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Verfassungsbeschwerde wegen Kirchenaustrittsgesetz NRW
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22333

Beitrag(#1061231) Verfasst am: 09.08.2008, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ein Kirchenaustritt ist aber keine Ordnungswidrigkeit, sondern die Inanspruchnahme eines Grundrechts (negative Religionsfreiheit). Einen schlechteren Vergleich konntest du dir nicht aussuchen.
2. Bei einem vergleichbaren Vorgang - dem Austritt aus einem Verein statt dem aus einer KdöR - ist es sogar, weil einem solchen Austritt keine Hindernisse in den Weg gelegt werden dürfen, sogar ausdrücklich verboten, dass der Verein dafür Gebühren nimmt. Dass dies bei religiös-weltanschaulichen KdöRs anders sein soll, bloß weil hier der Staat die Formalien des Austritts übernimmt, ist für mich nicht recht einzusehen.
3. Bekommt der Staat schon Geld für die Formalien des Kirchensteuereinzugs, wozu mE die Regelung des Austritts gehört. Wenn er also für den Austritt noch einmal Gebühren nimmt, lässt er sich diese Leistungen meinem Verständnis nach somit zweimal bezahlen, was ich nicht in Ordnung finde.

Dass diese Regelung von einer demokratisch gewählten Regierung beschlossen wurde und das BVerfG sie nicht als verfassungswidrig beanstandet hat und sie somit gilt, ist klar. Sie widerspricht aber trotzdem meinem Gerechtigkeitsempfinden. Wie, um ein hinkendes Beispiel zu nehmen, HartzIV. Widerspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, ist aber trotzdem ordnungsgemäß zustandegekommen und nicht verfassungswidrig und gilt deshalb.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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v_v
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 361

Beitrag(#1061251) Verfasst am: 09.08.2008, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es nicht gut, dass man für den Kirchenaustritt bezahlen muss. Ich werd ihn mir von meinen Eltern bezahlen lassen, schließlich haben die mich bei dem Verein auch angemeldet.^^
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Arena-Bey
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Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 1460

Beitrag(#1061269) Verfasst am: 09.08.2008, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
1. Ein Kirchenaustritt ist aber keine Ordnungswidrigkeit, sondern die Inanspruchnahme eines Grundrechts (negative Religionsfreiheit). Einen schlechteren Vergleich konntest du dir nicht aussuchen.
2. Bei einem vergleichbaren Vorgang - dem Austritt aus einem Verein statt dem aus einer KdöR - ist es sogar, weil einem solchen Austritt keine Hindernisse in den Weg gelegt werden dürfen, sogar ausdrücklich verboten, dass der Verein dafür Gebühren nimmt. Dass dies bei religiös-weltanschaulichen KdöRs anders sein soll, bloß weil hier der Staat die Formalien des Austritts übernimmt, ist für mich nicht recht einzusehen.
3. Bekommt der Staat schon Geld für die Formalien des Kirchensteuereinzugs, wozu mE die Regelung des Austritts gehört. Wenn er also für den Austritt noch einmal Gebühren nimmt, lässt er sich diese Leistungen meinem Verständnis nach somit zweimal bezahlen, was ich nicht in Ordnung finde.

Dass diese Regelung von einer demokratisch gewählten Regierung beschlossen wurde und das BVerfG sie nicht als verfassungswidrig beanstandet hat und sie somit gilt, ist klar. Sie widerspricht aber trotzdem meinem Gerechtigkeitsempfinden. Wie, um ein hinkendes Beispiel zu nehmen, HartzIV. Widerspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, ist aber trotzdem ordnungsgemäß zustandegekommen und nicht verfassungswidrig und gilt deshalb.


Falsch.

Es gibt keine negative Religionsfreiheit... (Freiheit und negativ, so denken Freigeister ?????????? zwinkern )

Du nimmst eine Dienstleistung des Staates in Anspruch, dafür musst du bezahlen (Gebührenordnung ) .

Du trittst aus keinem Verein aus, du trittst aus einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus. Die Kosten dafür hast du zu bezahlen, so wie du die Bankgebühren zu bezahlen hast, wenn du aus einer Genossenschaft o.ä. austrittst.

Dass DU nicht eingetreten bist, ist nicht dem Gesetz oder dem Verfahren anszulasten sondern denjenigen, die für dich gehandelt haben. Laß dir das Geld dort erstatten, die wussten ja nicht, dass du auf anderen Wegen wandeln willst , vielleicht zwinkern

Aha, das ist natürlich das Tollhaus im Quadrat.. das BVerG als oberstes demokratische Verfassungsorgan der 3. Säule..ist natürlich nur dann toll, wenn es in meinem Sinne spricht...

Mann , oh Mann mach dich doch nicht zum Kasper.... zwinkern
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Arena-Bey
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Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 1460

Beitrag(#1061270) Verfasst am: 09.08.2008, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

v_v hat folgendes geschrieben:
Ich finde es nicht gut, dass man für den Kirchenaustritt bezahlen muss. Ich werd ihn mir von meinen Eltern bezahlen lassen, schließlich haben die mich bei dem Verein auch angemeldet.^^



das ist gut,

aber vielleicht werden sie dich dann enterben zwinkern
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1061279) Verfasst am: 09.08.2008, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wie ich das mitbekommen habe, werden die Kosten mit dem Verwaltungsaufwand(ca. 15 Minuten) begründet.

Wie sieht es bei Kircheneintritten aus? Müssen dann auch Kircheneintrittsgebühren bezahlt werden?

Was ist mit dem Hinweis das der Staat pauschal einen Teil der Kirchensteuer einbehält für die Verwaltung? Fällt die Austrittsgebühr nicht unter diese Kirchensteuer bezogenen Verwaltungskosten und müsste eigentlich aus der Pauschale bezahlt werden?


Aus Landtag intern:

Für den Aufwand der Kirchensteuer-Erhebung erhalte die NRW-Finanzverwaltung drei Prozent, antwortete Staatssekretär Dr. Harald Noack auf eine Frage von Manfred Palmen (CDU). Bemessungsgrundlage sei das Gesamtaufkommen. Er erläuterte auf eine weitere Frage, die Änderungen bei der Kirchensteuer-Erhebung seien wegen mehrerer Steueränderungen seit 1985 notwendig.

Man sieht der laizistische Staat verdient gut mit zwinkern


Das meiste davon wird von der damit verbundenen Verwaltung aufgefressen. Wenn ein Akt von 15 Minuten eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro rechtfertigt, dann kommen die Kirchen mit 3% noch gut weg.
Außerdem wird der Betrag für die Kirchensteuer von der Stuer abgesetzt (soweit ich weiß automatisch von Finanzamt).

Eine meiner wichtigsten Fragen ist aber immer noch nicht beantwortet, wie viel kostet der Beitritt?
Der Verwaltungsaufwand müsste höher sein, als der Austritt und entsprechend viel kosten oder nicht?
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Arena-Bey
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 1460

Beitrag(#1061281) Verfasst am: 09.08.2008, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wie ich das mitbekommen habe, werden die Kosten mit dem Verwaltungsaufwand(ca. 15 Minuten) begründet.

Wie sieht es bei Kircheneintritten aus? Müssen dann auch Kircheneintrittsgebühren bezahlt werden?

Was ist mit dem Hinweis das der Staat pauschal einen Teil der Kirchensteuer einbehält für die Verwaltung? Fällt die Austrittsgebühr nicht unter diese Kirchensteuer bezogenen Verwaltungskosten und müsste eigentlich aus der Pauschale bezahlt werden?


Aus Landtag intern:

Für den Aufwand der Kirchensteuer-Erhebung erhalte die NRW-Finanzverwaltung drei Prozent, antwortete Staatssekretär Dr. Harald Noack auf eine Frage von Manfred Palmen (CDU). Bemessungsgrundlage sei das Gesamtaufkommen. Er erläuterte auf eine weitere Frage, die Änderungen bei der Kirchensteuer-Erhebung seien wegen mehrerer Steueränderungen seit 1985 notwendig.

Man sieht der laizistische Staat verdient gut mit zwinkern


Das meiste davon wird von der damit verbundenen Verwaltung aufgefressen. Wenn ein Akt von 15 Minuten eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro rechtfertigt, dann kommen die Kirchen mit 3% noch gut weg.
Außerdem wird der Betrag für die Kirchensteuer von der Stuer abgesetzt (soweit ich weiß automatisch von Finanzamt).

Eine meiner wichtigsten Fragen ist aber immer noch nicht beantwortet, wie viel kostet der Beitritt?
Der Verwaltungsaufwand müsste höher sein, als der Austritt und entsprechend viel kosten oder nicht?


Extra für dich:


Taufe im Kölner Dom



Sie interessieren sich für eine Taufe im Kölner Dom.

Grundsätzlich ist eine Tauffeier in der Sakramentskapelle des Kölner Doms möglich und zwar samstags nachmittags, Beginn zwischen 15 Uhr und 16.30 Uhr. In der Sakramentskapelle finden 80 Personen Platz.

Bitte wenden Sie sich an den Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde und fragen ihn, ob er oder ein anderer Priester oder Diakon bereit ist, Ihr Kind im Kölner Dom zu taufen. Wenn Sie mit dem Priester oder Diakon einen Termin gefunden haben für die Tauffeier, wenden Sie sich wieder an das Dompfarramt wegen der Reservierung der Sakramentskapelle.



Dompfarramt

Domkloster 3

50667 Köln

Tel.: 0221 - 17940-200

Fax: 0221 - 17940-299

e-mail: pfarrbuero@dompfarramt-koeln.de



Es kostet dich nichts !!!!!!

Du kannst über deinen Paten ein Taufbuch erwerben, das kostet - ich glaube - 10 Euro .

Das Wasser ist - trotz gestiegener Kosten - ümmesönst.
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Arena-Bey
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 1460

Beitrag(#1061284) Verfasst am: 09.08.2008, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wie ich das mitbekommen habe, werden die Kosten mit dem Verwaltungsaufwand(ca. 15 Minuten) begründet.

Wie sieht es bei Kircheneintritten aus? Müssen dann auch Kircheneintrittsgebühren bezahlt werden?

Was ist mit dem Hinweis das der Staat pauschal einen Teil der Kirchensteuer einbehält für die Verwaltung? Fällt die Austrittsgebühr nicht unter diese Kirchensteuer bezogenen Verwaltungskosten und müsste eigentlich aus der Pauschale bezahlt werden?


Aus Landtag intern:

Für den Aufwand der Kirchensteuer-Erhebung erhalte die NRW-Finanzverwaltung drei Prozent, antwortete Staatssekretär Dr. Harald Noack auf eine Frage von Manfred Palmen (CDU). Bemessungsgrundlage sei das Gesamtaufkommen. Er erläuterte auf eine weitere Frage, die Änderungen bei der Kirchensteuer-Erhebung seien wegen mehrerer Steueränderungen seit 1985 notwendig.

Man sieht der laizistische Staat verdient gut mit zwinkern


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Außerdem wird der Betrag für die Kirchensteuer von der Stuer abgesetzt (soweit ich weiß automatisch von Finanzamt).

Eine meiner wichtigsten Fragen ist aber immer noch nicht beantwortet, wie viel kostet der Beitritt?
Der Verwaltungsaufwand müsste höher sein, als der Austritt und entsprechend viel kosten oder nicht?


Extra für dich:


Taufe im Kölner Dom



Sie interessieren sich für eine Taufe im Kölner Dom.

Grundsätzlich ist eine Tauffeier in der Sakramentskapelle des Kölner Doms möglich und zwar samstags nachmittags, Beginn zwischen 15 Uhr und 16.30 Uhr. In der Sakramentskapelle finden 80 Personen Platz.

Bitte wenden Sie sich an den Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde und fragen ihn, ob er oder ein anderer Priester oder Diakon bereit ist, Ihr Kind im Kölner Dom zu taufen. Wenn Sie mit dem Priester oder Diakon einen Termin gefunden haben für die Tauffeier, wenden Sie sich wieder an das Dompfarramt wegen der Reservierung der Sakramentskapelle.



Dompfarramt

Domkloster 3

50667 Köln

Tel.: 0221 - 17940-200

Fax: 0221 - 17940-299

e-mail: pfarrbuero@dompfarramt-koeln.de



Es kostet dich nichts !!!!!!

Du kannst über deinen Paten ein Taufbuch erwerben, das kostet - ich glaube - 10 Euro .

Das Wasser ist - trotz gestiegener Kosten - ümmesönst.


Merchandising vom Feinsten.... zwinkern Wie beim Internet-Poker 200 Euro als Startkapital, was du draus machst, ist dein Gaffel......

Lachen
Lachen

Zitat repariert I.R
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#1061290) Verfasst am: 09.08.2008, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
1. Ein Kirchenaustritt ist aber keine Ordnungswidrigkeit, sondern die Inanspruchnahme eines Grundrechts (negative Religionsfreiheit). Einen schlechteren Vergleich konntest du dir nicht aussuchen.
2. Bei einem vergleichbaren Vorgang - dem Austritt aus einem Verein statt dem aus einer KdöR - ist es sogar, weil einem solchen Austritt keine Hindernisse in den Weg gelegt werden dürfen, sogar ausdrücklich verboten, dass der Verein dafür Gebühren nimmt. Dass dies bei religiös-weltanschaulichen KdöRs anders sein soll, bloß weil hier der Staat die Formalien des Austritts übernimmt, ist für mich nicht recht einzusehen.
3. Bekommt der Staat schon Geld für die Formalien des Kirchensteuereinzugs, wozu mE die Regelung des Austritts gehört. Wenn er also für den Austritt noch einmal Gebühren nimmt, lässt er sich diese Leistungen meinem Verständnis nach somit zweimal bezahlen, was ich nicht in Ordnung finde.

Dass diese Regelung von einer demokratisch gewählten Regierung beschlossen wurde und das BVerfG sie nicht als verfassungswidrig beanstandet hat und sie somit gilt, ist klar. Sie widerspricht aber trotzdem meinem Gerechtigkeitsempfinden. Wie, um ein hinkendes Beispiel zu nehmen, HartzIV. Widerspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, ist aber trotzdem ordnungsgemäß zustandegekommen und nicht verfassungswidrig und gilt deshalb.


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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22333

Beitrag(#1061292) Verfasst am: 09.08.2008, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
Falsch.

Ich habe geschrieben, was zu dieser Frage mein Rechtsempfinden sagt. Was heißt denn da "falsch"? Kennst du mein Rechtsempfinden besser als ich? Dass die Rechtslage entgegen meinem Rechtsempfinden nun mal so ist, wie sie ist, habe ich ja schon anerkannt.

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
Es gibt keine negative Religionsfreiheit...

Doch:
wikipedia zu Religionsfreiheit hat folgendes geschrieben:
Unter negativer Religionsfreiheit wird die Freiheit eines Einzelnen oder einer Gruppe von Menschen verstanden, eine Religionsgemeinschaft jederzeit zu verlassen (also auszutreten) und auch nicht zu einer Teilnahme an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken gezwungen, genötigt oder z. B. zwangsgetauft zu werden.

Sie ist auch ausdrücklich durch das Grundgesetz (bzw. die übernommenen Paragrafen der Weimarer Reichsverfassung) geschützt.

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
Du nimmst eine Dienstleistung des Staates in Anspruch, dafür musst du bezahlen (Gebührenordnung ).

Nicht der Austretende nimmt die Dienstleistung des Staates in Anspruch, sondern die Kirchen, die gewissermaßen ihre Mitgliederverwaltung vom Staat erledigen lassen. Dagegen habe ich grundsätzlich auch keine Einwände, denn sie bezahlen den Staat ja für diese Dienstleistung durch einen Anteil an den Kirchensteuern. Aber wenn der Staat nun von den Austretenden auch noch Geld nimmt, lässt er sich diese Dienstleistung doppelt bezahlen - und das finde ich nicht OK.

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
Du trittst aus keinem Verein aus, du trittst aus einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus.

Das ist mir, wie mehrfach betont, auch klar. Was mir nicht klar ist, ist eine inhaltliche Begründung (die mein Rechtsempfinden überzeugen könnte), warum der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (auch wenn's eine KdöR ist), was ja immerhin ein grundgesetzlich geschütztes Recht ist, Geld kosten darf, während der Staat es bei stinknormalen Vereinen für sinnvoll hält, Austrittsgebühren zum Schutz der Mitglieder zu verbieten.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22333

Beitrag(#1061299) Verfasst am: 09.08.2008, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Eine meiner wichtigsten Fragen ist aber immer noch nicht beantwortet, wie viel kostet der Beitritt?
Der Verwaltungsaufwand müsste höher sein, als der Austritt und entsprechend viel kosten oder nicht?

Beitritt - ob durch Taufe, Konfessionswechsel oder Wiedereintritt - kost' nix. Das macht die Kirche selbst und gibt die Daten dann wohl weiter. Da wird dann wohl davon ausgegangen, dass das durch die 3% abgegolten ist ...
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22333

Beitrag(#1061301) Verfasst am: 09.08.2008, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Tillich, ich mache mir langsam Sorgen um dich! Bitte nicht!
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Und es ist schon der dritte in wenigen Tagen ...
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v_v
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 361

Beitrag(#1061317) Verfasst am: 09.08.2008, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Arena-Bey hat folgendes geschrieben:
v_v hat folgendes geschrieben:
Ich finde es nicht gut, dass man für den Kirchenaustritt bezahlen muss. Ich werd ihn mir von meinen Eltern bezahlen lassen, schließlich haben die mich bei dem Verein auch angemeldet.^^



das ist gut,

aber vielleicht werden sie dich dann enterben zwinkern

Nein, denn Mama ist stolz auf mich.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1061343) Verfasst am: 09.08.2008, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Eine meiner wichtigsten Fragen ist aber immer noch nicht beantwortet, wie viel kostet der Beitritt?
Der Verwaltungsaufwand müsste höher sein, als der Austritt und entsprechend viel kosten oder nicht?

Beitritt - ob durch Taufe, Konfessionswechsel oder Wiedereintritt - kost' nix. Das macht die Kirche selbst und gibt die Daten dann wohl weiter. Da wird dann wohl davon ausgegangen, dass das durch die 3% abgegolten ist ...


???
Die Meisten werden doch schon sehr früh Mitglied der Kirche und zahlen in der Regel fast zwei Jahrzehnte keine 3%. Der Staat wartet dann um die zwei Jahrzehnte um die Kosten erstattet zu bekommen?
Einige von diesen Personen zahlen in ihrem leben niemals die 3%(Tod, Umzug ins Ausland und etc.)

>>>

Lese ich das richtig, dass bei Konfessionswechsel keine gebühren Fällig werden?
Was ja eigentlich zweimal so teuer ist, erst Austritt dann Eintritt in den anderen Verein?
Hinzu kommt das ja auf jeden Fall der Austritt aus dem einen Verein von niemanden übernommen wird oder zahlt der neue Verein für den Austritt(wenn ja wo von)?

Werden die 30 Euro auch bei Wechsel zu und Austritten aus Glaubensgemeinschaften fällig die keine Kirchensteuern eintreiben lassen?
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#1061423) Verfasst am: 10.08.2008, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Jugendliche haben laut Bundesverfassungsgericht einen Anspruch auf gebührenfreien Kirchenaustritt:

Zitat:
Im Übrigen trägt das im System der Regelung mitanzuwendende Gebührenrecht der Wirkkraft der Glaubensfreiheit des Austrittsentschlossenen auch in denjenigen Fällen noch hinreichend Rechnung, in denen sich die objektiv geringe Höhe der Gebühr als ernstliches Hemmnis bei der Verwirklichung des Austrittsentschlusses erweisen kann. Denn der Gesetzgeber hat - ohne dass es im Fall des Beschwerdeführers darauf ankäme - auch Vorkehrungen getroffen, um ungerechtfertigte Härten in Einzelfällen zu verhindern. Die Gebühr kann ausnahmsweise unter den Satz des Gebührenverzeichnisses ermäßigt werden oder es kann ganz von der Erhebung abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (vgl. § 1 Abs. 1 JVKostG i.V.m. § 8 Abs. 2, § 12 JVKostO). Zur Vorhaltung derartiger Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten, da auch wirtschaftlich nicht oder kaum leistungsfähigen Betroffenen - wie etwa religionsmündigen Jugendlichen ohne hinreichende finanzielle Möglichkeiten - der Weg eröffnet sein muss, einen Kirchenaustritt mit Wirkung für den staatlichen Bereich zu vollziehen.

Nur leider helfen die - vielleicht gut gemeinten - "Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände" denjenigen wenig,
die gar nicht wissen, dass es sie gibt.

Wer sich über den Kirchenaustritt in Köln informieren möchte,
findet dazu im Internet auf einer Seite des Amtsgerichts folgende Angaben:

Amtsgericht Köln hat folgendes geschrieben:
Für den Kirchenaustritt muss eine Gebühr von 30€ vorab entrichtet werden.
Bitte erwerben Sie, bevor Sie den Austritt auf der Rechtsantragstelle erklären, bei der Gerichtskasse im Erdgeschoss, passende Gerichtskostenmarken.
Ohne diese Marken kann der Austritt nicht protokolliert werden.

Das dürfte jeder logisch denkende Mensch so verstehen,
dass ein Kirchenaustritt nicht möglich ist,
wenn man sich nicht vorher die Gerichtskostenmarken für 30 € besorgt.

Wie soll da ein austrittswilliger Jugendlicher oder Hartz-IV-Empfänger noch auf die Idee kommen,
dass es doch auch anders geht -
dass es Gesetze geben könnte, die "Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände" vorsehen?
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#1061425) Verfasst am: 10.08.2008, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Lese ich das richtig, dass bei Konfessionswechsel keine gebühren Fällig werden?
Was ja eigentlich zweimal so teuer ist, erst Austritt dann Eintritt in den anderen Verein?
Hinzu kommt das ja auf jeden Fall der Austritt aus dem einen Verein von niemanden übernommen wird oder zahlt der neue Verein für den Austritt(wenn ja wo von)?

Werden die 30 Euro auch bei Wechsel zu und Austritten aus Glaubensgemeinschaften fällig die keine Kirchensteuern eintreiben lassen?


Soweit ich weiß gibt es außer in Bremen derzeit keinen anderen Verein in den man derart eintreten könnte (dort: ZJ als KöR.)
_________________
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1061502) Verfasst am: 10.08.2008, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Lese ich das richtig, dass bei Konfessionswechsel keine gebühren Fällig werden?
Was ja eigentlich zweimal so teuer ist, erst Austritt dann Eintritt in den anderen Verein?
Hinzu kommt das ja auf jeden Fall der Austritt aus dem einen Verein von niemanden übernommen wird oder zahlt der neue Verein für den Austritt(wenn ja wo von)?

Werden die 30 Euro auch bei Wechsel zu und Austritten aus Glaubensgemeinschaften fällig die keine Kirchensteuern eintreiben lassen?


Soweit ich weiß gibt es außer in Bremen derzeit keinen anderen Verein in den man derart eintreten könnte (dort: ZJ als KöR.)


Natürlich gibt es die ... z.B. in Bayern den bfg K.d.ö.R... hilft aber nichts, man muß trotzdem den Austritt aus der Kirche erklären und dafür blechen, da kommt man nicht drum rum.
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Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
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Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1061522) Verfasst am: 10.08.2008, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:

Wie soll da ein austrittswilliger Jugendlicher oder Hartz-IV-Empfänger noch auf die Idee kommen,
dass es doch auch anders geht -
dass es Gesetze geben könnte, die "Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände" vorsehen?


Ich dachte, es wäre vielleicht Aufgabe der Säkularen Verbände wie dem IBKA und Aufgabe der informierten Aufgeklärten, diese Botschaft nun in die Welt zu tragen und bekannt zu machen. Schulterzucken

Da könnten zum Beispiel die entsprechenden Leute regional die Gemeinden auffordern, die Info über den Kirchenaustritt zu ergänzen. Es könnten die Jugendverbände und Arbeitslosentreffs gebeten werden, die Info weiterzugeben.

Das FAQ Kirchenaustritt sollte entsprechende Hinweise enthalten.
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#1061540) Verfasst am: 10.08.2008, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
... "Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände" ...


Ich dachte, es wäre vielleicht Aufgabe der Säkularen Verbände wie dem IBKA und Aufgabe der informierten Aufgeklärten, diese Botschaft nun in die Welt zu tragen und bekannt zu machen. Schulterzucken

Da könnten zum Beispiel die entsprechenden Leute regional die Gemeinden auffordern, die Info über den Kirchenaustritt zu ergänzen. Es könnten die Jugendverbände und Arbeitslosentreffs gebeten werden, die Info weiterzugeben.

Das FAQ Kirchenaustritt sollte entsprechende Hinweise enthalten.

Gute Ideen idee

Aus der Welt schaffen werden wir das Problem auf diese Weise allerdings wohl kaum.
Es wird genug Anlass zu Protesten übrig bleiben.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1061543) Verfasst am: 10.08.2008, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte z.B. mal bei Amtsgerichten anfragen, wie die Befreiung formell vonstatten geht, was der Betroffene dafür tun muss. Wie der konkrete Ablauf ist.
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1061549) Verfasst am: 10.08.2008, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Man könnte z.B. mal bei Amtsgerichten anfragen, wie die Befreiung formell vonstatten geht, was der Betroffene dafür tun muss. Wie der konkrete Ablauf ist.

Die Antwort wird sein, daß es keine Befreiung gibt, da sie nicht vorgesehen ist ... aus ...
Da muß erst wer wiederum vor dem BVerfG klagen, daß das entsprechende Bundesland eine solche Regelung einführt, bevor da irgendwas passiert ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1061550) Verfasst am: 10.08.2008, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Man könnte z.B. mal bei Amtsgerichten anfragen, wie die Befreiung formell vonstatten geht, was der Betroffene dafür tun muss. Wie der konkrete Ablauf ist.

Die Antwort wird sein, daß es keine Befreiung gibt, da sie nicht vorgesehen ist ... aus ...
Da muß erst wer wiederum vor dem BVerfG klagen, daß das entsprechende Bundesland eine solche Regelung einführt, bevor da irgendwas passiert ...


Diese Regelung ist ja im entsprechenden Gebührengesetz von NRW vorgesehen. Die entsprechenden Paragraphen nennt das BVerfG ja. Nur wie man konkret an diese Ermäßigung auch ran kommt, das müsste man recherchieren.

http://www.azj.nrw.de/fachwirte/material/kirchenaustr.pdf

Zitat:
§ 12 Die Behörde kann ausnahmsweise, wenn dies mit
Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen
oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint,
die Gebühren unter die Sätze des Gebührenverzeichnisses
ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 10.08.2008, 12:23, insgesamt einmal bearbeitet
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1061551) Verfasst am: 10.08.2008, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Man könnte z.B. mal bei Amtsgerichten anfragen, wie die Befreiung formell vonstatten geht, was der Betroffene dafür tun muss. Wie der konkrete Ablauf ist.

Die Antwort wird sein, daß es keine Befreiung gibt, da sie nicht vorgesehen ist ... aus ...
Da muß erst wer wiederum vor dem BVerfG klagen, daß das entsprechende Bundesland eine solche Regelung einführt, bevor da irgendwas passiert ...


Diese Regelung ist ja im entsprechenden Gebührengesetz von NRW vorgesehen. Die entsprechenden Paragraphen nennt das BVerfG ja. Nur wie man konkret an diese Ermäßigung auch ran kommt, das müsste man recherchieren.

http://www.azj.nrw.de/fachwirte/material/kirchenaustr.pdf


ups, das muß ich dann überlesen haben, ich dachte in NRW ist es wie in Bay., da ist eine solche Regelung IMHO nicht vorgesehen ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1061552) Verfasst am: 10.08.2008, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:

Wie soll da ein austrittswilliger Jugendlicher oder Hartz-IV-Empfänger noch auf die Idee kommen,
dass es doch auch anders geht -
dass es Gesetze geben könnte, die "Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände" vorsehen?


Ich dachte, es wäre vielleicht Aufgabe der Säkularen Verbände wie dem IBKA und Aufgabe der informierten Aufgeklärten, diese Botschaft nun in die Welt zu tragen und bekannt zu machen. Schulterzucken


Ist ja ein allgemeines Problem, nicht nur in Religionssachen. Siehe:

http://www.juraforum.de/forum/showpost.php?p=490017&postcount=8
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1061562) Verfasst am: 10.08.2008, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine andere Sache:

Die Kirchen halten sich zu dem Thema ja immer bedeckt.
Es wäre nicht ihre Sache, da es sich um eine rein staatliche Sache handelt.

Wenn ein Verein den Beitragseinzug einschließlich der Mitgliederverwaltung (Ein- und Austritte) an einen externen Dienstleister gibt und diesen dafür bezahlt, ist es selbstverständlich Sache des Vereins, wenn dieser von ihm beauftragte Dienstleister bei den Mitgliedern noch mal abkassiert. Das könnte ja wohl nur in gegenseitiger Absprache erfolgen. Will das der Dienstleister so nicht, muss ich ihm den Auftrag entziehen und mich um eine andere Lösung kümmern.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1061572) Verfasst am: 10.08.2008, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Man könnte z.B. mal bei Amtsgerichten anfragen, wie die Befreiung formell vonstatten geht, was der Betroffene dafür tun muss. Wie der konkrete Ablauf ist.

Die Antwort wird sein, daß es keine Befreiung gibt, da sie nicht vorgesehen ist ... aus ...
Da muß erst wer wiederum vor dem BVerfG klagen, daß das entsprechende Bundesland eine solche Regelung einführt, bevor da irgendwas passiert ...


Diese Regelung ist ja im entsprechenden Gebührengesetz von NRW vorgesehen. Die entsprechenden Paragraphen nennt das BVerfG ja. Nur wie man konkret an diese Ermäßigung auch ran kommt, das müsste man recherchieren.

http://www.azj.nrw.de/fachwirte/material/kirchenaustr.pdf


ups, das muß ich dann überlesen haben, ich dachte in NRW ist es wie in Bay., da ist eine solche Regelung IMHO nicht vorgesehen ...

Art. 16 Kostengestz des Landes Bayern.

Sie ist vorgesehen.

Es weiß nur keiner.

Hier wie dort ist es eine allgemeine Vorschrift, die für alle Gebühren gilt - und auf die im konkreten Einzelfall hinzuweisen man daher nicht nötig hat.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Leony
gottlos



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Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#1061582) Verfasst am: 10.08.2008, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
...
http://www.azj.nrw.de/fachwirte/material/kirchenaustr.pdf


ups, das muß ich dann überlesen haben, ich dachte in NRW ist es wie in Bay., da ist eine solche Regelung IMHO nicht vorgesehen ...

Wenn man zu diesen Themen irgendwo etwas hört oder liest,
dann ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob man der Quelle vertrauen kann.
Selbst bei Auskünften von zuständigen Behörden
muss man erfahrungsgemäß mit Fehlern und irreführenden Angaben rechnen.

caballito hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
...

Art. 16 Kostengestz des Landes Bayern.

Sie ist vorgesehen.

Es weiß nur keiner.

Hier wie dort ist es eine allgemeine Vorschrift, die für alle Gebühren gilt - und auf die im konkreten Einzelfall hinzuweisen man daher nicht nötig hat.

Was in diesem konkreten Einzelfall die recht problematische Folge hat,
dass eintritt,
was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil abgestritten hat:
dass von der Gebühr eine - angeblich "nicht gewollte" - "objektiv verhaltenslenkende Wirkung" ausgeht.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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Poldi
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Beitrag(#1061843) Verfasst am: 10.08.2008, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, all das ändert eigentlich nichts an meiner Aussage, daß wohl erst nochmal vor dem BVerfG geklagt werden muß, bis entsprechende Regelungen VERPFLICHTEND werden ...

Das Kostengesetz von NRW spricht davon, daß "ausnahmsweise" von Gebühren "abgesehen werden kann" ... das bayr. Kostengesetz ist das nicht ganz so strickt, dort steht, daß von "der Erhebung von Kosten abgesehen werden kann", also muß es dort kein Ausnahmefall sein zwinkern

Allerdings sind es in beiden Fällen KANN-Bestimmungen, es gibt keinerlei Pflicht für die Behörden, entsprechend zu handeln.
_________________
gG,
Poldi
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Beitrag(#1062217) Verfasst am: 11.08.2008, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab das Amtsgericht ja bei mir um die Ecke.. und überlege gerade mit dem ausgedruckten Zeilen dahinzulaufen und anzugeben kein Geld zu haben. Bei meiner Mutter wohne ich ja noch...
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Heike J
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Beitrag(#1063606) Verfasst am: 13.08.2008, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28515/1.html
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Beitrag(#1063624) Verfasst am: 13.08.2008, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28515/1.html


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