Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Zitat: |
§ 211
Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. |
Zitat: |
§ 218 – Schwangerschaftsabbruch. (1) 1 Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2 Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. (2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht. (3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. (4) 1 Der Versuch ist strafbar. 2 Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. [ § 218 neugef. durch Art. 13 G v. 27.07.1992 (BGBl. I S. 1398). ] § 218a – Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. (1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, 2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und 3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. (4) 1 Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. 2 Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat. [ § 218a neugef. durch Art. 13 G v. 27.07.1992 (BGBl. I S. 1398), § 218a Abs. 1 bis 3 neugef. durch Art. 8 G v. 21.08.1995 (BGBl. I S. 1050). ] § 218b – Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung. (1) 1 Wer in den Fällen des § 218a Abs. 2 oder 3 eine Schwangerschaft abbricht, ohne daß ihm die schriftliche Feststellung eines Arztes, der nicht selbst den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, darüber vorgelegen hat, ob die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 gegeben sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. 2 Wer als Arzt wider besseres Wissen eine unrichtige Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 zur Vorlage nach Satz 1 trifft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. 3 Die Schwangere ist nicht nach Satz 1 oder 2 strafbar. (2) 1 Ein Arzt darf Feststellungen nach § 218a Absatz 2 oder 3 nicht treffen, wenn ihm die zuständige Stelle dies untersagt hat, weil er wegen einer rechtswidrigen Tat nach Abs. 1, den §§ 218, 219a oder 219b oder wegen einer anderen rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch begangen hat, rechtskräftig verurteilt worden ist. 2 Die zuständige Stelle kann einem Arzt vorläufig untersagen, Feststellungen nach § 218a Abs. 2 und 3 zu treffen, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer der in Satz 1 bezeichneten rechtswidrigen Taten das Hauptverfahren eröffnet worden ist. [ § 218b neugef. durch Art. 13 G v. 27.07.1992 (BGBl. I S. 1398), § 218b Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 geänd. durch Art. 8 G v. 21.08.1995 (BGBl. I S. 1050). ] § 218c – Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch. (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, 1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen, 2. ohne die Schwangere über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere über Ablauf, Folgen, Risiken, mögliche physische und psychische Auswirkungen ärztlich beraten zu haben, 3. ohne sich zuvor in den Fällen des § 218a Abs. 1 und 3 auf Grund ärztlicher Untersuchung von der Dauer der Schwangerschaft überzeugt zu haben oder 4. obwohl er die Frau in einem Fall des § 218a Abs. 1 nach § 219 beraten hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. (2) Die Schwangere ist nicht nach Abs. 1 strafbar. [ § 218c eingef. durch Art. 8 G v. 21.08.1995 (BGBl. I S. 1050). ] § 219 – Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. (1) 1 Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. 2 Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. 3 Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. 4 Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. 5 Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. (2) 1 Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. 2 Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. 3 Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen. [ § 219 neugef. durch Art. 8 G v. 21.08.1995 (BGBl. I S. 1050). Beachte zum Schwangerschaftskonfliktgesetz Anm. zu § 203 Abs. 1 Nr. 4a StGB. ] § 219a – Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen. (3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird. [ §§ 219a bis 219d ersetzt durch §§ 219a und 219b durch Art. 13 G v. 27.07.1992 (BGBl. I S. 1398). ] § 219b – Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft. (1) Wer in der Absicht, rechtswidrige Taten nach § 218 zu fördern, Mittel oder Gegenstände, die zum Schwangerschaftsabbruch geeignet sind, in den Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Teilnahme der Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft vorbereitet, ist nicht nach Absatz 1 strafbar. (3) Mittel oder Gegenstände, die sich auf die Tat bezieht, können eingezogen werden. [ §§ 219a bis 219d ersetzt durch §§ 219a und 219b durch Art. 13 G v. 27.07.1992 (BGBl. I S. 1398). ] |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Wenn man sich einen Fötus in der 12. Woche anschaut, ist es aber schon erstaunlich, daß man ihn noch abtreiben darf. |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: | ||
|
step hat folgendes geschrieben: |
Du meinst, es ist kein Verbrechen an dem Fötus, sondern am Volks- oder Gemeindekörper? |
Zitat: |
Die kontroverse ethische Debatte, wann schuetzenswertes Leben beginnt, wurde in diesem Forum schon oft gefuehrt. Man moege die Suchfunktion nutzen. |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: | ||
|
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Wieso, gehst Du nach Schönheit? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: | ||||
|
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: |
Es ist Ignoranz, Gedankenlosigkeit, das setzen falscher Prioritäten. Es ist ein nachgeben an Umstände. Es ist ein Stachel im Fleisch. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Die kontroverse ethische Debatte, wann schuetzenswertes Leben beginnt, wurde in diesem Forum schon oft gefuehrt. Man moege die Suchfunktion nutzen. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Nein |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist Ignoranz, Gedankenlosigkeit, das setzen falscher Prioritäten. Es ist ein nachgeben an Umstände. Es ist ein Stachel im Fleisch. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist Ignoranz, Gedankenlosigkeit, das setzen falscher Prioritäten. Es ist ein nachgeben an Umstände. Es ist ein Stachel im Fleisch. |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist Ignoranz, Gedankenlosigkeit, das setzen falscher Prioritäten. Es ist ein nachgeben an Umstände. Es ist ein Stachel im Fleisch. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||||||
Abtreibung ist strafrechtlich viel komplexer geregelt. Der Begriff "Mord" taucht darin nicht auf. Der Strafrahmen ist zudem deutlich niedriger.
Wer Abtreibung strafrechtlich als Mord geahndet wissen wollte, braeuchte dazu eine gesetzesaendernde Mehrheit. Diese ist hierzulande nicht in Sicht. Gegen eine Milderung der Strafregelungen hinsichtlich Abtreibung steht hingegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die kontroverse ethische Debatte, wann schuetzenswertes Leben beginnt, wurde in diesem Forum schon oft gefuehrt. Man moege die Suchfunktion nutzen. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Du bist anmaßend so pauschal über Abtreibung zu urteilen! |
step hat folgendes geschrieben: |
Ich habe natürlich etwas polemisiert. Aber welche ethisch relevanten Dinge kannst Du denn per Anschauung feststellen, die die Straffreiheit so erstaunlich machen? |
Nikolaus hat folgendes geschrieben: | ||
Ich habe selbst eine Abtreibung mitzuverantworten. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||||||
Abtreibung ist strafrechtlich viel komplexer geregelt. Der Begriff "Mord" taucht darin nicht auf. Der Strafrahmen ist zudem deutlich niedriger.
Wer Abtreibung strafrechtlich als Mord geahndet wissen wollte, braeuchte dazu eine gesetzesaendernde Mehrheit. Diese ist hierzulande nicht in Sicht. Gegen eine Milderung der Strafregelungen hinsichtlich Abtreibung steht hingegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die kontroverse ethische Debatte, wann schuetzenswertes Leben beginnt, wurde in diesem Forum schon oft gefuehrt. Man moege die Suchfunktion nutzen. |
Mo. hat folgendes geschrieben: | ||
Kann man das nicht anhängen? Was soll ein Thread, in dem (fast) jeder einmal nein sagt? (Und wer mehr sagt, wiederholt letztlich nur den schon bestehenden Thread) |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Gesetzestexte sind in einer moralischen Frage als Argument nicht zulässig. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist kennzeichend fuer dieses Forum, dasz der x-te Aufgusz laengst gefuehrter Debatten selten das Niveau frueherer Diskussionen erreicht. Angelpunkt ist die Definition fuer den Beginn menschlichen Lebens. "In Entwicklung befindliche Potentialitaet" waere die geeignete Suchphrase. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Benutz endlich die Suchfunktion und lies die alten Threads. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Aber gehen wir nun zu folgender Frage: Wärst du damit einverstanden getötet zu werden, nur weil deine Mutter keine Lust hat sich um dich zu kümmern? Jeder der nicht mir JA geantwortet hat sollte mit seiner Forderung nach einem Grundsätzlichen Abtreibungsrecht schweigen. |
Zitat: |
Somit scheint es mir gerechtfertigt jede Abtreibung die nicht aus nachvollziehbaren medizinischen Gründen durchgeführt wird, als Mord anzusehen. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Gesetzestexte sind in einer moralischen Frage als Argument nicht zulässig. Sollten sie doch zumindest in der Theorie gewandelten Moralvorstellungen angepasst werden. Somit braucht es eine Begründung für diese Gesetze. Und auf die mangelhafte Art der Gesetzesbildung in dieser Gesellschaft will ich jetzt nicht weiter eingehen.
Somit bleibt die Frage ob du Skrupel hast ein ungeborenes Kind zu töten und wenn ja, wie weit sie gehen. Wo muss die Grenze gezogen werden, damit aus moralisch vertretbar moralisch unvertretbar wird? Bei einer Frau durchgeführt wird, die schon in den Wehen liegt? Kurz vor der Geburt? Neunter Monat? Achter Monat? Siebenter Monat? Sechster Monat? Fünfter Monat? Vierter Monat? Dritter Monat Zweiter Monat? Erster Monat? Aber ist das nur der Versuch eine Grenze zwischen einem Zellhaufen und einem sich einwickelnden Menschen zu unterscheiden? Zwischen Mensch und Noch-Nicht-Mensch? Aber gehen wir nun zu folgender Frage: Wärst du damit einverstanden getötet zu werden, nur weil deine Mutter keine Lust hat sich um dich zu kümmern? Jeder der nicht mir JA geantwortet hat sollte mit seiner Forderung nach einem Grundsätzlichen Abtreibungsrecht schweigen. Somit scheint es mir gerechtfertigt jede Abtreibung die nicht aus nachvollziehbaren medizinischen Gründen durchgeführt wird, als Mord anzusehen. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Warum fragst du nicht, fändest du es OK, wenn deine Mutter dich im Angangsstadium der Schwangerschaft abgetrieben hätte? |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Fändest du es OK, wenn deine Eltern dich nicht gezeugt hätten? |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Und wenn dann diejenigen, die das erste verneinen auch das zweite verneinen, dann reden wir mal über Verhütung? |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Weißt du wie die Spirle funktioniert? Findest du es auch gerechtfertigt die Nutzung einer Spirale als Mord anzusehen? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||
|
Zitat: | ||
|
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Gesetzestexte sind in einer moralischen Frage als Argument nicht zulässig. |
jagy hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn aber ein (gesetzlich) fest definierter Terminus benutzt wird, um möglicherweise einen unterschwelligen Spin zu setzen, ist es legitim, darauf hinzuweisen, dass dieser Terminus unzutreffend ist. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Somit bleibt die Frage ob du Skrupel hast ein ungeborenes Kind zu töten und wenn ja, wie weit sie gehen. Wo muss die Grenze gezogen werden, damit aus moralisch vertretbar moralisch unvertretbar wird? Bei einer Frau durchgeführt wird, die schon in den Wehen liegt? Kurz vor der Geburt? Neunter Monat? Achter Monat? Siebenter Monat? Sechster Monat? Fünfter Monat? Vierter Monat? Dritter Monat Zweiter Monat? Erster Monat? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Aber gehen wir nun zu folgender Frage: Wärst du damit einverstanden getötet zu werden, nur weil deine Mutter keine Lust hat sich um dich zu kümmern? Jeder der nicht mir JA geantwortet hat sollte mit seiner Forderung nach einem Grundsätzlichen Abtreibungsrecht schweigen. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Somit scheint es mir gerechtfertigt jede Abtreibung die nicht aus nachvollziehbaren medizinischen Gründen durchgeführt wird, als Mord anzusehen. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, das ist Unsinn. Hier stimme ich ausnahmsweise Leto zu: Gemeint war doch offensichtlich die Frage, ob es angebracht wäre, Abtreibung als Mord zu betrachten, also nicht gesetzlich zu privilegieren. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Warum versetzt du dich nicht in ein Spermium |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.youtube.com/watch?v=Yb16i3D-sGI |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
so, die frage wäre damit abschließend beantwortet.
nächste: ist kind-nicht-zeugen mord? bitte nicht auf die frage antworten... |
Zitat: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Nein.
Wenn man sich einen Fötus in der 12. Woche anschaut, ist es aber schon erstaunlich, daß man ihn noch abtreiben darf. Ist jedoch letzten Endes die Entscheidung der Mutter. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Grundsaetzlich nein. Abtreibung kann aber dennoch ein dem Mord durchaus vergleichbares Verbrechen sein, z.B. wenn eine Frau gewaltsam zur Abtreibung gezwungen wird. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Ist jedoch letzten Endes die Entscheidung der Mutter. |
Testirossi hat folgendes geschrieben: |
Wenn Abtreibung Mord ist, dann ist es auch Mord, nicht sofort jede empfangsbereite Frau zu schwängern?
Wo beginnt der Mord und wo hört die Geburtenregelung auf? Der Gesetzgeber sagt meines Wissens (ohne jetzt nachzuschlagen), dass ein Mensch erst Mensch ist, wenn er den Geburtskanal verlassen hat. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nein
Ja klar, wer abtreibt macht das im Normalfall völlig gedankenlos, im Beratungsgespräch kann frau ja auch mal gemütlich einen Runde pennen. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||
Mit der Befruchtung ist ein Prozess gestartet worden der, sofern er gut verläuft, zur Ausbildung eines Individuums führt. Der neue Mensch muss sich nur noch entwickeln. |
Zitat: |
Aus einfachen Körperzellen kann sich kein neues Individuum bilden. Ebensowenig aus haploiden Keimzellen. Es besteht noch kein Mensch der getötet werden kann. |
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben: | ||||||||
(Fett von mir) Und selbst, wenn es so wäre: Nein. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ein Ziegelstein ist kein Haus. Du greifst Dir hier willkürlich einen von vielen notwendigen Vorgängen heraus.
Eine befruchtete Zelle ist auch kein Mensch, der getötet werden kann. Wieso nimmst du nicht die erste Lungenzelle? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
.....
Bildet sich aus einer Zygote in einer Frau ein Individuum wenn man den Prozess nicht künstlich unterbricht? Ja..... |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Kann sich aus einer Lungenzelle unter natürlichen Umständen ein Individuum herausbilden? Nein. |
Zitat: |
Indessen ist ein Haus kein Mensch und der Versuch eines Gleichnisses scheitert. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Abtreibung kann aber dennoch ein dem Mord durchaus vergleichbares Verbrechen sein, z.B. wenn eine Frau gewaltsam zur Abtreibung gezwungen wird. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Andersrum: Wenn nicht der Fötus eine Lungezelle entwickelt, wird kein Mensch mehr draus - also ist das ein ebensoguter Punkt wie die Befruchtung. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn sich keine Lungenzelle bildet haben wir es mit einer tödlichen Fehlentwicklung zutun. Der Unterschied jedoch ist: Mit einer einzelnen Lungenzelle kann keine Ontogenese mehr stattfinden. Bei der Zygote oder später abgetrennten Stammzellen hingegen ist dies noch möglich. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
|
fwo hat folgendes geschrieben: |
Und man muss was dafür tun. Wenn die Frau z.B. nicht genug isst bzw. zu essen hat oder wenn die Frau körperlich zuviel arbeitet (z.B. Dauerleistungssport) erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Abortes gewaltig. Das heißt, der Körper der Frau muss bilanzmäßig in der Lage sein, diese Investition zu tätigen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem bedeutet die Tatsache, dass sich aus A mit x% Wahrscheinlichkeit B entwickelt, nicht dass A = B. Weder aus moralischer noch aus juristischer Sicht. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Ein Embryo ist keine Person. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja. Und? Wen kümmert es, was alles sein kann? Wie gesagt: Wenn ich einen Haufen Ziegelstine habe, dann kann man aus denen ein Haus bauen - aber ich habe noch lange kein Haus. |
step hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ich dachte sogar, es sei noch weniger.
Zudem: was heißt schon "künstlich"? Das suggeriert, eine Abtreibung sei künstlicher als etwa ein Mastschwein, ein Fahrrad, Schminke oder Kommunismus, und appelliert zudem an eine falsche Intuition: ein Naturrechtsargument.
Ja, das Potenzialitätsargument (Forensuche) konnte bisher noch nie stichhaltig begründet werden.
... und noch mehr: es leidet deutlich weniger als etwa ein Mastschwein. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du baust doch keinen Mensch, er entwickelt sich. |
step hat folgendes geschrieben: |
... und noch mehr: es leidet deutlich weniger als etwa ein Mastschwein. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Ähm, weiß man denn so genau, was in einem Embryo vor sich geht...? Wenn ja, woher? |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ja und? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Nun dieser Hausvergleich ist somit unpassend. Bessere Argumente bitte. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
.....
Nenn mir triftige Grunde die Menschlichkeit nicht von der Zeugung an anzuerkennen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nein. Begründung z.B. hier. fwo |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Die Zygote hingegen durchläuft hingegen von sich aus die Ontogenese. Wir haben hier schon das Menschliche. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Aus einem einzelnen Stein wird niemals ein Haus werden. Menschen müssen weitere Steine hinzufügen und Anordnen.
Die Zygote hingegen durchläuft hingegen von sich aus die Ontogenese. Wir haben hier schon das Menschliche. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Aus einem einzelnen Stein wird niemals ein Haus werden. Menschen müssen weitere Steine hinzufügen und Anordnen.
Die Zygote hingegen durchläuft hingegen von sich aus die Ontogenese. Wir haben hier schon das Menschliche. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Und Du findest, dass "Das Menschliche" auf jedem Niveau schützenswert ist, auch auf dem der Zygote. Die Mehrheit findet das nicht. Wertungen werden tatsächlich nach Macht durchgesetzt. Muttu mit leben. fwo |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Ja, es kann im Leben zu tödlichen Unfällen kommen. Dies ist noch Lange kein Grund deswegen jeden umzubringen, den man will. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Es läuft darauf hinaus: Ab wann sprichst du dem Wesen die Menschlichkeit zu. ... Nenn mir triftige Grunde die Menschlichkeit nicht von der Zeugung an anzuerkennen. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Nö. Tut sie nicht. |
nocquae hat folgendes geschrieben: | ||
Einwand a) Nein, tut sie nicht. Wenn das so wäre, wäre eine Abtreibung deiner eigenen Argumentation zufolge ja kein Problem. Wenn die Mutter die Zygote rauswirft zieht die halt in ihre eigene Wohnung ein und ... du siehst, worauf das hinausläuft? Einwand b) Ontogenese begründet Menschlichkeit? Ich glaube kaum, dass du das so meinst … |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Keine höheren Hirnfunktionen. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||
|
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ach natürlich braucht sie noch eine geeignete Umgebung um sich zu entwickeln.
Oh ja, die Eltern dürfen ihre Kinder ja auch jederzeit vor die Tür setzen und dem sicheren Tode ausliefern. Es ist doch vielmehr so, dass Eltern verpflichtet sind sich um ihre Kinder zu kümmern. |
step hat folgendes geschrieben: | ||||||
Weil es keine Interessen / Gefühle / Selbstbewußtsein hat. Wie bereits in diversen threads erläutert: Menschliches Gewebe vs. Menschlicher Organimus vs. Menschliche Person Hier geht es um die Frage, ob es eine menschliche Person ist. |
step hat folgendes geschrieben: |
Menschliche Person |
nocquae hat folgendes geschrieben: | ||
Jetzt handelt es sich nur noch um eine Frage von Minuten, bis jemand mit Schaum vor dem Mund über Singer herfällt. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||
Säuglinge haben auch noch keine Persönlichkeit ausgebildet. Darf man diese jetzt töten? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||
Ach natürlich braucht sie noch eine geeignete Umgebung um sich zu entwickeln. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||
Warum? |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Ja. Und?
Wen kümmert es, was alles sein kann? Wie gesagt: Wenn ich einen Haufen Ziegelstine habe, dann kann man aus denen ein Haus bauen - aber ich habe noch lange kein Haus. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Eine befruchtete Zelle ist auch kein Mensch, der getötet werden kann. |
step hat folgendes geschrieben: | ||
... und noch mehr: es leidet deutlich weniger als etwa ein Mastschwein. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ist Abtreibung aus eurer Sicht Mord? |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Diese ach geeignete Umgebung ist doch der Grund des Konfliktes. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Ja, es kann im Leben zu tödlichen Unfällen kommen. Dies ist noch Lange kein Grund deswegen jeden umzubringen, den man will. Es läuft darauf hinaus: Ab wann sprichst du dem Wesen die Menschlichkeit zu. Ist diese Gegeben ist Abtreibung Mord. Nenn mir triftige Grunde die Menschlichkeit nicht von der Zeugung an anzuerkennen. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dann hätte die Frau auf Kondome bestehen sollen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Aber Du hast noch kein triftiges Argument angegeben, warum ein Embryo eine menschliche Person sein sollte. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||
Das klingt so, als würdest du eine frisch befruchtete Eizelle als menschnliches Wesen ansehen, folglich wäre (was du mir direkt offensichtlich nicht beantworten wolltest) die Nutzung einer Spirale Mord. Welche Strafe habe ich denn für dich als folgliche Massenmörderin verdient? Einfacher Mord wird mit lebenslänglicher Haft bestraft. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Immerhin muss man zugestehen, dass der zur Abtreibung freigegebene Fetus schon verdammt "nach Mensch" aussieht - mit seinen ausgebildeten Gliedmaßen usw. Und ein kleines Herz schlägt ja auch schon. Es handelt sich also zumindest um einen kleinen menschlichen Körper. Die Definition von "Mensch" an Bewusstsein, Gefühle usw. zu knüpfen, heißt, sich auf nicht (direkt) Beobachtbares zu stützen. Lautet die Definition hingegen "Mensch ist, was einen menschlichen Körper hat", fiele darunter auch schon der Fetus. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dann hätte die Frau auf Kondome bestehen sollen. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ok, sie greift also in der selben naiven Annahme wie du bzgl. deren Sicherheit auf Kondome (Pearl Index 2-12) zurück und wird trotzdem schwanger. Und nun? |
nocquae hat folgendes geschrieben: |
Lautet die Definition hingegen "Mensch ist, was einen menschlichen Körper hat", fiele darunter auch schon der Fetus. |
Zitat: |
Ab wieviel Zellen? |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ok, sie greift also in der selben naiven Annahme wie du bzgl. deren Sicherheit auf Kondome (Pearl Index 2-12) zurück und wird trotzdem schwanger. Und nun? |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Definition ist so vollständig. Genauso könntest du fragen: Ab wie viel Zehen? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
C’est la vie |
nocquae hat folgendes geschrieben: |
Wenn eine Abtreibung einen Mord darstellt, dann ist das eine Argumentation für Mord aus medizinischen Gründen. Wenn die in diesem Fall legal sein soll, dann müsste es auch legal sein, wenn ich Person X umlege, weil ich sterben würde, wenn ich deren Organe nicht bekomme. |
nocquae hat folgendes geschrieben: |
Wenn Abtreibung Mord ist, ist es dann nicht gerechtfertigt unter Einsatz aller Mittel - nötigenfalls und wenn andere Abhilfe nicht möglich ist auch unter Anwendung tödlicher Gewalt den Täter am Mord zu hindern?
Ist es legitim, abtreibungswillige Schwangere und „Abtreibungsärzte“ nach erfolgslosem Ausreizen aller anderen Mittel zu töten, um sie am Mord zu hindern? Wenn nein, warum nicht? |
nocquae hat folgendes geschrieben: |
Nein. Deine Argumentation zielte auf das äußere Erscheinungsbild ab. Eine Zehe mehr oder weniger verändert das nur marginal. Ein Konglomerat aus 24 Zellen ist hingegen kein „menschlicher Körper“. |
Zitat: |
Oder meintest du ggf. nicht den menschlichen Körper, sondern die Zugehörigkeit zur Rasse Homo sapiens sapiens? |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||||
Genau aus dem Grund ist für mich ein Fetus in der 10. Woche auch kein "Zell-Konglomerat", weil der menschliche Körper schon zu erkennen ist.
In diesem Fall meinte ich schon den menschlichen Körper. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Es handelt sich also zumindest um einen kleinen menschlichen Körper. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Die Definition von "Mensch" an Bewusstsein, Gefühle usw. zu knüpfen, heißt, sich auf nicht (direkt) Beobachtbares zu stützen. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Lautet die Definition hingegen "Mensch ist, was einen menschlichen Körper hat", fiele darunter auch schon der Fetus. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: | ||||
|
nocquae hat folgendes geschrieben: |
Anyone? |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, und auch Leichen. |
nocquae hat folgendes geschrieben: |
D. h. eine Abtreibung ist ab dem Zeitpunkt illegal, ab dem sich eine gewisse Ähnlichkeit zu einem ausgewachsenen menschlichen Körper abzuzeichnen beginnt, vorher nicht? |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Stichwort: Verbot der Totenschändung |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Um legal oder illegal geht es nicht, da wir hier eine ethische Diskussion führen. |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Ich denke, damit werden vor allem die Interessen der Hinterbliebenen berücksichtigt, das eherenvolle Andenken usw. |
nocquae hat folgendes geschrieben: |
Also: ist es legitim/ethisch vertretbar/whatever? Wenn nein, warum nicht? |
Heiner hat folgendes geschrieben: | |
|