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Familienrecht: Teure Spende

 
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Haiduk
Weißgardist



Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 1058
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1616308) Verfasst am: 04.03.2011, 17:26    Titel: Familienrecht: Teure Spende Antworten mit Zitat

Dieser Thread wurde nicht von Haiduk erstellt, sondern vom Thema Unehelicher Geschlechtsverkehr anno dazumal abgetrennt,
Zoff



Familienrecht: Teure Spende:

Zitat:
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.


Das war zwar kein unehelicher Geschlechtsverkehr, aber die Grundfragen hinsichtlich Erb- und Unterhaltsrecht sind die selben. Ich tendiere dazu, den lesbischen "Eltern" Recht zu geben.
_________________
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Mt. 5, 37)
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1616317) Verfasst am: 04.03.2011, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Familienrecht: Teure Spende:

Zitat:
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.


Das war zwar kein unehelicher Geschlechtsverkehr, aber die Grundfragen hinsichtlich Erb- und Unterhaltsrecht sind die selben. Ich tendiere dazu, den lesbischen "Eltern" Recht zu geben.


was lernen wir daraus, maenner?

hueten wir unseren samen wie unseren augapfel und lassen wir uns ihn nicht in ner besenkammer rauben! und erst recht nicht freiwillig an lesben abgeben! Smilie
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1616360) Verfasst am: 04.03.2011, 21:01    Titel: Spendensunpf im Becher Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Familienrecht: Teure Spende:

Zitat:
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.


Das war zwar kein unehelicher Geschlechtsverkehr, aber die Grundfragen hinsichtlich Erb- und Unterhaltsrecht sind die selben. Ich tendiere dazu, den lesbischen "Eltern" Recht zu geben.


Wäre es nur das Spenden gewesen, aber der Kerl hat Papa gespielt:

Zitat:
Als eine Art Hilfspapa durfte Schröder sein Kind ungefähr alle vier Wochen sehen, er bezahlte die Taufe. Alles geschah, wie vor der Samenspende verabredet, sagt der mutmaßliche biologische Vater. Als David älter wurde, durfte er schon mal mit ihm allein sein. Sein Sohn nennt ihn "Papa Klaus". Das gute Verhältnis wandelte sich erst, nachdem Schröder geheiratet und seine Ehefrau ihr erstes Kind bekommen hatte.

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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1616370) Verfasst am: 04.03.2011, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Familienrecht: Teure Spende:

Zitat:
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.


Das war zwar kein unehelicher Geschlechtsverkehr, aber die Grundfragen hinsichtlich Erb- und Unterhaltsrecht sind die selben. Ich tendiere dazu, den lesbischen "Eltern" Recht zu geben.


Was soll das heißen "sind die selben"? Bei einer Adoption können die Rechte auch abgegeben werden. Und ohne die Möglichkeit, die Vaterschaft an ein lesbisches Paar zu "übergeben", verbauen die beiden Arschlöcher anderen lesbischen Paaren die Möglichkeit ein Kind zu haben.

Ich hoffe, dieser Fall führt wenigstens zu einer vernünftigen Regelung.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1616434) Verfasst am: 04.03.2011, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Familienrecht: Teure Spende:

Zitat:
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.


Das war zwar kein unehelicher Geschlechtsverkehr, aber die Grundfragen hinsichtlich Erb- und Unterhaltsrecht sind die selben. Ich tendiere dazu, den lesbischen "Eltern" Recht zu geben.

Dennoch ist es hier OT, verstehe nicht warum du das in diesem Thread gepostet hast.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1616500) Verfasst am: 05.03.2011, 11:46    Titel: Re: Familienrecht: Teure Spende Antworten mit Zitat

Haiduk hat folgendes geschrieben:
Dieser Thread wurde nicht von Haiduk erstellt, sondern vom Thema Unehelicher Geschlechtsverkehr anno dazumal abgetrennt,
Zoff



Familienrecht: Teure Spende:

Zitat:
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.


Das war zwar kein unehelicher Geschlechtsverkehr, aber die Grundfragen hinsichtlich Erb- und Unterhaltsrecht sind die selben. Ich tendiere dazu, den lesbischen "Eltern" Recht zu geben.


Tja, die Gesetze sind in diesem Bereich eindeutig, und da ist der Mann schon selber schuld, wenn er sich trotzdem darauf einlässt. Wer unter heutiger Gesetzeslage Samen spendet, dem ist es eh nicht mehr zu helfen.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1616511) Verfasst am: 05.03.2011, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Erwerbsregel
Zitat:
017 Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag
... es sei denn es gibt ein Gesetz, das as anderes sagt.
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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