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Wahlrecht für Alle
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046511) Verfasst am: 17.07.2008, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1046512) Verfasst am: 17.07.2008, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
und nun erzähl mir mal warum kinder nicht "alle" sind. ich höre...


Darüber können wir uns gerne unterhalten - aber dann sollen die gefälligst selber stimmen. Wenn wir ihen die Fähigkeit dazu absprechen - und bei Vierjährigen würde ich das z.B. tun - dann musst Du begründen, wieso sie erstens überhaupt eigene Stimmen kriegen sollten und wieso die zweitens ausgerechnet an die Eltern gehen sollten.


Eben! Warum den Eltern und nicht dem Bundespräsidenten?


sie sind die erziehungsberechtigten und damit gesetzlicher vormund
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1046514) Verfasst am: 17.07.2008, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen


ja genau... am besten du arbeitest nen wählertest aus. wer ihn besteht darf wählen, wer nicht darfs nicht...
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046516) Verfasst am: 17.07.2008, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen


ja genau... am besten du arbeitest nen wählertest aus. wer ihn besteht darf wählen, wer nicht darfs nicht...


Haben wir schon: Den Einbürgerungstest.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1046519) Verfasst am: 17.07.2008, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn man seine Wählerstimme aus einer freien Entscheidung heraus auf jemanden überträgt, den man für kompetenter hält, ist das doch eine vollkommen andere Situation.
Thema verfehlt!


nix thema verfehlt!
bei kindern geht man einfach davon aus, dass ihre eltern kompentere wähler sind, die zudem die interessen der kinder am besten kennen.


Das ist allerdings Teil des Konzeptes, dass man "einfach davon ausgeht, das.."


Frage
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1046521) Verfasst am: 17.07.2008, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
und nun erzähl mir mal warum kinder nicht "alle" sind. ich höre...


Darüber können wir uns gerne unterhalten - aber dann sollen die gefälligst selber stimmen. Wenn wir ihen die Fähigkeit dazu absprechen - und bei Vierjährigen würde ich das z.B. tun - dann musst Du begründen, wieso sie erstens überhaupt eigene Stimmen kriegen sollten und wieso die zweitens ausgerechnet an die Eltern gehen sollten.


Eben! Warum den Eltern und nicht dem Bundespräsidenten?


sie sind die erziehungsberechtigten und damit gesetzlicher vormund


Und wenn gerade das Jugendamt die Vormundschaft innehat? Lachen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1046524) Verfasst am: 17.07.2008, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen


ja genau... am besten du arbeitest nen wählertest aus. wer ihn besteht darf wählen, wer nicht darfs nicht...


Haben wir schon: Den Einbürgerungstest.


ahja...ich sicher mir gleich mal die TV-rechte: "Wer wird Bundestagswähler?" Mit den Augen rollen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046525) Verfasst am: 17.07.2008, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn man seine Wählerstimme aus einer freien Entscheidung heraus auf jemanden überträgt, den man für kompetenter hält, ist das doch eine vollkommen andere Situation.
Thema verfehlt!


nix thema verfehlt!
bei kindern geht man einfach davon aus, dass ihre eltern kompentere wähler sind, die zudem die interessen der kinder am besten kennen.


Das ist allerdings Teil des Konzeptes, dass man "einfach davon ausgeht, das.."


Frage


Siehste, und schon wieder hast Du es nicht verstanden L.E.N. Gröhl...
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1046527) Verfasst am: 17.07.2008, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen


Och, ich würde manchem 8-jährigen mehr Kompetenz zubilligen als einem Erwachsenen. Das Wahlrecht an eine irgendwie definierte Kompetenz zu binden, ist in der Tat äußerst undemokratisch.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1046531) Verfasst am: 17.07.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
und nun erzähl mir mal warum kinder nicht "alle" sind. ich höre...


Darüber können wir uns gerne unterhalten - aber dann sollen die gefälligst selber stimmen. Wenn wir ihen die Fähigkeit dazu absprechen - und bei Vierjährigen würde ich das z.B. tun - dann musst Du begründen, wieso sie erstens überhaupt eigene Stimmen kriegen sollten und wieso die zweitens ausgerechnet an die Eltern gehen sollten.


Eben! Warum den Eltern und nicht dem Bundespräsidenten?


sie sind die erziehungsberechtigten und damit gesetzlicher vormund


Und wenn gerade das Jugendamt die Vormundschaft innehat? Lachen


es ist ja nicht die institution, sondern ein betreuer der die vormundschaft ausübt.
gibts auch für alte menschen, die nicht mehr so klar sind. allerdings sind mir die kriterien für ein solches amt zu lasch.
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L.E.N.
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Beitrag(#1046537) Verfasst am: 17.07.2008, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn man seine Wählerstimme aus einer freien Entscheidung heraus auf jemanden überträgt, den man für kompetenter hält, ist das doch eine vollkommen andere Situation.
Thema verfehlt!


nix thema verfehlt!
bei kindern geht man einfach davon aus, dass ihre eltern kompentere wähler sind, die zudem die interessen der kinder am besten kennen.


Das ist allerdings Teil des Konzeptes, dass man "einfach davon ausgeht, das.."


Frage


Siehste, und schon wieder hast Du es nicht verstanden L.E.N. Gröhl...


ah, du möchtest mir erklären was kival meinte? wie lieb von dir!
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046539) Verfasst am: 17.07.2008, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen


ja genau... am besten du arbeitest nen wählertest aus. wer ihn besteht darf wählen, wer nicht darfs nicht...


Haben wir schon: Den Einbürgerungstest.


ahja...ich sicher mir gleich mal die TV-rechte: "Wer wird Bundestagswähler?" Mit den Augen rollen


Muß ich Dich leider enttäuschen, solche Shows werden demnächst verboten werden zynisches Grinsen

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1046380#1046380
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1046543) Verfasst am: 17.07.2008, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

es ist ja nicht die institution, sondern ein betreuer der die vormundschaft ausübt.
gibts auch für alte menschen, die nicht mehr so klar sind. allerdings sind mir die kriterien für ein solches amt zu lasch.


Ich finde auch, das Gericht sollte für Kinder entscheiden, wer ihr Wahlrecht ausübt und genauso für alte Menschen, die nicht mehr klar sind. Jawoll!
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046545) Verfasst am: 17.07.2008, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. schrieb:
Zitat:
ich würde kindern zu bestimmten themen durchaus kompetenz zutrauen. 8-jährige können z.b bei abstimmungen zu ampeln sicher gut informiert mitreden.


Ich würde noch nicht einmal manchen Erwachsenen Kompetenz zubilligen, also warum einem 8. jährigen Mit den Augen rollen


...Das Wahlrecht an eine irgendwie definierte Kompetenz zu binden, ist in der Tat äußerst undemokratisch.


Eben Ausrufezeichen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046546) Verfasst am: 17.07.2008, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

es ist ja nicht die institution, sondern ein betreuer der die vormundschaft ausübt.
gibts auch für alte menschen, die nicht mehr so klar sind. allerdings sind mir die kriterien für ein solches amt zu lasch.


Ich finde auch, das Gericht sollte für Kinder entscheiden, wer ihr Wahlrecht ausübt und genauso für alte Menschen, die nicht mehr klar sind. Jawoll!


Nein !
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1046548) Verfasst am: 17.07.2008, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

es ist ja nicht die institution, sondern ein betreuer der die vormundschaft ausübt.
gibts auch für alte menschen, die nicht mehr so klar sind. allerdings sind mir die kriterien für ein solches amt zu lasch.


Ich finde auch, das Gericht sollte für Kinder entscheiden, wer ihr Wahlrecht ausübt und genauso für alte Menschen, die nicht mehr klar sind. Jawoll!


gerichte? was soll denn der strohmann? Mit den Augen rollen
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1046549) Verfasst am: 17.07.2008, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

es ist ja nicht die institution, sondern ein betreuer der die vormundschaft ausübt.
gibts auch für alte menschen, die nicht mehr so klar sind. allerdings sind mir die kriterien für ein solches amt zu lasch.


Ich finde auch, das Gericht sollte für Kinder entscheiden, wer ihr Wahlrecht ausübt und genauso für alte Menschen, die nicht mehr klar sind. Jawoll!


gerichte? was soll denn der strohmann? Mit den Augen rollen


Wer genau entscheidet über die Vormundschaft durch das Jugendamt bzw. seinen Betreuer? Entzieht sie z. B. den Eltern?
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046552) Verfasst am: 17.07.2008, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

showtime
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Kommissar Plattfuß
Rüpel



Anmeldungsdatum: 13.08.2004
Beiträge: 2353
Wohnort: Düssbuich

Beitrag(#1046557) Verfasst am: 17.07.2008, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Wählerstimme nichts unbedingt persönliches mehr ist, ist es doch auch kein Problem damit zu handeln, oder?

@L.E.N
Schick mir 2,50 € in Briefmarken, und ich mache meine Kreuzchen da hin, wo du es mir sagst. Sehr glücklich
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1046561) Verfasst am: 17.07.2008, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn eine Wählerstimme nichts unbedingt persönliches mehr ist, ist es doch auch kein Problem damit zu handeln, oder?

@L.E.N
Schick mir 2,50 € in Briefmarken, und ich mache meine Kreuzchen da hin, wo du es mir sagst. Sehr glücklich


käuflichkeit wäre in der tat ein problem.
da müsste man wphl gleichzeitig freigeld einführen. Lachen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046566) Verfasst am: 17.07.2008, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn eine Wählerstimme nichts unbedingt persönliches mehr ist, ist es doch auch kein Problem damit zu handeln, oder?

@L.E.N
Schick mir 2,50 € in Briefmarken, und ich mache meine Kreuzchen da hin, wo du es mir sagst. Sehr glücklich


Hatten wir übrigens schon einmal im alten Rom.
Aber meinst Du nicht, daß 2,50 € zuwenig sind ?
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1046568) Verfasst am: 17.07.2008, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn eine Wählerstimme nichts unbedingt persönliches mehr ist, ist es doch auch kein Problem damit zu handeln, oder?

@L.E.N
Schick mir 2,50 € in Briefmarken, und ich mache meine Kreuzchen da hin, wo du es mir sagst. Sehr glücklich


Hatten wir übrigens schon einmal im alten Rom.
Aber meinst Du nicht, daß 2,50 € zuwenig sind ?


Ich biete meine Stimmen für die nächsten 10 Wahlen für nur 1.500.000 €.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1046575) Verfasst am: 17.07.2008, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn eine Wählerstimme nichts unbedingt persönliches mehr ist, ist es doch auch kein Problem damit zu handeln, oder?

@L.E.N
Schick mir 2,50 € in Briefmarken, und ich mache meine Kreuzchen da hin, wo du es mir sagst. Sehr glücklich


Hatten wir übrigens schon einmal im alten Rom.
Aber meinst Du nicht, daß 2,50 € zuwenig sind ?


Ich biete meine Stimmen für die nächsten 10 Wahlen für nur 1.500.000 €.


Also nur nicht gierig werden Nein, so geht das nicht!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1046576) Verfasst am: 17.07.2008, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
Eltern haften für ihre Kinder, bezahlen den Unterhalt und ggf horrende Kindergartengebühren usw.

Es gibt gar keinen Grund weshalb ein Wahlrecht für jedes Kind nicht an die Eltern delegiert werden soll und diese ihre Kinder alters- und entwicklungsbedingt an der Entscheidung beteiligen können.


Super!

In dem Fall fordere ich, daß ich in Vertretung für Arbeitslose Teile deren Stimmen überschrieben bekomme. Zumindestens bezahlen tu' ich ja für die ...
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1046580) Verfasst am: 17.07.2008, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

es ist ja nicht die institution, sondern ein betreuer der die vormundschaft ausübt.
gibts auch für alte menschen, die nicht mehr so klar sind. allerdings sind mir die kriterien für ein solches amt zu lasch.


Ich finde auch, das Gericht sollte für Kinder entscheiden, wer ihr Wahlrecht ausübt und genauso für alte Menschen, die nicht mehr klar sind. Jawoll!


gerichte? was soll denn der strohmann? Mit den Augen rollen


Wer genau entscheidet über die Vormundschaft durch das Jugendamt bzw. seinen Betreuer? Entzieht sie z. B. den Eltern?


das sorgerecht wird nach anzeige durch das jugendamt vom familiengericht entzogen .
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Beiträge: 27745
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Beitrag(#1046584) Verfasst am: 17.07.2008, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:
Eltern haften für ihre Kinder, bezahlen den Unterhalt und ggf horrende Kindergartengebühren usw.

Es gibt gar keinen Grund weshalb ein Wahlrecht für jedes Kind nicht an die Eltern delegiert werden soll und diese ihre Kinder alters- und entwicklungsbedingt an der Entscheidung beteiligen können.


Super!

In dem Fall fordere ich, daß ich in Vertretung für Arbeitslose Teile deren Stimmen überschrieben bekomme. Zumindestens bezahlen tu' ich ja für die ...


na dann forder mal. viel glück...
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tribald
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Anmeldungsdatum: 18.06.2008
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Beitrag(#1046591) Verfasst am: 17.07.2008, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn man seine Wählerstimme aus einer freien Entscheidung heraus auf jemanden überträgt, den man für kompetenter hält, ist das doch eine vollkommen andere Situation.
Thema verfehlt!


nix thema verfehlt!
bei kindern geht man einfach davon aus, dass ihre eltern kompentere wähler sind, die zudem die interessen der kinder am besten kennen.


Ab wann haben Kinder denn politische Interessen? Ab Geburt?


dazu sollte man sicher nicht singer befragen, aber ich gehe bei säuglingen durchaus von einem gewissen lebenswillen aus. daraus leite ich durchaus ein politisches interesse ab.



Aha, von einem gewissen Lebenswillen aus also. Nun denn, dann kann ich ja auch meinen Kanarienvogel wählen lassen, bzw ich wähle für ihn. Dieser Vogel hat einen enormen Lebenswillen. Daraus leite ich ein gewisses politisches Interesse meines Vogels ab. Leute mit Hühnern und ähnlichem Getier wird diese Interpretation des Wahlrechts sicher sehr freuen.
Hm, in meinem Aquarium sind cirka 25 Fische. Alle mit einem enormen Lebenswillen ausgestattet. Fallen die dann auch unter deine Definition??

einigermaßen irritiert und erstaunt.......tribald
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L.E.N.
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Beitrag(#1046595) Verfasst am: 17.07.2008, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

tribald hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Kommissar Plattfuß hat folgendes geschrieben:
Wenn man seine Wählerstimme aus einer freien Entscheidung heraus auf jemanden überträgt, den man für kompetenter hält, ist das doch eine vollkommen andere Situation.
Thema verfehlt!


nix thema verfehlt!
bei kindern geht man einfach davon aus, dass ihre eltern kompentere wähler sind, die zudem die interessen der kinder am besten kennen.


Ab wann haben Kinder denn politische Interessen? Ab Geburt?


dazu sollte man sicher nicht singer befragen, aber ich gehe bei säuglingen durchaus von einem gewissen lebenswillen aus. daraus leite ich durchaus ein politisches interesse ab.



Aha, von einem gewissen Lebenswillen aus also. Nun denn, dann kann ich ja auch meinen Kanarienvogel wählen lassen, bzw ich wähle für ihn. Dieser Vogel hat einen enormen Lebenswillen. Daraus leite ich ein gewisses politisches Interesse meines Vogels ab. Leute mit Hühnern und ähnlichem Getier wird diese Interpretation des Wahlrechts sicher sehr freuen.
Hm, in meinem Aquarium sind cirka 25 Fische. Alle mit einem enormen Lebenswillen ausgestattet. Fallen die dann auch unter deine Definition??

einigermaßen irritiert und erstaunt.......tribald


die haben alle einen fehler: es sind keine sapienten lebensformen.
macht nix... nächstes mal klappts besser mit deinem einwand Lachen
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Beitrag(#1046597) Verfasst am: 17.07.2008, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:
Eltern haften für ihre Kinder, bezahlen den Unterhalt und ggf horrende Kindergartengebühren usw.

Es gibt gar keinen Grund weshalb ein Wahlrecht für jedes Kind nicht an die Eltern delegiert werden soll und diese ihre Kinder alters- und entwicklungsbedingt an der Entscheidung beteiligen können.


Super!

In dem Fall fordere ich, daß ich in Vertretung für Arbeitslose Teile deren Stimmen überschrieben bekomme. Zumindestens bezahlen tu' ich ja für die ...


na dann forder mal. viel glück...


Auch diese Ironie, die durchaus Ernst gemeint ist, hast Du nicht verstanden. Ich gebe es auf, bis demnächst, wenn es wieder heißt: Wie bringe ich die absurdesten Ideen unters Volk Lachen
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L.E.N.
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Beitrag(#1046603) Verfasst am: 17.07.2008, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:
Eltern haften für ihre Kinder, bezahlen den Unterhalt und ggf horrende Kindergartengebühren usw.

Es gibt gar keinen Grund weshalb ein Wahlrecht für jedes Kind nicht an die Eltern delegiert werden soll und diese ihre Kinder alters- und entwicklungsbedingt an der Entscheidung beteiligen können.


Super!

In dem Fall fordere ich, daß ich in Vertretung für Arbeitslose Teile deren Stimmen überschrieben bekomme. Zumindestens bezahlen tu' ich ja für die ...


na dann forder mal. viel glück...


Auch diese Ironie, die durchaus Ernst gemeint ist, hast Du nicht verstanden. Ich gebe es auf, bis demnächst, wenn es wieder heißt: Wie bringe ich die absurdesten Ideen unters Volk Lachen


tschüssie! und träum weiterhin schön...
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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