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Hat Deutschland eine Verfassung?
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Hat Deutschland eine Verfassung?
Ja
66%
 66%  [ 20 ]
Nein
16%
 16%  [ 5 ]
Glaube ja
3%
 3%  [ 1 ]
Glaube nein
0%
 0%  [ 0 ]
Weiß nicht
3%
 3%  [ 1 ]
Siehe Beitrag
10%
 10%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 30

Autor Nachricht
rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066408) Verfasst am: 16.08.2008, 16:22    Titel: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

Auch wenn einigen meine Umfragen auf den Sack gehen, hier noch eine, da sie zu einem anderen Thread gut paßt. Danach verspreche ich bis morgen keine weiteren Umfragen zu starten.

Irgendwo hier schwirrt die Frage "Ist Deutschland ein suveräner Staat?", passend dazu wäre die Frage "Hat Deutschland eine Verfassung?"

Beide Fragen werden im Internet sehr emotional diskutiert und viele meinen, Deutschland hat keine Verfassung. Gründe:

- Es heißt Grundgesetz und nicht Verfassung
- Das Grundgesetz wurde nicht durch Volksentscheid ratifiziert und das müssen Verfassungen
- Im Artikel 146 GG steht
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dort steht, daß dieses Grundgesetz bis zu dem Tag gilt bis eine Verfassung in Kraft tritt. Das ist der Beweis, daß wir keine Verfassung haben, da sie erst beschlossen werden muß. Oder doch nicht?

Wer keine Lust auf die Umfrage hat muß nicht abstimmen, kann also diskutieren, aber eine Unfrage bietet die Möglichkeit ein wenig anonym seine Meinung zu sagen.

Ich bringe das Thema deshalb zu Diskussion, da solche Behauptungen überall im Internet zu lesen sind.

Mein Standpunkt ist übrigens: Ja, das Grundgesetz ist die Verfassung. Ich sage es, damit nicht einer meint, daß ich die anderen frage und mich selbst zurück halte.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1066437) Verfasst am: 16.08.2008, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens besitzt D keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten des WKII. Ausnahme war der Friedensvertrag zwischen der UdSSR und der damaligen DDR. Offiziell gilt aber noch der WKII in D, jedoch unter einem lang anhaltenden Waffenstillstand. Somit existiert auch keine Verfassung, die nur unter einem souveränen Staat möglich wäre. Wäre D ein souveräner Staat, würde auch eine Verfassung notwändig. Bisher leben wir mit dem Grundgesetz, welches durch die Siegermächte aufdiktiert, und von den Gründern der BRD abgesegnet wurde.
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1066446) Verfasst am: 16.08.2008, 17:12    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:

- Das Grundgesetz wurde nicht durch Volksentscheid ratifiziert und das müssen Verfassungen


In welchem Gesetz steht das? Welche objektive Autorität hat das entschieden?
_________________
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1066449) Verfasst am: 16.08.2008, 17:15    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:

- Das Grundgesetz wurde nicht durch Volksentscheid ratifiziert und das müssen Verfassungen


In welchem Gesetz steht das? Welche objektive Autorität hat das entschieden?



http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
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Gruss: Sticky

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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066457) Verfasst am: 16.08.2008, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Bisher leben wir mit dem Grundgesetz, welches durch die Siegermächte aufdiktiert, und von den Gründern der BRD abgesegnet wurde.


Eigentlich war das anders. Das Grundgesetz wurde von den Gründen der Bundesrepublik Deutschland erstellt und wurde von den Siegermächten abgesegnet.

Hier ist übrigens das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm mit einigen Vorbehalten.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1066460) Verfasst am: 16.08.2008, 17:25    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:

- Das Grundgesetz wurde nicht durch Volksentscheid ratifiziert und das müssen Verfassungen


In welchem Gesetz steht das? Welche objektive Autorität hat das entschieden?



http://dejure.org/gesetze/GG/146.html


nein. Da steht nur, dass etwas von einer vom Volk ratifizierten Verfassung. Nicht, dass etwas, um eine Verfassung zu sein, vom Volk ratifiziert werden muss.

Ich meinte meine Frage auch eher internationaler. Wer hat wann bestimmt, dass Verfassungen ratifiziert sein müssen, um Verfassungen zu sein? Und wenn ja, mit welcher Definitionsmacht?
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1066461) Verfasst am: 16.08.2008, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Bisher leben wir mit dem Grundgesetz, welches durch die Siegermächte aufdiktiert, und von den Gründern der BRD abgesegnet wurde.


Eigentlich war das anders. Das Grundgesetz wurde von den Gründen der Bundesrepublik Deutschland erstellt und wurde von den Siegermächten abgesegnet.

Hier ist übrigens das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm mit einigen Vorbehalten.


Verlegen Hast recht, war anders rum! Jedenfalls ging es nicht ohne Siegermächte, und eine offizielle Souveränität existiert für D bis heute nicht.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1066473) Verfasst am: 16.08.2008, 17:34    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

Ich meinte meine Frage auch eher internationaler. Wer hat wann bestimmt, dass Verfassungen ratifiziert sein müssen, um Verfassungen zu sein?


Dann hätten wohl die wenigsten Staaten eine Verfassung.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066475) Verfasst am: 16.08.2008, 17:37    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ich meinte meine Frage auch eher internationaler. Wer hat wann bestimmt, dass Verfassungen ratifiziert sein müssen, um Verfassungen zu sein? Und wenn ja, mit welcher Definitionsmacht?


Es ist die Meinung die man im Internet lesen kann, weshalb es als Grund gegen das GG genannt wird.

Es stimmt schon, daß die Verfassung in einer Demokratie vom Volk abgesegnet werden muß, aber es muß nicht immer durch eine Volksabstimmung sein.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1066483) Verfasst am: 16.08.2008, 17:51    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:

Es stimmt schon, daß die Verfassung in einer Demokratie vom Volk abgesegnet werden muß, aber es muß nicht immer durch eine Volksabstimmung sein.


Du verstehst offenbar die Intention meiner Frage nicht: Wenn dem so wäre, welche objetkive Autorität hat das bestimmt??

Und wen dem tatsächlich so wäre, müsste es ja jede Generation eine neue Abstimmung geben, damit die Verfassung ihre Legitimation behält.
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1066487) Verfasst am: 16.08.2008, 17:55    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:

Ich meinte meine Frage auch eher internationaler. Wer hat wann bestimmt, dass Verfassungen ratifiziert sein müssen, um Verfassungen zu sein?


Dann hätten wohl die wenigsten Staaten eine Verfassung.

Dem schließe ich mich an, denn schließlich ist die Annahme von Verfassungen in der Geschichte sehr unterschiedlich erfolgt. Meist waren es parlamentarische Versammlungen, Nationalversammlungen bzw. Parlamente, die Verfassungen erarbeitet und angenommen haben. Volksabstimmungen hat es längst nicht immer gegeben.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066489) Verfasst am: 16.08.2008, 18:01    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Du verstehst offenbar die Intention meiner Frage nicht: Wenn dem so wäre, welche objetkive Autorität hat das bestimmt??


Wenn das nur reine rhetorische Frage ist, dann war meine Antwort falsch, wenn sie nicht rhetorisch gemeint war, dann ergibt sich die Antwort aus den Antworten. Entweder es wird behauptet oder es wird vorausgesetzt. Es wird von der Staatengemeinschaft vorausgesetzt, daß demokratische Staaten ihre Verfassung vom Volk absegnen. Allerdings nicht unbedingt direkt über Volksabstimmung und nicht von jeder Generation, sondern auch durch Repräsentanten oder allgemeine Akzeptanz. Auf der anderen Seite wird von bestimmten Kreisen behauptet, daß das GG keine Verfassung ist, weil es nicht vom Volk direkt abgesegnet wurde (als rechtlichen Beweis wird Artikel 146 gebracht).


Zuletzt bearbeitet von rk72 am 16.08.2008, 18:03, insgesamt einmal bearbeitet
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1066490) Verfasst am: 16.08.2008, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Genaugenommen hat Deutschland keine Verfassung, allerdings ist es mMn verfehlt, noch in gegenwärtiger Zeit beim Grundgesetz von einem "Provisorium" zu sprechen. In der Nachkriegszeit wurde das GG zunehmend als Grundlage einer neuen politischen Selbstverwirklichung der Deutschen im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Ordnung verstanden. Und somit hat es unbestritten Verfassungsrang, besonders nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.
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Der Spielverderber
..etwas verwirrt



Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1294

Beitrag(#1066507) Verfasst am: 16.08.2008, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frag mich einfach was der Sinn einer Verfassung ist wenn der Staat sie nach belieben auser Kraft setzen oder ignorieren kann? So wird beim Wehr-/Zivildienst das Recht auf körperliche Unversehrtheit freie Meinungsäusserung, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc. eingeschränkt.
Von anderen Datenschutzangelegenheiten wollen wir mal garnicht reden Mit den Augen rollen
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Iä! Iä! Allahu fhtagn!
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066534) Verfasst am: 16.08.2008, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spielverderber hat folgendes geschrieben:
Ich frag mich einfach was der Sinn einer Verfassung ist wenn der Staat sie nach belieben auser Kraft setzen oder ignorieren kann? So wird beim Wehr-/Zivildienst das Recht auf körperliche Unversehrtheit freie Meinungsäusserung, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc. eingeschränkt.
Von anderen Datenschutzangelegenheiten wollen wir mal garnicht reden Mit den Augen rollen


Ok, eine Kritik ist berechtig. Welchen Schutz gegen die Willkür des Staates bietet eine Verfassung, wenn der Staat legal das Recht hat sie zu ändern. Das ist aber eigentlich ein anderes Thema.

Ignorieren kann der Staat die Verfassung nicht. Zumindest nicht in einem demokratischen Staat. In Deutschland kann zwar zu leicht das GG geändert werden, aber man hält sich eigentlich dran. Manchmal glaubt man, daß man ein Recht hat und dann klärt man das über das Bundesverfassungs-Gericht. Aber nur weil man auf der einen Seite das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf der anderen Seite zum Bund muß, hebt sich das nicht auf. Das GG kann sich auch zum Teil widersprechen. Da gibt es auch ein Fachbegriff für, der fällt mir aber nicht ein. Und außerdem steht öfters: das Nähere regelt ein Gesetz. .
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1066572) Verfasst am: 16.08.2008, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hm...da habe ich auch noch eine Frage, ist es nicht so, dass nicht einfach eine Bundestagsmehrheit das Grundgesetz einfach ändern kann? So viel ich denke zu wissen, sind hierzu 2/3 der Stimmen im Bundestag erforderlich, und 2/3 der Stimmen im Bundesrat, was doch in der Regel bedeutet, dass sich die großen Volksparteien einig sein müssen, oder liege ich da falsch?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1066633) Verfasst am: 16.08.2008, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die deutsche Verfassung heisst "Grundgesetz"! Basta! Alles Andere ist eigentlich ein Erguss typisch deutscher Befindlichkeiten, politisch-ideologisches Geschwurbel. Ich sehe das eher pragmatisch: Das Grundgesetz sieht aus wie eine Verfassung, riecht wie eine Verfassung und schmeckt wie eine Verfassung, also sehe ich keinerlei Grund das nicht auch so zu nennen, bundesdeutsche Nachkriegs political correctness hin, bundesdeutsche Nachkriegs political correctness her... zwinkern

Gruss, Bernie
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066636) Verfasst am: 16.08.2008, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Boa, so energisch hab ich dich ja noch nie erlebt Geschockt
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1066655) Verfasst am: 16.08.2008, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich sollte laut GG das deutsche Volk sich eine Verfassung nach einer Wiedervereinigung geben, doch das unterblieb. Nachteil der, dasd dem Volk die Chance der Selbstbestimmung wenigstens in einer Sache, auch da genommen wurde. Nicht so gut das.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066683) Verfasst am: 16.08.2008, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Eigentlich sollte laut GG das deutsche Volk sich eine Verfassung nach einer Wiedervereinigung geben, doch das unterblieb. Nachteil der, dasd dem Volk die Chance der Selbstbestimmung wenigstens in einer Sache, auch da genommen wurde. Nicht so gut das.


Ach, ich bin eigentlich froh darüber, denn mit dieser Verfassung kann ich leben. Wenn überhaupt, dann gäbe es zwei, drei oder vier Artikel die ich hinzufügen würde, aber ansonsten bin ich mit den Grundrechten wie auch Staatsform und vor allem mit dem föderalen System glücklich. Ich bin somit derjenige der die Verfassung durch Akzeptanz ratifiziert hat.

Allerdings befürchte ich, daß falls man die frei zur Ratifizierung gegeben hätte, zu viele sie aus eigennützigen Gründen abgelehnt hätte. Viele würden nicht das Gesamtergebnis sehen, sondern Eigeninteressen verfolgen. Das hätte dazu führen können, daß an dem GG herumgemurkst hätte, damit alle glücklich sind.

Letztendlich gebe ich dir Recht, es ist besser wenn eine Verfassung vom Volk ratifiziert wird, aber das GG hat sich bewehrt, also warum ändern. Wer hat das schon. Wir konnten 45 Jahre unsere Verfassung testen. Dan haben wir sie für gut befunden.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#1066703) Verfasst am: 17.08.2008, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Thread wegen akuter ansteckender Verblödung geschlossen.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1066707) Verfasst am: 17.08.2008, 00:07    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Auch wenn einigen meine Umfragen auf den Sack gehen, hier noch eine


Ok. Wie bewertet Ihr rk72s Auftreten und seine Umfragen hier im FGH?

a) geht mir tierisch auf den Sack

b) juckt mich nicht

c) find ich interessant

d) ich bin genau seiner Auffassung und werde sein Freund


Bitte abstimmen!!

zwinkern
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"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066709) Verfasst am: 17.08.2008, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

A.
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Antidogmatiker
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Anmeldungsdatum: 29.02.2008
Beiträge: 330

Beitrag(#1066730) Verfasst am: 17.08.2008, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Das GG kann sich auch zum Teil widersprechen.

Was macht das Bundesverfassungsgericht eigentlich in so einem Fall?
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1066732) Verfasst am: 17.08.2008, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

So auslegen, dass es keinen Widerspruch mehr gibt.

Im Übrigen stehen Einschränkungen der Grundrechte nicht unbedingt im Widerspruch zu den Grundrechten selber.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1066736) Verfasst am: 17.08.2008, 01:46    Titel: Re: Hat Deutschland eine Verfassung? Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
Auch wenn einigen meine Umfragen auf den Sack gehen, hier noch eine


Ok. Wie bewertet Ihr rk72s Auftreten und seine Umfragen hier im FGH?

a) geht mir tierisch auf den Sack

b) juckt mich nicht

c) find ich interessant

d) ich bin genau seiner Auffassung und werde sein Freund


Bitte abstimmen!!

zwinkern


Mach halt eine richtige Umfrage draus! zwinkern
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1066751) Verfasst am: 17.08.2008, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
A.


A. gibt's nicht....bloss a), b), c) oder d)....
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1066777) Verfasst am: 17.08.2008, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Verfassung mag sich ja vielleicht bewährt haben, nicht jedoch die sie nutzenden Politiker. Was nutzt die beste V., wenn sie denn von der Exekutive systematisch ausgehöhlt wird?! Das sollte eigentlich klar sein.
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Reichling
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 37

Beitrag(#1067867) Verfasst am: 18.08.2008, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
- Es heißt Grundgesetz und nicht Verfassung

Für den Namen "Grundgesetz" haben sich die Mitglieder des parlamentarischen Rates entschieden, weil sie damit das provisorische der Vefassung herausstellen wollten. Man glaubte 1949 noch, dass innerhalb von vier Jahren die kommunistischen Staaten zusammenbrechen und dann der Wiedervereinigung Deutschlands nichts mehr entgegensteht. Dass es 40 Jahre dauern würde, konnte sich damals niemals vorstellen. In dieser langen Zeit hat sich das Grundgesetz als unsere Verfassung bewährt. Es gab im Bundestag keine Mehrheit, es durch eine andere Verfassung zu ersetzen.
Übrigens, auch die Niederland und die skandinavischen Staaten haben keine Verfassung, sondern Grundgesetze.
Zitat:

- Das Grundgesetz wurde nicht durch Volksentscheid ratifiziert und das müssen Verfassungen

Sollte das stimmen, dann hat Deutschland noch nie eine Verfassung gehabt. Wann war die Volksabstimmung über die Reichsverfassung von 1871? Wann war die Volksabstimmung über die Weimarer Verfassung? Es gab keine. Die kanadische Verfassung wurde vom britischen Parlament erlassen.
Zitat:

- Im Artikel 146 GG steht
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht aber nicht drin, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Die Weimarer Verfassung wurde in der NS-Zeit nach und nach vollständig ausgehebelt. Sie verlor dadurch ihren Charakter als deutsche Verfassung. Mit Art. 146 GG ist sichergestellt, dass unsere derzeitige Verfassung nur durch eine andere demokratisch legitimierte Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch den Federstrich eines Diktators beseitig werden kann.
Solange keine neue Verfassung beschlossen wird, gilt eben das Grundgesetz.
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Montaigne
mit dem anderen Blick



Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 86
Wohnort: Atelier

Beitrag(#1068417) Verfasst am: 19.08.2008, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Schulterzucken Ich verstehe die Diskussion nicht. Es ist doch egal ob man das Gesetz Verfassung oder Grundgesetz nennt, solange dieser Text im Prinzip (es ist natürlich legitim, auch dieses Gesetz von Zeit zu Zeit auf demokratische Weise zu ändern) von allen akzeptiert wird und sich alle an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht halten. Die Frage, ob über dieses Gesetz hätte abgestimmt werden sollen nach der Wiedervereinigung, halte ich für wichtig. Aber dafür ist es jetzt zu spät und man muß den Status quo einfach anerkennen oder eben, falls einem dies oder das am Text nicht passt, versuchen ihn zu ändern oder etwas hinzuzufügen.
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