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Verhöhnung im Namen Allahs

 
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1047477) Verfasst am: 19.07.2008, 17:09    Titel: Verhöhnung im Namen Allahs Antworten mit Zitat

SZ hat folgendes geschrieben:
Im Terrorprozess von Stuttgart wurde der Rechtsstaat von den Angeklagten zum Gespött gemacht. Zwei Jahre lang durfte vor allem Rafik Y. die Vorsitzende Richterin beschimpfen, die Staatsanwältinnen bedrohen, die Justizwachtmeister angreifen. Kaum jemand hat davon Notiz genommen.
[....]
"Billiges, kleines Flittchen"

Vor allem der 33 Jahre alte Angeklagte Rafik brachte es in der Beleidigung des Gerichts zu erstaunlicher Kunstfertigkeit. Er stand nie auf, wenn die Richter den Saal betraten. Er warf der Richterin in jedem zweiten Satz vor, dass sie lüge. Er unterbrach sie, schnitt ihr das Wort ab, raunzte sie an, dass sie sein Verhalten nichts angehe.

Er schrie auch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft an: "Halt die Klappe, Frau Staatsanwältin!" und "Du Arschloch, du bist eine Frau!" Was darauf folgte? Nichts. Hin und wieder wurde der Mann mal von der Verhandlung ausgesperrt, zum Beispiel als er einen Justizwachtmeister mit einem Kopfstoß verletzte. Doch auf seine Beleidigungen reagierte das Gericht irgendwann nur noch mit einem Achselzucken.

Als er der Richterin, einer Dame in den Fünfzigern vorwarf, sie sei "ein billiges, kleines Flittchen", da wurde die Verhandlung kurz unterbrochen. Selbst am Ende nahm sich der Angeklagte das Wort, und die Richterin sagte in einem Anflug von hilflosen Sarkasmus, sie wünsche jetzt allen wenigstens noch einen schönen Tag, "damit Herr Rafik nicht das letzte Wort hat".

mir ist irgendwie schleierhaft, warum das gericht das zwei jahre mitgemacht hat.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1047480) Verfasst am: 19.07.2008, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

SZ hat folgendes geschrieben:
Ganz offensichtlich, weil die Richter Angst davor hatten, mit einem härteren Vorgehen gegen die Angeklagten Revisionsgründe zu bieten - und dass dann alles von vorn losgeht.


Meiner Ansicht nach gibt es hier nur eine Methode: Haft und anschließende Abschiebung. Vielleicht besser noch andersherum.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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River Runs Red
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 336

Beitrag(#1047495) Verfasst am: 19.07.2008, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

SZ hat folgendes geschrieben:
Ganz offensichtlich, weil die Richter Angst davor hatten, mit einem härteren Vorgehen gegen die Angeklagten Revisionsgründe zu bieten - und dass dann alles von vorn losgeht.


Schwach. Dann geht es halt noch mal von vorne los, na und?

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Meiner Ansicht nach gibt es hier nur eine Methode: Haft und anschließende Abschiebung. Vielleicht besser noch andersherum.

Andersrum wäre tatsächlich gut in einem solchem Fall!

Quote-Tags repariert, Heizöl.
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"Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man sie einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise."
(Wernher v. Braun)

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(B. Franklin)
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1047497) Verfasst am: 19.07.2008, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Gericht würde sich so ein Verhalten bieten lassen, ohne denjenigen zu sanktionieren. Das hätte auch hier passieren können bzw. müssen.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Wackee
Philosophob



Anmeldungsdatum: 11.08.2007
Beiträge: 269

Beitrag(#1047547) Verfasst am: 19.07.2008, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Find ich nicht unbedingt falsch, die Entscheidung. Keine weiteren Kosten durch provozierte Gerichtsverfahrensverlängerungen.
Ich meine, wenn man von einem debilen Menschen beleidigt wird, der es einfach nicht anders kennt, ist man dann sauer auf ihn und schenkt ihm auch noch Beachtung oder empfindet man eher Mitleid und schiebt ihn möglichst schnell beiseite?
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"If we can hit that bull's-eye, the rest of the dominoes will fall like a house of cards. Checkmate!" - Zapp Brannigan
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1047601) Verfasst am: 19.07.2008, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wackee hat folgendes geschrieben:
Find ich nicht unbedingt falsch, die Entscheidung. Keine weiteren Kosten durch provozierte Gerichtsverfahrensverlängerungen.
Ich meine, wenn man von einem debilen Menschen beleidigt wird, der es einfach nicht anders kennt, ist man dann sauer auf ihn und schenkt ihm auch noch Beachtung oder empfindet man eher Mitleid und schiebt ihn möglichst schnell beiseite?
der mann ist bestimmt nicht debil. das ist schlichte provokation, bis zum äussersten ausgereizt.
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I'm tapping in the dusternis
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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#1047669) Verfasst am: 19.07.2008, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Mr Fritz,

ich werde den SZ-Artikel meiner Juristin zukommen lassen.

Mal schauen, was man gegen diese Ausfälligkeiten machen kann.
Gut, Beleidigung ist nur ein Antragsdelikt. Da müsste die Richterin selbst einen Strafantrag stellen.

So ein Gerichtsverfahren könnte ich mir in Bayern nicht vorstellen.

Eventuell werde ich den Ministerpräsidenten Baden Württembergs kontaktieren. Vielleicht kann man diese Richterin abschieben, in eine untergeordnete Kammer.

Grüße, Reinhard.
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Ich bin ein Optimist:
Der das Leben nicht so tragisch nimmt wie es ist.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1047761) Verfasst am: 20.07.2008, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rreinhard hat folgendes geschrieben:
Danke, Mr Fritz,

ich werde den SZ-Artikel meiner Juristin zukommen lassen.

Mal schauen, was man gegen diese Ausfälligkeiten machen kann.
Gut, Beleidigung ist nur ein Antragsdelikt. Da müsste die Richterin selbst einen Strafantrag stellen.

So ein Gerichtsverfahren könnte ich mir in Bayern nicht vorstellen.

Eventuell werde ich den Ministerpräsidenten Baden Württembergs kontaktieren. Vielleicht kann man diese Richterin abschieben, in eine untergeordnete Kammer.

Grüße, Reinhard.



Sehr glücklich Lachen Sehr glücklich


Richte bitte dem Herrn Ministerpraesidenten einen schoenen Gruss von mir aus!

Die besten Satiren schreibt immer noch das richtige Leben! Sehr glücklich
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Defund the gender police!! Let's Rock
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#1047766) Verfasst am: 20.07.2008, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wackee hat folgendes geschrieben:
Find ich nicht unbedingt falsch, die Entscheidung. Keine weiteren Kosten durch provozierte Gerichtsverfahrensverlängerungen.
Ich meine, wenn man von einem debilen Menschen beleidigt wird, der es einfach nicht anders kennt, ist man dann sauer auf ihn und schenkt ihm auch noch Beachtung oder empfindet man eher Mitleid und schiebt ihn möglichst schnell beiseite?


Soweit richtig.
Wenn die Justizbeamten und Richter ein Problem mit permanenten Beleidigungen haben, wissen sie ja an wen sie sich wenden können, das die Gesetze in eine Form gebracht werden, so das sowas in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Ob die Politik ein Interesse daran hat der Justiz den Job zu erleichtern?
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.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
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Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1047788) Verfasst am: 20.07.2008, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Eine alte Freundin von mir wurde vom Lebensgefährten ihrer Mutter fast 10 Jahre lang sexuell missbraucht. Nachdem ich die Mutter endlich zur Strafanzeige drängen konnte, wurde der Typ vor Gericht gezerrt. Die Vorsitzende war sichtlich schwanger. Der Angeklagte, ein durchgeknallter Psychopath, beleidigte häufig die Richterin (Zitat: "Von so einer Schlampe wie ihnen lasse ich mir doch nichts gefallen!") und bedrohte den Staatsanwalt! Resultat: Er bekam 2 Jahre mehr aufgebrummt, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat!

So gehts doch auch... Mr. Green
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#1047834) Verfasst am: 20.07.2008, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Gestern habe ich im SZ-Artikel überlesen: <b>"22 Mal hat das Gericht Ordnungshaft gegen den Angeklagten Rafik verhängt - sie summiert sich auf 114 Tage." </b>"

Die Richterin reagierte also doch mt Sanktionen. Das ging aus dem Eröffnungsbeitrag nicht hervor.

Was die Richterin außer Ordnungsgeld sonst noch für erzieherische Mittel gehabt hätte, da bin ich überfragt. Oder was sie hätte besser machen können.

Wie lautet eigentlich das Urteil? Oder steht es noch aus?
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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#1047835) Verfasst am: 20.07.2008, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Eine alte Freundin von mir wurde vom Lebensgefährten ihrer Mutter fast 10 Jahre lang sexuell missbraucht. Nachdem ich die Mutter endlich zur Strafanzeige drängen konnte, wurde der Typ vor Gericht gezerrt. Die Vorsitzende war sichtlich schwanger. Der Angeklagte, ein durchgeknallter Psychopath, beleidigte häufig die Richterin (Zitat: "Von so einer Schlampe wie ihnen lasse ich mir doch nichts gefallen!") und bedrohte den Staatsanwalt! Resultat: Er bekam 2 Jahre mehr aufgebrummt, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat!

So gehts doch auch... Mr. Green


Naa jaa... Sticky, du folgerst, dass er wegen den Beleidigungen bzw. Drohungen gegen den StA zu zwei Jahren mehr verurteilt worde ist - das stelle ich in Frage.

Das Urteil muss sich auf die Tat beziehen, und nicht auf zusätzliche Straftaten/Verstöße gegen die Gerichtsverhandlung während der Gerichtsverhandlung.
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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#1047842) Verfasst am: 20.07.2008, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wer lesen kann ist im Vorteil: Im SZ-Artikel steht ja das Urteil: Zehn,acht und sieben Jahre.

Und beim Rafik kommt noch die Ordnungshaft hinzu: Nämlich 114 Tage.

Ich habe gerade mit meiner Freundin und Juristin telefoniert: Bei Beleidigung gegen eine Richterin kann man von öffenlichem Interesse ausgehen - somit kann jeder Strafanstrag stellen, der Strafantrag muß nicht von der Richterin ausgehen. (Ähnlich wie bei Beleidigung gegen einen Polizisten, da kann auch ein Dritter Unbeteiligter Strafantrag stellen).

Außerdem hätte die Richterin den oder die Angeklagten von der Verhandlung aussperren können und die Verhandlung fortsetzten in Abwesenheit des Angeklagten.
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Zuletzt bearbeitet von Rreinhard am 20.07.2008, 14:46, insgesamt einmal bearbeitet
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1047845) Verfasst am: 20.07.2008, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat ja jemand den "Baader-Meinhof-Komplex" gelesen; was den Richtern dort alles an den Kopf geworfen wurde... Mr. Green
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Solipsist
Sie verstehen mich nicht richtig.



Anmeldungsdatum: 23.08.2007
Beiträge: 1015
Wohnort: Franken

Beitrag(#1047846) Verfasst am: 20.07.2008, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
SZ hat folgendes geschrieben:
Ganz offensichtlich, weil die Richter Angst davor hatten, mit einem härteren Vorgehen gegen die Angeklagten Revisionsgründe zu bieten - und dass dann alles von vorn losgeht.


Meiner Ansicht nach gibt es hier nur eine Methode: Haft und anschließende Abschiebung. Vielleicht besser noch andersherum.



"Vielleicht besser noch andersherum"!
Gefällt mir.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1047864) Verfasst am: 20.07.2008, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rreinhard hat folgendes geschrieben:

Naa jaa... Sticky, du folgerst, dass er wegen den Beleidigungen bzw. Drohungen gegen den StA zu zwei Jahren mehr verurteilt worde ist - das stelle ich in Frage.

Das Urteil muss sich auf die Tat beziehen, und nicht auf zusätzliche Straftaten/Verstöße gegen die Gerichtsverhandlung während der Gerichtsverhandlung.


Ein Richter ist nicht dazu verpflichtet, das Strafmaß des StA anzunehmen, sofern das ausgesprochene Strafmaß nicht dem Bemessungsspielraum für die Verurteilung der Straftat übersteigt.

Beispiel: Wenn eine Straftat bei einer Verurteilung einen Bemessungsspielraum zwischen 1 und 10 Jahren hat, der StA für den Angeklagten 7 Jahre fordert, kann der Richter das Strafmaß durchaus bis auf 10 Jahre erhöhen, wenn er dieses als notwändig erachtet.

In meinem geschilderten Fall hatte die Vorsitzende beim Angeklagten keinerlei Reue erkennen können und eine weitere kriminelle Energie bei ihm festgestellt (Bdrohung), so dass sie das Strafmaß erhöhte. Alles nur eine Frage der Definition...
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Gruss: Sticky

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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#1047869) Verfasst am: 20.07.2008, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky,
was zu schreibst bei der Strafzumessung ist auch mein Wissensstand. Sehe ich genau so.

Und wenn der Angeklagte während der Gerichtsverhandlung keine Reue zeigte und seine kriminelle Energie auch während der Gerichtsverhandlung offenbarte und deswegen der Richter das Strafmaß dahingehend erhöhte - darin sehe ich keinen juristischen Trick. Das ist juristisch sauber und im Sinne des Gesetzes.
Was sich der Richter insgeheim dachte und ob er nicht doch Rachegelüste hatte ob der erlittenen Beleidigungen - das weiß niemand. Hauptsache das Urteil ist juristisch korrekt.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1047890) Verfasst am: 20.07.2008, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

SZ-Artikel hat folgendes geschrieben:
22 Mal hat das Gericht Ordnungshaft gegen den Angeklagten Rafik verhängt - sie summiert sich auf 114 Tage. [...]
Was darauf folgte? Nichts. Hin und wieder wurde der Mann mal von der Verhandlung ausgesperrt, zum Beispiel als er einen Justizwachtmeister mit einem Kopfstoß verletzte.

Irgendwie verstehe ich nicht ganz, wie das von mir blau markierte und der Rest zu derselben Bewertung gehören können. Vielleicht liegt das daran, dass ich weder von der Praxis von Strafprozessen noch den dahinterstehende Gesetzen viel Ahnung habe und deswegen nicht weiß, was ein Gericht darüber hinaus noch tun könnte - aber mir kommen fast vier Monate Ordnungshaft und mehrfaches Aussperren vom Prozess wirklich nicht wie "nichts" vor.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1047953) Verfasst am: 20.07.2008, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
SZ-Artikel hat folgendes geschrieben:
22 Mal hat das Gericht Ordnungshaft gegen den Angeklagten Rafik verhängt - sie summiert sich auf 114 Tage. [...]
Was darauf folgte? Nichts. Hin und wieder wurde der Mann mal von der Verhandlung ausgesperrt, zum Beispiel als er einen Justizwachtmeister mit einem Kopfstoß verletzte.

Irgendwie verstehe ich nicht ganz, wie das von mir blau markierte und der Rest zu derselben Bewertung gehören können. Vielleicht liegt das daran, dass ich weder von der Praxis von Strafprozessen noch den dahinterstehende Gesetzen viel Ahnung habe und deswegen nicht weiß, was ein Gericht darüber hinaus noch tun könnte - aber mir kommen fast vier Monate Ordnungshaft und mehrfaches Aussperren vom Prozess wirklich nicht wie "nichts" vor.

Jo. Ziemlich dämlicher Kommentar in der SZ. "Der Rechtsstaat wurde ungeniert verhöhnt." "Der deutsche Rechtsstaat hat sich zum Gespött gemacht." So ein Quark.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1048101) Verfasst am: 20.07.2008, 21:21    Titel: Re: Verhöhnung im Namen Allahs Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
SZ hat folgendes geschrieben:
Im Terrorprozess von Stuttgart wurde der Rechtsstaat von den Angeklagten zum Gespött gemacht. Zwei Jahre lang durfte vor allem Rafik Y. die Vorsitzende Richterin beschimpfen, die Staatsanwältinnen bedrohen, die Justizwachtmeister angreifen. Kaum jemand hat davon Notiz genommen.
[....]
"Billiges, kleines Flittchen"

Vor allem der 33 Jahre alte Angeklagte Rafik brachte es in der Beleidigung des Gerichts zu erstaunlicher Kunstfertigkeit. Er stand nie auf, wenn die Richter den Saal betraten. Er warf der Richterin in jedem zweiten Satz vor, dass sie lüge. Er unterbrach sie, schnitt ihr das Wort ab, raunzte sie an, dass sie sein Verhalten nichts angehe.

Er schrie auch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft an: "Halt die Klappe, Frau Staatsanwältin!" und "Du Arschloch, du bist eine Frau!" Was darauf folgte? Nichts. Hin und wieder wurde der Mann mal von der Verhandlung ausgesperrt, zum Beispiel als er einen Justizwachtmeister mit einem Kopfstoß verletzte. Doch auf seine Beleidigungen reagierte das Gericht irgendwann nur noch mit einem Achselzucken.

Als er der Richterin, einer Dame in den Fünfzigern vorwarf, sie sei "ein billiges, kleines Flittchen", da wurde die Verhandlung kurz unterbrochen. Selbst am Ende nahm sich der Angeklagte das Wort, und die Richterin sagte in einem Anflug von hilflosen Sarkasmus, sie wünsche jetzt allen wenigstens noch einen schönen Tag, "damit Herr Rafik nicht das letzte Wort hat".

mir ist irgendwie schleierhaft, warum das gericht das zwei jahre mitgemacht hat.


Ehrliche Frage: Hattest du den Artikel komplett gelesen? Hast Du den Teil mit den 114 Tagen Ordnungshaft bewusst oder unabsichtlich gesnippt?
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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#1058947) Verfasst am: 06.08.2008, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute beim Amtsgericht Stuttgart Strafantrag im öffentlichen Interesse gemäß §185 StGB in Verbindung mit §194 StGB gestellt.

Nach dem ich mich zuvor beim Polizeipräsidium Stuttgart rückversicherte, und mir noch ein paar Hilfestellungen zum Strafantrag gegeben wurden.

Es wird sich dann herausstellen, ob bereits in dieser Sache ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Aus dem SZ-Bericht geht dazu nichts hervor, dem Tenor nach eher nicht.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1059126) Verfasst am: 06.08.2008, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du's brauchst ...

Und: Bist du dazu berechtigt? Wenn ich §194 recht verstanden habe, können der Beleidigte oder bei Amtsträgern sein Vorgesetzter Strafantrag stellen. Bist du das? Oder hab ich was falsch verstanden?

EDIT:
Könntest du dazu diese Aussage ...
Rreinhard hat folgendes geschrieben:
Ich habe gerade mit meiner Freundin und Juristin telefoniert: Bei Beleidigung gegen eine Richterin kann man von öffenlichem Interesse ausgehen - somit kann jeder Strafanstrag stellen, der Strafantrag muß nicht von der Richterin ausgehen. (Ähnlich wie bei Beleidigung gegen einen Polizisten, da kann auch ein Dritter Unbeteiligter Strafantrag stellen).
... belegen? Im reinen Gesetzestext find ich das nämlich nicht begründet. Allerdings bin ich ja auch kein Jurist, vielleicht steht's in irgendnem Kommentar o.dgl. ...
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1059159) Verfasst am: 06.08.2008, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Rreinhard hat folgendes geschrieben:
Ich habe gerade mit meiner Freundin und Juristin telefoniert: Bei Beleidigung gegen eine Richterin kann man von öffenlichem Interesse ausgehen - somit kann jeder Strafanstrag stellen, der Strafantrag muß nicht von der Richterin ausgehen. (Ähnlich wie bei Beleidigung gegen einen Polizisten, da kann auch ein Dritter Unbeteiligter Strafantrag stellen).


Wie erklärt Deine Freundin und Juristin §194 StGB?
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