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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1083131) Verfasst am: 09.09.2008, 07:58 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden! |
Ganz im Gegenteil. Der Arzt hat eine Medaille verdient.
Humanistisch denkende Ärzte nehmen ausschließlich den Willen des Patienten als Maßstab ihres Handelns. Diesen Willen zu vergewaltigen und dabei die Hilflosigkeit des Patienten auszunutzen, ist was für feige und fundamentalistische Ärzte.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26455
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1083186) Verfasst am: 09.09.2008, 10:48 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden! |
Ganz im Gegenteil. Der Arzt hat eine Medaille verdient.
Humanistisch denkende Ärzte nehmen ausschließlich den Willen des Patienten als Maßstab ihres Handelns. Diesen Willen zu vergewaltigen und dabei die Hilflosigkeit des Patienten auszunutzen, ist was für feige und fundamentalistische Ärzte. |
[satire] Ich frage mich gerade, inwieweit es ethisch vertretbar ist, die Fremdblut-Marotte zu benutzen, diese ZJs zu dezimieren, aber wenn sogar die "humanistisch denkenden Ärzte" das so halten, dann muss das schon in Ordnung sein. Praktisch, so eine Verfügung, und schlau diese Humanisten.[/satire]
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1083202) Verfasst am: 09.09.2008, 11:34 Titel: |
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Ich verstehe euch nicht.
Was soll denn zählen wenn es um das eigene Leben geht? Der Wille eines jeden selbst oder irgendwelche von anderen aufgestellten Prinzipien? Sollen Leute, die den Freitod gesucht haben, wieder verdammt werden? Soll dann ein Ärztekodex oder gar das "moralischere" Gewissen des Arztes wichtiger sein als eine Patientenverfügung ?
Nein, da kann es nur eins geben: Völlige Entscheidungsfreiheit des einzelnen Betroffenen.
Alles andere ist Diktatur.
Und ja, wer das Eine will, muss das Andere mögen. Natürlich ist dann ggf. auch der Tod des Patienten zu respektieren.
Völlig unabhängig davon, ob es Zeugen Jehova sind oder Atheisten.
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musikdusche reflektierender User
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 896
Wohnort: Düsseldorf
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(#1083203) Verfasst am: 09.09.2008, 11:38 Titel: |
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Angenommen, eine Person mit Selbstmordabsichten steht auf dem Brückengeländer und will sich runterstürzen. Und jetzt komme ich dazu und kann diese Person mit Gewalt davon abhalten. Ich würde doch vermutlich dafür keine Haftstrafe wegen Körperverletzung bekommen. Und zwar doch deswegen, weil wir den Selbstmörder in der Brückensituation nicht für voll nehmen. Die Frage stellt sich bei mir in Bezug auf die ZJ dann so: Können wir die ZJ für voll nehmen? Oder sind deren ggf. lebensbedrohlichen Glaubensinhalte mit einer geistigen Umnachtung zu vergleichen, so dass man sich über deren Entscheidungen hinwegsetzen darf?
Ich tendiere dazu, folgendes Kriterium anzulegen: Wenn ein bestimmter Wille dauerhaft geäußert wird und nicht nur aus einer Situation heraus gehandelt wird, ist dieser Wille zu respektieren. Das bedeutet für die ZJ, dass der Arzt die Bluttransfusion unterlassen müsste; und leider in letzter Konsequenz auch, dass ich den Selbstmörder springen lassen muss, wenn ich davon ausgehen kann, dass er schon seit Jahren diesen Wunsch hegt.
Dies würde natürlich nicht für Minderjährige gelten. Falls ZJ-Eltern bei ihrem Kind im Bedarfsfall eine Bluttransfusion verhindern wollen, gehört denen das Sorgerecht entzogen.
_________________ Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn Andere ihn begehen. (Lichtenberg)
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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(#1083211) Verfasst am: 09.09.2008, 11:51 Titel: |
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musikdusche hat folgendes geschrieben: | Ich tendiere dazu, folgendes Kriterium anzulegen: Wenn ein bestimmter Wille dauerhaft geäußert wird und nicht nur aus einer Situation heraus gehandelt wird, ist dieser Wille zu respektieren. Das bedeutet für die ZJ, dass der Arzt die Bluttransfusion unterlassen müsste; und leider in letzter Konsequenz auch, dass ich den Selbstmörder springen lassen muss, wenn ich davon ausgehen kann, dass er schon seit Jahren diesen Wunsch hegt.
Dies würde natürlich nicht für Minderjährige gelten. Falls ZJ-Eltern bei ihrem Kind im Bedarfsfall eine Bluttransfusion verhindern wollen, gehört denen das Sorgerecht entzogen. |
Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Die Tragik des Ganzen liegt ja aber darin begründet, dass gerade ZJ sich streng abschirmen bzw. schon als kleine Kinder streng abgeschirmt werden und mithin einigermaßen schutzlos der Gehirnwäsche ausgesetzt sind. Eigentlich wäre es angesagt, den ZJ zu verbieten, ihren Leuten solchen lebensgefährlichen Unsinn einzutrichtern. Leider können sie sich aber auf die Religionsfreiheit berufen, die letztlich also höher bewertet wird als Menschenleben. So oder so stellt sich die Frage, ob man einen bestimmten Willen immer dann zu respektieren hätte, wenn er "dauerhaft geäußert" wird (wie will man das eigentlich nachvollziehen?) - oder ob man nicht auch berücksichtigen muss, unter welchen (besonderen?) Umständen er zustandegekommen ist?
Tja, schwierig.
_________________ "Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26455
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1083216) Verfasst am: 09.09.2008, 11:54 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Ich verstehe euch nicht.
Was soll denn zählen wenn es um das eigene Leben geht? Der Wille eines jeden selbst oder irgendwelche von anderen aufgestellten Prinzipien? Sollen Leute, die den Freitod gesucht haben, wieder verdammt werden? Soll dann ein Ärztekodex oder gar das "moralischere" Gewissen des Arztes wichtiger sein als eine Patientenverfügung ?
.......... |
Der Freitod ist insofern ein schlechtes Beispiel und hat mit dem Thema nichts zu tun, als die Leute, die mit hohem Blutverlust ins Krankenhaus eingeliefert werden, normalerweise nicht sterben wollen. Diese Patientenverfügung, um die es hier geht, wird normalerweise unter religiösem Druck ausgestellt und man kann nicht davon ausgehen, dass die, wenn der betroffene Patient im Notfall bei Bwwusstsein wäre, unter der unmittelbaren Todesdrohung noch genauso gefällt würde:
Dem Vater eines Schulfreundes ist in den 60er Jahren als Chirurg mehrmals mit Anklage wegen Körperverletzung gedroht worden, immer von Kirchenfuzzis, nie von den ZJs, die er mit einer Transfusion am Leben erhalten hat.
Tolle Prinzipien. Aber was machst Du mit deinem Gewissen, wenn Du weißt, dass die Verfügung aufgrund einer Hausiererlüge entstanden ist und dass außerdem der Wille weiterzuleben existiert.
Lässt Du den Menschen sterben, weil er das ja gewollt hat?
Dann lässt Du wahrscheinlich auch einen Blinden, weil er eben deine Hilfe abgelehnt hat, in den offenen Kanalisationsschacht laufen.
fwo
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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(#1083223) Verfasst am: 09.09.2008, 12:01 Titel: |
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fwohlgemuth hat folgendes geschrieben: | Der Freitod ist insofern ein schlechtes Beispiel und hat mit dem Thema nichts zu tun, als die Leute, die mit hohem Blutverlust ins Krankenhaus eingeliefert werden, normalerweise nicht sterben wollen. |
Außerdem gibt es m.W. keine in Deutschland zugelassene Religionsgemeinschaft, die zum Freitod aufrufen würde bzw. dürfte - an dem Punkt wäre wahrscheinlich auch die breitesmögliche Auslegung der Religionsfreiheit irgendwann zuende. Daher geht der Freitodentscheidung doch i.d.R. eine höchst individuelle "Willensbildung" voraus.
_________________ "Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1083259) Verfasst am: 09.09.2008, 13:09 Titel: |
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musikdusche hat folgendes geschrieben: | Angenommen, eine Person mit Selbstmordabsichten steht auf dem Brückengeländer und will sich runterstürzen. Und jetzt komme ich dazu und kann diese Person mit Gewalt davon abhalten. Ich würde doch vermutlich dafür keine Haftstrafe wegen Körperverletzung bekommen. |
Darum ging es mir nicht.
Es wäre vielleicht wirklich besser gewesen, dass mit dem Freitod nicht erst einzuführen.
Ich hatte es lediglich angeführt um zu zeigen, was auf Grund der Befolgung "höheren" Willens früher mal üblich war und das solche Kriterien heute nicht mehr herangezogen werden dürfen. Egal ob der höhere Wille von einem Gott oder von vielen Göttern in Weiß kommt.
Hier im Thread geht es um das Arzt - Patient - Verhältnis, um die Anerkennung des Willens des Patienten als alleinige Richtschnur.
Das befürworte ich zu 100%.
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sponor registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.05.2008 Beiträge: 1712
Wohnort: München
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(#1083267) Verfasst am: 09.09.2008, 13:19 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | musikdusche hat folgendes geschrieben: | Angenommen, eine Person mit Selbstmordabsichten steht auf dem Brückengeländer und will sich runterstürzen. Und jetzt komme ich dazu und kann diese Person mit Gewalt davon abhalten. Ich würde doch vermutlich dafür keine Haftstrafe wegen Körperverletzung bekommen. |
Darum ging es mir nicht.
Es wäre vielleicht wirklich besser gewesen, dass mit dem Freitod nicht erst einzuführen.
Ich hatte es lediglich angeführt um zu zeigen, was auf Grund der Befolgung "höheren" Willens früher mal üblich war und das solche Kriterien heute nicht mehr herangezogen werden dürfen. Egal ob der höhere Wille von einem Gott oder von vielen Göttern in Weiß kommt.
Hier im Thread geht es um das Arzt - Patient - Verhältnis, um die Anerkennung des Willens des Patienten als alleinige Richtschnur.
Das befürworte ich zu 100%. |
Seit ich die Aussage eines Palliativmediziners gelesen habe, dass die meisten Patienten -- nachdem ihnen ihre Schmerzen erstmal genommen worden waren -- gar nicht mehr unbedingt sterben wollten, bin ich viel vorsichtiger geworden was "Anerkennung des Willens des Patienten als alleinige Richtschnur" anbelangt. Erfordert das nicht einen wirklich mündigen, also umfassend informierten und bestmöglich (v.a. hinsichtlich Schmerzbekämpfung) behandelten Patienten?
_________________ Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1083282) Verfasst am: 09.09.2008, 13:33 Titel: |
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Wenn 18jährigen abverlangt wird, nötigenfalls ihr Leben für die Interessen anderer (z.B. des Staates) zu opfern (Wehrdienst), kann man denen doch wohl kaum absprechen, auch ohne besondere Mündigkeitsprüfung über sich selbst zu entscheiden.
Natürlich muss auch die Palliativmedizin ausgebaut und über sie informiert werden. Inwieweit der jeweilige Einzelne dann aber darauf zurückgreift, ist seine Sache.
Ansonsten stehe solchen Aussagen von Palliativmedizinern aber auch kritisch gegenüber. Immerhin ist das ein Riesengeschäft, das man sich nicht so leicht versauen lassen möchte. Da halte ich Tendenzen in der Bewertung und Wiedergabe von Patientenmeinungen für wahrscheinlich.
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sponor registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.05.2008 Beiträge: 1712
Wohnort: München
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(#1083304) Verfasst am: 09.09.2008, 13:54 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Wenn 18jährigen abverlangt wird, nötigenfalls ihr Leben für die Interessen anderer (z.B. des Staates) zu opfern (Wehrdienst), kann man denen doch wohl kaum absprechen, auch ohne besondere Mündigkeitsprüfung über sich selbst zu entscheiden. | Nun, das ist ja inzwischen zum Glück von großer Freiwilligkeit geprägt. Ansonsten sehe ich nicht recht den Zusammenhang...
Zitat: | Natürlich muss auch die Palliativmedizin ausgebaut und über sie informiert werden. Inwieweit der jeweilige Einzelne dann aber darauf zurückgreift, ist seine Sache. |
Nein -- eigentlich gehört eine angemessene Schmerzbehandlung zu den ärztlichen Pflichten. Bei einer Blinddarm-OP z.B. verlangt auch niemand, dass die beste (meinetwegen minimal-invasive) Therapie nur denjenigen Patienten zugute kommt, die zufälligerweise schon davon gehört haben. (Ich weiß auch, dass es faktisch sehr oft darauf hinausläuft.)
Zitat: | Ansonsten stehe solchen Aussagen von Palliativmedizinern aber auch kritisch gegenüber. Immerhin ist das ein Riesengeschäft, das man sich nicht so leicht versauen lassen möchte. Da halte ich Tendenzen in der Bewertung und Wiedergabe von Patientenmeinungen für wahrscheinlich. |
SCNR: Hingegen sind die Preis von Dignitas (~5900€?) ausschließlich der großen Menschenfreundschaft geschuldet.
_________________ Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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Sektenausstieg registrierter User
Anmeldungsdatum: 10.02.2008 Beiträge: 48
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083411) Verfasst am: 09.09.2008, 17:21 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden! |
Ganz im Gegenteil. Der Arzt hat eine Medaille verdient.
Humanistisch denkende Ärzte nehmen ausschließlich den Willen des Patienten als Maßstab ihres Handelns. Diesen Willen zu vergewaltigen und dabei die Hilflosigkeit des Patienten auszunutzen, ist was für feige und fundamentalistische Ärzte. |
wenn jemand aufgrund einer gehirnwäsche auf lebensrettende maßnahmen verzichten will respektiert der arzt nicht den willen des patienten, sondern er vollzieht sterbehilfe.
sterbehilfe sollte nie von einem arzt allein beschlossen werden und schon garnicht so kurzfristig wie im geschilderten beispiel.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1083452) Verfasst am: 09.09.2008, 18:32 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | spaghettus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden! |
Ganz im Gegenteil. Der Arzt hat eine Medaille verdient.
Humanistisch denkende Ärzte nehmen ausschließlich den Willen des Patienten als Maßstab ihres Handelns. Diesen Willen zu vergewaltigen und dabei die Hilflosigkeit des Patienten auszunutzen, ist was für feige und fundamentalistische Ärzte. |
wenn jemand aufgrund einer gehirnwäsche auf lebensrettende maßnahmen verzichten will respektiert der arzt nicht den willen des patienten, sondern er vollzieht sterbehilfe.
sterbehilfe sollte nie von einem arzt allein beschlossen werden und schon garnicht so kurzfristig wie im geschilderten beispiel. |
Sterbehilfe ist doch nur gegeben, wenn der Wille zum Sterben da ist. Und der ist nicht da, wenn jemand einfach nur nicht behandelt werden will.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083456) Verfasst am: 09.09.2008, 18:40 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | spaghettus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden! |
Ganz im Gegenteil. Der Arzt hat eine Medaille verdient.
Humanistisch denkende Ärzte nehmen ausschließlich den Willen des Patienten als Maßstab ihres Handelns. Diesen Willen zu vergewaltigen und dabei die Hilflosigkeit des Patienten auszunutzen, ist was für feige und fundamentalistische Ärzte. |
wenn jemand aufgrund einer gehirnwäsche auf lebensrettende maßnahmen verzichten will respektiert der arzt nicht den willen des patienten, sondern er vollzieht sterbehilfe.
sterbehilfe sollte nie von einem arzt allein beschlossen werden und schon garnicht so kurzfristig wie im geschilderten beispiel. |
Sterbehilfe ist doch nur gegeben, wenn der Wille zum Sterben da ist. Und der ist nicht da, wenn jemand einfach nur nicht behandelt werden will. |
stimmt. aber wie würdest du das nennen was der arzt macht?
was wäre eigentlich, wenn der patient ein 8-jähriger junge wär?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1083458) Verfasst am: 09.09.2008, 18:45 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
stimmt. aber wie würdest du das nennen was der arzt macht? |
Seinen Job. Er ist Arzt, kein Weltverbesserer.
Zitat: | was wäre eigentlich, wenn der patient ein 8-jähriger junge wär? |
Ein Kind ist da doch noch nicht entscheidungsbefugt, da würden die Eltern entscheiden.
Man könnte nur das Jugendamt verständigen, die Eltern also von ihrem Recht der Entscheidung befreien.
Dürfte bei den Zeugen sicher auch mal vorkommen.
Man hätte auch die Frau von den Zeugen einem Vormund unterstellen können, aber nur, wenn sie selbst keine Entscheidung "gesunden Geistes" (?) hätte treffen können.
Aber nur weil dir ihre Entscheidung nicht gefällt heißt nicht, dass man die Entscheidungsfreiheiten von Menschen und Eltern deshalb automatisch beschneiden muss.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083463) Verfasst am: 09.09.2008, 18:54 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
stimmt. aber wie würdest du das nennen was der arzt macht? |
Seinen Job. Er ist Arzt, kein Weltverbesserer. |
das sehe ich anders:
http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak5/igm/g47/bauerhip.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Deklaration_des_Welt%C3%A4rztebundes
Zitat: | Zitat: | was wäre eigentlich, wenn der patient ein 8-jähriger junge wär? |
Ein Kind ist da doch noch nicht entscheidungsbefugt, da würden die Eltern entscheiden.
Man könnte nur das Jugendamt verständigen, die Eltern also von ihrem Recht der Entscheidung befreien.
Dürfte bei den Zeugen sicher auch mal vorkommen.
Man hätte auch die Frau von den Zeugen einem Vormund unterstellen können, aber nur, wenn sie selbst keine Entscheidung "gesunden Geistes" (?) hätte treffen können.
Aber nur weil dir ihre Entscheidung nicht gefällt heißt nicht, dass man die Entscheidungsfreiheiten von Menschen und Eltern deshalb automatisch beschneiden muss. |
stimmt, aber der arzt sollte bei höherstellung des patientenwillens über seine pflicht, leben zu retten seinen beruf an den nagel hängen, denn dann hätte er ihn verfehlt.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1083465) Verfasst am: 09.09.2008, 18:56 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
stimmt, aber der arzt sollte bei höherstellung des patientenwillens über seine pflicht, leben zu retten seinen beruf an den nagel hängen, denn dann hätte er ihn verfehlt. |
Mir gefällt diese Darstellung und Ansprüche an den Arztberuf gar nicht.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083467) Verfasst am: 09.09.2008, 18:59 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
stimmt, aber der arzt sollte bei höherstellung des patientenwillens über seine pflicht, leben zu retten seinen beruf an den nagel hängen, denn dann hätte er ihn verfehlt. |
Mir gefällt diese Darstellung und Ansprüche an den Arztberuf gar nicht. |
und mir nicht das verbluten lassen wegen eines patientenwillens, der alles mögliche aber nicht frei ist.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1083474) Verfasst am: 09.09.2008, 19:15 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
stimmt, aber der arzt sollte bei höherstellung des patientenwillens über seine pflicht, leben zu retten seinen beruf an den nagel hängen, denn dann hätte er ihn verfehlt. |
Mir gefällt diese Darstellung und Ansprüche an den Arztberuf gar nicht. |
und mir nicht das verbluten lassen wegen eines patientenwillens, der alles mögliche aber nicht frei ist. |
Der Arzt hatte keine andere Wahl. Ein Gutachter hätte diese Frau nie als unzurechnungsfähig eingestuft.
Mah Scheiße sein, is aber so.
Das ist aber nicht die Schuld vom Arzt. Er hat korrekt gehandelt. Manchen Leuten kann man nicht helfen.
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musikdusche reflektierender User
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 896
Wohnort: Düsseldorf
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(#1083477) Verfasst am: 09.09.2008, 19:23 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | und mir nicht das verbluten lassen wegen eines patientenwillens, der alles mögliche aber nicht frei ist. | Wie könntest du zeigen (für die Allgemeinheit nachvollziehbar), dass dieser Patientenwille tatsächlich nicht frei ist?
_________________ Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn Andere ihn begehen. (Lichtenberg)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083558) Verfasst am: 09.09.2008, 21:54 Titel: |
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musikdusche hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | und mir nicht das verbluten lassen wegen eines patientenwillens, der alles mögliche aber nicht frei ist. | Wie könntest du zeigen (für die Allgemeinheit nachvollziehbar), dass dieser Patientenwille tatsächlich nicht frei ist? |
die begründung für die ablehnung von fremdblut ist allein religiös bedingt. kein freier wille.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083564) Verfasst am: 09.09.2008, 21:59 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
stimmt, aber der arzt sollte bei höherstellung des patientenwillens über seine pflicht, leben zu retten seinen beruf an den nagel hängen, denn dann hätte er ihn verfehlt. |
Mir gefällt diese Darstellung und Ansprüche an den Arztberuf gar nicht. |
und mir nicht das verbluten lassen wegen eines patientenwillens, der alles mögliche aber nicht frei ist. |
Der Arzt hatte keine andere Wahl. Ein Gutachter hätte diese Frau nie als unzurechnungsfähig eingestuft.
Mah Scheiße sein, is aber so. | sicher hatte er eine andere wahl. er hätte riskieren können ihr leben zu retten und wegen körperverletzung angezeigt zu werden. die anklage wäre erfolglos geblieben!
Zitat: | Das ist aber nicht die Schuld vom Arzt. Er hat korrekt gehandelt. Manchen Leuten kann man nicht helfen. |
juristisch korrekt aber ethisch falsch! deinen letzten satz empfinde ich als reichlich zynisch.
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#1083572) Verfasst am: 09.09.2008, 22:05 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | die begründung für die ablehnung von fremdblut ist allein religiös bedingt. kein freier wille. |
Ablehnung ist immer irgendwie begründet, oft auch weltanschaulich. Ich mag Religion auch nicht, aber willst du wirklich dass jemand der religiös ist, entmündigt wird wenn er, was ja wohl die Regel ist, seinen Entscheidungen auch auf Grund seiner Weltanschauung trifft?
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | sicher hatte er eine andere wahl. er hätte riskieren können ihr leben zu retten und wegen körperverletzung angezeigt zu werden. die anklage wäre erfolglos geblieben! |
Die Frage ist nicht, ob er eine Wahl hatte, sonder welche die richtige ist.
Ich hatte da den Willen des Patienten als oberstes Gebot angeführt.
Du bisher lediglich abgestritten, dass es im konkreten Fall wirklich der Wille des Patienten war.
Die Frage, wie du das beweisen willst, hast du bisher nicht beantwortet.
Vielleicht kannst du mal schreiben, was deine Gründe sind nicht den klar und bei vollem Bewußtsein geäußerten Willen des Patienten als alleinige Richtschnur zu nehmen sondern den des Arztes.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083585) Verfasst am: 09.09.2008, 22:13 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | die begründung für die ablehnung von fremdblut ist allein religiös bedingt. kein freier wille. |
Ablehnung ist immer irgendwie begründet, oft auch weltanschaulich. Ich mag Religion auch nicht, aber willst du wirklich dass jemand der religiös ist, entmündigt wird wenn er, was ja wohl die Regel ist, seinen Entscheidungen auch auf Grund seiner Weltanschauung trifft? |
mindestens wenn es um leben und tot geht.
und in diesem fall ist der verantwortliche sogar doppelt verpflichtet den patientenwillen zu missachten, da die mögliche lebensrettung (inkl einer guten zukunftsprognose, ist ja kein unheilbarer krebs o.ä.) vor der beachtung der verfügung geht.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1083598) Verfasst am: 09.09.2008, 22:19 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?
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Nein. Und das Strafrecht auch nicht. Im übrigen hat ein Arzt aus gutem Grund NICHT zu prüfen, welche Motive eine Willensentscheidung zu Grunde liegen. Allein bei einer definitiv pathologischen - im medizinischen Sinne - Willensbildung wäre der Patientenwille nicht zu berücksichtigen.
Des weiteren ist ein Verweiß auf einen Eid, der schlicht gar keine Relevanz mehr hat kein Ersatz für Argumente. Lebensrettung ist kein Selbstzweck.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083611) Verfasst am: 09.09.2008, 22:25 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?
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Nein. Und das Strafrecht auch nicht. |
er sollte es trotzdem machen. er ist schliesslich auch nicht gezwungen sich an die patientenverfügung zu halten.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1083618) Verfasst am: 09.09.2008, 22:28 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Lebensrettung ist kein Selbstzweck. |
bullshit.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1083627) Verfasst am: 09.09.2008, 22:31 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?
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Nein. Und das Strafrecht auch nicht. |
er sollte es trotzdem machen. er ist schliesslich auch nicht gezwungen sich an die patientenverfügung zu halten. |
Glaubst Du wirklich, die Ärzte (war ja sicherlich nicht nur einer) hätten es sich so einfach gemacht?
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