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Männliche Beschneidung
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1170629) Verfasst am: 04.01.2009, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
(...)


Na endlich kommen wir der Sache näher. Du bist für die Abschaffung der positiven Religionsfreiheit. Wenn Du das gleich gesagt gesagt hättest, hätten wir uns eine Menge sinnlose Diskutiererei sparen können.

EDIT: Und bevor Du protestiert, lies erstmal weiter (und gib Dir damit wenigstens die Chance, zu erfahren, was positive und negative Religionsfreiheit bedeutet; ob Du es verstehen wirst.....Schulterzucken )

(Numerierung im folgenden Zitat von mir eingefügt)

chiring hat folgendes geschrieben:

(1) Religionsfreiheit im positiven Sinn ist mMn. daher ein Terminus der als Glaubensziel eingentlich in die Wirkungsspäre der Theologie gehört - als Aufgabe an Religionen: Andersgläubige nicht zu beeinträchtigen, ebenso wie Un- bzw. Nichtgläubige (wozu ja wohl auch Kleinkinder zählen dürften).
(2) Weltliche Gesetze können genau genommen daher nur eine "negative Religionsfreiheit" bestimmen: Die persönliche Freiheit jedes Menschen von Religionsanforderungen zu garantieren. Aber nicht die Freiheit zu tun und zu lassen woran man auch immer glaubt. Glaubensfreiheit ist nicht gleich Handlungsfreiheit, auch wenn beides unzulänglich unter dem Begriff "Religionsfreiheit" subsumiert wird.


Du beschreibst zweimal das gleiche: Die Freiheit, einen Glauben nicht zu teilen, einer Religion/Religionsgemeinschaft nicht anzugehören und eine solche zu verlassen. Das nennt man negative Religionsfreiheit. Und sie gilt sowohl gegenüber den Religionsgemeinschaften (1) als auch gegenüber dem Staat (2).

Du bist natürlich frei, für Dich eine andere Terminologie zu benutzen, aber Du solltest

a. wissen, dass das Deine private Terminologie ist.

b. sie als solche kennzeichnen, wenn Du mit anderen sprichst.

c. merken, dass sie schon sprachlogisch keinen Sinn ergibt.

(1) und (2) unterscheiden sich nicht durch irgendetwas, das man sinnvoll mit "positiv" und "negativ" beschreiben kann, sondern durch den Addressaten.

(Wobei wieder lustig ist, wie Du unter (1) die weltliche und die religiöse Sphäre, deren strikte Trennung Du so vehement einforderst, durcheinanderbringst, indem Du das Inruhelassen von Anders-/Nichtgläubigen in der "Wirkungssphäre der Theologie" ansiedelst.)

Und positive Religionsfreiheit bezeichnet die Freiheit, einen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft anzugehören bzw. beizutreten.
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -


Zuletzt bearbeitet von neinguar am 04.01.2009, 16:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1170632) Verfasst am: 04.01.2009, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:
Zu erwarten, dass fromme Menschen in einer derartigen Erziehungseinschränkung etwas anderes sehen könnten, als unerträgliche Repression, ist Autoritarismus durch Naivität. Dagegen ist ein Beschneidungsverbot harmlos.

Wo behaupte ich, fromme Menschen würden keine Repression darin sehen, wenn ihr Bestimmungsrecht über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder eingeschränkt wird?


Darin ist in jedem Fall Repression zu sehen.
Wieso tänzelst du dann um eine Opposition gegen die Beschneidung, wenn du Religiösen sowohl das, als auch traditionelle Erziehung verbieten wolltest, bzw. das als sinnvoll ansiehst?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1170639) Verfasst am: 04.01.2009, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Und positive Religionsfreiheit bezeichnet die Freiheit, einen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft anzugehören bzw. beizutreten.


Die positive Religionsfreiheit ist imho noch etwas komplexer (Bekenntnisfreiheit als uneingeschränktes Recht, "religiöse Handlungsfreiheit" als einschränkbares Recht usw.).


@Argaith

Ich tänzel überhaupt nicht um ein Verbot gegen Beschneidung, ich sage nur, dass dieses ein Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern ist, was ich aber befürworten würde.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1170642) Verfasst am: 04.01.2009, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:

Darin ist in jedem Fall Repression zu sehen.


Es ist i.d.S. auch Repression, jemandem zu verbieten, einen Dritten zu schlagen. Na, und?
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1170646) Verfasst am: 04.01.2009, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:


Ich tänzel überhaupt nicht um ein Verbot gegen Beschneidung


Das könnte ich durchaus mit ein par Zitaten plausibilisieren, wenn ich wollte.

Kival hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:

Darin ist in jedem Fall Repression zu sehen.


Es ist i.d.S. auch Repression, jemandem zu verbieten, einen Dritten zu schlagen. Na, und?


Unsinniger Vergleich. Körperliche Übergriffe sind bei einer Quasi-Zwangseinführung von Kindern in religiöse Gemeinschaften eher die Ausnahme, die Beschneidung ist eine davon.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1170649) Verfasst am: 04.01.2009, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Ich tänzel überhaupt nicht um ein Verbot gegen Beschneidung


Das könnte ich durchaus mit ein par Zitaten plausibilisieren, wenn ich wollte.


Mach das doch.

Zitat:
Kival hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:

Darin ist in jedem Fall Repression zu sehen.


Es ist i.d.S. auch Repression, jemandem zu verbieten, einen Dritten zu schlagen. Na, und?


Unsinniger Vergleich. Körperliche Übergriffe sind bei einer Quasi-Zwangseinführung von Kindern in religiöse Gemeinschaften eher die Ausnahme, die Beschneidung ist eine davon.


Dass irgendetwas in irgendeiner Weise "Repression" wäre, ist kein Argument, jede gesetzliche Einschränkung des Handelns etc. ist Repression, deshalb muss ja ein Verbot begründet werden, das "Erlauben" einer Handlung bedarf hingegen eigentlich gar keiner Begründung.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1170654) Verfasst am: 04.01.2009, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Dass irgendetwas in irgendeiner Weise "Repression" wäre, ist kein Argument, jede gesetzliche Einschränkung des Handelns etc. ist Repression, deshalb muss ja ein Verbot begründet werden, das "Erlauben" einer Handlung bedarf hingegen eigentlich gar keiner Begründung.


Was soll diese Ablenkung?

Du hast Reza bekräftigt, dass ein Beschneidungsverbot im Rahmen eines Mindestalters zur Religionsmündigkeit sinnvoll wäre. Damit würdest du außerdem die religiöse Erziehung allgemein für illegal erklären. Inwiefern ist das durch diese nervende Rezitation von Gesetzeszwecken hinreichend begründet?
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1170665) Verfasst am: 04.01.2009, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Und positive Religionsfreiheit bezeichnet die Freiheit, einen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft anzugehören bzw. beizutreten.


Die positive Religionsfreiheit ist imho noch etwas komplexer (Bekenntnisfreiheit als uneingeschränktes Recht, "religiöse Handlungsfreiheit" als einschränkbares Recht usw.).


Das ist ein Scheinwiderspruch.

Natürlich beinhaltet die positive Religionsfreiheit auch das Handeln nach dem Glauben. Komplex wird die Handhabung dieses Rechtes pontentiell umso mehr, je stärker die Komponente des Handelns wird, weil dann mehr Kollisionsmöglichkeiten mit anderen Rechtsgütern bestehen, v.a. mit den Grundrechten anderer. Das macht den Inhalt des Rechtes (bei Grundrechten spricht man auch vom Schutzbereich) aber nicht komplexer.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1170668) Verfasst am: 04.01.2009, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Und positive Religionsfreiheit bezeichnet die Freiheit, einen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft anzugehören bzw. beizutreten.


Die positive Religionsfreiheit ist imho noch etwas komplexer (Bekenntnisfreiheit als uneingeschränktes Recht, "religiöse Handlungsfreiheit" als einschränkbares Recht usw.).


Das ist ein Scheinwiderspruch.

Natürlich beinhaltet die positive Religionsfreiheit auch das Handeln nach dem Glauben. Komplex wird die Handhabung dieses Rechtes pontentiell umso mehr, je stärker die Komponente des Handelns wird, weil dann mehr Kollisionsmöglichkeiten mit anderen Rechtsgütern bestehen, v.a. mit den Grundrechten anderer. Das macht den Inhalt des Rechtes (bei Grundrechten spricht man auch vom Schutzbereich) aber nicht komplexer.


Hmmm, ich kram vielleicht nachher mal den Czermak raus, wenn ich Zeit hab, dann kann ich vernünftiger erklären, was ich meine. Gehört aber eigentlich nicht mehr wirklich hierein. Wäre vielleicht auch einen eigenen Thread wert.
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Kival
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Beitrag(#1170670) Verfasst am: 04.01.2009, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:

Du hast Reza bekräftigt, dass ein Beschneidungsverbot im Rahmen eines Mindestalters zur Religionsmündigkeit sinnvoll wäre.


Hä? Ich empfände z. B. eine solche Einschränkung der Erziehungsrechts sinnvoll meinte ich damit. Beschneidung "einfach so" zu verbieten geht hingegen nur schwerlich.

Zitat:
Damit würdest du außerdem die religiöse Erziehung allgemein für illegal erklären. Inwiefern ist das durch diese nervende Rezitation von Gesetzeszwecken hinreichend begründet?


Nochmal: hä?
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Beitrag(#1170673) Verfasst am: 04.01.2009, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Wohin?
GG, Strafrecht, BGB, .........?


Ich bin grundsätzlich für eine GG-Änderung des Elternrechts oder zumindest für eine deutliche Uminterpretation in der herrschenden Lehre, die sich dann natürlich weitflächig auf Strafrecht und BGB auswirken


Kival hat folgendes geschrieben:
Nein, die Aussage ist an und für sich einfach Fakt. Grundrechte wie das Religionsrecht können numal durch andere Grundrechte bzw. Verfassungsprinzipien eingeschränkt werden: Die Schulpflicht schränkt z. B. das Erziehungsrecht der Eltern ein.


Dann geh ich mal davon aus, deine Zielrichtung wäre eine GG Änderung im dem Sinne, dass der Beitritt zu einer Religionsgemeinschafterst frühestens mit dem Alter der Religionsmündigkeit erfolgen kann, oder in diese Richtung.
Also das Elternrecht wird hinsichtlich der Religionszugehörigkeit beschnitten, in diesem Punkt und alles was damit zusammenhängt können die dann nicht für die Kinder entscheiden.

Damit hab ich bestimmt kein Problem, aber da wird dir ja auch klar sein, dass damit ganz andere ein Problem hätten Lachen


Das wäre z. B. eine sinnvolle Maßnahme.

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Kival
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Beitrag(#1170676) Verfasst am: 04.01.2009, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das bezog sich aber auf die Antipädagogikgeschichte. Ich weiß, dass ich dem zugestimmt habe, aber damit wird nicht grundsätzlich religiöse Erziehung angezweifelt, sondern nur das Recht von Eltern, über die Religion der Kinder durch Zwang zu bestimmen und für es, gegen dessen Willen, eine "Kirchenmitgliedschaft" zu erwirken. Und ja, da bin ich tatsächlich für.
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Beitrag(#1170678) Verfasst am: 04.01.2009, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du wusstest, dass du dem zugestimmt hast, wieso musstest du dann oben so tun, als würde es dich vor den Kopf stoßen, wenn ich feststelle, dass du für ein Verbot religiöser Erziehung bist? Wieso wird das Recht dadurch i.Ü. "nicht grundsätzlich" angezweifelt?

Zuletzt bearbeitet von Argáiþ am 04.01.2009, 17:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
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Beitrag(#1170683) Verfasst am: 04.01.2009, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Wenn du wusstest, dass du dem zugestimmt hast, wieso musstest du dann oben so tun, als würde es dich vor den Kopf stoßen, wenn ich feststelle, dass du für ein Verbot religiöser Erziehung bist? Wieso wird das Recht dadurch i.Ü. "noch nicht" angezweifelt?


Ich müsste jetzt schon wieder "hä" schreiben, denn ich habe immer noch nicht verstanden, wie du auf diese "zusammenhänge" kommst.
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Argáiþ
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Beiträge: 12486

Beitrag(#1170687) Verfasst am: 04.01.2009, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Du setzt also den formalen Beitritt zu einer Konfession mit dem Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft gleich?
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neinguar
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Beiträge: 3088

Beitrag(#1170690) Verfasst am: 04.01.2009, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Und positive Religionsfreiheit bezeichnet die Freiheit, einen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft anzugehören bzw. beizutreten.


Die positive Religionsfreiheit ist imho noch etwas komplexer (Bekenntnisfreiheit als uneingeschränktes Recht, "religiöse Handlungsfreiheit" als einschränkbares Recht usw.).


Das ist ein Scheinwiderspruch.

Natürlich beinhaltet die positive Religionsfreiheit auch das Handeln nach dem Glauben. Komplex wird die Handhabung dieses Rechtes pontentiell umso mehr, je stärker die Komponente des Handelns wird, weil dann mehr Kollisionsmöglichkeiten mit anderen Rechtsgütern bestehen, v.a. mit den Grundrechten anderer. Das macht den Inhalt des Rechtes (bei Grundrechten spricht man auch vom Schutzbereich) aber nicht komplexer.


Hmmm, ich kram vielleicht nachher mal den Czermak raus, wenn ich Zeit hab, dann kann ich vernünftiger erklären, was ich meine. Gehört aber eigentlich nicht mehr wirklich hierein. Wäre vielleicht auch einen eigenen Thread wert.


Der Schutzbereich eines Grundrechts sagt noch nichts darüber aus, unter welchen Umständen es wieweit eingeschränkt werden kann oder muss. So einfach ist das. Czermak hin oder her (OT: wer ist das?). Deshalb, wie gesagt: Scheinwiderspruch. Ich habe nur etwas über den Schutzbereich gesagt, und Du hast von der Einschränkbarkeit gesprochen.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1170694) Verfasst am: 04.01.2009, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Du setzt also den formalen Beitritt zu einer Konfession mit dem Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft gleich?


Rechtlich ja.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1170695) Verfasst am: 04.01.2009, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Der Schutzbereich eines Grundrechts sagt noch nichts darüber aus, unter welchen Umständen es wieweit eingeschränkt werden kann oder muss.


Das wollte ich damit nicht behaupten, es war unglücklich ausgedrückt. Ich wollte damit ausdrücken, dass der Schutzbereich vielfältig ist. Komplex wird es dann nicht wirklich im Schutzbereich,ja.... aber wie gesagt, grad hab ich nicht die Zeit das vernünftig zu erläutern.

Zitat:
Czermak hin oder her (OT: wer ist das?).


http://www.laizisten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=216&Itemid=116
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Argáiþ
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Beitrag(#1170698) Verfasst am: 04.01.2009, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:
Du setzt also den formalen Beitritt zu einer Konfession mit dem Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft gleich?


Rechtlich ja.


Ich bezweifle ja bereits, dass der juristische Hintergrund auf diese lachhaft ineffziente Kategorisierung einzuschränken ist. Aber, dass du dir davon auch noch soziale Verbesserungen erhoffst...
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1170824) Verfasst am: 04.01.2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Wohl eher "Im Grundsatz b).mit gewissen Einschränkungen"


Ja, allerdings mit der Tendenz die Einschränkungen zu verstärken.

Schon klar. Eben drum gibt es ja nun unter anderem auch diese Debatte hier ...
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caballito
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Beitrag(#1170845) Verfasst am: 04.01.2009, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:


Ich sehe tatsächlich ein großes Problem darin, dass die gesetzliche Beschneidung der Elternrechte dem Staat Spielraum schafft. Auch das müsste man bei der Formulierung solcher Veränderungen berücksichtigen. Gesetzlich fordern würde ich in vielen Aspekten, dass niemand für die Kinder XY entscheiden darf, sondern gewartet werden soll, bis das Kind das selbst entscheiden kann. Damit sind natürlich nicht die Fälle gelöst, in denen direkte Entscheidungen getroffen werden müssen, aber es wäre ein Fortschritt (aus meiner Sicht).

Es wäre mehr, denn das Kernproblem wäre damit beseitigt.

Und für die Fälle, wo dann eingegriffen werden muss wird ja niemand ernsthaft das Elternrecht als Anspruch gegen dritte bestreiten, natürlich mit den Einschränkungen, dass a) Die Frage, on ein solcher Eingriff wirklich legitim ist, oder ob eben gar nix geht, externer Kontrolle unterliegt, und dass b) auch da, wo er definitiv legitim ist, die Eltern auch nicht nach ihrem Belieben walten können - aber das ist ja auch heute schon so, und möglicherwiesde könnte man diesbezüglich die staatlichen Befugnisse sogar zurückfahren und die Position der Eltern stärken, da ja gerade die alltäglichen Missbrauchsmöglichkeiten durch die erstere Einschränkung weitgehend entschärft wären.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1170848) Verfasst am: 04.01.2009, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Zu erwarten, dass fromme Menschen in einer derartigen Erziehungseinschränkung etwas anderes sehen könnten, als unerträgliche Repression, ist Autoritarismus durch Naivität.

Und wer erwartet das?
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1170852) Verfasst am: 04.01.2009, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Argaith hat folgendes geschrieben:
Zu erwarten, dass fromme Menschen in einer derartigen Erziehungseinschränkung etwas anderes sehen könnten, als unerträgliche Repression, ist Autoritarismus durch Naivität. Dagegen ist ein Beschneidungsverbot harmlos.

Wo behaupte ich, fromme Menschen würden keine Repression darin sehen, wenn ihr Bestimmungsrecht über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder eingeschränkt wird?


Darin ist in jedem Fall Repression zu sehen.


Natürlich. Ebenso wie in dem Verbot, den nervigen Sohnemann mit einem Kissen auf Mund und Nase nachhaltig zu beruhigen, eine Repression zu sehen ist ... Schulterzucken

Argaith hat folgendes geschrieben:
Wieso tänzelst du dann um eine Opposition gegen die Beschneidung, wenn du Religiösen sowohl das, als auch traditionelle Erziehung verbieten wolltest, bzw. das als sinnvoll ansiehst?

Weil letzteres Verbot eben auch en Beschneidungsverbot beinhaltet?
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1170855) Verfasst am: 04.01.2009, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Dass irgendetwas in irgendeiner Weise "Repression" wäre, ist kein Argument, jede gesetzliche Einschränkung des Handelns etc. ist Repression, deshalb muss ja ein Verbot begründet werden, das "Erlauben" einer Handlung bedarf hingegen eigentlich gar keiner Begründung.


Was soll diese Ablenkung?

Wo ist da eine Ablenkung?

Argaith hat folgendes geschrieben:
Du hast Reza bekräftigt, dass ein Beschneidungsverbot im Rahmen eines Mindestalters zur Religionsmündigkeit sinnvoll wäre. Damit würdest du außerdem die religiöse Erziehung allgemein für illegal erklären. Inwiefern ist das durch diese nervende Rezitation von Gesetzeszwecken hinreichend begründet?

Durch das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
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Beitrag(#1170875) Verfasst am: 04.01.2009, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

@caballito:

Du kannst nicht erwarten, dass ich diesen dreigeteilten Spam wegen ein par unbegründeter Negationen, Wiederholungen von bereits Gesagtem und suggestiven Gegenfragen zusammenklaube. Stattdessen könntest du auch einfach bekunden, dass du eine undifferenzierte Opposition aus Prinzip hegst, weil du das Thema Kinderschutz als dein Steckenpferd gepachtet hast.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#1170877) Verfasst am: 04.01.2009, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:

Du kannst nicht erwarten, dass ich diesen dreigeteilten Spam wegen ein par unbegründeter Negationen, Wiederholungen von bereits Gesagtem und suggestiven Gegenfragen zusammenklaube.


Doch, kann ich. Bzw. könnte ich, wenn es Spam wäre.

Argaith hat folgendes geschrieben:
Stattdessen könntest du auch einfach bekunden, dass du eine undifferenzierte Opposition aus Prinzip hegst, weil du das Thema Kinderschutz als dein Steckenpferd gepachtet hast.

Könnte ich, würde ich aber selbst dann nicht, wenn es so wäre.

PS. Oh, ich merke grade: du meintest ja deinen dreigeteilten Spam, auf den ich in der Tat mit einer Wiederholung dessen geantwortet habe, was bereits gesagt, von dir aber nicht beachtet worden war.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1170881) Verfasst am: 04.01.2009, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Durch das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit.


Falls du es noch nicht festgestellt hast: Ich halte es für bestenfalls tertiär, hier zwischen Rechtskollision und widersprüchlichem Individualrecht zu unterscheiden.

Man kann keine exakte Trennung zwischen stellvertretunder Rechtspersönlichkeit durch Erziehungsberechtigte (oder wie das auch immer heisst) und religiöser Indoktrination vollziehen.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1170887) Verfasst am: 04.01.2009, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Weil letzteres Verbot eben auch en Beschneidungsverbot beinhaltet?


Wieso hältst du es für nötig oder sinnvoll, mich darauf hinzuweisen, wenn ich diese Forumlierung bereits selbst in einer Antwort auf kival verwendet habe?
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#1170920) Verfasst am: 04.01.2009, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

@caballito & kival

Nein, ich will nicht einfach nur stänkern.

caballito hat folgendes geschrieben:


Natürlich. Ebenso wie in dem Verbot, den nervigen Sohnemann mit einem Kissen auf Mund und Nase nachhaltig zu beruhigen, eine Repression zu sehen ist ... Schulterzucken



Es war sicher ein Formulierungsmangel, das nur als "Repression" zu bezeichnen. Warum ist es aber nötig, so zu tun, als könnte ich nicht zwischen Nötigung und Justizvollzug unterscheiden? Angesichts derartigem Mist frage ich mich, wie du annehmen kannst, man könnte dir abkaufen, dass du dich von Reza tatsächlich als Nazi abgestempelt siehst, aber egal.

Körperliche Züchtigung (=/= Einzelfälle von schlappen Ohrfeigen) als Erziehungsmittel ist natürlich auch meiner Ansicht nach gesetzlich zu verbieten, aber ich halte es für mehr als nur einen Zacken zuviel, religiöse Erziehung ebenfalls, bzw allgemein als illegal zu erklären, auch wenn ich mir wünschen würde, dass Religion möglichst schnell aussterben möge.

Ich wüsste auch gar nicht, wie man zwischen der persönlichen Religionsausübung und Werteerziehung zum einen und zum anderen zwischen Werterziehung und Indoktrination eindeutig unterscheiden sollte. Das Gebot, Kinder möglichst nicht religiös (oder gar weltanschaulich) zu beeinflussen wäre in Bezug auf dieses Mindestalter zur Einführung in die Religionsgemeinschaft inbegriffen. Das kommt einem simplen Religionsverbot zu einem großen Teil gleich, die religiöse Erziehung ist wahrscheinlich der bedeutendste Bestandteil von Religionsausübung. Das Recht auf Religionsfreiheit wäre durch so ein Gesetz fast zu Tode relativiert.

Wer sagt außerdem, dass Religiöse, die zu Religiösen auf wundersame Weise erst nach Erreichen des Mindestalters geworden sind, nicht selbst die fehlende Initiation in die Religionsgemeinschaft als Kleinkind beanstanden würden, sobald ihnen der Traditionsbruch bewusst wird?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1171120) Verfasst am: 04.01.2009, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Argaith hat folgendes geschrieben:
Der Starndbernd muss auch noch sein Häufchen setzen, jaa

Ich bin überigens ebenfalls beschnibbelt Lachen



Wo genau hat man Dir denn was abgeschnippelt? Vielleicht erklaert das ja auch so manches... Sehr glücklich
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