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Pendlerpauschale: absurd oder zeitgemäß? |
So wie jetzt. Ab dem 20. Kilometer |
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So wie früher. Für jeden, ab Kilometer 1 |
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Nur für wirklich lange Wege. Ab 50km. |
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2% |
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Mir egal. Ich hab kein Auto. |
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2% |
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Ich fahre eh mit dem Fahrrad oder ÖPNV zur Arbeit oder gehe zu Fuß. |
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20% |
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Komplett entfallen lassen. Dafür Spritsteuern runter. |
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36% |
[ 16 ] |
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Stimmen insgesamt : 44 |
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Autor |
Nachricht |
Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26588
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1149828) Verfasst am: 09.12.2008, 13:27 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | jdf hat folgendes geschrieben: |
Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? |
Eigentlich nicht, insbesondere aufgrund der nicht hinreichend begründeten und somit willkürlichen Grenze von 20 km. Das heißt allerdings nur, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, nicht, daß es ein Recht auf Pendlerpauschale gäbe. |
Es gibt zwar kein Recht auf eine Pendlerpauschale, doch hat das Nettoprinzip rechtlich einen sehr hohen Rang, so dass sehr gut begründet werden muss, wenn davon abgewiechen werden soll. Haushaltsprobleme reichen da nicht. Die ließen sich - mit vergleichbaren Rechtsproblemen, aber rührigeren Anwälten auf der Gegenseite - auch lösen, indemman die 10 oder 20 reichsten Familien der Republik enteignet.
Sehen wir uns doch einmal die Begründung an.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1149997) Verfasst am: 09.12.2008, 16:35 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | jdf hat folgendes geschrieben: |
Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? |
Eigentlich nicht, insbesondere aufgrund der nicht hinreichend begründeten und somit willkürlichen Grenze von 20 km. Das heißt allerdings nur, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, nicht, daß es ein Recht auf Pendlerpauschale gäbe. |
Es gibt zwar kein Recht auf eine Pendlerpauschale, doch hat das Nettoprinzip rechtlich einen sehr hohen Rang, so dass sehr gut begründet werden muss, wenn davon abgewiechen werden soll. Haushaltsprobleme reichen da nicht. Die ließen sich - mit vergleichbaren Rechtsproblemen, aber rührigeren Anwälten auf der Gegenseite - auch lösen, indemman die 10 oder 20 reichsten Familien der Republik enteignet.
Sehen wir uns doch einmal die Begründung an.
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Genau.
In den Pressemeldungen, die nach mündlichen Urteilsverkündungen rausgehauen werden, kommt öfter mal was durcheinander. Beim Voneinander-Abschreiben werden Fehler scheinbar zur Wahrheit, weil ja jeder eine Quelle angeben kann. Die stille Post tut das übrige.
Warten wir zumindest auf die Pressemitteilung des BVerfG.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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