sich nicht übers FGH unterhalten |
Zitat: |
Ok, Scheisse, das mit Namronia und GdL ist jetzt allerdings ein Argument für Deine Position. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Der Staat [...] kann verlangen, dass in öffentlichen Gebäuden keine Kulte praktiziert werden. |
Danol hat folgendes geschrieben: | ||
Was ist denn das zur Verfügung stellen eines Raumes d.M.n.? |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Was denn für "Vorkehrungen"? Mein zumutbarer Vorschlag war lediglich, in der Pause einen Raum zur Verfügung zu stellen. Analog dazu würde ich übrigens auch der Barbiegruppe der Mädels einen Raum zur Verfügung stellen, wenn die vor Jungs ungestört sein wollen u.v.a.m.
Das wäre allein aus pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll und alles andere wäre bekloppt. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Kann er nicht. Wo steht das denn geschrieben? |
DeHerg hat folgendes geschrieben: |
hab ich hier für die Bereitstellung eines solchen Raumes plädiert?
Nein, dazu habe ich mich nicht geäußert. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Der Staat darf niemandem verbieten, seine Religion auszuüben aber er kann verlangen, dass in öffentlichen Gebäuden keine Kulte praktiziert werden. Ich sehe hier in der Tat kein Problem. |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
Also wenn wir uns dann darauf einigen, dass wir neben dem Gebetszimmer ein Barbiezimmer, ein Playstationzimmer, ein Kuscheltierzimmer, etc. einrichten, dann könnten wir uns pädagogisch sinnvoll einigen. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||
*hust* - kein kommentar zu meinem post?
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Nasrallah hat folgendes geschrieben: | ||
Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität? Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler. Die Schüler werden sogar ständig dazu ermuntert, sich nicht weltanschaulich neutral zu verhalten, sondern sich eine eigne Meinung zu binden ( etwa im Geschichts- oder Sozialkundeunterricht). Die Idee ist lediglich, dass der Staat nicht allzu parteiisch ist. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||||
Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||
*hust* - kein kommentar zu meinem post?
|
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte.
In seinem Privatleben kann der Christ meinetwegen die Hände falten bis er schwitzt und der Moslem den halben Tag auf der Matte liegen. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||||||
muss er das ohne einen extra raum? |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||
damit sollte doch alles klar sein |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||||
richtig |
Noseman hat folgendes geschrieben: | |||||
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