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Religionslehre verpflichtend?
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Gott_der_Luecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3110

Beitrag(#1062250) Verfasst am: 11.08.2008, 11:29    Titel: Religionslehre verpflichtend? Antworten mit Zitat

also ich habe hier eine frage... ist Religionslehre verpflichtend oder verfassungswidrig? Man kann das nicht abwählen und MUSS den Unterricht besuchen... Geht das?
Was lernt man in Religionslehre überhaupt? Geschockt
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1062256) Verfasst am: 11.08.2008, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Mensch
völlig vergeistert



Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 16

Beitrag(#1062259) Verfasst am: 11.08.2008, 11:40    Titel: Re: Religionslehre verpflichtend? Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
n und MUSS den Unterricht besuchen... Geht das?


Ich musste in der Grundschule den Religionsunterricht aufgrund meiner eigenen Konfession nicht besuchen. In der Zeit durfte ich Hausaufgaben im Lehrerzimmer machen.
_________________
Wir könnten viel, wenn wir zusammen stünden
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Gott_der_Luecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3110

Beitrag(#1062263) Verfasst am: 11.08.2008, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann nicht viel mit dem Wiki-Artikel anfangen, weil es ist mehr oder weniger Religionskunde... Also man lernt da wohl über Religion allgemein... Es ist kein konfessionsgebundener Unterricht. Was mich aber trotzdem wundert ist, dass man den Unterricht besuchen muss. Wenn ich aus weltanschaulichen Gründen Religion generell ablehne ist das doch ein Grund mich von dem Religionsunterricht abzumelden. Ist so ein Religionsunterricht überhaupt verfassungskonform. Ich dachte es darf nur konfessionsgebundenen Religionsunterricht geben von dem man sich abwählen kann?!
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1062274) Verfasst am: 11.08.2008, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 7 Abs. 3 GG:

Zitat:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.


Markierung durch mich

Sobald du religionsmündig bist, ist es dir freigestellt, am Religionsunterricht nicht teilzunehmen, vorher ist es Sache deiner Eltern.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Gott_der_Luecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3110

Beitrag(#1062276) Verfasst am: 11.08.2008, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Art. 7 Abs. 3 GG:

Zitat:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.


Markierung durch mich

Sobald du religionsmündig bist, ist es dir freigestellt, am Religionsunterricht nicht teilzunehmen, vorher ist es Sache deiner Eltern.

Ja schon klar... aber das Fach heißt eben Religionslehre... Das heißt da wird über Religion allgemein unterrichtet. Die Frage ist darf das sein? Kann man sich da nicht auch abmelden? Oder ist das wie ich denke verfassungswidrig und es darf so einen konfessionslosen religionskundeunterricht gar nicht geben? ich dachte immer Religionsunterricht MUSS konfessionsgebunden sein. Wie ist das nun?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1062280) Verfasst am: 11.08.2008, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Bundesland?
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Gott_der_Luecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3110

Beitrag(#1062293) Verfasst am: 11.08.2008, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

NRW
hmm... oder ist das als neutraler Unterricht zu werten, wie Philosophie oder Ethik?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1062325) Verfasst am: 11.08.2008, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also im Schulgesetz findet sich nur der konfessionell getrennte RU:

Zitat:
§ 31
Religionsunterricht
(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit
Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er
wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und
Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt.

_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1062329) Verfasst am: 11.08.2008, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

In NRW gibt es den konfessionsgebundenen RU, den man jederzeit abwählen kann.

Wenn man keiner Konfession angehört, muss man sich natürlich auch nicht abmelden.

Ab der 8. Klasse (oder 9. ?) gibts für diejenige, die nicht am RU teilnehmen Praktische Philosopie.
In der Oberstufe heißt das Ersatzfach Philosophie.

Alles andere widerspricht dem Schulgesetz und ist nicht erlaubt.

Es gibt da noch Projekte mit gemeinsamen RU (evgl./kath.), die im Einzelfall als Projekt genehmigt sind. Auch hier gibt es selbstverständlich keine Teilnahmepflicht.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 11.08.2008, 13:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1062334) Verfasst am: 11.08.2008, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Klasse, welche Schulform?
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1062401) Verfasst am: 11.08.2008, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Also ich kann nicht viel mit dem Wiki-Artikel anfangen, weil es ist mehr oder weniger Religionskunde... Also man lernt da wohl über Religion allgemein... Es ist kein konfessionsgebundener Unterricht. Was mich aber trotzdem wundert ist, dass man den Unterricht besuchen muss. Wenn ich aus weltanschaulichen Gründen Religion generell ablehne ist das doch ein Grund mich von dem Religionsunterricht abzumelden. Ist so ein Religionsunterricht überhaupt verfassungskonform. Ich dachte es darf nur konfessionsgebundenen Religionsunterricht geben von dem man sich abwählen kann?!

Was soll das für ein Unterricht sein?

Religionsunterricht (im Sinne des Grundgsetzes) ist es, wenn die Religion als solche vermittelt wird. Davon kann man sich abmelden.

Religionskunde ist es, wenn neutral (Religionswissenschaftlich) über Religionen gelehrt wird. So ein Unterricht ist möglich, und kann ein Pflichtfach sein. Das gibt es zwar in Deutschland in der Form nicht, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass, im Rahmen der Schulautonomie, einzelne Schulen so etwas anbieten.

Damit nicht zu verwechseln ist "überkonfessioneller Religionsunterricht", wie ihn manche Schulen praktizieren. Allerdings meinen manche Schulleiter, weil sie ihren RU überkonfessionell gestalten, wäre er ja jetzt "neutral" und deswegen für alle verbindlich - womit sie gründlich falsch liegen. So ein Unterricht ist nicht nur nicht verbindlich, sondern schlicht verfassungswidrig.

Es wäre also zunächst mal zu klären, um was es hier geht. Dazu müsstest du aber erstmal etwas mehr Information beschaffen. Allerdinsg heißt in NRW der RU Religionslehre, so dass wohl angenommen werden kann, dass es überkonfessioneller RU ist.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Gott_der_Luecke
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Beiträge: 3110

Beitrag(#1062420) Verfasst am: 11.08.2008, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht dabei um das Westfalenkolleg in Dortmund... Ich habe keine Ahnung, ob das jetzt verpflichtender Religionskundeunterricht ist oder fälischlicherweise verpflichtender überkonfessioneller Religionsunterricht. Es nennt sich auf jeden Fall Religionskunde. Man kann sich die Fächer wohl in den ersten paar Semester nicht recht aussuchen und muss irgendwie nehmen was kommt. Was mich wundert ist halt eben dieser angeblich verpflichtende Religionskundeunterricht. Ich war halt etwas geschockt als mir das jemand erzählt hat und will das jetzt genau wissen. Geschockt
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1062425) Verfasst am: 11.08.2008, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

http://do.nw.schule.de/westfalenkolleg/ng/index.php?option=com_content&task=view&id=53&Itemid=164

Das ist Pseudo-Religionskunde. Später mehr.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1062483) Verfasst am: 11.08.2008, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist keine "Pseudoreligionskunde", sondern stinknormaler Religionsunterricht, wenn ich das recht verstehe auch in ev./kath. getrennt. Nur dass er sich in der Selbstbeschreibung offen gibt und auch für Nicht-Christen "anwählbar" ist - was für mich aber im Umkehrschluss heißt, dass es nicht Pflicht ist.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1062487) Verfasst am: 11.08.2008, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das ist keine "Pseudoreligionskunde", sondern stinknormaler Religionsunterricht, wenn ich das recht verstehe auch in ev./kath. getrennt. Nur dass er sich in der Selbstbeschreibung offen gibt und auch für Nicht-Christen "anwählbar" ist


Ich sag doch Pseudoreligionskunde. Es wird so getan, als wäre es kein Religionsunterricht, es ist aber solcher.
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 22263

Beitrag(#1062488) Verfasst am: 11.08.2008, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es wird so getan, als wäre es kein Religionsunterricht...

Wo? Am Kopf kratzen

Es steht dick "Religionslehre" drüber, mit Hinweis Ev./Kath. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es Noten nicht für Frommsein gibt, sondern für Auseinandersetzung mit dem Lehrgegenstand (egal, wie man sich inhaltlich dazu stellt). Das entsprich dem, was Religionsunterricht auch sonst sein soll - er wird in Übereinstimmung mit den Auffassungen der Religionsgemeinschaft erteilt, aber nicht unter der Voraussetzung, dass die Schüler diese teilen. Etwas ungewöhnlich ist vielleicht der intensive Hinweis, dass auh Nichtchristen das Fach wählen können, aber das ist doch auch sonst gang und gäbe, könnte ich mir denken (war es jedenfalls an meiner Schule).
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 11.08.2008, 18:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1062495) Verfasst am: 11.08.2008, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vielmehr versteht sich das Fach in seinen Anforderungen, vergleichbar mit den anderen Gesellschaftswissenschaften, als ein Unterrichtsfach, in dem methodische Fähigkeiten (Textanalyse, Denken in geschichtlich-gesellschaftlichen Zusammenhängen, Dialog, kritische Auseinander­setzung mit eigenen und fremden Positionen) und inhaltliche Kenntnisse vermittelt werden. Nur so kann der Religionsunterricht ein benotbares Unterrichtsfach sein.

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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1062497) Verfasst am: 11.08.2008, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Vielmehr versteht sich das Fach in seinen Anforderungen, vergleichbar mit den anderen Gesellschaftswissenschaften, als ein Unterrichtsfach, in dem methodische Fähigkeiten (Textanalyse, Denken in geschichtlich-gesellschaftlichen Zusammenhängen, Dialog, kritische Auseinander­setzung mit eigenen und fremden Positionen) und inhaltliche Kenntnisse vermittelt werden. Nur so kann der Religionsunterricht ein benotbares Unterrichtsfach sein.

Ja ... und?
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Misterfritz
mini - mal



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Beitrag(#1062546) Verfasst am: 11.08.2008, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Es geht dabei um das Westfalenkolleg in Dortmund...
das ist erwachsenenbildung. teilnehmer/studierende und bildungsträger schliessen einen vertrag ab. und mit dieser unterschrift akzeptiert der studierende auch die unterrichtsfächer.
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Gott_der_Luecke
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Beitrag(#1062571) Verfasst am: 11.08.2008, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Es geht dabei um das Westfalenkolleg in Dortmund...
das ist erwachsenenbildung. teilnehmer/studierende und bildungsträger schliessen einen vertrag ab. und mit dieser unterschrift akzeptiert der studierende auch die unterrichtsfächer.

Das heißt dann man kann zum Religionsunterricht als Erwachsener gezwungen werden, wenn man zur Schule gehen möchte? Ich finde so lange es kein religiöses Kolleg ist, muss man doch nicht mit sowas rechnen? Ich denke das ist doch als minderjähriger Schüler genau so. Wenns keine religiöse Schule ist, muss man nicht damit rechnen gezwungen zu werden...
Da ein Kolleg freiwillig ist, ist dem Kolleg also mehr erlaubt oder wie muss man das jetzt verstehen? Geschockt
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Misterfritz
mini - mal



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Beitrag(#1062588) Verfasst am: 11.08.2008, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Es geht dabei um das Westfalenkolleg in Dortmund...
das ist erwachsenenbildung. teilnehmer/studierende und bildungsträger schliessen einen vertrag ab. und mit dieser unterschrift akzeptiert der studierende auch die unterrichtsfächer.

Das heißt dann man kann zum Religionsunterricht als Erwachsener gezwungen werden, wenn man zur Schule gehen möchte? Ich finde so lange es kein religiöses Kolleg ist, muss man doch nicht mit sowas rechnen? Ich denke das ist doch als minderjähriger Schüler genau so. Wenns keine religiöse Schule ist, muss man nicht damit rechnen gezwungen zu werden...
Da ein Kolleg freiwillig ist, ist dem Kolleg also mehr erlaubt oder wie muss man das jetzt verstehen? Geschockt
jede private schule, und das ist ein kolleg, kann das selbst festlegen. wenn es einen stört, braucht man ja nicht dort studierender zu werden.
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Gott_der_Luecke
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Beitrag(#1062614) Verfasst am: 11.08.2008, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Es geht dabei um das Westfalenkolleg in Dortmund...
das ist erwachsenenbildung. teilnehmer/studierende und bildungsträger schliessen einen vertrag ab. und mit dieser unterschrift akzeptiert der studierende auch die unterrichtsfächer.

Das heißt dann man kann zum Religionsunterricht als Erwachsener gezwungen werden, wenn man zur Schule gehen möchte? Ich finde so lange es kein religiöses Kolleg ist, muss man doch nicht mit sowas rechnen? Ich denke das ist doch als minderjähriger Schüler genau so. Wenns keine religiöse Schule ist, muss man nicht damit rechnen gezwungen zu werden...
Da ein Kolleg freiwillig ist, ist dem Kolleg also mehr erlaubt oder wie muss man das jetzt verstehen? Geschockt
jede private schule, und das ist ein kolleg, kann das selbst festlegen. wenn es einen stört, braucht man ja nicht dort studierender zu werden.

Dieses Kolleg ist definitiv keine Privatschule. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine staatliche Schule handelt.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1062629) Verfasst am: 11.08.2008, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Dieses Kolleg ist definitiv keine Privatschule. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine staatliche Schule handelt.

Ja, aber wenn man der Homepage vertrauen kann, dann ist der Religionsunterricht dort weder verpflichtend noch konfessionsübergreifend noch heißt er "Religionskunde", sondern ganz normal "Religionslehre ev." bzw. "Religionslehre kath.". Es handelt sich also m.a.W. um ganz normalen Oberstufen-RU wie an jedem Gymnasium und jeder Gesamtschule auch. Schulterzucken
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1062634) Verfasst am: 11.08.2008, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
jede private schule, und das ist ein kolleg, kann das selbst festlegen. wenn es einen stört, braucht man ja nicht dort studierender zu werden.

Dieses Kolleg ist definitiv keine Privatschule. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine staatliche Schule handelt.

siehe dir mal die partner-liste an auf der seite an http://do.nw.schule.de/westfalenkolleg/ng/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=193 da steht das schul-ministerium NRW als partner. wäre das eine staatliche schule, dann wäre das ministerium oberster dienstherr.
ich war selbst auf einem kolleg in nrw, alle diese kollegs sind privater natur, zwar in unterschiedlicher trägerschaft, aber nie staatlich.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22263

Beitrag(#1062643) Verfasst am: 11.08.2008, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
jede private schule, und das ist ein kolleg, kann das selbst festlegen. wenn es einen stört, braucht man ja nicht dort studierender zu werden.

Dieses Kolleg ist definitiv keine Privatschule. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine staatliche Schule handelt.

siehe dir mal die partner-liste an auf der seite an http://do.nw.schule.de/westfalenkolleg/ng/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=193 da steht das schul-ministerium NRW als partner. wäre das eine staatliche schule, dann wäre das ministerium oberster dienstherr.
ich war selbst auf einem kolleg in nrw, alle diese kollegs sind privater natur, zwar in unterschiedlicher trägerschaft, aber nie staatlich.

Schulträger ist offenbar die Stadt Dortmund.
Das ist für die Frage aber auch völlig wurst, denn offensichtlich gibt es in Hinsicht auf Religionsunterricht dort KEINE Unterschiede zu sonstigen Oberstufen staatlicher Schulen.
GdL ist anscheinend schlicht einer Fehlinformation aufgesessen.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1062657) Verfasst am: 11.08.2008, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Dieses Kolleg ist definitiv keine Privatschule. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine staatliche Schule handelt.

Ja, aber wenn man der Homepage vertrauen kann, dann ist der Religionsunterricht dort weder verpflichtend noch konfessionsübergreifend noch heißt er "Religionskunde", sondern ganz normal "Religionslehre ev." bzw. "Religionslehre kath.". Es handelt sich also m.a.W. um ganz normalen Oberstufen-RU wie an jedem Gymnasium und jeder Gesamtschule auch. Schulterzucken


Nur wird er als "offen für alle" angepriesen, man will wohl missionieren.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1062665) Verfasst am: 11.08.2008, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Schulträger ist offenbar die Stadt Dortmund.
Das ist für die Frage aber auch völlig wurst, denn offensichtlich gibt es in Hinsicht auf Religionsunterricht dort KEINE Unterschiede zu sonstigen Oberstufen staatlicher Schulen.
GdL ist anscheinend schlicht einer Fehlinformation aufgesessen.
das entscheidende ist der vertrag, den studierende und schule schliessen. damit erkennt der studierende den lehrplan an, was immer der auch an unterricht enthält.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1062667) Verfasst am: 11.08.2008, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Dieses Kolleg ist definitiv keine Privatschule. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine staatliche Schule handelt.

Ja, aber wenn man der Homepage vertrauen kann, dann ist der Religionsunterricht dort weder verpflichtend noch konfessionsübergreifend noch heißt er "Religionskunde", sondern ganz normal "Religionslehre ev." bzw. "Religionslehre kath.". Es handelt sich also m.a.W. um ganz normalen Oberstufen-RU wie an jedem Gymnasium und jeder Gesamtschule auch. Schulterzucken


Nur wird er als "offen für alle" angepriesen, man will wohl missionieren.

Unerhört. Es dürfen auch andere mitspielen. Mit den Augen rollen
Darf ich darauf hinweisen, dass die Grundaufregung des Threads sich nicht auf diese Möglichkeit bezog, die es auch an meiner ganz normalen Schule gab, sondern auf die schlichte Falschinformation, dort sei RU verpflichtend?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1062670) Verfasst am: 11.08.2008, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Unerhört.


Mission an der Schule? Allerdings.
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