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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1089984) Verfasst am: 20.09.2008, 00:43 Titel: Behörden... |
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Ich beziehe ja Grundsicherung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV). Vor fast genau 2 Monaten, also 8 Wochen, habe ich dem KSV bereits schriftlich mitgeteilt, daß sich aufgrund der Mieterhöhung meine wirtschaftlichen Verhältnisse verändern werden.
Durch meine Assistentin, die tel. Kontakt mit dem KSV gehalten hat, weiß ich, daß innerhalb des KSV bereits zum 01.Juli 2008 eine Umstrukturierung stattgefunden - und somit mein zuständiger Sachbearbeiter gewechselt hat. Und daß hier in Sachsen zum 01. August 2008 die sächsische Verwaltungsgebietsreform in Kraft getreten ist und sich dadurch möglicherweise ggf. die entsprechenden Richtlinien geändert haben.
Das alles wie gesagt Info durch meine Assistentin (hätte ich sie nicht gehabt, säße ich immer noch auf dem "trockenen"). Seitens des KSV gab es in der Zwischenzeit keine einzige Information, keinen einzigen Bescheid.
Dieser Zustand ist für mich ziemlich untragbar (da es auch meine wirtschaftliche Existenz geht). Ich überlege mir derzeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen - Beschwerde bei übergeordneten Stellen z. B.
Um da auch rechtlich abgesichert zu sein, meine Frage: Gibt es eine bundeseinheitliche (Bundesrecht bricht ja bekanntlich Landesrecht) Regelung bzw. ein Gesetz, daß den Zeitrahmen bzw. Zeitraum in dem ein Sachbearbeiter einer Behörde XYZ einen Vorgang abzuarbeiten und dem "Klienten" Bescheid zu geben hat, regelt? Weiß da irgend jemand was drüber?
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1090138) Verfasst am: 20.09.2008, 14:47 Titel: |
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Die Erhebung einer Untätigkeitsklage ist erst nach 6 Monaten zulässig (§ 88 I 1 SGG). In Fällen wie Deinem empfiehlt es sich, eine Beschwerde an den Behördenleiter oder das übergeordnete Landesministerium (Unterkunftskosten sind kommunale Leistungen und fallen damit in die Aufsicht des Landes) zu richten. In aller Regel verursacht das zwar allgemein Ärger bei den Beteiligten, beschleunigt das Verfahren aber erheblich. Da man damit aber für die Zukunft gelinde gesagt Vorbehalte bei den Sachbearbeitern bewirkt, sollte zu diesem Mittel erst gegriffen werden, nachdem man noch mal dringlich eine Entscheidung angemahnt und eine Frist (Behörden selbst setzen gemeinhin zwei Wochen an) zur Erledigung eingeräumt hat und dies auch nicht genützt hat.
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1091673) Verfasst am: 23.09.2008, 00:24 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Die Erhebung einer Untätigkeitsklage ist erst nach 6 Monaten zulässig (§ 88 I 1 SGG). |
Nachfrage: Was bedeutet SGG?
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1091681) Verfasst am: 23.09.2008, 00:30 Titel: |
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Sozialgerichtsgesetz.
Zitat: |
§ 88 SGG
[Untätigkeitsklage]
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt |
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1091682) Verfasst am: 23.09.2008, 00:30 Titel: |
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Sozialgerichtsgesetz Krabbe! Lerne stets hinzu, dann weißte mit der Zeit auch ein wenig.
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1092397) Verfasst am: 23.09.2008, 21:41 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Lerne stets hinzu, dann weißte mit der Zeit auch ein wenig. |
Im Gegensatz zu Dir tue ich das jeden Tag.
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1092474) Verfasst am: 23.09.2008, 22:29 Titel: |
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Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Lerne stets hinzu, dann weißte mit der Zeit auch ein wenig. |
Im Gegensatz zu Dir tue ich das jeden Tag. |
Glaube ich , doch nutzt es halt nix bei dir, einfach weil du entweder schnell vergißt, oder aber den Sinn des Aufgenommenen nicht erfaßt. Schade eigentlich.
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1092483) Verfasst am: 23.09.2008, 22:39 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Lerne stets hinzu, dann weißte mit der Zeit auch ein wenig. |
Im Gegensatz zu Dir tue ich das jeden Tag. |
Glaube ich , doch nutzt es halt nix bei dir, einfach weil du entweder schnell vergißt, oder aber den Sinn des Aufgenommenen nicht erfaßt. Schade eigentlich. |
Gut. Du hast es geschafft mit solch strunzdummen und merkbefreiten sowie an den jeweiligen Themen vorbeigehenden Kommentaren wie diesen. Ab heute bist Du als einziger auf meiner persönlichen Ignore-Liste. Gratulation!
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1092571) Verfasst am: 23.09.2008, 23:52 Titel: |
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Wie lang gilt denn deine Ignore-Liste?
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Kiki ist sicher nicht Eso
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm
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(#1092581) Verfasst am: 24.09.2008, 00:11 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Wie lang gilt denn deine Ignore-Liste? |
Bis er dich wieder runternimmt.
_________________ You may not have realized that your tiniest moves provoke disorder in my heart with a strenght comparable to that of a typhoon.
~
Kömodie = Tragödie + Zeit (Jürgen von der Lippe)
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1104481) Verfasst am: 12.10.2008, 17:33 Titel: |
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Meine diversen Grundsicherungsbescheide sind mittlerweile eingetroffen.
Jetzt habe ich etwas "neues"...
Aufgrund meiner geringen finanziellen Situation hat man mir im Verwandtschaftskreis empfohlen, Wohngeld zu beantragen. Gesagt, getan.
Meine Betreuerin hat sich darüber in meinem Fall informiert bzw. erkundigt. Das Ergebnis war, daß Grundsicherungsempfänger eigentlich keinen Anspruch auf Wohngeld hätten. Es gab aber mal eine Ausnahme - wo das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt hat, daß besagt, daß wenn die Miete unangemessen hoch ist (bei mir sind das 311,-- €) auch Grundsicherungsempfänger Anspruch auf Wohngeld hätten.
Da ich z. Zt. Wohngeld beantrage (halt alles mitnehmen was man kriegen kann) bin ich auf der Suche nach diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Leider bin ich noch nicht fündig geworden. Kann mir jemand von Euch da vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1104701) Verfasst am: 12.10.2008, 21:03 Titel: |
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Lies dir erst einmal das hier durch. Vielleicht sind da bereits die nötigen Informationen zu finden.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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