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Keltennazis
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1134941) Verfasst am: 22.11.2008, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:


Wenn du Hitler mit irgendwelchen C-Promis gleichsetzt, fehlt es dir eindeutig an den Proportionen.

Wie stehst du zum Holodomor?

Agnost


Meintest Du "Relationen"?^^

Iss klar: Tippfehler. Gröhl...


Noch nie von "Out of Proportions" gehört, Kleiner?

Agnost


Das bedeutet aber "den Rahmen sprengend". Das mit "fehlt es an Proportionen" zu übersetzen, wäre ziemlich stümperhaft. Ach...dann passts ja.^^


Du kennst natürlich nur teutsches Hochteutsch.

Nimm zur Kenntnis, dass Marillien in Oesterreich Aprikosen sind.

Und proportional in der Schweiz auch das selbe heissen kann wie relational.

Ist wohl ein bisschen schwer für einen Germanen aus 6000 v. Chr.

Agnost
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1134944) Verfasst am: 22.11.2008, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:


Wenn du Hitler mit irgendwelchen C-Promis gleichsetzt, fehlt es dir eindeutig an den Proportionen.

Wie stehst du zum Holodomor?

Agnost


Meintest Du "Relationen"?^^

Iss klar: Tippfehler. Gröhl...


Noch nie von "Out of Proportions" gehört, Kleiner?

Agnost


Das bedeutet aber "den Rahmen sprengend". Das mit "fehlt es an Proportionen" zu übersetzen, wäre ziemlich stümperhaft. Ach...dann passts ja.^^


Du kennst natürlich nur teutsches Hochteutsch.

Nimm zur Kenntnis, dass Marillien in Oesterreich Aprikosen sind.

Und proportional in der Schweiz auch das selbe heissen kann wie relational.

Ist wohl ein bisschen schwer für einen Germanen aus 6000 v. Chr.

Agnost


Warum hastn dann nicht einfach gesagt: "Ist halt Swietzerdutsch"? Lachen Aber erstmal hochtrabend mit "out of proportions" kommen wollen. Übrigens habe ich nur geblufft: Keine Ahnung, wie man das richtig übersetzen müsste. Gröhl...
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#1134948) Verfasst am: 22.11.2008, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:


Wenn du Hitler mit irgendwelchen C-Promis gleichsetzt, fehlt es dir eindeutig an den Proportionen.

Wie stehst du zum Holodomor?

Agnost


Meintest Du "Relationen"?^^

Iss klar: Tippfehler. Gröhl...


Noch nie von "Out of Proportions" gehört, Kleiner?

Agnost


Das bedeutet aber "den Rahmen sprengend". Das mit "fehlt es an Proportionen" zu übersetzen, wäre ziemlich stümperhaft. Ach...dann passts ja.^^


Du kennst natürlich nur teutsches Hochteutsch.

Nimm zur Kenntnis, dass Marillien in Oesterreich Aprikosen sind.

Und proportional in der Schweiz auch das selbe heissen kann wie relational.

Ist wohl ein bisschen schwer für einen Germanen aus 6000 v. Chr.

Agnost


Warum hastn dann nicht einfach gesagt: "Ist halt Swietzerdutsch"? Lachen Aber erstmal hochtrabend mit "out of proportions" kommen wollen. Übrigens habe ich nur geblufft: Keine Ahnung, wie man das richtig übersetzen müsste. Gröhl...


So lass ich mich gerne mal verhohnepiepeln. zwinkern Lachen zynisches Grinsen

Agnost
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1135274) Verfasst am: 23.11.2008, 04:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich würde weitergehen, als nur gewisse Dimensionen-die Diskussion ist typisch Deutsch!

Dass das so ganz nicht stimmt, sieht man an dem Australien-Beispiel...

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Nun, auch das jetzige Rauchverbot ist eine einzige Satire.

Da hast du Recht.


Ich habe gestern mal mit meiner Frau über den Thread gesprochen. Am Besten fand sie den Vorschlag dem braunen Gesindel seine Zeichen zurück zugeben, allerdings mit den Auflagen :

1.) Keine Glatzen, also anständig gekleidet
2.) Braune Uniformen, daß man sie gleich erkennt
3.) Verpflichtung zum Hitlerbärtchen
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1135284) Verfasst am: 23.11.2008, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:


Wenn du Hitler mit irgendwelchen C-Promis gleichsetzt, fehlt es dir eindeutig an den Proportionen.

Wie stehst du zum Holodomor?

Agnost


Meintest Du "Relationen"?^^

Iss klar: Tippfehler. Gröhl...


Noch nie von "Out of Proportions" gehört, Kleiner?

Agnost


Das bedeutet aber "den Rahmen sprengend". Das mit "fehlt es an Proportionen" zu übersetzen, wäre ziemlich stümperhaft. Ach...dann passts ja.^^


Du kennst natürlich nur teutsches Hochteutsch.

Nimm zur Kenntnis, dass Marillien in Oesterreich Aprikosen sind.

Und proportional in der Schweiz auch das selbe heissen kann wie relational.

Ist wohl ein bisschen schwer für einen Germanen aus 6000 v. Chr.

Agnost


Agnost, "Proportion" heißt in Schwiizer wie in teutschem Tütsch ganz zwanglos soviel wie "Größenverhältnis". Dein Satz ist also auch auf hochsauschwäbisch völlig korrekt. Nimm GL11 bitte nicht als Maßstab, er hat's nicht so mit Wortbedeutungen.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1135319) Verfasst am: 23.11.2008, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:


Agnost, "Proportion" heißt in Schwiizer wie in teutschem Tütsch ganz zwanglos soviel wie "Größenverhältnis". Dein Satz ist also auch auf hochsauschwäbisch völlig korrekt. Nimm GL11 bitte nicht als Maßstab, er hat's nicht so mit Wortbedeutungen.


Ja, stimmt. Mir kams in dem Zusammenhang wohl einfach ungewöhnlich vor. Das rundet den Geck ja nur noch ab. zwinkern
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1135390) Verfasst am: 23.11.2008, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Warum sollten sie das tun? Nur weil irgendein besonders prominentes Arschloch das Zeichen für seine Zwecke missbraucht hat?


Nun, damit sie nicht für promenierende Arschlöcher gehalten werden, vielleicht?

Agnost

Und warum muss man ihnen verbieten, für Arschlöcher gehalten zu werden?


Es ist ja schon verboten, also muss man auch nicht mehr.

Und warum ist es das, wenn man nicht muss?
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1135396) Verfasst am: 23.11.2008, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Agnost

neinguar hat folgendes geschrieben:

Agnost, "Proportion" heißt in Schwiizer wie in teutschem Tütsch ganz zwanglos soviel wie "Größenverhältnis". Dein Satz ist also auch auf hochsauschwäbisch völlig korrekt. Nimm GL11 bitte nicht als Maßstab, er hat's nicht so mit Wortbedeutungen.


Des GL11s Selbstbewusstsein basiert mglw. auf totalem Realtätsverlust, narzisstischem Größenwahn, massivem Drogenmissbrauch, auf einem außerirdischen Parasiten, der sich in seinem Hirn eingenistet hat, auf einer Alk-Dauerkanyle direkt ins Hirn oder auf sonstwelchen unergründlichen Mysterien, die mein Verstand nicht zu fassen vermag (Cthulhu ftaghn! Komplett von der Rolle ). Nicht irritieren lassen.
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MondSchwester
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 29
Wohnort: Dresden

Beitrag(#1139356) Verfasst am: 27.11.2008, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verbot des Keltenkreuzez ist schlicht und einfach hirnlos. Von mir aus können die ja die NPD verbieten aber ein Symbol, das mit den Kelten zu tun hat?
Irgendwie ist das so, als würde man das (chr.) Kreuz verbieten nur weil ein Massenmörder das Kreuz als Symbol benutzte (was für ein Aufschrei würde dann durch Deutschland gehen...).
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1139365) Verfasst am: 27.11.2008, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

MondSchwester hat folgendes geschrieben:
Das Verbot des Keltenkreuzez ist schlicht und einfach hirnlos. Von mir aus können die ja die NPD verbieten aber ein Symbol, das mit den Kelten zu tun hat?

Lies Dir diesen Diskussionsstrang doch erst mal durch, bevor Du Dich aufregst.



PS:
Willkommen, Bienvenue, Welcome!
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1139422) Verfasst am: 27.11.2008, 21:07    Titel: Re: Keltennazis Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Jaja, ab und an bietet das Bundesverfassungsgericht ja beachtliche Skurilitäten.

Das Verbot durchgestrichener Hakenkreuze hatten wir ja schon, jetzt sind die Keltenkreuze dran: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=737747 Pillepalle


Gibts solche Kreuze nicht auf der Insel recht häufig? Hat irgenwie nen interessanten Unterton wenn man bedenkt, dass die britischen Boulevardmedien doch so gerne tun als wär Hitler noch an der Macht hier im Lande...


Das Hakenkreuz ist ja auch im asiatischen Raum sehr häufig zu sehen. Andere Länder, andere Sitten, anderes Recht.


In Sri Lanka war ich zunächst schockiert mit welcher Selbstverständlichkeit dort Hakenkreuze Autoaufkleber sind.
Erst bei weniger oberflächlicher Überlegung dazu bin ich dahin gekommen, dasses völliger Quark ist sie
bei uns zu verbieten.
Das Verbot schiebt das Symbol den Nazis zu - die sich das Symbol seinerzeit angeeignet haben.
Es manifestiert die Aneignung und verhindert den normalisierten Umgang mit mit dem Symbol.
Ein Verbot tilgt ein jahrtausende altes - von der Mehrzahl aller Menschen auf der Welt als positiv
empfundenes - Symbol nicht aus der Welt sondern macht in der Verbotszone diejenigen welche das Symbol TROTZDEM
benutzen nur umso interessanter, weil es für die Masse tabu ist.


also - wenn ich mir je nen Tatoo stechen lasse wirds nen Hakenkreuz sein - WEIL ich Antifaschist aus tiefster Gesinnung bin
und den Nazis nicht zubillige dieses Symbol für ihre Zwecke zu benutzen.

indem ichs mir stechen lasse - hole ich es MIR zurück.



Frage Frage Frage

Das ist die Swastika Ausrufezeichen
Eine Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक, m., svastika, „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden. Solche Symbole sind in zahlreichen Formen seit etwa 6.000 Jahren auf vier Kontinenten nachgewiesen.[1] Die vier Enden können nach rechts oder links gerichtet, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Punkten oder Ornamenten verbunden sein. Eine einheitliche Bedeutung haben sie nicht.

Der Nationalsozialismus übernahm ein – hier auf der Spitze stehendes – nach rechts gewinkeltes Hakenkreuz als Symbol einer angenommenen Rasse von Ariern, machte es 1920 zum Parteizeichen der NSDAP und 1935 zur Flagge des Deutschen Reiches.


Code:
http://www.ivarta.com/columns/Swastika.jpg


Swastikaformen sind auf vier Kontinenten (außer Australien) bekannt, zum Beispiel:
in Mesopotamien und im Reich Elam,
als Vasenmalerei in der Minoischen Kultur auf Kreta ab etwa 3500 v. Chr.,
in der Geometrischen Periode der griechischen Vasenmalerei,
im Hinduismus und Buddhismus,
in der römischen Architektur und mäandrierenden Ornamentik.

http://de.wikipedia.org/wiki/Swastika

Img-Tags in Code umgewandelt
- Surata
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Hucklebuck
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 996

Beitrag(#1139484) Verfasst am: 27.11.2008, 23:05    Titel: Re: Keltennazis Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Jaja, ab und an bietet das Bundesverfassungsgericht ja beachtliche Skurilitäten.

Das Verbot durchgestrichener Hakenkreuze hatten wir ja schon, jetzt sind die Keltenkreuze dran: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=737747 Pillepalle


Gibts solche Kreuze nicht auf der Insel recht häufig? Hat irgenwie nen interessanten Unterton wenn man bedenkt, dass die britischen Boulevardmedien doch so gerne tun als wär Hitler noch an der Macht hier im Lande...


Das Hakenkreuz ist ja auch im asiatischen Raum sehr häufig zu sehen. Andere Länder, andere Sitten, anderes Recht.


Hier gehts aber nicht um ein Hakenkreuz sondern um ein eher "sehr christliches" Kreuz zwinkern


Dieses "sehr christliche " Kreuz ist eben NICHT sehr christlich.
Das "Keltenkreuz" ist natürlich im Zuge der Christianisierung in die christliche Symbolmaschinerie geraten...
Natürlich sind seine Ursprünge vorchristlich, genau wie bei allen Symbolen, die Kreis und Kreuz in irgendeiner Art darstellen, schließlich stehen diese abstrakten Gebilde für universelle Kraftschlüsse, die mühelos mathematisch bzw. physikalisch darstellbar und im praktischen Leben seit Beginn der Menschwerdung vielfach erprobt sind.
Insofern ist die Verbindung aus beiden Symbolen kulturgeschichtlich logisch.

In neuerer Zeit steht das Keltenkreuz eher für eine bewußte Abkehr vom Christentum bzw. christlicher Symbolik und für eine Hinwendung zu den heidnischen bzw. ursprünglicheren Wurzeln - was nicht zwangsläufig auch zum quasi-religiösen Heidentum oder auch neofaschistischen Auswüchsen führen muss. Eine sehr große Szene in Deutschland dürfte sich in dieser Interpretation
wiederfinden...

Ich trage seit 15 Jahren eine Keltenkreuz.
Verboten ist das "stilisierte" Keltenkreuz, nicht das ursprüngliche...

Nichtsdestotrotz zeigt das Verbot die wachsende Infantilisierung bundesdeutscher Rechtssprechung.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1139493) Verfasst am: 27.11.2008, 23:13    Titel: Re: Keltennazis Antworten mit Zitat

Hucklebuck hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Jaja, ab und an bietet das Bundesverfassungsgericht ja beachtliche Skurilitäten.

Das Verbot durchgestrichener Hakenkreuze hatten wir ja schon, jetzt sind die Keltenkreuze dran: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=737747 Pillepalle


Gibts solche Kreuze nicht auf der Insel recht häufig? Hat irgenwie nen interessanten Unterton wenn man bedenkt, dass die britischen Boulevardmedien doch so gerne tun als wär Hitler noch an der Macht hier im Lande...


Das Hakenkreuz ist ja auch im asiatischen Raum sehr häufig zu sehen. Andere Länder, andere Sitten, anderes Recht.


Hier gehts aber nicht um ein Hakenkreuz sondern um ein eher "sehr christliches" Kreuz zwinkern


Dieses "sehr christliche " Kreuz ist eben NICHT sehr christlich.
Das "Keltenkreuz" ist natürlich im Zuge der Christianisierung in die christliche Symbolmaschinerie geraten...
Natürlich sind seine Ursprünge vorchristlich, genau wie bei allen Symbolen, die Kreis und Kreuz in irgendeiner Art darstellen, schließlich stehen diese abstrakten Gebilde für universelle Kraftschlüsse, die mühelos mathematisch bzw. physikalisch darstellbar und im praktischen Leben seit Beginn der Menschwerdung vielfach erprobt sind.
Insofern ist die Verbindung aus beiden Symbolen kulturgeschichtlich logisch.

In neuerer Zeit steht das Keltenkreuz eher für eine bewußte Abkehr vom Christentum bzw. christlicher Symbolik und für eine Hinwendung zu den heidnischen bzw. ursprünglicheren Wurzeln - was nicht zwangsläufig auch zum quasi-religiösen Heidentum oder auch neofaschistischen Auswüchsen führen muss. Eine sehr große Szene in Deutschland dürfte sich in dieser Interpretation
wiederfinden...

Ich trage seit 15 Jahren eine Keltenkreuz.
Verboten ist das "stilisierte" Keltenkreuz, nicht das ursprüngliche...

Nichtsdestotrotz zeigt das Verbot die wachsende Infantilisierung bundesdeutscher Rechtssprechung.


Die Inselkreuze sind ja auch nicht gerade die neuesten...
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139497) Verfasst am: 27.11.2008, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

btw: das symbol wird nicht wegen irgendwelcher historischen oder religiösen beduetungen verboten - insofern hätte man sich die ganzen hinlänglich bekannten ausführungen zu swastiken und "keltenkreuzen" komplett sparen können - sondern weil es von neonazis benutzt wird.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1139508) Verfasst am: 27.11.2008, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hakenkreuze sollten da verboten werden, wo sie eindeutig dem 3. Reich zuzuordnen sind. Es kann aber keinem Inder die Benutzung der Swastika verboten werden, wenn diese eindeutig als solche zu erkennen ist.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139512) Verfasst am: 27.11.2008, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Hakenkreuze sollten da verboten werden, wo sie eindeutig dem 3. Reich zuzuordnen sind. Es kann aber keinem Inder die Benutzung der Swastika verboten werden, wenn diese eindeutig als solche zu erkennen ist.

Und in genau solchen Fällen ist es in Deutschland auch nicht verboten ...
_________________
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-- Kurt Tucholsky
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Gergon
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1301

Beitrag(#1139528) Verfasst am: 28.11.2008, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es waere schön, wenn dies dann in Deutschland auch mal überall ankommen würde. Smilie
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139530) Verfasst am: 28.11.2008, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Edit: Und speziell im Fall des "Keltenkreuzes" ist der Fall nochmal sehr viel genauer dokumentiert.

Bundesamt für Verfassungsschutz, Broschüre 'Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten', neuste Ausflage vom 19.11.08 hat folgendes geschrieben:
Eine Strafbarkeit kommt nur in Betracht, wenn das zur Schau gestellte Keltenkreuz dem von der VSBD/PdA verwendeten Kennzeichen zum Verwechseln
ähnlich ist. Hierbei ist von Bedeutung, ob die Abbildung einem unbefangenen Dritten den Eindruck eines Kennzeichens der verbotenen Organisation vermittelt.
Würde beim neutralen Betrachter eine gedankliche Verbindung mit der verfassungswidrigen Vereinigung nicht entstehen, wäre der Schutzzweck des § 86a StGB, nämlich die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaats und des politischen Friedens, nicht gefährdet.
So hat das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) entschieden, dass es sich bei dem Keltenkreuz um ein im westeuropäischen Kulturraum seit Jahrhunderten aus unterschied lichen Anlässen gebrauchtes, auf den keltischen Volksstamm zurückzuführendes Symbol handelt. Es wecke beim Durchschnittsbetrachter keine gedankliche Assoziationen an die nur vorübergehend aktive, unbedeutende VSBD/PdA, im Gegensatz zum im Bewusstsein der Bevölkerung als Kennzeichen der NS-Herrschaft fest verankerten Hakenkreuz. Ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation wird daher das Keltenkreuz nicht als deren Kennzeichen empfunden.


6 Seiten Thread wieder mal nur Strohfeuer.
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139534) Verfasst am: 28.11.2008, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
btw: das symbol wird nicht wegen irgendwelcher historischen oder religiösen beduetungen verboten - insofern hätte man sich die ganzen hinlänglich bekannten ausführungen zu swastiken und "keltenkreuzen" komplett sparen können - sondern weil es von neonazis benutzt wird.


Nö, hätten wir uns nicht sparen können, da es darum ging zu zeigen, dass insbesondere die Swastika anderswo nicht die Nazi-Symbolik wie bei uns hat, sowie, dass sie diese Bedeutung bei uns verlieren würde, wenn sie nicht verboten bzw. tabuiisiert wäre, da sie von verschiedensten Gruppierung ganz offiziell verwendet würde.

Und übrigens gings vor allem darum, dass es absurd ist, ein Symbol zu verbieten, weil es von einer verfassungsfeindlichen Organisation benutzt wird, da es vor allem genau durch dieses Verbot diese spezielle Bedeutung beibehält und dem kulturellen Schatz geraubt wird.

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
Hakenkreuze sollten da verboten werden, wo sie eindeutig dem 3. Reich zuzuordnen sind. Es kann aber keinem Inder die Benutzung der Swastika verboten werden, wenn diese eindeutig als solche zu erkennen ist.

Und in genau solchen Fällen ist es in Deutschland auch nicht verboten ...


Näh Dir mal eine aufrecht stehende Swastika mit Punkten (wie sie die Buddhisten benutzen) auf Deine Jacke und dann lauf mal eine Stunde damit durch die Innenstadt. Lachen
Zuerst wirst Du blöd angesehen werden, dann werden sich immer wieder ein paar finden, die Dich dumm anlabern deswegen und dann, wenn Polizei vorbei kommt, wird sie Dich auffordern, das Symbol abzunehmen/ zu verbergen und man wird Deine Personalien aufnehmen. Zwar wird sich daraus nichts ergeben, weil sich für die Polizei herausstellen wird, dass es ein buddhistisches bzw. religiöses Symbol ist, aber: Wie lange würdest Du die Swastika auf Deiner Jacke lassen, wenn Du immer wieder Stress damit bekommst?

Ähnliches kann sich wegen des Keltenkreuzes in Zukunft ergeben. Dass also irgendwelche Polizisten meinen, das wäre ja verboten, was Du da trägst...

Dass Polizisten ganz offiziell doof sind, kannst Du anhand dieser Seite sehen:
http://www.sabon.org/swastika/index.html
Zitat:
Polizeiliche Anzeigen gegen diese Webseite – wie bereits geschehen – sind zwecklos. Lesekundige schlagen bitte nach in §86/III (§86a) StGB: »...gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.«


Da steht übrigens nix von "zu kulturellen oder religiösen Zwecken". Vermutlich darf ein Buddhist es also wirklich nicht tragen.
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GL11
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 1057

Beitrag(#1139537) Verfasst am: 28.11.2008, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Edit: Und speziell im Fall des "Keltenkreuzes" ist der Fall nochmal sehr viel genauer dokumentiert.

Bundesamt für Verfassungsschutz, Broschüre 'Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten', neuste Ausflage vom 19.11.08 hat folgendes geschrieben:
Eine Strafbarkeit kommt nur in Betracht, wenn das zur Schau gestellte Keltenkreuz dem von der VSBD/PdA verwendeten Kennzeichen zum Verwechseln
ähnlich ist. Hierbei ist von Bedeutung, ob die Abbildung einem unbefangenen Dritten den Eindruck eines Kennzeichens der verbotenen Organisation vermittelt.
Würde beim neutralen Betrachter eine gedankliche Verbindung mit der verfassungswidrigen Vereinigung nicht entstehen, wäre der Schutzzweck des § 86a StGB, nämlich die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaats und des politischen Friedens, nicht gefährdet.
So hat das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) entschieden, dass es sich bei dem Keltenkreuz um ein im westeuropäischen Kulturraum seit Jahrhunderten aus unterschied lichen Anlässen gebrauchtes, auf den keltischen Volksstamm zurückzuführendes Symbol handelt. Es wecke beim Durchschnittsbetrachter keine gedankliche Assoziationen an die nur vorübergehend aktive, unbedeutende VSBD/PdA, im Gegensatz zum im Bewusstsein der Bevölkerung als Kennzeichen der NS-Herrschaft fest verankerten Hakenkreuz. Ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation wird daher das Keltenkreuz nicht als deren Kennzeichen empfunden.


6 Seiten Thread wieder mal nur Strohfeuer.


Und Du hast die eigentliche Meldung bzw. die Änderung nicht mitbekommen (das ist ein linker Blog, nicht von der NPD):
http://npd-blog.info/?p=2430
Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2008 einen Beschluss vom 01. Oktober 2008 veröffentlicht. Demnach hatte der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes - die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen “Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit” (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird.


DAS ist das Neue.

Die Begründung:
Zitat:
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1139539) Verfasst am: 28.11.2008, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Es waere schön, wenn dies dann in Deutschland auch mal überall ankommen würde. Smilie

Es gibt kein "Hakenkreuzverbot". Es gibt ein "Verbot zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Darunter fällt einerseits sehr viel mehr als nur das Hakenkreuz, andererseits tut es das nur unter bestimmten Bedingungen.
Ja, ein Hakenkreuz, das definitiv und unzweideutig als religiöses Symbol benutzt und vom unbedarften Betrachter auch als solches empfunden wird, fällt nicht darunter. Das gilt ebenso für "Forschung und Lehre", usw. usf. etc. pp. Stichwort: Sozialadäquanz.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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nocquae
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Beitrag(#1139544) Verfasst am: 28.11.2008, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
DAS ist das Neue.

Die Begründung:
Zitat:
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.


Gut. Und auch da gilt: Es ist nicht verboten, weil es ein Keltenkreuz ist, sondern weil es eine verfassungsfeindliche Organisation als Symbol gebraucht.
Den "Schutzwert" einer "Verbannung eines Symbols aus der Öffentlichkeit" gibt es zum Beispiel auch beim Hakenkreuz - dort greift es z. B. bei Flugzeugmodellen, die Flugzeuge aus der NS-Zeit darstellen.
Dennoch greift auch hier die Sozialadäquanzklausel. Die kann auch keine Gerichtsentscheidung austilgen.
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GL11
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Beitrag(#1139547) Verfasst am: 28.11.2008, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
Es waere schön, wenn dies dann in Deutschland auch mal überall ankommen würde. Smilie

Es gibt kein "Hakenkreuzverbot". Es gibt ein "Verbot zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Darunter fällt einerseits sehr viel mehr als nur das Hakenkreuz, andererseits tut es das nur unter bestimmten Bedingungen.
Ja, ein Hakenkreuz, das definitiv und unzweideutig als religiöses Symbol benutzt und vom unbedarften Betrachter auch als solches empfunden wird, fällt nicht darunter. Das gilt ebenso für "Forschung und Lehre", usw. usf. etc. pp. Stichwort: Sozialadäquanz.


Beleg?
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nocquae
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Beitrag(#1139548) Verfasst am: 28.11.2008, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
Es waere schön, wenn dies dann in Deutschland auch mal überall ankommen würde. Smilie

Es gibt kein "Hakenkreuzverbot". Es gibt ein "Verbot zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Darunter fällt einerseits sehr viel mehr als nur das Hakenkreuz, andererseits tut es das nur unter bestimmten Bedingungen.
Ja, ein Hakenkreuz, das definitiv und unzweideutig als religiöses Symbol benutzt und vom unbedarften Betrachter auch als solches empfunden wird, fällt nicht darunter. Das gilt ebenso für "Forschung und Lehre", usw. usf. etc. pp. Stichwort: Sozialadäquanz.


Beleg?

§ 86 StGB ...
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GL11
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Beitrag(#1139556) Verfasst am: 28.11.2008, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
DAS ist das Neue.

Die Begründung:
Zitat:
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.


Gut. Und auch da gilt: Es ist nicht verboten, weil es ein Keltenkreuz ist, sondern weil es eine verfassungsfeindliche Organisation als Symbol gebraucht.


Dass irgendwas wegen seines religiösen Inhaltes verboten würde, hat auch nie einer behauptet. Vielleicht verstehst Du es so: Angenommen, Du heißt Hans. Eine verfassungsfeindliche Organisation nennt sich Hans und wird verboten und auch der Name Hans. D.h. Du dürftest Deine Namenskultur nicht mehr pflegen, müsstest einen anderen Namen annehmen.
Das wäre okay für Dich, oder was?

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:

Den "Schutzwert" einer "Verbannung eines Symbols aus der Öffentlichkeit" gibt es zum Beispiel auch beim Hakenkreuz - dort greift es z. B. bei Flugzeugmodellen, die Flugzeuge aus der NS-Zeit darstellen.
Dennoch greift auch hier die Sozialadäquanzklausel. Die kann auch keine Gerichtsentscheidung austilgen.

Dennoch würdest Du dich nicht trauen, mit einem Hakenkreuz durch die Gegend zu rennen.

Ich habe schon mehrfach von Beispielen mit Runen gelesen, wegen der jemand, weil er eine Algiz-Rune in eindeutig heidnisch-religiösem Kontext als Aufkleber auf dem Auto hatte, eine polizeiliche Anzeige bekam. Da hat sich natürlich nie etwas draus ergeben, aber letztlich schon: Muffensausen und Stress. Das möge zwei Mal passieren und schon hat man keinen Nerv mehr drauf und macht den Aufkleber weg.
Und wenns dann gar eine Swastika ist, bekommt man nicht nur Anzeigen, sondern wohl auch hin und wieder Kratzer in den Lack.
Du musst die Dummheit der Menschen mit einplanen. Gib ihnen etwas, das sie hassen können und sie werden es wollüstig tun, weil sie meist nix Sinnvolles zutun haben.
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GL11
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Beitrag(#1139563) Verfasst am: 28.11.2008, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
Es waere schön, wenn dies dann in Deutschland auch mal überall ankommen würde. Smilie

Es gibt kein "Hakenkreuzverbot". Es gibt ein "Verbot zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Darunter fällt einerseits sehr viel mehr als nur das Hakenkreuz, andererseits tut es das nur unter bestimmten Bedingungen.
Ja, ein Hakenkreuz, das definitiv und unzweideutig als religiöses Symbol benutzt und vom unbedarften Betrachter auch als solches empfunden wird, fällt nicht darunter. Das gilt ebenso für "Forschung und Lehre", usw. usf. etc. pp. Stichwort: Sozialadäquanz.


Beleg?

§ 86 StGB ...


§ 86 StGB Abs 3 hat folgendes geschrieben:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


Wo siehst Du da das Wort "Religion" oder "Kultur"??
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nocquae
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Beitrag(#1139571) Verfasst am: 28.11.2008, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

GL11 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
GL11 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Gergon hat folgendes geschrieben:
Es waere schön, wenn dies dann in Deutschland auch mal überall ankommen würde. Smilie

Es gibt kein "Hakenkreuzverbot". Es gibt ein "Verbot zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Darunter fällt einerseits sehr viel mehr als nur das Hakenkreuz, andererseits tut es das nur unter bestimmten Bedingungen.
Ja, ein Hakenkreuz, das definitiv und unzweideutig als religiöses Symbol benutzt und vom unbedarften Betrachter auch als solches empfunden wird, fällt nicht darunter. Das gilt ebenso für "Forschung und Lehre", usw. usf. etc. pp. Stichwort: Sozialadäquanz.


Beleg?

§ 86 StGB ...


§ 86 StGB Abs 3 hat folgendes geschrieben:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


Wo siehst Du da das Wort "Religion" oder "Kultur"??

"und ähnliche Zecke" in Verbindung mit der gängigen Rechtsprechung. zwinkern
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Gergon
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Beitrag(#1139575) Verfasst am: 28.11.2008, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wir könnten das hier ja mal testen. Wer im FGH wagt es 1 Monat lang die Swastika in seinem Profil zu haben? Freiwillige vor. Sehr glücklich
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nocquae
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Beitrag(#1139577) Verfasst am: 28.11.2008, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Wir könnten das hier ja mal testen. Wer im FGH wagt es 1 Monat lang die Swastika in seinem Profil zu haben? Freiwillige vor. Sehr glücklich

Wo in der Sozialadäquanz würdest du den Testzweck verorten?
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Beitrag(#1139580) Verfasst am: 28.11.2008, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gergon hat folgendes geschrieben:
Wir könnten das hier ja mal testen. Wer im FGH wagt es 1 Monat lang die Swastika in seinem Profil zu haben? Freiwillige vor. Sehr glücklich

Ein User mit null Beiträgen könnte das wohl mal machen.
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RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

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